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26. Tagungsabschnitt

· 388 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (97)SPD (92)AfD (78)GRÜNE (65)fraktionslos (6)

Stephan Bothe AfD

Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen

Zu Wort gemeldet hat sich von der AfD-Fraktion Herr Bothe. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kommen wir zum nächsten, sehr wichtigen innenpolitischen Thema. In Niedersachsen leben über 100 000 syrische Staatsbürger. Der Bürgerkrieg in Syrien ist vorbei, und das Assad-Regime ist gestürzt worden. Natürlich ist die Lage in Syrien noch sehr schwierig. Erst vor Kurzem kam es zu einem schrecklichen Anschlag in einer christlichen Kirche. Es kam und kommt auch immer wieder zu Konflikten mit den alevitischen Minderheiten. Dennoch sind seit dem Ende des Assad-Regimes ca. 2 Millionen Menschen zurück nach Syrien gegangen - 2 Millionen Menschen! Wir müssen uns, politisch gesehen, damit auseinandersetzen, wie wir mit dieser Problematik weiter umgehen. Aktuell haben wir die Situation, dass es zu massenhaften Einbürgerungen syrischer Staatsbürger kommt. Allein im Jahr 2024 kam es zu 83 000 Einbürgerungen. Dahinter steht überhaupt kein politisches Konzept, wie wir hiermit weiter umgehen möchten. Wir fordern in unserem Antrag daher, endlich die neue Lage in Syrien anzuerkennen. Wir fordern, dass man mit dem BAMF zusammen den Schutzstatus der Syrer noch einmal überprüft. Wir fordern, dass der Familiennachzug direkt, nicht nur für kleine Gruppen, ausgesetzt wird. Und wir fordern, dass die Landesregierung Rückkehrbüros für syrische Flüchtlinge einrichtet, damit diese die freiwillige Rückkehr der syrischen Staatsbürger unterstützen und diesen dabei helfen, in ihre Heimat zurückzukommen. Meine Damen und Herren, diesen Antrag hätte man intensiv beraten müssen. Das haben Sie nicht gemacht. Dennoch: Diese Problematik bleibt - ob Sie ihn heute ablehnen oder nicht. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der SPD-Fraktion.

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Swantje Schendel GRÜNE

Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen

Ich bin eben nicht dazwischengekommen. Er war so in Fahrt. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Uhlen, für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich habe den Eindruck, Sie haben ein sehr verengtes Vorstellungsvermögen davon, was Housing First und soziale Wohnraumakquise bedeutet. Ist Ihnen bekannt, dass in Göttingen durch ehrenamtliches Engagement im Bereich der Wohnraumakquise 150 Menschen langfristig in Wohnraum vermittelt werden konnten? Herr Uhlen, Sie können antworten! Ganz herzlichen Dank, Frau Schendel, für diese Zwischenfrage. Dieses Angebot ist kein klassisches Housing-First-Angebot, da es nämlich eine Wohnraumakquise im engeren Sinne darstellt

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Christian Meyer

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Bitteschön, Herr Meyer! Vielen Dank, Herr Präsident. - Es gibt ja immer einen Zuwendungsbescheid, der erteilt wird. Darin steht, für welche Aufgaben, nämlich für die Zwecke, die im Landesinteresse liegen, das verwendet wird. Das LabüN muss natürlich sicherstellen, dass das eingehalten wird. Und dann gibt es nachträglich einen Verwendungsnachweis. Denn was ans LabüN geht das muss man auch noch mal klarstellen, ist ja eine institutionelle Förderung. Das ist auch nicht beanstandet worden. Die Weiterleitung der Hälfte der Mittel an die Verbände erfolgt dann in Form von Projektförderung. Dann prüfen wir natürlich auch jedes einzelne Projekt. Das müssen sie uns ja dann nachweisen. Es gibt also in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden genau diese Zweckbestimmung. Danach wird dann kontrolliert, ob die Gelder auch für Maßnahmen ausgegeben worden sind, die diesem Zweck entsprechen. Wenn sie für etwas anderes ausgegeben wurden, gibt es natürlich eine Rückforderung. Das ist der ganz normale Vorgang, wie bei jedem Zuwendungsbescheid. Das Landeshaushaltsrecht und die Zuwendungsbescheide müssen vom Abnehmer, vom LabüN, in jedem Punkt eingehalten werden. Und wenn das nicht der Fall ist, folgen die Konsequenzen. Die nächste Zusatzfrage,

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Christian Meyer

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

für Umwelt, Energie und Klimaschutz wird seinen Gesetzentwurf einbringen. Bitte sehr! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Klimawandel ist spürbar. Der Temperaturanstieg in Norddeutschland liegt bereits weit über dem 1,5-Grad-Ziel des globalen Klimaschutzabkommens von Paris. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der norddeutschen Länder das Festhalten an der Klimaneutralität. Ich danke Olaf Lies für diesen Beschluss, den er auf der Nord-MPK getroffen hat, dass wir weiterhin am Klimaschutz und auch an der Klimafolgenanpassung festhalten müssen. Auch die neue Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung, die die Umweltminister immer wieder parteiübergreifend gefordert haben, muss jetzt kommen. Denn wir erleben in Niedersachsen nicht nur das trockenste Frühjahr. Die Temperatur ist bereits um 1,9 °C gestiegen. Wir hatten in Rotenburg den ersten Sommertag am 15. April mit 25,4 °C. Das ist außergewöhnlich früh. Wir haben eine Verdoppelung der Hitzetage. Das sind Tage, an denen Menschen in der Mittagszeit bei 30 °C arbeiten müssen. Wir sehen die Zunahme an körperlicher Belastung. Wir wissen, auch die tropischen Nächte ‑ in denen man nachts nicht schlafen kann, weil es so heiß ist nehmen zu. Die Landesärztekammer Niedersachsen hat erst kürzlich gewarnt: Die Klimakrise, die Klimaerhitzung ist eine der größten Gefahren für die menschliche Gesundheit. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir in Niedersachsen nicht nur den Klimaschutz massiv vorantreiben. Wir bauen jetzt mit dem Gesetz auch die kommunale Wärmeplanung noch mal aus. Wir hatten ja schon die Hälfte der niedersächsischen Kommunen zur Wärmeplanung verpflichtet. Und wir als Landesregierung sorgen vor allem dafür, dass das Vorhaben ausfinanziert, schneller, einfacher und günstiger wird. Ich freue mich sehr, dass wir sehr positive Rückmeldungen von den kommunalen Spitzenverbänden aus der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Klimagesetzes haben. Wir werden die Wärmeplanung jetzt ausfinanzieren. Die Hälfte der Kommunen in Niedersachsen, die das eigentlich noch gar nicht mussten, hat schon angefangen - mit Unterstützung der KEAN. Diesen Vorreiter-Kommunen werden wir jetzt auch einen Vorreiter-Bonus geben, sodass sie nicht sozusagen gegenüber dem Viertel, das jetzt noch arbeiten musste, schlechtergestellt sind. Niedersachsen ist also bei der kommunalen Wärmeplanung sehr, sehr weit vorne. Und das dient auch dazu, Klimaziele zu erreichen. Über einen zweiten Punkt habe ich mich sehr gefreut; denn es ist ja eigentlich ungewöhnlich, dass kommunale Spitzenverbände neue Pflichtaufgaben einfordern. Nachdem wir Klimaschutz schon mit dem letzten Gesetz zur kommunalen Pflichtaufgabe gemacht haben und zweieinhalb Stellen für die Umsetzung von Klimaschutzplänen und der Förderung geschaffen haben, schreiben wir jetzt in Gesamtniedersachsen vor sie haben gesagt: macht es schön, schlank, einfach und flächendeckend, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte bis 2028 ein Klimafolgenmanagement machen müssen. Es geht um Starkregenereignisse, die wir an jedem Ort erleben. Göttingen hat letztens einen Klimaschutzpreis für eine App bekommen, die anzeigt, was eigentlich passiert, wenn ganz viel Regen in Göttingen herunterkommt, und stellt sie anderen Kommunen zur Verfügung. Dann sieht man sofort die bedrohten Häuser. Das ist sehr beeindruckend. Wir werden das Wassermanagement sicher unterstützen. Die Kommunen fragen sehr stark die Starkregenvorsorge und Starkregenkarten ab. Mit dem Klimagesetz unterstützen wir das Entsiegelungskataster; denn wir brauchen gerade Grünflächen. Der Beton muss da weg. Wir müssen entsiegeln, um auch mehr Schwammkommunen zu haben; denn die Wasserkrise nimmt zu. 2 °C Erwärmung bedeuten 14 % mehr Verdunstung - die Auswirkungen kann man sich vorstellen. Wir alle leben von unserem Grundwasser, sowohl wir Menschen als auch die Landwirtschaft. Deshalb brauchen wir flächendeckende Klimaanpassungsgesetze. Der Bund hat vorgeschrieben, dass die Länder und Kommunen das machen sollen, aber hat uns kein Geld gegeben. Ich bin sehr dankbar, dass wir das jetzt in Niedersachsen machen. In der Anhörung gab es dann die Forderung der Kommunen das fand ich auch spannend: Verpflichtet uns doch dazu, für die Klimaanpassung nicht nur ein Konzept erstellen, sondern es auch umsetzen zu müssen! Deshalb ist mit dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorlegt, auch noch eine zusätzliche Finanzierung für die Umsetzung dieser Konzepte geregelt. Denn leider ist das ja eine Daueraufgabe. Wir werden eine Klimakrise haben. Wir müssen uns mit zu viel Wasser Hochwasser beschäftigen, und wir müssen uns mit zu wenig Wasser Dürre beschäftigen. Niedersachsen ist nicht nur eine der hauptbetroffenen Regionen, weil wir eine riesige Küstenlinie haben. Wir haben sehr viel Dürre in der Landwirtschaft. In den Forsten haben wir erhebliche Schäden durch die Dürre. Die Menschen leiden darunter. Wir müssen uns anpassen; denn die Klimakrise lässt sich nicht wegdiskutieren. Dafür legen wir als eines der ersten Bundesländer diesen Gesetzentwurf zur Daueraufgabe Klimafolgenanpassung vor. Das ist auch ein Beitrag. Die Kommunen haben gesagt: Macht nicht neue Förderprogramme, sodass wir dann einen Antrag stellen und das ganz kompliziert bearbeiten müssen. Dann haben auch wieder nur einige Kommunen keine Finanzierung. Deshalb ist es eine Pflichtaufgabe, die bedeutet: Man muss es machen. Dann ist es egal, wie der Haushalt der Kommune aussieht. Wir können nicht sagen: Ein paar Kommunen hatten kein Geld, um eine Starkregenvorsorge zu machen. Deshalb wollen wir das als Land mit diesem Gesetz im Rahmen der Konnexität flächendeckend und auskömmlich umsetzen. Beim Bund ist das ja nicht immer so, aber beim Land ist es eben so: Diese neue Aufgabe ist auskömmlich finanziert. So haben wir das gemacht. Ich sage auch schon mal: Ich bin sehr froh, dass Olaf Lies erreicht hat, dass die Mittel aus dem Sondervermögen jetzt auch für Klimafolgenanpassung, Hochwasserschutz und Deiche verwendet werden können. Denn wir alle wissen ich kann Ihnen dazu ganz viele Briefe von Abgeordneten verschiedener Parteien zeigen, dass wir natürlich in Deiche, in auch natürlichen Hochwasserschutz, in unsere Wälder, die austrocknen, und in mehr Begrünung unserer Flächen investieren müssen. Das müssen wir im Rahmen der Hitzeplanung umsetzen, die wir gemeinsam machen wollen. Wir hoffen, dass wir mit diesem Geld und mit diesem hoffentlich guten Konzept die Bundesgelder nutzen können, um in den Kommunen in Klimaanpassung und Klimaschutz zu investieren. Deshalb bitte ich um spannende Beratungen, aber auch um eine gewisse Schnelligkeit in den Beratungen denn die Klimakrise wartet nicht, damit wir nächstes Jahr damit starten und die Kommunen sich darauf einstellen können. Ich danke auch noch mal den kommunalen Spitzenverbänden, die bei beiden Fragen bei der Wärmeplanung und bei der anderen Frage sehr, sehr eng mit uns kooperiert haben. Wir haben auf deren Wunsch auch noch ein paar Vereinfachungen in der Wärmeplanung ermöglicht. Wir haben ein großes Vertrauen, dass in ganz vielen Kommunen wirklich angekommen ist, dass es die Klimakrise gibt, dass wir uns dafür wappnen müssen und beim Klimaschutz nicht nachlassen dürfen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Minister Meyer. -

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Stephan Bothe AfD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Herr Bothe! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da gibt es einige Punkte, die ich an dieser Stelle zurückweisen möchte. Ich möchte beginnen mit der Abgeordneten Diallo-Hartmann, die mir Rassismus vorgeworfen hat, indem sie das zu mir herübergeworfen hat. Sie hat das in dem Sinne gesagt, ich hätte die tote Frau nicht erwähnt. Erstens habe ich explizit in meiner Rede erwähnt, dass die Frau durch den irakischen Ehemann getötet worden ist. Das weise ich erstens zurück. Zweitens weise ich für mich, aber auch im Namen meiner Fraktion den Rassismus-Vorwurf zurück. Das ist eine absolute Unverschämtheit! Als Nächstes möchte ich die Angriffe des Kollege Lühmann zurückwerfen. Zunächst hat Herr Kollege Lühmann uns als Straftäter bezeichnet, indem er gesagt hat, dass die PKS voll mit unseren Straftaten sei. Das weise ich entschieden zurück. Wir sind keine Straftäter. Können wir uns darauf einigen? Das ist eine Verleumdung, was Sie hier machen! Das ist eine unverschämte, unrühmliche Arbeit, die Sie, Herr Lühmann, hier machen, indem Sie diskreditieren, indem Sie Unwahrheiten verbreiten und hier spitze Übertreibungen versuchen. Wir weisen das zurück. Als Nächstes möchte ich den Vorwurf des Kollegen Lühmann zurückweisen, wir hätten einen Neonazi gedeckt. Der Sachverhalt war ein komplett anderer. Wir hatten als AfD und ich auch als stellvertretender Landesvorsitzender keinerlei Möglichkeiten, etwas über diesen Täter herauszufinden. Sobald wir das hatten wir haben es auch mit juristischer Hilfe geschafft, haben wir die Mitgliedschaft annulliert. Mein Landesvorsitzender Ansgar Schledde hat dankenswerterweise einen Brief an die Gedenkstätte geschrieben, und wir haben die Tat komplett aufgeklärt. Wir waren transparent. Wir waren nach außen transparent, wir waren nach innen transparent und haben es komplett aufgearbeitet. Sämtliche Vorwürfe waren falsch. Vielen Dank.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

ist der Hauptgrund dafür. Die geschlechtsspezifische Forschung ist ein seit Jahren funktionierender intensiver Medizinforschungsbereich. Allein die Anfrage bei Google ergibt zu diesem Thema fast 90 000 Hinweise. Wir haben an der Charité ein Institut für Geschlechterforschung. Seit August 2004, also schon seit 21 Jahren, müssen in den klinischen Studien zur Zulassung eines Wirkstoffs auch geschlechtsspezifische Unterschiede untersucht und veröffentlicht werden. Wer mehr wissen will, kann das in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen, Drucksache 17/6634 vom Juli 2011, detailliert nachlesen. Es werden auch speziell für Frauen geeignete Medikamente entwickelt, wie zum Beispiel Romosozumab gegen Knochenschwund. Sie nennen Schweden als Vorbild auf diesem Gebiet anhand einer 14 Jahre alten Studie und vergessen, dass das für medizinische Forschung Ewigkeiten sind. Sie implizieren, dass die mangelnde geschlechtsspezifische Forschung bei bestimmten Erkrankungen etwa Endometriose, Lipödem, Prostatakrebs oft zu Fehldiagnosen und falschen Therapien führen würde. Dabei stimmt das überhaupt nicht. Den von Ihnen als Beispiel genannten Herzinfarkt mit geschlechtsspezifischen Unterschieden verstehe ich noch, auch wenn Sie hier mit Ihrem Antrag etliche Jahre zu spät kommen. Doch bei den anderen Beispielen läuft die Forschung sozusagen naturgemäß geschlechtsspezifisch. Prostatakrebs betrifft nur Männer, weil nun einmal nur sie die Prostata haben, und Endometriose die Frauen; Männer mit Endometriose sind statistische Ausreißer. Ja, die Endometriose gilt als Chamäleon der Gynäkologie, und die Diagnose ist oft schwierig und wird spät gestellt. Das hat aber nichts mit der Geschlechtsspezifität zu tun. Stärker geschlechtssensibel bei Endometriose und Prostatakrebs zu forschen, ist fachlich unsinnig und praktisch nicht möglich, weil Ihnen dafür schlichtweg der geschlechtliche Gegenpol fehlt. Lipödem betrifft fast ausschließlich Frauen, außer asiatische. Daher werden genetische Veranlagungen und der Einfluss der weiblichen Hormone seit Jahren intensiv erforscht. Die Forschungsschwerpunkte liegen daher nicht auf der Differenz zwischen den Geschlechtern. Die Geschlechtsspezifität liegt in der Erkrankung selbst, wie es auch in der von Ihnen erwähnten Liposuktionsstudie berücksichtigt wurde. Dort wurden nämlich nur Frauen aufgenommen. Zu Ihrem Antrag kann man also allgemein sagen, dass Sie damit dem Stand der Forschung erheblich hinterherlaufen. Heute muss eher der Gegenpol beachtet werden. Es gibt nicht nur einen Unterschied zwischen den Geschlechtern - es ist längst vielfach belegt, dass die intrageschlechtlichen Unterschiede oft viel größer sind als die intergeschlechtlichen. Das heißt: Zwei Frauen können eine Krankheit oft ganz anders erleben als Frauen und Männer als Geschlechtskategorien. Herr Rakicky, entschuldigen Sie! Bevor Ihre Redezeit gleich ganz zu Ende ist, noch mal die Nachfrage: Es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage: von Frau Prell von der Fraktion der SPD. Würden Sie sie zulassen? Ich würde jetzt lieber zu Ende reden. Und es gibt noch eine weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage: von Frau Schüßler. Na gut. Welche lassen Sie jetzt zu? Beide? Dann beide. Beide. Okay, super. Danke.

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Michael Lühmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

Lieber Kollege Bock, ich bin da jetzt an der Stelle mal nicht die Landesregierung. Die Landesregierung wird ein Gesetz vorlegen. Sie hat auch gesagt, wann sie das vorlegen wird. Dass wir uns mit dem Thema Drohnen beschäftigen, dass sehen Sie ja daran, dass wir das in anderen Gesetzen das hatte ich gerade ausgeführt schon geregelt haben. Und natürlich diskutieren wir auch über die Detektion und die Abwehr von Drohnen. Auch das haben wir diskutiert, unter anderem ich erinnere noch mal daran im Verfassungsschutzausschuss, wo Sie leider nicht anwesend waren, obwohl der Innenausschuss zugeladen war. Wie ist denn das eigentlich? Sie haben drei Personen dort drinsitzen und schaffen es gerade mal, von Ihren Mitgliedern des Innenausschusses und des Verfassungsausschusses genau eine Person dort reinzusetzen. Dann können Sie aber nicht nachvollziehen, was wir dort diskutiert haben. Dann müssen Sie mal das Protokoll lesen! Da steht das nämlich drin, dass wir genau das tun werden. Wir werden das tun, und wir werden dieses Gesetz vorlegen. Wir werden ein NPOG vorlegen. Das haben Sie fünf Jahre lang nicht hinbekommen. Und wir werden ordentliche Gesetze machen; denn ehrlicherweise scheitern Ihre Gesetze, die von CDU-geführten Landesregierungen, immer wieder vor dem Verfassungsgericht. Das ist mit den Verfassungsschutzgesetzen und Polizeigesetzen in CDU-geführten Ländern passiert. Das passiert uns hier nicht. Wenn ich die Gelegenheit noch mal haben darf: Sie haben uns gerade aufgefordert, dass wir bitte keine chinesischen Drohnen einsetzen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Aber Sie wollen im Bund Palantir einsetzen und setzen es in den von Ihnen geführten Ländern bereits ein, die Detektionssoftware eines rechtsradikalisierten Milliardärs aus dem Trump-Milieu. Und Sie erzählen uns, wir sollen aufpassen, was für Einsatzmittel wir benutzen! Palantir halte ich für gefährlich. Danke.

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Ulf Prange SPD

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Und wie sind die konkreten Planungen der Landesregierung dazu? Das hätten Sie ja im Rechtsausschuss erfragen können. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass das Hohe Haus soweit ich weiß, heute, auf jeden Fall aber in diesem Plenarabschnitt den Gesetzentwurf berät und dass diese neue Gesellschaft eine Thematik aufgreift, die wir auch im Bund zu verzeichnen haben: dass wir viel zu wenig in Liegenschaften investiert haben. Diese Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, anders, auch unter den Rahmenbedingungen der Schuldenbremse, Geld für Gebäude zu mobilisieren. Da mögen wir ja einen Streit in der Sache haben. Herr Kollege Prange, ich bitte um Entschuldigung. Ich beantworte noch. Sie beantworten noch? Ja. Entschuldigung!

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Omid Najafi AfD

Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen

Meine Redezeit ist zu Ende. Ich hoffe auf breite Zustimmung bzw. auf eine interessante Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank.

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Verena Kämmerling CDU

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Noch einmal die Nachfrage: Gibt es im LabüN irgendeine Art von interner Vereinbarung zwischen den Verbänden, wie mit den Haushaltsmitteln, die dem LabüN durch das Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden, weiter verfahren wird? Und zwar geht es nicht um die Frage nach Zuwendungsbescheiden und Verwendungsnachweisen, sondern um die Frage, wie das Landesbüro als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts intern mit diesen Mitteln umgeht. Gibt es Vereinbarungen, aus denen sich möglicherweise auch der Punkt der rechtswidrigen Weiterleitung dieser Fördermittel ableiten lässt?

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Evrim Camuz GRÜNE

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Das zweite große verabredete Projekt von Rot-Grün ist ein Landesantidiskriminierungsgesetz. Wir beobachten, wie zuvor hart erkämpfte Minderheitenrechte wie die von Frauen, Geflüchteten, Queeren und Menschen mit Behinderungen zurückgedrängt werden. Liebe KollegInnen, diesen Rollback werden wir nicht länger hinnehmen und antworten mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz hier in Niedersachsen. Wenn die Trumps und Merz dieser Welt Minderheiten aus der Politik drängen, werden wir die Vulnerabelsten unserer Gesellschaft in den Mittelpunkt unserer Politik stellen und sie mit Rechten ausstatten, um sich gegen staatliche Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Ich freue mich darauf. Vielen Dank. Frau Kollegin Camuz, bitte gehen Sie noch nicht. Ihre Redezeit ist zwar abgelaufen. Sie haben aber die Möglichkeit,

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Karin Logemann SPD

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Herr Moorkamp, herzlichen Dank für diesen Offenbarungseid ‑ das muss ich wirklich sagen. Sie haben die ganze Anhörung verfolgt; Sie haben sehr wohl auch verfolgt, was dazu von den anderen Anzuhörenden gesagt wurde. Ich möchte von Ihnen gerne wissen, aus welcher Stelle im Antrag Sie schließen, dass das irgendwo verordnet wird. Das ist selbstverständlich alles freiwillig. Nirgends ist irgendetwas verordnet, auch nicht die DGE-Standards. Ich möchte Ihnen dringend empfehlen, mal mit den Caterern in Niedersachsen zu sprechen, die alle bereits nach den DGE-Standards arbeiten ‑ da gibt es gar nichts anderes mehr. Es tut mir wirklich leid ich schätze Sie sehr, aber in Ihrer Rede gerade haben Sie wirklich mit Unwissenheit geglänzt - dadurch war sie geprägt. Herzlichen Dank,

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Dr. Kathrin Wahlmann

Unterrichtung durch die Justizministerin im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Oldenburg

Wort. Bitte, Frau Dr. Wahlmann! Kommen Sie gerne nach vorne! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eines will ich vorweg ganz deutlich sagen: Ich habe nicht nur als Justizministerin, sondern hatte auch damals als Richterin übrigens viele Jahre in einer großen Strafkammer und zeitweilig in eben jenem Senat, der diese Entscheidung getroffen hat, um die es heute geht größten Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz. Deshalb glaube ich, dass wir gut daran tun, die Entscheidungen der dritten Staatsgewalt für sich sprechen zu lassen und nicht im Plenum des Landtages die Angemessenheit oder Unangemessenheit einzelner Formulierungen einer Einzelfallentscheidung eines Gerichts zu sezieren. Es überrascht mich daher, wenn hier im Plenum des Landtages umfangreich aus einem nicht veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg zitiert wird und, wie Herr Siebels schon zutreffend angemerkt hat, die Bewertung gleich mitgeliefert wird. Sich das ohne wie ich hoffe jegliche Kenntnis der Akten zuzutrauen, ist umso erstaunlicher ‑ es tut mir leid, da mache ich nicht mit! Ich schütze die Unabhängigkeit der Justiz ‑ nicht nur qua Amt, sondern aus tiefer Überzeugung. Zum konkreten Beschluss des OLG Oldenburg werden Sie von mir daher keine inhaltliche Bewertung hören, aber keine Sorge! ich schildere den objektiven Ablauf der vom OLG Oldenburg entschiedenen Sache. Gerne sage ich danach etwas zu den großen Strafkammern im Land. Zum Verfahren vor dem OLG Oldenburg: Der verfahrensgegenständliche Haftbefehl gegen den Angeschuldigten ist am 18. Dezember 2024 vollstreckt und anschließend vom Haftrichter am selben Tag verkündet worden. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen hat sodann mit Anklageschrift vom 3. Februar 2025 Anklage gegen den Angeschuldigten und zwei weitere Personen bei der Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück erhoben. Verfahrensgegenstand sind Betrugstaten und Urkundenfälschungen, im Übrigen keine Gewalt- oder Rohheitsdelikte. Diese sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Der hier betroffene Angeschuldigte hat die Vorwürfe teilweise durch einen Schriftsatz seines Verteidigers eingeräumt. Nachfolgend beantragte der Angeschuldigte daher mit Schriftsatz seines Verteidigers vom 28. Januar 2025, den Haftbefehl des Amtsgerichts Osnabrück aufzuheben oder hilfsweise außer Vollzug setzen zu lassen. Die dritte große Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück hielt mit Beschluss vom 10. Februar 2025 den Haftbefehl des Amtsgerichts Osnabrück aufrecht. Mit Beschluss vom 17. Februar 2025 half das Landgericht Osnabrück der Beschwerde des Angeschuldigten gegen den Beschluss vom 10. Februar 2025 nicht ab und legte die Sache dem Oberlandesgericht Oldenburg vor. Das Oberlandesgericht Oldenburg verwarf sodann mit Beschluss vom 28. Februar 2025 die Beschwerde des Angeschuldigten gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Osnabrück vom 6. Dezember 2024 in Gestalt der Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 10. Februar 2025 als unbegründet. Nachfolgend erfolgten sodann Terminabsprachen der Kammer für mögliche Hauptverhandlungstermine zwischen dem 19. Juli 2025 und dem 30. September 2025. Mit Beschluss vom 23. Mai 2025 hat das Landgericht Osnabrück die Akten dem Oberlandesgericht Oldenburg zur sogenannten Sechsmonatsprüfung vorgelegt. Das Landgericht hielt die Fortdauer der Untersuchungshaft für erforderlich. Das Oberlandesgericht hat indes festgestellt, dass die besonderen Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nicht gegeben sind, und deshalb den Haftbefehl aufgehoben. Zum Hintergrund: Solange kein auf Freiheitsentzug lautendes Urteil vorliegt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen. Dementsprechend kommt die Fortdauer der Untersuchungshaft dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist, dass die Strafverfolgungsbehörden und/oder Gerichte nicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben. Diesen Maßstab hat das Oberlandesgericht in Oldenburg nicht als erfüllt angesehen. Es sei keine ausreichende Verfahrensförderung erkennbar. Dies hat der erkennende Senat als Ergebnis eines strukturellen Defizits bei der Personalausstattung und Verwaltung der Justiz angesehen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, damit komme ich zur Gesamtsituation der Justiz. Die Belastung der Landgerichte in Niedersachsen lag im letzten Jahr im richterlichen Dienst zwischen 0,89 und 1,02. Lediglich am Landgericht Göttingen lag aufgrund statistischer Effekte ein nicht realistischer Spitzenwert vor. Damit war das große Ziel „PEBB§Y 1,0" im Richterdienst der Landgerichte faktisch erreicht, und in den anderen, nicht richterlichen Dienstzweigen sah es ähnlich aus. Wenn man sich die erstinstanzlichen Eingangszahlen an den Landgerichten ansieht, ist ebenfalls eine stabile Lage sichtbar. Die Eingänge bewegen sich auf einem gleichbleibenden Niveau: Im dritten Quartal 2022 dem letzten vollen Quartal unter meiner Vorgängerin von der CDU waren es 358 Eingänge, im ersten Quartal 2025 waren es 353 Eingänge. Die Eingänge und Erledigungen halten sich ebenfalls seit Langem die Waage: Im ersten Quartal 2025 standen den 353 Eingängen 379 Erledigungen gegenüber. Es gelang also sogar ein leichter Bestandsabbau. Die Bestände sind im Übrigen ebenfalls stabil: Sie liegen seit Beginn der Corona-Pandemie bei um die 1 000 Verfahren. Die Große Anfrage, die die CDU-Fraktion im letzten Jahr gestellt hat, hat auch gezeigt, dass objektive Faktoren wie die Zahl der Hauptverhandlungstage der Strafkammern in den einzelnen Verfahren nicht ohne Weiteres eine massive Steigerung der Komplexität der eingehenden Verfahren in den letzten Jahren belegen. Vielmehr sind auch diese Werte stabil. Konkret am Landgericht Osnabrück lag die Belastung des richterlichen Dienstes im Jahr 2024 bei 1,02 ‑ viel näher an „PEBB§Y 1,0" ist kaum möglich; ich lasse das jetzt mal so wirken. Sie wissen ebenso gut wie ich, dass dann, wenn die Arbeitslast innerhalb eines Gerichtes ungleich verteilt ist, die Präsidien der Gerichte berufen sind, die Kammern im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung nach dem jeweiligen Bedarf zu besetzen. Trotz dieser objektiv stabilen Lage weiß ich als ehemalige Strafrichterin, dass die Strafkammern erheblich belastet sind, nicht zuletzt durch den unter meiner Vorgängerin in Corona-Zeiten aufgebauten und drückenden Bestand von gut 1 000 Sachen. Aber auch dagegen tun wir als Landesregierung etwas. Der Mehraufwand für besonders lange Hauptverhandlungen wird im PEBB§Y-System seit 2023 endlich zusätzlich erfasst. Der daraus zuletzt ermittelte Mehrbedarf von landesweit knapp neun Richterstellen ist in den sogenannten Belastungszahlen bereits abgebildet. Ebenso wird schon seit Jahren der Mehraufwand für die Vermögensabschöpfung separat erfasst und in den Gesamtbedarf eingerechnet. Mit dem Haushalt 2025 haben wir mit dem Ziel der Stärkung der Strafkammern acht Richterstellen geschaffen. Dazu kommen 16 Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten im mittleren Dienst. Von den 114 Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten, die 2024/2025 bei den Staatsanwaltschaften aufgebaut worden sind, will ich gar nicht reden. Davon waren übrigens 55 neue Stellen, weitere 60 wurden solidarisch aus den weniger belasteten Bereichen der Justiz verlagert. Natürlich kommen auch viele andere strukturelle Verbesserungen wie der massive Aufbau von Kapazitäten für Support und Schulungen sowie die Verbesserung der Infrastruktur und der Hard- und Software den Strafkammern zugute. Dann wurde in den Raum gestellt, das hier sei kein Einzelfall. Dazu kann ich sagen, dass im Jahr 2025 soweit uns bekannt bislang drei Haftbefehle durch obergerichtliche Entscheidungen aufgehoben wurden. Das liegt absolut im Normbereich. In den Jahren seit 2016 wurden stets zwischen einem und sechs Haftbefehlen pro Jahr aufgehoben. Die Aufhebung ist und bleibt also ein seltenes Phänomen. Es ist auch nicht so, dass diese wenigen Aufhebungen allesamt auf Verzögerungen beruhen. Genauso werden Haftbefehle aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen oder einer abweichenden Bewertung des Tatverdachts aufgehoben. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, der Beschluss des OLG Oldenburg zeigt, dass wir dranbleiben und die Ausstattung der Justiz weiter verbessern müssen, keine Frage. Was mich aber wirklich ärgert, ist, wenn die Justiz systematisch kaputtgeredet wird. Egal, ob es um einen Staatsanwalt geht, dem Korruption vorgeworfen wird, um eine womöglich fehlende Unterschrift unter einer Beschwerdeschrift oder um eine Einzelfallentscheidung des OLG Oldenburg - ständig wird versucht, aus Einzelfällen ein vermeintlich systemisches Versagen zu konstruieren. Das mag aus Ihrer Sicht der aus meiner Sicht untaugliche Versuch sein, mir etwas anzuhängen nach dem Motto: Wenn man genug Schmutz schmeißt, dann bleibt schon etwas hängen. Vielleicht lohnt es sich aber, mal darüber nachzudenken, was mit das den knapp 16 000 Menschen in der Justiz macht, die jeden Tag für unseren Rechtsstaat eintreten. Sie rücken diejenigen, für die Sie sich angeblich einsetzen wollen, im Interesse eines schwierigen Populismus in ein schlechtes Licht. Vielen Dank.

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André Bock CDU

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine Frage vorhin an die Ministerin, was die politische Dimension angeht, war ja ganz bewusst von mir so gestellt und sollte hinterfragen. Wir haben ja gerade erlebt, mit welchem Hintergrund diese Fragestunde wahrscheinlich aufgerufen wird. Von den Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen und von der Ministerin ist beschrieben worden, warum die Benennung von Namen und des Status „Migrationshintergrund" nicht entscheidend seien, vor allem nicht für die Gefahrenabwehr und für den Strafprozess. Das alles ist sicherlich richtig. Auch aus polizeilicher Sicht ist das so sicherlich richtig beschrieben. Aber, meine Damen und Herren, wir hier im Hohen Hause und vor allem die Landesregierung natürlich federführend, weil sie als solche gewählt worden ist haben auch eine politische Verantwortung für dieses Land. Dieses ganze Thema hat auch eine politische Dimension. Deswegen wäre es aus meiner und unserer Sicht richtig, hier zu einem anderen Verfahren zu kommen. Das war ja ein Thema auf der Innenministerkonferenz, aber offensichtlich ist man hier in Niedersachsen anders unterwegs. Meine Damen und Herren, es geht doch vor allem darum: Wir haben vor zwei Tagen über das Thema Desinformation gesprochen. Gerade in solch schwierigen Zeiten, wie wir sie erleben, sind die Menschen sehr anfällig für Desinformationskampagnen, wie wir sie von verschiedenen Seiten, aber auch hier aus dem Inneren heraus, aus Deutschland von politischen Parteien erleben. Wie kann es denn falsch sein, wenn man dann versucht, dem vorzubauen, was offensichtlich von gewisser politischer Seite in diesem Fall der AfD angestrebt wird, nämlich auf der einen Seite zu stigmatisieren und auf der anderen Seite Verunsicherung in der Bevölkerung zu schüren? Wir wollen dem vorbeugen. Die Menschen haben ein Recht darauf, Dinge zu erfahren, und zwar möglichst nicht aus falscher Hand. Wir halten den Kurs, den Sie hier fahren, Frau Ministerin und meine Damen und Herren von SPD und Grünen, für völlig falsch. Die Menschen in diesem Land haben ein sehr feines Gefühl dafür, was eigentlich los ist. Wenn Fälle in der Zeitung stehen, wird häufig spekuliert das werden Sie alle in Ihren Wahlkreisen erleben, und am Ende wissen die Leute doch, wer der Täter oder die Täterin war. Wenn etwas verschwiegen wird, kommt das nicht gut an. Es stört das Lebensgefühl der Menschen, wie mit dieser Thematik umgegangen wird. Wir sollten Polizei und Justiz in diesem Lande nicht durch Verschweigen in die Bredouille bringen oder dadurch, dass Erlasse, wonach etwas nicht benannt werden soll, nicht geändert werden. Polizei und Justiz halten jeden Tag für uns den Kopf hin. Sie haben es allemal verdient, rechtlich so ausgestattet zu werden, dass bei dieser Thematik nicht sie, sondern wir den Kopf hinhalten. Meine Damen und Herren, das heißt nicht, dass alle Migrantinnen und Migranten Kriminelle sind. Die Lagebilder und Statistiken, die regelmäßig vorgelegt werden, machen das deutlich. Gleichwohl sehen wir in verschiedenen Phänomenbereichen Anstiege, die uns Sorge bereiten. So nimmt die Messerkriminalität gerade im Bereich von Migranten in den letzten Jahren stärker zu. Dann müssen wir zu Recht die Frage stellen: Machen wir beim Thema Integration alles richtig? Müssen wir mehr für Prävention und Vorsorge tun? Mit diesen Fragen müssen wir uns beschäftigen. Da kann auch helfen, dass wir ganz offen und transparent mit der Thematik umgehen und den Menschen in diesem Lande sagen, wer für welche Taten verantwortlich ist. Sie werden sich an den Fall vor Kurzem am Hamburger Hauptbahnhof erinnern: Eine Deutsche stach mehrere Menschen nieder, bis sie von zwei Menschen mit Migrationshintergrund, einem Syrer und einem Tschetschenen, niedergerungen wurde. Das ist in den Medien viral gegangen, und das ist so in Ordnung. Es zeigt: Auch Menschen mit Migrationshintergrund zeigen Zivilcourage, wenn es darauf ankommt. Das kann uns erfreuen. Für Fälle, in denen es umgekehrt ist, muss aber dasselbe gelten. Wenn bestimmte Gruppen auffallen, dann sollten wir das nicht verschweigen und verzerren, sondern den Menschen in diesem Lande sagen, wie die Lage nun einmal aussieht. Im zweiten Schritt sollten wir erklären, was wir zur Verbesserung der Situation veranlassen. Totschweigen hilft keinem, weder dem Täter mit Migrationshintergrund noch den Menschen, die nach mehr Sicherheit in Niedersachsen streben. Herr Bock, würden Sie bitte einen Blick auf die Uhr werfen? Oh, es geht so schnell! Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren insbesondere von SPD und Grünen und von der Landesregierung, machen wir uns doch nicht, wie es heute Morgen versucht wurde, zur Geisel der AfD in diesem Lande! Ich sage das so deutlich: Nehmen wir das Heft des Handelns in die Hand! Seien wir transparent und offen, und bauen wir Populisten und Verfassungsfeinden in diesem Lande vor! Das schafft Vertrauen der Bevölkerung in die Politik auch dieses Hohen Hauses. Vielen Dank. Vielen Dank,

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Sebastian Zinke SPD

Drohnen, Desinformation, Destabilisierung - hybriden Bedrohungen entschlossen entgegentreten

Bitteschön, Herr Zinke! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Land wird angegriffen. Unser Land, unsere freie Gesellschaft werden angegriffen - jeden Tag auf unterschiedlichen Wegen. Diese neue Art der Bedrohung wollen wir heute zum Thema machen, um zu sensibilisieren und um mögliche Antworten in diesem Hause zu diskutieren. Meine Damen und Herren, wir leben in einem der besten Länder der Erde. Wenn wir uns in der Welt umsehen man muss nur mal die Nachrichten-Apps öffnen, dann sehen wir sehr eindrücklich, dass es uns gut geht. Dann sehen wir, dass wir bei allen Herausforderungen, die wir vorhin schon besprochen haben, in einem der besten Länder der Erde leben. Wir leben in einem Land der Freiheiten, in dem man sagen kann, was man denkt, tun kann, was man möchte, und in dem man glauben kann, an wen man will. Das alles gehört für uns wie selbstverständlich dazu. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leben in einem starken Land, in einer starken Volkswirtschaft, in einer Gesellschaft im Wohlstand. Wir machen uns unabhängig von ausländischer Energieversorgung durch den Ausbau erneuerbarer Energien und den Hochlauf der E-Mobilität. Wir sind Teil der Nato und damit militärisch stark, und wir werden mit dem, was die Bundesregierung auf den Weg gebracht, noch stärker werden. Wir leben in einem friedlichen und in einem sicheren Land. Uns geht es gut. Wir sind stark, und wir können stolz darauf sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. Diese Tatsache, dass wir in einem starken Land leben, gefällt aber nicht jedem. Deshalb gibt es viele Versuche von außen, von ausländischen Kräften, uns zu destabilisieren und unsere Stärken zu brechen. In der letzten Woche hat die Innenministerin gemeinsam mit dem Präsidenten des Verfassungsschutzes unseres Landes den Verfassungsschutzbericht 2024 vorgestellt. Sie haben darin wie in den Jahren davor vor den Gefahren von links, aber insbesondere von rechts - ja, da werden Sie gleich unruhig und aus dem Ausland hingewiesen. Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass die größte Gefahr von rechts ausgeht. Aber dieser Bericht, meine Damen und Herren, man kann es nachlesen, hat etwas Besonderes: Dieser Bericht hat ein neues Sonderkapitel, etwas, das neu eingeführt worden ist, in dem wir als Gesellschaft vor hybriden Bedrohungen gewarnt werden. Aber was ist eigentlich eine hybride Bedrohung? Das ist so ein Wort, das wir in der Politik verwenden, aber was heißt es konkret? Hybride Bedrohungen sind solche, die meist unterhalb der Schwelle des offenen Konflikts bleiben. Mit ihnen werden die Grenzen zwischen Krieg und Frieden verwischt, und die Offenheit unserer Gesellschaft wird dazu genutzt, uns anzugreifen, um Unsicherheit, Misstrauen und eine Spaltung in unserer Gesellschaft herbeizuführen. Dies passiert durch Cyberangriffe also zielgerichtete Attacken auf unsere IT-Systeme, die Daten stehlen, sabotieren und kompromittieren, Manipulation der öffentlichen Meinung, Sabotage von kritischer Infrastruktur wie Energie- oder Verkehrsinfrastruktur und anderen lebenswichtigen Diensten. Insbesondere aber wird diese hybride Bedrohung dadurch deutlich, dass Falschinformationen über die sozialen Netzwerke verbreitet werden. Und ein Weiteres müssen wir in dieser Bedrohungslage beobachten: Wir zählen eine bisher nicht gekannte Anzahl von Drohnenflügen über kritische Infrastruktur, über Geländeanlagen der Streitkräfte, aber auch über Energieerzeugungs- und Energiespeicherungsanlagen in unserem Land. So hat das Innenministerium mitgeteilt, dass die Zahl sogenannter Drohnenvorfälle im Jahr 2022 noch bei 41 gelegen hätte und im Jahr 2024 bei 131. Wenn man die Bundeswehr fragt, kann man feststellen, dass es jedes Jahr Hunderte von Drohnenflügen über dieser Art von Anlagen gibt. Was ist also zu tun? Meine Damen und Herren, wir müssen Strategien entwickeln, um diese Bedrohungslage abzuwehren. Dazu braucht es einen Dreiklang von staatlichen Maßnahmen, internationaler Zusammenarbeit und der individuellen Verantwortung jedes und jeder Einzelnen. So brauchen wir beispielsweise eine tatsächliche rechtliche Möglichkeit für unsere Polizei und unsere Sicherheitskräfte, Drohnen vom Himmel zu holen. Wir werden im Rahmen dieses Plenums noch darüber sprechen. Wir müssen aber insbesondere dafür sorgen, meine Damen und Herren, dass die Menschen dieses Thema im Kopf haben, dass sie sensibilisiert sind, dass sie, wenn sie Nachrichten in den sozialen Netzwerken sehen und lesen, jedes Foto, jede Nachricht, jedes Sharepic hinterfragen und sich fragen, ob das, was sie dort sehen, tatsächlich der Wahrheit entspricht. Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Ausländische Mächte möchten nicht nur in unseren Luftraum eindringen, sondern über die sozialen Netzwerke auch in unsere Köpfe und in unsere Herzen. Wehren wir uns, seien wir wachsam, und treten wir gemeinsam dieser neuen Bedrohung entschieden entgegen! Herzlichen Dank.

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Marie Kollenrott GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

die Kollegin Kollenrott. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Sehr geehrter Herr Minister! Heute haben wir die Chance, eine kleine, aber in ihrer Wirkung wichtige Novelle unseres ambitionierten Niedersächsischen Klimagesetzes auf den Weg zu bringen. Und es geht dabei um nicht weniger als ein zukunftsfähiges Niedersachsen. Die klimawandelbedingten Veränderungen das haben meine VorrednerInnen auch gesagt unserer Umwelt werden uns jedes Jahr deutlicher vor Augen geführt, genau wie die Notwendigkeit der Anpassung an sie. Und ein gutes Klimagesetz ist deswegen eben per se nie fertig. Es braucht die Bereitschaft zur ständigen Weiterentwicklung, und genau diese Weiterentwicklung nehmen wir jetzt vor. Gleichzeitig und das hat der Herr Minister ausgeführt haben wir schlicht Anpassungsbedarf an geltendes Bundesrecht. Mit dem vorliegenden Entwurf setzen wir die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes sowie des Klimaanpassungsgesetzes um. Die kommunale Wärmeplanung, zu der ich ein paar Worte verlieren möchte, ist der Schlüssel für die Wärmewende vor Ort und ein enormer Hebel, um unsere Klimaziele zu realisieren. Ziel ist daher die dezentrale, flächendeckende Umsetzung in jeder Kommune, im städtischen wie im ländlichen Raum. Mit dieser Novelle schaffen wir die rechtlichen Grundlagen dafür, dass vor allem kleinere Kommunen die notwendige Unterstützung erhalten, um zukunftsfähige Infrastrukturpläne zu entwickeln und auch die Umsetzung auf den Weg zu bringen - mit sicheren Förderstrukturen, die finanziell und beratend greifen. Kommunen, die heute vorausschauend planen und dabei einen ganzheitlichen Blick auf die lokalen Potenziale werfen, schaffen die Grundlage für mehr Energiesicherheit, soziale Gerechtigkeit und Lebensqualität. Gute Beispiele haben wir sowohl im städtischen Raum Hannover geht mit Enercity voran als auch im ländlichen Raum. Die Gemeinde Barkum im Landkreis Vechta beispielsweise ist ein absolutes Aushängeschild für die innovative Energiewende und auch bei der Wärmeplanung auf einem sehr guten Weg. Die Klimakrise ist jedes Jahr weniger abstrakt, das wurde schon gesagt. Die Sorgen vor den nächsten Extremwetterereignissen sind eben begründet, liebe KollegInnen. Darum war es nur folgerichtig, dass wir schon mit der vorherigen Novelle des Klimagesetzes die Klimafolgenanpassung als zweite Säule gesetzlich verankert haben. Und welche Änderungen sich nun weiter aus den bundesgesetzlichen Vorgaben ergeben, das wird für uns meine Kollegin Tamina Reinecke ausführen. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die Kollegin Reinecke führt jetzt weiter

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Jörg Hillmer CDU

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Kollege Jörg Hillmer. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissenschaft ist ein Suchprozess, der häufig mit einer Idee, mit einer These beginnt, die sich in Versuchen verifizieren lässt - oder eben auch nicht. Vernunftbegabte Menschen akzeptieren das Ergebnis ihrer Versuche und folgen dem Verifizierungspfad vielleicht mit einer neuen These, die sich dann bewahrheitet - oder auch nicht. Andere wiederum hadern mit den Versuchsergebnissen und der Wirklichkeit und halten an ihren Ideen fest. Sie entwickeln Ideologien, die es erlauben, auch ohne Wahrheitsbeweis recht zu behalten. Mit Wissenschaft hat das dann nichts mehr zu tun. Meine Damen und Herren, Ideologie ist das Gegenteil von Wissenschaft. Ich würde nicht behaupten, dass die niedersächsischen Hochschulen ein ideologiefreier Raum sind. Aber in dem Maße, in dem sich Ideologie ausbreitet, geht Wissenschaftlichkeit verloren. Das sehen wir dann in internationalen und nationalen Rankings und auch in Bewerbungen um Exzellenz. Wir haben heute Morgen darüber gesprochen. Selbst die wohlwollendste Betrachtung des Ministers war nur: Wir treten auf der Stelle. Unsere Hochschulen haben da noch viel Luft nach oben. Meine Damen und Herren, die Lösung sind aber nicht Ideologiebefreiungskommandos oder Wahrheitskommissionen. Die Lösung liegt im wissenschaftlichen Ehrgeiz. Forscherinnen und Forscher, die sich um Relevanz und Anerkennung in der wissenschaftlichen Community bemühen, verzichten nämlich auf Ideologien, und Hochschulleitungen, die ihre Einrichtungen nach vorne bringen wollen, suchen keine Ideologen für ihre Lehrstühle. Veröffentlichungen, Zitationen, internationale Rankings und die Exzellenzinitiative des Bundes mögen fehlerhafte Indikatoren sein. Aber wer in allen Kategorien durchfällt, hat sicher ein Problem. Wer bei allen Indikatoren vorne liegt, leistet sicher einen Beitrag dafür, dass dieses Land auch in Zukunft erfolgreich sein wird. Zum vorliegenden Antrag der AfD: Bis zur ersten Hälfte der Überschrift gehe ich sogar mit: „Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten". Aber was dann kommt, ist doch erschreckend! Sie wollen die Universitäten entideologisieren mit einem Antrag, der seinerseits nur so von Ideologie trieft. Entideologisierung durch Gegenideologie - Frau Schülke, wer hat Ihnen das aufgeschrieben? Dieser Antrag, der von Ihrer Fraktion kollektiv beschlossen und vom Parlamentarischen Geschäftsführer Herrn Brockmann unterschrieben ist, geißelt sogenannte Agendawissenschaften und gipfelt in der Aussage: „Es ist somit ein Gebot der Wissenschaftshygiene, derartige Strömungen aus den deutschen Universitäten zu entfernen ..." Was soll das denn? Ich wiederhole das noch mal: „Es ist somit ein Gebot der Wissenschaftshygiene, derartige Strömungen aus den deutschen Universitäten zu entfernen ..." Ist das dann entartete Wissenschaft? Was soll das? Was unhygienisch ist, muss gereinigt und desinfiziert werden. Das steckt in dem Wort „Hygiene". Meine Damen und Herren, die Wissenschaftsfreiheit ist eine Konkretisierung der Meinungsfreiheit. Gibt es dann bei Ihnen auch eine Meinungshygiene? Wie stellen Sie sich eine Desinfektion dann genau und konkret vor? Wir haben uns mit gutem Grund in diesem Haus darauf verständigt, Vergleiche mit dem Nationalsozialismus zu vermeiden und darauf zu verzichten. Aber wenn etwas quakt und watschelt wie eine Ente Ich halte diese Drucksache 19/5643, die Sie ganz offiziell und ohne Not eingereicht haben, für viel radikaler als jede Remigrationsdebatte oder sonstige, die Sie geführt haben mögen. Vielen Dank für den offenen Einblick in die Seele Ihrer Partei und Fraktion!

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Christian Meyer

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

dass Sie so gut mitdenken! Herr Minister Meyer, bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es handelt sich ja um Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, kurz: AUKM. Über die Landwirtschaftskammer werden in der EU-Förderperiode Gelder für diese Programme bereitgestellt. Nach meiner Kenntnis sind es EU-Mittel. Man beantragt, glaube ich, eine Summe für die gesamte Förderperiode, in der man an der Maßnahme „Nordische Gastvögel" NG1, NG3 oder NG4 teilnimmt. Dann erhält man eine pauschale Summe für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland, für Dauergrünland außerhalb von Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes und auf Dauergrünland innerhalb von Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes. Da gehen EU-Mittel, Bundesmittel und Landesmittel zur Kofinanzierung rein. Dann gibt es diese Bewilligungen, die durch die Landwirtschaftskammer erfolgen. Aber wie auch bei anderen Agrarumweltmaßnahmen wann welche Auszahlungen erfolgt sind, müssen wir Ihnen nachreichen, wenn Sie direkt danach fragen. Ich kann zu den Zahlungen nur auf die Antwort auf die Anfrage verweisen. Aber es gibt keine andere Regelung als bei anderen Agrarumweltmaßnahmen, bei denen die Summen nach der Prüfung ebenfalls von der Landwirtschaftskammer ausgezahlt werden. Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt wen wundert es? der Kollege Dannenberg. Bitte sehr!

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Sebastian Penno SPD

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Herr Penno, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Mohrs, plant die Landesregierung, den erfolgreichen Exzellenzclustern zusätzliche Mittel bereitzustellen, um deren Sichtbarkeit und Wirkungskraft zu erhöhen? Vielen Dank, Herr Penno. - Herr Minister, bitte!

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Thorsten Paul Moriße AfD

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Titel dieser Aktuellen Stunde bringt es auf den Punkt: Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen. Treffender lässt sich der Zustand der niedersächsischen Justiz unter Ministerin Wahlmann kaum zusammenfassen. Was diese Ministerin abliefert, ist keine Politik der Stärkung und Sicherheit, sondern ein Sammelsurium aus Symbolpolitik, ideologisch gefärbter Schaumschlägerei und strukturellem Versagen. Die Justiz in Niedersachsen ist überfordert das hatten wir gerade schon in einem Geschäftsordnungsantrag mal wieder mitbekommen, personell unterbesetzt, organisatorisch blockiert und ideologisch überfrachtet. Schauen wir mal auf die Realität! Die Digitalisierung der Justiz, die groß angekündigt wurde, steckt nach wie vor in den Kinderschuhen. Die elektronische Akte - auf dem Papier beschlossen, in der Praxis ein Flickenteppich voller Pilotprojekte und Verzögerungen. Während andere Bundesländer längst digital verhandeln, beschäftigt sich Niedersachsen mit Roll-out-Stolperfallen, Softwareproblemen und fehlendem IT-Fachpersonal. Hinzu kommt ein Justizvollzug am Limit. In Niedersachsen fehlen erheblich Haftplätze, Prozesse verzögern sich, und Staatsanwaltschaften sind personell ausgedünnt. Hauptsache, die Einheit in Göttingen für die Bekämpfung von Hasskriminalität und AfD im Internet funktioniert! Genau hier zeigt sich die ideologische Schlagseite dieser Justizpolitik. Während Richterstellen fehlen, Gefängnisse überfüllt sind und Verfahren sich über Jahre hinziehen, träumt die Ministerin von Gesetzesinitiativen gegen digitale Gewalt, will neue Zentralstellen schaffen und betreibt aktivistische Symbolpolitik. Was aber funktioniert, ist die rot-grüne Ideologie: klimaneutrale Gefängnisse, Abmilderung von Ersatzfreiheitsstrafen oder auch Abschwächung der Juristenausbildung mit dem Bachelor als Trostpflaster für Studienabbrecher. Ihre Koalition hat bereits im letzten Jahr einen Antrag gestellt ich erwähne es noch mal, dass mehr Fachkräfte aus der Industrie und Handwerk für die Ausbildung der Gefangenen gefördert werden sollen. Aber seitdem hat man auch nix mehr gehört oder gelesen. Das Fazit ist klar: Ministerin Wahlmann handelt nicht im Sinne einer funktionierenden, bürgernahen und glaubwürdigen Justiz. Statt konsequente Personalpolitik zu betreiben, Verfahren zu beschleunigen und die Gerichtsbarkeit zu stärken, verschanzt sie sich hinter Phrasen und Papieren. Ihr angeblich so hohes Engagement für Demokratie und Rechtsstaat bleibt dort, wo es am dringendsten gebraucht wird, wirkungslos. Auch Sie, verehrte CDU, können sich Ihrer Verantwortung nicht entziehen. Ihre Regierungszeit von 2017 bis 2022 an der Spitze des Niedersächsischen Justizministeriums im Kabinett Weil war ebenfalls von erheblichen Versäumnissen geprägt. Welche konkreten Verbesserungen wurden in dieser Zeit umgesetzt? Abgesehen von der Errichtung einer politischen Brandmauer bleibt wenig Substanzielles festzuhalten. Aber nun Frau Dr. Wahlmann Versäumnisse vorzuwerfen, obwohl viele der heutigen Probleme auf strukturelle Entscheidungen aus Ihrer Amtszeit zurückzuführen sind, wirkt nicht nur widersprüchlich, sondern lässt auch demokratisches Verantwortungsbewusstsein vermissen, verehrte CDU. Ich kann am Ende nur ein Fazit ziehen: Überlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte und dadurch ellenlange Verfahren, ein Skandal, der auf den nächsten folgt, überfüllte Gefängnisse und jetzt kommt es Strafanzeigen, Ermittlungen, Verhaftungen und Verfahren in den eigenen Reihen der Justiz. Skandalös, meine Damen und Herren! Wie soll so das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat erhalten bleiben? Eine Wende in der Justizpolitik dieses Landes ist längst überfällig, Frau Camuz. Es ist klar: Weg von der Ideologie hin zur Realität! Die Justiz braucht keine wohlklingenden Programme, sondern ausreichendes und qualifiziertes Personal. Niedersachsen braucht keine Justizministerin, die sich selbst feiert, sondern ein konservatives, durchgreifendes Justizministerium, das endlich liefert. Und das funktioniert nur mit der AfD. Nehmen Sie mein Angebot für 2027 an, verehrte CDU! In diesem Sinne: Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Moriße. -

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Rassismus entschieden entgegentreten - Landesaktionsplan gegen Rassismus erstellen

Bitte! Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Kollegin, ich finde es wirklich sehr schade, dass wir nicht zueinandergekommen sind. Denn die Bundeskanzlerin Angela Merkel ist diejenige, die nach Hanau das größte Paket auf den Weg gebracht hat - sowohl zur Bekämpfung von Rechtsextremismus als auch von Rassismus. Ich würde Sie darum bitten, noch einmal in sich zu gehen und zu googlen sowohl die KI als auch der Duden können dabei helfen, dass Extremismusformen zunächst einmal nichts mit Rassismus zu tun haben. Gucken Sie das noch mal genau nach! Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Linksextremismus und sogar Islamismus: Wir haben das Programm für Demokratie und Menschenrechte des Landespräventionsrats, dessen Mitglied ich in der vergangenen Periode für meinen Arbeitgeber war. Dort haben wir viele gute Maßnahmen zur Bekämpfung erarbeitet und vorangebracht. Also, wir reden hier über Maßnahmen gegen Rassismus, die wir noch nicht haben, die wir angehen wollen. Das muss wirklich differenziert betrachtet werden. Ich merke, Sie haben immer noch nicht verstanden, worum es bei diesem Antrag geht. Das finde ich sehr schade. Frau Machulla möchte antworten. Bitte,

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Carina Hermann CDU

Das Wattenmeer im Würgegriff: Klimakrise, Gasbohrungen und Plastikmüll gefährden das Weltnaturerbe. Wie weiter nach der UN-Konferenz zum Schutz der Meere?

zu? Ja. Von Demokraten, ja. ‑ Von Ihrer Fraktion ja. Das sage ich ja. Bitteschön, Frau Hermann! Herr Meyer, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Wir sehen ja auch hier schon beim Applaus, dass man bei der rot-grünen Landesregierung doch unterschiedlicher Auffassung ist. Deswegen würde uns mal interessieren: Was sagt eigentlich der Ministerpräsident zu diesem Thema? Wie ist die Linie der Landesregierung insgesamt, und wie ist die Meinung von Herrn Lies dazu? Das geht jetzt aber nicht in der Aktuellen Stunde. Ich war ja nun auch lange Parlamentarier. Wir sind jetzt in der Aktuellen Stunde,

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Frank Henning SPD

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Herr Henning von der SPD-Fraktion. Bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf den Redebeitrag des Kollegen Frölich zwei Sätze erwidern. Ich weiß nicht, wo Sie bei der Anhörung gewesen sind, lieber Kollege Frölich. Ich habe nicht wahrgenommen, dass die Verbände, insbesondere Architekten- und Ingenieurverbände, unsere NBauO jetzt plötzlich in Bausch und Bogen verdammen. Es waren höchstens die kommunalen Spitzenverbände, die, ich sage mal, ihre üblichen Verteidigungslinien aufgebaut haben, was die Kfz-Einstellplätze angeht. Aber ansonsten hat es in der Anhörung sehr großes Lob für unsere weitere Novelle der NBauO gegeben, was die Verfahrensfreiheit angeht, wenn es darum geht, die Bürgerinnen und Bürger von überbordender Bürokratie in der Kommunalverwaltung zu entlasten. Das haben die Verbände akzeptiert, sie haben es anerkannt und sehr deutlich gesagt, dass das eine vernünftige NBauO ist, die das Bauen schneller, einfacher und bürokratieärmer macht. Insofern habe ich eine ganz andere Wahrnehmung. Was Ihren Antrag angeht, muss ich jetzt wirklich sagen: Ich habe mich das wissen Sie auch wirklich bemüht, diesen Antrag im Rahmen des Verfahrens ernst zu nehmen. Diese zwölf Punkte haben wir im Ausschuss mehrfach diskutiert. Ich kann jetzt aus Zeitgründen nicht alles abarbeiten, aber zu Ihren zwölf Punkten liegt eine Stellungnahme der Fachverwaltung, aus dem MW vor, in der ganz klar zum Ausdruck kommt, dass keiner davon auch nur in Ansätzen geeignet ist, das Bauen kostengünstiger, schneller oder einfacher zu machen, oder dass schlicht falsch recherchiert ist. Nr. 6 zum Beispiel: Sie wollen die Einstellplatzpflicht für die Kommunen abschaffen. Das können die Kommunen heute schon. In der Ausschusssitzung ist Ihnen gesagt worden dazu liegt auch eine schriftliche Unterrichtung vor, dass die Kommunen heute durch Stellplatzsatzungen natürlich regeln können, dass bei der Erstellung von kommunalen Gebäuden auf Stellplätze verzichtet werden kann. Das heißt, Ihre Nr. 6 ist schlicht schlecht recherchiert. Das Gleiche gilt für § 49 NBauO, in dem es um die Barrierefreiheit geht. Dazu ist ganz klar gesagt worden: Das wird Gegenstand der nächsten Novelle. Wir können nicht im Rahmen dieser Novelle die gesamte Barrierefreiheit infrage stellen, weil das natürlich auch Diskussionen mit den Behindertenverbänden und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen auslöst und dergleichen mehr. Herr Henning, Sie müssen zum Schluss kommen. So könnte ich jetzt den gesamten Antrag durchgehen. Alle zwölf Punkte sind vom MW aus fachlicher Sicht entkräftet worden. Deswegen kann man Ihrem Antrag nicht zustimmen. Insofern: Wir sind sehr verantwortlich mit diesem Antrag umgegangen und wollten ihn auch durchaus beschließen. Wenn er aber fachlich keinen Sinn macht und das ist nun wirklich deutlich geworden, dann macht das keinen Sinn. Dann lehnen wir ihn ab. Herr Frölich, möchten Sie antworten?

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Carina Hermann CDU

Unterrichtung durch die Justizministerin im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Oldenburg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst vielen Dank für die Unterrichtung, Frau Ministerin. Um es noch mal voranzustellen: Wenn wir Kritik an Ihrer Amtsführung vorbringen, dann versuchen Sie immer wieder, diese Kritik in die Justiz umzuleiten. Wir haben hier heute von Ihnen keine Bewertung des Beschlusses des OLG erwartet Sie haben sie später trotzdem vorgenommen; wir haben eine Unterrichtung über einen gravierenden Fall in der Justiz erwartet. Das hat, um es noch mal klar zu sagen, nichts damit zu tun, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz kritisieren, sondern wir kritisieren Ihre Fehlsteuerung aus dem Justizministerium heraus, die dazu führt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz ihre Arbeit nicht mehr machen können, die dazu führt, dass die Menschen im Land das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren - wenn Straftäter wegen der Sechsmonatsfrist freigelassen werden. Das ist unsere Kritik, die wir vorgebracht haben. Was die vergangenen Wochen gezeigt haben, ist ein herber Schlag für den Rechtsstaat. Dass ein mutmaßliches Mitglied eines kriminellen Clans, dem fast 100 Straftaten vorgeworfen werden, aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, weil die Hauptverhandlung nicht rechtzeitig stattfinden konnte, passiert nicht dreimal im Jahr, wie Sie es hier so schön vorgetragen haben, sondern ist schon etwas Besonderes. Auch nach der heutigen Unterrichtung durch Sie bleibt festzuhalten: Sie kennen die Probleme, nur gelöst werden sie nicht. Das schließt an die Aktuelle Stunde an. Das Oberlandesgericht Oldenburg benennt glasklar ein strukturelles Versagen. Es spricht von einer dauerhaft unzureichenden Personalausstattung und Verwaltung. Wenn doch, wie Sie hier gerade vorgetragen haben, im Rahmen von PEBB§Y alles tipptopp ist, warum muss denn dann das OLG einen solchen Satz in einen Beschluss reinschreiben? Es attestiert einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich garantierte Beschleunigungsgebot in Haftsachen. Das haben Sie sich von einem Oberlandesgericht reinschreiben lassen müssen. Das ist keine tagespolitische Aufregung, das ist schon ein gravierender Vorfall, Frau Wahlmann. Und was hören wir wieder? „Kritik an der Justiz in Gänze." Die Justiz trifft an dieser Sachlage überhaupt keine Schuld. Das habe ich mehrfach gesagt. Die Verantwortung liegt am Ende bei der rot-grünen Landesregierung und beim Justizministerium. Einverstanden: Immerhin haben Sie 2025 vom grünen Finanzminister 39 Stellen für Staatsanwälte erhalten, aber eben nur 8 neue Richterstellen, und das, obwohl die Kriminalitätszahlen seit zwei Jahren sprunghaft gestiegen sind. Mehrfach hat der Richterbund darauf hingewiesen, dass die Strafjustiz überlastet ist, dass nicht nur neue Staatsanwälte, sondern dass auch neue Richterinnen und Richter gebraucht werden. Das sagt der Richterbund in Niedersachsen. Der Norddeutsche Rundfunk berichtete im März 2025, dass mehr als 76 000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften unbearbeitet sind. Es ist doch klar, dass die Bugwelle, die bei den Staatsanwaltschaften aufläuft, irgendwann auch bei den Strafgerichten ankommt. Deswegen zitiere ich an dieser Stelle den Vorsitzenden des Niedersächsischen Richterbundes: „Wir sehen einen Stau bei den Staatsanwaltschaften; wenn dieser Stau beseitigt werden sollte, wird die Flutwelle bei den Gerichten ankommen." Genau das passiert doch jetzt offenbar. Wir sollten daher mit dem Haushalt 2025 die Strafjustiz insgesamt stärken, also Richterstellen und Stellen vor allem auch für den mittleren Dienst schaffen, damit die Arbeit, die bei den Staatsanwaltschaften anlandet, dann auch bei den Strafgerichten bewältigt werden kann. Das haben Sie im letzten Haushalt schlichtweg versäumt, Frau Ministerin. Daher stellen wir die Frage: Welche konkrete Entlastung planen Sie jetzt für die Landgerichte? Welche konkrete Entlastung planen Sie für die Strafkammern, gerade in Osnabrück? Wie lange wollen Sie diesem Zustand weiter zuschauen? Es gibt das haben Sie eben selbst gesagt Hinweise auf weitere Fälle, die wegen fehlender Kapazitäten nicht bearbeitet werden konnten. Das ist am Ende Ihre Verantwortung. Das ist nicht die Kritik an der Justiz, sondern es ist die Kritik an Ihrer Amtsführung. Wer sehenden Auges in eine Personalkrise hineinsteuert, wer Stellen nicht zügig besetzt, wer auch das will ich noch mal deutlich sagen Behördenleitungen wie bei der Staatsanwaltschaft Hannover am Ende nach parteipolitischer Nähe besetzen will und sich sagen lassen muss, dass eine Beurteilung rechtswidrig ist, der trägt eine Mitschuld, dass der Rechtsstaat seine Schlagkraft verliert und die Straftäter am Ende auf freiem Fuß sein müssen. Die Stelle in der Staatsanwaltschaft Hannover ist nicht besetzt, und der SPD-Parteikollege ist auch noch nicht auf der Stelle, weil am Ende nichts weitergeht. - Ein SPD-Mitglied. Sie selbst sprechen immer wieder vom Team Justiz, aber, Frau Ministerin, wer Teil eines Teams ist, der lässt das Team doch nicht im Stich, wenn es ernst wird. Sie müssen jetzt handeln. Deshalb heute noch mal in aller Klarheit: Wenn Sie nicht bereit sind, in der Strafgerichtsbarkeit endlich so aufzustocken, wie es notwendig ist und wie es auch alle erwarten, wenn Sie weiter zuschauen, wie Haftbefehle aufgehoben werden, wie am Ende der Staat auf Überforderung trifft, dann verspielen wir das Vertrauen in den Rechtsstaat, und dann verlieren die Bürgerinnen und Bürger ihr Vertrauen in den Rechtsstaat. Herr Ministerpräsident, auch Sie tragen dafür die Verantwortung er ist nicht im Raum, denn die innere Sicherheit und die Justizpolitik sind eben auch Angelegenheit des Ministerpräsidenten. Sie haben jetzt im Rahmen der Haushaltsklausur 2026 die Möglichkeit, endlich nachzusteuern. Deswegen auch an Herrn Lies: Nett sein allein reicht nicht. Es braucht Führung, Verantwortung und auch Klarheit für den Justizhaushalt. Deswegen bitten wir darum, bei dieser unbefriedigenden Situation in der Strafgerichtsbarkeit in Niedersachsen schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Hermann. - Ich möchte der Vollständigkeit

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Klaus Wichmann AfD

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung weil Herr Minister Meyer ja gerade angeführt hat, dass er keine Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft hat, ob sonst jemand aus der Landesregierung Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit hat. - Vielen Dank. Die Justizministerin möchte

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Christian Fühner CDU

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede darf ich die Gelegenheit nutzen und der Kultusministerin ganz herzlich zu ihrem Geburtstag gratulieren. Auch im Namen unserer Fraktion und des Arbeitskreises, Frau Ministerin, alles Gute zu Ihrem neuen Lebensjahr und viel Erfolg und Gesundheit! Warum müssen wir heute erneut über das Thema Ganztag sprechen, ein Jahr vor Beginn des Rechtsanspruchs? Weil vieles in diesem Bereich leider immer noch nicht geregelt ist! Die Kultusministerin nennt den Ganztagsausbau ein Mammutprojekt. Ja, damit hat sie auch recht, das ist ein Mammutprojekt. Aber im Moment bewegt sich Ihr Mammut eher mit der Geschwindigkeit einer Schnecke, Frau Ministerin. Sie kommen bei diesem Thema kaum voran. Und so gewinnen wir vor Ort kein Vertrauen, sondern verlieren Zeit und viel Geduld. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände schlagen Alarm. Zitat: Schulen und Schulträger benötigen klare Rahmenbedingungen für den Start des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im Jahr 2026. Die vom Kultusministerium avisierten Erlasse müssen jetzt schnell kommen. Das hat der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, der Oberbürgermeister von Oldenburg, SPD, jüngst gesagt. Herr Krogmann hat recht. Die kommunalen Spitzenverbände sagen das übrigens nicht erst jetzt, sondern schon seit vielen Jahren. Ich schaue jetzt auch mal in Richtung der SPD-Fraktion und stelle Ihnen die Frage, wie lange Sie bei diesem Thema eigentlich noch zuschauen wollen. Viele in Ihren Reihen sind selber in der Kommunalpolitik tätig und bekommen mit, wie groß der Druck ist, und das, was Herr Krogmann sagt, sagt er ja stellvertretend für viele Kommunalpolitiker und Bürgermeister in diesem Land. Deswegen fordere ich Sie auch auf, dass Sie als SPD-Fraktion nicht nur zuschauen, wie die Kultusministerin dieses Thema verschläft und wie hier nicht gehandelt wird, sondern dass Sie endlich auch mal Druck machen. Herr Politze saß ja lange genug im Kultusausschuss. Er könnte jetzt als Fraktionsvorsitzender auch mal auf den Tisch hauen und sagen: Frau Ministerin, wir brauchen jetzt die Erlasse, wir brauchen eine klare Regelung. Vielleicht gelingt es ja auch der neuen Sprecherin, Frau Lansmann, dass da mal ein bisschen Druck entsteht. Aber das weitere Zuschauen Ihrer Truppe hier wird wirklich dazu führen, dass dieses Thema verschlafen wird. Der Rechtsanspruch auf Ganztag droht in diesem Land zu scheitern. Die Schulen und die Schulträger stehen vor vielen finanziellen und organisatorischen Fragen. Schulleitungen wissen heute überhaupt nicht, wie das im nächsten Jahr alles funktionieren soll und wie der Ganztag konkret umgesetzt werden soll. Was fehlt, sind klare Regelungen, die eine Umsetzung ermöglichen. Was fehlt, sind verbindliche Erlasse. Was fehlt, ist eine faire Finanzierung. Zusammengefasst: Es fehlt Verlässlichkeit. Noch immer ist der entscheidende Erlass zur Ganztagsschule und zur Klassenbildung nicht da. Sie haben jüngst auf einem Kongress gesagt: Man hofft, eventuell nach den Sommerferien, man könne aber immer noch nicht konkret sagen, wann dieser Erlass endlich kommt. Ich kann Ihnen nur sagen, Frau Ministerin: Wer es ernst meint, der muss heute liefern und nicht erst übermorgen. Die Schulträger brauchen eine verlässliche Finanzierung, doch Sie verstecken sich hinter Kapitalisierungsmöglichkeiten. Der Städte- und Gemeindebund in Niedersachsen hat mal ausgerechnet, was das konkret bedeuten würde, und sagt, dass man am Ende auf 390 Euro pro Schüler für ein Schuljahr kommt. Das reicht vielleicht für den Materialkoffer, den man einsetzen kann, aber es reicht vorne und hinten nicht für qualifiziertes Personal, für pädagogische Qualität oder für verlässliche Strukturen. Die Folgen des Nichtstuns sind sehr groß. Das finanzielle, personelle und organisatorische Risiko wälzen Sie auf die Schulträger ab, auf die kleinen Gemeinden, auf die Schulleitungen und auf die Ehrenamtlichen in den Vereinen. Gerade erst diese Woche habe ich mit den Kunstschulen gesprochen. Sie können sich zum Beispiel ganz gut vorstellen, wertvoller Partner für Ganztagsbildung zu sein. Sie bieten an: Kreativität, Persönlichkeitsentwicklung, Teilhabe. Doch statt gezielter Förderung, statt klarer Integration in die Ganztagskonzepte erleben sie wie viele andere auch Unsicherheit und fehlende Verlässlichkeit. Sie warten vergeblich auf Lösungen, wie sie beispielsweise ihre Dozenten in den Ganztag integrieren können. Frau Ministerin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir stehen an einem Punkt, an dem die Umsetzung des Ganztages zu scheitern droht, bevor sie erst richtig begonnen hat. Deshalb ist dieser Antrag einmal mehr notwendig, auch um hier aus dem Parlament heraus zu signalisieren, dass wir nicht abwarten und zuschauen. Wir fordern eine vollständige Ausfinanzierung, nicht auf Basis spitzer Anmeldezahlen, sondern mit Pauschalen, die realistisch sind und dazu führen, dass wir den Ganztag umsetzen können. Wir fordern Mindeststandards, die auch kleine Standorte absichern. Denn der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder, nicht nur für die Kinder in den Großstädten. Wir fordern Planungssicherheit durch sofortige Vorlage von Erlassentwürfen und die Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das muss jetzt endlich erfolgen. Und wir fordern auch eine Stärkung des offenen Ganztages mit verlässlicher Einbindung von externen Partnern - von Sport bis Kunst, von Kirche bis Kultur. Frau Kultusministerin, Sie haben sich dazu entschieden, Ministerin in diesem Amt zu werden. Sie haben sich auch dazu entschieden, das Thema Ganztag verantwortungsvoll in Ihre Hände zu nehmen. Dann übernehmen Sie auch die Verantwortung für dieses Projekt, und hören Sie auf, sie auf andere abzuwälzen! Kommen Sie raus aus Ihrem Schneckenhaus! Unsere Kommunen haben es verdient, unsere Schulen haben es verdient, unsere Kinder haben es verdient. Dieser Antrag zeigt: Eine bessere Bildungspolitik und ein guter Ganztag in Niedersachsen sind möglich. Vielen Dank.

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Christian Meyer

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich möchte meinem Vorredner und den Rednerinnen der demokratischen Fraktionen für die Einigkeit darüber danken, das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Einheitswerten umzusetzen. Ich finde, die AfD hat sich eben ziemlich entlarvt. Sie haben gesagt, Sie wollen das Deichgesetz grundsätzlich ablehnen. Das heißt natürlich, dass Sie die vielen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in den kleinen und mittleren Deichverbänden nicht wollen. Das Ihre Klimaleugnung. Sie sagen ja auch in Ihren Reden: Den Klimawandel gibt es nicht, wir müssen die Deiche nicht erhöhen. - Man kann nur sagen: Dass Hab und Gut von den Deichverbänden geschützt wird, lehnen Sie einfach grundsätzlich ab, und Sie reden dann von „Bürokraten". Das sind die Leute, die sich bei Hochwasser und Sturmfluten um die Deiche kümmern und denen wir eine Hilfestellung geben, weil sie uns um eine faire Beitragsbemessung gebeten haben. Im Entwurf bemessen wir die Beiträge möglichst einfach, aber auch fair, damit die Deichverbände sie einziehen können. Deshalb danke ich für die guten Beratungen und dem LGLN für die Bereitstellung der Daten. Wir haben Erleichterungen geschaffen, und Sie reden von Bürokratie. Was Sie wollen, ist Unruhe zu schüren, da man ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, wenn es nach Ihrem Willen ginge, gar nicht umsetzen müsse. Dann käme es zu Beitragsklagen, und die Deichverbände könnten nicht mehr existieren. Das können wir uns nicht leisten. Deshalb bitte ich um Zustimmung und danke der CDU, der SPD und den Grünen dafür, dass wir das Deichgesetz so umsetzen. Denn die Deichverbände leisten seit vielen Jahrhunderten eine hervorragende Arbeit. Wir sollten sie bei ihrer Arbeit unterstützen und sie entlasten. Deshalb geben wir diesen Maßstab für die Erhebung von Beiträgen, an dem sie sich orientieren können. Damit haben sie eine stärkere Rechtssicherheit. Deshalb ist es auch richtig, dass wir das per Gesetz und nicht nur per Verordnung machen; denn wir wollen die Deichverbände unterstützen. Deshalb bitte ich um Zustimmung, um das rechtssicher zu machen, damit unsere Deiche uns auch in Zukunft angesichts der Klimakrise vor Hochwasser und Sturmfluten schützen. Vielen Dank, Herr Meyer. Ich möchte darauf hinweisen,

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Thomas Uhlen CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

im Grundgesetz und in der Weimarer Verfassung geht es gar nicht darum, am Sonntag absolute öffentliche Ruhe sicherzustellen. Es gibt Möglichkeiten, und sie werden schon heute genutzt. Aber es darf kein Bild werktäglicher Geschäftigkeit entstehen. Sonst hauen die Gerichte uns das zu Recht um die Ohren. Gerade davor müssen wir unsere Unternehmerinnen und Unternehmer schützen, aber auch unsere Bevölkerung, damit sie nicht von der mittlerweile teilweise je nach Gerichtsbezirk unterschiedlichen Rechtsprechung hin und her gewirbelt wird. Wir müssen es schaffen, ein Ladenöffnungsgesetz auf den Weg zu bringen, das eben nicht Frust und Unverständnis in der Bevölkerung und bei den Unternehmerinnen und Unternehmen erzeugt, sondern eine wohlbegründete Typisierung und eine vernünftige verfassungsrechtliche Abwägung vornimmt. Und wir müssen das Gesetz in eine Zeit hineintragen, in der ganz neue Angebote und Geschäftsmodelle den Menschen neue Möglichkeiten geben, den Sonntag zu nutzen, ohne dass durch den Personaleinsatz der Sonntagsschutz und andere Kulturgüter in Gefahr geraten. Wir müssen schauen, dass wir zum Kern des Kerns vordringen, nämlich zu der Fragestellung: Wie schaffen wir es, dass die Sonn- und Feiertage weiterhin wie es im Gesetz steht „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" sind und nicht einfach nur der Profitmaximierung unterworfen werden? Wie schaffen wir es, dass der Sonntag ein besonderer Tag bleibt? Wir als CDU sind bereit, hier konstruktiv nach Lösungen und nicht nach Konflikten zu suchen. Wir sind bereit, darüber zu diskutieren, wie wir dieses Gesetz, wo es aus der Zeit zu fallen scheint, anpassen können und wie wir es rechtssicher und auf Basis eines gesellschaftlichen Konsenses nach vorne bringen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sonntagsschutz ist nicht alleine ein Kulturgut, sondern auch Teil unseres Sozialstaatsgebots. Daher müssen wir gemeinsam darauf achten, dass wir uns hier nicht auseinanderdividieren lassen, sondern es schaffen, hier etwas breit Getragenes auf den Weg zu bringen, das der Bevölkerung und den Unternehmerinnen und Unternehmern dient, aber auch dem Gedanken Rechnung trägt, den die Verfassungsväter und ‑mütter damals in das Gesetz gelegt haben. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Uhlen. - Als Nächstes hat

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Wiard Siebels SPD

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

dass die CDU-Fraktion ihre fünfte Zusatzfrage bereits ausgeschöpft hat. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich kann man im Rahmen einer GO-Debatte nicht neue oder auch bereits gestellte Fragen neu formulieren. Das ist einfach logisch ausgeschlossen. Das ist kein Geschäftsordnungsbeitrag. - Erster Punkt. Zweitens. Wenn Sie tatsächlich der Auffassung sind, dass hier nicht vollständig, nicht wahrheitsgemäß usw. ausgeführt wird, dann bleibt Ihnen selbstverständlich der Weg zum Staatsgerichtshof offen. Es hilft nichts, im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte zu versuchen, hier sozusagen verklausuliert den Eindruck zu erwecken, ohne dann auch zu springen. Wenn Sie wirklich der Auffassung sind, dann müssen Sie das machen. Aber im Rahmen von Geschäftsordnungsdebatten hier eigene Fragen immer wieder neu zu formulieren, ist das tut mir leid mindestens nicht zielführend.

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Christian Meyer

Das Wattenmeer im Würgegriff: Klimakrise, Gasbohrungen und Plastikmüll gefährden das Weltnaturerbe. Wie weiter nach der UN-Konferenz zum Schutz der Meere?

Öl und Gas. Denn das ist das Wichtigste, um unser Wattenmeer zu schützen. Wir haben diese massiven Auswirkungen auf die Biodiversität zu verzeichnen. Vogelarten werden aussterben, weil sie, wenn sie in Skandinavien starten und dann hier ankommen, durch die Temperaturentwicklungen Veränderungen im Lebensraum vorfinden. Es ist angesprochen worden: Es gibt eine Reihe von Fischarten, die verschwinden, andere, invasive Arten kommen dazu. Wenn ich mir den Plastikmüll anschaue, so ist dies kein belangloses Thema. Mittlerweile ist so viel Plastik weltweit in den Meeren, dass es die vielfache Fläche vom Land Niedersachsen ausmacht. Es gibt Untersuchungen zu Eissturmvögeln, die ein Indikator sind. 50 % der Eisturmvögel, die wir monitoren, haben Plastikmüll in ihren Körpern. Deshalb ist es richtig, dass wir den Runden Tisch Meeresmüll haben, der übrigens unter Olaf Lies schon eingerichtet worden ist. Und deshalb ist auch so etwas wie ein UN-Plastikabkommen sehr wichtig. Wenn ein Herr Trump meint, er steigt jetzt einfach mal aus, nimmt das Verbot von Plastikstrohhalmen zurück und sagt, die Haie würde das nicht stören, dann ist das eben auch eine Gefahr für uns. Denn die Meere sind ein weltweites Netz. Alles, was irgendwo passiert, kommt auch bei uns an. Es gibt also eine Vielzahl von Bedrohungen, und ich nehme es sehr ernst, dass die UNESCO im letzten Jahr gesagt hat, sie prüfe, ob sie die Einstufung als Weltnaturerbe aberkennt - wegen der vielen Eingriffe, wegen Baggerungen, wegen der Veränderungen, die wir zu verzeichnen haben, und auch explizit wegen geplanter Öl- und Gasförderungen am Wattenmeer. Man muss das teile ich völlig sehr behutsam mit ihm umgehen. Wir haben nur dieses eine Weltnaturerbe. Wir haben im Koalitionsvertrag ganz deutlich gemacht, wie wir dazu und auch zu den Gasförderungen stehen. Der Schutz des Wattenmeers, der Insel Borkum, der Umwelt, des Klimas muss sich an solchen Entscheidungen ausrichten. Insofern ist die Zukunft des Wattenmeeres erneuerbar und nicht fossil. Und in der Richtung agieren wir auch. Die HAZ hat jetzt berichtet das macht mir riesige Sorgen, dass die Seegrasflächen, ein ganz wichtiges Biotop für viele Tier- und Pflanzenarten, in Niedersachsen in den letzten Jahren um 70 % zurückgegangen sind. - Es war nicht vom Chlor. Uns liegen die Messungen vor. Es ist immer spannend. Die AfD möchte gerne mehr Gas aus Russland haben. Sie reden nicht über die russische Schattenflotte, also über die Gas- und Öltanker, die durch die Gegend fahren und eine riesige Bedrohung darstellen. Ich weiß noch, wie wir vor einem oder zwei Jahren gezittert haben, als ein Autofrachter gebrannt hat, und wie froh wir waren, dass wir ein gutes Havariekommando haben. Wir müssen aussteigen, auch wegen der Bedrohung durch Tanker mit fossilen Brennstoffen und vor allem wegen dieser Schrotttanker, die Russland durch die Nord- und Ostsee schickt. Dazu höre ich von der AfD niemals ein Wort. Die größte Bedrohung ist, dass es hier einen „fossilen Arm" gibt, der die Erneuerbaren bekämpft und damit das Wattenmeer gefährdet. Wenn wir auf 2, 3 oder 4 °C mehr zusteuern, dann ist das Wattenmeer, dieser Lebensraum, massiv gefährdet, und damit sind es auch alle Menschen, die vor und hinter dem Deich leben. Deshalb müssen wir alles tun, um das Wattenmeer weiterhin zu schützen. Kollegin Hermann bittet um zusätzliche Redezeit. - Sie wollen eine Zwischenfrage stellen? Herr Meyer, lassen Sie sie noch zu?

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Annette Schütze SPD

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir in die Untiefen des Narrativs der AfD eingetaucht sind, tauchen wir nun bei der Exzellenz unserer Universitäten wieder auf. Ich finde, das ist ein wesentlich erquicklicheres Thema als das, was wir zuvor behandelt haben. Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern ist das bedeutendste Forschungsförderprogramm in Deutschland. Mit der Exzellenzstrategie haben Bund und Länder ein dauerhaftes Förderprogramm etabliert, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Forschung an deutschen Universitäten nachhaltig zu stärken. Die Exzellenzstrategie besteht aus zwei Teilen, sogenannten Förderlinien: den Exzellenzclustern und den Exzellenzuniversitäten. Gefördert werden Exzellenzcluster, thematisch fokussierte, international wettbewerbsfähige Forschungsverbünde an Hochschulen. Die Förderlinie Exzellenzuniversität dient der Stärkung der Universitäten bzw. eines Verbundes von Universitäten als Institution und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster. Ziel der Exzellenzstrategie insgesamt ist es, die internationale Sichtbarkeit des Wissenschaftsstandorts Deutschland zu erhöhen und strukturelle Entwicklungen an Universitäten zu unterstützen. In der aktuellen Wettbewerbsrunde wurden sechs Exzellenzcluster mit niedersächsischer Beteiligung zur Förderung ausgewählt. Die Entscheidung wurde auf Grundlage eines wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahrens durch die Exzellenzkommission getroffen. Die Förderung der ausgewählten Cluster beginnt zum 1. Januar 2026. Nun die Fragen: 1. Wie hat die Niedersächsische Landesregierung die Hochschulen bisher unterstützt? 2. Wie wird die Landesregierung den Prozess weiter begleiten, insbesondere bei den Hochschulen, die sich als Exzellenzuniversität bewerben können? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkungskraft der erfolgreichen Exzellenzcluster für den Wissenschaftsstandort Niedersachsen? Vielen Dank.

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Karin Emken SPD

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn ein Zitat von Unbekannt zur Geburt: Dein erstes Kind zu bekommen, fühlt sich an, als würdest du die Lilien eines spirituellen Gartens riechen. - Sehr geehrte Damen und Herren, so ist es nicht. Dieses Zitat und ich habe unzählige dieser Art gefunden verklärt und romantisiert, ja glorifiziert und mythisiert maßlos den natürlichen Geburtsvorgang, der in der Regel eher kein Erleuchten, sondern harte Arbeit ist - harte Arbeit der Frau. Nicht umsonst heißt das, was wir Frauen während einer Geburt leisten, „Geburtsarbeit", und ich bin mir sicher, dass hier im Raum viele Frauen, die Kinder geboren haben, aber auch viele Männer und Frauen, die eine Frau bei der Geburt begleitet haben, genau dies bestätigen können. Die Geburt eines Kindes ist in der Regel eine Grenzerfahrung, ein einzigartiges und erstaunliches Ereignis, ja, im Grunde ein Wunder - ein Wunder, das mit Schmerz einhergeht. Sie ist einer der prägendsten Momente im Leben der Mutter und ihres Kindes. Eine positive Geburt kann das körperliche und seelische Wohlbefinden der Mutter stärken und die Verbindung innerhalb einer Familie festigen. Für das Kind ist sie der erste Schritt in eine sichere Bindung. Ich selbst habe es dreimal erlebt. Aber so ist es nicht für alle. Denn nicht jede Frau hat das Glück einer guten, unkomplizierten Geburt. Nicht jede Frau hat das Glück, respektvoll und wertschätzend begleitet zu werden. Nicht jede Frau hat das Glück, eine positive Geburtserfahrung erleben zu können. Viele haben dieses Glück nicht. Eine schwierige oder gar traumatische Geburtserfahrung kann langfristige belastende Auswirkungen haben und das Leben der Betroffenen nachhaltig prägen. Aber was heißt eigentlich Glück? Sollte es für uns als Gesellschaft nicht selbstverständlich sein, Frauen in dieser außergewöhnlichen Phase als Ausdruck von Fürsorge, Wertschätzung und Menschlichkeit die größtmögliche Unterstützung und Hilfe anzubieten, Zeit, Ruhe, einen sicheren Rahmen, persönliche Betreuung, Respekt und Anerkennung ihrer Höchstleistung unter der Geburt? Auch ich habe erlebt, dass über mich hinweg entschieden wurde, ich nicht eingebunden wurde, dass ich herabgewürdigt wurde. Heute weiß ich, dass das, was ich bei meiner ersten Geburt erlebt habe, Gewalt unter der Geburt war. Ich kann bestätigen, wie wunderbar eine Geburt verlaufen kann, wenn man die Frau und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Auch das durfte bzw. habe ich erfahren. Dann kann eine Geburt ein erfüllendes Erlebnis sein. Ich bin davon überzeugt, dass die Diskussion über die Rahmenbedingungen für eine gute Geburt in unserer Gesellschaft anders verlaufen würde, wenn wir uns alle an unsere eigene Geburt erinnern könnten. Dann würden wir mit viel mehr Leidenschaft dafür kämpfen, die Bedürfnisse der Frau in den Mittelpunkt zu stellen, um den optimalen Rahmen für sie zu schaffen, um sie und ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Eine hochwertige, frauenzentrierte, geburtshilfliche Versorgung ist das, was wir brauchen. Die Frau, ihre Perspektive, ihre Selbstbestimmung, ihr Wohlbefinden und das ihres Kindes sind die wichtigsten Qualitätskriterien und grundlegend für Entscheidungen, Maßnahmen, Regelungen und Gesetze. Eine wohnortnahe und zugleich sichere Geburt hat dabei für uns höchste Priorität. Doch wir beobachten anderes. Hebammen müssten jetzt schon häufig zwei, drei, sogar mehr Geburten gleichzeitig betreuen und können sich deshalb um die Frau nicht so kümmern, wie es sinnvoll wäre und wie sie es selber gerne möchten. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen aber, dass eine kontinuierliche Betreuung zu mehr physiologischen Geburten, weniger Interventionen, weniger Kaiserschnitten und zu einer kürzeren Geburtsdauer führen. Unsicherheit, Angst und Stress beeinflussen den Geburtsverlauf erheblich und können damit Komplikationskaskaden auslösen. Eine professionelle und zugewandte Betreuung durch eine Hebamme senkt nachweislich den Stresslevel und verbessert damit den Prozess für Mutter und Kind. Auch wurden in den letzten Jahren viele Geburtsstationen geschlossen, auch bei uns in Niedersachsen, mit der Folge, dass die flächendeckende Versorgung in Niedersachsen zwar gesichert ist, aber in bestimmten Regionen nur noch als ausreichend bezeichnet werden kann. Mit jeder Geburtsklinik, die wegfällt, verschwinden ein Geburtsort und eine dringend benötigte ambulante Notfallversorgung ersatzlos von der Landkarte. Die Wege für viele Frauen in ländlichen Regionen verlängern sich. Eine längere Fahrzeit erhöht das Risiko von Komplikationen, ist häufig mit einem schlechteren Geburtsverlauf und negativen Geburtserfahrungen verbunden. Viele Eltern haben die Sorge, dann in der Klinik abgewiesen zu werden. Frauen, Neugeborene und ihre Familien müssen sich aber überall in unserem Land auf eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Geburtshilfe und erreichbare Versorgung verlassen können. Deshalb bitten wir die Landesregierung, mit diesem EA in Anlehnung an das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt" einen „Landesaktionsplan Gute Geburt" aufzulegen, um die Versorgung in Niedersachsen sicherzustellen und den Hebammenberuf zu stärken. Bei dem Prozess sind insbesondere die maßgeblichen Berufsfelder im Gesundheitswesen in runde Tische oder ähnliche Formate einzubeziehen. Folgende Themenfelder sollten dabei besondere Berücksichtigung finden: Erstens. Versorgungsstrukturen in der Geburtshilfe sicherstellen, stärken und verbessern. Zweitens. Die Arbeit von Hebammen sicherstellen, stärken und verbessern. Drittens. Qualitätssicherung in der Geburtshilfe verbessern. Viertens. Die psychische Gesundheit der Gebärenden stärken, traumatische Erfahrungen verhindern, dabei Gewalterfahrungen unter der Geburt als strukturelles Thema in der Frauengesundheit anerkennen, definieren und Maßnahmen zur Abhilfe entwickeln. Zudem bitten wir die Landesregierung dringend, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die neuesten Einigungen zum sogenannten Hebammenhilfevertrag noch einmal überarbeitet werden mit dem Ziel, dass Beleghebammen, die den Betrieb vieler klinischer Geburtshilfen sicherstellen, nicht schlechter gestellt werden als andere freiberufliche Hebammen. Dies waren in Kürze die Kernpunkte unseres umfangreichen Antrags. Ich sage es zum Schluss gerne noch einmal: Eine Geburt gehört zu den prägendsten Momenten im Leben. Dies verpflichtet uns als Gesellschaft, weiterhin für einen sicheren und würdevollen Start ins Leben Sorge zu tragen. Dies wollen wir tun. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank, Frau Emken. ‑ Die nächste Wortmeldung kommt

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

Bitteschön! Danke. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die medizinische Forschung ist eine gute Sache. Sie sollte grundsätzlich unterstützt werden. Bei dem CDU-Antrag frage ich mich allerdings, was das eigentlich soll. Der Antrag erweckt den Eindruck, dass es sich hier um eine ganz neue, vernachlässigte Forschung handelt - was nicht der Fall ist. Sie schildern hier als grundlegende Herausforderung etwas, was seit langen Jahren bekannt ist, und verlangen etwas, was längst in der medizinischen Forschung und Lehre praktiziert wird. Wozu also dieser Antrag, falls es sich nicht nur um reine Lückenfüllung in der Tagesordnung handelt? Die Geschlechtsspezifitäten in der Symptomatik und im Verlauf einiger Krankheiten sind nicht neu. Bei dem von Ihnen als Beispiel genannten Herzinfarkt habe ich sie bereits vor 40 Jahren während meines Medizinstudiums gelernt. Die erhöhte Mortalität der Frauen an Herzinfarkt ist im Wesentlichen darin verankert, dass wegen der unspezifischen Symptome gerade Frauen selbst ihre Symptome nicht ernst nehmen und erst später den Arzt alarmieren. Herr Rakicky, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Es gibt die Bitte nach einer Zwischenfrage: von Herrn Holsten. Möchten Sie sie zulassen? Gerne. Bitte, Herr Holsten! Vielen Dank,

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Daniela Behrens SPD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

die gut mit ihrer Redezeit gehaushaltet hat und noch knapp fünf Minuten zur Verfügung hat. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, vor allen Dingen nach dem Beitrag von Herrn Bothe. Herr Bock hat mich allerdings auch ein bisschen erschrocken. Aber dazu später. Ich weise den Vorwurf der AfD, wir würden Polizei und Justiz quasi unterdrücken, damit sie ihre Informationen nicht veröffentlichen, mit Entschiedenheit und Empörung zurück. Meine Damen und Herren, Polizei und Justiz arbeiten sachlich und differenziert auf Basis von Erlassen. Diese Erlasse sind völlig in Ordnung. Sie orientieren sich am Pressekodex des Deutschen Presserates. So gehen übrigens die meisten Bundesländer vor. Das ist gut so, und das behalten wir auch bei. Ich weise des Weiteren Ihre Unterstellung zurück, ich würde Ihre Anfragen nicht beantworten, die Landesregierung würde nie ordentlich antworten. Vielleicht wäre es gut, wenn Sie die Antworten auf die Anfragen, die Sie selbst gestellt haben, zur Kenntnis nehmen würden. Unfassbar viele Anfragen der AfD belasten mein Haus und die anderen Häuser. Das ist aber völlig in Ordnung. Es ist das Recht der Parlamentarier, Anfragen zu stellen. Wir beantworten diese Anfragen mit höchster Zuverlässigkeit und äußerster Sorgfalt. Ich erwarten von Ihnen, Herr Bothe und liebe Kollegen von der AfD-Fraktion, dass Sie die Antworten auf die Anfragen zur Kenntnis nehmen und damit arbeiten. ‑ Das machen Sie nicht. Sonst hätten Sie nicht heute diese Anfrage gestellt. Ich weise auch Ihre Behauptung zurück, wir würden Sie nicht ordentlich informieren. Es gibt unzählige Unterrichtungen des Innenausschusses, auch auf Wunsch der AfD. Fast jedem Unterrichtungswunsch kommen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten nach. Ich bitte Sie und erwarte von Ihnen, das, was wir Ihnen vortragen, zur Kenntnis zu nehmen und Ihre eigene Arbeit zu reflektieren. Ich weise zurück, dass Sie auch Herr Wichmann uns unterstellen, wir würden nicht rechtsstaatlich arbeiten. Ich erinnere Sie sehr gerne daran, dass Sie mein Haus vor dem Staatsgerichtshof quasi auf Herausgabe von Vornamen von Tatverdächtigen verklagt haben und es dazu ein sehr eindeutiges Urteil des Staatsgerichtshofes gab. Sie hatten argumentiert, dass eine Milieuzuordnung heutzutage nicht mehr allein aufgrund der Staatsangehörigkeit möglich sei und deshalb an der Nennung der Vornamen ein legitimes Informationsinteresse bestehe. Der Staatsgerichtshof hat das klar verneint und Ihnen insofern eine klare Antwort darauf gegeben. Auch das müssen Sie doch einmal zur Kenntnis nehmen. Dabei ging es darum, dass Sie über Vornamen feststellen wollten, was das für Menschen sind. Das zeigt, wes Geistes Kinder da rechts sitzen. Über Vornamen! Meine Damen und Herren, es hat den Anschein zumindest bei mir, dass sich die AfD-Fraktion für Kriminalitätsentwicklungen im Grunde nur interessiert, wenn die Tatverdächtigen Nichtdeutsche sind. Wenn es Deutsche sind, interessiert es Sie nur bedingt. Ich kenne wenige Anfragen zu besonders schweren Straftaten mit deutschen Tatverdächtigen. Es ist interessiert Sie nur, wenn es Nichtdeutsche sind. Auch das zeigt, wie Sie aufgestellt sind, meine Damen und Herren. Zuletzt möchte ich darauf hinweisen: Wer sich Herr Bock, ich zitiere Sie zum Esel der AfD macht, das ist hier, glaube ich, an diesem Tage noch nicht ausgemacht. ‑ Hat er „Geisel" gesagt? Dann ersetze ich das Wort „Esel" durch „Geisel". Aber auch das ist, glaube ich, eine Frage, die Sie sich selber stellen sollten. Sie sagen hier, die Polizei in Niedersachsen sei nicht offen, sie verschweige, statt transparent zu arbeiten. Sorry, wir haben Lagebilder, wir haben Transparenz. Wir nennen die Staatsangehörigkeit in den Fällen, in denen es notwendig ist. Wir haben Lagebilder zu deutschen und nicht deutschen Tatverdächtigen. Daher, Herr Bock, bin ich schon ein bisschen erschrocken, dass Sie uns hier vorwerfen, wir würden Daten verschweigen. Daher glaube ich nicht, dass wir eine Geisel der AfD sind. Da sehe ich andere in der Pflicht. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!

Grant Hendrik Tonne. Bitteschön, Herr Tonne! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen ist ein starker Wirtschaftsstandort mit hoch qualifizierten Fachkräften, und Niedersachsen verfügt über herausragende Standortbedingungen, um als Vorreiter die Herausforderungen auch der Transformation hier bei uns zu bewältigen. Sie alle können sich sicher sein: Dafür, genau das zu erreichen, arbeiten wir tagtäglich. Gerade ist benannt worden, was sozusagen das Land liefern müsse. Ich will Ihnen einige Beispiele dafür nennen, dass wir längst daran arbeiten und umsetzen. Erstens. Niedersachsen war und ist Treiber hinter dem Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, dem Deutschlandpakt, und ist auch bezüglich der Umsetzung Vorreiter unter allen Bundesländern. Paradebeispiel weit über die Grenzen Niedersachsens hinaus in diesem Kontext sind die Novellen der Niedersächsischen Bauordnung und vor allen Dingen die beschlossene „Umbauordnung". Wir setzen uns mit Nachdruck für Innovation, Gründung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Transformation, Digitalisierung und eine leistungsfähige Infrastruktur ein. Ich darf nur auf den Entschließungsantrag zu Start-ups verweisen. Ich darf aber auch auf den jüngsten Bericht zur Entwicklung von Start-ups in Niedersachsen verweisen. Wir haben eine positive Entwicklung; daran wollen wir anknüpfen. Drittens. Mit seinen Wirtschaftsförderprogrammen unterstützt das Land viele Unternehmen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, und selbstverständlich werden die Maßnahmen jedes Mal mit Augenmaß überprüft und, wenn notwendig, neu justiert. Entsprechende Vereinfachungs- und Förderverfahren sind dabei auch immer Bestandteil. Das mehrfach angesprochene Once-Only-Prinzip ist das größte Digitalisierungsvorhaben von Bund und Ländern und steht auf jeden Fall und selbstverständlich bei uns im Fokus. Die beiden letzten Punkte: Die herausragende Bedeutung wettbewerbsfähiger Häfen für den gesamten Wirtschaftsstandort ist uns ebenso bewusst. Der Auf- und Ausbau einer modernen, zukunftssicheren Hafenwirtschaft sowie der zugehörigen umfassenden Infrastruktur wurde und wird aktiv gefördert. Das jüngste Beispiel ist der Baubeginn der Liegeplätze 5‑7 in Cuxhaven. Und auch eine Reaktion auf die Entwicklung bei einem kritischen Bauwerksbestand ist erfolgt. Es liegt ein „Masterplan Brücke" vor, sodass auch hier in die Umsetzung gegangen werden kann. Meine Damen und Herren, diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen; das lässt die Zeit leider nicht zu. Aber die Botschaft ist eine sehr klare: Das Land liefert bei all diesen zentralen Bereichen. Vor uns liegt noch eine Menge an Arbeit. Der zugehörige Entschließungsantrag wurde mit Blick auf die Bundestagswahl eingereicht. Selbige ist vorüber. Daher ist der Entschließungsantrag auch überholt und wird heute hier nicht benötigt. Unser gemeinsames Ziel ist ein wirtschaftlich erfolgreicher, resilienter und nachhaltiger Standort Niedersachsen. Dafür lassen Sie uns gemeinsam streiten! Herzlichen Dank.

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Ulf Thiele CDU

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Wissen Sie, Herr Kollege, das ist schon ein entscheidender Punkt. Denn, offen gesagt, ist mein Eindruck, dass diese Gesellschaft, die hier errichtet werden soll, eine Ewigkeitsgesellschaft werden wird. Das heißt, dass nachfolgende Parlamente nur unter großen wirtschaftlichen, finanziellen und administrativen Schmerzen in der Lage sein werden, das wieder aufzulösen, was Sie hier bauen bzw. strukturell schaffen wollen. Wenn man das macht, dann muss man das richtig machen. Ich habe gerade Frau Liebetruth so verstanden: Möglichst sofort beschließen, damit die loslegen können. Ich kann Ihnen versprechen: Wenn Sie diese Gesellschaft jetzt erst mal errichten müssen und die dann die Planung für das erste Projekt aufsetzen muss ‑ wie gesagt: alles erneuern, dann können Sie davon ausgehen, dass dort monatelang erst mal nichts anderes passiert, als diese Gesellschaft zu organisieren, zu strukturieren und anzumelden, damit sie überhaupt arbeitsfähig wird. Herr Hoffmann, Sie tun ja so, als wenn Sie ein Finanzierungsproblem hätten. Sie haben ein Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen geschaffen, aus dem so gut wie nichts an Mitteln abläuft. Das zeigt, dass es eigentlich kein Finanzierungsproblem gibt. Wir haben dazu die von Ihnen gerade selbst adressierten zusätzlichen Investitionsmittel, die der NIA nicht zur Verfügung stehen werden. Die sollen noch mal gesondert finanziert werden. Was ich nicht verstehe, ist, dass Sie dann die strukturellen Probleme, die wir erkennbar in der Bauverwaltung haben und die zur Lähmung der Abläufe führen, nicht angehen, sondern jetzt ein neues zusätzliches strukturelles Problem schaffen wollen, indem Sie eben nicht eine klare Struktur schaffen, sondern neben zwei bestehende noch eine dritte setzen. Darüber werden wir uns im Ausschuss unterhalten müssen. Vielen Dank. Vielen Dank. - Ich habe das Gefühl, Herr Dr. Hoffmann möchte die Beratung im Ausschuss fortsetzen. -

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Saskia Buschmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

Herr Lühmann, lassen Sie diese zu? Na klar, sehr gerne. Danke. Auch Ihnen herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Können Sie mir erklären, warum wir dann genau dieses Kapitel im Niedersächsischen Brandschutzgesetz und im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz im Rahmen der Novelle implementiert haben? Dort mussten wir das auch regeln. Wir werden das in vielen Gesetzen regeln. Davon können Sie fest ausgehen. Sie können auch fest davon ausgehen,

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Michael Lühmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

Es gibt den Wunsch von Herrn Marzischewski-Drewes nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie diese zu? Nein, garantiert nicht. Wir werden das alles regeln. Dann können wir gerne miteinander reden. Aber immer zu sagen, dass Sie sich Sorgen um uns machen, und zu versuchen, einen Keil in diese Koalition zu schlagen, das halte ich für ein bisschen albern. Wir haben beim Verfassungsschutzgesetz geliefert. Wir haben beim Brandschutzgesetz geliefert. Wir werden beim NPOG liefern, verlassen Sie sich darauf, und dann können wir gerne miteinander in die Diskussion gehen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Lühmann. Auf Ihren Redebeitrag gibt es den Bedarf nach einer

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)

geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Helfergleichstellungsgesetz - ein Gesetzentwurf, der seit Februar 2024 vorliegt. Da Sie von der SPD ja so gerne Zitate mögen, Willy Brandt. „Mehr Demokratie wagen" zeigt sich daran, wie viele Rechte die Mehrheit der Minderheit zubilligt. Uns allen wurde hier durch SPD und Grüne eine Bearbeitung des Gesetzentwurfs durch den wissenschaftlichen Dienst verwehrt. Warum? Haben Sie Angst vor anderen Ideen und Meinungen? Sie geben doch immer vor, für Vielfalt und Toleranz zu sein. Und dann haben Sie Angst bzw. sind Sie so intolerant uns gegenüber, uns wissenschaftlich beraten zu lassen, um eine bestmögliche Lösung für eine Gleichstellung aller Helfer in Niedersachsen zu erreichen! Dabei tickt doch die demografische Bombe erbarmungslos - auch im Bevölkerungsschutz. In mehr als 500 kommunalen Gebietskörperschaften des Landes Niedersachsen gibt es freiwillige Feuerwehren mit insgesamt über 130 000 Mitgliedern. Die überwiegenden Teile der Feuerwehren sind damit das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes, insbesondere bei Großschadensereignissen. Weitere überwiegend ehrenamtliche Kräfte wie die Einheiten des THW sowie der verschiedenen anderen Organisationen der Rettungsdienste sind für den Bevölkerungsschutz in Niedersachsen unverzichtbar. Die Landesregierung betont immer wieder, wie wichtig der Katastrophenschutz und das Zusammenspiel aller ehrenamtlichen Kräfte in den Blaulichtorganisationen seien. Warum dann diese Politikverweigerung durch die SPD? Wir, die AfD-Fraktion, stehen an der Seite der Blaulichtfamilie und bedanken uns bei allen Helfern, egal welcher Couleur. Für uns ist grundsätzlich die Förderung des Ehrenamtes ein selbstverständliches Anliegen und eine Herzenssache. Die Gewinnung und das Halten von Ehrenamtlichen in der Organisation der Blaulichtfamilie haben strategische Bedeutung für das System Bevölkerungsschutz. Im Lichte der demografischen Entwicklung, der aktuellen sicherheitspolitischen Lage und der derzeitigen Diskussion zur Reaktivierung der Wehrpflicht ist damit immer auch die Frage verbunden: Woher soll der Nachwuchs für das Ehrenamt kommen? Die Initiative der CDU, die angestrebte Harmonisierung der durchaus komplexen Freistellungsregeln aus den gesetzlichen Vorgaben des Brandschutzes, des Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes, geht in die richtige Richtung. Leider liegt uns aber ein unvollkommener, nicht vollendeter Gesetzentwurf vor, weil die SPD die Arbeit im Ausschuss verweigert hat. Das ist bedauerlich. Daher können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern wir enthalten uns. Wir, die AfD, sind zum Dialog bereit. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung ist von der Fraktion der SPD:

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André Bock CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

der dazu nach vorne kommt. Bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Lühmann, was Sie und auch Herr Saade eben getan haben, war herumzuschwurbeln, anzukündigen, auf Vergangenes zu verweisen, was Jahre zurückliegt. Aber konkret zu benennen, welche Schritte Sie zur Sicherheit Niedersachsens, zur Abwehr von Drohnen auf den Weg bringen technischer wie rechtlicher Art, davon ist nichts zu hören. Sie kündigen immer wieder nur an: Ja, wir sind doch dabei, den Gesetzentwurf vorzulegen, zu erarbeiten. - Dann legen Sie das vor! Wir debattieren hier schon Monate, wenn nicht gar fast Jahre darüber, wie wir die Sicherheit verbessern. Wir haben täglich Drohnenüberflüge bei der Dow. Auch beispielsweise in Bremerhaven haben wir sie in einem riesengroßen Stil über Hafenanlagen erlebt, aber auch in Munster bei Truppenübungsplätzen etc. Und keiner holt diese Dinger, die offenbar das wissen auch die Innenministerinnen und Innenminister der Länder insbesondere von Russland gesteuert sind, runter. Es wird nur rumgeeiert und herumgeschwurbelt. Andere Länder wie Bayern, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern machen sich selbst auf den Weg, stellen Geld für die Drohnendetektion und zur Abwehr dieser Drohnen zur Verfügung, um sie herunterzuholen, und schaffen die rechtlichen Grundlagen. Und was tun Sie? Sie schwurbeln rum, verweisen auf die Vergangenheit. Ich möchte heute hier von Ihnen ein klares Bekenntnis hören, wann Sie den Gesetzentwurf mit den entscheidenden Passagen vorlegen! Heute, hier und jetzt! So wie es aussieht, möchte Herr Lühmann antworten.

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Dr. Andreas Philippi

Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nicht selten sind besondere Lebensumstände und soziale Schwierigkeiten Gründe, warum Menschen ihren Rückzugsort verlieren und schließlich nahezu schutzlos dastehen. Ein Leben in Notunterkünften oder auf der Straße ist leider allzu oft die Folge von Wohnungsverlust und verschärft die bestehenden Schwierigkeiten immer mehr. Den einen Lebensweg und die eine Ursache, warum ein Mensch in eine solche Lage kommt, gibt es nicht. In der Regel sind die Zusammenhänge komplex und so vielfältig und individuell wie wir Menschen selbst: Das kann zum Beispiel eine schwere Krankheit sein, ein Schicksalsschlag, lebenslange Misshandlungen oder die Kombination der verschiedensten Faktoren. Fakt ist jedenfalls: Wohnraum gibt Sicherheit und die Kraft, Herausforderungen anzugehen. Darum ist eine Wohnung essenzielle Voraussetzung für die Überwindung sozialer Schwierigkeiten. Wohnen ist ein Menschenrecht, gleichzeitig ureigener Ausdruck menschlicher Existenz und Voraussetzung für ein Leben in Würde. Um dies zu unterstützen, hat Niedersachsen ein sehr gut ausgebautes Hilfesystem und spezialisierte Angebote, die Menschen in jeder noch so schwierigen Lebenslage zur Seite stehen. Die Aufgabe sozialer Arbeit ist es, Menschen auf diesem Weg zu begleiten, ihnen Lösungen aufzuzeigen, Türen zu öffnen und auch Brücken zu bauen. Die entscheidenden Schritte geht der Mensch dann selbst und in seinem eigenen Tempo. Mit Zuwendung auf Augenhöhe, Respekt und vor allem einem Weg, den hilfesuchende Menschen selbst wählen und der ihren Möglichkeiten entspricht, erreichen wir alle miteinander mehr als mit repressiven Ansätzen und vorgegebenen Lebensentwürfen. Das entspricht übrigens internationalen Standards und ist auch wissenschaftlich evaluiert. Gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren des Hilfesystems, Kommunen und Menschen, die eigene soziale Erfahrung im Hilfesystem mitbringen, arbeiten wir an einem zukunftsweisenden Landesprogramm. Der Entschließungsantrag der Mehrheitsfraktionen „Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen" zeigt die notwendigen Schritte auf, die noch zu gehen sind - mit Respekt und auf Augenhöhe! Vielen Dank - und allen noch einen schönen Abend! Herzlichen Dank, Herr Minister.

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Annette Schütze SPD

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Mohrs, der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht eine Evaluation des Exzellenzprogramms vor. Meine Frage ist: Haben Sie Anmerkungen dazu? Wünschen Sie sich Änderungen in der Förderung? - Vielen Dank. Danke schön, Frau Schütze. - Der Minister antwortet.

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Christian Meyer

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

nister, bitte sehr! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eben ausführlich erklärt, welche Maßnahmen wir außerhalb von Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes durchführen. Wir können natürlich nicht pauschal sagen, dass man für jede Wiese in Südniedersachsen Geld bekommt, weil eine Gans dorthin fliegen könnte. Die könnte natürlich dorthin kommen. Also die Antwort lautet: Wir haben die Agrarumweltmaßnahmen, die immer wieder in der Höhe und für die Fläche überprüft werden. Wir müssen uns natürlich auf die Schutzgebiete konzentrieren. Deshalb gibt es in den Schutzgebieten eine verringerte Jagdzeit. Außerhalb haben wir die Möglichkeit für eine Ausweitung der Jagd, die ja auch erfolgt ist. Zusätzlich haben wir das Rastspitzenmodell bei Großschadenslagen, wo dann eine Billigkeitsleistung erfolgt. Die Wege sind also dargestellt und geschildert. Vielen Dank, Herr Minister Meyer. Weitere Wünsche nach Fragen liegen uns nicht vor. Damit ist die Behandlung der

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Harm Rykena AfD

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

Jetzt haben Sie die Gelegenheit. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule rückt immer näher, und die Neufassung des Runderlasses zur Arbeit in der Ganztagsschule lässt nach wie vor auf sich warten. Die CDU greift dies im vorliegenden Antrag auf und fordert die Kultusministerin einmal mehr dazu auf, den neuen Erlass endlich zu konkretisieren. Der Antrag der CDU enthält dazu einige sinnvolle Forderungen, beispielsweise die Einbindung externer Anbieter sowie eine Veränderung der Bemessung für die Zuweisung von Lehrerstunden. So weit, so gut. Der zentrale Punkt in diesem Zusammenhang jedoch versteckt sich in einem Nebensatz, den Herr Meyn entdeckt hat, nämlich Folgender „Mindestens zehn Jahre werden wir durch eine Talsohle gehen, wo wir nicht ausreichend Lehrkräfte haben werden." Das ist ein Zitat von Frau Hamburg. Wie sieht es nun an Niedersachsens Schulen im Jahr 2025 aus? In allen weiterführenden Schulen fällt Unterricht aus, und zwar regelmäßig - in manchen Schulformen sogar in ganz erheblichem Umfang. Vorher schon eingeplant: 10 %. Und Besserung ist nicht in Sicht. In diesem Umfeld soll nun der Ganztag an allen Grundschulen flächendeckend umgesetzt werden. Das wird aber weiterer Lehrer bedürfen, und die sind schlicht nicht in Sicht. Von diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, derzeit den Ganztag irgendwo in irgendeiner gebundenen Form umzusetzen. An einigen Schulen alle Schüler zum Besuch der Schule zu verpflichten, während an anderen Schulen dafür Regelunterricht ausfällt, ist schlicht zynisch. ‑ Ja, und das ist genau das Problem. Wir haben Schulen, die das schon machen, und gleichzeitig fällt an anderen Schulen Unterricht aus. Und das kritisiere ich. Hier wird offensichtlich ein ideologisches Projekt auf dem Rücken von Schülern vorangetrieben. Es ist unverantwortlich, gebundene Ganztagsschulen zu betreiben. Übrig bleibt eigentlich nämlich nur der offene Ganztagsbetrieb, was auch den Wünschen der Eltern entgegenkommt. - Doch überall! Diejenigen Eltern, die mit ihren Kindern gerne zu Hause gemeinsame Zeit verbringen möchten, müssen dann das Ganztagsangebot nämlich nicht wahrnehmen. Und diejenigen, die im stressigen Alltag die Notlösung der Betreuung durch die Schule brauchen, können das offene Ganztagsangebot annehmen. Das nennt man Wahlfreiheit im Gegensatz zum Zwangssystem des gebundenen Ganztags. Es bleibt ein Zwangssystem. Die CDU schreibt dazu verschämt, was Herr Meyn vorhin schon zitiert hat: „Das Modell des offenen Ganztags ist dabei als prioritäre Option zur Umsetzung des Rechtsanspruchs festzulegen." Ich gehe da einen Schritt weiter. Würde man den Schulen nur noch Hortlösungen oder den offenen Ganztagsbetrieb genehmigen, könnte man sofort Tausende Lehrerstellen freimachen, und diese könnten helfen, den offenen Ganztagsbetrieb ausreichend zu versorgen und zudem den grassierenden Unterrichtsausfall im Regelbetrieb zu verringern. Schauen wir mal, was die Beratungen bringen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena.

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Delia Klages AfD

Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich darf es doch gar nicht erst so weit kommen, dass Menschen in unserem Land auf der Straße leben. Wer aus gesundheitlichen oder aus anderen Gründen in Not gerät, der darf in einem Sozialstaat nicht alleine gelassen werden. Das ist eine Frage des Respekts und der Gerechtigkeit. Während sich diese Landesregierung auf Bundesebene für Cannabisfreigabe und Genderbroschüren begeistert, bleibt bei existenziellen Themen wie Obdachlosigkeit nur Aktionismus. Der Antrag ist ein klassisches Beispiel für rot-grüne Politik: viele schöne Worte über Menschenwürde, Wahlfreiheit und diversitätssensible Angebote. Doch in Wahrheit wird Obdachlosigkeit hier lediglich verwaltet. Antragsfreie, mehrsprachige Hilfen ohne jede Verbindlichkeit zu schaffen, das bringt neue Abhängigkeiten - Warmhalten statt Aufrichten. Und neue Jobs im Sozialapparat? Sie haben keine Priorität. Jahrelang wurde der Wohnungsmarkt politisch vernachlässigt, und jetzt soll ein Housing-First-Modell helfen, das ohne verfügbaren Wohnraum ins Leere laufen muss. Und was ist eigentlich mit den Menschen, die hart arbeiten, aber ihre Miete kaum noch bezahlen können? Wer hilft ihnen? Sie bekommen keine Broschüren, keine Clearingstelle und keine Sozialarbeiter an die Seite gestellt. So sinnvoll Housing First auch sein mag - ohne vorhandenen Wohnraum, läuft das Projekt ins Leere. Wir sagen klar: Menschen in echten Notlagen brauchen Struktur und echte Perspektive. Stellenbeschaffungen für Ihre politischen Unterstützer gilt es jedoch zu verhindern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden den Antrag ablehnen. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

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Pascal Leddin GRÜNE

Blauzungenkrankheit, Afrikanische Schweinepest, Aviäre Influenza & Co.: Eine faire Lastenverteilung beim Ausbruch von Tierseuchen sicherstellen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit oder die Afrikanische Schweinepest stellen eine ernste Bedrohung dar - für die Tiere selbst, aber auch für die vielen Betriebe, die sich tagtäglich um ihr Wohl kümmern. Trotz hoher Biosicherheitsstandards und großen Einsatzes in den Ställen kommt es immer wieder zu Ausbrüchen. Die Folgen sind gravierend: Tierleid, wirtschaftliche Einbußen und nicht zuletzt auch eine enorme psychische Belastung für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte. Besonders bitter ist dabei: Auch Höfe, deren Tiere gesund bleiben, leiden mit. Wenn Vermarktungsverbote greifen oder die Preise fallen, geraten auch diese Betriebe unter Druck. Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Emsland im Jahr 2022 hat genau das gezeigt. Viele haben die Last mitgetragen, obwohl sie selbst keinen solchen Fall hatten. Das darf nicht zur Regel werden. Umso wichtiger ist es, dass wir gut vorbereitet sind - und das sind wir in Niedersachsen. Unter der aktuellen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte gibt es einen engen Austausch zwischen Land, Behörden und Betrieben. Es finden regelmäßige Übungen statt, und die Strukturen greifen. Das ist entscheidend für einen schnellen und koordinierten Einsatz im Ernstfall. Dafür recht herzlichen Dank. Und so viel Zeit nehme ich mir in aller Kürze: Auch die frühere Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hat in der Krisenzeit 2022 alles getan, was möglich war. Das verdient ebenfalls unsere Anerkennung, denn einfach war das damals sicherlich nicht. Auch bei der Blauzungenkrankheit haben wir schnell reagiert. Mittlerweile steht ein zugelassener Impfstoff zur Verfügung, und das Land bezuschusst die Impfung. Das ist richtig, das ist notwendig, und das hilft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Tierseuchen werden uns weiterhin beschäftigen, doch wir können viel dafür tun, dass die Auswirkungen für Tier und Mensch so gering wie möglich bleiben. Das sind wir den Tieren und all denjenigen, die tagtäglich Verantwortung für sie übernehmen, schuldig. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Leddin. - Inzwischen auch wieder im Saal und deswegen jetzt

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Hartmut Moorkamp CDU

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Logemann, ich schätze Sie natürlich auch sehr, weise aber zurück, dass ich in der Anhörung im Ausschuss nicht aufgepasst habe ‑ das habe ich sehr wohl. Wir hatten eine intensive Anhörung mit vielen unterschiedlichen Positionen, pro und kontra. Für meine Fraktion haben die Kontra-Argumente überwogen, und das war ganz klar das Argument des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, der seine Position eindrücklich dargelegt hat: Das ist ein Eingriff in die Planungshoheit unserer Kommunen, die es in vielen Bereichen gibt ‑ das ist deutlich geworden. Dieses Argument unterstützen wir. Das stellt nicht die Arbeit der ganzen Einrichtungen und Institutionen infrage - wir bekennen uns ganz klar dazu, dass diese Strukturen weiterhin gestärkt werden müssen. Aber gerade Ihr Ansatz der verbindlichen Umsetzung usw. hat für starke Irritationen gesorgt. Wir wollen gemeinsam an dem Thema weiterarbeiten, dazu sind wir bereit. Aber dies war kein guter Aufschlag. Und am Ende haben Sie Ihren Antrag so weit entkräftet und geschwächt, dass Sie ihn eigentlich auch ganz hätten zurückziehen können.

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Thomas Uhlen CDU

Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen

benötigten Wohnraumangebote schaffen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gebührt wirklich der Würde, dass wir versuchen, den Menschen umfassend zu helfen und ihnen wieder ein Zuhause zu geben. Wenn wir in den Diskussionen nach der Unterrichtung nachfragen, wie es denn mit den multiplen Problemlagen aussieht und die Antwort auf Fragen nach dem Zusammenhang zwischen Suchterkrankungen und Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit ist, nicht jeder Mensch mit Suchterkrankung sei obdachlos, dann ist das ein Umkehren von Argumentationslinien, was uns den Blick auf das Problem verstellt. So geht man auch nicht miteinander um, wenn man parlamentarisch diskutiert. 80 % der Menschen, die wohnungslos, obdachlos auf der Straße leben, haben Suchterkrankungen. Denen müssen wir uns widmen und nicht den Finger auf andere zeigen, wie auf Vermieter, die anscheinend nicht sozial genug sind, nicht auf die Gesellschaft, die nicht aufnahmefähig genug ist, sondern, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen den Menschen nachhaltig helfen. Weil wir keine Strategie, kein Vorhaben sehen, wie Sie den Menschen wirklich in den Mittelpunkt rücken wollen, werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen. Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der AfD-Fraktion.

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Omid Najafi AfD

Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!

Abgeordnete Najafi. Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! - Ja, keine Sorge. Es sind ja nur 1:40 Minuten. Das kriegen Sie hin, auch, dass Sie es verstehen, Herr Bajus. Dieser Antrag wurde ja, wie Herr Hilbers schon gesagt hat, am 30. Januar eingebracht. - Ist das so schnell genug, Herr Hilbers? - Ja. Das war ja das letzte Plenum vor der Bundestagswahl. Und wir wussten ja alle, dass es ein Wahlkampfmanöver war. Ich sagte ja damals in meiner Rede: „Alles versprechen, und nach der Wahl alles vergessen - der Zukunfts-Scholz mit Ankündigung sozusagen." Und Herr Merz hat uns ja dann auch nicht enttäuscht, was das Brechen von Wahlversprechen angeht. Ich habe mich im Ausschuss später bei der Abstimmung enthalten, weil ich zumindest den Versuch, vernünftige Ideen einzubringen, zu würdigen gedenke. Aber das Problem ist, dass nicht Sie selber im Ausschuss eine Unterrichtung zu Ihrem Antrag beantragt haben, was ja Usus ist, sondern die SPD hat eine Unterrichtung durch die Landesregierung zu Ihrem Antrag beantragt. Das fand ich schon etwas merkwürdig. Letzten Endes: Wenn Sie Ihren eigenen Antrag nicht ernst nehmen, dann können wir es hier auch nicht tun. Daher belasse ich es dabei. Wir vergessen einfach, dass es diesen Antrag gab, und nach der Sommerpause machen wir wieder vernünftig Politik. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Urlaub. Kommen Sie erholt wieder zurück! Dann geht es wieder weiter, und wir werden wahrscheinlich unsere Umfragewerte noch mehr steigern. Von daher: Vielen lieben Dank.

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Laura Hopmann CDU

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Dr. Ph ilippi! - Er ist heute entschuldigt. Das nehme ich zur Kenntnis. Ich nehme aber auch zur Kenntnis, wie schlecht die Regierungsbank bei diesem wichtigen Thema besetzt ist. Das finde ich sehr schade. Dieser Entschließungsantrag kommt nämlich einem blauen Brief an die Landesregierung und an das Gesundheitsministerium gleich. Anders kann ich mir diesen Entschließungsantrag der sie tragenden Fraktionen nämlich nicht erklären. Der wichtigste Satz dieses Antrags lautet: „Die Landesregierung wird gebeten, in Anlehnung an das nationale Gesundheitsziel,Gesundheit rund um die Geburt'" „einen,Landesaktionsplan Gute Geburt' aufzulegen, um die Schwangerschafts- und geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen sicherzustellen und den Hebammenberuf zu stärken." Diese wahrscheinlich aus koalitionärer Verbundenheit äußerst vorsichtig vorgetragene Bitte sollte den Minister nicht nur ins Grübeln bringen, sondern in äußersten Alarmzustand versetzen. Der informierte Leser weiß nämlich, dass das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt" auf Bundesebene bereits im Jahr 2017 veröffentlicht wurde und zusammenfasst, was eine gute Geburtshilfe ausmacht und in welche Richtung wir arbeiten müssen. Auch schon seit dem Jahr 2017 fordern die mit Geburtshilfe befassten Akteurinnen und Akteure in Niedersachsen, nämlich das Aktionsbündnis Gesundheit Rund um die Geburt, einen Landesaktionsplan, der die richtigen und wichtigen Ziele des nationalen Gesundheitsziels in die Umsetzung bringt. Acht Jahre ist dieses Papier bundesweit bereits in der Welt. Seit fast acht Jahren fordert das Aktionsbündnis einen Landesaktionsplan mit Maßnahmen zur Verbesserung, und seit acht Jahren hat es außer der Akademisierung des Hebammenberufes keine Maßnahmen seitens der verschiedenen Gesundheitsministerinnen und des aktuellen Ministers in Niedersachsen gegeben, die in der gesamten Fläche Niedersachsens zu spürbaren Verbesserungen der Geburtshilfe führen würden - für die Hebammen, für die Frauen, für die werdenden Eltern und auch für die Kinder in Niedersachsen. Heute bringen die Fraktionen von SPD und Grünen einen Antrag ein, der die Ziele aus dem nationalen Gesundheitsziel zusammenfasst und Bereiche definiert, die dabei unbedingt berücksichtigt gehören. Es ist gar nicht so, dass die im Antrag formulierten Ziele falsch wären. Ganz im Gegenteil! Natürlich unterstützen wir das Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt". Natürlich wollen wir als CDU eine gute, wohnortnahe geburtshilfliche Versorgung. Natürlich wollen wir eine frauenzentrierte, traumasensible Geburtshilfe, die Frauen Zeit und Raum zum Gebären gibt und in dem zutiefst natürlichen physiologischen Vorgang der Geburt stärkt, natürlich mit einer Eins-zu-eins-Betreuung durch die Hebamme und natürlich mit Arbeitsbedingungen für Hebammen und geburtshilfliches Personal, die das alles ermöglichen. Aber, meine Damen und Herren, Wollen alleine reicht eben nicht. Es kann nicht mehr nur um Absichtserklärungen gehen. Es muss darum gehen, ob diese Landesregierung ganz konkret bereit ist, die längst bekannten Probleme mit konkretem Handeln zu beheben, dafür auch Mittel zur Verfügung zu stellen, und einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung wirksamer und in der Fläche spürbarer Maßnahmen vorzulegen. Da, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleiben Sie in Ihrem Antrag relativ vorsichtig. Er liefert auch keine überzeugenden Vorschläge zur Lösung der akuten Probleme. Allein im vergangenen Jahr haben einige Kliniken in Niedersachsen ihre Geburtshilfe aufgegeben, unter anderem in Göttingen, in Lohne, in Herzberg. In einigen Landkreisen, beispielsweise in der Wesermarsch und im Landkreis Diepholz, gibt es gar keine geburtshilfliche Abteilung mehr. Wie soll da wohnortnahe Versorgung aussehen? Wie soll eine sichere Geburt möglich sein, wenn die Frau bis zu 60 Minuten ins nächste Krankenhaus fahren muss? Was macht es mit der außerklinischen Geburtshilfe, wenn Kreißsäle und ganze Kliniken vom Netz gehen? Der Antrag stellt dazu nichts Konkretes fest: kein Förderprogramm, kein Plan zur Stärkung kleiner Geburtshilfestandorte, keine Unterstützung von Kommunen und Kliniken mit Blick auf die Krankenhausreform. Dabei ist es längst fünf nach zwölf. In gleich elf Häusern in Niedersachsen halten Dienst-Beleghebammen die Kreißsäle am Laufen. Doch das System steht möglicherweise bald vor dem Kollaps Frau Emken hat es erwähnt, nicht zuletzt durch den neuen Hebammenhilfevertrag, der zum 1. November 2025 in Kraft treten soll und nach dem Beleggeburten offenbar deutlich schlechter vergütet werden sollen als bislang. Wie dieser Vertrag sich auf die Versorgungslage in Niedersachsen auswirken wird, wissen wir noch nicht im Detail. Aber wir wissen, dass die Landesregierung zu dieser Frage bislang keinerlei Strategie hat. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion eine Unterrichtung dazu im Gesundheitsausschuss beantragt und zusätzlich eine Anfrage gestellt. Und was tut die Landesregierung? Die sie tragenden Fraktionen von SPD und Grünen bitten den Minister, dass er das Aktionsbündnis bittet, den seit bald acht Jahren geforderten Landesaktionsplan selbst zu erstellen. Ich bin mir sicher, dass dieses Bündnis von Expertinnen und Verbänden betroffener Eltern das gut machen wird, und ich möchte mich an dieser Stelle beim Aktionsbündnis für sein Engagement in Sachen Geburtshilfe bedanken. Aber eigentlich wäre es die Aufgabe des Ministers, nicht nur einen Plan zu schreiben, sondern zur Tat zu schreiten. Denn aktuell investieren Sie nicht in Ausbildungskapazitäten. Sie schaffen keine Anreize für Hebammen auf dem Land. Sie handeln nicht gegen Klinikschließungen. Sie fördern weder die Niederlassungen für Hebammen, wie es zum Beispiel Bayern tun, noch fördern sie beispielsweise die landesweite Einrichtung von Hebammenkreißsälen in der Fläche, wie es NRW, Hessen und Baden-Württemberg seit Jahren tun. In Niedersachsen fehlt es an Priorität, es fehlt an Struktur, es fehlt an Tatkraft. Und ganz ehrlich: Damit fehlt es auch an Respekt vor denjenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass Geburten in Niedersachsen sicher verlaufen. Vor allem fehlt es an Respekt für die Frauen, die Kinder zur Welt bringen und dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft fortbesteht. Sie alle erwarten und verdienen wirklich mehr als warme Worte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer es mit der Geburtshilfe ernst meint, der muss bereit sein, politisch zu führen und vor allem zu investieren. Wir erwarten von der Landesregierung konkrete Taten. Und an den Gesundheitsminister: Das erwarten die Sie tragenden Fraktionen wohl auch. Den blauen Brief ans Gesundheitsministerium haben mit dem heutigen Tag und mit diesem Entschließungsantrag Ihre eigenen Leute überreicht. Wir als CDU stehen bereit, den Weg für eine gute Geburtshilfe in Niedersachsen mitzugehen. Aber wir erwarten entschlossenes Vorgehen, konkrete Maßnahmen und einen ehrgeizigen Zeitplan, liebe Landesregierung. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

21. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag; denn heute zeigen wir, was möglich ist, wenn Politik nicht gegeneinander arbeitet, sondern miteinander. Das Votum zum Aegidius-Haus ist ein starkes gemeinsames Signal, getragen von uns Grünen, von der SPD und von der CDU. Das ist wirklich toll. Herzlichen Dank dafür. Über Parteigrenzen hinweg haben wir intensiv gerungen, ja, zugehört, diskutiert. Ich bin mir sicher, dass die jetzt gefundene Lösung von Landesregierung und auch Trägerschaft ohne das starke Mitwirken von uns vom Petitionsausschuss gar nicht möglich gewesen wäre. - Danke. Das Aegidius-Haus hier in Hannover ist mehr als eine Pflegeeinrichtung. Das haben Sie gerade gesagt. Es ist ein Ort der Hoffnung für Familien, die Tag für Tag über sich hinauswachsen müssen. Diese Aufgabe verdient Anerkennung und Unterstützung, aber auch Verantwortung. Deshalb ist es gut, dass nun ein Fortführungskonzept entwickelt wurde. Man sieht hier, was Petitionen erreichen können. Auch an dieser Stelle also mal danke für das Einreichen der Petition! Unser gemeinsames Votum „Erwägung mit einer differenzierten Bewertung" Sie haben es gerade genannt, Frau Bode ist kein Kompromiss, sondern ein gemeinsames Commitment von uns dreien: für die Kinder, für die Familien und für eine Politik, die Haltung zeigt, meine Damen und Herren. Deshalb herzlichen Dank vor allem an die Kolleginnen und Kollegen der CDU, an die SPD und an alle weiteren Beteiligten! Danke.

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Pippa Schneider GRÜNE

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Bitteschön, Frau Schneider! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade schon gehört, dass sechs Cluster erfolgreich waren. Dazu herzlichen Glückwunsch! Könnten Sie ausführen, wie die Unterstützungsmaßnahmen für die Cluster weitergehen, die leider nicht erfolgreich waren? Herr Minister antwortet.

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Christian Meyer

Das Wattenmeer im Würgegriff: Klimakrise, Gasbohrungen und Plastikmüll gefährden das Weltnaturerbe. Wie weiter nach der UN-Konferenz zum Schutz der Meere?

Christian Meyer. Bitteschön, Herr Meyer! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht nur die Niedersachsen, viele Millionen Besucherinnen und Besucher sind zurzeit am Wattenmeer, weil sie die Natur lieben, weil sie wegen des Weltnaturerbes kommen. Das ist, wie Nico Bloem gesagt hat, natürlich auch für unseren Tourismus ganz wichtig. Wir haben in Niedersachsen nur dieses eine Weltnaturerbe. Das ist ein einzigartiger Lebensraum. Er ist in der Tat massiv bedroht, vor allem durch die Klimakrise. Die Meldungen des NDR im letzten halben Jahr lauteten: „Klimawandel schlägt durch: Nordsee 2024 warm wie nie". Juni 2025: „Hitzerekord in der Nordsee: Noch nie war es im Frühjahr so warm". „Nordsee und Ostsee zu warm: Wie warme Meere Extremwetter begünstigen": Es gibt Studien, nach denen 1 Grad Erwärmung eine Zunahme von Extremwetterlagen verursacht und dazu führt, dass Dürren zunehmen und dass wir diese menschengemachte Klimakrise haben, über die die AfD nicht redet, weil Sie immer nur fossiles Gas, Nord Stream usw. will. Darüber reden Sie nicht. Die größte Bedrohung für unser Wattenmeer ist die Klimakrise. Deshalb müssen wir raus aus den fossilen Energien, und deshalb ist es auch richtig, dass wir behutsam erneuerbare Energien Offshore usw. ausbauen, um Niedersachsen so, wie es im Gesetz steht klimaneutral zu machen. Denn wir haben einen Meeresspiegelanstieg, der sich beschleunigt. Ich trage Ihnen das ja immer vor und bin sehr dankbar, dass Olaf Lies erreicht hat, dass wir auch Küsten- und Hochwasserschutz im Sondervermögen haben. Wir haben 618 km Küstenlinie. Herr Meyer, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hermann zu? Ja. Von Demokraten, ja. ‑ Von Ihrer Fraktion ja. Das sage ich ja.

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Annette Schütze SPD

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon bei der Einbringung im November vergangenen Jahres konnten wir feststellen, dass der von der AfD-Fraktion vorgelegte Antrag ein Sammelsurium aus Halbwissen, Plagiaten bei der eigenen Bundestagsfraktion und rechten Kampfbegriffen ist. Daran hat sich bis heute leider nichts geändert. Während die AfD in ihrem Antrag eine „Entideologisierung" fordert wir haben es eben schon wieder gehört, will sie den Universitäten doch eigentlich ihre eigene Ideologie überstülpen. Zu Themen, die der AfD nicht genehm sind, soll auch nicht geforscht werden. Damit offenbaren Sie Ihr Bild von Wissenschaft. Sehr geehrte Damen und Herren, die Wissenschaft fordert immer wieder unser Verständnis der Welt heraus. Im Laufe der Geschichte wurde ihr deshalb auch immer wieder vorgeworfen, schädliche Ideologien zu verbreiten: Die Erde ist eine Kugel - Blasphemie! Der Mensch stammt vom Affen ab - purer Irrsinn! Die AfD reiht sich mit ihrer Diffamierung ganzer Wissenschaftszweige in diese Gruppe ein. Ob sie damit in guter Gesellschaft ist, wage ich jedoch zu bezweifeln. Denn die Geschichte hat auch immer wieder gezeigt, dass Repression statt Freiheit der Wissenschaft kein Erfolgskonzept ist, sondern das Gegenteil. Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir in den Antrag, lesen wir, dass die AfD eine zunehmende Politisierung der Hochschulen seit der Verankerung von Gleichstellungszielen 1985 feststellt. Das offenbart vor allem eines: wie wenig die AfD über die deutsche Geschichte weiß. Denn Universitäten waren und sind immer auch politisch. Vom Vormärz im 19. Jahrhundert bis zur 68er-Bewegung waren Studierende wichtige Akteure. Was hat dies nun alles mit der Exzellenzstrategie zu tun? Die AfD konstruiert eine Bedrohung, für die es nicht einmal den Ansatz einer Grundlage gibt. In ihrem Antrag klingt es so, als sei das gesamte Förderprogramm darauf ausgelegt, Studiengänge wie „Geschlechterforschung" zu pushen. In der Realität ist eher das Gegenteil der Fall. Bei der Vergabe der Exzellenzcluster sind die Geistes- und Kulturwissenschaften klar in der Unterzahl. In der Vergaberunde 2019 gingen nur ca. 15 % der geförderten Cluster an diese Forschungsgebiete. Auch in der aktuellen Vergaberunde liegen naturwissenschaftliche Fächer klar vorne. Das kann und darf ruhig kritisch hinterfragt werden. Aus dieser Faktenlage jedoch den Schluss zu ziehen, dass die Fördervergabe politisch gesteuert ist und von Ideologie befreit werden muss, ist schon echt abenteuerlich. Wer Vielfalt als Bedrohung sieht, hat Wissenschaft nicht verstanden, denn Forschung lebt gerade von verschiedenen Blickwinkeln. Der gesamte Antrag ist ein Paradebeispiel für den Kulturkampf von rechts. Er zeigt geradezu exemplarisch, wie ein Feindbild aufgebaut und eine Bedrohungskulisse entworfen wird, die keinerlei Grundlage in der Realität hat. Mit Begriffen wie „Agendawissenschaften" wir haben es vorhin schon wieder gehört und „Wissenschaftshygiene" wird zudem ein schriller Ton angeschlagen. Leider passt dies nur zu gut in den Kontext der weltweiten Rückwärtsgewandtheit, die wir zurzeit erleben und die nicht nur die Wissenschaftsfreiheit, sondern auch unsere freiheitliche Gesellschaft insgesamt zunehmend bedroht. Von der AfD erwarte ich nichts anderes. Aber was mir viel größere Sorgen bereitet, ist, dass die CDU anfängt, ähnliche Wege zu beschreiten. Dass Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zum Berliner Christopher Street Day nicht die Regenbogenflagge auf dem Reichstagsgebäude hissen lässt, ist kein gutes Zeichen. Dass sie darüber hinaus der queeren Gruppe der Bundestagsverwaltung die Teilnahme am CSD untersagt, ist aus meiner Sicht ein fatales Signal. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Bedrohung queeren Lebens immer stärker wird, sollte es selbstverständlich sein, dass sich die Politik geschlossen hinter Betroffene von Diskriminierung stellt. Denn nicht die Studierenden oder Universitätsmitarbeitenden sind es, die eine totalitäre Ideologie durchsetzen wollen - es sind diejenigen, die CSDs oder Feste für Vielfalt gewaltsam angreifen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir laut und sichtbar für eine offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft einstehen - mit Worten und Taten. Den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. Herzlichen Dank. Frau Schütze, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention

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Carina Hermann CDU

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Wahlmann, ich verstehe ja, dass Sie Kritik an Ihrer Amtsführung nicht sehr gut leiden mögen und deswegen in Ihrer Rede auf keinen der Punkte des Kollegen Calderone überhaupt auch nur im Ansatz mit einer Silbe eingegangen sind. Das ist verständlich, aber für die CDU-Landtagsfraktion absolut nicht nachvollziehbar, und das entspricht auch nicht der Amtsführung einer Justizministerin. Es ist auch bezeichnend, dass Sie meine Zwischenfrage zur Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die ich hätte stellen wollen, nicht zugelassen haben, weil ich dann nämlich gefragt hätte: Wie sieht es eigentlich aktuell mit der Belastung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus, wenn doch alles so super im „Team Justiz" läuft? Die Antwort wäre nämlich gewesen: Die Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt bei den Richtern zwischen 1,5 und 1,6. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist am Limit, sehr geehrte Frau Ministerin Wahlmann. Zum Thema der Strafgerichtsbarkeit kommen wir später. Dann erzählen Sie uns immer, dass Sie ganz viele neue Stellen geschaffen haben durch eine tolle Umverteilungsaktion innerhalb der Justiz. Der Unterschied zu Ministerin Havliza ist, dass wir echte neue Stellen, ja auch mithilfe des Bundes und des Paktes für den Rechtsstaat, geschaffen haben. Das waren aber echte neue Stellen! Die haben wir keinem anderen weggenommen, sondern die haben wir neu und nachhaltig geschaffen. Das waren 183 neue Richter und Staatsanwälte. Das zählt am Ende, liebe Frau Ministerin Wahlmann. Ich verstehe ja auch: Immer dann, wenn es für Sie eng wird, zeigen Sie auf die Vergangenheit: Die Probleme haben ja die anderen verursacht, und ich kann ja auch gar nichts dafür! - Unser Vorwurf an Sie ist doch nicht, dass es Probleme in der Justiz gibt. Probleme zu lösen ist nach meinem Verständnis die Hauptaufgabe einer Regierung, die Sie als Justizministerin für Ihren Bereich zu verantworten haben. Unser Vorwurf an Sie ist am Ende, wie Sie mit Problemen in der Justiz umgehen. Das sind keine Fehler von anderen aus der Vergangenheit, sondern einzig und allein Ihre Fehler aus der Gegenwart, Frau Ministerin. Da kritisieren wir auch nicht „die Justiz" und „die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Justiz". Nein, wir kritisieren Ihre Amtsführung aus dem Justizministerium gegenüber der Justiz! Das ist ein ganz entscheidender Unterschied, den ich hier noch mal ganz klar herausstellen möchte. Das beste Beispiel ist doch der Umgang mit der E-Akte. Die E-Akte funktioniert offenbar einfach nicht. Und was tun Sie ohne Rücksicht auf die Justiz, ohne echte Beteiligung derer, die es am Ende hinbekommen müssen? Sie wollen jetzt den Zeitplan durchdrücken. Wenn der Vorsitzende des Richterbundes letzte Woche in der Zeitung sagt: „Die Situation ist verfahren, und die Fronten scheinen verhärtet", wenn Sie eigene Klageverfahren in Ihrem Geschäftsbereich führen müssen, dann ist das Ihr hausgemachter Konflikt. Sie können sich noch weitere zehn Minuten hier hinstellen und von einer tollen Bilanz der Justiz sprechen - die gibt es schlichtweg nicht! Es ist ja auch nicht so, dass die Justiz nicht will. Wenn die Systemperformance der E‑Akte nicht stimmt und es sogar immer wieder Komplettausfälle bei der E‑Akte gibt, die der ZIB mühsam zu lösen versucht, dann müssen Sie dieses Problem mit der Justiz lösen und nicht immer die Vergangenheit beklagen. Ich habe ja noch genug Zeit, um auch noch drei Worte zum Staatsschutzsaal und zum Neubau der JVA zu sagen. In der Vergangenheit gab es ein Grundstück. Es gab Verhandlungen mit dem Bund, es wurde ein Bundeszuschuss etatisiert, es wurde gemeinsam mit dem OLG Celle verhandelt, es wurden Gespräche geführt, und es wurde ein Weg eingeschlagen, den wir schon zu einem Dreiviertel gegangen sind, weil wir mit Thüringen schon Verhandlungen zum Staatsvertrag geführt haben, den Sie dann abgeschlossen haben. Okay! Aber dann gehen Sie diesen Weg nicht weiter, sondern Sie überlegen sich: Ein Dreiviertel des Weges ist gegangen, aber wir bauen doch keinen Staatsschutzsaal in Celle. Wir machen das jetzt mal in Hannover im Rahmen eines Neubaus, der 500 Millionen Euro kostet und für den wir nicht einen Euro in irgendeinem Haushalt irgendwo etatisiert haben. Sie verkünden das in einer Pressekonferenz, ohne die Leute in Celle vor Ort mitzunehmen Sie haben sie nur mal eben angerufen und gesagt: Ich habe mir das mal anders überlegt und auch ohne die örtlichen Abgeordneten bei dieser Frage einzubinden, zumal der Staatsschutzsenat ja auch in Celle sitzt. Sie überlegen sich: Jetzt machen wir das mal alles anders! Was heißt das denn genau? - Den Staatsschutzsaal wird es noch viele weitere Jahre nicht geben, weil dieser Neubau der JVA total unrealistisch ist - ein Luftschloss, das Sie medial verkündet haben, um wieder das zu tun, was Sie eben getan haben, nämlich zu sagen, welch tolle Bilanz Sie in der Justiz haben und wie toll das mit Ihrem Team funktioniert. Ich kann Ihnen sagen: Sie verlieren aktuell den Geschäftsbereich, und es ist traurig, dass ich hier heute Morgen eine Unterrichtung zu einem Fall beantragen muss, der bei Ihnen schon länger auf dem Tisch liegt und den Sie kennen, zu dem Sie aber nicht proaktiv im Rechtsausschuss oder im Plenum unterrichten. Das ist bedauerlich. Deswegen ist Ihre Bilanz leider nicht so gut, wie Sie sie hier darstellen. Vielen Dank.

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Christoph Plett CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, dass die AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung vorgelegt hat. Das kann man als Chuzpe, man kann es auch als Dreistigkeit bezeichnen. Ich will die rechtliche Bewertung dieses Gesetzentwurfs den Beratungen im Ausschuss überlassen. Dabei geht es um die Frage, wie Artikel 46 des Grundgesetzes, in dem die Indemnität geregelt ist, § 36 des Strafgesetzbuchs und die Niedersächsische Verfassung zueinander stehen, Stichwort „Bundesrecht bricht Landesrecht". Auch das Urteil des OLG Celle, welches in dem Gesetzentwurf erwähnt ist, werden wir in diesem Rahmen einer rechtlichen Prüfung unterziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum Chuzpe, warum Dreistigkeit? Auf der einen Seite wollen Sie, will Ihre Partei, Ihre Fraktion, unter die schützende Decke der Niedersächsischen Verfassung, und auf der anderen Seite wollen Sie § 188 StGB, der Mitglieder der politischen Öffentlichkeit schützt, abschaffen. So sagt es Herr Brandner im Bundestag, und so hat es Herr Bothe auch schon gefordert. Das widerspricht sich, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht konsistent! Für eine Fraktion, eine Partei, die zumindest in Teilen, kann man sagen die Verfassung bekämpft, die diese Verfassung ablehnt, ist das schon eine interessante Vorgehensweise. Ich will einige Zitate bringen, die das verdeutlichen. Frau Weidel, Ihre Bundesvorsitzende, hat in der Bild-Zeitung am 16. Februar 2025, als es um die Frage ging, ob Herr Höcke als Faschist bezeichnet werden darf dass er das darf, ist juristisch und gerichtlich festgestellt Folgendes gesagt: „Also, Entschuldigung, das, was Gerichte irgendwie von sich geben, dem kann ich überhaupt gar nichts mehr beimessen." Ich will das noch mal wiederholen: „Also, Entschuldigung, das, was Gerichte irgendwie von sich geben, dem kann ich überhaupt gar nichts mehr beimessen." - Herr Wichmann, das ist die Infragestellung der Gewaltenteilung, das ist die Infragestellung der Gewaltenteilung! Genau das ist der Punkt, warum ich von Dreistigkeit gesprochen habe. Ihre Bundesvorsitzende stellt die Grundlage unseres Rechtsstaates Exekutive, Legislative und Judikative auseinanderzuhalten infrage. Wenn unser Bundesvorsitzender Friedrich Merz dieses auch nur in Ansätzen denken würde, hätte er seinen Hut nehmen müssen. Er wäre geradeaus aus dem Plenarsaal gegangen und nicht wiedergekommen. Und Sie wollen den Schutz der Verfassung haben? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das passt nicht! Ich will ein zweites Beispiel nennen. Herr Plett, warten Sie einen Moment! Sie haben in der Bundestagsfraktion der AfD ein Mitglied aus Nordrhein-Westfalen: Herr Helferich. Wissen Sie, was Herr Helferich gesagt hat? Er sei das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus, er sei das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus! Und Sie wollen den Schutz dieser Verfassung haben? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das passt überhaupt nicht zueinander. Und ein letztes Beispiel sei genannt. Ich hatte Ihnen das schon im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Ganz kleinen Moment, Herr Plett! Wir warten erst mal, bis hier wieder Ruhe eingekehrt ist, und dann können Sie fortfahren. Damit man Sie auch versteht, obwohl Sie ja eine schöne, laute Stimme haben. Aber ich wollte Ihnen zumindest Ruhe im Plenarsaal verschaffen. - So, die ist eingekehrt. Sie können fortfahren! Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich will Ihnen ein letztes Beispiel nennen. Ich habe es Ihnen schon im Verfassungsausschuss gesagt. Frau Weidel nennt ihn „ministerfähig" - es geht um Herrn Höcke. Herr Höcke sprach in seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss" in Fragen der Remigration von „wohltemperierter Grausamkeit". Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Bezug zur Gewalt, und das ist intendiert in Ihrer Ideologie. Da ist ein Potenzial von Gewalt möglich. Und Sie wollen den Schutz der Niedersächsischen Verfassung haben? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das passt überhaupt nicht zueinander. Wesentliche Grundsätze unserer Verfassung, unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens werden hier infrage gestellt. Herr Wichmann und meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, ich habe noch nie gehört, dass Sie sich von den drei Beispielen, die ich genannt habe, distanziert haben. Ich hatte zu Anfang gesagt, Sie wollen § 188 StGB streichen. Dieser regelt die Strafbarkeit von Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens. Mit anderen Worten: Auf der einen Seite wollen Sie den Schutz der Niedersächsischen Verfassung haben, und auf der anderen Seite wollen Sie den Schutz der anderen, die politisch tätig sind, aufheben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das passt nicht! Und ein Letztes will ich Ihnen auch noch sagen: Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, in der Niedersächsischen Verfassung und im Grundgesetz, Artikel 5 Abs. 1. Aber Sie müssen den Artikel auch weiterlesen. Artikel 5 Abs. 2 sagt: „Diese Rechte" also die Meinungsfreiheit „finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze". Meine sehr geehrten Damen und Herren: Verleumdung, üble Nachrede - es darf nicht dazu beigetragen werden, dass Mitglieder dies Parlaments so etwas straffrei sagen dürfen. Das entspricht nicht unserer Verfassung. In diesem Sinne werden wir eine interessante Diskussion im Ausschuss für Verfassungsfragen führen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herr Plett, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention des

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Gerald Heere

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Ohne Wortmeldung können wir keinen ans Rednerpult holen, tut mir leid! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist verständlich. Meinen ganz herzlichen Dank an die Kollegin Liebetruth, weil sie einen wichtigen Problemaufriss vorgenommen hat, den wir richtig und nachvollziehbar finden. Das ist ein Thema, das die Landesregierung seit längerer Zeit umtreibt. Deshalb freut es mich sehr, dass ich Ihnen heute noch weitere Erläuterungen zu dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Errichtung der Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben NIA geben kann. Denn das ist die gute Nachricht des heutigen Tages: Die NIA ist auf dem Weg. Dieser Entwurf und das zugrundeliegende Modell wurden vom Finanzministerium in den vergangenen beiden Jahren entwickelt. Für diese geleistete Arbeit möchte ich den beteiligten Kolleginnen und Kollegen jetzt schon meinen herzlichen Dank aussprechen. Das war wirklich eine sehr intensive Arbeit. Wenn man sich die Problemstellung anschaut, liefern wir mit der Gründung der NIA eine Teilantwort auf ein Problem, dass Sie alle kennen. Es gibt einen beklagenswerten Gebäudezustand vieler Polizeiinspektionen, vieler Justizvollzugsanstalten, Hochschulen und zahlreicher weiterer Landesgebäude. Das ist nicht nur das Ergebnis einer andauernden Unterfinanzierung der öffentlichen Infrastruktur, sondern auch von Fehlanreizen im Bereich der Veranschlagung von Investitionen und der Bauunterhaltung. Bisher werden Landesgebäude im Rahmen der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel errichtet und den nutzenden Ressorts anschließend effektiv unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Mittel für Bauunterhaltung und Sanierung werden gesondert pauschal veranschlagt. Bei einem solchen System besteht stets die Gefahr einer Unterfinanzierung realer Bedarfe, insbesondere bei der Sanierung und Unterhaltung der Gebäude. Zudem bietet es wenig Anreiz zu einer sparsamen und ressourcenschonenden Planung auf der Nutzerseite. Mit der Gründung der NIA liefern wir eine differenzierte Antwort auf diese Problematik. Zukünftig sollen große Neu-, Um- und Erweiterungsbauprojekte des Landes inklusive entsprechend großer Sanierungsprojekte durch die NIA umgesetzt und die Gebäude den nutzenden Ressorts gegen eine kostendeckende Miete zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch werden erstmals regelmäßig die vollen Kosten der Gebäudenutzung einschließlich der Bauunterhaltung perioden- und verursachergerecht in den Haushalten der nutzenden Ressorts abgebildet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Haushaltstransparenz und unterstützt eine kritische Bedarfsprüfung, die wir dringend benötigen, die wir auch in den letzten Jahren schon dringend benötigt hätten und die wir jetzt endlich umsetzen werden. Zur Finanzierung der Gebäudeerrichtung soll der NIA die Möglichkeit zur Aufnahme von Investitionskrediten eingeräumt werden. Darüber hinaus wird die NIA am Kontenclearing des Landes teilnehmen, um Überschussliquidität nutzbar zu machen. Zins und Tilgung werden dabei zeitanteilig auf die zu zahlende Miete umgelegt und so ebenfalls vollständig abgebildet. Der Fokus verlagert sich somit von der kurzfristigen Verfügbarkeit von Bauhaushaltsmitteln auf die langfristige und ganzheitlich abgebildete Finanzierung des Gebäudebestandes. Die NIA ist dabei konzeptionell durchaus vergleichbar mit einem privat finanzierten Mietbestellbau, nutzt jedoch die Vorteile einer öffentlichen Finanzierung und arbeitet dabei kostendeckend. Damit können wir Renditeerwartungen privater Akteure effektiv einsparen, indem wir es selber machen. So verbessert sich nebenbei die Vergleichbarkeit zwischen der privaten und der öffentlichen Beschaffungsvariante. Damit ist die NIA aus unserer Sicht insgesamt ein Beitrag zu einer wirksameren Finanzierung des Gebäudebedarfs des Landes Niedersachsen. Dies zeigt nicht zuletzt die Möglichkeit, nun sehr drängende Einzelmaßnahmen des Landes endlich schnell und zügig anzugehen. Kathrin Wahlmann wird gleich näher dazu ausführen, mit welchem Projekt wir starten werden. Weitere Einzelvorhaben der NIA werden selbstverständlich folgen. Die Landesregierung und danach natürlich auch der Landtag werden im Zuge zukünftiger Haushaltsaufstellungen darüber entscheiden ‑ ein klares Verfahren, in das der Haushaltsausschuss und am Ende auch das Parlament einbezogen ist. Mit den parallel angestoßenen und eben bereits angesprochenen organisatorischen Reformen in der Bauverwaltung, mit denen wir Strukturen und Prozesse verschlanken, können wir mit den Kapazitäten, die wir haben, mehr umsetzen. Denn das ist zwingend notwendig: Wenn man mehr investieren will, wenn man über die NIA investieren will, wenn man zusätzliche Mittel vom Bund für Gebäudeinvestitionen erhält, dann will man auch mehr umsetzen ‑ und das schaffen wir nur mit effizienten Strukturen. Deshalb gehen wir das parallel an. Auch das ist ein wichtiger Baustein, der in diesem Zusammenhang jetzt kommt, den die Landesregierung umsetzt, um den Gebäudebestand schneller auf einen guten Stand zu bringen. Sehr geehrte Damen und Herren, die wirtschaftliche und die verfassungsrechtliche Tragfähigkeit des von uns vorgelegten Modells wurde mit externer professoraler Unterstützung nachgewiesen. Das Ergebnis vermag aus meiner Sicht auch jene zu überzeugen, die seit vielen Jahren eine wirtschaftlichere Steuerung des Gebäudebedarfs anmahnen ‑ ich verweise zum Beispiel auf Hinweise des Landesrechnungshofs. Wir machen mit der NIA einen riesigen Schritt nach vorn. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Heere. - Weiterhin für die Landesregierung hat das Wort:

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Melanie Reinecke CDU

Die Einführung eines Landesbaukindergelds prüfen

Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Stichtag ist doch gerade das Hauptproblem, wenn Sie sagen, dass Sie Familien mit Kindern unterstützen möchten. Der klassische Weg ist: Ich baue ein Haus und bekomme dann Kinder. Andersherum ist es eher selten. Es hat doch gar keinen Sinn, das daran festzumachen und zu sagen: Na ja, du bekommst dein Kind halt später, deswegen können wir dich nicht als junge Familie fördern. Daher ist dieser Ansatz vollkommen falsch und völlig aus der Zeit gefallen. Und warum ich denke, wie Ihr Weltbild aussieht: Das können Sie diversen Medien entnehmen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Reinecke. -

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Christian Meyer

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Herr Minister Meyer, bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich muss jetzt gerade überlegen: Sie wollen Ablenkungsflächen nach dem Motto: Wir machen dort gute Flächen, zu denen sie dann hinfliegen sollen, damit sie nicht aufs Acker- und Grünland gehen? Zum einen geht es beim Wattenmeer ja überwiegend um Zugvögel. Da ist die Bestandsentwicklung gar nicht so entscheidend. Die Bestandsentwicklung ist in den Brutgebieten entscheidend, also in der Tundra, in Skandinavien und in Nordsibirien. Von daher wird es, wenn wir ihnen gute Futterflächen im Deichvorland anbieten, nicht zwingend zu einer großen Veränderung der Anzahl der Gänse führen. Ich weiß auch nicht, ob es funktioniert, dass die Gänse dann immer genau dorthin fliegen und nicht auf das saftige Grünland der Landwirte, auch wenn es im Deichvorland ist. Zum anderen: Wir haben vorhin über den Schutz des Nationalparks Wattenmeer geredet. Wir haben dort ein Weltnaturerbe zu schützen. Dabei geht es natürlich um Naturschutz. Wir machen im Nationalpark Naturschutz. Es geht nicht darum, dort neue Futterflächen für bestimmte Gänsearten zu schaffen. Man kann natürlich das alles prüfen. Aber wichtig ist, dass die Gänse wirklich auch gejagt werden, um die Population bei den Arten, die keine Bestandsgefährdung haben wie die Graugans, und eben die invasiven Arten zu kontrollieren und damit die Schäden zu minimieren und in den Vogelschutzgebieten und im Nationalpark Wattenmeer unserer Schutzverpflichtung als Drehscheibe für den Vogelzug nachzukommen. Wie gesagt, das Land zahlt auf diese beiden Weisen sehr viel zur Unterstützung der Landwirte, wenn es um Acker- und Grünland in diesem Bereich geht. Danke schön. - Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt der Kollege Dannenberg.

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Thomas Uhlen CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

den Menschen zu helfen. Ganz herzlichen Dank für die Zwischenfrage, die mir die Gelegenheit gibt, deutlich hervorzuheben, dass wir natürlich gerade die verfassungsrechtliche Abwägung im Ausschuss besprechen möchten. Aber Ihr Gesetzentwurf ist zurzeit so dünn, dass er uns nicht die Möglichkeit gibt, wirklich umfassend über das Thema „Ladenöffnung und Sonntagsschutz" zu diskutieren. Er greift nur einen Aspekt heraus und kann auch wegen der mangelnden Typisierung und Abwägung nicht Grundlage für umfassende Beratungen in den Ausschüssen sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Grundgesetz und in der Weimarer Verfassung geht es gar nicht darum, am Sonntag absolute öffentliche Ruhe sicherzustellen. Es gibt Möglichkeiten, und sie werden schon heute genutzt.

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Thore Güldner SPD

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst freue ich mich, dass nach unserem rot-grünen Antrag aus der letzten Plenarwoche auch die CDU nun das Thema der Handynutzung in Schulen hier gesetzt und auch endlich dazu etwas zu Papier gebracht hat. Was dann allerdings überrascht, ist schon die Vehemenz und die Pauschalität, mit der die CDU nun lospoltert - und das aus gleich mehreren Gründen. Vorweg: Ja, die Nutzung von Smartphones birgt Herausforderungen und Gefahren, besonders für Kinder und Jugendliche. Das kann die Politik nicht kaltlassen, und das lässt sie nicht kalt. Und es gilt hier, zu reagieren. So weit sind wir alle uns, glaube ich, hier in diesem Hause einig. Deshalb ist es auch richtig, dass wir diese Debatte hier führen, aber wir müssen sie ernsthaft führen und differenzieren. Und genau das tut dieser Gesetzentwurf, der hier heute vorliegt, eben nicht. Stattdessen gibt es pauschale Verbote von der Grundschule bis zur Sekundarstufe, ja in Teilen sogar bis in die Sekundarstufe II, ohne Rücksicht auf pädagogische Konzepte, ohne Rücksicht auf Altersstufen - und das Ganze dann auch noch garniert mit fragwürdigen Sanktionselementen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, greift zu kurz, denn der Umgang junger Menschen mit Smartphones ist deutlich vielschichtiger. Er lässt sich nicht allein auf schulische Räume beschränken und schon gar nicht in einfache Kategorien von richtig oder falsch pressen. Auch das Beispiel von Ihnen, Herr Fühner, so tragisch es ist, glaube ich, ließe sich dann auch in den Nachmittag verschieben oder hat sich vielleicht auch in den Nachmittag verschoben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja nicht so, dass die CDU es selbst nicht weiß, dass dieser Gesetzentwurf zu kurz greift. Da brauchen wir gar nicht auf den Vorstoß von Bundesbildungsministerin Prien aus der vergangenen Woche oder auf den Vorschlag aus dem Koalitionsvertrag auf der Bundesebene blicken. Nein, es reicht ein Blick hier in dieses Parlament. Vor vier Wochen, am 22. Mai, hat Kollege Lukas Reinken hier in diesem Hause zu unserem rot-grünen Antrag gesprochen. Damals kritisierte er unseren rot-grünen Vorstoß für rechtssichere Handlungsempfehlungen zur Handynutzung in Schulen und forderte eine Umformulierung unseres Antrages. Ich zitiere Lukas Reinken, 22. Mai, bezugnehmend auf unseren Antrag: „Eine kluge, eine wirksame Forderung wäre vielleicht gewesen: Wir versetzen die eigenverantwortlichen Schulleiter tatsächlich in die Lage, durch Beratung und auch politischen Beistand eigenständige Entscheidungen" zur Smartphone-Nutzung „zu treffen." „Eigenständige Entscheidungen" der Schulen zur Smartphone-Nutzung „zu treffen"! - Das war eine Forderung der CDU. Und was macht die CDU jetzt? - Vier Wochen später bringt sie ein Gesetz ein, das den Schulen diese Eigenverantwortung komplett entzieht und stattdessen pauschale Regeln von oben vorschreibt. Wer will das verstehen? Ich sage es deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das ist nicht konsistent, das ist kalkulierte Effekthascherei. Medial vorzukommen um jeden Preis, das ist die einzige Maxime der CDU-Bildungspolitik in Niedersachsen! Herr Kollege Güldner, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: durch den Kollegen Fühner. Nein. Fahren Sie bitte fort! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir selbst haben einen Antrag zum Thema in der Beratung und fordern weiter ein differenziertes Vorgehen, und zwar abgestimmt auf die jeweiligen Altersstufen, abgeklärt mit den Expertinnen und Experten, rechtssichere, landesweit geltende Handlungsempfehlungen, die Schulen Orientierung geben und gleichzeitig für pädagogische Konzepte und Besonderheiten vor Ort Raum lassen. Wir halten diesen Weg für den richtigen und freuen uns dennoch auf eine intensive und lebhafte Ausschussberatung. Vielen Dank. Herr Kollege Güldner, bevor Sie gehen ich hatte noch keine Gelegenheit: Es gibt jetzt noch ebenfalls eine Zwischenfrage. Vielen Dank, nein. Dem möchten Sie nicht entsprechen. Dann bedanke ich mich bei Ihnen für den Redebeitrag. Und wir kommen Okay,

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Pippa Schneider GRÜNE

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob über Optik und Photonik, über Abwehrschwächen von Infektionen oder über Messungen mithilfe von Quanten, über Technologien zur Hörgesundheit, über Tiernavigation oder über den Meeresboden - zu all diesen unterschiedlichsten Themen haben unsere Hochschulen Cluster, die im Exzellenzwettbewerb erfolgreich waren und die nächste Stufe erreicht haben. Das zeigt sehr deutlich: Die niedersächsischen Hochschulen sind bestens ausgerüstet für die Exzellenz. Was sie dazu jedoch nicht brauchen, sind Tipps der AfD-Fraktion. Wir als Landespolitik unterstützen die Hochschulen bei ihrer exzellenten Forschung. Mit dem Programm „Exzellenz stärken" stellen wir 26 Millionen Euro für die niedersächsischen Hochschulen zur Verfügung, um sich strategisch auf die Exzellenzinitiative vorzubereiten, und die neuen Cluster bekommen noch einmal extra Geld. Aber um all diese Fakten geht es Ihnen mit diesem Antrag doch gar nicht! Wir werfen mal einen Blick in die USA und gucken uns an, wohin Wissenschaftsfeindlichkeit führen kann. Dort will Trump Datenbanken abstellen, mit deren Hilfe man Tornados und Hurrikans vorhersagen kann. Die Arbeit an der Nationalen Klimabilanz wurde gestoppt, die fast 400 Wissenschaftler, die damit befasst waren, einfach entlassen. Sämtliche zehn Forschungslabore der Ozean- und Wetterbehörde sollen geschlossen werden, und das nur, weil sie „irgendwie was mit Klima" machen. Aber nicht nur in den USA, sondern auch hier, konkret bei uns, steht die Wissenschaftsfreiheit unter Beschuss, und zwar von rechts. Ich möchte einmal wie der Kollege vor mir aus Ihrem Antrag zitieren: „Es ist somit ein Gebot der Wissenschaftshygiene, derartige Strömungen aus den deutschen Universitäten zu entfernen". In Anbetracht der Ungeheuerlichkeit dieser Aussage kann man sie, glaube ich, auch ruhig zweimal zitieren. In der Bewertung dazu kann ich wiederholen, was ich bei der Einbringung dieses Antrags gesagt habe: „Wie perfide, einfach von Wissenschaftshygiene zu sprechen und darüber zu fabulieren, wie man unliebsame Menschen mit nicht passenden Meinungen möglichst von unseren Universitäten entfernen, ja eliminieren will! Das erinnert doch sehr an ganz andere Kapitel unserer Geschichte." Und da wollen wir nie, niemals wieder hin! Vielen Dank. -

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Verena Kämmerling CDU

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Es ist ihre dritte. Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, ich weiß, dass das außerhalb des Rahmens ist, aber: Bei der vorherigen Frage ging es darum, ob das LabüN interne Vereinbarungen getroffen hat, wie es mit den Haushaltsmitteln umgeht. Ich komme zur dritten Zusatzfrage. Hat die Staatsanwaltschaft Hannover aufgrund der öffentlichen Berichterstattung über eine mögliche Veruntreuung von öffentlichen Geldern inzwischen ein Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingeleitet und, wenn nein, warum nicht? Bitteschön, Herr Minister

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Christian Fühner CDU

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

Herr Kollege Fühner, bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Kollegin Lansmann, dass Sie die Zwischenfrage noch am Ende zulassen. Vor dem Hintergrund Ihrer Rede und der lobenden Worte für diesen Gesetzentwurf frage ich Sie, wie Sie es denn bewerten, dass in der Anhörung ausschließlich kritische Punkte geäußert worden sind und trotzdem in diesem Gesetzentwurf keinerlei Anpassung erfolgt ist. Welchen Sinn und Zweck hat diese Anhörung dann überhaupt noch gehabt? Bitteschön, Frau Kollegin! Vielen Dank für die Frage, Herr Fühner. Natürlich ist eine Anhörung immer wichtig,

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Daniela Behrens SPD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Frau Innenministerin antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsangehörigkeit wird dann genannt, wenn sie wichtig für die Ermittlungen ist und wenn sie wichtig ist, um den Tathergang zu erschließen. Dass wir die Staatsangehörigkeiten generell nennen müssen, sehen wir nicht, sondern es kommt immer auf den Fall an. Wenn es für den Fall und die Aufklärung wichtig ist, tun wir das. Und wenn es nicht wichtig ist, tun wir das nicht. Danke schön. Vielen Dank, Frau Ministerin. -

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Pascal Leddin GRÜNE

Verlängerung der Zulassung von Glyphosat: Das Pflanzenschutzrecht faktenbasiert gestalten, die Versorgung mit heimischen Nahrungsmitteln sichern und Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft verhindern

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist nicht nur überflüssig, er ist schlichtweg einfach überholt. Die Zulassung von Glyphosat wurde bereits verlängert. Warum wir also heute darüber debattieren, bleibt das Geheimnis der CDU. Einen sachlichen Grund dafür gibt es jedenfalls nicht. Und nicht nur der Antrag ist aus der Zeit gefallen, sondern auch Ihr Kenntnisstand. Die DB setzt seit 2023 zum Beispiel kein Glyphosat mehr ein. Während wir hier also über Symbolpolitik sprechen, steht unsere Umwelt unter echtem Druck. Sie verändert sich mit einer Geschwindigkeit, die vielen Lebewesen und letztendlich auch uns Menschen die Lebensgrundlage entzieht. Und Entscheidungen wie die erneute Zulassung von Glyphosat verschärfen diese Entwicklung noch weiter. Die Folgen sehen wir schon jetzt. Der Verlust von Artenvielfalt ist dramatisch. Auch in der Landwirtschaft macht sich das bemerkbar. Bestäuberinsekten gehen zurück, ganze ökologische Kreisläufe geraten aus dem Gleichgewicht. Und was schlagen Sie vor? Gentechnik und Glyphosat als vermeintliche Lösung! Doch das ist keine Lösung. Das ist ein gefährlicher Irrweg. Denn Glyphosat und andere Totalherbizide unterscheiden nicht. Sie vernichten alles, was auf dem Acker wächst, auch Pflanzen, die für viele Tiere überlebenswichtig sind und den Nutzpflanzen nicht schaden. So brechen Nahrungsketten zusammen, Insekten verlieren ihre Lebensräume und auch viele Vogelarten leiden darunter. Dieser Antrag wirkt, als wolle man am Ende Feuer mit Benzin bekämpfen. Was wir stattdessen brauchen, sind nachhaltige und ganzheitliche Lösungen. Wir müssen die Artenvielfalt gezielt stärken, gesunde Böden erhalten und die Landwirtschaft dabei unterstützen, natur- und klimaverträglicher zu arbeiten. Denn nur ein stabiles Ökosystem sichert langfristig auch gute Ernten. Vielen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Verlängerung der Zulassung von Glyphosat: Das Pflanzenschutzrecht faktenbasiert gestalten, die Versorgung mit heimischen Nahrungsmitteln sichern und Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft verhindern

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Immer wenn über Glyphosat diskutiert wird, muss ich an dieses Video denken, wo jemand am Rande einer „Wir haben es satt"-Demo reihenweise die Demo-Teilnehmer fragt: „Würden Sie Grünkohl essen, der mit Glyphosat behandelt worden ist?" Und viele antworteten entschieden: „Nein, auf keinen Fall." Tja, wer hier die Tragikomik nicht erkennt, der hat das Thema Glyphosat leider nicht verstanden. Und mit diesem hohen Maß an Uninformiertheit wäre man leider sogar in guter Gesellschaft. Die Diskussion um diesen Wirkstoff ist längst völlig überdreht, fern von Fakten oder nüchterner Risikoabwägung. Glyphosat blockiert ein Enzym in der Pflanze, sodass sie ihren Wasserhaushalt über die Spaltöffnungen auf ihren Blattunterseiten nicht mehr regulieren kann. Dann vertrocknet sie. Das ist es schon. In der Ausschussanhörung stellten mehrere Experten die Vorteile dieses Mittels heraus: unerwünschte Beikräuter auf dem Acker wirksam verdrängen, und zwar ohne Bodenbearbeitung, dadurch Bodenschutz, weil keine Angriffsfläche für Erosion, außerdem erhebliche Zeit- und Energieersparnis. Glyphosat ist fester Bestandteil konservierender Bodenbearbeitung, denn es hilft, Humus aufzubauen. Auf solchen Äckern gibt es rund zehnmal so viele Regenwürmer wie auf solchen, wo gepflügt wird. Viele Praktiker setzen Glyphosat auch bei der Neuanlage eines Blühstreifens ein, um den konkurrenzschwachen Blühpflanzen einen guten Start zu ermöglichen. Durch neue Techniken wie Spot-Spraying kann es zum Teil sparsam dosiert eingesetzt werden. Damit kann man dann auch möglichen Resistenzen vorbeugen. Meine Damen und Herren, ob man es gerne hört oder nicht: Glyphosat einsetzen bedeutet Energiesparen, Humus aufbauen, die Bodenlebewesen fördern und den Boden vor Erosion schützen. Glyphosat schützt übrigens auch unsere Versorgungssicherheit. Natürlich sollte man solche Mittel nur so viel wie nötig einsetzen, aber ein kompletter Glyphosat-Verzicht wäre hoch problematisch. Glauben Sie nicht? Fragen Sie mal auf Sri Lanka nach! Dort hatte eine frühere Regierung Pflanzenschutzmittel einfach mal komplett verboten. Missernten, Unruhen und übrigens auch ein Regierungsrücktritt waren das Ergebnis. Na, dann mal ran! Die Gesundheitsgefährdung durch Glyphosat liegt laut Bundesinstitut für Risikobewertung und laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit in der Größenordnung von Achtung, Trommelwirbel! Backpulver, Lippenstift und Paracetamol. Dagegen ist das Kupfersulfat aus dem Ökolandbau übrigens hochgiftig. Und was ist mit den Glyphosat-Rückständen im Wasser unserer Flüsse? Laut aktuellen Meldungen könnte ein Großteil aus Waschmitteln stammen, sagt eine Tübinger Studie und untermauert damit die Conclusio all dieser Sachargumente. - Letzter Satz! Lasst den Landwirten auch in Zukunft, wo nötig, den Wirkstoff Glyphosat! Wir stimmen dem Antrag zu. Vielen Dank. - Extra auf Sie. Prost! Die nächste Wortmeldung:

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Das Wattenmeer im Würgegriff: Klimakrise, Gasbohrungen und Plastikmüll gefährden das Weltnaturerbe. Wie weiter nach der UN-Konferenz zum Schutz der Meere?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wattenmeer, ein UNESCO-Weltnaturerbe, steht unter erheblichem Druck. Kann der Mensch das Wattenmeer retten? Eine ernste Herausforderung. Die AfD-Fraktion richtet einen klaren Appell an Sie: Schluss mit der Scheinheiligkeit in der Umweltpolitik! Der Klimawandel, Gasbohrungen und die allgegenwärtige Bedrohung durch Plastikmüll gefährden das Wattenmeer. Das ist nicht harmlos, sondern eine Naturkatastrophe in Zeitlupe. Das Wattenmeer ist leider kein in sich geschlossenes System. Es unterliegt allen Einflüssen um sich herum, die auf das Wattenmeer einwirken. Vor der Küste fährt die globalisierte Welt - und die globalisierten Mentalitäten. Was nicht gesehen wird, ist nicht da - selbstverständlich auch nicht die Altlasten aus dem Weltkrieg. Jahrzehntelang ist das auch durch die Politik ignoriert worden. Als ich in den 70er-Jahren mit meiner Schule auf Langeoog war, klebte schon damals Schweröl an meinen Füßen, wenn man es übersah. Überraschungseier fanden wir damals nicht, auch nicht Kokain - sehr komisch. Jetzt soll die Insel auch noch mit Bohrungen durchlöchert werden, um Stromtrassen der Offshore-Windkraftanlagen zu legen - was für ein Wahnsinn, den man Fortschritt nennt! Das ist wahrer Naturschutz? Die Inselbewohner fürchten zu Recht um ihre inseleigenen Trinkwasservorkommen. Was geschieht, wenn das Wasser brackig wird? Dann ist das ein bedauerlicher Zustand, der ja nur einen geringen Teil der Bevölkerung Niedersachsens betrifft. Die Touristen können ja ihr Wasser selbst mitbringen. Steigt oder sinkt dann die Kurtaxe? Gutachten und Genehmigungen gibt es schon genug: Die Gefahr besteht nur eingeschränkt. - Das soll wahr sein? Wer es glaubt, wird selig! Wie soll das Motto denn lauten: Irren ist menschlich? Die Frage, die sich stellt, ist nicht nur die, ob der Mensch das Wattenmeer retten kann, sondern auch, ob er es überhaupt will. Zu oft hören wir Versprechen, doch Papier ist geduldig - auch das chlorgebleichte. Wir fordern, dass den Worten endlich Taten folgen! Unsere Kinder und Enkelkinder haben ein Recht auf eine intakte Umwelt. Unsere Politik darf nicht daran scheitern, diese zu bewahren. Der Mensch hat es bisher nicht geschafft, die Natur in ihrer Gesamtheit zu schützen. Seine Anstrengungen bleiben punktuell. Es ist ein Unding, dass er weiterhin sich und seine Umwelt belastet, während sich die Ideale der Nachhaltigkeit lediglich als leeres Gerede herausstellen. Natürlich müssen selbstgesteckte Absichten, wie die Unversehrtheit des Körpers nach Artikel 2 des Grundgesetzes und Artikel 3 der Charta der Grundrechte, nicht aus dem Blick geraten - fromm reden können viele, fromm sein nur ganz wenige. Betrachten wir die Altlasten im Wattenmeer: Sie sind ein ständiger Beweis für die Kurzsicht. Die Altlasten reichen ja weit zurück. Aus den Augen, aus dem Sinn. Auch in den 70er-Jahren fand ich schon Phosphor. Denken wir doch einfach auch an Uniper und die Genehmigung zur Tankwaschung mit Chlorreiniger - genehmigt bis Ende 2043. Es wird nicht nur eine vergiftende Belastung in Kauf genommen. Was der Eintrag tatsächlich langfristig und akkumuliert bedeutet, weiß keiner, zumal die Filterstationen in Form von Mies- oder Herzmuscheln weit weg sind. Tatsächlich muss zum Beispiel regelmäßig auf Chloroform untersucht werden. In der Umwelt wird Chloroform in Chlorwasserstoff und Phosgen, das hochtoxisch ist, umgesetzt. - Na, super! Als aber damals durch Kronos Titan jetzt ist es die Höegh Esperanza verklappt wurde und der Überlebenswille von Nordsee und Wattenmeer getestet wurde, wurde bereits der Kampf zwischen Natur und behördlichen Genehmigungen ausgetragen. Nur wusste die Natur gar nichts davon. Sie kennt auch keine wissenschaftlichen Untersuchungen und Gutachten, aber sie muss damit fertig werden, wie auch die zukünftigen Generationen, die mindestens Urlaub an der Nordsee machen wollen. Die Auswirkungen der sogenannten Öko-Investitionen kennen diese Generationen noch nicht, sie müssen aber mit diesen leben. Ob dann noch Wattwanderungen möglich sind? Oder besser Ausschläge auf der Haut? Egal, Michael Jackson bleichte ja auch seine Haut mit Chlor. Mit Besorgnis, aber auch mit einem Schuss Ironie betrachtet, wird sich der Wattwurm als Monsterwurm rächen. Spielberg wird es als Spielfilm liefern. Können Sie das bitte aufschreiben: Der Wattwurm kommt aus meinem Ohr. Doch hier endet die Fantasie und beginnt der Ernst: Das natürliche Gleichgewicht ist bedroht und damit auch das Großbiotop Wattenmeer. Und was bringt uns Nizza? Erst einmal gar nichts: nur viel Papier und Absichten. Ein Naturschutz muss ausgewogen sein. Stoppschilder interessieren das Wattenmeer nicht. Wie auch? Ist das nicht eine gezeitige Wasserfläche? Dr. Kerzel, kommen Sie bitte zum Schluss! Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass ein Aufruf zum Handeln keine Zeit mehr für Ausreden oder verzichtbare Versprechen beinhaltet. Das Wattenmeer darf keine Kloake werden! Vielen Dank. Zu Wort hat sich gemeldet:

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Guido Pott SPD

a) Kranichnistplätze sichern - Moorflächen von beeinträchtigendem Bewuchs befreien b) Klimaschutz durch Moorbodenschutz: Daten- und Wissenslücken jetzt schließen! c) Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen - Wertschöpfung sichern - Akzeptanz bewahren d) Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Bitte kommen Sie gerne nach vorne! Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Niedersachsen ist Moorland Nummer eins" - nahezu jeder Redebeitrag und jede Pressemitteilung zum Thema Moorschutz enthält diese Formulierung. Es ist mir wichtig, sie auch an dieser Stelle nochmals zu betonen, denn sie bringt unsere besondere Situation mit Blick auf die niedersächsischen Moorflächen prägnant zum Ausdruck. Als Moorland Nummer eins tragen wir eine besondere Verantwortung. Die erheblichen CO2-Emissionen aus trockengelegten Mooren rund 15,8 Millionen t CO2-Äquivalente jährlich müssen wir drastisch reduzieren. Gleichzeitig bietet eine umfassende Wiedervernässung von Mooren nicht nur großes Potenzial für den natürlichen Klimaschutz, sondern auch eine bedeutende Chance für den Erhalt der Artenvielfalt in Niedersachsen. Dass wir uns im Niedersächsischen Landtag fraktionsübergreifend dieser Verantwortung bewusst sind, zeigt sich nicht nur in der Anzahl der heute zur abschließenden Beratung vorliegenden Entschließungsanträge, sondern auch in deren inhaltlicher Tiefe sowie der differenzierten Beratung im Fachausschuss. Für diese gute und sachorientierte Zusammenarbeit möchte ich Ihnen allen meinen herzlichen Dank aussprechen. Im Niedersächsischen Klimagesetz haben wir es festgeschrieben: Bis zum Jahr 2030 wollen wir in Niedersachsen die CO2-Emissionen aus kohlenstoffhaltigen Böden um 1,65 Millionen t im Vergleich zum Jahr 2020 reduzieren. Das ist ein ambitioniertes Ziel, mit dem wir unseren Beitrag zur Zielsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz leisten, die bundesweit 5 Millionen t bis 2030 vorsieht. Als rot-grüne Regierungskoalition belassen wir es jedoch nicht bei diesem Bekenntnis. Wir leiten auch die notwendigen strukturellen und organisatorischen Schritte ein, um es zu erreichen. Kurzum: Wir treiben die niedersächsische Mooroffensive konsequent voran. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 26. November des vergangenen Jahres hat die Landesregierung hier bereits entscheidende Weichen gestellt. Mit der Einrichtung einer Steuerungseinheit Moorschutz, zuständig für das Management und die Wiedervernässung landeseigener Moorflächen, sowie des Koordinierungszentrums Moorbodenschutz als zentraler Vernetzungsstelle für alle Akteurinnen und Akteure der klimaschonenden Moorbewirtschaftung ist die organisatorische Neuaufstellung des Moorschutzes in Niedersachsen gut gelungen. Bereits die Auftaktveranstaltung im April beim Landesamt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg hat eindrucksvoll gezeigt, dass das Koordinierungszentrum als wichtiger Vernetzungspartner bereits sehr gut angenommen wird. Dabei spielen insbesondere die dort vorhandene Fachkompetenz und die praktische Erfahrung der staatlichen Moorverwaltung eine zentrale Rolle. Meine Damen und Herren, bei dieser Veranstaltung wurde aber gleichzeitig auch deutlich: Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz. Dazu gehören eine langfristig gesicherte und verlässliche Förderkulisse sowie die Möglichkeit der Landwirtinnen und Landwirte, auf moorschonende und treibhausgasneutrale Bewirtschaftungsformen umzusteigen. Der Moorschutz in Niedersachsen kann nur gemeinsam mit der Landwirtschaft gelingen. Auch hier braucht es den „Niedersächsischen Weg". Im Zusammenhang mit einer verlässlichen Förderkulisse begrüße ich ausdrücklich, dass sich auch die neue schwarz-rote Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag klar im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zu der enthaltenen Moorschutzstrategie bekennt und diese verstetigen will. Zugleich möchte ich aber auch die Gelegenheit nutzen, um der neuen Bundesregierung eine zentrale Forderung des Niedersächsischen Landkreistages ans Herz zu legen, nämlich die Einrichtung eines eigenständigen Moortransformationsfonds für die betroffenen Landesteile durch den Bund. Denn die Klimaschutzpotenziale der niedersächsischen Moore zu nutzen, ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller politischen Ebenen. Meine Damen und Herren, den notwendigen Wandel zu gestalten, dabei Tempo zu machen und zugleich Beteiligung und Akzeptanz zu sichern - das ist die große politische Aufgabe, die uns beim Moorschutz bewegt. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag erreicht die niedersächsische Mooroffensive heute einen wichtigen Meilenstein. Weitere werden folgen müssen. Lassen Sie uns unserer besonderen niedersächsischen Verantwortung für die Moore und damit für den Klima- und Naturschutz gerecht werden - heute und in Zukunft! Ich bitte um Ihre Zustimmung für den umfassenden Antrag der Regierungskoalition. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Pott. -

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

Frau Ministerin, Sie dürfen gerne starten. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich gern noch einmal auf das Thema Freie Schulen eingehen. Da bin ich tatsächlich etwas sentimental. Denn seit 2014 mehr als zehn Jahre reden wir mit den Freien Schulen über eine transparente Finanzierung, Automatismen bei den Steigerungen und eine bessere Ausstattung. Deshalb: Mit diesem Gesetz ist uns etwas wirklich Großartiges gelungen. Ich möchte hier den Fraktionen, den Verbänden und auch den Fachreferaten ganz herzlich danken; denn es war hochdialogisches Verfahren. Dies ist eine Zäsur, ein ganz besonderer Moment. Heute schaffen wir etwas wirklich Gutes. Wir stellen die Finanzhilfe zukunftsfest auf. Dass Sie das hier so wegwischen, wundert mich wirklich. Künftig werden Tarifsteigerungen automatisch berücksichtigt; die Freien Schulen müssen nicht mehr ein Jahr warten. Auch in Tarifabschlüssen vorgesehene Einmalzahlungen werden automatisch berücksichtigt. Wir berücksichtigen die Sachkosten. Das alles haben die Verbände sich gewünscht und passiert jetzt endlich. Im Letter of Intent wurde die Verabredung niedergelegt, 20 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Wir packen noch 11 Millionen Euro drauf. Wir sorgen damit für eine bessere Ausstattung und Finanzierung. Es wurde viel gesprochen, es wurde viel Zeit investiert, und das Ergebnis ist da. Auch dass Sie sich hier jetzt über die Aufsicht beschweren, wundert mich doch sehr; waren Sie es doch, die in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit Herrn Tonne, der den Knoten erstmals durchschlagen hat, genau diese Aufsicht in einem Entschließungsantrag gefordert und sich darin den Letter of Intent zu eigen gemacht haben. Ich finde, es zeugt nicht sonderlich von Größe, dass Sie nicht in der Lage sind, hier anzuerkennen: Wir tun den ersten Schritt. Wir haben feste Verabredungen für die weiteren Schritte getroffen. Insofern ist es total gut, dass diese Landesregierung gesagt hat: Über den Rahmen der Evaluation einigen wir uns noch in dieser Legislaturperiode, damit es nicht von künftigen Regierungen abhängt, wie sie vonstattengeht. Mit den Verbänden reden wir sehr intensiv darüber, wie wir ein Curriculum bauen, wie wir die Anerkennung gestalten, wie wir Qualifizierung denken. Ich möchte betonen: Die Frage des Bestandspersonals lösen wir unglaublich pragmatisch. Insofern kann ich dieses Getöse wirklich nicht verstehen. Ich kann auch nicht verstehen, dass Sie hier von massiven Verschlechterungen reden. Es war doch Ihr Finanzminister, der in den letzten Jahren das Geld nicht in die Mipla gestellt hat. Wir haben hier etwas umgesetzt, und darauf können wir alle miteinander stolz sein. Jetzt möchte ich, auch wenn es ungewöhnlich ist, ein paar Dinge zu den Gegenständen in erster Beratung sagen. Auch ich sehe schwierige Entwicklungen bei übermäßigem Handykonsum von Kindern. Aber ich sagen Ihnen ganz ehrlich: Das Gesetz ist nicht dafür da, irgendwelche Haltungen zu regeln. Es war doch Ihre Bundesbildungsministerin Prien, die gesagt hat, wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung, und angekündigt hat, hierzu eine Expertenkommission einzusetzen. Ich glaube, daran sieht man, dass wir hinlänglich darüber gesprochen haben. Denn genau das schlage ich seit vielen Monaten vor. Ich freue mich sehr, dass die Bundesbildungsministerin sich genau diesen Vorschlag zu eigen gemacht hat. Ich kann Ihnen sagen, dass wir natürlich rechtlich sichere Regelungen für die Schulen auf den Weg bringen werden. Auch wir haben eine umfassende Expertenanhörung durchgeführt. Ich freue mich sehr, dass die Experten bereit sind, an diesen Regelungen mitzuwirken, weil ich glaube, dass die Regelungen dann viel breiter und besser wirken. Es ist vollkommen klar, dass Grundschülerinnen und Grundschüler noch kein Smartphone brauchen. Da sind wir uns in diesem Haus einig. Zum Thema Medienkompetenz möchte ich Ihnen zumindest sagen, dass Sie sich hier mit Ihrem Antrag mit Verve hinter einen fahrenden Zug werfen. Denn so ziemlich alles, was Sie in diesem Antrag fordern, wird im Niedersächsischen Kultusministerium gemacht, vorbereitet oder auch zeitnah fertiggestellt. Insofern kapern wir hier nichts, Herr Rykena, sondern sind schon voll dabei, mitten in der Umsetzung. Noch vor der Sommerpause wird an die Schulen ein Erlass mit Hinweisen zum Umgang mit Social Media im Bereich der Medienkompetenz ergehen. Wir haben eine Anhörung gemacht. Dort wurde gesagt, dass der niedersächsische Orientierungsrahmen Medienbildung fortschrittlich und europaweit wegweisend ist. Das lässt sich wirklich sehen. Schauen Sie gerne mal rein! Natürlich haben unsere Schulen Medienkonzepte. Natürlich stehen sie aber auch im Zusammenhang mit Social Media vor großen Herausforderungen. Allen Lehrkräften machen wir hier ein umfassendes Fortbildungsangebot, übrigens auch viele digitale Selbstlernangebote. Wir können hier immer noch besser werden. Wir arbeiten intensiv daran. Aber wir sind auch sehr daran interessiert, dass die Schulen agil und eigenverantwortlich entscheiden, ob sie wie die Oberschule Hatten Social-Media-Sprechstunden anbieten, ob sie anbieten, einen Social-Media-Führerschein zu machen, ob sie auf andere Akteure zurückgreifen. Vor diesem Hintergrund sind wir hier auf einem guten Weg. Wir sehen es als Bestärkung, dass Sie jetzt ins gleiche Horn stoßen. Insofern repräsentieren wir hier den ganzen Landtag mit unserem Tun. Vielen Dank.

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Klaus Wichmann AfD

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

ebenfalls der Kollege Wichmann. Bitte sehr! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die AfD in allen mir bekannten Wortbeiträgen letztlich das LabüN in den Zusammenhang mit den Vorwürfen der Untreue gestellt hat und sie gar nicht selber erhoben hat, frage ich: Möchten Sie sich für den eben erhobenen Fake-News-Vorwurf entschuldigen? Der Herr Minister Meyer hat das Wort.

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Ulrich Watermann SPD

Eine migrationspolitische Wende einleiten: - Die Vorgaben aus geltendem Recht endlich umsetzen! - Vollziehbar Ausreisepflichtige konsequent und im großen Stil abschieben! - Rückkehr Ausreisewilliger fördern! - Kommunen und Sozialkassen entlasten!

kommen Sie bitte nach vorne! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das ist die Einleitung unseres Grundgesetzes. Und der Redner der AfD hat hier gerade gezeigt, dass er auf allem steht, nur nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Sie sind menschenverachtend, indem Sie Leuten, die nicht unserer Nationalität angehören, einfach pauschal unterstellen, dass sie morden und dass sie Täter sind. Das ist vollkommener Unsinn, das wissen Sie auch. Es ist nicht nachgewiesen. Es gibt Täter sowohl hier als auch dort. Und Täter werden strafrechtlich verfolgt, wie sich das in dieser Republik gehört. Ich sage Ihnen: Ihre ideologischen, rechtsradikalen Anträge lohnen sich nicht, hier weiter diskutiert zu werden. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Und Sie können noch fünf ähnliche stellen; die werden wir auch ablehnen, weil wir genau diesen Artikel 1 unseres Grundgesetzes haben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar." Ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie verlassen den Boden des Grundgesetzes und der Niedersächsischen Verfassung, Sie haben das schon getan. Dieser Redebeitrag war ein weiteres Beispiel dafür, dass es genau richtig ist, dass der Verfassungsschutz Sie fest im Visier hat. Herr Watermann, es wird Sie nicht überraschen: Es gibt eine Kurzintervention von Herrn Marzischewski-Drewes.

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Omid Najafi AfD

Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen

Herr Najafi, bitte! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Thiemann, Sie haben bei einer Sache nicht die volle Wahrheit erzählt. Seit 2021 gibt es von der Bundesnetzagentur keine Roamingpflicht, sondern die Pflicht zum Verhandeln zwischen den Mobilfunkanbietern. Seit 2024 das war die Folge einer Klage von Freenet und EWE TEL; ich glaube, im August hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden gibt es die Pflicht zu einem angemessenen Verhandlungsgebot also auch keine Roamingpflicht. Wenn die Bundesnetzagentur hier nicht wirklich aktiv wird, dann ändert sich am Ende gar nichts. Damit haben wir ein Problem. In einer Sache stimme ich Ihnen zu: Herr Althusmann hat wirklich etwas Gutes auf den Weg gebracht, vor allem auch mit der Förderung durch die Mobilfunkrichtlinie. In unserem Antrag steht ja auch, dass die Ausweitung der aktuellen Förderung geprüft werden soll. Wenn Sie dagegen nichts haben, können wir ja zusammenarbeiten und können Sie unserem Antrag zustimmen. Es sieht ja so aus, als ob das ungefähr in die gleiche Richtung geht. Die Sache ist nun mal, dass die Bundesnetzagentur zum Roaming verpflichtet werden soll. Hier muss es einen Zwang geben. Wie gesagt das habe ich auch vorhin in der Kurzintervention zu Herrn Beck gesagt: So, wie Infrastruktur also eine Straße oder eine Schiene für jeden verfügbar ist, so sollte auch ein Funkmast möglichst für jeden verfügbar sein. Vielen lieben Dank. Frau Thiemann, möchten Sie antworten? - Ja. Bitte!

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Heike Koehler CDU

Das Wattenmeer im Würgegriff: Klimakrise, Gasbohrungen und Plastikmüll gefährden das Weltnaturerbe. Wie weiter nach der UN-Konferenz zum Schutz der Meere?

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wattenmeer ist ein Naturwunder von weltweiter Bedeutung. Es ist UNESCO-Weltnaturerbe, Lebensraum seltener Arten wie der Kegelrobbe, des Seeadlers und besonderer Insekten. Das Wattenmeer ist Rastplatz für Millionen von Zugvögeln und nicht zuletzt ein Teil unserer norddeutschen Identität. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere einmalige Natur schützen. Allerdings setzen der Klimawandel, Plastikmüll und die wirtschaftliche Nutzung dieses sensible Ökosystem immer stärker unter Druck. Genau darauf muss die Politik und will natürlich auch die CDU verantwortungsvolle Antworten finden. Der steigende Meeresspiegel, immer häufigere Sturmfluten und die Erwärmung der Nordsee verändern das Wattenmeer rasant. Wattflächen verschwinden, Arten wandern ab, der Charakter dieses einzigartigen Naturraums steht auf dem Spiel. Anders als jene, die mit ihrer Rhetorik keinen Raum für Debatten zulassen, sieht die CDU das komplexe Zusammenspiel aus ökologischen Herausforderungen, geopolitischen Notwendigkeiten und wirtschaftlicher Realität. Wir, die CDU, stehen für einen pragmatischen, verantwortungsvollen Umgang mit genau diesem Dreiklang. Ein Punkt, der auf keinen Fall zu kurz kommen darf, ist die sicherheitspolitische Funktion Niedersachsens, da wir einen direkten Zugang zum Meer haben. Die Sicherung von Seewegen, die Abwehr hybrider Bedrohungen und der Schutz maritimer Infrastruktur, gerade im Angesicht russischer Aggressionen, gehören genauso auf die Agenda wie der Schutz von Flora und Fauna des Wattenmeeres. Die wieder entflammte Debatte über die Gasförderung vor Borkum ist von großer Bedeutung. Die CDU in Niedersachsen verfolgt hierbei eine ausgewogene Position. Minister Meyer spricht von Geschenken an Gaskonzerne, was jedoch irreführend ist und stellvertretend für die Unnachgiebigkeit und den verengten Blick der Grünen steht. Das zur Debatte stehende, allerdings noch nicht unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden zeigt, wie wir im Zusammenspiel mit unseren Nachbarländern Lösungen finden können, um unsere Ziele zu erreichen. Die CDU setzt sich für Energiesouveränität und Versorgungssicherheit ein. Die Entscheidung zur Gasförderung ist nicht über Nacht gefallen, sondern wird seit 2019 geprüft. Angesichts von Putins Angriffen am 24. Februar 2022 wurde deutlich, dass Deutschland seine Abhängigkeit von Ländern wie Russland und Katar verringern und sich um resiliente Lieferketten im Energiebereich kümmern muss. Es ist wichtig zu betonen, dass eine sichere und unabhängige Energieversorgung in Deutschland auf absehbare Zeit auf Erdgas angewiesen sein wird, auch als Brückentechnologie auf dem Weg zu einer klimaneutralen Zukunft. ‑ Liebe Grüne, bitte erst einmal mit zuhören! Das geplante Gasfördergebiet liegt zudem so weit vom Wattenmeer entfernt, dass es laut Expertengutachten keine negativen Auswirkungen auf Naturschutzgebiete haben wird. Die erforderlichen Genehmigungen wurden bereits von den zuständigen Behörden erteilt, und uns drohen Klagen wegen Verzögerungsschäden, wenn wir keine Lösungen finden. Die CDU unterstützt Projekte, die unter Einhaltung aller rechtlichen und ökologischen Vorgaben realisierbar sind und dem öffentlichen Interesse dienen. Dabei setzen wir auf Transparenz, Beteiligung und unabhängige Gutachten. Gleichzeitig erkennen wir die Verantwortung, den Naturraum Wattenmeer zu schützen. Es darf keine ideologischen Schnellschüsse geben. Jedes Vorhaben muss streng geprüft werden, wobei ökologische Risiken und internationale Vereinbarungen berücksichtigt werden müssen. Ein weiteres drängendes Problem ist der Plastikmüll in der Nordsee, der das Wattenmeer stark belastet. Hier müssen wir mit besserer Müllvermeidung, konsequenter Kreislaufwirtschaft und strengerer Überwachung ansetzen. Die UN-Konferenz zum Schutz der Meere hat bereits neue Impulse gesetzt, die auf nationaler und regionaler Ebene in Maßen zum Schutz der Meeresnatur umgesetzt werden müssen. Für die CDU in Niedersachsen bedeutet dies: verantwortungsvoll wirtschaften, konsequent schützen und vorausschauend handeln. Unser Ziel ist klar: Das Wattenmeer soll auch für die kommenden Generationen ein lebendiger, vielfältiger Naturraum bleiben. Wir stehen für eine Politik mit Augenmaß für Umwelt und Wirtschaft, für Sicherheit und Verantwortung ‑ nicht entweder/oder, sondern beides. Vielen Dank.

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Ulf Prange SPD

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christian Calderone, in diese Töne, die schon ein bisschen wie ein Abgesang auf unseren Rechtsstaat klingen, kann ich wirklich nicht einstimmen, und ich finde, das ist in dieser reißerischen Art der Situation auch absolut unangemessen. Das fängt schon mit dem Titel der Aktuellen Stunde an, und Ihr Wortbeitrag hat sich nahtlos eingefügt. In einem Punkt bin ich noch mit Ihnen einig: Wir stehen vor großen Herausforderungen sie sind nicht neu, wir haben sie fünf Jahre lang zusammen bearbeitet bei Stellen, bei der Besoldung, bei der IT, bei der Digitalisierung, bei Gebäuden. Und da ist auch einiges liegen geblieben. Die Herausforderung für die Landesregierung, all diese Themen aufzuarbeiten, ist groß. Das wird aber mit viel Tatkraft angegangen. Man kann nicht alle Probleme auf einmal lösen, auch wenn ich gleich zwei, drei Beispiele nennen werde, bei denen wir schon wirklich gut vorangekommen sind. - Das ist das eine. Das andere ist und das finde ich wirklich schwierig: Sie betonen immer, dass Sie die Ministerin kritisieren. Aber wenn Sie auf die Ministerin „schießen", treffen Sie letztlich die Mitarbeitenden, die sich mit großem Einsatz tagtäglich für die Rechtssicherheit und das Rechtswesen einsetzen. (Beifall bei der SPD - Carina Hermann 'CDU': So ein Unsinn! Das ist immer Ihre Strategie, es so darzustellen! Das ist einfach nicht in Ordnung. Es zeugt nicht von Wertschätzung, wenn Sie so darüber sprechen. Ich erlebe in dieser Legislaturperiode eine Ministerin, die erfolgreich, tatkräftig und sehr präsent ist, die außerordentlich viel Wertschätzung zeigt - die aber auch Themen angegangen ist. Und das ist anders als in der letzten Legislaturperiode. Fangen wir mal mit den Stellen an! Im aktuellen Haushalt verzeichnen wir den höchsten Stellenaufwuchs seit Jahrzehnten. Das hat die Staatsanwaltschaften in die Situation gebracht, dass die PEBB§Y-Belastung, die zwischenzeitlich zumindest in Hannover bei 1,6 lag, wieder in Richtung 1,1 geht. Das ist ein großer Erfolg! Und es sind nicht nur die zusätzlichen Stellen, es ist die Solidaraktion, die organisiert worden ist. Wir haben im ersten Jahr die Verwaltungsgerichte gestärkt. Wir haben im Justizvollzug eine ganze Menge gemacht, ich nenne die Digitalzulage. Wir haben Stellenhebungen organisiert. Wir haben das Personalbemessungssystem auf den Weg gebracht. Und das alles haben wir ohne den Pakt für den Rechtsstaat getan, der in der letzten Legislaturperiode natürlich ganz andere Spielräume ermöglicht hätte. Jetzt will ich noch kurz auf das Thema JVA Hannover eingehen. Die JVA Hannover ist nun wirklich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Ich sage immer, das ist das schlechteste Landesgebäude, die schlechteste Landesliegenschaft in Niedersachsen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode darüber gesprochen, wie wir dieses Thema angehen können. Dabei kam die Idee der Modulbauweise auf. Das ist auch grundsätzlich nicht schlecht. Aber: Es sollten dessen habe ich mich im Rechtsausschuss in der letzten Woche noch mal versichert pro Jahr zehn Module mit 20 Haftplätzen gebaut werden. Die JVA Hannover hat eine Kapazität von 600 Haftplätzen. Die wollen wir auf 800 erhöhen. Wenn wir das hochrechnen, brauchen Sie für diesen Plan 40 Jahre! Und dann stellt sich die CDU im Rechtsausschuss hin, feiert ihre alten Planungen ab und greift die Ministerin dafür an, dass es ihr gelungen ist, das erste Projekt der neuen Baugesellschaft des Landes, der NIA, einzuwerben! Es gibt Riesenbedarfe im Bereich der Wissenschaft, im Bereich der Polizei, in vielen anderen Bereichen - aber dieser Ministerin gelingt dieser riesengroße Erfolg, dass die Justiz vorne ist das ist ja leider nicht immer so gewesen und dass dieses Projekt umgesetzt wird! Sie haben im Rechtsausschuss anderthalb Stunden immer wieder gesucht, wo Sie daran irgendwas kritisieren können. Aber das ist nun mal ein riesengroßer Erfolg. Natürlich wird das nicht in zwei Jahren gebaut, das ist klar. Aber es wird keine 40 Jahre dauern, wie es bei dem Konzept der Modulbauten der Fall gewesen wäre, das wir in der vergangenen Legislaturperiode diskutiert haben. Dann zum OLG Celle beschäftigen. Auch das Thema ist nicht neu, auch das kam in der letzten Legislaturperiode auf. Wir brauchen ein Gebäude für Gerichtsverfahren mit hohen Sicherheitsanforderungen: nicht nur für die Staatsschutzsenate, sondern auch für andere Verfahren. Man muss ja nur nach Verden gucken, wie viel Geld im Fall Klette für die dortige Anmietung ausgegeben werden musste. Das hätten wir uns ersparen können, wenn wir jetzt schon so ein Gebäude hätten. Ein solches Gebäude in Hannover, direkt neben einer JVA, zu errichten, ist doch total sinnvoll, einfach weil es Synergien schafft, weil die Bediensteten in der JVA viel weniger Zeitaufwände mit Verbringung usw. haben. Das ist doch eine gute Lösung. Herr Kollege Prange, ich muss Sie kurz unterbrechen, ich bitte um Entschuldigung. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: der Kollegin Hermann. Möchten Sie dem entsprechen? Ja, gerne. Bitteschön, Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege Prange, vielen Dank für die

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Omid Najafi AfD

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

in der Ausschussberatung vermisst. Ich möchte fortfahren. Es gibt ja noch den Entschließungsantrag, da waren wir gerade stehengeblieben. Sie wollen einen „leichteren Einstieg in das Campingsegment"; hierzu soll „die Zahl für das Vorhandensein eines Campingplatzes von,drei' Wohnwagen ... auf,fünf' erhöht werden". Da stimmen wir zu. Sie wollen „die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf Bauernhöfen von fünf auf acht ... erhöhen". Auch da stimmen wir zu. Der Entschließungsantrag ist also wirklich in Ordnung. - Oh, ich habe die Redezeit schon überschritten. Ich nutze gleich die Kurzintervention. Es gibt noch den Entschließungsantrag der CDU, dem wir auch zustimmen. Er wurde leider im Ausschuss nicht ausreichend beraten. Allerdings geht er Letzter Satz, Herr Najafi! Allerdings geht sein Gesamtkonzept in eine richtige Richtung. Vielen lieben Dank. - Es war ganz knapp mit der Zeit. Auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention des Kollegen

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Holger Kühnlenz AfD

21. Eingabenübersicht

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Ermessensspielraum in der Tierschutz-Hundeverordnung sorgt bei Tierfreunden für Frust. Ein Beispiel: Man will seinen Hund auf einer Schau präsentieren. Doch dann drohen überzogene Vorschriften und teure Untersuchungen - frei nach Ermessen der jeweiligen Tierärzte. Einer verlangt umfassende Röntgenbefunde, der andere will teure Zusatzuntersuchungen - selbst bei kerngesunden Tieren. Das ist weder fair noch sinnvoll. Nichts als Stress! Bevor die Tierhalter sich und ihren Hunden diese Durchleuchtung antun, werden Hundesportveranstaltungen eher abgesagt. Alles, was gebraucht wird, sind einheitliche Regeln, die Willkür verhindern. Bitte mehr Lebensnähe! Das dient Mensch und Tier. Deshalb werden wir bei dieser Eingabe mit dem Votum „Material" abstimmen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Kühnlenz. -

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Rüdiger Kauroff SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)

Herr Kauroff! Bitteschön! Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich denke, Sie alle stimmen mir zu, wenn ich Ihnen sage: Personen, die sich bei der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz in Niedersachsen einsetzen, leisten Großartiges. Dank ihnen leben wir in einem sicheren Bundesland, dank ihnen bleiben wir gelassen. Meine Damen und Herren, Sie sehen: In unserer Gesellschaft nehmen Personen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes eine unverzichtbare Rolle ein. Dabei ist es für diejenigen, die von Hilfe profitieren, unwichtig, ob die Rettungskräfte hauptamtlich oder ehrenamtlich unser Leben retten. Liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem Sie fordern, dass die Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen beim Verdienstausfall den Mitgliedern der Feuerwehren gleichgestellt werden. Lassen Sie mich das Ganze einmal etwas näher betrachten: Während Ehrenamtliche der Feuerwehr für Einsatz und Fortbildung von ihrem Hauptjob freigestellt wurden und die Kosten für die fehlende Zeit erstattet bekamen, erhielten Ehrenamtliche des Katastrophenschutzes diesen Ausgleich teilweise nicht. Das war ungerecht. Aber so ist es nun mal nicht mehr. Denn Ihre Forderungen sind in der letzten Veränderung des Katastrophenschutzgesetzes bereits umgesetzt worden. In § 17 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes steht: Für die Teilnahme an Einsätzen zur Bekämpfung einer Katastrophe, eines außergewöhnlichen Ereignisses und an Maßnahmen des Katastrophenvoralarms gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes für die Freistellung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist für die Dauer der Freistellung das Arbeitsentgelt von ihrem privaten Arbeitgeber fortzuzahlen. Dazu gehören auch Beiträge zur Sozialversicherungspflicht und zur Bundesagentur für Arbeit. Auf Antrag der Helfer erstattet die Katastrophenschutzbehörde den nachgewiesenen Verdienstausfall. Werden Katastrophenschutzeinheiten unterhalb der Schwelle einer Katastrophe, eines außergewöhnlichen Ereignisses oder eines Katastrophenvoralarms unterstützend im Bereich der Feuerwehr tätig das könnte sein: bei schweren Verkehrsunfällen auf der Autobahn, Zugunglücken, Extremwetterlagen wie Starkregen, Sturm oder auch Schneefall, gilt auch hier, dass der Verdienstausfall für Helferinnen und Helfer bereits jetzt gezahlt wird. Auch für die Ausbildung und die Übungen der Hilfskräfte zum Thema Katastrophenschutz wird Helferinnen und Helfern Verdienstausfall gewährt. Wenn es das alles schon gibt, ist es dann wirklich notwendig, dafür einen neuen Gesetzentwurf der CDU einzubringen? - Eigentlich wollten wir doch hier im Haus die Bürokratie abbauen und nicht noch mehr produzieren. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Katastrophenschutzeinheiten sind zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet, wozu die Teilnahme an Einsätzen zur Bekämpfung einer Katastrophe und eines außergewöhnlichen Ereignisses sowie an Maßnahmen des Katastrophenvoralarms und Katastrophenschutzübungen gehört. Herr Kauroff, Entschuldigung, es war ein bisschen schwierig, den richtigen Moment zu finden. Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Wille zu? Ich würde jetzt gern bis zum Ende durchgehen. Aus der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen den Mitgliedern der Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehren und den Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz bei Großschadensereignissen und in der Wasser- und Bergrettung keine Nachteile in Arbeits- und Dienstverhältnissen erwachsen. Im Niedersächsischen Brandschutzgesetz, im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz und im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz gibt es immer wieder Angaben dazu, wie und wann Verdienstausfall erstattet wird. Schauen Sie doch einfach mal in das Brandschutzgesetz! In § 33 können Sie nachlesen, wann und wie Verdienstausfall gezahlt wird. Im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz schauen Sie mal unter § 17 nach! Dort steht alles, was Sie zum Verdienstausfall wissen müssen. Danach ist es sogar möglich, jede andere Person, die ich auf der Straße antreffe, zur Hilfeleistung im Katastrophenschutz zu verpflichten. Auch diese Person hätte dann ein Anrecht auf Verdienstausfall. Auch das ist mittlerweile in den Gesetzen durchaus geregelt. Die Verdienstausfallregelung gilt auch dann, wenn Hilfsorganisationen zu unterschwelligen Einsätzen nachgefordert werden. Also wenn die Feuerwehr, die Rettungsdienste, die Hilfsorganisationen nachfordern, bekommt man automatisch auch den Verdienstausfall gezahlt. Im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz steht auch, dass die Helfer für Aus- und Fortbildung freizustellen sind. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme von der Katastrophenschutzbehörde veranlasst wurde. Das ist bei den Feuerwehren auch so. Die Gemeinde muss nämlich alarmieren. Gleiches gilt auch für die Dauer der Teilnahme an Katastrophenschutzübungen. Auch hier gibt es Verdienstausfall. Das alles finden Sie in dem Schreiben des MI aus dem August des letzten Jahres, in dem alle Informationen, wie das mit dem Verdienstausfall funktioniert und wann es ihn gibt, zusammengefasst worden sind. Hier also davon zu sprechen, dass wir das, was die Ehrenamtlichen leisten, nicht honorieren wollen, ist völlig falsch. Wir haben keinen Gesetzentwurf geschrieben, sondern in der letzten Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes ist das, was Sie fordern, schon enthalten. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kauroff. - Auf Ihren Beitrag gibt

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Omid Najafi AfD

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

oder nicht? Danke schön. Kann ich antworten? Sie können antworten. Es gibt noch viele andere Faktoren, die irgendwie die Qualität einer Wohnung beschreiben. Das auf den Balkon zu beschränken, halte ich für ein bisschen zu kurzsichtig. - Augenblick! Ich habe nicht gesagt, dass das Gleichmacherei ist. Ich habe einfach nur die Aussage bemängelt, dass man in einem Ausschuss behauptet, dass Balkone Luxusgüter seien. Das habe ich bemängelt. Es gab noch andere Aussagen von Herrn Sachtleben. Da hieß es: No risk, no fun. - Ich meine: Das ist die Bauordnung, über die wir hier beschließen sollen. Und da soll mit „risk", mit Risiko irgendwie herumgespielt werden! Das sind keine Kinkerlitzchen! Ich finde, Sie sollten ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit hier reinbringen. - Da ist eine Kurzintervention. Darauf freue ich mich schon. Das habe ich leider bei den Grünen oder allgemein in der Ausschussberatung vermisst. Ich möchte fortfahren. Es gibt ja noch den Entschließungsantrag, da waren wir gerade stehengeblieben. Sie wollen einen „leichteren Einstieg in das Campingsegment";

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Christian Meyer

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum einen hat der Landtag mit seinem Haushalt immer beschlossen, was mit den Geldern passiert. Ich habe gerade den Haushaltsentwurf mit den 350 000 Euro vorliegen. Da wird in den Erläuterungen im Haushalt klargestellt: Personalausgaben des LabüN, Sachausgaben des LabüN. Und dann steht hier: Personal- und Sachaufwand des BUND, Personal- und Sachaufwand des LBU, Personal- und Sachaufwand des NABU, Personal- und Sachaufwand des NVN. Die gleichen Zahlen stehen dann im aktuellen Haushaltsplan, der vom Landtag beschlossen worden ist, auch für die Jägerschaft. Den habe ich jetzt gerade nicht da, den kann ich Ihnen nachreichen, aber der ist ja öffentlich zugänglich. Da steht sozusagen drin, welche Summen das sind. Die größeren Umweltverbände kriegen ja mehr als die kleineren. Die Jäger kriegen auch einen speziellen Beitrag, und zwar einen anderen als die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Das steht hier drin: dass dafür die Hälfte der Mittel verwendet worden ist. Das ist jahrelang hier vom Landtag beschlossen worden. Es gab ja die Debatten vielleicht werden sich einige aus der CDU erinnern, wie das verteilt wird. Die genaue Summe und dass es vier sind, basiert auf einem Änderungsantrag, auf der politischen Liste von SPD und CDU. Da steht drin, dass diese vier Verbände kommen; diese vier sollen weiter gefördert werden. Wenn der Landesrechnungshof fragt, warum da nicht alle anerkannten Naturschutzverbände drin sind, muss ich sagen: Ich bin nicht der Souverän, sondern der Landtag, er beschließt einen Haushalt. Und da steht eben drin, dass es diese acht sein sollen. Am Anfang waren es vier, jetzt sind es acht. Ich finde das richtig. Aber das ist eben etwas, wo der Landtag dann auch Also, ich kann mir die Transparenz da jetzt nicht sozusagen Aber dass eine Weiterleitung erfolgt, war immer klar. Auch die Summen waren klar. Und natürlich wurde dann auch nachgewiesen, wie das ist. - Wollen Sie jetzt zuhören jetzt, oder was? Und natürlich hat auch die Gesellschaft, die ja eine privatrechtliche Gesellschaft ist, für sich intern vereinbart, wie diese weitergeleiteten Mittel Noch einmal: Das ist vom Landesrechnungshof auch nicht beanstandet wurde. Es ist beanstandet worden, dass es institutionell war; es hätte als Projektförderung gemacht werden müssen. Aber er hat nicht beanstandet, dass es für diese Zwecke ist. Der Landesrechnungshof hat auch klar gesagt: Man kann das Ehrenamt bei der Jägerschaft, beim BUND, bei egal welchem Verband Sie nehmen, stärken. Es muss nur in dieser Form sein. Und ich habe jetzt schon dreimal gesagt, dass wir das schon 2023 umgestellt haben. Es steht natürlich im internen LabüN-Plan, weil sie eine institutionelle Förderung kriegen, klar drin, was sie für ihr Personal ausgeben. Sie wissen, dass sie, glaube ich, zurzeit sieben Mitarbeiterinnen haben. Was geben sie an Materialkosten aus? Was haben sie dort an Kosten? Und das sind natürlich ihre internen Pläne, die diese privatrechtliche Gesellschaft das ist kein Landesbetrieb!, sozusagen wie eine GbR von Landwirten, verwaltet. Deshalb haben sie natürlich für sich intern geklärt, wie die Mittelbereitstellung läuft und dass der eine nicht dem anderen das Geld wegnimmt oder was auch immer. Das steht natürlich dann auch in ihren eigenen Verträgen drin. Aber natürlich prüfen wir am Ende immer, ob die Vorgaben auch eingehalten worden sind, dass das Geld eben nicht für Zwecke verwendet worden ist, die nicht mit dem Ziel und der Landeshaushaltsordnung vereinbar sind. So ist die Frage zu beantworten. Und wenn Sie erlauben: Ich hatte zur Frage der staatsanwaltlichen Ermittlungen verstanden, dass Sie mich gefragt haben, ob es Kenntnis gibt, dass es Ermittlungen gibt. Dass wir sie nicht eingeschaltet haben, habe ich Ihnen vorhin ausführlich beantwortet, weil wir erst rechtlich prüfen. Und ich möchte auch noch eines sagen, damit das nicht so stehen bleibt: Ich habe in der HAZ gelesen, ich persönlich wäre von Herrn Berend Lindner vom Rechnungshof aufgefordert worden, die Staatsanwaltschaft zu informieren. Ich habe mit Herrn Lindner in dieser Periode noch nicht ein Wort gewechselt und habe auch keine Mail von ihm, die er an mich geschickt hat. Also auch das nochmal, damit auch alles klar ist. Auch in den offiziellen Bericht des Landesrechnungshofs müssen Sie übrigens noch mal gucken. Sie haben heute etwas behauptet, was nicht im Bericht steht. Wir prüfen das natürlich, auch die Staatsanwaltschaft prüft das, aber eben erst am Ende. Das ist auch ein Punkt. Dabei bleibe ich auch, nur damit hier nicht im Raum steht, es wäre irgendetwas falsch beantwortet worden. Frau Hermann wieder mit einem Geschäftsordnungsantrag. Bitteschön!

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Omid Najafi AfD

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Herr Najafi, bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss Ihnen, vor allem der SPD, jetzt mal auf den Zahn fühlen. Also: Wir sind uns darüber einig, dass die Wirtschaft aktuell gebeutelt ist: hohe Insolvenzraten, seit 2019 wirtschaftlich nicht mehr gestiegen, die Industrieproduktion hat sich laut dem Statistischen Bundesamt auf das Niveau von 2006 zurückentwickelt. Die Insolvenzraten habe ich schon erwähnt. Jeden Monat gehen laut Statistischem Bundesamt etwa 2 000 Unternehmen pleite oder insolvent. Da sind wir uns ja einig in der Wahrnehmung. Wir sind uns auch darüber einig, dass die Unternehmen vor allem die hohen Energiepreise bemängeln und dass Sie die grundlastfähigen Kraftwerke Kernkraft, Kohlekraft warum auch immer abschalten und durch Windenergie und Solarenergie austauschen möchten. Wir sind uns darüber einig, dass Sie diese auch steuerlich fördern wollen, weil sich Windräder und Solarenergie von alleine nicht rentieren, also nicht rentabel sind, und daher im Erneuerbare-Energien-Gesetz den Mindestabnahmepreis verankert haben. Wir sind uns darüber einig, dass, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, kein Strom produziert wird und durch Redispatch-Maßnahmen dann teurer Strom aus dem Ausland eingekauft werden muss. Und wir sind uns darüber einig, dass, wenn der Wind zu sehr weht, also wenn zu viel Strom im Netz ist, wieder herunterreguliert werden muss, was auch wiederum Steuergeld kostet. Wir sind uns darüber einig, dass das Ganze über 20 Milliarden Euro jährlich kostet und natürlich den Haushalt auf Bundesebene schmälert. Wir sind uns auch darüber einig, dass Sie jetzt mit dem Industriestrompreis den Strompreis künstlich durch Steuergeldeinsatz runterregulieren möchten, also von netto 10 bis 15 Cent je Kilowattstunde herunter auf 5 Cent, und dadurch dem Markt einen Strompreis suggerieren, den es natürlicherweise auf dem freien Markt nicht gibt, wodurch für eine kleine privilegierte Gruppe namens energieintensive Unternehmen eine Nachfrage nach Strom entsteht, die aber nicht tatsächlich existiert; denn sonst würde der Preis natürlicherweise bei 5 Cent liegen. Das heißt also: Sie treiben eine Nachfrage voran, die es nicht geben sollte, und werden damit jeden schädigen, der nicht in den Genuss dieser Förderung, dieses Industriestrompreises kommt. Haben Sie das verstanden? Sie haben das verstanden, Herr Bratmann, ich bin da ganz sicher. Wissen Sie, was ich Ihnen und Ihrer Fraktion damit unterstelle? Ich unterstelle Ihnen Bösartigkeit. Das kann nicht mehr Unwissenheit sein. Mit diesem Industriestrompreis setzen Sie Steuergeld ein für etwas, was sich nicht rentiert, von dem Sie wissen, dass es sich nicht rentiert. Sie richten damit Schaden an für jeden, der nicht in diesen Genuss kommt. Das ist Bösartigkeit. Dann sind da noch all die anderen Punkte. Sie haben auch über Bürokratieabbau gesprochen. Herr Najafi, entschuldigen Sie bitte! Wir unterstellen uns hier nicht gegenseitig Bösartigkeit. Das verbitte ich - Nein. Das ist mir neu, wenn ich höre, was uns allen vorgeworfen wird, aber okay. Es sind ja noch zwölf Sekunden. Genau. Fahren Sie jetzt mit Ihrer Rede fort. Und bitte keine Vorwürfe mehr in diese Richtung. Das ist ja die erste Beratung. Sie haben den Bürokratieabbau angesprochen, den Sie selber auf Bundesebene vorangetrieben haben. Wir drehen uns hier jedes Mal wieder im Kreis, und es wird nicht besser. Allein die Insolvenzzahlen zeigen schon, dass Ihre Politik nicht funktioniert. Nicht Trump und Putin sind schuld, sondern Ihre Politik ist nun mal schuld. Vielen lieben Dank.

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Christian Meyer

Das Wattenmeer im Würgegriff: Klimakrise, Gasbohrungen und Plastikmüll gefährden das Weltnaturerbe. Wie weiter nach der UN-Konferenz zum Schutz der Meere?

und wie stehen Sie dazu? Dazu verweise ich auf den gemeinsamen Koalitionsvertrag, dem zufolge sich die Gas- und Ölförderung an den Klimazielen orientieren muss. Niedersachsen hat das Klimaziel für 2040. Im Koalitionsvertrag gibt es auch einen konkreten Satz zur Frage der Gasförderung vor Borkum. Darin steht: Für uns als Landesregierung ist der Schutz des Wattenmeers, der Umwelt, der Natur, des Klimas zentral. - Das ist ein zentraler Stellenwert in allen Stellungnahmen, die das Land abgibt. Aber wir sind natürlich immer an Recht und Gesetz gebunden. Daran werden sich die Behörden auch halten. Das sind Verfahren, die nach dem Bundesbergrecht und nach dem Bundesnaturschutzrecht behandelt werden. In beiden ist das Wort „Bund" enthalten. Deshalb liegt die Verantwortung für diese Entscheidung nicht beim Land, sondern unsere Behörden führen Bundesgesetze aus. Niedersachsen hat die klare Haltung, dass wir uns an den Klimazielen orientieren müssen. Wir haben das im Übrigen sogar getan. Wir wollten die LNG-Terminals auf 2040 befristen. Das haben wir auch öffentlich gesagt. Der BUND hat geklagt, weil wir das nicht gemacht haben. Aber das Bundesverwaltungsgericht hat gesagt: Weil der Bundestag er ist das Organ gesagt hat, sie werden auf 2042 befristet, kann ein Land den Termin nicht vorziehen. Natürlich halten wir uns hier alle an Recht und Gesetz. Aber trotzdem haben wir eine Meinung und einen klaren Koalitionsvertrag, und an den halten wir uns alle. Sie kommen nicht darum herum, dass der Ball beim Bund liegt. Und ob eine Bundesregierung ein Abkommen mit den Niederlanden schließt, das entscheiden wir nicht im Niedersächsischen Landtag, sondern das hat jetzt die CDU zu verantworten, die jetzt im Bund regiert. Vielen

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Constantin Grosch SPD

Rassismus entschieden entgegentreten - Landesaktionsplan gegen Rassismus erstellen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur AfD will ich gar nicht so viel sagen, weil das, was beim Sprechen an Speiseresten vorne rauskommt, gehaltsvoller als das ist, was Sie an Reden hier halten. Dazu braucht man nicht so viel zu sagen. Ich bin froh, Mitglied dieses Landtags zu sein, eines Parlaments, das so vielfältig zusammengesetzt ist wie nie zuvor. Das gibt uns die Chance, nicht nur über, sondern auch mit Menschen zu sprechen, die Rassismus erlebt haben. Ich danke deshalb meiner Kollegin Diallo-Hartmann ausdrücklich für ihre eindrucksvollen Worte. Ihre Erfahrungen stehen stellvertretend für viele Menschen in unserem Land. Unser Antrag ist unspektakulär. Er will bestehende Maßnahmen zur Rassismusbekämpfung aufgreifen, weiterentwickeln, ressortübergreifend koordinieren, wissenschaftlich begleiten und mit den Zielen des Bundes abgleichen. Das ist nichts Besonderes, aber wichtig. Ich hatte ehrlich gehofft, dass wir uns darüber schnell einig werden. Die Notwendigkeit ist unbestritten. Ein Alternativ- oder Änderungsantrag lag und liegt nicht vor. Umso unverständlicher ist es, dass die CDU wie die AfD unseren Antrag ablehnen will. - Keine Enthaltung, keine Differenzierung, sondern klare Ablehnung. Ich frage mich ernsthaft: Was wiegt schwerer als die Bekämpfung von Rassismus, dass man diesen Schritt geht? Die CDU begründet ihre Ablehnung damit, dass im Antrag der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zitiert wird und andere „-ismen" wie Linksextremismus oder Islamismus nicht explizit erwähnt werden. Außerdem habe man sich mehr Dialog bei der Antragserarbeitung gewünscht. Dazu zwei Punkte. Erstens. Ja, alle Formen des politischen Extremismus müssen beobachtet und, wo nötig, bekämpft werden. Aber unser Antrag thematisiert Rassismus nicht Extremismus. Rassismus ist eben nicht einfach ein Extremismus, sondern eine Form der Diskriminierung. Er trifft Menschen wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion nicht wegen ihrer politischen Haltung. Wer das gleichsetzt, verwechselt Kategorien. Rassismus ist ein Angriff auf die Menschenwürde. Rechtsextremismus ist eine politische Ideologie, die sich das zeigt jede Analyse fast immer rassistisch äußert. Wer also meint, Rassismus sei einfach nur ein weiterer „-ismus", verkennt den Kern des Problems und relativiert die Erfahrung der Betroffenen. Wenn wir jedes Mal sagen: „Aber was ist mit ...?", wenn konkrete Maßnahmen gegen Rassismus vorgeschlagen werden, dann vertagen wir das Problem auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Zweitens zum Vorwurf der mangelnden Beteiligung: Der Antrag lag fast ein Jahr im Ausschuss. Wer ihn mitgestalten wollte, hatte jede Möglichkeit dazu. Trotzdem höre ich von der CDU nur diesen Vorwurf, man habe nicht genug mit ihr gesprochen. Ganz ehrlich, liebe CDU, und mit allem nötigen Respekt zwischen Demokraten: Geht's noch? Wir reden hier über Rassismus, über Menschen, die ausgeschlossen, beleidigt, bedroht oder sogar getötet werden, und Sie sagen sinngemäß: Weil ihr uns nicht nett gefragt habt, machen wir nicht mit. - Das ist nicht nur schwach; es ist ein politisches Armutszeugnis! Inhaltlich kam nichts, kein Änderungsantrag, keine konkreten Projektpunkte, kein eigener Plan nur gekränkte Eitelkeit, während draußen Menschen Angst haben, weil sie nicht weiß genug, nicht deutsch genug, nicht angepasst genug sind. So kann und so darf Politik nicht funktionieren! Ich hoffe, vielleicht gegen jede politische Routine, dass sich einige in der CDU noch einmal fragen: Letzter Satz bitte, Kollege Grosch! Wollen wir wirklich gemeinsam gegen einen Antrag zur Bekämpfung von Rassismus stimmen? - Enthalten Sie sich wenigstens! Meine Hoffnung ist da. Der Antrag steht. Bitte machen Sie mit, damit wir Diskriminierung benennen, Vielfalt schützen und Haltung zeigen! Vielen Dank.

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Falko Mohrs

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Der Herr Minister antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Reinken, man muss sagen, dass die Universität Göttingen das hat, ehrlich gesagt, vor mehr als einem Jahrzehnt angefangen in den letzten Jahren in der Tat eine durchaus wechselhafte Entwicklung durchgemacht hat. Das ist aber nichts, was auf nur einige Monate oder zweieinhalb Jahre, wie Sie es suggerieren, zu begrenzen ist. Trotzdem will ich ein paar Dinge deutlich machen: Für uns als Landesregierung und auch für mich persönlich als Minister ist die Entwicklung der Universität Göttingen absolut zentral. Sie ist die einzige Volluniversität, die wir in Niedersachsen haben, mit einem ganz starken Profil auch in den Geisteswissenschaften. Das ist für uns zentral, um Veränderungen und Entwicklungen in der Gesellschaft zu erforschen und zu verstehen. Insofern kann ich sagen, dass uns das in der Ausrichtung nach vorne mit Sicherheit eher motiviert, um die Universität Göttingen wieder so aufzustellen, wie es für einen Spitzenplatz notwendig ist. Sie ist in den internationalen Rankings immer noch die mit Abstand wichtigste niedersächsische Universität. Unser Anspruch ist es, dass sie wieder eine Entwicklung nach vorne nimmt und auch positiv für uns in Niedersachsen leuchtet. Das ist der Anspruch. Dafür werden wir arbeiten. Vielen Dank. Die zweite Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt

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Lukas Reinken CDU

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

stellt der Abgeordnete Lukas Reinken. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Universität Göttingen jetzt auch das letzte Exzellenzcluster verloren hat und damit die Sorgen um die wissenschaftliche Stellung der Universität Göttingen immer größer werden, frage ich die Landesregierung, wie zufrieden sie mit der Entwicklung der Universität Göttingen in der Amtszeit des Ministers Mohrs ist.

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Evrim Camuz GRÜNE

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Strategie der CDU - sie ist durchschaubar. Die Aktuelle Stunde ist ein Paradebeispiel politischer Phrasendrescherei, präsentiert mit einem bisschen Pathos, aber inhaltlich ohne Power. Wir wissen, dass die PopulistInnen von mir aus gesehen am äußerst rechten Rand des Saals sitzen. Nun wissen wir auch, wo der Populismus eigentlich beginnt: nämlich genau hier in der Mitte, dann nach rechts, Schulter an Schulter mit der AfD. Das ist beunruhigend, liebe CDU. Ja, Opposition ist herausfordernd, aber sie kann, ja, sie muss sogar besser sein - gerade in diesen Zeiten, in denen der Rechtsstaat weltweit unter Druck steht. Die Aktuelle Stunde ist wie so viele andere Anmeldungen der CDU in den vergangenen Monaten der klägliche Versuch, die Arbeit der Tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz, die sich tagtäglich für den Rechtsstaat einsetzen und gegebenenfalls menschliche Fehler machen menschliche, wohlgemerkt, zu skandalisieren. Ich frage mich ernsthaft: Warum tun Sie das eigentlich? Eine Erklärung könnte sein, dass Sie vehement versuchen, vermeintliche Skandale an Ministerin Dr. Wahlmann festzumachen. Sie versuchen, die Justizministerin und das Haus zu verunsichern, das Justizministerium lahmzulegen und sie dazu zu verleiten, sich in Mikromanagement zu verlieren. Aber ich versichere Ihnen eines: Das wird Ihnen nicht gelingen. Diese Landesregierung und die progressive Mehrheit von Rot-Grün im Niedersächsischen Landtag sind mehr denn je gewillt, ihren Koalitionsvertrag umzusetzen. Und Sie, liebe CDU, werden uns nicht daran hindern. Ihre Vorgehensweise, liebe CDU, ist einfach nur plump, populistisch und politisch einfach nur peinlich. Woran mache ich das jetzt fest? Sowohl Antje Niewisch-Lennartz, Justizministerin a. D., als auch Kathrin Wahlmann haben ein zuvor CDU-geführtes Justizministerium übernommen. Beide mussten feststellen, dass es unter der CDU drunter und drüber ging und nahezu nichts vorangebracht wurde. Wie man auf dem Geschäftsbereich hört, gab es allein bei der Leitung des Personalreferats drei Personalwechsel. Auch ging ein Staatssekretär plötzlich und wurde lieber Direktor des Amtsgerichts in Leer, als unter einer CDU-Justizministerin Staatssekretär zu werden. Dinge, die die CDU allzu gerne vergessen will - solche Aktuellen Stunden sind eine prima Gelegenheit für mich, sie daran zu erinnern. Aber was hat die CDU in der Justiz vorangebracht - im Bau oder bei der Stärkung der Staatsanwaltschaften und Gerichte? Fangen wir einmal beim Bau an! Frau Havliza veranlasste den Kauf eines Grundstücks in Celle für mehr als 1 Million Euro, ohne die dafür nötigen Rahmenbedingungen zu klären. Zwei Staatsverträge mit weiteren Bundesländern hätten abgeschlossen werden müssen, um die Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch den Bund zu erfüllen. Wie viele Staatsverträge hat Havliza geschlossen? Ertappt - nada, niente, nicht ein Staatsvertrag, und damit kein Bau eines Hochsicherheitsgerichtssaals. Schade! Hier wäre die Antwort für Herrn Thiele, aber er ist leider nicht anwesend. Vielleicht geben Sie sie ihm später. Nicht anders sieht es bei der Stärkung der Staatsanwaltschaften und Gerichte aus. Die Gelder für den Pakt für den Rechtsstaat, also Bundesgelder, wurden nicht für die Schaffung notwendiger neuer Stellen geschaffen. Nein, man hat sie weitgehend für die Finanzierung bereits bestehender Stellen verwendet. Sie haben vorhin eine Unterrichtung beantragt - hier, Frau Kollegin Hermann, ist die Antwort. Wie sieht die Bilanz bei den Staatsanwaltschaften aus? Sehr geehrte KollegInnen, Sie ahnen es: Allein bei der von der CDU völlig zu Unrecht skandalisierten Staatsanwaltschaft Hannover lautet die Bilanz wie folgt: Havliza - 14 Staatsanwaltschaftsstellen über die gesamte Legislaturperiode, Wahlmann mit Unterstützung unseres Finanzministers Gerald Heere - in der Hälfte der Zeit insgesamt 50 Beschäftigungsmöglichkeiten im Staatsanwaltschaftsdienst, und das aus eigenen Mitteln! Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Aktuelle Stunde der CDU ist wie so oft rückwärtsgewandt. Daher möchte ich den Blick nach vorne richten. Was haben wir noch vor? In einer Zeit, in der unsere Demokratie unter Druck steht, werden wir ein Transparenzgesetz in Niedersachsen schaffen. Denn Demokratie lebt von Informationen, damit BürgerInnen sich informiert beteiligen können. Ein Transparenzgesetz sichert das Recht auf Zugang zu Informationen - nicht als Ausnahme, sondern als Regelfall. Es macht Vetternwirtschaft, Filz und fragwürdige Deals wie die des ehemaligen CDU-Gesundheitsministers Spahn endlich transparent. Sehr geehrte Abgeordnete, Staatshandeln darf nicht im Schatten erfolgen, so wie es sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Amthor wünscht. Wir Grüne streiten für eine transparente Demokratie. Genau deswegen werden wir gemeinsam ein Transparenzgesetz vorlegen und damit das Vertrauen in Politik und Verwaltung stärken. Das zweite große verabredete Projekt Frau Kollegin Camuz, ich muss Sie einmal kurz unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage gib: des Kollegen Calderone. Möchten Sie dem entsprechen? Ja, gerne. Bitteschön, Herr Kollege! Vielen Dank, Frau Kollegin Camuz, für das Zulassen der Zwischenfrage.

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Saskia Buschmann CDU

21. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich mal vor, man setzt eine Kommission ein, die entscheiden soll, wie man ein Flugzeug baut - ohne einen einzigen Piloten, ohne einen einzigen Flugingenieur, ohne Flugzeugbauer und alle weiteren notwendigen Fachleute, die man für den Bau eines flugfähigen Personenbeförderungsmittels braucht, in das Sie alle mit einem guten Gewissen einsteigen würden; stattdessen mit Menschen, die zwar Höhenangst haben, aber dafür besonders moralisch schauen können. Genau das passiert hier bei der Expertenrunde der Tierschutz-Hundeverordnung. Tierärzte: Fehlanzeige. Statt tiermedizinischer Expertise bekommen wir ein Gremium, das eher nach grüner Gesinnungscasting-Politik aussieht als nach Fachexpertise. Wir haben bei dieser Petition mit „Material" gestimmt, ja; denn wir sind für Tierschutz, aber eben nicht für eine Ideologiepolitik, die im Hundekörbchen beginnt und beim Gesinnungstest für Züchter endet. Meine Damen und Herren, Verantwortung für Tiere bemisst sich nicht an der Lautstärke der Empörung, sondern an der Qualität der Expertise. Und wenn Sie sich die Besetzung der Kommission ansehen, dann erkennen Sie: Fachkompetenz wurde offenbar bewusst ausgespart - vielleicht, weil sie zu oft widerspricht. In Niedersachsen haben wir Tausende verantwortungsvoller Züchter, die wissen, was sie tun, weil sie es seit Jahrzehnten tun. Und was bekommen sie? Bürokratie statt Beratung; Misstrauen statt Mitgestaltung. Das ist nicht Tierschutz; das ist Dressurpolitik: sitzen, schweigen, abnicken. Meine Fraktion sagt klar: Wer über Zucht entscheidet, muss nicht das schönste Video liken können, sondern wissen, wie man Gesundheit beurteilt, Verhalten einschätzt und Haltung fachlich bewertet. Alles andere verzeihen Sie mir ist moralischer Kitsch im Beamtengewand. Zum Schluss nur so viel: Der Hund mag der beste Freund des Menschen sein. Diese Verordnung ist es ganz sicher nicht. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Buschmann. -

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Verena Kämmerling CDU

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen (LabüN) ist eine im Jahr 2015 gegründete gemeinsame Einrichtung von inzwischen acht niedersächsischen Naturschutzverbänden. Im Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofs wird die Praxis der institutionellen Förderung des LabüN durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz kritisch bewertet. So berichtete unter anderem die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 11. Juni 2025 unter der Überschrift „Umweltministerium unter Druck - Niedersachsen: Hat die Landeseinrichtung Millionen veruntreut?", dass der LRH schwere Vorwürfe erhebe. Es gehe um mehr als 2 Millionen Euro Landesförderung. Der Landesrechnungshof werfe dem MU vor, seit der Gründung 2015 nie geprüft zu haben, ob das Landesbüro den Förderzweck auch erfülle. „Damit verstieß es gegen die Landeshaushaltsordnung", heiße es im Bericht des Landesrechnungshofs. Verantwortlich dafür sind gemäß der Berichterstattung neben dem ehemaligen Umweltminister Stefan Wenzel (GRÜNE) dessen Amtsnachfolger Olaf Lies (SPD), der inzwischen Ministerpräsident ist, und der aktuelle Umweltminister Christian Meyer (GRÜNE). Ähnliches berichtet auch der Norddeutsche Rundfunk am 12. Juni 2025 unter der Überschrift „Landesbüro für Naturschutz: Verdacht der Veruntreuung in Millionenhöhe". Der Landesrechnungshof beanstandet zudem die jährliche Weiterleitung von mehr als der Hälfte der Fördermittel an die Gesellschafterverbände des LabüN. Dabei habe es sich nicht um klar abgegrenzte Einzelvorhaben gehandelt, die im Rahmen einer Projektförderung zulässig seien, sondern um Daueraufgaben. Die Weiterleitung der Mittel ohne spezifische Projektgrundlage stelle nach Ansicht des Landesrechnungshofs einen weiteren Verstoß gegen die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung dar und sei künftig einzustellen. Eine direkte Förderung der Verbände wäre aus Sicht der Prüfer wirtschaftlicher gewesen. Darüber hinaus wurden Verstöße gegen das sogenannte Besserstellungsverbot festgestellt. Zwei Mitarbeiterinnen seien höher eingruppiert worden, obwohl sie nicht über für die entsprechende Entgeltgruppe erforderlichen Qualifikationen verfügten. Eine weitere Mitarbeiterin sowie eine studentische Hilfskraft hätten zudem unrechtmäßig außertarifliche Zulagen zum Beispiel in Form sogenannter Erholungsbeihilfen erhalten. Im Ergebnis erachtet der Landesrechnungshof die bisherige Förderung als weder wirtschaftlich noch zielgerichtet. Sie erfülle nicht die gesetzlichen Fördervoraussetzungen gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung, da das erhebliche Landesinteresse nicht nachgewiesen sei. Hingegen verursachten relevante Praktiken wie die Besserstellung „unnötige Kosten". Die missbräuchliche Verwendung von Landesmitteln sowie auch die illegalen Zulagen für Mitarbeiter könnten den Tatbestand der Untreue erfüllen. Die Kritik des Landesrechnungshofs richtet sich dem Vernehmen nach nicht gegen die grundsätzlichen Ziele des Naturschutzes, sondern gegen die gewählte Förderkonstruktion, die das MU und die beiden ehemaligen sowie der aktuelle Umweltminister als zuständige Bewilligungsbehörde zu verantworten haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Vorlage des Prüfberichts des Landesrechnungshofs und der Ausschussunterrichtung des Umweltministers vom 13. Juni 2025 seitens der Landesregierung wann unternommen, um die in dem Bericht erkannten Rechtsverstöße aufzuklären und abzustellen (bitte differenziert nach Zweckbindungsverstößen gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung, unterlassenen Erfolgskontrollen gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung sowie Verstößen gegen das Besserstellungsverbot)? 2. Warum ist die Landesregierung der Aufforderung des Landesrechnungshofs an den Umweltminister zur Einschaltung der Staatsanwaltschaft nicht unverzüglich nachgekommen, um die Vorgänge juristisch aufzuarbeiten? 3. Vor dem Hintergrund, dass gemäß der Unterrichtung des Umweltministers vom 13. Juni 2025 eine Rückforderung der gewährten Fördermittel an die Verbände geprüft wird: Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass durch eine über Jahre vom MU nicht beanstandete und nun vom Landesrechnungshof als rechtswidrig eingestufte Förderpraxis erhebliche finanzielle Nachteile für verschiedene Verbände entstehen könnten?

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Grant Hendrik Tonne SPD

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute zwei Tagesordnungspunkte, die ähnliche Bereiche erfassen. Ich habe mich zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet, um die Debatte aufzugreifen. Ich will erstens sagen: Im Grundsatz begrüßen wir Debatten darüber, wie wir es schaffen, dass Niedersachsen ein starker Wirtschaftsstandort bleibt. Dabei helfen Debatten; dabei hilft es, dass wir miteinander über den besten Weg streiten. Gleichwohl war ich über die Äußerungen eben gerade überrascht. Unter dem Tagesordnungspunkt 50 diskutieren wir in abschließender Beratung über einen Antrag der CDU mit dem Titel „Agenda 2030", der viel mehr Punkte enthält als der Antrag, in dem SPD und Grüne die wesentlichen Eckpfeiler der zukünftigen Wirtschaftspolitik aufgeschrieben haben. Herr Hilbers, die Punkte Ihres Antrages sind zu einem großen Teil entweder schon erledigt oder an den Bund gerichtet - was der gefälligst alles machen soll, um die Länder ordentlich aufzustellen. Das sind Geschenke zulasten Dritter. Ich war über diese Diskussion und Ihren Beitrag eben gerade sehr überrascht. Denn infolge dieser Debatte müssten Sie eigentlich jetzt den Antrag unter Tagesordnungspunkt 50 zurückziehen und sagen: Lassen wir mal lieber die Diskussion dazu! Meine Damen und Herren, zweitens sei zu Ihrer Forderung „Entbürokratisieren Sie!" der Hinweis erlaubt: Das machen wir hier in Niedersachsen. Wir wollen aber, dass auch auf allen anderen Ebenen mitgeholfen wird. Die Anstrengungen Niedersachsens sind gut und richtig. Am Beispiel der NBauO haben wir das nun wirklich belegt. Wir haben den Deutschlandpakt vorangetrieben. Wir brauchen aber Unterstützung vom Bund, wir brauchen Unterstützung von der EU-Kommission. Das wurde in diesem Antrag aufgeschrieben. Deswegen ist es richtig, auf den Bund und die EU zu blicken. Wir begrüßen übrigens ausdrücklich, dass wir hier zum ersten Mal seit langer Zeit gute Signale von der EU-Kommission bekommen. Die Omnibusgesetze, die dort gemacht werden, sind ausdrücklich richtig, weil sie uns bei der unbürokratischen und pragmatischen Umsetzung und bei der starken Aufstellung unserer Wirtschaft helfen. ‑ Herr Kollege Lechner, wenn wir gemeinsam unterstützen, dass auf europäischer Ebene Handelspolitik, Industriepolitik und Klimaschutzpolitik als ein Strang verstanden werden und nicht als nebeneinanderliegende Stränge, dann ist viel gewonnen. Wir können jetzt erste Ansätze dazu sehen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Lassen Sie uns das gemeinsam unterstützen! Dann ist viel geholfen und brauchen wir nicht solche Reden hier. Werfen wir den Blick nach vorne! Wir haben große Aufgaben vor uns: unsere Wirtschaft stark aufstellen die Automobilindustrie, die chemische Industrie, die Glasindustrie usw. und auf Bundesebene zur Unterstützung einen Industriestrompreis einführen, damit verlässliche Rahmenbedingungen herrschen. Zu der hier vorgetragenen Idee, die Jahre 2003 bis 2013 seien die mit Abstand erfolgreichsten Jahre gewesen: Ich bin seit 2008 dabei. Sie müssen uns mal erzählen, wieso Sie 2013 abgewählt wurden, wenn Sie so erfolgreich waren. Das kann nun wirklich keiner verstehen. Meine Damen und Herren, wir als Landesregierung haben den klaren Auftrag, die Infrastruktur zu sanieren und instand zu setzen. Dabei brauchen wir Unterstützung vom Bund und von der EU-Kommission. Deswegen ist es genau richtig, dass der Antrag dieses Zusammenspiel betont. Die starke Wirtschaft Niedersachsens ist kein Selbstzweck. Sie sorgt für Arbeitsplätze, sie sorgt für eine gute Entwicklung, sie sorgt für Wohlstand und Sicherheit. Es lohnt sich allemal, dafür zu streiten. Herzlichen Dank.

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Kirsikka Lansmann SPD

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

Sie haben das Wort! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ein wichtiges Vorhaben zum Abschluss: die Reform der Finanzhilfe für freie Schulen. Wir schaffen damit ein modernes, gerechtes und zukunftsfestes Fundament für ein vielfältiges Schulwesen in Niedersachsen. Der Ursprung dieser Reform liegt mit dem Letter of Intent der letzten Wahlperiode, den unser damaliger Kultusminister Grant Hendrik Tonne gemeinsam mit den freien Schulträgern auf den Weg gebracht hat. Wir setzen als rot-grüne Koalition diese Vereinbarung um - verlässlich, verbindlich und im Dialog mit den Beteiligten. Was ist der Kern dieser Reform? Wir lösen uns vom überholten Referenzschulmodell und schaffen eine transparente Berechnungsgrundlage, orientiert an den Kosten öffentlicher Schulen. Mit einbezogen sind Personalkosten, Sachkosten, Vertretungsregelungen und künftig auch Tarifentwicklungen. Das ist ein großer Fortschritt. Wir reduzieren Bürokratie, vereinfachen Verfahren und geben den Schulen Planungssicherheit. Gerade für kleinere Träger ist das ein spürbarer Zugewinn. Und wir investieren ganz konkret: 12 Millionen Euro für Schulsozialarbeit, Ganztagsangebote und IT-Infrastruktur, bis zu 8 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren zur Unterstützung beim Übergang und rund 11 Millionen Euro jährlich durch die Anpassung des Einstiegsamtes für Lehrkräfte. Das zeigt: Wir meinen es ernst mit der Stärkung freier Schulen - nicht nur strukturell, sondern auch finanziell. Natürlich wird nicht jede Frage abschließend geklärt. Die neue Berechnungsformel ist ein großer Schritt, aber sie muss sich in der Praxis bewähren. Deshalb haben wir eine Evaluierungsklausel verankert. Drei Jahre nach Inkrafttreten wird die Finanzhilfe mit dem Ziel überprüft, sie bei Bedarf weiterzuentwickeln. Uns ist bewusst: Gerade bei der Umsetzung etwa im Bereich der Schulaufsicht oder bei administrativen Anforderungen braucht es Augenmaß. Wir nehmen die Rückmeldungen der Träger ernst. Und wir bleiben im Gespräch. Dieser Dialog bleibt offen und konstruktiv, so wie es in den vergangenen Jahren war. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Novelle schaffen wir Verlässlichkeit für die freien Schulen und stärken ihre Rollen in unserem Bildungssystem. Denn eines ist klar: Bildungsvielfalt braucht starke und gut ausgestattete Partner. Das sind die Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen längst. Daher bitte ich um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Lansmann, dass Sie mich darauf aufmerksam machen, dass Sie offensichtlich noch auf eine Zwischenfrage warten. Die will ich dann auch ermöglichen, da Sie offensichtlich dazu bereit sind. Herr Kollege Fühner, bitteschön! Sie haben das Wort.

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Pascal Mennen GRÜNE

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit welchem Eindruck möchten wir die Lehrkräfte, die SchülerInnen und Eltern der freien und privaten Schulen gerade in die Sommerferien schicken? Das frage ich mich vor dem Hintergrund der Rede, die wir soeben von Herrn von Danwitz gehört haben. Die CDU versucht hier, eine wirklich gute Nachricht für diese Schulen zu einer schlechten umzuinterpretieren. Ich sage Ihnen jetzt auch, warum das so ist. Aus dem Rekordbildungsetat in Höhe von 8,7 Milliarden Euro aus dem Ministerium unserer Ministerin Frau Hamburg fließen ebenfalls neuer Rekord nun etwa 33 Millionen Euro zusätzlich in die Förderung der freien und privaten Schulen. Die CDU hat das gerade frech genannt. Sehr geehrte KollegInnen, ein neues Gesetz sorgt ja per se für Diskussionen, auch wenn es da herrscht große Einigkeit überfällig war. Im Kern kritisieren Sie, KollegInnen der CDU, aber den Umfang der Förderung: Es reicht nicht, es braucht mehr. - Das ist die erwartete und reflexartige Reaktion, die menschlich total verständlich ist. Das nehme ich Ihnen nicht übel, und den Verbänden der freien und privaten Schulen auch nicht. Aber bitte verdrängen Sie die Fakten nicht! Wir setzen um, was im Letter of Intent zwischen dem Kultusministerium und den Interessensverbänden der freien und privaten Schulen übrigens während Ihrer Regierungszeit vertraglich vereinbart wurde. Dazu gehört beispielsweise auch die Schulaufsicht, die Sie gerade kritisiert haben. Zu diesem Vertrag ist im Übrigen niemand gezwungen worden. Ganz im Gegenteil, Ministerin Hamburg hat zu Beginn dieser Legislaturperiode sogar gefragt, ob daran in dieser Form festgehalten oder ob eben neu verhandelt werden soll. Wir machen heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen ersten, riesengroßen Schritt zur Förderung der freien und privaten Schulen und haben zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Aufwüchsen in Höhe von 20 Millionen Euro noch weitere Finanzmittel zugesagt. Wir haben also sogar „einen obendrauf gelegt" zu diesem Vertrag. So stellen wir jeweils 8 Millionen Euro in den nächsten zwei Schuljahren zur Verfügung, damit durch die neue, transparentere Berechnungsformel niemand benachteiligt wird. Wir stellen 2025 außerdem für die Tarifanpassungen sowie die A‑13-Besoldung weitere rund 11 Millionen Euro zur Verfügung. Und es gibt viele weitere Maßnahmen, die das Ministerium zusätzlich zum Letter of Intent bereit war, zuzugestehen. Sehr geehrte Abgeordnete, mehr geht immer, das haben wir auch gemacht, und wir wissen um die noch bevorstehenden Aufgaben. Noch mehr als mehr geht aber eben nicht immer. Das zu fordern, wie Sie es gerade getan haben, wäre wohlfeil. Ihre Vorschläge kosten mehr als 20 Millionen Euro zusätzlich zu den 33 Millionen Euro, die wir hier aufbringen. Da müssen Sie uns bitte auch einmal erzählen, woher Sie das nehmen wollen. Es spricht demnach überhaupt nichts dagegen, diesem Gesetzentwurf heute zuzustimmen. Dann möchte ich als letzten Satz noch etwas hinzufügen. Herr von Danwitz hat gerade gesagt, dass er es ich weiß das genaue Adjektiv nicht mehr „schlimm" findet, dass wir hier nicht genug Dialog betrieben hätten. Ich wüsste kein Thema, über das ich in den letzten zweieinhalb Jahren so viel diskutiert und mit den Verbänden gesprochen habe und über das ich bei diversen parlamentarischen Frühstücken, Abendbroten und was auch immer mit den Verbänden und auch mit Ihnen im Gespräch war, um genau diese Einigungen herbeizuführen. Vielen Dank.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD sorgt sich also um Funklöcher. Schön, dass Sie mal Netze schließen wollen, statt immer nur Risse in unserer Gesellschaft zu vertiefen! Ihr Antrag klingt nach Wikipedia-Wissen über Roaming und Markteintrittsbarrieren, nur leider ohne Demokratie, Datenschutz oder Umwelt. Dabei geht es um mehr als den Balken am Smartphone. Es geht um digitale Teilhabe, regionale Wertschöpfung, resiliente Infrastruktur, nicht um politische Show-Effekte mit vermeintlicher Marktlogik. Und es lohnt ein Blick in die Realität. Wissen Sie, wer längst Funkmaststandorte identifiziert? - Die Kommunen. Wissen Sie, wer sie dabei unterstützt? - Das Land: mit der Mobilfunkrichtlinie, mit 90 % Förderung pro Standort, und das noch bis Ende 2025. Und wer bremst? - Der Bund wegen genau der Marktmechanismen, die Sie hier als Lösung anpreisen. Auch Beratung, Musterverträge und Workshops - alles längst da, über das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen. Wir machen also! Sie versprechen besseren Empfang, liefern aber nur altbekannte Ideologien auf neuer Frequenz. Wir Grüne stehen für nachhaltige Digitalisierung mit offenen Netzen, demokratischer Beteiligung und verlässlicher Versorgung. Denn unsere Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf digitale Teilhabe, und zwar überall. Das erreichen wir aber nicht mit ideologischen Luftnummern, sondern mit konsequenter Politik. Schauen wir mal, was von Ihnen noch in den Beratungen im Ausschuss kommt. Danke.

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Christian Fühner CDU

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

Verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Schulen in Niedersachsen sind keine Orte, die neutral sind, sondern sie sind Orte, die ein Versprechen abgeben: Ein Versprechen an die Eltern, an die Gesellschaft und vor allen Dingen an unsere Kinder. Ein Versprechen, dass sie hier geschützt sind, dass sie hier lernen können mit Kopf, Herz und Haltung. Klar kann man sagen: Digitale Endgeräte, insbesondere auch das Smartphone, sind Türöffner zu Wissen und verbessern die Kommunikation. Aber sie führen auch zu Abwertung, Überforderung und sozialem Druck. Ich möchte Ihnen am Anfang dieser Debatte ein Beispiel erzählen - kein hypothetisches, kein Einzelfall, sondern ein Beispiel aus einer Schule, die ich vor wenigen Wochen besucht habe. Ein Junge, zwölf Jahre alt, besucht die siebte Klasse. Was er nicht weiß: In seiner Klasse gibt es eine WhatsApp-Gruppe - ohne ihn und vor allen Dingen über ihn. Zuerst ein Meme, ein Scherz, dann ein heimlich aufgenommenes Video aus dem Unterricht, geteilt mit höhnischen Kommentaren: Loser, Lachnummer und Schlimmeres. Es geht weiter, monatelang, das Handy ist immer dabei, kein Entkommen, kein Pausenklingeln, das rettet. Der Junge kommt dahinter. Er wird still, zieht sich zurück, meldet sich nicht mehr. Bis er sich ritzt, bis er nicht mehr zur Schule will, bis die Eltern entsetzt und fassungslos erfahren, was passiert ist: auf dem Schulhof, auf dem Handy, in den sozialen Netzwerken, bei TikTok und in der WhatsApp-Gruppe. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Fall ist kein Einzelfall, und wir wissen, dass es solche Fälle an jeder Schule in Niedersachsen gibt, dass es solche Fälle überall gibt. Laut einer aktuellen Studie verbringen Kinder zwischen 10 und 13 Jahren im Durchschnitt zweieinhalb Stunden täglich am Smartphone, Tendenz steigend. Mehr als jedes dritte Kind hat schon einmal Cybermobbing erlebt, sei es durch beleidigende Nachrichten, das Veröffentlichen peinlicher Fotos oder die gezielte Ausgrenzung in Chatgruppen. Psychologen sprechen inzwischen von digitaler Erschöpfung bei Kindern. Konzentrationsstörungen, Angstzustände, depressive Symptome nehmen zu, und die Weltgesundheitsorganisation spricht in diesem Zusammenhang dazu zählen auch exzessive Bildschirmnutzung und Schlafstörungen von einem Riesenproblem. Genau deshalb ist die Frage, ob wir die Nutzung von digitalen Endgeräten an Schulen auch im Niedersächsischen Schulgesetz regeln müssen, keine technische Frage, sondern sie ist eine Frage der Haltung. Sie ist auch eine Frage von Kinderschutz. Vor allen Dingen, Frau Kultusministerin, ist sie eine Frage der politischen Verantwortung, die wir in Niedersachsen übernehmen können, weil wir hier ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen können, um unsere Kinder zu schützen. Sie verweisen nur auf den Bund. Sie wünschen sich bundeseinheitliche Regelungen. Frau Hamburg, weil Sie immer wieder in Interviews betont haben, dass Sie das bundeseinheitlich regeln wollen, habe ich die Bundesbildungsministerin angerufen und gefragt, ob Sie schon im Gespräch mit ihr sind. Und die Aussage war: Nein, von Frau Hamburg aus Niedersachsen habe ich zu diesem Thema bislang noch gar nichts gehört. Ich bin nicht im Dialog mit ihr. - Frau Hamburg, nehmen Sie die Verantwortung für dieses wichtige Thema des Kinderschutzes, das in den Schulen geregelt werden muss, wahr! Ihre Tatenlosigkeit wird dazu führen, dass wir weitere massive Probleme an unseren Schulen bekommen. Wir brauchen klare Regeln, was die Handynutzung an unseren Schulen angeht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will das klar sagen, weil die Gegenargumente ja gleich kommen, wie: Ihr wollt nur Regeln aufstellen. - Nein, es geht hier nicht nur darum, dass wir einen Gesetzesvorschlag machen, was die Handynutzung an Schulen angeht, sondern dass wir auch ganz klar betonen, dass wir auf der anderen Seite eine deutlich stärkere Medienbildung an unseren Schulen brauchen. Sehr verehrte Damen und Herren, wer sich anschaut, was in Niedersachsen an den Schulen im Bereich der Medienpädagogik und Medienbildung geregelt ist, der wird feststellen, dass all das, was es schon gibt, erstens nicht strukturiert, zweitens nicht verbindlich geregelt und drittens völlig unterfinanziert ist. Der Stellenwert der Medienpädagogik in Niedersachsen ist viel zu gering, um diesem Problem wirklich begegnen zu können. Sie wollen keine Regeln aufsetzen, Frau Hamburg, und sie wollen keine Medienbildung in diesem Land betreiben. Das ist ein Armutszeugnis, das ist traurig, und es ist schade um die Kinder in diesem Land. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht darum, dass wir Regeln brauchen. Es geht darum, dass wir Rechtssicherheit schaffen und die Schulen nicht alleinlassen. Es geht auch um pädagogische Möglichkeiten und um Medienbildung. Herr Präsident, lassen Sie mich mit einem Gedanken schließen. Wir bereiten unsere Kinder in der Schule auf Mathearbeiten vor. Wir bereiten sie auf Berufswege vor. Wir organisieren Berufsorientierung. Wir bereiten Schülerinnen und Schüler auf Prüfungen vor. Bereiten wir sie in Zukunft doch auch auf das Leben vor, auf das Leben in einer Welt, die sich immer stärker digitalisiert und die für Kinder und Jugendliche herausfordernd wird! Aber lassen wir diese Kinder in dieser digitalen Welt nicht allein. Geben wir ihnen Schutz, Orientierung, Haltung und manchmal auch die Stille, die entsteht, wenn das Smartphone ausgeschaltet ist. Vielen Dank.

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Ulf Thiele CDU

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Ich sage vorweg, ich finde, das, was die Landesregierung gerade gemacht hat, war ein kleines Foulspiel. Sie sind frei, zu allem und jederzeit hier das Wort zu ergreifen. Aber in der Einbringung eines Gesetzentwurfes der Landesregierung gleichzeitig Projekte zu erklären, die noch in der Zukunft stehen, ist, sagen wir mal, zumindest ein bisschen fragwürdig und entspricht eigentlich nicht unseren parlamentarischen Gepflogenheiten. Aber, Frau Ministerin Wahlmann, Sie müssen das für sich selbst entscheiden. Der Finanzminister jedenfalls hat uns heute mit etwas Verzögerung im parlamentarischen Ablauf einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Liegenschaftsanstalt vorgelegt und eingebracht, der, offen gesagt, nach unserem Dafürhalten zunächst mehr Fragen aufwirft, als er Antworten auf die Kernprobleme liefert, die wir in der Bauverwaltung sicherlich haben. Dies sind insbesondere strukturelle Probleme, aber auch Probleme in der Zusammenarbeit der zuständigen Referate und des Landesamtes für Bau und Liegenschaften und insbesondere bezüglich der Kapazitäten im Baumanagement und beim NLBL. Wir haben den Eindruck, dass dieser Gesetzentwurf im Gegensatz zu dem, was Sie, Herr Minister Heere, gerade erklärt haben, die Dinge nicht transparenter, einfacher, schneller, schlanker und was auch immer macht, sondern dass Sie mit dieser Anstalt vor allen Dingen Doppel- und Dreifachstrukturen schaffen, die uns in der Zukunft in der Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung auch als Parlament noch schwer zu schaffen machen werden. Frau Ministerin Wahlmann, eines kann man heute schon sagen: Das von Ihnen gerade hier erklärte Projekt wird in dieser Legislaturperiode mit dem Schritt, den Sie jetzt gehen, ganz sicherlich keine Grundsteinlegung erleben. In dieser Periode wird der Bau einer JVA Hannover nicht mehr stattfinden können, weil Sie alle Pläne, die bisher auf den Tisch lagen und miteinander besprochen waren, vom Tisch wischen. Das Gleiche gilt für den Staatsgerichtshof in Celle. Alles, was Sie jetzt alternativ machen, wird nicht mehr in dieser Wahlperiode stattfinden können, sondern irgendwann, vielleicht in vier, fünf oder sechs Jahren. Das werden Sie als Ministerin also nicht mehr erleben. Meine Damen, meine Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist so unbestimmt und so unklar formuliert, dass in den Formulierungen wirklich fast nichts klar ist, sondern vor allen Dingen Fragen aufgeworfen werden: Welche Maßnahmen sollen zukünftig durch die NIA geplant und realisiert werden, welche durch das NLBL? Wie wird die NIA parlamentarisch kontrolliert? Für uns als Parlamentarier, als Haushaltsgesetzgeber ist das keine ganz unbedeutende Frage. Wie werden die Rechte des Parlamentes in diesem Zusammenhang gewahrt? Wie werden die steuerlichen Risiken bezüglich der Umsatzsteuerpflicht vermieden, wenn nämlich der im Moment suspendierte § 2b des Umsatzsteuergesetzes scharfgeschaltet werden muss? Herr Minister, Sie wissen, das bedeutet für uns ein finanzielles Risiko im Landeshaushalt von 19 % bei allem, was da stattfindet. Ist das, was hier vorgelegt wird, tatsächlich eine Anstalt öffentlichen Rechts? Oder werden dort nicht Leistungen angeboten, die weit überwiegend auch privat angeboten werden und deshalb gar nicht der Natur einer öffentlich-rechtlichen Anstalt entsprechen können? Wie werden in diesem Zusammenhang die Risiken bezüglich einer Grunderwerbsteuerverpflichtung durch das Finanzministerium eingeschätzt? Warum, wie und nach welchem Maßstab werden die Aufgaben, welche für den Bund erledigt werden, von denen, die für das Land erledigt werden, von denen, die für die Universitäten erledigt werden, von denen, die größere oder kleinere sind, abgetrennt? Wo wird das Expertenwissen des Baumanagements in komplexen Fachfragen verortet? Wie erhalten andere diskriminierungsfrei Zugriff darauf? Was genau bedeutet die Formulierung „Das Land sichert den erforderlichen Grundstücksbedarf"? Wie verträgt sich die Regelung in diesem Gesetz, dass Erbbauzinsen erst mit Beginn des Mietverhältnisses, also nach einer unter Umständen mehrjährigen Bauphase, gezahlt werden müssen, mit der Verpflichtung, die die Landesregierung aus § 34 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung hat, nämlich Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben? Herr Minister Heere, meine Damen, meine Herren von SPD und Grünen, Sie können sich darauf verlassen, dass wir all diese Fragen und Merkwürdigkeiten, die sich aktuell in diesem Gesetzestext finden, kritisch hinterfragen werden und dass wir diese in wesentlichen Teilen zumindest aus unserer Sicht unbestimmten Rechtsbegriffe und unklaren Gesetzesformulierungen nicht werden stehen lassen können. Bei all den Fragen, meine Damen, meine Herren, steht eines allerdings bereits fest: Diese Anstalt, die Sie gründen wollen, trägt den falschen Namen. Sie dürfte nicht „NIA" heißen, sondern Sie müsste „KSFH" heißen - „Kreditanstalt für schuldenfinanzierten Hochbau". Denn nichts anderes haben Sie da vor. Das zentrale Ziel dieser Anstalt ist es offensichtlich, die Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die dort realisiert werden sollen, zu 100 % durch Kredite zu finanzieren. Herr Minister, es ist entlarvend, dass Sie zu dieser Fragestellung bei der Einbringung des Gesetzentwurfs außer dem Verweis auf ein Gutachten, das uns nicht vorliegt, kein Wort verloren haben. Meine Damen, meine Herren, diese 100-prozentige Kreditfinanzierung soll on top, neben den neuen Kreditfinanzierungsmöglichkeiten aufgrund der Änderung des Artikels 109 des Grundgesetzes erfolgen. Sie soll ebenso on top neben den vom Bund kreditierten Landesanteilen aus dem Sondervermögen Infrastruktur erfolgen, also zusätzlich zu den mehr als 20 Milliarden Euro, die dem Land aufgrund der Grundgesetzänderung vom März allein für die kommenden zwölf Jahre ohnehin schon zur Verfügung stehen. Herr Minister Heere, das ist keine Liegenschaftsanstalt - das ist eine Kreditanstalt, und das lehnen wir ab. Meine Damen, meine Herren, Herr Minister Heere, an dieser Stelle möchte ich Sie an ein bekanntes Sprichwort erinnern, das lautet: Schulden sind die teuersten Kredite an die Zukunft. Denn die Kredite, mit denen Sie Ihre Anstalt finanzieren wollen, werden über die höheren Mieten mittelfristig den Landeshaushalt umso mehr belasten. Unabhängig von dieser Belastung halten wir diese Konstruktion übrigens für verfassungswidrig. Ich erkläre Ihnen auch, warum: Hier soll eine 100-prozentige Tochter des Landes, die nur für das Land tätig ist, vollständig durch das Land abgesichert und nur vom Land finanziert wird, neben der Schuldenbremse Kredite aufnehmen dürfen, die nicht auf den Artikel 109 Abs. 3 des Grundgesetzes und nicht auf den Artikel 71 Abs. 3 der Landesverfassung angerechnet werden sollen. Dass wir diese Rechtsnorm verfassungsrechtlich hinterfragen werden und auch Ihr Gutachten hinterfragen werden, davon können Sie ausgehen, Herr Minister. Das wird Ihnen klar sein. Meine Damen, meine Herren, würde die Landesregierung eine Reform des Baumanagements vorlegen, die das Ziel hat, wirklich schneller, einfacher, besser und günstiger zu arbeiten, hätten Sie uns an Ihrer Seite. Was Sie hier machen, ist, Doppel- und Dreifachstrukturen zu schaffen, im Wesentlichen mit der Zielsetzung, noch mal neue Kredite zu ermöglichen. Das lehnen wir ab. Deswegen haben Sie uns an dieser Stelle nicht nur nicht an Ihrer Seite, Sie müssen davon ausgehen, dass wir dieses Gesetz bekämpfen, so gut wir können. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat das Wort:

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Carina Hermann CDU

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Noch einmal: Die Frage ist, ob es in diesem Verfahren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Amts wegen gibt. Das ist die Frage an die Landesregierung dazu gewesen. Und da bitten wir um ordnungsgemäße und umfangreiche Aufklärung und wahrheitsgemäße Beantwortung. Das ist der Antrag zur Geschäftsordnung. Vielen Dank.

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Evrim Camuz GRÜNE

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Haben Sie darüber Kenntnis? Bitteschön! Vielen Dank, Frau Kollegin Hermann. Ich habe mich nicht lediglich auf die Vergangenheit bezogen, sondern auch zwei wichtige Projekte vorgestellt, die im Koalitionsvertrag festgelegt sind. Ich finde, damit habe ich auch einen Blick in die Zukunft gewagt. Daher ist der erste Teil Ihrer Frage falsch. Das andere ist: Genau, Sie haben ja auch eine Anfrage gestellt. Sie wurde seitens des Justizministeriums beantwortet. 300 Seiten ist die Antwort lang. Darin sehen Sie die Zahlen. Die Zahlen sprechen eben nicht genau das, was Sie gerade aussagen, sondern bestätigen vielmehr, dass Sie die meisten Stellen, die Sie geschaffen haben, mit Bundesmitteln finanziert haben, weil Ihr Finanzminister Herr Hilbers, der gerade ganz laut ruft, weil er sich getroffen fühlt, einfach nur die Finanzmittel aus dem Bund weitergeleitet und nicht eigene Mittel genommen hat, um noch einmal zusätzliche Stellen zu schaffen. Genau deswegen sind wir ja gerade mit dieser Situation konfrontiert. Deswegen lassen Sie uns doch lieber gemeinsam für die Justiz und für den Rechtsstaat kämpfen als mit solchen Aktuellen Stunden, die niemandem etwas bringen! Danke schön.

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Karin Emken SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des NGG, dessen Entwurf Minister Philippi gerade in die parlamentarische Debatte eingebracht hat, ist in erster Linie eines: ein Frauenförderungsgesetz. Und das ist richtig so. Denn obwohl Frauen und Männer laut Grundgesetz die gleichen Rechte haben, spiegelt sich das in ihren Lebenswirklichkeiten nicht wider. Frauen und Männer haben bei uns erwiesenermaßen nicht dieselben Verwirklichungschancen. Frauen sind in unserer Gesellschaft nach wie vor strukturell benachteiligt, und die Gleichstellung ist nicht erreicht. Dies wird in Studien regelmäßig festgestellt und ist für alle, die sehen wollen, sichtbar. Sichtbar wird dies bei den sogenannten Gender Gaps, den Geschlechterlücken: ob beim Gender Care Gap, der Sorgearbeitslücke, beim, Gender Pay Gap, der Einkommenslücke, oder beim Gender Pension Gap, der Rentenlücke, die bei fast 30 % liegt - bei Frauen ohne Hinterbliebenenrente sogar bei über 40 %. Somit ist in unserem Land jede fünfte Frau ab 65 Jahren armutsgefährdet. Alle Gender Gaps sind eng miteinander verknüpft und haben gravierende Auswirkungen auf das Leben von Frauen. Frauen verdienen im Schnitt bei gleicher Qualifikation weniger als Männer. Das ist nicht gerecht. Frauen sind in Spitzenpositionen weiterhin stark unterrepräsentiert. Die „gläserne Decke" ist auch im öffentlichen Dienst Realität. Frauen leisten anderthalbmal so viel Sorgearbeit wie Männer. Diese Aufgabe ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Aber wer sich um Kinder, Haushalt und/oder pflegebedürftige Angehörige kümmert, arbeitet oftmals Teilzeit und nimmt meistens Lohneinbußen, mangelnde Aufstiegschancen und schmale Renten bis hin zur Altersarmut in Kauf. Sorgearbeit ist zumeist unsichtbar, wird selten wertgeschätzt und ist trotz ihrer Unverzichtbarkeit unbezahlt. Das ist nicht gerecht. Dieses Risiko wird von Frauen getragen. Entgeltgerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind für Frauen und Familien existenziell wichtige Themen. Sie sind gesamtgesellschaftlich existenziell wichtig. Doch strukturelle Benachteiligung von Frauen zeigt sich insbesondere auch in Diskriminierung, Herabwürdigung und Gewalt, auch am Arbeitsplatz. Gewalt am Arbeitsplatz hat viele Gesichter, zeigt sich in psychisch-emotionaler, sexualisierter und körperlicher Gewalt sowie in sexueller Belästigung, Stalking und auch digitaler Gewalt. Diese Formen von Gewalt gegen Frauen werden genutzt, um ungleiche Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen zu erhalten und zu manifestieren. Deshalb muss Gewalt in allen genannten Ausprägungen in Behörden erkannt, verfolgt und verhindert werden. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist es aber nicht. Deshalb findet sich in der Novelle hierzu eine Regelung, und das ist dringend notwendig. Wir begrüßen die Novellierung des NGG sehr, die das NGG an die heutigen Erkenntnisse und Entwicklungen anpasst. Die Novelle setzt das klare Signal, dass Gleichstellung gesamtgesellschaftlich gedacht werden muss. Viele der aufgeführten Maßnahmen stellen dabei keineswegs neue bürokratische Hürden dar, sondern sind bereits seit Jahren geltendes Recht - Minister Philippi hat es gerade gesagt. Gleichzeitig enthält die Novelle viele weitere Verbesserungen, unter anderem: erstens die Beseitigung der strukturellen Benachteiligung und Unterrepräsentanz von Frauen, zweitens die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit, drittens die Verhinderung von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, viertens die Umsetzung einer paritätischen Besetzung von Frauen und Männern in Gremien, fünftens die Einführung einer geschlechtergerechten Sprache. Es ist uns wichtig, eine Sprache zu etablieren, die einbezieht und nicht ausgrenzt. Und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten bei ihrer Arbeit werden erweitert und gestärkt. Sie sollen künftig unter anderem die Möglichkeit eines Klagerechts erhalten. Das ist auch richtig und wichtig. Dabei wurde der Geltungsbereich des NGG nicht erweitert. Dennoch sollen die nicht umfassten Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft und der Freien Berufe sowie die wirtschaftlich selbstständig geführten Einrichtungen der Kommunen selbstverpflichtend Gleichstellungsmaßnahmen entwickeln, um strukturelle Benachteiligung von Frauen zu verhindern. Auch das sollte eine Selbstverständlichkeit sein und keiner gesetzlichen Regelung bedürfen. Doch auch hier sieht die Wirklichkeit anders aus. Wir wissen, dass die kommunalen Spitzenverbände gegen diesen Gesetzentwurf Sturm gelaufen sind. Dazu möchte ich eins sagen: Wenn sich zeigt, dass ein steigender Frauenanteil keinen Automatismus für Gleichstellung darstellt, bedarf es wirksamerer Maßnahmen als bisher, um Ungleichheiten zu beseitigen und Frauen den Weg zu öffnen, eine Chance auf berufliches Fortkommen zu haben. Dann benötigen wir ein Gesetz mit Regelungen, die dies ermöglichen. Der öffentliche Dienst und all seine Institutionen haben per Grundgesetz die Verpflichtung, aktiv tätig zu werden, um die tatsächliche und nicht nur die rechtliche Gleichstellung von Frauen weiter voranzubringen. Das sollten natürlich auch die kommunalen Spitzenverbände unterstützen und nicht fast schon reflexartig ablehnen. Diesem Verfassungsauftrag will die Landesregierung mit der Novellierung des aktuellen NGG entsprechen. Gleichstellung ist kein Nice-to-have, sondern ein demokratischer Auftrag. Im Grunde spreche ich hier über Selbstverständlichkeiten im Umgang miteinander. Umso beschämender, dass es in der Praxis nicht so ist! Die Hoffnung bleibt, dass die Erkenntnis über die Bereicherung aller durch gerechte Gleichstellung irgendwann so selbstverständlich im Denken und Handeln der Gesellschaft verankert sein wird, dass diese Maßnahmen überflüssig werden. Doch bis es so weit ist, ist dieses Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz zwingend erforderlich und notwendig. Es geht in dieser Novelle des NGG darum, den Artikel 3 unseres Grundgesetzes zu verwirklichen, in dem es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank, Frau Kollegin. -

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Christian Calderone CDU

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen einmal die Nachrichten aus dem Justizministerium des letzten Monats darlegen: Auf einer Pressekonferenz wird durch die Ministerin verkündet, dass man nunmehr vom Bau eines Hochsicherheitssaals für Staatsschutzverfahren am Standort des zuständigen OLG Celle Abstand nimmt und stattdessen plant, in der JVA Hannover zu bauen. Mit welchem Zeitplan, mit welcher Kostenstruktur, in welchem Umfang, ob die 25 Millionen Euro an Bundesmitteln dafür zur Verfügung stehen - alles unklar! Die Präsidentin des OLG ist lediglich telefonisch informiert worden. Ebenfalls wurde durch die Ministerin verkündet, dass die JVA Hannover nun komplett neu gebaut werden soll ‑ ebenfalls ohne Zeit- und Kostenpläne! Warum der bereits im August 2023 von der Ministerin angekündigte Neubau des Hauses 3 in den letzten nahezu zwei Jahren noch nicht realisiert wurde ‑ keine Information dazu! Die Personalräte haben den weiteren Rollout der E-Akte abgelehnt. Und das sind nicht irgendwelche Gremien am Rande, sondern sie haben gesetzliche Rechte der Überwachung, der Initiative und der Mitbestimmung. Der Super-GAU: die Aufhebung eines Haftbefehls gegen einen mutmaßlichen Clankriminellen, weil nicht rechtzeitig terminiert werden konnte. Das ist bereits der zweite Haftbefehl, der aufgrund des Ablaufs der Sechsmonatsfrist aufgehoben werden musste, noch dazu im Milieu der Clankriminalität. Ich bin fassungslos, meine Damen und Herren! Und dann die entgangene Zahlung eines Bußgeldes durch VW in Höhe von 4,3 Millionen Euro, weil eine Unterschrift aus der Justiz fehlte. Das sind die Botschaften der letzten vier Wochen. Es lassen sich zahlreiche weitere Punkte anführen: das Verfahren gegen einen mutmaßlich korrupten Staatsanwalt, das Chaos rund um die Zukunft der HR Nord, der Unmut in der Gesamtbelegschaft über die Besoldungsstruktur, der wiederkehrende Ausfall der IT-Systeme der zu stundenlangen Arbeitsunterbrechungen führt und zahlreiche Vorfälle in den Justizvollzugsanstalten, über die die Bevölkerung im Dunkeln gelassen wird, weil nur vertraulich unterrichtet wird, was ich im Übrigen auch unter Transparenzgesichtspunkten für einen Fehler halte. Frau Wahlmann, Sie sind nicht mehr Richterin am Landgericht und verkünden Ihre Beschlüsse. Sie sind Ministerin, Ihre Aufgabe ist es, die Menschen, insbesondere die Menschen in der Justiz, mitzunehmen - anders als bei der HR Nord, bei der Sie eben nicht mit den beteiligten Bundesländern, dem Präsidium, den Dozenten und den Studierenden gesprochen haben, anders als bei der JVA Hannover, bei deren Verkündigung des Neubaus es augenscheinlich nur darum ging, eine Überschrift für die Presse zu produzieren konzeptionell steht nichts, aber auch gar nicht dahinter, anders als beim Neubau des Staatsschutzprozessgebäudes, das Sie zusammen mit dem OLG und der Generalsstaatsanwaltschaft in Celle umsetzen müssen. Sie dürfen nicht eine Politik der telefonischen Information im Nachhinein verfolgen. Sie sind Ministerin, Sie haben die Probleme und Herausforderungen der Beschäftigten ernst zu nehmen und zu beseitigen. Das haben Sie bei der Einführung der E-Akte ebenso wenig geleistet wie bei der Lösung der personellen Engpässe. Sonst gäbe es solch ein Votum der Personalräte in einem doch sehr auf Zurückhaltung und Funktionstüchtigkeit bedachten System wie der Justiz nicht. Sie sind Ministerin, Sie müssen alles dafür tun, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates erhalten bleibt. Da sind solche Fälle wie die Entlassung eines mutmaßlich Clankriminellen aus der Haft aufgrund einer nicht möglichen Terminierung eine absolute Bankrotterklärung Ihres Amtes. Gleiches gilt, wenn dem Land Niedersachsen Bußgelder in Höhe von 4,3 Millionen Euro entgehen. Frau Wahlmann, wenn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates derart leidet, dann schieben Sie die Menschen in die Hände radikaler Parteien. Sie sind Ministerin, Sie haben eine Gesamtverantwortung für das Funktionieren des Systems. Aber anstatt Probleme zu lösen, schaffen Sie neue, anstatt sich um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kümmern, wollen Sie Überschriften für die Presse produzieren, anstatt Dinge transparent darzulegen, arbeiten Sie hinter verschlossenen Türen. Ändern Sie Ihren Kurs! Packen Sie die wirklichen Probleme an! Beteiligen Sie die Betroffenen! Werben Sie um Vertrauen in der Mitarbeiterschaft, und gewinnen Sie Vertrauen in der Bevölkerung zurück! Die Justiz in Niedersachsen ist auf dem schwierigsten Kurs in ihrer Geschichte. Es geht nicht mehr um einige Detailfragen, die am Rande nicht funktionieren, sondern um das Funktionieren des Rechtsstaates, um das erfolgreiche Durchsetzen eines strafprozessualen Verfahrens, um die Zahlung von Bußgeldern in Millionenhöhe. Ändern Sie Ihren Kurs! Ihre Politik gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat und damit auch das Vertrauen in die Demokratie.

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Lukas Reinken CDU

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Herr Reinken! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weiterhin sechs Exzellenzcluster in Niedersachsen - ja, das ist für die Hochschulen, die prämiert worden sind, eine gute Nachricht. Deswegen gebührt hier der Dank auch den Forscherinnen und Forschern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Universitäten, die diese Leistung hervorgebracht haben. Ich finde, das ist hier in der Debatte bisher etwas kurz gekommen. Man hätte fast den Eindruck bekommen können, der Minister oder Abgeordnete stünden im Laborkittel in den Forschungseinrichtungen. Deswegen ist es mir wichtig, noch einmal sehr deutlich zu sagen, dass es natürlich die Forscherinnen und Forscher sind, denen wir hier ganz besonders danken wollen. Als Abgeordneter aus dem Oldenburger Land will ich aber durchaus auch aus der Region vermelden, dass wir auf die großartige Leistung der Universität Oldenburg sehr stolz sind: drei Cluster, nämlich NaviSense, Hearing4all und das Cluster zum Ozeanboden. Das sind wirklich tolle Nachrichten. Daran zeigt sich, welch gute Arbeit auch in Oldenburg vollbracht wird. Wenn wir aber auf das ganze Land blicken, möchte ich noch einmal auf das Zitat des Ministers in der Presse zurückkommen. Dort hat er von einem „Riesenerfolg" gesprochen. Ich würde sagen: Nun ja. Schauen wir mal auf die Zahlen: 2018 hatten wir 6 Cluster von deutschlandweit 57, heute haben wir 6 Cluster von deutschlandweit 70. Deswegen würde ich erst mal nicht davon reden, dass das ein Riesenerfolg ist. Es mag sein, dass es absolut der vierte Rang in Deutschland ist. Aber jeder Statistiker weiß, dass sich ein Vergleich von absoluten Zahlen immer etwas schwierig darstellt. Wenn man das Ganze relativ zur Größe des Bundeslandes, also zur Bevölkerung sieht, dann sind wir 2018 noch auf Platz 7 gewesen und sind wir jetzt nur noch auf Platz 10. Das ist kein Riesenerfolg des Ministers. Ich würde sagen, das ist der maximale Stillstand, meine Damen und Herren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist auch nicht unser Zielanspruch. Das Thema Spitzenforschungsförderung sollte da in der Agenda präsenter sein. Besonders möchte ich aber noch einmal auf die Situation an der Universität Göttingen eingehen. Das ist gerade auch schon deutlich geworden. Die muss uns wirklich Sorgen machen. Das war mal eine Exzellenzuniversität. Sie hatte zumindest auch Exzellenzcluster. Das letzte Exzellenzcluster hat sie nun auch verloren, und das alles inmitten der seit Jahren andauernden Führungskonflikte. Herr Minister, ich bin sehr dankbar, dass Sie eben noch einmal sehr deutlich gemacht haben, dass Sie das jetzt auch als zentralen Punkt der restlichen zwei Jahre Ihrer Amtszeit sehen. Ich glaube, so muss das auch genommen werden. Die Rettung der Substanz dieser wichtigen Volluniversität darf uns nicht kaltlassen. Sie muss der zentrale Baustein der Wissenschaftspolitik für die Universität Göttingen sein. Göttingen braucht endlich ein Aufwachen. Dafür darf der Minister nicht nur mit Redebeiträgen glänzen, sondern er muss in der Universität auch darauf hinwirken, dass die andauernden Zielkonflikte, die dort ausgetragen werden, endlich zu einem Ende kommen. Wir erwarten, dass es dann auch in Göttingen wieder nach oben geht und vorangeht. Genauso freuen wir uns auf die Bewerbungen für die Exzellenzuniversitäten, die gerade schon angesprochen worden sind. Ich glaube, wir sollten das als ganzes Haus sehr wohlwollend begleiten und die Universitäten darin unterstützen, dass Niedersachsen wieder eine Exzellenzuniversität bekommt. Ich glaube, da gibt es gute Möglichkeiten. Diesen Weg wollen wir alle gemeinsam gerne begleiten. Aber von einem „Riesenerfolg", meine Damen und Herren, kann heute bei diesem Stillstand wirklich nicht die Rede sein. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Reinken. - Für die Fraktion der

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Reinhold Hilbers CDU

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bratmann, ich wundere mich schon über das, was Sie hier vorgelegt haben. Das ist ein Sammelsurium von Themen, über die Sie in jeder besseren Tageszeitung jeden Tag von nahezu jedem Verband lesen können. Daran ist nichts Neues, und das wird der Problematik, die Sie hier geschildert haben, in keiner Weise gerecht. Wenn Ihnen diese Themen wirklich so wichtig wären, wie Sie es sagen, dann hätten Sie kein solches Sammelsurium von Themen und Prüfaufträgen zusammengeschrieben, sondern dann hätten Sie sich wirklich Mühe gegeben, hier etwas zu gestalten. Ihre Vorstellungen, die Sie hier zu Papier gebracht haben, sind auf jeden Fall ungeeignet, die Probleme zu lösen. Im Gegenteil: Mir hat jemand aus einem Verband eine Nachricht dazu geschickt, in der er schreibt: Hoffentlich wird das Papier nicht beschlossen, weil es nicht wert ist, dass sich die Beamten in den Ministerien damit beschäftigen. Es wäre besser, sie würden sich mit Umsetzungen beschäftigen als mit solchen Prüfaufträgen, wie Sie sie aufgeschrieben haben. Das ist das, was wir hier vorfinden: Sie begrüßen in Ihrem Antrag drei Punkte, die Ihnen wichtig sind. Aber zum Beispiel beim Thema Wertgrenzenverordnung das haben Sie hier aufgeschrieben müssen Sie sich schon selbst loben. Denn alle Verbände sagen, dass Sie damit bezüglich der Ausschreibungsmöglichkeiten für Kommunen weit hinter allen Bundesländern zurückbleiben und längst nicht das tun, was gemacht werden müsste. Fehlanzeige an der Stelle! Sie wollen den Standort Niedersachsen 2030 mit diesen Vorstellungen, mit diesem Papier stärken? Daran glaube ich in keiner Weise. Sie bitten die Landesregierung, fünf Dinge zu tun. Von diesen fünf Dingen sind drei Dinge ich lese vor: „2. zu prüfen ..., 3. zu prüfen ..., 4. zu prüfen". Sie wollen überwiegend mit Prüfaufträgen zurechtkommen. Ins Handeln kommen Sie überhaupt nicht, liebe Freunde von der SPD und von den Grünen! Da werden immer nur Prüfaufträge formuliert, und das ist der elementare Unterschied zwischen uns: Diese Gruppierung der CDU hier im Haus ist erst zufrieden, wenn Bagger kommen, die ist zufrieden, wenn Bändchen durchgeschnitten werden, die ist zufrieden, wenn Knöpfe gedrückt werden, die den Start einer Anlage ermöglichen. Sie hingegen sind immer schon dann zufrieden, wenn man nur mal darüber gesprochen hat. Es reicht Ihnen schon aus, wenn man nur mal über die Sache gesprochen hat. Das ist der große Unterschied. Die anderen beiden Punkte beziehen sich darauf, dass man etwas fortentwickeln und fortführen soll. Keine einzige an die eigene Landesregierung gerichtete Idee! Ich weiß gar nicht, ob Sie noch im vollen Wissen darüber sind, dass Sie hier regieren. Es gibt keine einzige Vorstellung, keine einzige Forderung, bei der es wirklich darum geht, dass in unserem Land etwas Neues umgesetzt werden soll. Herr Hilbers, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Bratmann zu? Ja, aber gerne. Bitteschön, Herr Bratmann! Lieber Kollege Hilbers, vielen Dank für das Zulassen der

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Cindy Lutz CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen und zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Innovation ist der Schlüssel für die Zukunft unseres wunderschönen Flächenlands Niedersachsen. Unsere Hochschulen sind nicht nur Orte, an denen Wissen vermittelt wird, sondern sie sind Brutstätten neuer Ideen. Aber aus Ideen müssen auch Produkte, Verfahren und Unternehmen werden, die unseren Wohlstand sichern und unsere Gesellschaft voranbringen. Genau hier setzt unser Gesetzentwurf an, der Ausgründungen aus Hochschulen fördern, unterstützen und rechtlich absichern soll. Wir wollen den Brückenschlag von der Wissenschaft in die Praxis erleichtern. Wir wollen Hochschulen besser befähigen, nicht nur Erkenntnisse zu generieren, sondern auch Gründungen zu ermöglichen. Das ist unser Verständnis von Wissenschaftspolitik. Warum bringen wir diesen Gesetzentwurf jetzt ein? Meine Damen und Herren, der aktuelle Gründungsradar 2025 zeigt ein ambivalentes Bild für unser Bundesland. Ja, wir haben nach dem Radar bei Gründungen in Niedersachsen Leuchttürme wie die Leuphana in Lüneburg oder die PFH in Göttingen. Aber unsere großen Universitäten beispielsweise in Hannover, Göttingen und Braunschweig spielen im Ländervergleich noch nicht in der Spitzengruppe mit. Im bundesweiten Vergleich der Gründungsförderung liegen wir im Mittelfeld. Das kann uns nicht reichen. Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass wir besser werden können. Bayern hat mit seinem Programm Exzellenz Start-up Center strategisch vorgelegt. Auch NRW und Berlin haben mit Landesmitteln Strukturen gestärkt. Unsere Hochschulen in Niedersachsen haben Talent und Ideen, aber es fehlt bislang an den politischen Rahmenbedingungen, um aus Ideen auch Unternehmen zu machen. Das wollen wir mit unserer Gesetzesinitiative ändern. Gerade in Niedersachsen, unserem großen und vielfältigen Flächenland, steht und fällt die Zukunftsfähigkeit unseres Landes mit genau diesem Transfer, mit der Fähigkeit, Forschungsergebnisse in erfolgreiche Unternehmen umzusetzen. Als CDU-Fraktion sehen wir es als zentrale Aufgabe des Landes an, diesen Prozess noch besser zu unterstützen und zu fördern. Wir wollen den rechtlichen Rahmen für Ausgründungen aus unseren Universitäten und Hochschulen klarer, moderner und zukunftsfähiger gestalten. Hochschulen müssen nicht nur Forschung betreiben, Wissen weitergeben, Unternehmerinnen und Unternehmer hervorbringen, sondern sie müssen selbst als Akteure im Innovationsprozess möglichst unbürokratisch auftreten können. Denn Ausgründungen sind nicht nur der Ausdruck von Kreativität und wissenschaftlichem Fortschritt, sondern auch Treiber von Wirtschaftskraft und Beschäftigung. In einer Zeit, in der die globale Konkurrenz im Bereich Innovation enorm ist, müssen wir Hochschulen ermöglichen, ihre Stärken voll auszuspielen. Gerade auch in der Fläche außerhalb der großen Wissenschaftszentren liegen enorme Potenziale, die wir heben wollen. Wir wollen nicht nur, dass sich junge Gründerinnen und Gründer in den großen Städten wohlfühlen. Wir wollen, dass Innovation und Unternehmertum flächendeckend in ganz Niedersachsen Fuß fassen. Denn gerade für unsere ländlichen Regionen ist es eine einmalige Chance, Arbeitsplätze zu schaffen, wirtschaftliche Perspektiven zu bieten und dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Der bisherige § 50 Abs. 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ist aus unserer Sicht zu eng gefasst. Die Vorschrift verlangt die Zustimmung des Ministeriums zur Beteiligung, klammert zentrale Fragen wie die Einlegearten, die Haftung oder die Einbindung von Drittmitteln aus und ist isoliert von jeder strategischen Gründungsförderung. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Unser Gesetzentwurf stellt die Gründungsförderung auf ein neues Fundament. Er besteht im Kern aus genau vier Bausteinen: Erstens. Unser Gesetzentwurf schafft einen neuen klaren Rechtsrahmen, der es Hochschulen erlaubt, sich aktiv und eigenverantwortlich an Unternehmensgründungen zu beteiligen - mit geregelter Haftung, ohne das Risiko der kompletten finanziellen Belastung, das Ganze mit unbürokratischen Entscheidungsstrukturen durch eine Entscheidung des Präsidiums. Hochschulen können sich mit eigenen Mitteln bei Rechten an geistigem Eigentum oder Drittmitteln engagieren und so Kapital aufbauen. Ein wesentlicher Vorteil dabei ist: Das erwirtschaftete Kapital bleibt in den Hochschulen; es wird nicht auf die Mittel angerechnet. Damit schaffen wir einen wichtigen Anreiz. Die Hochschulen können so eigene Finanzmittel generieren, die sie wiederum gezielt für ihre eigenen Aufgaben einsetzen. Das bedeutet konkret: Hochschulen können in die Modernisierung von Räumen, von Laboren, von technischen Geräten und in die IT-Infrastruktur investieren. Sie können in die Verbesserung der Studienbedingungen, in den Ausbau von Forschungsinfrastruktur und vor allem in neue Angebote für Studierende investieren. Kurz: Sie erhalten mit diesem Gesetz ein Instrument, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und ihre Attraktivität als Wissenschaftsstandort zu erhöhen, ohne dass die Haushaltsmittel des Landes davon abgezogen werden. Das ist ein großer Schritt für mehr Eigenständigkeit und Innovationskraft in unseren Hochschulen. Zweitens. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass unsere Hochschulen Gründerinnen und Gründer aktiv durch die kostenlose oder vergünstigte Bereitstellung von Räumen, Laboren, IT und Bibliotheken unterstützen - rechtssicher, befristet und zielgerichtet. Gerade junge Gründerinnen und Gründer benötigen diese Unterstützung, um ihre Ideen umzusetzen und den Start in den Markt erfolgreich zu gestalten. Dabei berücksichtigen wir bewusst den gesamten Kreis der Gründungswilligen: Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Absolventinnen und Absolventen sowie auch ehemalige Beschäftigte. So gewährleisten wir, dass keine wichtige Zielgruppe außen vor bleibt. Drittens. Als weiteren wichtigen Punkt sieht der Gesetzentwurf eine Ausgründungs- und Beteiligungsform vor. Damit schaffen wir auch eine finanzielle Säule, die die Beteiligung der Hochschulen an Gründungen erleichtert. Das Land setzt damit ein starkes Signal, indem es den Wissenstransfer und die Innovationsförderung aktiv unterstützt. Durch ein qualitätsgesichertes Verfahren, das per Rechtsverordnung flexibel und bürokratiearm ausgestaltet werden kann, wird sichergestellt, dass die Mittel des Landes sinnvoll und vor allen Dingen zielgerichtet eingesetzt werden. Viertens sehen wir ein Gründungsfreisemester für Professorinnen und Professoren vor. Dadurch sollen sie den Freiraum erhalten, sich auf Ausgründungen aus den Hochschulen heraus für regelmäßig bis zu zwei Semestern zu konzentrieren. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist keine Reaktion auf ein Defizit, sondern ein Signal des Aufbruchs. Wir setzen ein Signal an die Hochschulen: Ihr könnt mehr, und wir trauen es euch zu! Wir wollen, dass aus Wissen Wirtschaft wird, dass aus Ideen Innovationen werden und dass aus Forschung Gründungen entstehen. Mit diesem Gesetz geben wir den Hochschulen das rechtliche Fundament, die finanziellen Instrumente und die organisatorischen Spielräume, um Gründergeist zu entfesseln. Denn es ist unsere Verantwortung, den Mittelstand, das Rückgrat unserer Wirtschaft, durch Innovationen aus der Wissenschaft heraus zu fördern. Wir schaffen mit diesem Gesetz einen rechtssicheren Rahmen, der es den Hochschulen ermöglicht, Kapital aufzubauen und dieses direkt in Forschung, Lehre und Infrastruktur zu investieren. So machen wir unsere Hochschulen zu aktiven Partnern des Mittelstands und Motoren unserer Wirtschaft. Gemeinsam können wir so aus dem Chancenland Niedersachsen ein echtes Erfolgsland machen. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort:

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Christian Meyer

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Herr Meyer wird antworten. Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir mal die Seite des LabüN angeguckt. Da findet man, dass es Mitglied im Bundesnetzwerk der Landesbüros der Umweltverbände ist. Es gibt ferner das Landesbüro in Nordrhein-Westfalen, in dem auch Verbände zusammengeschlossen sind. Es gibt nach meiner Erkenntnis einen Zusammenschluss in Brandenburg. Es gibt, glaube ich, auch in Baden-Württemberg einen Zusammenschluss. Dort haben wir also unterschiedliche Parteifarben. Man hat eben den Sinn gesehen und, dass die anerkannten Naturschutzverbände zu stärken sind. Ich glaube, nur in Niedersachsen sind auch die Angler und die Jägerschaft in einem solchen Büro - was ich richtig finde, weil das ja auch anerkannte Naturschutzverbände sind. Aber Niedersachsen hat da keinen Alleingang gemacht. Als das LabüN vor fast zehn Jahren gegründet worden ist, hat man gesagt: Es ist sinnvoller, die Interessen zu bündeln, damit die Verbände bei den Stellungnahmen stärker sind. Und nach unseren Erfahrungen entlastet es auch durchaus die Behörden, wenn man keine Vielzahl von Stellungnahmen hat, sondern sich qualifiziert. Deshalb haben auch die Angler und Fischer gesagt, dass gerade zu dem Thema Gewässerschutz eine Person eingestellt wird und somit jeder seine besondere Expertise hat: Der eine hat den Experten für den Rotmilan, der andere für den Feldhamster, und die Jäger kennen sich beim Wild sehr gut aus - und sind ja auch ein anerkannter Naturschutzverband. Deshalb haben uns die Jägerschaft, die Angler- und Fischerverbände gesagt, dass sie diesen Zusammenschluss als sehr befruchtend und bereichernd empfinden. Ich glaube, auch für die Politik und die Behörden ist es besser, wenn sich die Verbände einig sind und wir nicht acht verschiedene Stellungnahmen bekommen. Die Schulungen im Blick auf den Schutz der Lebensgrundlagen, die dort für das Ehrenamt geleistet werden, sind sicherlich auch ein guter Zweck. Also, Niedersachsen ist da nicht allein. Viele andere Länder haben ähnliche Zusammenschlüsse, haben ähnliche Landesbüros. Ich gehe davon aus, dass sie auch in anderen Landtagen rechtmäßig gefördert werden. Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

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Christian Meyer

Schwere Vorwürfe gegen das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen - warum interessierte sich das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nicht?

Herr Meyer! Vielen Dank. - Herr Präsident! Wir leben in einer Zeit, in der Fake News zum Alltag geworden sind, Angriffe auf Demokratie und Zivilgesellschaft salonfähig werden und die lauten Rufer die ruhigen und besonnenen übertönen und sich im Recht fühlen. Von daher wundert es nicht, dass die AfD hier mit einer ganzen Kette von Falschbehauptungen aufgetreten ist. Sie sagen immer, der Minister habe nicht gehandelt, und der Minister habe nicht unterrichtet, und dann beschweren Sie sich. Am Mittwoch gab es den Bericht des Rechnungshofs. Am Freitag stand in der HAZ: Die CDU, Frau Kämmerling, fordert auf, der Minister soll jetzt mal aufklären. Dann gehe ich in den Ausschuss das ist übrigens ein öffentlich tagender Ausschuss, und Sie sagen, wir hätten uns irgendwie verborgen. Ich stehe auch Ihren Abgeordneten Rede und Antwort! Es gibt ein langes Protokoll. Das Gleiche gilt für die Medien. Sie müssen sich schon mal entscheiden, was wir nun gemacht haben. Ich sage auch noch mal: Das steht auch alles in dem sachlichen Bericht des Rechnungshofs vom Mittwoch, den wir sehr ernst nehmen. Wir haben schon 2023/2024, sofort, als die ersten Hinweise aufkamen, gehandelt, indem wir zum Beispiel diese Umstellung von institutioneller auf Projektförderung vollzogen und die Weiterleitung untersagt haben. Aber das passt eben in eine Reihe von Behauptungen über die Umweltverbände. Darauf gehen Sie natürlich nicht ein. Sie haben wieder den Vorwurf der Untreue in den Raum gestellt. Hunderttausende Ehrenamtliche, in der Landesjägerschaft, in den Angelvereinen, im BUND, im NABU, schätzen das LabüN sehr. Sie kritisieren damit ja die Weiterleitung der Mittel an die Landesjägerschaft. Wenn es um Demos geht, ist ja die AfD ganz vorne. Daher zitiere ich auch in Richtung AfD aus der Pirsch die Landesjägerschaft: „Der ... formulierte Verdacht der Veruntreuung entbehrt jeglicher Grundlage." Also: Sie müssen sich schon mal entscheiden. Ich weiß, Sie wollen immer gute Organisationen und böse Organisationen unterscheiden. Deshalb sind ja alle, die sich an Demos gegen rechts beteiligen, aus Ihrer Sicht schlimm. Wir machen das ganz sachlich und unabhängig davon, ob diese acht Verbände eine gemeinsame Stellungnahme zum Landes-Raumordnungsprogramm abgeben. Es wurde ja bezweifelt, dass eine gemeinsame Positionierung der klassischen Naturschutzverbände und der nutzerorientierten realistisch sei. Letztere wurden in der letzten Legislaturperiode explizit auf Wunsch des Landtages in das LabüN integriert. Der Landtag hat hierzu einen politischen Änderungsantrag beschlossen. Das ist alles transparent nachzuvollziehen, dass das LabüN um genau diese vier Organisationen erweitert werden soll. Das stand sogar bei Ihnen im Koalitionsvertrag. Das ist dann auch gemacht worden. Jedes Jahr stand das so drin - mit dem erheblichen Landesinteresse zur Stützung des Ehrenamtes und mit den Stellungnahmen. Und als es die Hinweise des Rechnungshofs gab, haben wir gehandelt. Aber es geht Ihnen ja gar nicht um die Sache, sondern es geht Ihnen darum, insgesamt zu diffamieren die Angler, die Jäger, die Fischer, den NABU und den BUND, weil Ihnen manchmal was nicht passt. Wie gesagt, die 54-seitige Stellungnahme zum Landes-Raumordnungsprogramm gegen Windkraft in Wäldern fand ich auch nicht schön. Aber es geht hier um unabhängige, kritische Verbände, und wenn die Jägerschaft oder der BUND uns kritisieren, dann ist das alles legitim. Das ist etwas, was zur Demokratie dazugehört. Wir machen keine Erfolgskontrolle in dem Sinne, ob das umgesetzt wird, was die Stellungnahme der Verbände angeht, in der sie sich zum Landes-Raumordnungsprogramm einig waren, sondern wir prüfen, was passiert. Wir haben übrigens, Frau Kämmerling, im Dezember eine 36-seitige Antwort an diesen Landtag gegeben. Sie hatten nach den Aufgaben und der Arbeit des LabüN gefragt, und wir haben Ihnen auf 36 Seiten geschildert, welche Gelder in den Personalbereich gehen, was gemacht wird. Wir haben jede Stellungnahme aufgeführt. Es steht dort sogar, dass auch dann beraten wird, wenn zum Beispiel ein Ehrenamtlicher vor Ort beim LabüN anruft und wissen will, was zu tun ist, wenn ein Dachs gesichtet wird oder der Nachbar zu viel Lärm macht. Es gibt die klare Rückmeldung der Jäger, der Angler, der Fischer, der Umweltverbände des BUND und des NABU, dass sie die Arbeit dieses Büros sehr schätzen, weil sie zusammenführt und hilft, dem Auftrag, den dieser Landtag hier vor zehn Jahren beschlossen hat die Stärkung des Ehrenamtes und die Qualifizierung von Stellungnahmen nachzukommen. Deshalb werden wir die Förderung natürlich auf eine rechtskonforme Weise fortsetzen, und wir werden allen Punkten des Rechnungshofes nachgehen. Wir werden natürlich auch Umstellungen durchführen, Sie haben es angesprochen: Bürokratie in der Landwirtschaft. Herr Mohrmann, Sie haben eben gesagt, wir sollen bei jedem Antrag, mit dem die Rücknahme eines Zuwendungsbescheids gefordert wird, weil etwas falsch ist, immer wegen Untreue zur Staatsanwaltschaft gehen. In der Agrarförderung gibt es viele Anträge zur Rücknahme von Zuwendungsbescheiden von Landwirten, weil ein Punkt falsch ist. Ich verwahre mich dagegen, dass Sie mit zweierlei Maß messen! Der Tatbestand der Untreue steht natürlich am Ende einer Prüfung. Und wir müssen jetzt erst mal, wie wir es gesagt haben, eine rechtliche Prüfung vornehmen. Sie haben eben gesagt, wir sollen sofort die Staatsanwaltschaft einschalten, wenn wir den Verdacht haben, dass etwas wäre. Dagegen verwehre ich mich auch - Stichwort „Landwirte": Wenn die einen Fehler gemacht haben, dann muss zurückgezahlt werden. Schauen Sie doch bitte noch mal ins Strafgesetzbuch, was der Tatbestand der Untreue ist und wann Rückforderungen möglich sind! Wie das auch ausgeht - ich würde mir wünschen, dass das ein bisschen sachlicher stattfindet. Sie können nicht sagen: Beim BUND, bei der Jägerschaft handeln wir anders als in anderen Bereichen. Wir behandeln die gleich, auch wenn sie uns kritisieren. Aber klar ist auch: Wir werden alle Punkte des Rechnungshofs umsetzen, und wir werden, wenn wir weiter fördern und das entscheidet der Landtag mit dem Haushalt, natürlich diese Punkte beachten. Aber das ist sehr wichtig die Arbeit aller Umweltverbände wird sehr geschätzt, und das soll auch weiter so sein. Herr Minister Meyer, es gibt noch den Wunsch nach einer Zwischenfrage des

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Saskia Buschmann CDU

Eine migrationspolitische Wende einleiten: - Die Vorgaben aus geltendem Recht endlich umsetzen! - Vollziehbar Ausreisepflichtige konsequent und im großen Stil abschieben! - Rückkehr Ausreisewilliger fördern! - Kommunen und Sozialkassen entlasten!

kommen Sie gerne nach vorne! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer über Abschiebung spricht, sollte zuerst über Verantwortung sprechen. Und wer Verantwortung übernehmen will, der muss zunächst eines können: unterscheiden - unterscheiden zwischen notwendigem Rechtsvollzug und politischem Alarmismus, unterscheiden zwischen Schutz unseres Rechtsstaates und der Pervertierung seiner Sprache und nicht zuletzt unterscheiden zwischen dem berechtigten Wunsch nach Ordnung und dem skrupellosen Versuch, einen tragischen Einzelfall zur Verunsicherung, zum Angriff auf unsere Demokratie und zur Zersetzung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu missbrauchen. Als ehemalige Polizistin sage ich Ihnen ganz klar: Hätte man meinen Tod auf diese Weise benutzt, ich hätte es nicht gewollt. Denn es wäre eine Entwürdigung gewesen. Frau Buschmann, entschuldigen Sie, dass ich bei Ihnen dazwischen gehe. Herr Marzischewski-Drewes hätte eine Zwischenfrage. Möchten Sie sie zulassen? Nein, danke. Okay. Denn es wäre eine Entwürdigung gewesen - nicht eine Entwürdigung meines Todes, sondern eine Entwürdigung dessen, wofür ich täglich die Uniform angezogen habe: für den Dienst im Namen der Demokratie, für Verantwortung gegenüber den Schutzbedürftigen und für den Schutz des Schwächeren. Was Sie hier tun, ist nicht nur unanständig; es ist unethisch, es ist unmoralisch, und es ist zutiefst verwerflich. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich schäme mich für das, was Sie hier tun, weil Sie etwas missbrauchen, das größer ist als jede Parteigrenze: den Respekt vor dem Menschenleben. Wer so handelt, wie Sie es tun, der hat nicht verstanden, was Verantwortung bedeutet, und wird nie begreifen, warum diese Demokratie stärker ist als Ihre Empörung auf Bestellung: weil sie nicht auf Lautstärke baut, sondern auf Loyalität, nicht auf Empörung, sondern auf Prinzipien, und nicht auf Eifer, sondern auf Ernst. Wer so redet, will nicht streiten, um zu klären, sondern zerschlagen, um zu herrschen. Er gießt Misstrauen ins Fundament unseres Rechtsstaates und verkauft es als Notwehr. Die CDU steht für Ordnung mit Maß. Deshalb haben wir längst konstruktive Vorschläge gemacht. Wissen Sie, wer Abschiebung im großen Stil fordert und kein Konzept mitliefert, spielt mit dem Feuer und tut dabei so, als gäbe es keine Flamme. Doch wer Verantwortung predigt und zugleich das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren anzündet, der hantiert mit dem Streichholz direkt an der Zündschnur unserer Demokratie. Die Wahrheit ist doch: Integration braucht beides, Herz und Konsequenz. Und sie braucht ein festes Fundament: unsere Werte. Als demokratische Fraktionen in diesem Haus stehen wir gemeinsam für klare Werte: für Rechtsstaatlichkeit, für Eigenverantwortung und für die unantastbare Würde jedes Menschen. Wir stehen ein für das Recht, weil es die Grundlage unserer Demokratie ist, und wir wenden es nicht an im Geiste der Härte, sondern im Geiste der Gerechtigkeit. Ich komme zum Schluss. Klar, Konsequenz; aber immer mit Blick auf die Unantastbarkeit der Würde des Einzelnen! Deshalb sagen wir als CDU-Fraktion zum Antrag der AfD: Nein, nicht in unserem Namen, nein, nicht im Namen derer, die unser Land zusammenhalten, und nein, nicht im Namen derer, die dieses Parlament als Schutzraum unserer Demokratie begreifen, als Ort, an dem nicht geschwiegen wird, sondern verteidigt, was uns trägt: Freiheit, Recht und Eigenverantwortung. Herzlichen Dank.

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Saskia Buschmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

Herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Es gibt ja demnächst eine NPOG-Novelle. Können wir davon ausgehen, dass dann auch darin keine explizite Ermächtigungsgrundlage für das Thema Drohnen enthalten ist? Das werden Sie ja lesen, wenn der Entwurf fertig

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Delia Klages AfD

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir einen Antrag, der die Unterschiede zwischen Männern und Frauen in der medizinischen Forschung und Versorgung in den Fokus rücken soll. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen geschlechterspezifische Unterschiede und dass es Krankheiten wie zum Beispiel das Lipödem gibt, das fast ausschließlich Frauen betrifft, während Prostataerkrankungen ausschließlich bei Männern vorkommen. Das steht außer Frage, und für diese Fälle ist es bereits heute gängige ärztliche Praxis, das biologische Geschlecht in Diagnostik und Therapie mit einzubeziehen. Was allerdings fehlt, ist, die Forschung zu ertüchtigen. Dieser Antrag ist aber hoffentlich nicht von einer Genderideologie geprägt, die weit über die Unterscheidung zwischen Mann und Frau hinausgeht. Zur Sicherheit will ich aber nachfragen: Wie viele Geschlechter wollen Sie künftig in Forschung, Diagnose und Therapie berücksichtigen? Zwei Geschlechter, drei, zehn oder Dutzende, wie sie inzwischen in amtlichen Formularen auftauchen? Wo soll Ihrer Meinung nach die Grenze gezogen werden? Und wie soll das in der Praxis umzusetzen sein? Wenn wir über Forschung und Versorgung sprechen, müssen wir sorgsam unterscheiden: Geht es um somatische, also um körperliche Erkrankungen, oder auch um psychosomatische Erkrankungen, bei denen gesellschaftliche und persönliche Einflüsse eine Rolle spielen? Wer entscheidet, wann ein Krankheitsbild tatsächlich einen geschlechterspezifischen Bezug hat und wann nicht? Die Politik oder die Wissenschaft? Ich hoffe, Letzteres. Gleichzeitig muss beachtet werden, dass eine stärkere Spezialisierung immer auch eine Herausforderung bedeutet. Bei begrenzten Ressourcen besteht die Gefahr, andere wichtige medizinische Themen nicht ausreichend finanzieren zu können. Ich will an dieser Stelle die Kosten für Forschung und Therapie für die Corona-Impfopfer nennen. Bei der Ausgestaltung etwaiger Forschungs- und Förderprogramme ist zu berücksichtigen, dass das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Bereichen medizinischer Forschung sichergestellt wird. Und mit weiteren Anforderungen steigen auch personelle Aufwände. Ich würde mir wünschen, dass unsere Ressourcen für Gesundheit und Wissenschaft nicht so begrenzt wären. Die Realität setzt aber Grenzen. In Niedersachsen gehört die Gesundheitsversorgung bei all dem Mangel an bisherigen Ideen, Geld und Personal zu den ganz großen Herausforderungen der nächsten Jahre. Wir erwarten im Ausschuss eine sachliche Auskunft darüber, wie viele Geschlechter Berücksichtigung finden sollen und welche Fachbereiche einbezogen werden. Ich freue mich schon darauf, mit Ihnen im Ausschuss über die Möglichkeiten medizinischer Fachkompetenzzentren gezielt für einzelne Geschlechter oder Identitäten und deren Umsetzung zu diskutieren. Abschließend möchte ich aber betonen, dass jeder Antrag, der zu einer besseren, gerechteren und bezahlbaren medizinischen Versorgung beiträgt, von uns begrüßt wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Eva Viehoff GRÜNE

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU greift eine wichtige Lücke in der Gesundheitsversorgung auf, nämlich die Beachtung sowohl geschlechter- als auch gendersensibler Unterschiede bei Krankheitssymptomen, Krankheitsverläufen und Behandlungserfolgen. Das tut im Übrigen auch der Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Bund, der aber ganz explizit von Gendersensibilität spricht, wenn ich mich jetzt nicht ganz täusche - gegebenenfalls steht dort auch Geschlechtersensibilität. Aber er greift das Thema in dem Sinne auf, in dem Ihr Antrag formuliert ist. Dabei geht es eben um die Berücksichtigung des biologischen Geschlechtes als auch um die Unterschiede aufgrund des sozialen Geschlechtes. Das kann Herkunft sein, das kann Alter sein, und das hat Auswirkungen auf Medizin, auf Krankheiten, auf Symptome und Therapien. Gendersensible Medizin bedeutet nämlich, dass sich Krankheiten bei Männern und Frauen unterschiedlich zeigen Stichworte „Herzinfarkt" und „Endometriose", und zwar nicht nur biologisch, sondern das ist auch durch soziale Rollen bestimmt. Wer dies ignoriert, der riskiert Fehldiagnosen und schlechtere Therapien, und deshalb muss die Medizin alle Geschlechter wahrnehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es schon gehört: Es gibt keine wirklich belegbaren Zahlen. Ich habe mich deshalb einfach mal auf die höchste Zahl, die ich gefunden habe, konzentriert: 15 % der Frauen leiden an Endometriose. Das ist eine Krankheit, die wirklich schlecht erforscht ist, und zwar auch deshalb, weil Frauen mit ihren Symptomen nicht ernst genommen werden. Das bremst Forschung und Therapie, auch wenn, glaube ich, in der praktischen Medizin schon anerkannt ist, dass es Unterschiede sowohl allgemein zwischen Männern und Frauen als auch zwischen Männern und Frauen aus unterschiedlichen sozialen Kontexten gibt. Über das große Ganze der gendergerechten Medizin verliert der Antrag kaum ein Wort; in den Forderungspunkten geht es um Forschung und Ausbildung, aber ansonsten beschäftigt er sich eher mit Frauenkrankheiten. Doch gerade die bessere Kenntnis des Einflusses von Gender auf Symptomatik und Therapie führt zu präziseren Diagnosen und zu einer wirklich besseren Therapie. Das müssen wir weiterverfolgen. Das ist bis heute noch nicht wirklich ausgeforscht. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf unsere Anhörung zu ME/CFS-Fatigue zu sprechen kommen. Dort wurde die Ärztekammer explizit gefragt, welche Rolle denn das Geschlecht sowohl bei der Erkrankung als auch vor allem bei der Erforschung von Therapien hat. Es wurde geantwortet, dass pharmazeutische Forschung tatsächlich gerne gleichbleibend nachvollziehbare Ergebnisse haben möchte. Und da gibt es tatsächlich Unterschiede zwischen Männern und Frauen, weil wir Frauen zumindest in einem gewissen Altersbereich einem Zyklus unterliegen. Deshalb werden diese sehr stabilen Untersuchungsbedingungen oft nicht erreicht. An der einen oder anderen Stelle werden deshalb männliche Probanden und nicht nur Mäuse bevorzugt. Aber das reicht nicht aus. Denn die Erkenntnisse zeigen, dass die Symptomatik bei Herzinfarkten unterschiedlich ist. Deshalb ist es wichtig, dass man sich in der Gesundheitsversorgung von der Vorsorge über die Symptomatik bis zu Therapieansätzen nicht am Modell männlich, weiß, 35 Jahre, 1,80 m groß, 70 kg schwer orientiert und nur in einer Fußnote schreibt, dass Frauen und alle dazwischen und außerhalb mit gemeint sind. Denn das führt zum einen zu Frust bei den Betroffenen und bringt im schlimmsten Fall Betroffene in Lebensgefahr. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratung dieses Antrages und denke, dass wir da gemeinsam etwas Gutes hinbekommen. Vielen Dank, Frau Viehoff.

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Dr. Andreas Hoffmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

ffmann. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Zeiten, in denen „Weiter so" keine Option ist. Wenn der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2024 schwarz auf weiß festhält, dass unser öffentliches Vermögen verkommt, dann braucht es eine Entscheidung und den Mut, sie zu treffen. Mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung der Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben kurz: NIA treffen wir genau diese Entscheidung und beenden diesen Stillstand. Wir beenden das Schönreden, das Verschieben, das Verwalten des Verfalls. Wir schaffen ein Instrument, mit dem Niedersachsen seine Landesgebäude endlich wirtschaftlich, transparent und generationengerecht bewirtschaften kann. 3,6 Milliarden Euro Sanierungsstau, 1,8 Milliarden Euro für Klimaneutralität - das sind keine abstrakten Zahlen, das ist konkrete politische Verantwortung. Und ja, Investitionen kosten Geld. Aber sie sind notwendig und überfällig. Denn wer es mit Nachhaltigkeit ernst meint, muss bereit sein, zu investieren. Die NIA ist kein Bürokratiemonster, sondern ein Instrument, das dazu beiträgt, den Sanierungsstau aufzulösen, Bauunterhaltung sichert und das Landesvermögen strukturell stärkt. Es werden mit dem Gesetzentwurf keine Stellen geschaffen. Das ist übrigens ehrliches Haushalten. An die Opposition: Es ist übrigens nichts teurer, als nichts zu tun. Das ist der teuerste Kredit. Wer uns immer wieder Untätigkeit vorwirft, war es doch selbst, der über Jahre tatenlos zugesehen hat, wenn es konkret wurde. Wer immer nur warnt, aber nie handelt, verwaltet den Verfall. Wir hingegen investieren in die Zukunft. Zur Kritik an der Verschuldung: Noch heute Mittag wurden das schuldenfinanzierte Sondervermögen und die schuldenfinanzierte Steuerentlastung von Herrn Lechner als gute Nachricht bezeichnet. Sie haben Herrn Merz gedankt, dass er schuldenfinanziert die Handlungsfähigkeit unseres Staates herstellt. Aber weder dort noch hier geht es eigentlich ums Schuldenmachen. Hier geht es darum, notwendige Investitionen endlich sichtbar und verantwortungsvoll abzubilden - nicht als Schattenhaushalt, sondern offen und nachvollziehbar, mit Gebäuden, die der NIA gehören, aber mittelbar dem Land zur Verfügung stehen. Das ist keine Haushaltskosmetik, das ist transparentes Bilanzieren und aktives Vermögensmanagement. Nebenbei bemerkt: Andere, CDU-regierte Bundesländer haben es längst vorgemacht: Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin - überall gibt es vergleichbare Landesimmobiliengesellschaften. Sie arbeiten mit diesem Modell ziemlich erfolgreich. Wer es dort lobt und selbst umsetzt, sollte es hier nicht unbedingt schlechtreden. Jetzt ist Niedersachsen dran - mit einem rot-grünen Antrieb, der Dinge nicht nur benennt, sondern auch anpackt. Wie mehrfach erwähnt, starten wir mit dem Großprojekt der JVA Hannover. Aber klar ist: Das Vorgehen mit Blick auf die NIA ist auf viele weitere Landesliegenschaften übertragbar - auf Hochschulen, Gerichte, Polizeibehörden. Die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben folgt den Prinzipien Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit. Ich danke der Landesregierung und besonders Finanzminister Gerald Heere für diesen klaren Kurs. Rot-Grün übernimmt Verantwortung, wo andere sie jahrelang vertagt haben. Wir beenden den Stillstand. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Hoffmann. -

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Verena Kämmerling CDU

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Gibt es im LabüN interne Regelungen zur Verwendung von Haushalts- bzw. Fördermitteln des Landes durch das LabüN, und, wenn ja, welche sind das?

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Klaus Wichmann AfD

Schwere Vorwürfe gegen das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen - warum interessierte sich das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nicht?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht irgendjemand, es ist keine regierungskritische Internetplattform, es ist nicht etwa eine Oppositionsfraktion, es ist auch keine Gruppe stadtbekannter Querulanten, die in diesen Tagen schwere Vorwürfe gegen das LabüN, gegen das Umweltministerium und damit auch gegen Minister Meyer erhebt - es ist der Landesrechnungshof! Das ist eine oberste Landesbehörde, unabhängig, nicht weisungsgebunden und nur dem Gesetz unterworfen. Sein Verfassungsauftrag lautet, die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu überprüfen. Dieser Landesrechnungshof sagt nun Folgendes: Minister Meyer hat jahrelang Millionen an Verbände verteilt, ohne zu prüfen, ob das Geld bestimmungsgemäß verwendet wird. Alleine 2 Millionen Euro sollen ohne jeden Beleg ausgegeben worden sein. Dazu kommt der Vorwurf an das LabüN: viel zu hoch bezahlte Mitarbeiter. Auch hier lautet der Vorwurf: Der Minister schaut einfach weg. Im Hinblick auf das LabüN ist sogar die Rede von Untreue. Herr Minister, Sie haben bisher in der Öffentlichkeit zu den eigentlichen Vorwürfen überhaupt keine Stellung genommen. Sie ignorieren diese Vorwürfe einfach. Ich will Ihnen diese Vorwürfe noch einmal erläutern. Es gibt ein Gesetz, das nennt sich „Landeshaushaltsordnung", kurz: LHO. Darin ist festgelegt, wie solche Zuwendungen wie die an das LabüN ablaufen müssen - Herr Minister, nicht können: müssen! Da ist zum Beispiel § 23, der Ihnen sagt, wann Sie solche Zuwendungen überhaupt machen dürfen. Bereits eine Alternativlosigkeit ist nicht gegeben. Oder wollen Sie uns weismachen, das MU wäre nicht in der Lage, Auszahlungen selbst vorzunehmen? Sie haben diese Vorschrift schlicht ignoriert. Erst auf öffentlichen Druck hin bewegen Sie sich überhaupt ein bisschen. Der Vorwurf hier lautet: Pflichtvergessenheit. Da ist weiter § 44 LHO. Er verlangt zwingend eine Zweckgebundenheit der Zuwendungen. Hat es die überhaupt hinreichend konkretisiert gegeben? Wie wäre es denn, das alles mal zu veröffentlichen, um diese Fragen zu beantworten? Keine Rede davon! Aber es geht weiter. § 44 fordert nämlich auch, dass eine Projektförderung nur zweckgebunden weitergegeben wird. Das ist ganz offensichtlich nicht geschehen. Warum hat Sie das nie interessiert? § 44 besagt übrigens auch jetzt wird es wirklich interessant, dass Sie sich beim LabüN ein Prüfungsrecht hätten einräumen lassen müssen - nicht können, müssen, Herr Minister! Was will denn wohl das Gesetz mit dieser zwingenden Vorschrift? Haben Sie sich darüber mal Gedanken gemacht? Es will, dass Sie prüfen! Warum müssen Sie sich denn sonst überhaupt ein Prüfungsrecht einräumen lassen? Wie oft haben Sie jetzt die Berichte des LabüN überprüft, hm? Wie oft haben Sie detailliert in die Abrechnungen schauen lassen? Lassen Sie mich mal vermuten: gar nicht. Nie! Wie sonst sollen über Jahre 2 Millionen Euro komplett ohne Nachweise, ohne jeden Beleg ausgeschüttet werden? Es ist ein Vorgang, der über Jahre andauert, und das deshalb, weil Sie nicht einmal geprüft haben, was Ihnen da vorgelegt wurde - nicht einmal stichprobenartig. Dabei weiß jeder hier: Institutionelle Förderung, wie sie hier letztlich vorlag, ist besonders prüfungsintensiv. Übrigens fragte selbst die HAZ zuletzt, warum Sie auf der PK, die Sie dazu gegeben haben, so wortreich um das Thema herumschwurbeln. Selbst die HAZ, die nun wirklich nicht als regierungskritisch bekannt ist, vermutet mehr dahinter. Es war auch die HAZ Herr Siebels!, die schon einmal über großen Unmut in Ihrem Haus berichtet hatte. Das war 2016. Es ging um den Vorwurf der Amtsausübung nach Gutsherrenart und um Bevorzugung von Mitarbeitern mit grünem Parteibuch. Auch schon davor, in der Affäre Paschedag in 2013, waren Sie, Herr Minister, die zentrale Figur. Auch hier der Vorwurf: Bevorzugung eines grünen Parteifreundes. Was machen Sie jetzt? Sie kündigen an, ausschließlich hausintern prüfen zu lassen. Sie lassen also die Stelle prüfen, die für all die Verfehlungen vermutlich erst verantwortlich ist. Und Sie sprechen dabei auch noch von einem „absolut transparenten Verfahren". Transparent, Herr Minister, ist hier nur eines: Ihre Absicht, die ganze Sache auszusitzen. Das ist so transparent, das kann man schon durchsichtig nennen. Der Landesrechnungshof hat Sie auch aufgefordert, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Es geht hier schließlich nicht um zwei verknickte Formulare, sondern möglicherweise das steht sogar im Strafgesetzbuch; ich habe es schon erwähnt: Man nennt es „Untreue". Das klären Sie nicht hausintern auf. Das klärt bei jedem Bürger die Staatsanwaltschaft. Herr Minister, hören Sie auf, so zu tun, als habe es in Ihrem Ministerium keinerlei Fehler gegeben! Beantworten Sie diese Fragen! Klären Sie endlich auf, damit es nicht am Ende wieder wie aus dem Mund von Jens Nacke heißt: Minister „Meyer wollte mit seinen Einlassungen das Parlament und die Öffentlichkeit für dumm verkaufen. Er ist als Minister nicht haltbar." Lassen wir es nicht zu, dass sich die Geschichte wiederholt! Nie wieder ist jetzt. Vielen Dank.

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Karin Logemann SPD

Blauzungenkrankheit, Afrikanische Schweinepest, Aviäre Influenza & Co.: Eine faire Lastenverteilung beim Ausbruch von Tierseuchen sicherstellen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mal vorausgesetzt, nicht jeder weiß, was sich hinter der Blauzungenkrankheit verbirgt das kann durchaus passieren, nicht jeder ist Experte oder Expertin für alles, kommt hier das kleine Seuchen-Einmaleins: Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen Stechmücken übertragen und ist eine virale Infektionskrankheit, die hauptsächlich Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen betrifft. Eine blau gefärbte Zunge deshalb Blauzungenkrankheit, hohes Fieber und entzündliche Veränderungen an den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen sind die Hauptsymptome. Die Krankheit ist für Menschen und andere Haustiere ungefährlich ‑ das ist die gute Nachricht. Das Blauzungenvirus hat sich seit September 2023 von den Niederlanden ausgehend ausgebreitet und verursacht insbesondere bei den eben benannten Tieren Erkrankungen und Todesfälle, aber auch wirtschaftliche Schäden, zum Beispiel durch massive Einbrüche in der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen oder lang anhaltende Klauenprobleme, mit denen unsere Tierhaltenden konfrontiert sind. Dementsprechend ist die Sorge bei unseren Tierhaltenden natürlich groß. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt zu impfen. Herr Moorkamp hat es ausgeführt: Es gab einiges Kuddelmuddel im letzten Jahr. Das Impfen ist und bleibt die effektivste, sicherste und einzige Möglichkeit, Tiere wirksam gegen die Infektion zu schützen. Darin besteht Einigkeit - jetzt! Die Aufgabenstellungen und Fragen, die beschäftigt haben, bezogen sich auf die Frage der Impfung, aber natürlich auch auf die Entschädigung bei Todesfällen sowie die Kostenbeteiligung bei der Impfung. Beim Ausbruch der Seuche gab es keinen zugelassenen Impfstoff, und die Beratung und Bereitschaft rund um das Thema Impfen es wurde ausgeführt war sehr verhalten. Die Anträge der CDU und der AfD waren zu der Zeit nachvollziehbar, allerdings durch das rasche und umsichtige Handeln der Landesregierung, der Seuchenkasse und der Tierhaltenden obsolet. So wurden sehr schnell nach Ausbruch anteilige Impfkosten sowie rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 Entschädigungen für nachweisbare Tierverluste gezahlt. Dafür noch mal meinen herzlichen Dank an Ministerin Miriam Staudte und an das Ministerium sowie natürlich auch an Frau Dr. Gerdes, die Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse. In den Gremien der Niedersächsischen Tierseuchenkasse das finde ich besonders wichtig und deshalb auch erwähnenswert ist der Berufsstand vertreten und eingebunden. Das ist eine gute Basis für praxisorientierte Lösungen. Die Frage der Einrichtung eines Entschädigungsfonds wurde im Ministerium mit den betroffenen Verbänden diskutiert. Auch hierfür herzlichen Dank. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Interessen entlang der Wertschöpfungskette stellte sich eine Einigung auf eine Fondslösung schwierig dar. Ein Schwenk in meinen Heimatwahlkreis sei erlaubt. Bei uns im Landkreis Wesermarsch, da fragt man nicht, sondern da macht man, genauso wie in Friesland, in Wittmund oder in Aurich. Da gibt es nämlich den sogenannten Tierseuchenfonds. Fast alle Milchviehhalter sind über die Molkereien Deutsches Milchkontor, Molkerei Ammerland und die Molkerei Rücker diesem Fonds angeschlossen. Ein Teil des Milchgeldes wird für die Unterstützung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einbehalten. Aus diesem Fonds heraus konnte unkompliziert und schnell geholfen werden, berichtete mir der Geschäftsführer des Kreislandvolkverbandes Wesermarsch und Ostfriesland, Manfred Ostendorf. Mittlerweile haben wir eine hohe und solide Impfquote zu verzeichnen, sind durch die gute Beratung der Tierhaltenden und der Veterinärämter gut aufgestellt, gehen damit besser vorbereitet als vor einem Jahr in den Sommer, der aktiven Zeit der Gnitzen, und müssen jetzt abwarten, was passiert. Auf jeden Fall wird geimpft, und das ist die gute Nachricht. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin Logemann. - Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Leddin. Bitteschön!

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Alfred Dannenberg AfD

a) Kranichnistplätze sichern - Moorflächen von beeinträchtigendem Bewuchs befreien b) Klimaschutz durch Moorbodenschutz: Daten- und Wissenslücken jetzt schließen! c) Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen - Wertschöpfung sichern - Akzeptanz bewahren d) Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Es wurde schon mitgeteilt, dass die Redezeit aufgeteilt wird. Sie fangen an, Herr Dannenberg. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier vor allem auf den Antrag zu den Torfminderungszielen eingehen und zwei wichtige Aspekte herausstellen, die sich wie ein roter Faden durch die Beratungen im Ausschuss zogen - zwei Aspekte, an denen sich das gesamte Für und Wider eigentlich schon festmachen lässt. Erstens: Eine ausreichende Verfügbarkeit von qualitativ geeigneten Torfersatzstoffen ist derzeit nicht gegeben. Oder mit einem berüchtigten Adjektiv einer unrühmlichen früheren Bundeskanzlerin gesprochen: Torf ist, Stand heute, alternativlos. Das führt mich direkt zum zweiten Punkt, dem Leakage-Effekt: Der Leakage-Effekt beschreibt die Verlagerung von Effekten oder Kosten von einem Ort auf den anderen. Im Klartext heißt das hier: Der Torf, den wir in unserem Land nicht abbauen, wird im Ausland abgebaut. Dagegen ist kein wirksamer Hebel in Sicht. Das war die glasklare Botschaft aus den schriftlichen Stellungnahmen in der Anhörung im Ausschuss. Das heißt, die Forderung aus diesem CDU-Antrag, beim heimischen Torfabbau erst einmal nicht so stark auf die Bremse zu treten, ist sehr vernünftig. Sehr zu begrüßen ist auch, dass weiter an Torfersatzstoffen geforscht werden solle. Keine Frage, das möge gerne geschehen. Aber diesen beiden aus meiner Sicht positiven Punkten stehen auch zwei negative Punkte des Antrages zur maßvollen Umsetzung der Torfminderungsziele gegenüber. Erstens: die Forderung nach einem Zukunftsforum Torf. Dabei gibt es doch schon ein Niedersächsisches Torfersatzforum. Und zweitens: Klima, Klima, Klima. Dieser CDU-Antrag steckt wieder einmal voll dieses grünen Buzzwords. Aber ich wage mal eine Prognose, liebe CDU-Kollegen: Die Grünen werden Sie trotzdem nicht mögen, und immer mehr Menschen da draußen bewegen ganz andere Themen. In Abwägung dieser Aspekte wird meine Fraktion sich zu dem Antrag 4567 gleich enthalten. Und weil es bei diesem Thema so gut passt, möchte ich noch klar und deutlich etwas herausstellen: Wir werden von Deutschland aus nicht die Welt retten können, selbst wenn manch einer hier im Raum ganz fest daran glauben mag. Es nutzt nichts, hier bestimmte Produktionszweige lahmzulegen, wenn der Rest der Welt sie aber fortführt und auch nicht im Traum auf die Idee kommt, es Deutschland nachzumachen. Es nutzt dem Klima nichts. Wir vernichten nur unsere eigene Wertschöpfung, Produktion verlagert sich ins Ausland, unser Wohlstand sinkt. Vor dieser Transformation ins Nichts werden wir von der AfD die Menschen weiterhin warnen, und wir wollen die Menschen davor beschützen. Vielen Dank. Dann kommt von der Fraktion der AfD:

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Zeitpunkt für diese Unterrichtung gestartet werden. Ich fahre jetzt mit den Mitteilungen fort: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages liegen Ihnen vor. Mit der Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten und die vom fraktionslosen Mitglied des Hauses angemeldeten Redezeiten erhalten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten feststellen? - Auch das ist der Fall. Demnach könnte die heutige Sitzung die neue Unterrichtung noch nicht eingepreist gegen 20:50 Uhr enden. Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online" werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler des Hoffmann-von-Fallersleben-Gymnasiums in Braunschweig mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür haben die Abgeordneten Sophie Ramdor und Swantje Schendel übernommen. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer von Danwitz mit. Herr von Danwitz, bitte! Es haben sich entschuldigt: von der Fraktion der CDU Uwe Dorendorf, Marcel Scharrelmann, Dr. Frank Schmädeke und Uwe Schünemann. Vielen Dank. Wie schon erwähnt, hat der Herr Ministerpräsident mitgeteilt, dass er eine Unterrichtung zu dem Thema „Investitionssofortprogramm des Bundes - Auswirkungen und Kompensationen für Länder und Kommunen" abgeben möchte. Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch den Ministerpräsidenten zu dem Investitionssofortprogramm des Bundes - Auswirkungen und Kompensationen für Länder und Kommunen Hierfür erteile ich dem Herrn Ministerpräsidenten das Wort. Herr Lies, bitte!

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Dr. Karl-Ludwig von Danwitz CDU

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

Auch an Sie der Hinweis, dass die Gesamtredezeit ausgewiesen wird. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Etwa 6 % der Schülerschaft in Niedersachsen wird an Schulen in freier Trägerschaft unterrichtet. Das sind etwa 68 000 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Alle diese Schulen warten seit mehr als zehn Jahren auf eine bessere Finanzierung durch das Land Niedersachsen. Und was macht die Landesregierung? Was macht das Kultusministerium? Es deckelt die Ausgaben im Bereich der freien Schulen und entwickelt dann eine Formel, die zu dieser Deckelung passt. Sind diese Schulen für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, immer noch elitäre Privatschulen, deren Kinder von wohlhabenden Eltern unterstützt werden? Genau das sind sie nicht. In einigen Landkreisen gibt es außer diesen Schulen gar keine anderen Angebote, viele berufsbildende Angebote gibt es vor Ort nur in privater Form, und viele Förderschulen bilden das einzig gut erreichbare Förderschulangebot. Sie reden so viel von Vielfalt, von Diversität. Davon darf man aber nicht nur reden. Sie können sie praktisch umsetzen. Das kann man ganz wunderbar mit einer Unterstützung dieser vielfältigen Schulangebote tun. Was bringt Sie dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, diese Schulgesetznovelle ohne jedes konstruktive Gespräch mit uns kommentarlos durch den Landtag zu winken? Wurde nicht vor drei Jahren ein gemeinsamer Letter of Intent verabschiedet, in dem den Schulen in freier Trägerschaft ein nachvollziehbares, finanziell ausreichendes Modell zugesagt wurde? Und nun? - Keine Reaktion von Ihnen auf die Anregungen in der Anhörung - gerade so, als hätte es diese Anhörung gar nicht gegeben. Stumpf haben Sie den Ausführungen des GBD zugehört und dann abgestimmt. Wo waren die Abstimmungen? Sie sprachen vom Dialog mit den Verbänden. Es gab viele Themen, zum Beispiel den doppelten Abzug bei der Zusatzversorgung. Bei einem solchen Thema muss man doch so lange miteinander reden, bis jeder verstanden hat, was richtig ist und was nicht richtig ist. Gerade gestern erreichten uns noch massive Kritikpunkte zu den Verordnungen zu diesem Gesetz. Vor massiven Verschlechterungen wird hier gewarnt. Ich kann bei dem Thema nur sagen: Weniger als das Nichts von Ihnen geht nicht. Selbst zu den wichtigen Verbesserungen im Vergleich zu den alten Finanzregelungen haben Sie sich ja kaum geäußert. Wir als CDU begrüßen es sehr, dass in Zukunft auch Sonderzahlungen wie zum Beispiel der Inflationsausgleich über die Finanzhilfe ausgeschüttet werden können. Das wird ermöglicht, weil in Zukunft nicht die Gehälter der Beamten, sondern die der tarifbeschäftigten Lehrkräfte herangezogen werden. Auch die Einführung des Faktors Sachkosten bei der Berechnung wird von uns begrüßt. Wir sagen auch herzlichen Dank für die Ausführungen von Herrn Erbe und seinem Team in den Ausschussberatungen. Darüber hinaus haben wir als CDU aber nun wirklich keine überzogenen Änderungswünsche angemeldet. Bei mehr als 500 Millionen Euro Gesamtkosten für die Schulen in freier Trägerschaft sind unsere Forderungen ausgewogen und berücksichtigen die dringendsten Wünsche der Verbände. Im Einzelnen: Es geht um die Sachkosten. Uns sind die 16,7 % als Sachkostenanteil deutlich zu niedrig. Wir fordern 20 %. Solidarität, auch von Ihnen so oft in den Mund genommen, sieht doch anders aus! Wir können bei steigenden Sachkosten, die alle betreffen, diese Schulen doch nicht hängen lassen! Für die Förderschulen beantragen wir ganz konkret, dass sie innerhalb der nächsten vier Jahre stufenweise besser unterstützt werden. Es soll in vier Jahren keinen Abschlag mehr geben. Wir bieten das ausdrücklich in einem Stufenplan an, in 0,05‑Prozent-Schritten beim Faktor. Das führt jedes Jahr zu 4 Millionen Euro Mehrkosten. Selbst da haben Sie sich in keinster Weise bewegt. Sie wissen doch ganz genau, dass viele Eltern finanziell überlastet sind, wenn sie für ihre Kinder in Förderschulen noch zusätzliches Schulgeld bezahlen müssen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das möglich. Wir fordern das auch für Niedersachsen. Wir fordern, dass die Evaluierung so schnell wie möglich erfolgt. Wir wollen wissen, ob die Anpassungen, die jetzt vorgenommen werden, den Bedürfnissen der freien Schulträger entsprechen oder ob hier nachhaltig und schnell nachgesteuert werden muss. Bei unserer letzten Forderung geht es um die geplante Änderung des § 146. Wir wollen, dass diese Änderung gestrichen wird und die alte Regelung beibehalten wird. Sie misstrauen den Schulen, dass sie vernünftiges Personal einstellen. Das hat in der Vergangenheit immer geklappt und wird auch in Zukunft klappen. Sie wollen zusätzliche Bürokratie aufbauen - einmal für die Schulen, aber auch mit drei zusätzlichen Stellen im Ministerium. Sie reden von Bürokratieabbau. Dann müssen Sie es auch mal tun! Tun Sie es an dieser Stelle ganz konkret! Diese Stellen brauchen wir nicht. Wir haben hierbei Zutrauen und Vertrauen zu den Schulen. Sie misstrauen ihnen und wollen zusätzliche Hürden aufbauen, insbesondere bei der Einstellung von neuen Kräften. Überall wird von Freiräumen geredet, insbesondere auch von der Ministerin. Hier, bei den Schulen in freier Trägerschaft, wird genau das Gegenteil praktiziert. Wir brauchen die Freiräume auch in der Zukunft. In der Vergangenheit hat das gut funktioniert. Das passt auch überhaupt nicht in die aktuelle Diskussionslage. Die Lehrkräfte werden überall zu Tischrunden und allem zusammengerufen, überall wird über Freiräume geredet, und hier haben Sie genau das Gegenteil vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle wissen, dass die Schulen in freier Trägerschaft in einer großen finanziellen Krise sind. Geben Sie sich einen Ruck und sorgen Sie für eine zukunftssichere und auskömmliche Finanzierung! Wir waren doch gerade in der letzten Woche mit dem Kultusausschuss in Dänemark und Norwegen. Dort haben wir gehört, wie viel man erreichen kann, wenn man auf Konsens und Zielformulierungen über eine Wahlperiode hinaus setzt. Das wünsche ich mir hier manchmal auch bei Ihnen. Die ganzen Gespräche kann man sich ansonsten sparen, wenn Sie bei solchen kleinen Forderungen, wie wir sie hatten, die einen Umfang von 10 Millionen Euro ich sagte es bei einer Summe von 500 Millionen Euro haben, an keiner Stelle auf uns zugehen. Mangelnden Respekt werfe ich Ihnen hier ausdrücklich vor der wird auch von anderen immer wieder eingefordert, wenig Input von Ihnen in den Ausschussberatungen und wenig Input in puncto Geld. Ich bin schwer enttäuscht. Wir stimmen natürlich dieser Schulgesetzänderung von Rot-Grün nicht zu. Ein besseres Schulgesetz mit einer besseren Finanzierung für die niedersächsischen Schüler ist möglich. Danke.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder soll unsere Universitäten zu Leuchttürmen internationaler Spitzenforschung machen. Das ist ein hoch gestecktes Ziel, aber eines, das in der Realität mit Sicherheit verfehlt wird. Trotz Milliardenförderung ist die internationale Sichtbarkeit deutscher Hochschulen eher gering. In weltweiten Rankings schafft es keine einzige niedersächsische Universität unter die besten 100. Die Universität Göttingen, einst Symbol akademischer Hochleistung, ist in diesem Jahr endgültig aus der Exzellenzförderung gefallen. Das haben wir heute Morgen schon mehrfach gehört. Die Ursachen für dieses Versagen sind struktureller und vor allen Dingen politischer Natur. Denn was offiziell als Wettbewerb um Spitzenforschung dargestellt wird, ist de facto zu einem ideologiegeleiteten Auswahlverfahren geworden - mit der Folge, dass Forscher ihre Inhalte zunehmend an politische Kriterien anpassen und nicht mehr an wissenschaftliche Fragestellungen. Was wir sehen, ist eine stille, aber tiefgreifende Entkernung der Wissenschaft. An die Stelle von Ergebnisoffenheit treten Begriffe wie „Diversität", „Gleichstellung" und „Transformation". Projekte mit hoher Anschlussfähigkeit an diese Schlagworte haben oftmals bessere Chancen auf Förderung. Und genau das ist das Problem. Die Landesregierung widerspricht in ihrer schriftlichen Unterrichtung zu unserem Antrag ausdrücklich unserer Kritik. Sie lehnt sowohl den Begriff „Agendawissenschaften" als auch unsere Forderung nach einer Entideologisierung ab. Sie behauptet, das Verfahren sei rein wissenschaftsgeleitet, und lehnt es ab, etwaige inhaltliche Verzerrungen überhaupt zu prüfen. Diese Haltung ist bezeichnend, und sie ist gefährlich. Denn was die Landesregierung als „Chancengleichheit" und „Personalentwicklung" verkauft, ist in Wirklichkeit längst ein Hebel politischer Steuerung. Die Landesregierung betont, die Entscheidungen würden auf Basis wissenschaftlicher Kriterien getroffen, doch sie verschweigt, dass politische Vorgaben längst in die Grundlagen dieser Kriterien eingeflossen sind. Die Vermischung von Wissenschaft und politischer Agenda ist nicht nur ein wissenschaftliches Problem, sondern auch ein demokratisches. Denn sie bedeutet nichts anderes als den Verlust der Wissenschaftsfreiheit - eine Freiheit, die im Grundgesetz verankert ist, aber die durch die wachsende Dominanz ideologischer, totalitärer Denkmuster zunehmend ausgehöhlt wird. Besonders ausgeprägt ist diese Entwicklung in den bereits genannten Agendawissenschaften. Disziplinen wie Postcolonial Studies oder Queer Studies beanspruchen Deutungshoheit in öffentlichen Debatten, bekämpfen aber gleichzeitig jede Kritik mit moralischer Verurteilung. Die Folgen reichen bis in die praktizierende Lehre: Veranstaltungen werden gestört, Dozenten unter Druck gesetzt, wissenschaftliche Diskussionen durch moralischen Aktivismus ersetzt. Die Landesregierung sieht darin kein Problem. Sie spricht von „Freiheit der Themensetzung" und ignoriert dabei, dass diese Freiheit längst nicht mehr für alle gilt. Die AfD-Fraktion sagt klar: Wissenschaft darf kein Instrument zur Durchsetzung politischer Weltbilder sein! Die Exzellenzstrategie muss reformiert werden - grundlegend und mutig! Werte Kollegen, es ist ein Gebot der intellektuellen Pflege, dass Universitäten sich nicht von politischen Strömungen vereinnahmen lassen, sondern ihrem eigentlichen Auftrag folgen, Wahrheit zu suchen, kritisch zu denken und die Gesellschaft intellektuell herauszufordern, nicht zu belehren. Was wir brauchen, ist eine Rückbesinnung auf Leistung, auf Freiheit und auf wissenschaftliche Redlichkeit. Vielen Dank.

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Evrim Camuz GRÜNE

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Frau Kollegin Camuz, Sie haben das Wort! Vielen Dank für die Zwischenfrage. Es ist ja eine Regel, die nicht wir jetzt ins Leben gerufen haben, sondern die auch in der letzten Wahlperiode mit Beteiligung der CDU gelebt wurde. Sie wissen, dass dabei sehr viele vertrauliche Informationen mit Gefangenen geteilt werden, auch über besondere Vorfälle, gegebenenfalls Rückfragen. Ich selbst war ein, zwei Mal im Ausschuss und habe dort erfahren, dass auch vertrauliche Informationen geteilt werden. Aber Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Anfrage zu stellen, und dann erhalten Sie auch die Antwort darauf. Daher sehe ich hier überhaupt keinen Widerspruch. Wenn Sie für Transparenz sind, freue ich mich darauf, wenn Sie uns darin unterstützen, als letztes Bundesland in Deutschland ein Transparenzgesetz zu schaffen. Es gibt bereits in 15 Ländern ein Transparenzgesetz. Niedersachsen ist das einzige Land, das ein solches Gesetz nicht hat. Daher freue ich mich, dass Sie uns da unterstützen und wir diese Lücke Hand in Hand endlich füllen können. Das zweite große verabredete Projekt von Rot-Grün ist ein

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Christian Fühner CDU

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

Herr Präsident, vielen Dank. Ich hatte erst noch die Reaktion zur Zwischenfrage abgewartet und mich deshalb erst dann gemeldet. Ich will aber das, was der Kollege Güldner gesagt hat, noch einmal einsortieren, weil er anscheinend den Gesetzentwurf und alles, was damit zusammenhängt, falsch verstanden bzw. nicht richtig gelesen hat. Zunächst einmal will ich ganz klar sagen: Wir haben uns schon, bevor Ihr Antrag hier im Parlament behandelt worden ist, mit diesem Thema sehr intensiv auseinandergesetzt, und zwar im Rahmen einer Expertenanhörung, die sehr gut mit hochkarätigen Experten im Bereich der Medienpädagogik, auch mit Menschen aus der Praxis, unter anderem mit zwei Schulleitern von einer KGS und von einer Oberschule besetzt war. Diese haben uns ganz klar gesagt, dass sie von der Landesregierung und vom Gesetzgeber in Niedersachsen klare Regelungen erwarten und dass das, was sie in ihrer eigenen Schule umsetzen, immer wieder auch mit Widerständen behaftet ist. Sie erwarten keine Empfehlungen oder irgendwelche netten Briefe. Sie wollen eine rechtliche Verankerung mit einer Gesetzesänderung und nicht das, was Sie hier auf den Weg bringen oder prüfen wollen. Und zum Zweiten, Herr Güldner, gibt es auch keinen Widerspruch zu dem, was Herr Reinken in der letzten Plenardebatte hier von sich gegeben hat. Natürlich wollen auch wir Freiheiten im Rahmen des pädagogischen Einsatzes einräumen. Wenn Sie den Gesetzentwurf richtig gelesen hätten, dann würden Sie auch erkennen, dass sowohl in der Grundschule als auch im Sek. I- und im Sek. II-Bereich ein pädagogischer Einsatz möglich ist, wenn es darum geht, beispielsweise mit der künstlichen Intelligenz zu arbeiten, wenn es um Recherchearbeiten und alles Weitere geht. Natürlich wollen wir die Digitalisierung in den Schulen. Aber es geht darum, dass ein außerunterrichtlicher Einsatz wie auf dem Schulhof zu sitzen und TikTok-Videos zu gucken und ähnliche Situationen, die ich auch im Fallbeispiel benannt habe, nicht mehr möglich sind, dass der private Gebrauch auf dem Pausenhof und in der Klasse nicht mehr erfolgen kann, damit sich die Kinder und Jugendlichen besser konzentrieren können. Wir wollen damit den Kindern den Rücken stärken. Alleine darum geht es bei diesem Gesetz. Vielen Dank, Herr Kollege Fühner. - Herr Kollege Güldner

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Instagram, TikTok und Co.: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche - Falsch- und Desinformationen eindämmen

‑ Wenn dann wieder Ruhe einkehrt. Ich kann Ihnen den Entschließungsantrag nachher gerne noch einmal zur Verfügung stellen. Wir stehen zu einer kompletten Neuregelung der Auskunftsansprüche nach dem Achtung, ein langer, aber wichtiger Name Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, damit wir den BürgerInnen den Zugang zu ihren Rechten im Netz erleichtern können. Ein weiterer Punkt: Wir unterstützen die Forderung nach einer EU-weiten Gesetzesinitiative zur Trennung von TikTok von der chinesischen Muttergesellschaft analog zur Diskussion in den USA. Meine Fraktion war vor Kurzem zu einer Fraktionsklausur in Brüssel. Ich sage ganz deutlich: Große Plattformen verdienen ihr Geld auch auf dem europäischen Markt. Wenn es nicht funktioniert, dass sie sich an die Spielregeln halten, dann müssen wir als EU stark zusammenstehen und notfalls Plattformen auch abschalten. Es geht dabei keinesfalls um pauschale Plattformenkritik, sondern um Souveränität, Datenschutz und das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen. Wir stehen heute an einem Punkt, an dem wir uns entscheiden müssen: Schauen wir weiterhin dabei zu, wie kommerzielle Interessen über das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen gestellt werden, oder setzen wir klare Grenzen, schaffen Schutzräume und übernehmen Verantwortung? Mit diesem Antrag machen wir sehr deutlich: Der Schutz junger Menschen im digitalen Raum ist ein zentrales Anliegen für eine demokratische, gerechte und sichere Gesellschaft. Herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Ausschussberatung.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Drohnen, Desinformation, Destabilisierung - hybriden Bedrohungen entschlossen entgegentreten

Sie können die Zwischenfrage beantworten und darüber hinaus noch Ihre Restredezeit nutzen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Prell, vielen Dank für Ihre Zwischenfrage. Ja, ich habe einen Fernsehphilosophen aus den 70er-Jahren zitiert, und er hat recht. Er hat nun mal recht. Denn: Wir haben heute Morgen die Regierungserklärung von Herrn Lies gehört. Über was hat er berichtet? Sondervermögen! Das ist kein Sondervermögen, das ist eine Desinformation. Es sind Sonderschulden, die unsere Kinder und Enkelkinder zahlen müssen. Das ist die Wahrheit! Und dass Sie, Herr Lechner - er ist jetzt nicht da, dem noch zustimmen, ist bezeichnend. Es ist bezeichnend für den Zustand der CDU in unserem Land. Das ist die gefährlichste Partei, die da ist, weil sie nämlich konservative Stimmen in linke Politik verwandelt zum Schaden unseres Landes. Das ist die Wahrheit. - Herr Siebels, Sie können sich gerne zu Wort melden. Ich werde die Frage trotzdem noch kurz weiter beantworten. Wann endlich,

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Daniela Behrens SPD

Drohnen, Desinformation, Destabilisierung - hybriden Bedrohungen entschlossen entgegentreten

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich sehr herzlich bei der SPD-Fraktion bedanken, die dieses Thema gesetzt hat. Ich möchte mich auch sehr herzlich bei der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der CDU bedanken, die mit dem Thema hybride Bedrohungen sehr ernsthaft und seriös umgegangen sind. Das ist ein sehr abstraktes Thema. Es geht darum, dass wir in diesem Parlament darüber sprechen, was diese Bedrohung bedeutet, und die Öffentlichkeit darüber informieren, was in unserem Land los ist. Und die AfD hat wieder bewiesen und unterstrichen, dass sie an diesem Thema gar kein Interesse hat. Stattdessen bringt sie Verschwörungsideologie sogar noch in diesen Landtag. Deswegen herzlichen Dank an die drei anständigen Fraktionen für ihre Ernsthaftigkeit! Wir haben schon gehört: Unsere Demokratie wird angegriffen, und zwar nicht mit Panzern, sondern mit Propaganda, nicht mit Bomben, sondern mit Bots und Falschinformation, mit Drohnen, mit Cyberangriffen. Unsere Gesellschaft soll verängstigt und in eine undemokratische Lage versetzt werden. Der gerade veröffentlichte Verfassungsschutzbericht 2024 ist da ganz deutlich: All diese Angriffe verfolgen das Ziel, uns zu verunsichern und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt zu destabilisieren. Das dürfen wir nicht zulassen, meine Damen und Herren, und das tun wir in Niedersachsen auch nicht. Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Marzischewski-Drewes zu? Nein, vielen Dank. Wir haben von ihm gerade, glaube ich, genug gehört. Meine Damen und Herren, wir in Niedersachsen sind sehr wehrhaft, was solche Bedrohungen angeht, und wir wappnen uns entsprechend. Wir haben dieses Thema schon vor zwei Jahren sehr intensiv in die Innenministerkonferenz gebracht. Ich muss zugeben, dass es ein bisschen gedauert hat, bis alle Länder dem Thema hybride Bedrohungen die Bedeutung zugemessen haben, die ihm zukommt. Nun wollen wir uns aber vor zwei Wochen haben wir uns in Bremerhaven sehr intensiv dazu ausgetauscht um einen besseren und effektiveren Informationsaustausch kümmern, und natürlich wollen wir uns auch operativ entsprechend aufstellen. Wir haben vorletzte Woche vereinbart, dass in allen Ländern zentrale Ansprech- und Koordinierungsstellen zum Umgang mit hybriden Bedrohungen geschaffen werden. Lieber Herr Bock, in Niedersachsen haben wir das schon letztes Jahr getan. Alle anderen Länder ziehen jetzt nach. Wir haben einen sogenannten Single Point of Contact SPoC Hybrid in der Verfassungsschutzabteilung. Dort werden alle entsprechenden Informationen entgegengenommen, bewertet, weiterverarbeitet und weitergeleitet, und daraus werden auch Präventivmaßnahmen abgeleitet. Das Thema Information und Sensibilisierung ist sehr bedeutsam für den Schutz unserer Demokratie, meine Damen und Herren. Deswegen wird der niedersächsische Verfassungsschutz eine Verfassungsschutzbehörde, die das im Länderkonzert besonders in den Fokus stellt weiterhin Desinformation im Netz bekämpfen. Die Informationen, die der Verfassungsschutz hat, werden aufbereitet und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, damit sich alle damit beschäftigen können. Wir informieren die Bürgerinnen und Bürger, damit sie wissen, was in unserer Demokratie los ist. Das ist gut. Aber Sie alle haben recht, wenn Sie sagen: Es muss einen Schritt weiter gehen. Daher bin ich sehr froh, dass wir uns auf der letzten IMK darauf verständigt haben, auch beim Thema Drohnenabwehr einen Schritt nach vorne zu tun. Wir müssen die innere und die äußere Sicherheit besser miteinander verschränken. Da haben wir noch Luft nach oben. Sehr zu Recht sieht das Grundgesetz eine Trennung von innerer und äußerer Sicherheit vor. Das ist eine Lehre aus unserer Geschichte. Aber angesichts der Drohnen, die wir quasi alltäglich auch an der Deutschen Bucht beobachten, müssen wir hier neue Wege gehen. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir norddeutschen Länder uns auf eine gemeinsame, abgestimmte Beschaffung zur Drohnenabwehr verständigen wollen. In den nächsten Wochen findet eine Nord-IMK statt, und ich bin mir sehr sicher das ist auch mein Ziel, dass wir uns auf operative Maßnahmen und eine gemeinsame Anschaffung entsprechender Drohnenabwehrtechnik verständigen werden. Es geht nicht um Drohnen, die jetzt schon von der Polizei eingesetzt werden und für die es auch eine rechtliche Grundlage gibt, sondern es geht um die Abwehr von militärischen Drohnen. Meine Damen und Herren, sie sind eine andere Kategorie, die wir aufnehmen müssen. Es geht also nicht um die Drohnen, die wir aktuell bereits bei Versammlungen oder für Lageeinschätzungen im Einsatz haben. Deswegen bin ich sehr dafür, dass wir uns das schöne Instrument des Havariekommandos, das vor einigen Jahren von Niedersachsen und den anderen norddeutschen Ländern eingerichtet wurde, als Beispiel nehmen. Damals haben wir nicht lange über rechtliche Konstrukte wie wir das machen gesprochen, sondern Bund und Länder haben ihre Kräfte quasi in einem gemeinsamen Operationsraum gebündelt und sind heute in der Lage, in der Deutschen Bucht die Schifffahrt sicher zu machen und das Unfallmanagement zu koordinieren. Diesen Weg wollen wir auch bei der Drohnenabwehr gehen. Ich freue mich darauf, dass wir uns darüber in den nächsten Wochen sicherlich werden verständigen können. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Mir ist wichtig, dass wir uns gemeinsam zum Schutz unserer Demokratie aufstellen, um unsere Infrastruktur, aber auch unsere Gesellschaft zu schützen. Das muss Priorität haben. Ebenso muss es Priorität haben, uns über die Angriffe auszutauschen und sie vor allen Dingen abzuwehren. Und es muss Priorität haben, dass die Sicherheitsbehörden besser miteinander agieren. Dem Landtag ist das klar. Ich hoffe, dass wir weiterhin gemeinsam an diesem Thema arbeiten. Sie können sich sicher sein, dass Niedersachsen bezüglich der Abwehr der Feinde unserer Demokratie weiterhin vorbildlich vorangeht, und ich bedanke mich für Ihre Unterstützung dabei. Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor,

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Verena Kämmerling CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Kellermann, es ist natürlich klar, dass Sie hier versuchen, das zu rechtfertigen. Ich kann mich allerdings sehr gut an die damaligen Beratungen erinnern. Ich glaube, da wurde das Klimagesetz auch noch nicht federführend von Ihnen bearbeitet. In den Ausschussberatungen wusste am Ende nicht einmal der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, bei welcher Fassung wir gerade waren. Sie haben den Torfabbau angesprochen. Wir haben jetzt eine völlig verunsicherte Torf- und Erdenindustrie, die sich einem Berufsverbot gegenübersieht, die nicht weiß, wie sie in Zukunft weiter existieren kann. Dem Klimaschutz haben Sie damit einen Bärendienst erwiesen: Wenn die Substrate nicht mehr da sind, dann werden die Moore in Polen und im Baltikum abgetorft, und dann werden diese Substrate mit zusätzlichen CO2-Emissionen importiert werden. Das Argument Klimarat habe ich eben gebracht. Der ist bis heute nicht da. Sie wollten Ihren Koalitionsvertrag erfüllen, nichts anderes. Hätten Sie ein halbes oder ein Dreivierteljahr gewartet, dann hätte man ein rundes Gesetz machen können, inklusive Wärmeplanung und auch inklusive Klimaanpassung. Das haben Sie nicht geschafft. Das ist reine Parteipolitik gewesen. So war es.

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Sebastian Zinke SPD

Den islamistischen Extremismus bekämpfen, die jüdische Bevölkerung schützen, die Finanzierung islamistisch-extremistischer Organisationen offenlegen und weiterer Eskalation vorbeugen!

Herzlichen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bothe! Wenn man bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts in der letzten Woche war, dann konnte man dem entnehmen, dass der Vorwurf, den Sie hier erheben, der krasse Vorwurf, dass sich die Landesregierung der Problematik des Islamismus nicht annimmt, gänzlich falsch ist. Die Landesregierung beschäftigt sich mit dieser Problematik und bekämpft den Islamismus im Rahmen der Gesetze und im Rahmen der Verfassung. Sie unternehmen hier mit Ihrem Antrag den Versuch, das Spannungsverhältnis zwischen dem Islam, den Islamisten und dem Judentum aufzumachen. Sie vereinfachen das hier in Ihrem Antrag. Ich glaube, allein ein Blick in den Nahen Osten und auf das, was dort an schrecklichen Dingen passiert, würde reichen, um zu zeigen, dass es so einfach nicht ist, wer da auf der einen Seite die Guten und auf der anderen Seite die Bösen sind. Das kann man auch in 3:30 Minuten hier gar nicht erklären. Was man aber sagen kann, Herr Bothe, ist das habe ich hier öfter schon gesagt, dass jegliche Form des Extremismus, jede Form von politischer Auseinandersetzung, die absolut ist, die kompromisslos ist und die auch nicht eine andere Seite sehen will, für dieses Land schädlich ist. Denn Extremismus führt am Ende immer zur Konfrontation, zu Krieg, Zerstörung und im schlimmsten Falle auch zum Tod von Millionen von Menschen. Deshalb kämpft die SPD seit 1863 gegen den Extremismus, und zwar gegen jegliche Form von Extremismus. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Zinke. -

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Peer Lilienthal AfD

Die Einführung eines Landesbaukindergelds prüfen

des Kollegen Lilienthal. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kollegin Reinecke, alle Stichtagsregelungen kennen irgendwie Verlierer und Gewinner. Das kann ich nicht ändern. Solange wir in diesem Zeitschema von Jahr, Monat und Tag bleiben, werden Sie immer jemanden haben, der bei einer Stichtagsregelung hinten runterfällt, und Sie werden jemanden haben, der am 1. Januar geboren ist und sich die Hände reibt. Das kann man nicht ändern, solange unser Zusammenleben hier so gestaltet ist. Das ist nun mal so. Was ich zurückweise, ist die Vorstellung, wir würden wollen, dass nur der Vater arbeitet. Also erst einmal: Jawohl, ich würde mir wünschen, dass es in Deutschland und in Niedersachsen so wäre, dass ein Haupternährer reichen würde, um eine Familie zu führen und um eine Familie auch mit einem Eigenheim zu versorgen. Völlig klar! Wer das aber ist, ob das die Frau oder der Mann oder eine von zwei Frauen ist, das ist mir völlig egal, darum geht es gar nicht. Weder dieser noch der letzte Antrag, den wir zur Grunderwerbsteuer hatten, nimmt das irgendwie auf. Das wäre also für alle gleich, auch für Familien, die Ihnen jetzt gerade vielleicht vorschweben. Alleinerziehende oder so etwas: Selbst die würden dieser Regelung unterfallen. Und bei den Kindern ist das genauso. Da stellen wir wie beim letzten Antrag ausschließlich auf § 32 Einkommenssteuergesetz ab, also auf Kinder im Sinne des Einkommensteuerrechts. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass wir dieses Weltbild hätten. Stichwort „eigene Ansätze": Ich habe mich hier vor ungefähr einem halben Jahr oder lass es ein bisschen länger her sein hingestellt und einen komplett gecrafteten Antrag mit dieser Anrechnung der Grunderwerbsteuer vorgestellt. Den haben Sie sonst noch nirgends gefunden. Er ist jetzt dankenswerterweise in unserer Partei auf dem Weg durch die Parlamente, worüber ich mich sehr freue, und wird sicherlich auch in unser Landeswahlprogramm eingehen. Aber da haben Sie mir im Prinzip genau dasselbe erzählt. Daher kann ich es Ihnen halt nicht recht machen, was mich zu dem Schluss bringt: Es geht nicht darum, was in dem Antrag drinsteht, sondern der Absender ist das Problem.

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Colette Thiemann CDU

Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen

‑ Die Kollegin hat sechs Minuten zur Verfügung. Wie sie diese ausnutzt, kann sie selbst entscheiden. Nicht wahr, Frau Thiemann? Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Siebels hört jetzt mal zu! Vorweg geht mein Dank an meine Vorrednerin. Dass ich zu einem Antrag der AfD noch mal ins Schmunzeln komme, hätte ich nicht gedacht. Also vielen Dank! Das nenne ich Wortwitz! Wir sprechen heute über einen Antrag der AfD zur Verbesserung der ‑ Das mit dem Zuhören wäre auch ein guter Rat an Sie! ‑ Sehr gut. Wir sprechen heute über einen Antrag der AfD zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung in Niedersachsen - ein Thema, das auf den ersten Blick relevant erscheint. Denn klar ist: Wer über digitale Teilhabe spricht, spricht auch über wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, über gleichwertige Lebensverhältnisse und über Bildungsgerechtigkeit im 21. Jahrhundert. Aber wenn wir auf diesen Antrag gucken, sehen wir: Hier wird nichts neu gedacht, nichts weiterentwickelt und schon gar nichts umgesetzt. Stattdessen erleben wir einen Sammelband von Selbstverständlichkeiten, gepaart mit altbekannten Forderungen, die in Wahrheit längst Gegenstand laufender Prozesse sind. Politische Initiative altbekannt: Fehlanzeige. Sachkenntnisse auch altbekannt: selektiv. Konstruktivität - nicht erkennbar. Zur Sache: Sie fordern Roamingpflichten, Infrastruktursharing und mehr Wettbewerb im Mobilfunkmarkt. Das klingt gut - leider keine neue Idee. Die gesetzliche Grundlage für genau diese Instrumente wurde mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes geschaffen, die bereits zum 1. Dezember 2021 in Kraft trat. Lesen Sie gerne mal in den dortigen §§ 99, 105 und 106 nach. Dort werden nationales und lokales Roaming ermöglicht sowie verpflichtendes Infrastruktursharing in unterversorgten Gebieten. Und was ist seitdem passiert? Die Bundesnetzagentur hat am 24. März 2025 ein Verhandlungsgebot veröffentlicht, um die Nutzung bestehender Netze zwischen Betreibern zu verbessern. Das ist im Übrigen ein konkretes regulatorisches Instrument, das der Markt nun umsetzen muss. Und: Das ist keine Idee der AfD, sondern ein Ergebnis intensiver fachpolitischer Arbeit, vorangetrieben durch Bund, Länder und Fachministerium. Und wer war auf Landesebene maßgeblich daran beteiligt? Das war der niedersächsische Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann in den Jahren 2017 bis 2022 mit Staatssekretär Stefan Muhle, der bis November 2022 als Beauftragter für Digitalisierung wirkte. In dieser Zeit war Niedersachsen eines der wenigen Bundesländer, die Digitalisierung strukturell im Wirtschaftsressort verankert hatten - mit sichtbaren Erfolgen: die Vorbereitung der Genehmigungsfiktion für Mobilfunkantennen, eine aktive Rolle im Bundesrat bei Fragen der Frequenzpolitik und von Marktzugängen und das gezielte Vorantreiben von Fördermodellen über die NBank, um insbesondere die von Ihnen angesprochenen Flecken im ländlichen Raum zu beseitigen. Diese Phase stand für strukturelle Digitalpolitik mit Weitblick, getragen von einem pragmatischen, wirtschaftsnahen Verständnis der Herausforderungen. Aber jetzt muss ich Wasser in den Wein gießen. Unter der aktuellen rot-grünen Landesregierung seit November 2022 ist leider der klare politische Fokus auf die Digitalisierung verloren gegangen. Insbesondere wurde die ressortübergreifende Verantwortung zersplittert und die Koordination erschwert. Viele Initiativen aus der Vorgängerzeit laufen nun weiter, aber leider gibt es keine neuen Impulse. Digitalisierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist kein Selbstläufer. Sie braucht Führung, Priorität und Durchsetzungsvermögen. Das fehlt aktuell in Hannover. Warum das Thema so zentral ist? Weil Funklöcher keine Lappalie sind. Für die Wirtschaft bedeuten sie Wettbewerbsnachteile, für Schulen und Bildungseinrichtungen bedeuten sie Rückschritt und für den ländlichen Raum Frust, weil der digitale Anschluss zur Lebensqualität gehört, genau wie Straße, Wasser und Strom. Deswegen ist es unehrlich, so zu tun wie in Ihrem Antrag, dass hier der Staat insgesamt auf ganzer Linie versagt hat. Der Mobilfunkausbau ist ein komplexes Zusammenspiel: Netzbetreiber, Bund, Länder, Kommunen, Raumordnung, Genehmigungsrecht. Niedersachsen hat insbesondere in der Vergangenheit geliefert trotz dieser Hürden. Was dagegen nicht hilft, ist das, was Sie hier abliefern: ein Antrag, der bestehende Maßnahmen wiederkäut, der keine Struktur bietet, keine Finanzierungsgrundlagen, keine klaren Verantwortungszuteilungen und stattdessen ein Bild zeichnet, das mit der Realität so gut wie gar nichts zu tun hat. Das ist der entscheidende Unterschied: Verantwortliche Politik handelt, Populismus bleibt meistens inhaltsleer stehen. Ein letzter Punkt: zur Mobilfunkmesswoche im Mai 2025. Diese wurde auf Bundesebene vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in enger Kooperation mit den Ländern und Kommunen zur realitätsnahen Datenerhebung durch Bürgerinnen und Bürger initiiert, um letzte weiße und graue Flecke belastbar zur identifizieren. Insoweit sind wir hier frühzeitig aktiv und mit hoher Beteiligung vertreten. Das ist im Übrigen ein Verdienst der Verwaltungsstrukturen und Fachreferate, die unter der vorherigen Regierung geschaffen und eingespielt wurden. Dass diese Kompetenz nun unter der aktuellen Regierungskoalition droht, in einer Gemengelage aus Symbolpolitik, Projektitis und Detailverliebtheit zu versanden, ist nicht nur bedauerlich, es ist ein Rückschritt in diesem Land. Zum Schluss ein Sprichwort, das, glaube ich, nicht nur auf diesen Antrag bei Ihnen wie die Faust aufs Auge passt: Der Hund bellt, die Karawane zieht weiter. Die digitale Karawane in Niedersachsen muss weiterziehen - mit realistischer Planung, strukturierter Förderung und fachlicher Verantwortung, aber ganz sicher nicht mit Ihnen. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen mit den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die wirklich etwas voranbringen wollen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Kirsikka Lansmann SPD

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

ist. Welchen Sinn und Zweck hat diese Anhörung dann überhaupt noch gehabt? Bitteschön, Frau Kollegin! Vielen Dank für die Frage, Herr Fühner. Natürlich ist eine Anhörung immer wichtig, weil wir uns einem engen Dialog stellen. Diesmal waren viele Punkte finanziell einfach nicht möglich. Aber deswegen haben wir ja die Evaluierungsklausel und werden weiter im engen Dialog bleiben, um dann zu schauen, wie wir die freien Schulen noch mehr stärken können. Herzlichen Dank.

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Evrim Camuz GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es gibt Momente, in denen wir innehalten sollten. Am 9. Oktober 2022 haben wir alle, die hier sitzen, das Vertrauen der Menschen in Niedersachsen ausgesprochen bekommen. Jetzt ist ein guter Moment, sich daran zu erinnern, wem wir eigentlich dienen. An die Abgeordneten der AfD: Wir sind nicht hier, um uns selbst zu schützen. Wir sind nicht hier, um unsere Sonderrechte zu erweitern. Wir sind gewählt, weil uns Menschen ihr Vertrauen geschenkt haben, weil sie wollen, dass wir die Herausforderungen unserer Zeit mit Zuversicht angehen. Und dieses Vertrauen ist kein Freibrief - es ist ein Auftrag. Die AfD möchte nun die Indemnität auf Pressearbeit, öffentliche Auftritte und Parteiveranstaltungen erweitern, also auf jede rechtlich problematische Meinungsäußerung auf Social Media oder außerhalb des Parlaments ausdehnen. Auch wenn das Austesten der Grenzen des Sagbaren oft politisches Kalkül ist, muss sich dieses auf die Tätigkeit hier im Landtag und in den dazugehörigen Einrichtungen begrenzen. Wo landen wir denn, wenn jeder öffentlichkeitswirksame Auftritt in der Funktion als Abgeordnete den Mitteln des Rechtsstaates verwehrt verbleibt und nicht verfolgt werden kann? Einen solchen Freifahrtschein darf und wird es mit uns nicht geben. Die Indemnität schützt uns zu Recht für das, was wir im Parlament sagen, damit wir frei debattieren können, ohne Furcht vor Strafverfolgung. Ja, das ist richtig. So sind wir vor politischer Willkür sicher, unabhängig davon, welche politischen Strömungen mehrheitlich hier im Parlament vertreten sind. Die Indemnität ist ein fundamentaler Schutz und ein wichtiges Abgeordnetenrecht. Aber was jetzt zur Debatte steht, ist keine Verteidigung der Demokratie - es ist ihre Verzerrung. Eine Ausweitung der Indemnität bedeutet in Wahrheit weniger Verantwortung von Abgeordneten, weniger Rechenschaft, mehr Abstand zur Realität. Und genau das ist es, was so viele Menschen an der Politik verzweifeln lässt. Wenn da draußen jemand Verantwortung übernimmt im Beruf, im Ehrenamt, im Alltag, dann wird er oder sie auch zur Rechenschaft gezogen. Nur wir sollen uns einen Mantel der Unantastbarkeit umhängen? Ist das jetzt wirklich Ihr Ernst? Das ist nicht Freiheit, das ist Abgehobenheit und rechtsstaatlich höchst problematisch. Die AfD argumentiert in ihrem Gesetzentwurf damit, dass Abgeordnete nur nach ihrem Gewissen handeln - und das stimmt auch. Aber wenn Ihr Gewissen Ihnen andauernd sagt, dass Sie strafrechtlich relevante Dinge sagen müssen, und Ihr Gewissen in Widerspruch zur Verfassungstreue steht, dann würde ich an Ihrer Stelle Ihr Gewissen noch einmal überdenken. Wenn wir jetzt die Tür weiter öffnen, dann öffnen wir sie für Misstrauen, für Politikverdrossenheit, für die, die sagen: Die da oben, die machen eh, was sie wollen, die dürfen machen, was sie wollen, und sagen, was sie wollen! - Nein, das dürfen wir nicht zulassen. Ich sage ganz klar: Wer Macht hat, muss sich auch verantworten. Wer ein Mandat trägt, trägt auch Last und Verantwortung - der Sie leider tagtäglich nicht gerecht werden. Die Forderung der AfD passt eindeutig zu der Opferrolle, in der sie sich so gerne suhlt: Sie dürften nichts mehr sagen und würden immer an den Pranger gestellt. Auch die Behauptung, dass der § 130 StGB Volksverhetzung angeblich ausgeweitet herangezogen werde, um Strafverfahren gegen AfD-Abgeordnete einzuleiten, kommt nicht von ungefähr. Wenn man sich einmal in Ihren Reihen umschaut, dann wundert es mich nicht, wie Sie genau auf diesen einen Paragrafen gekommen sind. Sie sind die Einzigen, die etwas daran tun können, dass Sie nicht länger von der Staatsanwaltschaft strafverfolgt werden. Hören Sie auf, Menschen aufgrund ihrer Individualität herabzuwürdigen! Dann klappt es auch mit der Staatsanwaltschaft. Danke schön.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Mohrs, hat sich die Platzierung niedersächsischer Universitäten in nationalen und vor allem internationalen Ranglisten seit der Einführung der Exzellenzstrategie verbessert? Wenn ja, für welche Hochschulen? - Vielen Dank.

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Alexander Saade SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit einem Gesetzentwurf der CDU, der den Einsatz und die Abwehr von Drohnen im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz regeln möchte. Genau genommen, geht es um zwei neue Paragrafen: den § 32 b für den Einsatz und den § 32 c zur Abwehr von Drohnen. Die Begründung ist vernünftig und klingt plausibel: Der Einsatz von Drohnen ist mittlerweile faktisch standardisiert, also brauchen wir jetzt auch eine gesetzliche Regelung dafür. Ich sehe das etwas anders. Drohnen sind nämlich heute schon rechtlich abgedeckt. Der Einsatz von Drohnen ist möglich und findet auch schon statt. Beispiele: Großveranstaltungen, Beobachtungen, Tatortaufnahmen, Unfallaufnahmen - all solche Dinge laufen schon. Selbstverständlich haben wir auch eine rechtliche Regelung dafür - eine ganze Reihe von Eingriffsnormen, die technikoffen formuliert sind. Das ist unter anderem der § 32 NPOG für offene Datenerhebung. Wir haben den § 35 für Observation, § 35 a für den verdeckten Einsatz - dann mit Richtervorbehalt und Kernbereichsschutz. All diese Normen sprechen von „technischen Mitteln" und nie von expliziten Geräten - und das ist auch gut so. Denn eine gute gesetzliche Regelung kümmert sich um den Grundrechtseingriff und nicht um das Einsatzmittel. Die CDU schreibt in ihrer Begründung sinngemäß: Wenn sich eine Maßnahme in der Praxis etabliert, dann ist der Gesetzgeber verpflichtet, eine eigene Ermächtigungsgrundlage zu schaffen. - Das klingt überzeugend, ist aber nicht zutreffend. Entscheidend ist nämlich die Intensität des Grundrechtseingriffs einer Maßnahme und nicht das, was man dazu verwendet. Wohnraumüberwachung, Vorratsdatenspeicherung - klar, bei solchen Dingen ist es verfassungsrechtlich zwingend vorgegeben, dass wir dafür eine rechtliche Regelung haben. Aber bei Drohnen eben nicht! Praxisbeispiel: Bei Demonstrationen hat die Polizei vor vielen Jahren mit Videokameras gearbeitet - schwer, deshalb am Mann. Dann hat man angefangen, sie auf einem Hubwagen anzubringen, weil das eine bessere Übersicht gibt. Dann wurden die Kameras kleiner, also hat man sie auf ein Stativ gedreht - Stativ hoch, konnte auch Aufnahmen machen. Heute sind es Drohnen - technisch unterschiedlich, aber was die Maßnahme angeht, juristisch identisch. Sie machen Aufnahmen und nichts anderes. Das Gerät spielt also keine Rolle. Es braucht also nicht für jede standardisierte Praxis eine neue Vorschrift. Oder anders: Nicht für jedes Gerät braucht es einen expliziten Paragrafen. Der Gesetzgeber schafft keine Gebrauchsanweisungen für alle neuen technischen Neuheiten. Herr Kollege Saade, es gibt den Wunsch der Kollegin Buschmann nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie diese zu? Gerne. Bitte sehr!

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Jessica Miriam Schülke AfD

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Herr Minister Mohrs, in der heutigen Fragestunde befassen wir uns wir haben es schon gehört mit der Exzellenzstrategie - einem Förderprogramm von Bund und Ländern, das mit seinen entsprechenden Exzellenzclustern Innovation und Forschung in Deutschland voranbringen soll. Dieses Förderprogramm nimmt insofern eine bedeutende Rolle in der niedersächsischen Forschungslandschaft ein, da es auch grundlegende Prinzipien unserer Gesellschaft berührt. Dazu gehören der Umgang mit Steuergeldern, die akademische Freiheit, die Stärkung des Wissenschaftsstandorts Niedersachsen und nicht zuletzt die Leistungs- und Innovationsstärke unseres Landes im internationalen Wettbewerb. Hat Niedersachsen das Potenzial, zur Weltspitze der Wissenschaft aufzuschließen, und ist die Exzellenzinitiative oder ‑strategie der geeignete Hebel hierfür? Das muss kritisch hinterfragt werden. Wie bereits ausgeführt wurde, traten in der letzten Auswahlrunde für die Exzellenzcluster neun niedersächsische Forschungsprojekte an. Davon konnten sich sechs durchsetzen. Die Landesregierung betont auch heute immer wieder, welchen Erfolg sie darin sieht. Doch bei genauerer Betrachtung stellen auch wir als AfD-Fraktion hier im Niedersächsischen Landtag die Frage: Ist das wirklich der gewünschte Erfolg? Denn Baden-Württemberg bekam 17 Anträge für Exzellenzcluster bewilligt, Bayern 19 und Nordrhein-Westfalen sogar 23 Cluster. - So viel also zu den Exzellenzclustern! Zur Exzellenzstrategie in ihrer konzeptionellen Gesamtheit haben wir als AfD-Fraktion doch einige Bedenken. Für uns ist es deshalb wichtig, das Förderprogramm an dieser Stelle einmal zu hinterfragen und wichtige Kritikpunkte anzubringen. Als ersten Kritikpunkt möchte ich die hohen personellen und finanziellen Ressourcen hervorheben, die für Anträge, Coachings und Begutachtungen aufgewendet werden müssen. Die Folge: Kleine Fächer mit hoher Qualität scheitern oftmals an bürokratischen Anforderungen. Der zweite Kritikpunkt ist, dass häufig Spitzenforscher von der Lehre entbunden werden, um den enormen Arbeitsaufwand leisten zu können. Dies führt dazu, dass Studenten nur noch selten von den besten Köpfen ihres Faches unterrichtet werden. Der dritte Kritikpunkt ist: Die sogenannte zweite Riege von Forschern versucht, diese personellen Defizite auszugleichen, ohne selbst erkennbar von der Exzellenzförderung zu profitieren. Hier wird Forschung auf Kosten der Lehrqualität und unseres wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert. Der vierte Kritikpunkt ist besonders besorgniserregend, denn innerhalb des Förderprogramms gibt es kaum Maßnahmen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten, Manipulation von Antragslisten oder Vetternwirtschaft. Der fünfte und extrem wichtige Kritikpunkt ist: Es gibt bislang kein unabhängiges Monitoring, um eine objektive Bewertung der Initiative zu gewährleisten. Wir, die AfD-Fraktion, sehen hierin nicht nur einen Mangel an Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern, die das Ganze ja wie immer finanzieren, sondern stellen auch die Effektivität und Effizienz eines solchen Förderprogramms infrage. Frau Schülke, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Viehoff zu? Ich möchte gerne fortfahren. Dann fahren Sie fort! - Frau Viehoff! Werte Kollegen, Sie sehen, die Exzellenzstrategie muss reformiert werden, um sicherzustellen, dass sie einen echten, wertsteigernden Beitrag leistet, der den Anforderungen unserer Universitäten gerecht wird und vor allem auch eine konstante und exzellente Lehrqualität gewährleistet. Nur das kann zu einem fairen wissenschaftlichen Wettbewerb auf internationaler Ebene führen, und nur so können wir die Innovationskraft unseres Landes tatsächlich nachhaltig sichern. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Schülke. - Für die Fraktion der SPD hat sich zu Wort gemeldet: die Abgeordnete Annette Schütze.

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Rüdiger Kauroff SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)

Ich sehe, Herr Kauroff möchte erwidern. Bitteschön! Herr Wille, wir haben schon über den gemeinsamen Kaffee gesprochen. Keine Frage, das Angebot gilt nach wie vor. Wenn Sie es noch nicht verstanden haben, bin ich auch gern bereit, den Kaffee zu bezahlen. Sie haben mir gerade unterstellt, dass ich mich nicht in die Gedanken der Ehrenamtlichen einfühlen kann. Ich bin seit 1967 ehrenamtlich in der Feuerwehr tätig und bin froh, dass wir das alles jetzt im Katastrophenschutzgesetz, im Rettungsdienstgesetz und auch im Brandschutzgesetz aufnehmen konnten, sodass alle Ehrenamtlichen aus allen Organisationen das Recht haben, die Erstattung des Verdienstausfalls zu beantragen. Ich sage Ihnen noch etwas: Auch die Feuerwehrleute müssen einen Antrag stellen. Sie müssen sich nämlich eine Bescheinigung von der Stadt bzw. von der Feuerwehr darüber geben lassen, dass sie von dann bis dann im Einsatz waren. Das geben sie ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber fordert dann von der Kommune das entsprechende Geld ein. Das geht auch nicht ohne Antrag. Warum sollte es denn bei den anderen ohne Antrag gehen? Wenn man das alles in ein Gesetz schreibt, dann kommen wieder die Hilfsorganisationen und sagen: Aber wir sind doch Rettungsdienst, warum steht das jetzt in einem anderen Gesetz? - Genau deswegen haben wir diese Verdienstausfallregelungen in die einzelnen Gesetze aufgenommen; denn das ist das, was sich die Hilfsorganisationen angucken. Danke schön. Vielen Dank. - Dann kommen wir jetzt zur nächsten

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Stephan Bothe AfD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich muss mal wieder feststellen, dass Sie unsere Fragen nicht beantwortet haben. Das möchte ich hier noch mal sagen: Sie beantworten unsere Anfragen eigentlich stetig nicht, aber ich möchte Sie an dieser Stelle nicht mehr damit durchkommen lassen. Denn eigentlich ist das ja selbstverständlich die Sicherheit und das Vertrauen unserer Bürger in Polizei und Justiz sind das Fundament eines demokratischen Rechtsstaats. Wenn sich allerdings eine besonders schwere Straftat wie ein Gewalt- oder Sexualdelikt ereignet, dann hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Anrecht darauf, alles zum Tathergang und alles zu den Tätern zu erfahren, sobald darüber Gewissheit herrscht. Aus Sicht der Bevölkerung wird das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv erschüttert, wenn wesentliche Informationen über eine Straftat verschwiegen, zurückgehalten oder nur äußerst verzögert bekannt gegeben werden. Das ist doch logisch. Und eine ganz wesentliche Information über eine Straftat ist nun mal die Herkunft des Täters. Ob Ihnen das gefällt oder nicht, werte Kollegen, aber eine ganz offensichtliche Verfehlung ist es, wenn Behörden die Herkunft von Straftätern gezwungenermaßen verschweigen müssen. Und machen wir uns nichts vor: Die Herkunft eines Straftäters kommt früher oder später sowieso ans Tageslicht, wo sie auch hingehört - spätestens nach unseren Anfragen. Meine Damen und Herren, ein erschütterndes Beispiel ich hatte es eben erwähnt ist der Fall aus Varel in Niedersachsen, wo ein Iraker am 12. Mai seine Frau mit Absicht totfuhr und weder Polizei noch Staatsanwaltschaft zunächst Angaben zur Nationalität des Täters machten. Solche Intransparenz ist kein Einzelfall. In Braunschweig wurde die Vergewaltigung eines zwölfjährigen Mädchens durch einen Migranten im Freizeitbad erst drei Wochen später durch einen Zufall öffentlich. Wir erleben immer wieder ähnliche Muster: Schwere Straftaten, meist mit Migrationshintergrund der Täter, werden aus angeblich ermittlungstaktischen Gründen oder zum angeblichen Schutz der Persönlichkeitsrechte zurückgehalten. Meine Damen und Herren, das ist inakzeptabel! Die Bürger haben ein Recht darauf, umfassend und zeitnah über Straftaten informiert zu werden, die ihre Sicherheit und ihr Sicherheitsgefühl betreffen. Das ist ihr gutes Recht, und das ist am Ende auch ein Rechtsgut. Meine Damen und Herren, die aktuelle Erlasslage der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit und die allgemeine Verfügung des Justizministeriums fesseln und knebeln die Polizei und die Staatsanwaltschaften, weil dadurch transparente Kommunikation verhindert wird. Deshalb fordern wir als AfD-Fraktion, dass die Öffentlichkeit und die Medien ausnahmslos über alle Gewalt- und Sexualstraftaten informiert und dass ausnahmslos Nationalität, Herkunft und Aufenthaltsstatus der Täter klar und transparent benannt werden. Die Realität sieht aber leider anders aus. Die Straftaten aus Varel und Braunschweig führen uns das nur erneut vor Augen. Statt Transparenz zu fördern das haben wir heute erlebt, will das Innenministerium Intransparenz zementieren. Aber die Bürger durchblicken das. Diese Praxis ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Sie schürt Spekulationen, fördert Vorurteile und verhindert, dass Bürger sich ein faktenbasiertes Bild der Sicherheitslage im Land machen können. Nur durch Offenheit können Sie überhaupt Vorurteilen den Boden entziehen und die Ursachen von Kriminalität effektiv bekämpfen. Und zur ganzen Wahrheit gehört auch, Frau Ministerin: Ausländer sind mit Blick auf den prozentualen Anteil an der Gesamtbevölkerung krimineller als Deutsche. So viel Wahrheit müssen sie aushalten. Der Iraker, der seine Frau tötete, hätte übrigens längst abgeschoben werden können. Es ist das Versagen dieser Landesregierung, die das verhindert hat. Meine Damen und Herren, Niedersachsen sollte an dieser Stelle den Weg anderer Bundesländer gehen und eine transparente Öffentlichkeitsarbeit machen. Vielen Dank.

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Andrea Prell SPD

Drohnen, Desinformation, Destabilisierung - hybriden Bedrohungen entschlossen entgegentreten

Demokratie lebt davon. Frau Prell, bitte! Herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Wo Sie von demokratischen Prozessen sprechen: Halten Sie es für der Sache dienlich, einer demokratischen Fraktion in diesem Hohen Hause mit einem Zitat vorzuwerfen, dass sie Pech beim Denken hat, und bringt Sie das in der Sache weiter? Vielen Dank.

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Lena Nzume GRÜNE

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte KollegInnen! Der Antrag der CDU wurde ja nicht in Gänze vorgestellt. Vielmehr wurden viele Vorwürfe in den Raum gestellt. Aber ich werde mich in meiner Rede ein bisschen auf den Antrag beziehen und deutlich machen, dass wir eben nicht zuschauen, sondern handeln. Der Ganztag braucht natürlich mehr als Pauschalen. Er braucht Qualität, Augenmaß und vor allem Verlässlichkeit für Familien und Kinder, und genau daran arbeiten wir. Die Faktorisierung auf fünf Tage ist in Planung. Das wissen die Kommunen, das weiß auch die CDU. Der Ausbau des Ganztages ist eine gemeinsame Mammutaufgabe. Wir haben immer von einer gemeinsamen Aufgabe gesprochen. Wer den Ganztag auf eine Betreuung reduziert, wird weder den Anforderungen noch den Potenzialen gerecht. Betreuung nach Stundentafeln ist ein Modell von gestern. Ganztag ist ein Bildungsort und kein Aufbewahrungsmodell. Auch die Kapitalisierung der Lehrkräftestunden ist keine neue Idee, sondern längst gelebte Realität in unseren Schulen. Schon heute können Schulen bis zu 100 % ihrer Zusatzbedarfe im Ganztag kapitalisieren. Damit lassen sich pädagogische Fachkräfte, Kooperationspartner und vieles mehr finanzieren. Liebe KollegInnen, Philipp Meyn hat es schon gesagt: Wir haben den Betrag pro kapitalisierter Stunde erhöht. Genauso haben wir das Schulbudget erhöht, um 26,5 Millionen Euro. Das ist ein Aufwuchs von 15 %. Gleichzeitig haben wir die Wertgrenzen für Schulen durch eine Änderung der Wertgrenzenverordnung gesteigert. Das entlastet Schulen spürbar von Bürokratie und kommt der Gestaltung des Ganztags zugute. Wer einfache Pauschallösungen fordert, ignoriert die Realität vor Ort. Kleine Schulen im ländlichen Raum würden nämlich von Pauschalen strukturell benachteiligt. Deswegen wollen wir den Zusatzbedarf entsprechend der tatsächlichen Ganztagsteilnahme berücksichtigen. Denn Ganztag sieht in einer Dorfschule ganz anders aus als in einer sogenannten Brennpunktschule. Mit standardisierten Lösungen und Ausstattungen kommen wir nicht weiter. Wir brauchen flexible und passgenaue Unterstützung. Die CDU-Forderung, den offenen Ganztag zur Priorität zu machen, ist ein Rückschritt. Wir haben es schon gehört: Gebundene Modelle bieten großen pädagogischen Mehrwert. Genau deshalb macht Niedersachsen ganz bewusst ein flexibles und vielfältiges Ganztagsangebot: offen, teilgebunden oder gebunden. Vielfalt ist unsere Stärke, weil sie den Bedürfnissen vor Ort entspricht. Planungssicherheit, liebe KollegInnen von der CDU, entsteht nicht unter Druck oder durch Schnellschüsse. Sie entsteht durch Abstimmung, und wir sind in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Sie selber haben die Tagung erwähnt. Investitionsentscheidungen benötigen vollständige Konzepte. Genau deshalb nutzen die Beratungen in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung Ermessensspielräume. Die beantragte Fristverlängerung, die in der nächsten Woche beschlossen wird, geht auf eine Initiative unserer Kultusministerin zurück. Genauso hat unsere Kultusministerin dafür gesorgt, dass bestehende Ferienangebote der Jugendhilfe künftig dem Ganztag zuzurechnen sind. Das entlastet Kommunen, stärkt die Jugendarbeit und bringt den Familien Planungssicherheit. Genau so geht pragmatische Politik. Von daher freue ich mich auf die Auseinandersetzung im Ausschuss. Denn wir wollen keinen Spar-Ganztag. Wir wollen ein hochwertiges Bildungsangebot, und dafür arbeiten wir. Vielen Dank.

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Guido Pott SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis: Die öffentliche Aufmerksamkeit für den Klimaschutz hat nachgelassen. Die drängenden Themen unserer Zeit der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Entwicklung im Nahen Osten und die wirtschaftliche Lage unseres Landes beanspruchen zu Recht Raum in der politischen Debatte. Doch lassen Sie mich eines mit aller Deutlichkeit sagen: Der Klimawandel macht keine Pause, auch dann nicht, wenn wir mit anderen Krisen beschäftigt sind. Bereits heute hat sich die Durchschnittstemperatur in Niedersachsen um rund 1,7° C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit erhöht. Das ist ein unmissverständlicher Beleg für akuten Handlungsbedarf. Die Hitze- und Trockenperioden der letzten Jahre, Starkregenereignisse und klimabedingte Schäden an Wäldern, Infrastruktur und Ernten sind für uns alle spürbar. Während das Frühjahr 2024 noch das nasseste seit zwei Jahrzehnten war, haben wir in diesem Jahr eines der trockensten Frühjahre seit Beginn der Wetteraufzeichnung erlebt. Diese Entwicklungen machen eines klar: Der Klimawandel ist keine abstrakte Zukunftsaufgabe, er betrifft uns hier und heute. Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, beschäftigen wir uns heute bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode mit einer Novelle des Klimagesetzes. Das ist ein klares Signal. Wir diskutieren nicht mehr über die Ziele, wir handeln. Wir übernehmen Verantwortung und gehen konkrete Schritte, um unsere Klimaziele zu erreichen. Zur ersten Novelle hat Frau Kellermann ja gerade ausführlich Stellung genommen. Seien Sie sicher, Frau Kämmerling: Der Klimarat kommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen das Bundeswärmeplanungsgesetz zügig und zielgerichtet in Landesrecht um und tun dies als eines der ersten Flächenländer in Deutschland. Zudem ermöglichen wir allen Landkreisen und kreisfreien Städten, dauerhaft ein Klimaanpassungsmanagement einzurichten. Damit zeigen wir: Wir gehen voran. Nicht, weil wir müssen, sondern weil wir überzeugt sind, dass es richtig ist - im Schulterschluss mit unseren Kommunen und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein dieser Transformation. Sie ist essenziell, um verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Lösungen für die Wärmeversorgung vor Ort zu ermöglichen. Denn eines ist vollkommen klar: Klimaschutz muss auch sozial gedacht werden, oder er wird nicht funktionieren. Das bedeutet ganz konkret: Heizen muss klimaneutral und bezahlbar werden. Meine Damen und Herren, mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir für unsere Kommunen eine rechtssichere und verlässliche Grundlage für die Wärmeplanung, indem wir die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung auf alle Samt- und Einheitsgemeinden, aber auch den Geltungsbereich des sogenannten vereinfachten Verfahrens ausweiten. Hierfür stellen wir auch die notwendigen Ressourcen bereit: 46 Millionen Euro erhalten Kommunen bis 2040 für die Erstellung und Fortschreibung der Wärmeplanung. Das Land fördert zudem interkommunale Kooperationsprojekte, bei denen kleinere Gemeinden gemeinsam Wärmepläne entwickeln und Synergien nutzen. So entsteht Klimaschutz vor Ort. Etwas, Frau Kämmerling, was mir wirklich wichtig ist: Es gibt kleinere Gemeinden, die sich tatsächlich zusammenschließen können. So viel zu ihrem Einwand vorhin. So entsteht ein Klimaschutz, der vor Ort wirklich wirkt, mit Unterstützung des Landes, mit klaren Zielvorgaben und mit konkreten Hilfen. Auch über die Wärmeplanung hinaus unterstützen wir die Landkreise und kreisfreien Städte organisatorisch wie finanziell. Jede dieser Kommunen erhält ab 2027 dauerhaft eine Vollzeitstelle für das Klimaanpassungsmanagement sowie eine Einmalzahlung über 50 000 Euro für die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes. Jährlich stellen wir hier mit den Kommunen 4,4 Millionen Euro bereit und gehen deutlich über die bundesrechtliche Vorgabe hinaus. Das, meine Damen und Herren, ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage für Planungssicherheit und konkrete Handlungsmöglichkeiten. Unsere Kommunen wissen dadurch: Sie stehen nicht allein. Meine Damen und Herren, auch wenn die aktuelle Nachrichtenlage wieder von Krisen dominiert wird: Die Bewältigung der Klimakrise bleibt eine zentrale Menschheitsaufgabe des 21. Jahrhunderts. Mit dieser Gesetzesnovelle geben wir unseren Kommunen die Werkzeuge an die Hand, um diese Aufgabe zu schultern. Sie ist ein weiterer starker Baustein auf dem Weg zu unserem gemeinsamen Ziel: ein klimaneutrales Niedersachsen bis 2040, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig. Ich freue mich auf die konstruktiven Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Nun hat das Wort: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

fort. Okay. Darüber könnte man also noch lange reden. Ich wollte nur sagen: Die Zukunft ist daher eine personalisierte Medizin, die Menschen nicht einfach auf Geschlechter reduziert, sondern höchst individuelle Anamnesen anerkennt. Das wäre ein Ansatz, den ich als fortschrittlich bezeichnen würde und dem ich zustimmen könnte. Aber das, was Sie heute vorgelegt haben, war das leider nicht. Vielen Dank.

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)

kommen Sie gerne nach vorne. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin, das mache ich sehr gerne. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Deutschland und Niedersachsen haben die schöne Situation und das unterscheidet uns von vielen anderen Ländern auf dieser Welt, dass wir viele Frauen und Männer haben, die sich ehrenamtlich im Brand- und Katastrophenschutz, im Rettungsdienst, in den sozialen Wohlfahrtsorganisationen und in vielen anderen Bereichen engagieren. Dass wir gut und sicher miteinander leben können, liegt vor allen Dingen daran, dass wir viele Frauen und Männer im Ehrenamt haben. Dafür kann man gar nicht genug Danke sagen. Das ist auch hier eine gute Möglichkeit, all den Ehrenamtlichen in Niedersachsen Danke zu sagen. Deswegen ist es natürlich unbedingt notwendig und wichtig, dass wir gute Rahmenbedingungen für die Ehrenamtlichen haben, dass wir gerade im Bereich innere Sicherheit, im Katastrophenschutz, im Rettungsdienst, im Brandschutz gute Regelungen haben, damit ehrenamtliches Engagement möglich ist, damit man nicht über Gebühr belastet ist und damit man, wenn man zum Einsatz kommt, auch entsprechend entschädigt wird. Deswegen, meine Damen und Herren, liebe Abgeordnete, hat Niedersachsen umfangreiche Freistellungs- und Erstattungsregeln im Niedersächsischen Brandschutzgesetz, im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz und auch im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz. Meine Vorredner haben das gesagt. Deswegen hilft der Gesetzentwurf der CDU hierbei gar nicht weiter, weil wir das, was wir brauchen, schon längst geregelt haben. Sie wollen einen neuen Titel über ein neues Gesetz, aber der Inhalt ist entscheidend, und der Inhalt ist bereits gegeben, meine Damen und Herren. - Ich lasse keine Zwischenfragen zu. Leider verweigert sich die CDU seit Monaten diesem Erkenntnisfortschritt, dass wir erstens im Innenministerium den Gesetzentwurf zum Anlass genommen haben, um erneut alles wie die einzelnen Erstattungs- und Freistellungsregelungen zu überprüfen. Wir haben die unteren Katastrophenschutzbehörden dazu abgefragt. Wir haben die Organisationen der Blaulichtfamilie abgefragt. Und wir haben festgestellt noch einmal ganz dick unterstrichen: Es gibt keine Regelungsbedarfe. Es gibt keine Lücke. Alles ist ordentlich geregelt. Es gibt keine Ungleichbehandlung. Wenn die Einsatzleitung vor Ort, in der Regel die Feuerwehr, anfordert, werden die, die angefordert sind, auch nachträglich entschädigt und freigestellt, und dafür ist ein Antrag notwendig. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir nicht miteinander so tun, als würde es da Lücken geben. Diese Lücken sind längst geschlossen. Wir haben in einem umfangreichen Informationsbrief das alles miteinander noch einmal besprochen. Wir haben das mit den unteren Katastrophenschutzbehörden und mit den Blaulichtorganisationen diskutiert, und jeder Einzelfall kann im Grunde durch Kommunikation und Nachfrage geregelt werden. Eine Helferungleichbehandlung gibt es in Niedersachsen nicht, meine Damen und Herren. Deswegen bitte ich Sie, den Gesetzentwurf abzulehnen. Herzlichen Dank.

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Ulrich Watermann SPD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

mir. Herr Watermann, bitteschön! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schade, schade, schade, dass es so ist, dass wir genau darauf eingehen, was die AfD hier von uns möchte. Die AfD möchte vertuschen, dass sie diesen Rechtsstaat unterläuft, indem sie genau das getan hat, was sie beim Täter in Ahlem getan hat. Und wir? Haben wir Angst vor TikTok? - Ich nicht! Ich bin dort gar nicht dabei. Ich mache diesen Kram nicht mit, und ich sage Ihnen: Wir in der Politik müssen aufpassen, dass wir nicht alle Künstler und TikTok-Fans werden, sondern wir müssen real in dieser Welt stehen. Real in dieser Welt steht das, was ich gestern gesagt haben: dass wir auf solch einen Kram nicht eingehen müssen. Die AfD hat ein Ziel: Leute mit einem Hintergrund, der nach ihrer Auffassung nicht deutsch-national ist, zu diskriminieren. Ich bin immer erstaunt, dass da noch welche sitzen, die das mitbringen und da mitmachen. Ich sage ganz deutlich: Schluss damit! Schluss damit, hinter der AfD her zu krabbeln!

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Wir schließen hier und heute die Beratung eines populistischen, aus der Zeit gefallenen Antrags der CDU ab. Es sollte uns allen daran liegen, unsere Wirtschaft zu stärken und unsere Arbeitsplätze zu sichern. Ihre Bundeswirtschaftsministerin setzt weiterhin auf fossile Brennstoffe. Eine starke Wirtschaft ist eine zukunftsfeste Wirtschaft. Und damit eine Wirtschaft zukunftsfest werden kann, müssen wir sie umbauen. Sie muss klimaneutral werden, und sie muss sozialverträglich werden. Davon finde ich in Ihrem Antrag nichts. Zu den einzelnen Punkten: Zu Punkt 1: Da hat Ihr Kanzler ja glücklicherweise die starke Faust der Realität zu spüren bekommen und die Schuldenbremse aufgeweicht. Zu Punkt 2: Sie fordern Vereinfachung und geringere Nachweispflicht. Das hört sich ja fast an wie ein Bundesgesundheitsminister, der Masken einkaufen geht. Zu Punkt 3: Da sollten Sie mal unseren Start-up-Antrag aus dem letzten Plenum angucken. Ihre Forderungen sind erledigt. Zu Punkt 5: Den hätten Sie vorgestern bei der NBauO-Diskussion anbringen können. Mir bleibt nichts anderes übrig, als Ihnen zu sagen: Diese Forderungen sind alle erledigt oder irrsinnig. Der Sozialstaat soll geschwächt, die Reichen weniger besteuert, Solidarität abgeschafft werden. Diesen Antrag können wir nur ablehnen. Und im Übrigen bin ich der Meinung: Die AfD sollte verboten werden. Danke schön.

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Omid Najafi AfD

Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen

Najafi. Bitte! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Beck, das, was Sie gesagt haben, geht in die richtige Richtung. Ich möchte aber anmerken, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz verhindert, dass überall 5G-Masten aufgestellt werden. Wir können also nicht einfach überall sagen, Telekom, Vodafone, 1&1, O2, Telefónica sollen überall ihre Masten aufstellen. Unser Antrag zielt darauf ab, dass diese Masten geteilt werden. Durch eine Unterrichtung oder durch die Ausschussberatung wie auch immer wird sich ergeben, wie das am besten gelöst wird. Dazu soll die Landesregierung einen Vorschlag unterbreiten. Für die Straße, für die Schienen und auch für Funkmasten gilt: Man kann sie nur einmal erstellen, dann ist das Gebiet belegt. Das geht nun mal nicht mehrfach. Wir verlangen, dass so, wie die Straße von jedem befahren werden kann, auch die Funkmasten von allen genutzt werden können. Hier soll das Roaming ansetzen, weil, wie gesagt, das Bundes-Immissionsschutzgesetz verhindert, dass wir überall Funkmasten haben. Danke. Herr Beck möchte nicht antworten. - Dann rufe ich

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Jonas Pohlmann CDU

Potenzial von Speichern und Sektorenkopplung bei der Energiewende ausschöpfen

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein „reizender" Antrag. Wenn ich richtig gezählt habe, werden fünfmal die Worte „Anreize" und „angereizt" benutzt. Es ist auch erst mal sehr gut, die Energiewende mit Anreizen und Alternativen zu machen, statt mit Verboten und Vorschriften. Sie haben sich sicherlich gedacht, dass uns das gefallen könnte. Sie reizen aber nicht nur an, Sie reizen sie auch aus: die unverbindlichen und unkonkreten Aussagen in diesem Antrag. Ich habe ihn mal einem kommunalen Unternehmensvertreter bei mir in der Heimat zugespielt. Er sagte: Ja, viel Prosa, viel Beschreibung, viel ist schon umgesetzt. Was aber gut ist, ist, dass wir im Energieland Nummer eins wieder über Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit sprechen, jedenfalls gleichwertig mit der Frage, wie wir unsere Energie klimafreundlich aufstellen. Deshalb ist es sehr gut, dass Ihr Antrag Punkte aufgreift, die wir als CDU-Fraktion hier gelegentlich schon mal erwähnt haben, besonders dass wir Strom, Wärme und Mobilität vernetzt und im Gleichklang mit dem notwendigen Netzausbau denken und als Gesamtsystem planen müssen, also dass wir Sektoren koppeln. Es ist nicht gut, dass wir das anscheinend bisher nicht vernünftig gemacht haben. Da hat auch diese Landesregierung aus meiner Sicht echt was liegen gelassen. Sie schreiben in Ihrem Antrag beispielsweise, wie wichtig Wärmenetze und das Nutzen anfallender Wärme sind. Dann sollten wir aber vor allem Projekte vor Ort unterstützen, die einen echten Unterschied machen können. Ich habe ein sehr konkretes Beispiel aus meiner Heimat in Georgsmarienhütte, bei dem mir vor einiger Zeit echt ein bisschen die Düse gegangen ist. Da hat sich 2022/2023 eine Kooperation für ein klimaneutrales Prozesswärmenetz aufgebaut. Unser Stahlwerk und ein Möbelunternehmen wollten Überschusswärme aus der Produktion liefern, damit man sie dann für die Milchverarbeitung und die Käseproduktion beim Milchhof nutzen kann, mit den Stadtwerken als Wärmelogistiker für die Transportleitungen, die man dafür braucht. Weder die Landesregierung noch die damalige Bundesregierung waren bereit, das Projekt mit einer Bürgschaft abzusichern. Wir haben da über 7,5 Millionen bis 10 Millionen Euro gesprochen. Die Partner haben sich zurückgezogen. Das Projekt ist erst mal tot. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Dimension: Das hätte 36 Millionen Kilowattstunden Erdgas ersetzen können. Um den Effekt zu erreichen, müssten Sie 1 800 Wohnhäuser energetisch grundsanieren und 360 Millionen Euro in die Hand nehmen. Ich will sagen: Bei solchen Projekten muss eine Landesregierung damals hat sie es sich vielleicht nicht getraut politisch auch mal den Rücken gerade machen, weil sie einen echten Effekt haben, sowohl wirtschaftlich als auch klimatisch. Das war der kleine Werbeblock für das Osnabrücker Land. Aber es gibt natürlich eine Reihe weiterer sehr guter Initiativen im Land. Die sollten wir nutzen, auch um dem Titel Ihres Antrags „Potenzial von Sektorenkopplung bei der Energiewende ausschöpfen" gerecht zu werden, vor allem um Potenziale für vergleichsweise wenig Geld zu heben. Wenn wir über Sektorenkopplungen lokale Erzeugung und Abnahme stärken, weil Industrie eben nach wie vor Energie folgt, dann entlasten wir auch die notwendigen Netze. Und das ist dann aktives Handeln. Das ist keine politische Prosa oder geduldiges Papier. Entlastung schaffen wir natürlich auch durch Speicher. Bei Großbatteriespeichern ist gerade ordentlich Tempo im Markt, weil die Batteriepreise nicht hoch sind, weil die Betreiber keine doppelten Netzentgelte zahlen müssen, weil sich die Speicher schnell amortisieren. Weil aber eben nicht alles, was gerade einzelwirtschaftlich attraktiv ist, auch netzdienlich oder systemdienlich ist, ist, glaube ich, eine der Kernfragen für uns: Wie reizen wir denn an, an welchen Standorten, damit Großspeicher entstehen? Da sind wir wieder beim Reizen. Da sind wir aus meiner Sicht auch beim springenden Punkt. Sie schreiben ja beispielsweise unter Punkt 5: Die Landesregierung soll sich in Berlin dafür einsetzen, dass Anreize gestärkt werden, erzeugungsnahe Speicher besonders in Regionen mit stark ausgebauten Erneuerbare-Energien-Anlagen aufzubauen. Anreize stärken - das ist gut. Und ich hoffe auch, dass wir Wege finden, dass die Anreize so stark werden, dass sie vor Kraft kaum laufen können. Aber ein bisschen konkreter müssen wir schon werden. Wollen wir als eine Möglichkeit beispielsweise den Baukostenzuschuss, den Betreiber heute für Batteriespeicher zahlen müssen, an netzdienlichen Standorten rabattieren? Die Frage ist, wie wir damit umgehen, das Betreiber, Stand jetzt, ab 2029 dann doch doppelte Netzentgelte bezahlen müssen, plus Baukostenzuschuss, was es schwieriger macht, an Fremdkapital zu kommen. Die Frage ist, was eine Privilegierung von Stromspeichern im Außenbereich, die Sie als konkreten Punkt vorschlagen, dann für den Umgang mit Umspannwerken bedeutet. Die Frage ist, wie die Überbauung von Netzanschlusspunkten gelingen kann. Und zuallererst sollten wir, glaube ich, die Begriffe „Systemdienlichkeit" und „Netzdienlichkeit" mal klarer schärfen, damit am Ende des Tages nicht wieder undurchsichtige Grundlagen für unsere Genehmigungsbehörden entstehen, wie wir das leider bei der PV-Pflicht in der letzten NBauO-Novelle vor Ort sehr deutlich erlebt haben. Wir haben also reichlich Diskussionspotenzial im Ausschuss. Darauf freue ich mich. Lassen Sie uns dabei aber aufpassen und realistisch bleiben mit den Erwartungen, die wir wecken. Das gilt besonders beim Wasserstoff. Ich habe überlegt, ob ich noch mal die Geschichte vom blauen Wasserstoff auf Erdgasbasis erzählen soll, der abgeschieden und gespeichert und dann klimaneutral werden kann. Ich sage das, damit wir diese Farbenlehre nicht weiter auf grünen Wasserstoff verengen, so wie in diesem Antrag, sondern Wasserstoff in allen Farben hochlaufen lassen, damit wir Kapazitäten für unsere Industrie an den Markt bekommen und dann in der Perspektive auch die Stückkosten runterbekommen. Das ist ein vernünftiger Weg für den Wasserstoff, zumal wir in Niedersachsen große Chancen durch die vielen Kavernen haben. Das ist auch fortschrittliche Energie, die nicht nur sauber, sondern auch sicher und bezahlbar ist. Dass die rot-grüne Liebe hier in Niedersachsen nicht mehr ganz so groß und feurig ist, wenn es darum geht, Naturschutz und Wirtschaftskraft zusammenzubringen, haben wir gestern bei der Wattenmeer-Diskussion erlebt. Aber wie auch immer: In Ihrem Antrag sind ein paar gute Beschreibungen drin. Es sind auch Punkte drin, die Industrie und Mittelstand längst machen. Es sind ein paar ordentliche Ansätze für Anreize drin. Es sind vor allem viele Erwartungen an Berlin drin. Deshalb setze ich sehr darauf, dass die Landesregierung unsere Bundeswirtschaftsministerin jetzt nach Kräften unterstützt, um Energiepolitik wieder ins Dreieck von sicher, sauber und bezahlbar zu bringen, weil es gut für das Energieland Nummer eins ist, weil es gut für Niedersachsen ist. Danke schön.

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Alfred Dannenberg AfD

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Bitte sehr! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion: „Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung" Die Besätze mit Gänsen insbesondere Graugänse, Nonnengänse, Blässgänse und Saatgänse steigen in Niedersachsen an. Trotz dieser Erholung der Populationen haben beispielsweise Blässgänse, Saatgänse und, ohne Ausnahmegenehmigung, auch Nonnengänse im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Niedersachsen keine Jagdzeit. Die Jagdzeit für Graugänse ist in Niedersachsen in Vogelschutzgebieten verkürzt. In den Niederlanden hingegen werden alle Gänsearten bejagt. Aus dem norddeutschen Raum gibt es Berichte über negative Folgen wie zum Beispiel Fraßschäden und Verkotungen auf landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu Totalverlust bzw. völliger Unbrauchbarkeit des Aufwuchses. Auch Sportplätze und Grünflächen in Parkanlagen sind betroffen. Mehrere ostfriesische Landwirte haben das Land Niedersachsen auf Schadensersatz verklagt. Unter anderem wurde einem von ihnen per Gerichtsurteil 75 000 Euro Schadensersatz für durch Gänse verursachte Schäden auf Flächen sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Vogelschutzgebiets zugesprochen. Der niedersächsische Umweltminister sieht in diesem Urteil keinen Präzedenzfall. Die hier insbesondere zu Schaden gehenden Bläss-, Saat- und Nonnengänse dürfen nicht bejagt werden. Durch ihre stark gestiegene Präsenz verdrängen diese nordischen Gänse und die Graugänse andere Wiesenbrüter. Am Dümmer haben sich Graugänse sehr stark vermehrt und zerstören Schilfbestände, die für bestimmte schilf- und bodenbrütende Vogelarten als Lebensraum dienen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz geht dort gegen die Gänse vor und will ihren Bestand von rund 7 000 auf unter 1 000 senken. Dazu werden die Eier in den Gelegen angebohrt, und es findet durch Berufsjäger eine Bejagung sogar in der Schonzeit und innerhalb des Vogelschutzgebietes statt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Besonderheit zeichnet den Fall des Landwirtes aus Ostfriesland, der 75 000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen hat, aus, dass diese Causa nicht als „Präzedenzfall" gelten könnte? 2. Warum schützt die Landesregierung den Natur- und Kulturraum Ostfriesland nicht genauso vor Gänseschäden wie den Natur- und Kulturraum Dümmer? 3. Wie stark müsste die Gänsepopulation ansteigen, dass die Landesregierung eine Ausweitung der Gänsebejagung in Niedersachsen anordnet? Danke schön. Vielen Dank. - Herr Minister Meyer ist wieder dabei. Bitte sehr!

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Michael Lühmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Herzlichen Glückwunsch, liebe CDU! Mit diesem Gesetzentwurf gelingt Ihnen, was Sie hier schon häufiger gemacht haben, aber jetzt mit besonderer Verve: Sie werfen sich hinter einen fahrenden Zug. Sie haben aber immerhin den Leseverständnistest bestanden; denn Sie haben ja offenkundig gelesen, dass Innenministerin Daniela Behrens das Thema seit geraumer Zeit adressiert. Wenn Sie im Verfassungsschutzausschuss bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes vollzählig anwesend gewesen wären, hätten Sie dazu auch ein bisschen etwas lernen können. Aber ich muss feststellen: Das Sonderkapitel mussten Sie am Ende im Verfassungsschutzbericht selber nachlesen, weil bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts nur eine Abgeordnete der CDU von dreien anwesend war. Nach einer Dreiviertelstunde konnte es Herr Plett einrichten. Das ist auch schön. Aber ich finde es in Zeiten wie diesen ehrlichweise bedenklich, dass die CDU es nicht wichtig findet, bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes dabei zu sein. Ich finde es, mit Verlaub, auch eine Unverschämtheit gegenüber den Mitarbeitenden des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Herr Kollege Bock, gestern haben Sie auch kritisiert, wir würden beim Verfassungsschutzgesetz nicht liefern. Aber ehrlicherweise war es Rot-Grün, die das Thema Drohnen im Verfassungsschutzgesetz verankert haben und die überhaupt eine Novelle gemacht haben. Das haben Sie nämlich in der Legislatur davor nicht hinbekommen. Das gilt auch für das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Zur Regelung der Frage von Drohnen Kollege Saade hat es gerade gesagt wären ein bisschen mehr gesetzgeberischer Mut und ein bisschen mehr Technologieoffenheit ganz schön. Aber das ist eben auch in der letzten Legislaturperiode liegen geblieben. Auch hier wird Rot-Grün mit der Modernisierung des NPOG natürlich liefern. ‑ Ich mache einfach weiter. Wie ich sehe, möchten Sie Zwischenfragen zulassen. Ja. Die

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Martina Machulla CDU

Rassismus entschieden entgegentreten - Landesaktionsplan gegen Rassismus erstellen

Frau Machulla! Sehr geehrte Frau Kollegin, an der Stelle möchte ich noch einmal darum bitten, dass Sie vielleicht Ihren eigenen Antrag ansehen. In dem Antrag steht unter Nr. 2, dass mit den Zielen der Bundesregierung abzugleichen ist, bei denen es ausdrücklich um Bekämpfung von Rechtsextremismus geht, der natürlich in Rassismus mündet. Wenn Sie sich in Ihrem eigenen Antrag auf diesen Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beziehen, dann setzen Sie sich nun mal dem Vorwurf aus, dass das eine begrenzte Geschichte ist. Sie können doch hineinschreiben, dass Sie auch die anderen Formen von Rassismus meinen. Dann hätten wir überhaupt keinen Dissens. Dann könnten wir gerne alles gemeinsam machen. Das haben wir auch schon bei der ersten Aussprache hier in dieser Form gesagt. Damit ist das Thema jedenfalls für uns erledigt. Wir können das gerne erweitern, und dann sind wir dabei. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der AfD der

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Claudia Schüßler SPD

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

kommen Sie gerne nach vorne! Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz ehrlich, sehr geehrter Herr Kollege Holsten und auch Frau Ramdor, die Sie jetzt beide gesprochen haben: Ich habe mich über den Antrag gefreut, weil er den Blick auf ein lang vernachlässigtes Thema lenkt. Herr Holsten, Sie haben an Beispielen verdeutlicht, wie schlecht die Informationen zu dem Thema sind. Sie haben gesagt, Ihnen war, bevor Sie sich mit dem Antrag beschäftigt haben, gar nicht bekannt, was es alles an Unterschieden gibt. Nun beschäftigen wir uns schon relativ intensiv mit Gesundheitsthemen. Daher kann man davon ausgehen, dass diese Dinge in der Breite der Bevölkerung noch weniger bekannt sind. Also: Vor diesem Hintergrund finden wir den Antrag wirklich gut. Das Thema ist, glaube ich, über sehr viele Jahre vernachlässigt worden. Man hat diese Unterscheidungen nicht vorgenommen - nicht, weil es niemanden interessiert hat, sondern weil man sich damit einfach nicht beschäftigt hat. Es gab keine Erkenntnisse dazu, dass die Behandlungen je nach Geschlecht unterschiedliche Folgen haben. Es gab keine Vorstellung davon, dass Körper von Männern und Frauen unterschiedlich auf Medikamente bzw. Behandlungen reagieren. Zu wenig Erkenntnisse gab es schlicht auch deshalb, weil Frauen bis in die 1990er-Jahre systematisch von wissenschaftlichen Untersuchungen ausgeschlossen worden sind. Das hängt mit ihrem Menstruationszyklus zusammen. Man wusste, dass unterschiedliche Hormonspiegel unterschiedliche Ergebnisse bei Medikamententestungen zur Folge haben. Wirtschaftlich betrachtet ist es viel einfacher, die Untersuchungen bei Männern durchzuführen, bei denen diese hormonellen Schwankungen nicht vorliegen. Von daher wurde dieses Thema bis in die 1990er-Jahre komplett vernachlässigt. Jetzt haben wir angefangen, dazu Erkenntnisse zu gewinnen - und das ist auch gut so. An diesem Punkt stehen wir jetzt. Ich gebe Ihnen auch insofern recht, dass es bis jetzt noch keinen umfassenden Plan gibt, wie wir das angehen wollen. Auch deshalb müssen wir das Thema betrachten. Ich glaube, für den umfassenden medizinischen Plan wäre es gut, wenn sich die Bundesebene verantwortlich fühlen würde, weil das nicht ein nur länderbezogenes, sondern ein bundespolitisches Thema ist. Wir müssen auch mal darüber nachdenken, wie man das spielen kann. Aber das Thema ist eben auch sehr komplex. In der Vorbereitung dieser Rede habe ich darüber nachgedacht, wie man ein solches Thema anpacken kann. Bis jetzt haben wir in unseren Plenarbeiträgen zu geschlechtsspezifischen Unterschieden immer bestimmte Einzelpunkte herausgegriffen. Wir haben zum Beispiel versucht zu klären, wie man eine gute Behandlung für Frauen rund um die Schwangerschaft sicherstellen kann. Wir haben das auch mit unserem Antrag zum Thema Gute Geburt, den wir gerade heute Morgen beraten haben, versucht. Bei beiden Anträgen haben wir festgestellt, dass sie eine Vielzahl von Maßnahmen umfassten. Jeder für sich war schon sehr umfangreich. Insofern glaube ich, dass es schwierig ist, dieses Thema ganz allgemein zu fassen und zu einer allumfassenden Entschließung zu kommen. Aber wir wollen diese Herausforderung gerne annehmen. Insofern vielen Dank dafür! Ich möchte aber auch noch auf Frau Hopmann eingehen. Sie haben heute Morgen zu dem Thema Gute Geburt das passt zu diesem Themenkomplex eigentlich alle unsere Punkte für gut befunden. Sie haben gesagt, dieses Themas muss man sich annehmen. Aber gleichzeitig haben Sie versucht, einen „negativen Beigeschmack" zu finden. Frau Hopmann, sehen Sie es mir bitte nach: Wir sind doch alle selbstbewusste Parlamentarier. Wenn wir meinen, dass ein Thema bearbeitet werden muss, dann würden wir das in Zukunft auch gerne tun wollen. Ich kann da, ehrlich gesagt, keinen Unterschied erkennen. Auch die Regierung möchte zu Verbesserungen kommen und wird sich dieses Themas genauso annehmen, wie wir das tun. Ich komme zu dem eigentlichen Thema zurück. Wir haben zahlreiche Gesundheitsstudien zu geschlechterspezifischen Unterschieden. Zum Beispiel werden bei gleichen Beschwerden bei Männern eher organische Störungen diagnostiziert, während man bei Frauen eher zu psychosomatischen Diagnosen kommt. Das gilt auch für die ärztliche Verschreibungspraxis. Mit abnehmendem Sozialstatus und mit zunehmendem Alter von Frauen das geht im Übrigen bis ins hohe Alter erhöht sich die Zahl der Verordnungen von psychotropen Medikamenten, also von Beruhigungs- oder Schlafmitteln. Und in anderen Gesundheitsfragen gibt es eine Unterversorgung zulasten von Frauen; das gilt zum Beispiel für den Herzinfarkt, wie es Herr Holsten hier schon veranschaulicht hat. Dass es diese Unterschiede gibt, ist durch zahlreiche Forschungsergebnisse nachgewiesen. Das weiß man. Das ist auch nicht irgendwie konstruiert. Wenn wir uns jetzt darüber unterhalten, wie wir mit diesem Themenkomplex weitermachen wollen, finde ich es wichtig, dass wir zusammentragen, was noch zu tun ist. Sie haben einzelne Punkte wie das Lipödem oder die Endometriose herausgegriffen. Das sind spezifische Frauenerkrankungen, denen man einen besonderen Wert zumessen muss. Wir können uns vorstellen, dass wir an dieser Stelle auch noch das Thema Essstörungen aufgreifen, von dem besonders junge Mädchen betroffen sind. Wir können uns auch vorstellen, das Thema Genitalverstümmelung mit aufzugreifen, weil das Frauen aus einem bestimmten Kulturkreis bewegt, die auch bei uns leben. Auch dieses Thema ist nicht völlig von der Hand zu weisen. - Vielen Dank. Und wir können uns vorstellen, die Osteoporose, die gerade ältere Frauen betrifft, und genauso die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei psychischen Erkrankungen zu Themen zu machen. Sie haben davon gesprochen, Studieninhalte und Forschung in diesem Gebiet zu verbessern. Das halte ich auch für wichtig. Aber wir dürfen nicht die Gesundheitsberufe vergessen. Auch während der Ausbildung in den Gesundheitsberufen muss dieses Thema eine Rolle spielen, weil dort nämlich Menschen sind, die sehr unmittelbar mit Frauen und Männern gleichermaßen zusammenarbeiten. Auch sie müssen gesehen werden, auch sie müssen die gleichen Kenntnisse haben. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden unsere Ideen und Vorstellungen gerne in die Beratungen einbringen. Deshalb freue ich mich sehr auf unsere Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Schüßler. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Christian Meyer

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Der Minister ist schon am Pult. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es gab keine Klagen von Landwirten. Das habe ich jetzt, glaube ich, dreimal gesagt. Zuhören würde da helfen. Deshalb kann ich die Frage, ob man mit weiteren Klagen rechnet, nicht beantworten. Für die Fraktion der CDU stellt die zweite Zusatzfrage der Kollege Dr. Mohrmann.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten die anderthalbfach hohe Sterblichkeitsrate nach Herzinfarkten bei Frauen? Vielen Dank, Herr Holsten, für die Frage. Ich habe das in dem letzten Satz erwähnt, und Sie haben das, glaube ich, auch erwähnt. Das Problem liegt nicht in den medizinischen Kenntnissen, sondern in der gesundheitlichen Ausbildung der Bevölkerung. Das heißt, die Frauen selbst verspüren unspezifische Symptome und vernachlässigen sie einfach zu lange. Dann interpretieren sie sie falsch und kommen also später in die Notaufnahme. Dass sie, wie Sie ja auch sagten, durchschnittlich über zwei Stunden später in die Notaufnahme kommen, ist der Hauptgrund dafür.

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Alfred Dannenberg AfD

a) Kranichnistplätze sichern - Moorflächen von beeinträchtigendem Bewuchs befreien b) Klimaschutz durch Moorbodenschutz: Daten- und Wissenslücken jetzt schließen! c) Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen - Wertschöpfung sichern - Akzeptanz bewahren d) Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die 1:30 Minuten werde ich gar nicht brauchen. Sehr geehrter Herr Umweltminister Meyer, es gibt in Niedersachsen vielleicht überrascht Sie das mehr als nur ein Moor. Man kann durchaus dafür sein, dass vorhandene Moore, die geschützt sind, die erhaltens- und pflegewürdig sind, zum Beispiel entkusselt werden. Um das ging es in dem Redebeitrag meines Kollegen Dr. Kerzel. Und man kann genauso gut sagen: Da, wo Torfabbau noch stattfindet, muss es in Maßen erst mal weitergehen, weil wir eben nicht die Ersatzstoffe haben. Das, Herr Meyer, ist eine differenzierte Sichtweise. Sie ist maßvoll, diese Sichtweise, und diese Position entspricht auch am ehesten der Wirklichkeit, wie es laufen muss. Dafür stehen wir als AfD. Im Gegensatz zu den Grünen ist das definitiv der bessere Standpunkt; denn Sie verfolgen immer die grün-ideologischen Ziele mit der Brechstange nach vorne, und das ist hier bestimmt nicht sachdienlich. Vielen Dank.

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 69. Sitzung im 26. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 38: Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Geburtstag hat heute die Abgeordnete, Kultusministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Julia Willie Hamburg. Liebe Frau Hamburg, ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche: Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr! Alles Gute! Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 39, das ist die Fragestunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 18:45 Uhr enden. Mitglieder der studentischen Projektgruppe „First Aid For All" der Medizinischen Hochschule Hannover, die sonst in Schulen Reanimationstraining geben, sind heute in der Portikushalle mit einem interaktiven Informationsstand zum Thema Herz-Lungen-Wiederbelebung vertreten und würden sich über Ihr Interesse sehr freuen. Die Parlamentarische Vereinigung lädt heute wieder zum Runden Tisch ein und freut sich über Ihre Teilnahme. Zur „Berichterstattung und Diskussion" ist der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku, vorgesehen. Das Treffen beginnt um 13:00 Uhr im Raum 1305. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Wille mit. Herr Wille, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Finanzminister Gerald Heere bis 15 Uhr, Sozialminister Dr. Andreas Philippi, Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne voraussichtlich bis 11 Uhr. Folgende Kolleginnen und Kollegen haben sich entschuldigt: von der Fraktion der SPD Antonia Hillberg, Dr. Dörte Liebetruth ab 13:00 Uhr, Karin Logemann, Oliver Lottke ab der Mittagspause, ebenso Frau Osigus ab der Mittagspause und Jan Schröder, von der Fraktion der CDU Uwe Dorendorf, Barbara Otte-Kinast, Marcel Scharrelmann, Dr. Frank Schmädeke und Uwe Schünemann und aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Michael Lühmann ab 11:00 Uhr. Vielen Dank, Herr Wille. Wir kommen zu: Tagesordnungspunkt 39: Fragestunde Die für die Fragestunde geltenden Regelungen

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Miriam Staudte

Verlängerung der Zulassung von Glyphosat: Das Pflanzenschutzrecht faktenbasiert gestalten, die Versorgung mit heimischen Nahrungsmitteln sichern und Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft verhindern

Frau Staudte! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Vorredner haben es zum Teil schon angesprochen: Der Antrag ist tatsächlich inzwischen veraltet. Die Rechtssicherheit, die Sie angemahnt haben, wurde hergestellt. Das Thema Ausbringungstechnik, die gefördert werden soll, hatten Sie als Beispiel genannt - das ist Gegenstand des neuen AFP, in dem es um die gezieltere Anwendung geht. Das ist alles aufgegriffen worden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und noch einmal ein, zwei grundsätzliche Worte zum Thema Glyphosat sagen. Sie haben gerade erwähnt, dass Cem Özdemir und ich uns damals sehr kritisch zu der Verlängerung geäußert haben. Ich glaube, es ist immer schwierig, wenn zunächst sehr lange Übergangszeiträume festgelegt werden, dann aber kurz vor Toresschluss doch wieder alles über den Haufen geworfen wird. Ich kann mich an die Agritechnica 2023 erinnern. Seinerzeit standen schon sehr viele Landmaschinenhersteller in den Startlöchern. Sie haben ihre Striegel vorbereitet und präsentiert, sie haben in die Neuentwicklung und Verfeinerung investiert - in der Hoffnung, dass jetzt das Glyphosat-Verbot kommt und es dann eine größere Nachfrage für diese Maschinen geben wird. Aber dann war es eben doch nichts: Ab dem 1. Januar 2024 gab es die Verlängerung. Ich finde, so etwas muss auch einmal erwähnt werden, wenn es um die ganze Thematik der Weiterentwicklung geht. Manchmal ist ein Verbot auch ein Anreiz, Techniken und andere Methoden weiterzuentwickeln. Vielleicht noch ein paar Sätze zum Thema Gesundheitsrisiken, weil darauf gerade nicht eingegangen wurde, auf jeden Fall nicht vertieft. Ich möchte an die Anhörung im Ausschuss in der vorletzten Wahlperiode erinnern. Da hat Professor Greiser, ein Epidemiologe, eine Studie vorgestellt, für die er alle Studien über Glyphosathersteller-Studien analysiert hat. Es wurde untersucht, wie belastbar die eigentlich sind, wie viel geschwärzt wurde und ob man sich darauf wirklich verlassen kann. Dazu muss man muss wissen, dass EFSA etc. keine eigenen Studien machen, sondern Herstellerstudien zur Risikobewertung heranziehen. Insofern, finde ich, müssen wir da sehr vorsichtig sein und einen Blick in die USA mit den Milliardenklagen und Urteilen, die da schon aufgrund von Krebserkrankungen gefällt wurden, werfen. Das sollte uns auch skeptisch machen. Jetzt müssen wir nach vorne schauen. Ich fände es gut, wenn wir in der Debatte von einzelnen Wirkstoffen wegkommen und uns mehr in Richtung Abgaben auf Pflanzenschutzmittel konzentrieren würden. Die Dänen haben es uns vorgemacht. Das bringt dann wirklich eine Reduzierung. Man hat den Instrumentenkasten, den Sie angesprochen haben, zur Verfügung, aber es gibt einen ganz starken Anreiz, weniger zu verwenden. Und das wollen wir im Sinne von Artenschutz ja alle gemeinsam. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Christian Meyer

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Herr Minister Meyer, bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir haben Ihnen eine Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion mit dem Titel „Nordische Gastvögel in Niedersachsen: Gibt es Lücken bei den Ausgleichszahlungen?" gegeben. Es gab ganz viele Fragen, auf die wir ganz viele Antworten gegeben haben. Diese Drucksache 19/634 liegt dem Landtag vor. Wenn Sie nach der Antwort, die wir Ihnen schon 2023 gegeben haben, jetzt noch weitere Punkte haben, müssen Sie diese konkretisieren. Ich sehe mich jetzt aber nicht in der Lage, Ihnen über diese ausführliche Antwort hinaus noch weitere Dinge zu nennen. Aus unserer Sicht haben wir geantwortet. Wenn Sie Fragen zu Details haben, beantworten wir diese natürlich gern in gewohnter Weise. Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Die fünfte und somit letzte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt der Kollege Dannenberg.

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Kirsikka Lansmann SPD

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

weiter im engen Dialog bleiben, um dann zu schauen, wie wir die freien Schulen noch mehr stärken können. Herzlichen Dank.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

immer noch sechs Wochen alt und männlich ist. Ja, das habe ich auch gelesen. Aber das hat sicherlich nichts mit der Bevorzugung des männlichen Geschlechts zu tun. Wir wissen jetzt auch zum Beispiel, dass es große Diskussionen waren, ob bei medizinischen Wirkstoffstudien genug Frauen dabei sind. Aber in den Studien ersten und zweiten Grades, in denen die höchste Gefahr für Nebenwirkungen und für negative Wirkungen besteht, ist der Anteil der Frauen bewusst eher gering gehalten, weil die Frauen eben sensibel reagieren könnten; sie können ja auch eine Wirkung auf ihre Fertilität haben etc. Das ist also allgemein bekannt. Das ist auch eher zum Schutz der Frauen, und das ist international Usus. Aber heute heißt es auch in der gesetzlichen Bestimmung in Deutschland, dass Sie einen Anteil der Frauen an Studien haben müssen, der der Prävalenz der Erkrankung bei Frauen entspricht. Das heißt, bei Endometriose haben Sie letztendlich fast nur Frauen. Genauso ist es bei Lipödem. Das ist auch bei der Liposuktionsstudie, die Sie in Ihrem Antrag erwähnt haben, so: Da wurden nur Frauen aufgenommen, und zwar bewusst. Sollte man da Männer aufnehmen, wenn sie keine oder kaum Lipödeme haben? Was soll das diese geschlechtsspezifische Forschung bringen? Herr Rakicky, danke. Fahren Sie gern mit Ihrer Rede fort. Okay. Darüber könnte man also noch lange reden.

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Swantje Schendel GRÜNE

Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Auch hier stelle ich mal wieder die Frage: An wen denken Sie eigentlich, wenn Sie an obdach- und wohnungslose Menschen denken? Sie merken schon: Ich mache hier einen Unterschied zwischen obdachlosen und wohnungslosen Menschen. Den hat Thomas Uhlen in seinem Beitrag versucht zu machen. Aber bei mir ist angekommen: Es geht Ihnen hauptsächlich um obdachlose Menschen und insbesondere die, die auf der Straße sind. Ich will für uns sagen, für Rot-Grün, sicherlich auch für die Landesregierung und sicherlich auch für das Ministerium: Uns geht es um alle betroffenen Menschen, um die, die auf der Straße leben, um die, die in Einrichtungen leben, und auch um die, die verdeckt wohnungslos sind. Wir haben alle diese Menschen im Blick. Denn anders als der Kollege Uhlen das hier suggeriert, ist Wohnungslosigkeit kein Randthema, und sind Wohnungslose keinesfalls nur suchtkranke Menschen oder gar Kriminelle, wie es die Anfrage von Herrn Holsten suggeriert hat. Das betrifft Menschen mitten in unserer Gesellschaft. Es betrifft den Rentner, der seine Miete nicht mehr bezahlen kann. Es betrifft die Alleinerziehende, die mit ihrem Kind in ein Frauenhaus flieht. Es betrifft junge Menschen ohne Ankerpunkt. 10 000 Kinder und Jugendliche sind betroffen, und allein das zeigt, dass wir hier großen Handlungsbedarf haben. Was aber diese Menschen alle nicht brauchen, ist Stigmatisierung. Wer Wohnungslosigkeit mit Drogenszene und Kriminalität und Ordnungsrecht verknüpft, der schafft keine Lösung, sondern der schafft Misstrauen, der schafft Stigmatisierung, der grenzt aus und erschwert genau damit den Weg raus aus der Wohnungslosigkeit. Es sind doch oft Schicksalsschläge, die jeden und jede von uns treffen können. Der Jobverlust, Krankheit oder Trennung - das sind Probleme, die zu Wohnungslosigkeit führen können. Nicht der Kontrollverlust, sondern fehlender Wohnraum und ein fehlendes soziales Netz sind oft das Problem. Anstatt deswegen rein in Sicherheitslogiken zu denken, die dann oft zu Repressionen und ordnungspolitischen Maßnahmen führen, brauchen wir niedrigschwellige Unterstützung, brauchen wir Wohnraumvermittlung und Housing First. Und genau das gehen wir heute hier mit unserem Antrag an. Wer den öffentlichen Raum schützen will auch das möchte ich noch mal betonen, der muss doch sozialen Halt schaffen, der darf nicht Grenzen ziehen, Ich würde mir wünschen, dass wir hier wirklich gemeinsam an Lösungen arbeiten, statt auf Zuschreibung zurückzugreifen. Von Ihnen das will ich auch noch mal betonen kam im Ausschluss nicht ein einziger konstruktiver Vorschlag zur Verbesserung unseres Antrags. Wir haben nichts vorliegen, wir haben keine Gespräche dazu geführt. Ganz ehrlich: Eine bessere Oppositionsarbeit ist doch machbar! Ich fordere Sie hier auf: Springen Sie über Ihren Schatten! Lassen Sie die populistische Kritik liegen! Arbeiten Sie an Lösungen mit! Und dann freue ich mich, wenn wir weiter konstruktiv an dem Thema Wohnungs- und Obdachlosigkeit arbeiten. Vielen Dank.

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Christoph Plett CDU

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

llegin Schütze, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Meine Frage: Haben Sie die Pressemitteilung des Landesverbandes der CDU Braunschweig und des CDU-Kreisverbandes in Gänze gelesen? Wenn Sie sie gelesen hätten, hätten Sie vielleicht anders formuliert. Wir haben in dieser Pressemitteilung nämlich eindeutig gesagt, dass Diversität an den Universitäten gewollt ist. Die Frage ist nur die Schwerpunktsetzung, und meiner Auffassung nach hat die Präsidentin hier den falschen Schwerpunkt gesetzt, Frau Kollegin. Die Frage ist: Beurteilen Sie diese Schwerpunktsetzung genauso wie wir. Etwas versteckt haben sich in diesem Wortbeitrag so anderthalb

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Alexander Saade SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

Ich fahre jetzt im Text fort: Trotzdem kann eine eigenständige Regelung sehr sinnvoll sein, wenn sie denn Klarheit schafft. Leider schafft Ihr Entwurf aber keine Klarheit, sondern nur Verwirrung. Der neue § 32 b, so wie Sie ihn vorschlagen, verweist nämlich lediglich auf bestehende Paragrafen - insgesamt sieben Querverweise quer durchs NPOG. Das ist dann keine eigenständige Ermächtigung, sondern das ist dann mehr ein gesetzliches Inhaltsverzeichnis unter § 32. Sie schaffen eine Regelung explizit und ausschließlich für Drohnen. Wir leben aber in einer Welt, in der sich die Technik ständig ändert. Daher bleibt die Frage: Was ist mit den anderen technischen Möglichkeiten? Wieso haben wir dann nicht einen § 33 d für Digitalkameras, einen § 33 e für elektrische Scooter und einen § 33 f für Dashcam-Einsätze bei Funkstreifenwagen? Worauf ich hinaus will, ist: Wenn wir jede neue Technik einzeln regeln, dann haben wir bald ein Polizeigesetz, das sich wie ein Gerätekatalog liest, und nichts anderes. Das ist aber nicht zukunftsfähig. Das ist unnötiger Aktionismus. Wir brauchen eine technikoffene Regelung, so, wie wir sie im NPOG bereits haben. Das ist moderne Gesetzgebung! Ihr Gesetzentwurf ist leider das Gegenteil. Kommen wir aber zum Herzstück Ihres Entwurfs, nämlich zu dem § 32 c, der sich auf Abwehr bezieht. Da klappt es auch mit einer gewissen Technologieoffenheit. Da geht es nämlich nicht nur um Drohnen, sondern um die Abwehr unbemannter Fahrzeugsysteme. Das klingt wie moderner Polizeischutz vor Hightech-Bedrohung. Bei genauerem Hinsehen entpuppt er sich jedoch als juristische Science-Fiction ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung. Da heißt es nämlich: „Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, ... geeignete technische Mittel ... einsetzen". Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Ganz im Gegenteil: Das ist höchst problematisch. Denn um was für eine Gefahr handelt es sich, die hier abgewehrt wird? Da steht nicht „erhebliche Gefahr". Da steht nicht „eine konkrete Bedrohung für Menschen". Es genügt eine einfache Gefahr, also eine Sachlage, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Schaden verursachen könnte. Keine Rede von terroristischer Bedrohung, keine Rede von Gefahr für Leib oder Leben, Gesundheit oder kritische Infrastruktur! Da steht nur „Gefahr". Das ist im Polizeirecht so präzise wie: Irgendetwas ist hier komisch. Der Lego-Stein, der in der Nacht herumliegt, ist auch eine potenzielle Gefahr. Aber in der Praxis ist das wirklich problematisch. Denn eine potenzielle Ruhestörung, die von einer Drohne ausgeht, die im Park fliegt, würde reichen. Oder die potenzielle Gefahr, dass irgendwelche Daten abgegriffen werden, reicht in dem Fall aus. Das ist nicht ausdefiniert. Das Gleiche ist: Was sind eigentlich die „geeigneten technischen Mittel"? Das Gute ist: Das ist technologieoffen. Aber es ist trotzdem gefährlich. Warum? - Es gibt keine Grenze. Das heißt, wir haben lediglich diese geringe Gefahr, die hier vorgesehen ist. In einfachen Worten beschrieben ist Ihr Entwurf eine juristische Bastelanleitung. Ich übersetze das mal: Der Paragraf schreibt in der jetzigen Fassung vor, dass jeder Polizist bzw. jede Polizistin selbst über die Gefahr und über das technische Mittel entscheidet. Wir können mit unklaren Mitteln auf unklare Bedrohungen reagieren, solange das Gerät irgendwie mit einer Fernbedienung gesteuert wird. Wenn du nicht weißt, was es ist, wenn du nicht weißt, wie du es stoppen sollst, nimm, was du willst, was du gerade findest, mache damit, was du willst, und dann schauen wir mal, was passiert. Es gibt keinen Richtervorbehalt. Deswegen kannst du wirklich machen, was du willst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es wirklich konkrete Probleme gibt, dann lassen Sie uns sie gerne gemeinsam lösen! Falls es in der Praxis Probleme beim Drohneneinsatz gibt zum Beispiel bei der Abwehr fremdgesteuerter Drohnen in Einsatzlagen, können wir über punktuelle Ergänzungen sehr gerne reden, zum Beispiel über Schutzvorkehrungen, rechtliche Schwellen und richterliche Kontrolle. Aber genau das liefert Ihr Entwurf jetzt nicht. Er bleibt pauschal, er bleibt vage, in einigen Dingen auch sehr technikfixiert und leider eben nicht grundrechtstauglich. In der jetzigen Form ist Ihr Entwurf nicht notwendig, nicht sauber und nicht zielführend. Ihr Gesetzentwurf ist keine Antwort auf ein sicherheitspolitisches Problem. Es ist ein Symbolgesetz, das am Ende leider mehr Verwirrung als Sicherheit schafft. Drohnen gehören in die Luft. Dieser Gesetzentwurf gehört zurück in den Hangar und nicht in das Gesetzblatt. Vielen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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Sophie Ramdor CDU

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen eine Medizin, die für alle Menschen in diesem Land da ist - eine Medizin, die nicht den männlichen Körper als Norm betrachtet, sondern weiß, dass weibliche Organe anders funktionieren und auch die Reaktionen auf Medikamente unterschiedlich sind. Gleichberechtigung ist für uns mehr als Statistik und Quoten. Gleichberechtigung bedeutet für uns, dass nicht die eine Hälfte der Gesellschaft fehlerhafte Behandlungen und falsche Diagnosen erhält und ihre tagtäglichen Schmerzen nicht ernst genommen werden, weil kein Interesse oder Geld für die Forschung und die richtige Behandlung da ist. Mit diesem Antrag helfen wir Frauen in ihrem Alltag. Wir helfen ihnen dabei, dass sie nicht von Arzt zu Arzt ziehen und sich krankmelden müssen, weil sie keine Hilfe erhalten. Mit diesem Antrag gehen wir zwei Bereiche an. Wir müssen uns als Land auf der einen Seite generell mit den unterschiedlichen Symptomen und Behandlungen beschäftigen, um möglichst vielen Frauen, aber auch Männern in diesem Land zu helfen und ihnen die bestmögliche Medizin zu gewährleisten. Wir müssen das Thema in die Öffentlichkeit, aber vor allem verstärkt in den Alltag der medizinischen Berufe und der Wissenschaft bringen, damit die Problematik bekannter wird und sich mehr Menschen damit beschäftigen. Auf der anderen Seite müssen wir noch gezielter mit Erkrankungen umgehen, die noch zu wenig erforscht sind, aber Millionen von Frauen in diesem Land betreffen. Wir fordern deshalb, dass Niedersachsen mehr Verantwortung übernimmt und sich dafür einsetzt, dass geschlechtersensible Medizin in der Aus-, Fort- und Weiterbildung verbindlich verankert wird. Wer morgen diagnostiziert und behandelt, muss heute lernen, zu verstehen, wie unterschiedlich Krankheiten verlaufen können. Wir fordern, dass Hochschulen und Universitätskliniken gezielt bei der Beantragung von Fördermitteln im Bereich der Frauengesundheit unterstützt werden. Ein gutes Beispiel für diese Arbeit ist das Kompetenzzentrum für geschlechtersensible Medizin an der MHH. Dieses Zentrum hat das Potenzial, über Niedersachsen hinaus zu wirken. Aber dafür braucht es auch den politischen Willen, es weiter auszubauen - und diesen Willen bringen wir heute mit. Und wir gehen noch weiter: Weil wir wissen, dass Forschung der Anfang von Versorgung ist, sagen wir auch: Niedersachsen muss in der geschlechterspezifischen Ursachenforschung stärker werden sowie einen Lehrstuhl für Reproduktionsmedizin aufbauen diese Forderungen von der Basis wurden letzte Woche an der Frauenklinik der MHH unserem Fraktionsvorsitzenden Herrn Lechner erneut mitgegeben, insbesondere bei Krankheitsbildern wie Lipödem und Endometriose, die noch immer ein medizinisches Schattendasein führen, obwohl Millionen von Frauen davon betroffen sind. Allein Endometriose betrifft ca. 2 Millionen Frauen in diesem Land. Dabei sind die Zahlen sehr ungenau. Fachpersonen gehen davon aus, dass viel mehr junge Mädchen und auch Frauen davon betroffen sind, aber leider haben wir durch die fehlenden Diagnosen keine genauen Zahlen. Es ist eine Erkrankung, die durch die jahrzehntelange fehlende Forschung Schmerzen für Frauen bedeutet, die dabei oftmals nicht ernst genommen werden. Bis heute gilt Endometriose als einer der häufigsten Gründe für die Nichterfüllung des Kinderwunsches. Es darf und kann uns als Politik und Gesellschaft nicht egal sein, ob Frauen unter physischen und psychischen Schmerzen leiden und ob ihnen der Kinderwunsch durch fehlende Forschung verwehrt bleibt. Auch bei der chronischen Erkrankung Lipödem, von der fast jede zehnte Frau betroffen ist, sieht es nicht besser aus. Die Krankheit ist wenig bekannt und wird oftmals mit Adipositas verwechselt. Es ist eine Erkrankung, deren tägliche Schmerzen großen Einfluss auf den Alltag und die Berufsfähigkeit haben. Viele Frauen verschulden sich in ihrer Verzweiflung und gehen Behandlungen bei fragwürdigen Fachexperten ein. Eine rechtzeitige Diagnose und Behandlung könnten das Fortschreiten des Lipödems aber aufhalten. Wir wollen, dass Betroffene nicht jahrelang im Ungewissen leben und von Arzt zu Arzt geschickt werden, ohne ernst genommen zu werden. Wir wollen, dass Selbsthilfegruppen, die oft die einzigen wirklichen Ansprechpartner vor Ort sind, die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Deshalb fordern wir, die Strukturen der Selbsthilfe zu stärken. Denn wer an Lipödem oder Endometriose leidet, findet oft zuerst in diesen Gruppen Unterstützung. Diese Gruppen sind Informationsquelle, Austauschplattform und Stütze im Alltag. Doch mit Selbsthilfe allein ist es nicht getan. Wir fordern, dass die medizinische Begutachtung bei Lipödem auf einem einheitlichen und qualifizierten Niveau durch fachkundiges Personal erfolgen muss. Auch im Bereich der Endometriose-Versorgung fordern wir, dass Beratungsleistungen angemessen vergütet werden. Eine gute Beratung darf nicht vom Idealismus des Behandelnden abhängig sein. Sie muss wirtschaftlich tragfähig und abrechnungsfähig sein - für die Kliniken, für die niedergelassenen Gynäkologen und für den Hausarzt. Denn beide Erkrankungen betreffen nicht den Körper, sie betreffen das ganze Leben. Meine Damen und Herren, schauen wir auf Schweden oder Kanada - Länder, die längst vorgemacht haben, wie geschlechtergerechte Medizin Leben rettet. Wir als Land Niedersachsen müssen hier vorangehen und wichtige Themen auch auf Bundesebene anschieben und vor allem öffentlich machen, denn es geht hier um die Gesundheit unserer Bevölkerung. Nur dann, wenn wir die mediale Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken, wenn wir es aus dem Schattendasein herausholen, haben wir eine Chance, dass sich der Alltag der Menschen verbessert und wir langfristig etwas ändern können. Um dies zu erreichen, brauchen wir ein Umdenken in Forschung, Lehre und Praxis, und wir brauchen es jetzt. Denn mit jeder Verzögerung, mit jeder unterlassenen Behandlung und mit jeder nicht gestellten Diagnose verlieren wir Vertrauen - Vertrauen in eine Medizin, die gerecht sein will, aber es doch nicht ist. Es geht um ein zentrales Prinzip guter Gesundheitsversorgung. Jeder Mensch soll nach seinem individuellen Bedarf behandelt werden. Deshalb hoffe ich im Ausschuss auf eine konstruktive und ehrliche Beratung. Vielen Dank.

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Carina Hermann CDU

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Bitteschön, Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege Prange, vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. Wenn Sie sich so sicher sind, dass dieser Neubau der JVA kommt, dann stellen Sie doch hier im Landtag mal dar: Was sind die Kosten? Was ist die konkrete Finanzierungsplanung? Was ist der Umsetzungsplan? Was ist im Haushalt etatisiert? Wie ist es überhaupt möglich, diese Menge an Geld im Haushalt umzusetzen? Und wie sind die konkreten Planungen der Landesregierung dazu? Das hätten Sie ja im Rechtsausschuss erfragen können. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass das Hohe Haus soweit ich weiß, heute,

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Thordies Hanisch SPD

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Meyer, vielen Dank für die bisherige Beantwortung der Fragen. Es wird ja viel darüber diskutiert, ob eine institutionelle Förderung der richtige Weg ist oder sein kann. Haben Sie Informationen darüber, wie andere Bundesländer das gestalten? Herr Meyer wird antworten. Vielen Dank,

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Annette Schütze SPD

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

bis zwei Fragen befunden. Frau Schütze, bitte! Herr Plett, ich finde, diese Frage ist entlarvend. Es ist nämlich genau so, wie ich es gerade gesagt habe. Sie werfen der Präsidentin eine falsche Schwerpunktsetzung vor und sagen, sie hätte lieber nicht die Regenbogenflagge hissen, sondern sich mehr um Exzellenz kümmern sollen. Und genau das habe ich gesagt: Das gehört doch überhaupt gar nicht zusammen, das eine hat doch mit dem anderen gar nichts zu tun. So etwas in einer Pressemitteilung zu vermengen und damit die TU Braunschweig und unsere Präsidentin in Misskredit zu bringen, das kann ich als Braunschweiger Abgeordnete hier nicht stehen lassen. Das ist auch nicht verhältnismäßig, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das miteinander zu vermengen, finde ich politisch nicht in Ordnung. Das spielt dieser rechten Seite doch in die Hände, und davor sollten wir uns doch bewahren. Zurück zu meiner Rede. Forschung und Exzellenz leben von der Vielfalt der Blickwinkel. In Niedersachsen wissen wir, dass freie Entfaltung keinen Widerspruch zum Forschungsauftrag der Hochschulen darstellt. Wir werden die niedersächsischen Hochschulen auch in der letzten Förderrunde der Exzellenzstrategie eng begleiten und unterstützen. Ich wünsche allen Beteiligten dabei viel Erfolg und bedanke mich für die hervorragende Arbeit an unseren niedersächsischen Universitäten. Vielen Dank.

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Ulf Prange SPD

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

nach einer Zwischenfrage geäußert. Das ist ja hier schon fast eine Abgeordnetenbefragung. Aber bitteschön! Bitteschön, Herr Kollege! Herzlichen Dank, Herr Kollege Prange, für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich bedauere, dass Sie sich nicht zu der Haftentlassung geäußert haben,

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Unsere Polizei hat zwei wesentliche Aufgaben: Zum einen ist sie Freund und Helfer. Sie soll uns allen helfen, zum Beispiel beim Auffinden von vermissten Personen. Hierzu können Drohnen einen wichtigen und effizienten Beitrag leisten. Dass es hierfür eines gesetzlichen Rahmens bedarf, ist nachvollziehbar. Die andere wesentliche Aufgabe der Polizei ist, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und damit eine wesentliche Kernaufgabe des Staates gegenüber seinen Bürgern zu erfüllen. Dazu gehört es auch, sich auf neue technologische Bedrohungslagen einzustellen und die Polizei mit dem nötigen Equipment auszustatten, um dieser neuen Anforderung gerecht zu werden. Wie sieht es dabei aktuell in Niedersachsen aus? Ich zitiere dazu aus der Antwort auf meine Anfrage an die Landesregierung vom Oktober 2023 Drucksache 19/2847 zur Abwehr von terroristischen Anschlägen durch Drohnen. „Besondere taktische oder technische Maßnahmen in diesem Bereich können anlassbezogen durch die Polizei Niedersachsen durchgeführt werden," ‑ jetzt kommt es „indem entsprechende Führungs- und Einsatzmittel zur Detektion und Abwehr von Drohnen vom Bund oder aus anderen Ländern angefordert werden." Ich fasse zusammen und übersetze für alle Zuhörer: Die Polizei in Niedersachsen hat also offensichtlich keine eigenen Mittel und bedarf der Hilfe aus dem Bund oder anderen Bundesländern. Wir die Polizei, liebe Polizeikollegen in Niedersachsen stehen also nackt da. Das kennen wir ja schon. Ich erinnere da an den Taser, die Fußfessel. Die Polizei in Niedersachsen wird in ihrer Arbeit behindert durch die Blockadehaltung von SPD und Grünen. Es wird Zeit, dass unsere Polizei mit den nötigen Mitteln ausgerüstet wird - ohne Wenn und Aber. Vor welcher Bedrohungslage stehen wir eigentlich? Viele Niedersachsen fliegen jetzt in den Urlaub. Ein Lkw parkt am Zaun des Flughafens Langenhagen. Plötzlich setzt sich ein Drohnenschwarm in Bewegung leicht anzufertigen mit 3D-Druckern, bepackt mit einer Sprengladung von 1,5 kg je Drohne. Ziel: die vollgetankten Urlaubsjets. Das Inferno möchte ich mir, möchte sich hier keiner ausdenken. Der Angriff des ukrainischen Geheimdienstes auf die Bomberflotte Russlands zeigt, dass dies keine apokalyptische Fiktion ist, sondern eine reale Bedrohungslage. Stellen Sie sich diese Drohnen in der Hand von Islamisten vor! Mittlerweile gibt es glasfasergesteuerte Drohnen, die durch elektrische Störsender nicht bekämpft werden können. Auch ein einfaches Abschießen dieser Drohnen mit normaler Munition ist nahezu unmöglich - auch eine Lehre aus dem Ukraine-Krieg. Dass sich der vorliegende Gesetzentwurf mit Drohnen jeder Art, also auch mit Wasserdrohnen beschäftigt, ist richtig und unterstützen wir. Ein weiteres Problem zur effektiven Bekämpfung von Spionagedrohnen über Einrichtungen der Bundeswehr ist die Zuständigkeit. Dazu wurde ausführlich in der PC-Welt am 11. Oktober 2024 berichtet. Die Soldaten sollen, so die Antwort des Bundesverteidigungsministeriums, die 110, also die Notrufnummer der Polizei, wählen. Denn grundsätzlich ist das Entfernen von Drohnen aus dem Luftraum eine Form der Gefahrenabwehr, also grundsätzlich eine Aufgabe der Polizei. Realität in Deutschland - traurige Realsatire, die unsere Sicherheit gefährdet. Es wird endlich Zeit für Taten, für umgehendes Handeln. Die Bedrohungslage ist real. Wir, die AfD, hoffen, dass es nicht erneut zu einer Blockade durch Rot-Grün im Ausschuss kommt. Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD hat nun das Wort: der Kollege Saade. Bitte sehr!

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Carina Hermann CDU

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beantrage, dass die Fragen, die hier gestellt werden, von der Landesregierung vollumfänglich, wahrheitsgemäß und so, wie von der Verfassung vorgesehen, beantwortet werden, sehr geehrter Herr Minister Meyer. Ich will auch noch einmal ganz klar sagen: Wir haben eben gefragt, ob ein Ermittlungsverfahren von Amts wegen in diesem Fall eingeleitet worden war. Gefragt ist die Landesregierung, und zu einer vollständigen Beantwortung gehört dann auch, dass die Justizministerin hier zu der Frage Stellung nimmt, ob die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet hat. Herr Meyer, ich bitte darum, dass Sie die Fragen, die Sie eben nicht bzw. unvollständig beantwortet haben, jetzt noch einmal vollständig beantworten. Danke. Ebenfalls zur Geschäftsordnung hat sich der Abgeordnete Siebels gemeldet.

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Michael Lühmann GRÜNE

Den islamistischen Extremismus bekämpfen, die jüdische Bevölkerung schützen, die Finanzierung islamistisch-extremistischer Organisationen offenlegen und weiterer Eskalation vorbeugen!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Die niedersächsische AfD inszeniert sich mal wieder als Kämpferin gegen Islamismus und Antisemitismus. Dabei hat diese Partei genug eigene Hausaufgaben zu erledigen. Ich denke an den schon erwähnten AfD-Abgeordneten Tomasz Froelich im Europaparlament, der nach dem Verbot des Islamischen Zentrums in der sogenannten Blauen Moschee davor warnte, die dortigen Islamisten zu kriminalisieren und für Verständnis warb, oder an Maximilian Krah, Gast Ihrer Partei schönes Foto, Herr Wichmann!, der mit dem Ziegenhof-Faschisten Kubitschek in Schnellroda für mögliche Bündnisse mit Islamisten warb. In Schnellroda waren auch AfD-Funktionäre aus Niedersachsen dabei. Herzlichen Grüße vom Verfassungsschutz! Währenddessen schafft es der von Ihnen in Northeim für besondere Verdienste ausgezeichnete Björn Höcke herzliche Grüße vom Verfassungsschutz!, der Demokumpel von Stephan Bothe nicht, sich an die Seite Israels oder gegen das Mullah-Regime im Iran zu stellen. Er habe keinen israelischen oder iranischen Standpunkt. Er habe einen deutschen. Herzlichen Glückwunsch! Wo bleibt da Ihr Widerspruch? Ich meine damit nicht die hohlen Kacheln bei Twitter, mit denen Sie sich an die Seite von Israel stellen, während ein 25-jähriger Neonazi mit Ihrem Parteibuch am Holocaust-Gedenktag in der Gedenkstätte Ahlem wütete. Auch das haben Sie bis zuletzt geleugnet, der Polizei eine Abmahnung zugestellt, mir eine Verleumdungsklage angekündigt. Aber gestern von Indemnität reden! Da passt bei Ihnen wirklich nichts zusammen. Lassen Sie uns zum Schluss nach Sachsen schauen. Dort saß gestern ein Neonazi der Freien Sachsen im Kreistag von Bautzen mit einem „All Glory to the-Intifada"-T‑Shirt mit gekreuzten Gewehren, also jenen Freien Sachsen, auf deren Veranstaltung Mitglieder und Funktionäre der AfD rumlaufen. Liebe Grüße vom Sächsischen Verfassungsschutz! Liebe KollegInnen, ich sage das an allen Stellen, und ich wiederhole es auch hier: Radikale Islamisten und Rechtsextremisten sind nicht nur beim Antisemitismus Brüder im Geiste. Wir werden uns beiden mit aller Entschlossenheit entgegenstellen. Wir stellen uns gegen jeden Antisemitismus. Und wir werden weder von Islamisten Ratschläge im Kampf gegen Rechtsextremismus annehmen noch von gesicherten Rechtsextremisten Ratschlägen zum Kampf gegen Islamismus. Herzlichen Dank. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die AfD verboten gehört.

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Verena Kämmerling CDU

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Dank, Herr Präsident. - Welche konkreten Schritte hat das Umweltministerium wann unternommen, um mögliche Ersatzansprüche im Zusammenhang mit den Zahlungen, die vom Landesrechnungshof beim LabüN beanstandet wurden, zu prüfen, geltend zu machen und eine Verjährung zu verhindern? Minister Meyer wird antworten.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

antworten. Bitteschön, Frau Wahlmann! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann dazu sagen, dass derzeit noch kein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hannover geführt wird. Die zweite Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen:

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Frank Henning SPD

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Herr Henning. Bitte! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir jetzt endlich mal über die Sache reden können und zum eigentlichen Thema zurückkehren, das „NBauO und bezahlbarer Wohnraum" lautet. Meine Damen und Herren, das Thema bezahlbarer Wohnraum ist für uns als Sozialdemokraten sozusagen die Kern-DNA, weil das Thema im Prinzip zwei wesentliche Komponenten beinhaltet. Die eine ist: Die Bauwirtschaft liegt danieder, und wir müssen mit den Instrumentarien, die uns zur Verfügung stehen, die Bauwirtschaft stärken. Wir müssen vor allem dafür sorgen, dass die Facharbeiter nicht abwandern, damit das, was wir brauchen nämlich 160 000 Wohnungen in den nächsten Jahren, tatsächlich auch gebaut werden kann. Ohne Facharbeiter lässt sich das nicht regeln. Die zweite Dimension ist eigentlich noch viel gewaltiger. Da geht es, zumindest aus meiner Sicht, um eine sozialpolitische Frage. Wenn der normale Polizist, die normale Polizistin mit einem A‑10-Gehalt heute keine bezahlbare Wohnung mehr findet ganz gleich, ob im ländlichen Raum oder in den Ballungszentren, wenn die teilzeitbeschäftigte Verkäuferin keinen bezahlbareren Wohnraum mehr findet, dann haben wir eine schiefe Entwicklung, der wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumentarien entgegenstellen müssen. Denn die Frage des bezahlbaren Wohnraums ist für mich im Augenblick die größte sozialpolitische Fragestellung, auch in Niedersachsen. Sie birgt Sprengstoff. Deswegen: Das Bauen muss einfacher, schneller und kostengünstiger gemacht werden. Dazu trägt eben auch der von unseren Fraktionen eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung der NBauO bei. Die Änderung der NBauO ist Bestandteil eines längerfristigen Konzepts dieser Landesregierung, um zu bezahlbarem Wohnraum zu kommen. Ich will auf die vier Punkte, die sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt hat, eingehen. Erstens, bezahlbaren Wohnraum schaffen durch die neue WohnRaum Niedersachsen GmbH. Wir haben eine neue landeseigene Wohnungsgesellschaft gegründet, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren. Wir haben sie mit 100 Millionen Euro ausgestattet, um etwa 1 600 Wohnungen zu bauen. Meine Damen und Herren, ich schenke mir jetzt den Hinweis, dass die CDU Herr Hilbers 2004 die NILEG mit 30 000 Wohnungen verkauft hat. Lassen Sie uns doch Frieden schließen und akzeptieren, dass wir jetzt wegen Ihnen neu anfangen und neue Wohnungen durch die WohnRaum Niedersachsen GmbH bauen müssen! Zweitens, die NBank-Förderung für den sozialen Wohnungsbau durch den Wohnraumfonds. Es gibt 350 Millionen Euro, 50 % Bundesmittel, 50 % Landesmittel. Auch hier stellen wir zinslose Darlehen und Tilgungszuschüsse in Höhe von 30 % zur Verfügung. Wir sind gerade dabei, diese Förderrichtlinien der NBank zu überarbeiten, um sie auch kommunalfreundlicher zu gestalten und auch hier den geförderten sozialen Wohnungsbau voranzubringen. Das dritte Standbein ist die NBauO. Wir hatten zum 1. Juli letzten Jahres schon die große zweite Novelle, die der Kollege Sachtleben bereits angesprochen hat. Dabei ging es darum, Stellplatzpflichten abzuschaffen, und zwar nicht, um die Autofahrer zu ärgern, sondern um Wohnraum zu schaffen und den teuren Tiefgaragenstellplatz zu vermeiden. Wir haben das Mitteilungsverfahren eingeführt, das die Verantwortung bezüglich der Bauunterlagen auf die Architekten und Ingenieure überträgt. Das heißt, es können Umbauten im Bestand vorgenommen werden, ohne dass ein Mitarbeiter eines Bauordnungsamts vorher darüber geschaut hat. Es geht nur darum, diese Dinge dem Amt mitzuteilen und dann in der Verantwortung des Architekten durchzuführen. Wir haben im Neubaubereich den Gebäudetyp E also eine Experimentierklausel eingeführt, um dafür zu sorgen, dass neue Gebäudetypen errichtet werden, die kostengünstiger sind und die abseits der geltenden DIN-Normen durch Experimentierklauseln ermöglicht werden. Last, but not least, der Gesetzentwurf unserer Fraktionen ‑ ich bedanke mich noch mal bei allen Kolleginnen und Kollegen, die sich hierbei eingebracht haben. Im Kern geht es um die verfahrensfreien Baumaßnahmen, die für die Bürgerinnen und Bürger ganz entscheidend sind. Sie können demnächst Dachgeschosse ausbauen, ohne dass ein Mitarbeiter eines Bauordnungsamts über die Pläne gucken muss. Sie können Dachgauben errichten, ohne dass sie eine Baugenehmigung benötigen. Sie können Wintergärten anbauen oder vergrößern; sie können Terrassenüberdachungen vergrößern; sie können Balkonverglasungen und ‑überdachungen bauen. Sie können Solarenergieanlagen ohne Baugenehmigung bauen, wenn es städtebauliche Satzungen und der B‑Plan hergeben. Sie können Windenergieanlagen nach Hamburger Vorbild das sind diese kleinen Windenergieanlagen mit einer ungefähren Höhe von 10 m verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung, errichten ‑ möglichst bürokratiearm und kostengünstig. Die Sportfreunde unter uns wird freuen, dass auch die Flutlichtanlagen und Ballfangzäune bei Sport- und Kinderspielplätzen demnächst ohne Baugenehmigung errichtet werden können. Dacheindeckungen können verfahrensfrei ausgetauscht werden, und Dacheinschnitte können verfahrensfrei durchgeführt werden. Ein letzter Punkt, der mir besonders wichtig ist wir alle haben mit der Klimaschutzagentur in Hannover gesprochen, ist das serielle Sanieren. Das ist ein ganz wichtiger Punkt bei der Sanierung im Bestand, der dadurch vorangebracht werden soll, dass Balkonneubauten verfahrensfrei ermöglicht werden können. Bei einer seriellen Sanierung im Mehrfamilienhausbestand werden die alten Balkons abgebaut und anschließend neue verfahrensfrei aufgeständert davorgesetzt. Damit können Wärmebrücken beseitigt werden, und wir fördern damit das serielle Sanieren. Das ist im Rahmen des Verfahrens von der Klimaschutzagentur eingebracht worden, und wir haben das übernommen. Ich glaube, im Ausschuss hatten wir in dieser Frage großes Einvernehmen. Am Ende hat sich die CDU bei der NBauO enthalten, was zeigt, dass wir im Kern bezahlbarer Wohnraum und Erleichterungen beim Wohnungsbau eigentlich einer Meinung sind. Zu unserem Entschließungsantrag möchte ich als bekennender Campingfan darauf hinweisen, dass wir auch den Campingurlaub vereinfachen wollen: Campingplätze sollen zukünftig leichter eingerichtet werden können, indem sie bis fünf Wohnwagen statt bisher drei zukünftig genehmigungsfrei sind. Auf Bundesebene wollen wir zudem darauf einwirken, Tiny Houses einfacher zu ermöglichen und das Wohnen auf Bauernhöfen im Baugesetzbuch zu fördern. Zum Abschluss zwei Punkte in Bezug auf den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion: Die Solaranlagenpflicht in § 32 a NBauO jetzt auszusetzen, ergibt aus unserer Sicht überhaupt keinen Sinn. Wir haben ein Klimaschutzprogramm, wir haben ein Klimaschutzproblem. Heutzutage ist es auch möglich, Photovoltaikanlagen auf das Dach zu setzen, zumal sie sich rentieren. Es ist nicht ersichtlich, warum man Photovoltaikanlagen jetzt nicht auf Dächer setzen soll, zumal wir in der NBauO auch geregelt haben, dass keine neuen Photovoltaikanlagen auf die Dächer gesetzt werden müssen, wenn sich das Ganze wirtschaftlich nicht rechnet. Dieser Fall muss nur bürokratiearm dargelegt werden. Das ist also kein Bürokratiemonster, das hier geschaffen wird. Insofern würden wir den CDU-Antrag an dieser Stelle natürlich ablehnen. Der zweite Punkt betrifft § 85 a NBauO. Ein Wechsel in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren macht keinen Sinn. Die kommunalen Spitzenverbände haben ausdrücklich darauf hingewiesen: Wenn das Umbauen im Bestand durch das Mitteilungsverfahren gefördert werden soll, dann soll es auch beim Mitteilungsverfahren belassen werden und kein Wechsel in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Das macht es nur wieder komplizierter ‑ das bedeutet dann Rosinenpickerei. Die Architekten und Ingenieure waren an der Erstellung der neuen Umbauordnung im Rahmen des § 85 a beteiligt, und es war von Anfang an vereinbart, dass dieses Mitteilungsverfahren eingeführt wird, um Umbauten schneller, einfacher und kostengünstiger zu machen. Vor diesem Hintergrund bedanke ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu und lehnen den CDU-Antrag ab. Herzlichen Dank, Herr Henning. - Der nächste Redner ist

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Thomas Uhlen CDU

Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen

Wohnraumakquise 150 Menschen langfristig in Wohnraum vermittelt werden konnten? Herr Uhlen, Sie können antworten! Ganz herzlichen Dank, Frau Schendel, für diese Zwischenfrage. Dieses Angebot ist kein klassisches Housing-First-Angebot, da es nämlich eine Wohnraumakquise im engeren Sinne darstellt und die Zielgruppen, die man dort im Blick hat, eben gerade nicht die Zielgruppen sind, die wir hier erstmalig erreichen möchten, die nämlich von multipler, von chronischer Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das Ministerium hat uns schriftlich mitgeteilt, dass es den Begriff „chronische Wohnungslosigkeit" bei uns so nicht gebe. Dabei ist gerade einer der Vordenker von Housing First jemand, der in seinen englischen Publikationen das Wort „chronical homelessness" benutzt, der davon schreibt, dass Menschen chronisch auf der Straße, auf Platte leben müssen, und die Platte die Menschen nicht mehr loslässt, weil wir keine umfassenden Unterstützungsangebote bieten. Natürlich werden im Rahmen von Housing First die Wohnungen schnell gefüllt werden, natürlich werden Menschen sich darum reißen, diese Wohnungen zu bekommen, weil auch die Wohnungsmarktpolitik und der soziale Wohnungsbau in Niedersachsen schleppt und die Landeswohnungskauf‑, ‑bau, ‑wie-auch-immer-Gesellschaft, nicht liefert und wir dort nicht die benötigten Wohnraumangebote schaffen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gebührt wirklich der Würde,

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Falko Mohrs

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Herr Minister antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schneider, ich kann, glaube ich, an das anknüpfen, was ich eben schon angefangen habe auszuführen: Die Cluster, die leider nicht erfolgreich waren, sind erstens das Thema Bioimaging in Göttingen, zweitens das Thema nachhaltiges Fliegen an der TU Braunschweig und drittens ein Versuch der Medizinischen Hochschule, das Thema Transplantation in den Mittelpunkt zu stellen. Man sieht an diesen drei Beispielen deswegen führe ich sie auf, wie wichtig und wie profilgebend sie für die jeweiligen Universitäten sind. Die Cluster, die zuletzt erfolgreich waren und es jetzt nicht mehr sind, bekommen eine Auslauffinanzierung vom Bund und vom Land, also eine Förderung für weitere zwei Jahre. Wir sind jetzt im Gespräch mit den Universitäten, um zu schauen, wie wir diese profilgebenden Elemente weiter und erneut stärken können. Wir haben den Anspruch, dass sie ausgebaut und nicht abgebaut werden. Insofern stimmt es, dass man in diesem Wettbewerb nicht erfolgreich war. Trotzdem betreiben diese Themengebiete und Universitäten nach meiner Überzeugung weiterhin Spitzenforschung und sind exzellent. Danke schön. Eine Zusatzfrage für

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Anne Kura GRÜNE

Investitionssofortprogramm des Bundes - Auswirkungen und Kompensationen der Länder und Kommunen

Ich bitte um Aufmerksamkeit in der CDU-Fraktion. - Vielen Dank. Frau Kura, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Generell ist es erst einmal gut, dass es diese Einigung, die Wirtschaft zu unterstützen und richtige Investitionsanreize zu setzen, ebenenübergreifend und auch parteiübergreifend gegeben hat. Denn wir brauchen diese Spielräume für die wichtigen und notwendigen Zukunftsinvestitionen jetzt. Ich bin auch sehr froh, dass alle DemokratInnen sich hier einig sind, dass es die Aufgabe des Staates ist, diese Investitionen anzureizen und sie auch in die richtige Richtung zu lenken. Ich bin sehr froh, dass wir uns in diesem Hause darüber einig sind. Mich hat allerdings ein bisschen gewundert, Herr Lechner, liebe KollegInnen von der CDU, wie sehr Sie das jetzt loben und wie deutlich Sie auch gesagt haben: Es ist gut, dass es jetzt kommt. - Denn in den letzten Monaten haben wir von Ihnen ganz anderes dazu gehört. Diese notwendigen Investitionen hätten schon viel früher kommen müssen. Wir hätten sie auch schon viel früher kriegen können. Das alles hätten wir schon viel früher haben können, wenn Sie sich nicht dagegen gewehrt hätten, wenn die Union auch im Bund das nicht sehr lange bis zu den Wahlen, wie einige das prognostiziert haben blockiert hätte. Aber das ist ja Vergangenheit. Ich bin froh, dass Sie jetzt mit an Bord sind und dass jetzt alle Ebenen an einem Strang ziehen wollen. Denn es gab in den letzten Wochen und Monaten auch eine große Verunsicherung bei den Ländern und vor allem bei den Kommunen, wer diese Mindereinnahmen tragen soll bzw. wie sie gerecht ausgeglichen werden. Deswegen möchte ich mich ganz herzlich bei Ministerpräsident Olaf Lies bedanken, der die Positionen unseres Bundeslandes und vor allen Dingen auch die Positionen der Kommunen sehr stark auf der Bundesebene in den Gesprächen, die in den letzten Tagen stattgefunden haben, vertreten hat. Denn uns allen ist klar: Auch die Länder und vor allen Dingen auch die Kommunen haben große Investitionsbedarfe und haben große Sorgen, wie sie das alles schultern sollen. Jetzt haben wir Klarheit, dass diese Einigung die Kommunen stützt und unterstützt, indem ihre Mindereinnahmen komplett ausgeglichen werden. Das ist so genau richtig. Wir begrüßen, dass die Doppelförderungen zukünftig möglich sind, und auch, dass wir als Bundesländer eine geplante Kompensation in Höhe von 4 Milliarden Euro für zwei Zukunftsthemen bekommen, die auch uns sehr wichtig sind das sind die Kita- und die Bildungsinfrastruktur sowie die Hochschul- und die Wissenschaftsinfrastruktur, aber auch die Krankenhausinvestitionen. Da ist das, was jetzt vorliegt, nicht nur eine Unterstützung der Länder, sondern wiederum auch eine Unterstützung der Kommunen vor Ort, die mit uns gemeinsam an diesen Themen arbeiten. Diese Einigung gibt uns als Land zusätzliche Spielräume für Investitionen, die sich auch vor Ort auswirken und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Es ist auch gut, dass für diese 100 Milliarden Euro geringere Anforderungen gelten, dass weniger Verwendungsnachweisen erforderlich sind und dass hierbei auch ausgeweitet werden kann. Wir finden, das sollte unter anderem auch vor den Herausforderungen stehen die Kommunen in Bezug auf die Klimafolgenanpassung und den Klimaschutz gelten, der überall eine Aufgabe ist. Auch für die Sportstätten und Kultur ist das noch auszuweiten. Es ist gut, dass das unbürokratisch passieren soll und dass dafür noch eine extra Arbeitsgruppe eingesetzt wurde. Gleichzeitig gilt aber auch die Ansage an den Bund. Auch dem Bund stehen jetzt ja durch diese Einigung zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung. Es ist wichtig, dass das, was da passiert, Hand in Hand mit dem erfolgt, was in den Ländern und auch in den Kommunen geschieht. Da gibt es riesengroße Bedarfe: Ich nenne hier nur den DigitalPakt Schule, die Transformation der Wirtschaft, die ländlichen Räume und die Unterstützung der Mobilitätswende. In diesen Bereichen ist es wichtig, dass das Hand in Hand mit dem geht, was wir hier machen, und dass es da auch eine faire Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen gibt. Der erste Schritt dazu ist, wie gesagt, gemacht. Noch einmal danke an die Landesregierung, an den Finanzminister, an den Ministerpräsidenten, die sich hier für diese kommunalfreundliche Ausgestaltung starkgemacht haben und das auch ermöglicht haben! Das muss jetzt auch schnell in die Umsetzung gehen. Ein paar offene Fragen haben wir noch. Denn es geht ja auch darum, wie die Mindereinnahmen in unserem Land finanziell ausgeglichen werden. Auch hier muss darauf geachtet werden, dass uns für die Zukunft nicht wichtige Spielräume genommen werden, um in wichtige Zukunftsthemen investieren zu können. Da stehen ja noch weitere Entlastungen im Raum, die nicht unbedingt für alle in der Gesellschaft gleich gerecht sind. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier im Land in Zukunft nicht noch weiter eingeschränkt werden. Das ist auf der einen Seite wichtig. Auf der anderen Seite ist wichtig, dass der Bund, wie gesagt, in diese zentralen Themen, die uns alle bewegen die Wärmewende, die Klimafolgenanpassung, den DigitalPakt Schule, den Ganztag und die ländlichen Räume, investiert und wir hierbei an einem Strang ziehen. Da ist Solidarität wichtig - auch zwischen den Bundesländern. Deswegen noch ein Punkt: Was ich wirklich schräg finde, ist, dass Bayern als Geberland da jetzt wieder eine Sonderlocke bekommt und damit die Investitionsspielräume, die die Länder und der Bund sonst haben, eingeschränkt werden. Eigentlich muss hier uneingeschränkte Solidarität zwischen allen gelten - und nicht irgendwelche Sonderlocken, nur damit am Ende auch Söder zustimmen darf. Letzter Satz: Wie gesagt, wir Grüne haben auf der Bundesebene dafür gesorgt, dass diese ersten Fesseln für die notwendigen Investitionen gelöst werden. Das reicht aber noch nicht aus. Wir werden weiter auch für eine gerechte Reform der Schuldenbremse kämpfen. Herr Lechner, vielleicht reden wir ja in ein paar Monaten noch einmal darüber, dass Sie sich auch da einen Ruck gegeben haben und dann auf der Seite der Gesellschaft und der richtigen Investitionen stehen.

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André Bock CDU

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Bitteschön, Herr Bock! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Behrens, Sie haben gerade ausgeführt, warum es aus Ihrer Sicht und aus Sicht der Landesregierung nicht notwendig ist Stichworte „Gefahrenabwehr" und „Strafverfolgung", dass bei Täterinnen und Tätern, die einen solchen haben, der Migrationshintergrund genannt wird. Das eine ist, wie Sie das rechtlich bewerten. Aber die andere Frage ist und die halte ich für die entscheidendere: Wie bewerten Sie eigentlich die politische Dimension dieser Thematik, gerade auch, wenn wir uns anschauen, wer diese Fragestunde mit welchem wahrscheinlichen Hintergrund beantragt hat? - Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Bock. -

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Stephan Bothe AfD

Den islamistischen Extremismus bekämpfen, die jüdische Bevölkerung schützen, die Finanzierung islamistisch-extremistischer Organisationen offenlegen und weiterer Eskalation vorbeugen!

zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Bothe! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte eben hat doch gezeigt: Sie können die Dinge wegschieben, Sie können sie wegreden, Sie können hier Ihre eigenen Wahrheiten verbreiten manchmal glaube ich, Sie wissen auch selbst, dass diese nicht stimmen, aber die Probleme sind da. Und dieser Antrag, den wir jetzt hier behandeln und den Sie dann auch gleich wieder ablehnen werden, zeigt das nächste Problem: Laut Sicherheitsbehörden leben 9 500 gewaltbereite Islamisten in Deutschland. Das ist nicht nur eine Zahl, das ist eine bittere Realität. Die aktuellen Zustände in Berlin, wo am vergangenen Wochenende über 10 000 Islamisten gemeinsam mit Linksextremisten vor dem deutschen Reichstag demonstriert und zum Teil ein Kalifat auf deutschem Boden gefordert haben, müsste uns alle doch zumindest nachdenklich machen. Aber das passiert nicht. Wir haben in diesem Antrag das Verbot von „Intifada Hannover", „Muslim Interaktiv", „Generation Islam" und „Realität Islam" gefordert. Wir haben die Einschränkungen der islamistischen und antiisraelischen Demonstrationen und ein Einwirken gegen diese zum Teil antisemitische Demonstrationskultur, die sich gerade hier in Hannover festigt, gefordert. Die Antwort der Landesregierung: Man kann nichts machen. - Die Antwort der regierungstragenden Fraktionen im Ausschuss: Interessiert uns nicht. Meine Damen und Herren, wenn irgendwann Tausende von Islamisten auch vor diesem Hohen Hause stehen, dann brauchen Sie bessere Antworten als jetzt. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der SPD,

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Michael Lühmann GRÜNE

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Zunächst möchte ich in Übereinstimmung mit Innenministerin Daniela Behrens den Vorwurf des Maulkorbs, den Sie hier in Ihrer Anfrage ausgesprochen haben, aus politischen Gründen die Polizei zum Schweigen zu bringen, entschieden zurückweisen. Polizei und Staatsanwaltschaften handeln ordentlich, und wir als Politik machen das auch. - Das ist echt eine Unverschämtheit. Mein Kollege Saade hat es ja gerade ausgeführt: Sie haben per Anwaltsschreiben versucht, die Polizei zum Schweigen zu bringen. Mein Dank an die Polizei Hannover, an die Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten, dass sie hier ganz deutlich einer Unterlassungsverpflichtungserklärung widersprochen hat. Sie haben versucht, die NDR-Berichterstattung juristisch zu stoppen. Und Sie als AfD klagen noch immer gegen Polizeipräsidenten Johann Kühme, weil er Ihnen vorgeworfen hat das Gleiche tun Sie heute hier wieder, das Sicherheitsgefühl in Niedersachsen mit falschen Fakten zu beeinträchtigen. Wenn hier jemand der Polizei einen Maulkorb verordnen will, dann sind Sie es. Wir weisen das entschieden zurück. Es geht Ihnen ja auch um gar nichts anderes in dieser Fragestunde. Es geht Ihnen ja nicht um das Vertrauen der Bevölkerung, um das Stärken von Polizei und Justiz, sondern es geht Ihnen allein darum, dass Sie Staatsangehörigkeiten, Migrationshintergründe für Ihre rechtsextremistische Ideologie ausnutzen wollen. Das endet dann leider immer im völkischen Sumpf eines ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses. Herzliche Grüße vom Niedersächsischen Verfassungsschutz! Das zeigt auch Ihr ständig nachlässiger, ja unzulässiger Rückgriff auf die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Sie, Herr Bothe, haben bei dem Hinweis gelacht, dass unter den nicht deutschen Tatverdächtigen TouristInnen sein können. Aber so ist es nun mal. Ein Bürger der EU, der bei der Üstra bei der Beförderungserschleichung erwischt wird, landet in der PKS als nicht deutscher Tatverdächtiger. Ein durchreisender Autohehler, der das geklaute Auto von Dänemark in die Schweiz überführt, landet auch als nicht deutscher Tatverdächtiger in der PKS. So kann ich das ewig weitermachen. Das geht bei allen ausländerrechtlichen Bezügen so. Das ist genau das Gleiche und landet auch in der PKS. Das kann man aber eben bei Ausländern nur so machen. Was noch hinzu kommt und von Ihnen bisher unberücksichtigt blieb Sie müssen beim BKA mal nachlesen, was dort zur PKS steht, ist, dass Straftaten, an denen Personen beteiligt sind, die als migrantisch oder fremd wahrgenommen werden unter anderem Nichtdeutsche, merklich häufiger angezeigt werden. Sie verzerren Straftaten, und das ist unzulässig. Das würden Sie bei der regelhaften Nennung von Staatsangehörigkeiten und Migrationshintergründen von Tatverdächtigen ja auch tun - und leider nicht nur Sie. Sie werden auch das beweisen, indem Sie in jeder Rede dazu weiterhin sämtliche Hinweise des BKA zu nicht deutschen Tatverdächtigen ignorieren, die umfassenden Kontext zur sozialen Lage, räumlichen Lage, Traumatisierung, Gewalterfahrung, Alter und Geschlecht bis zum angezeigten Verhalten liefern. Aber Kontext ist nun einmal der Feind rechtsextremistischer Ideologie. Vor diesem Hintergrund ist der Weg Niedersachsens richtig, beim Kontext zu bleiben. Wir setzen auf Sachlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Verfahrensgerechtigkeit. Ich mache das gerne mal an einem Beispiel klar; denn manchmal ist es notwendig, dass man die Staatsangehörigkeit und andere tatrelevante Sachverhalte nennt. Zum Beispiel ist es so: Wenn jemand in der Blumenrabatte wütet, sind die Staatsangehörigkeit und das Parteibuch egal. Wenn aber im Land der Täter jemand am Holocaust-Gedenkmal Kränze in einer Gedenkstätte zerstört, dann sind für den Kontext die Staatsangehörigkeit, das Parteiumfeld und auch das Parteibuch relevant. Deshalb war es richtig, dass die Polizei in Hannover mitgeteilt hat, dass bei dem tatverdächtigen deutschen Neonazi auch klare Hinweise auf eine AfD-Mitgliedschaft vorlagen. Diese Hinweise lagen sehr früh vor. Es war auch völlig klar, dass es auch noch Bezüge zur NPD gibt. Was Sie jedoch in der Öffentlichkeit erzählen, was bei Ihnen ‑ Übermittlungsfehler in den Dateien? Entschuldigung, das glaubt Ihnen wirklich keiner! Und was haben Sie gemacht? Sie haben lieber gedroht. Sie haben lieber einen tatverdächtigen Neonazi aus Ihren Reihen geschützt und haben anderen gedroht - weil es Ihnen ja nur um das öffentliche Verhetzungspotenzial geht. Außer es geht um einen deutschen Neonazi aus Ihren Reihen, dann ist das alles egal. Polizei und Justiz hingegen geht es bei der Information der Öffentlichkeit um sachgerechte Abwägung, um Verhältnismäßigkeit und Verfahrensgerechtigkeit. Das bleibt in Niedersachsen auch so. Herzlichen Dank.

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Rassismus entschieden entgegentreten - Landesaktionsplan gegen Rassismus erstellen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte KollegInnen! Ich bin dankbar, dass wir heute unseren Antrag zum Landesaktionsplan gegen Rassismus beschließen. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich bei allen Verbündeten, bei meiner Fraktion, der SPD-Fraktion und allen, die im Landespräventionsrat einen Beitrag dazu geleistet haben. Vorletzte Woche haben wir bei einer Veranstaltung mit unterschiedlichen AkteurInnen Inhalte und Input gesammelt und darüber beraten, wie wir Niedersachsen rassismuskritisch aufstellen können. Hiermit lade ich Sie, liebe CDU-Fraktion, erneut herzlich ein, mit uns gemeinsam Verantwortung für die Resilienz unserer Demokratie zu übernehmen. Denn darum geht es bei der Bekämpfung von Rassismus. Ihre Argumentation dazu im Ausschuss war leider nicht überzeugend. Denn in diesem Antrag geht es weder um Rechtsextremismus noch um Linksextremismus oder andere Extremismusformen. Dagegen gibt es andere Maßnahmen, die bereits greifen und umgesetzt werden. Sehr geehrte KollegInnen, Rassismus stellt eine Gefahr für unsere demokratische Gesellschaft dar. Von einem Randphänomen kann nicht mehr die Rede sein. Die allermeisten in diesem Parlament und da draußen können sich nicht vorstellen, was es bedeutet, von Rassismus betroffen zu sein, welche Demütigungen und Ausgrenzungen damit täglich verbunden sind und was diese psychisch mit uns machen. Ich habe bereits in meiner Rede zur Einbringung dieses Antrages vorgebracht, was mein Sohn und ich in den letzten Jahren in diesem Land haben erleben müssen. Die meisten hier gehen selbstverständlich davon aus, dass ich als Mitglied dieses Hohen Hauses doch privilegiert bin, und ich schließe mich dem sogar an, indem ich sage, dass ich mich als privilegiert erachte und ansehe. Dennoch holt mich die Realität leider immer wieder ein: Wir waren Mitte März auf Ausschussreise in Berlin. Die Delegation aus Niedersachsen steht vor dem Gebäude des Bundesnachrichtendienstes, wo die MitarbeiterInnen des Bundesnachrichtendienstes mir sagten das musste ich mir anhören, dass ich mich doch bitte woanders hinstellen möge. Denn hier sei die Reihe für die Abgeordnetendelegation aus Niedersachsen, und ich dürfe mich da nicht hinstellen. Sehr geehrte KollegInnen, die sind davon ausgegangen, dass es nicht vorgesehen ist, dass ein Mensch mit meiner Hautfarbe einem deutschen Parlament angehören darf. Ich bin, wie gesagt, privilegiert und weiß mich zu wehren. Daher war das in dem Sinne kein Problem für mich. Aber ich sehe mich verpflichtet, herbeizuführen, dass für die Menschen da draußen, die sich nicht wehren können, Maßnahmen vorhanden sind. Dafür ist der Landesaktionsplan gegen Rassismus da. Es werden zukünftig Leitlinien des Landes Niedersachsen zur frühen Prävention und effektiven Bekämpfung von Diskriminierungsstrukturen, Ausgrenzung und Gewalttaten gebündelt weiterentwickelt. Es werden bestehende Konzepte antirassistischer Arbeit aller Ressorts aufgegriffen, weiterentwickelt und nachhaltig implementiert. Es wird auch ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildung sowie antirassistische und diskriminierungssensible Bildungsarbeit geben. Wir werden auch prüfen, wie innerbetriebliche Beschwerdestellen zur Verhinderung von institutionellem Rassismus fungieren können. Auch Schutzmaßnahmen für körperliche und psychische Unversehrtheit, unter anderem bei rassistischer Hetze im Internet, gehören zum Landesaktionsplan gegen Rassismus. Lassen Sie mich noch zwei letzte Sätze dazu sagen: Für mich ist ganz wichtig, dass die Beteiligung von Betroffenenverbänden, aber auch einer breiten Mehrheit der Gesellschaft herbeigeführt wird, damit wir gemeinsam als Land Niedersachsen Verantwortung für dieses Thema übernehmen - Jetzt aber wirklich der letzte Satz! ‑ und Niedersachsen rassismuskritisch aufstellen. Allerletzter Satz: Ich möchte an der Stelle ‑ Frau Di allo-Hartmann, es tut mir leid. Ich habe es wirklich ausgereizt bis zum Letzten. Ich muss Ihre Rede jetzt unterbrechen. Es tut mir leid. Vielen Dank.

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Michael Lühmann GRÜNE

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Die Regelungen aus unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich mache es auch ganz kurz. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Eingangsstatistik. Natürlich wird jede angezeigte Straftat dort aufgeführt. Sie haben mir hier gerade Verleumdung vorgeworfen. Verleumdung ist eine Straftat. Ich würde von Ihnen erwarten, dass Sie sich dafür entschuldigen. Herzlichen Dank.

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Volker Bajus GRÜNE

Unterrichtung durch die Justizministerin im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Oldenburg

Herr Bajus möchte erwidern. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Nacke, ich glaube, die Fachfraktion für Anscheinserweckung, Raunen und damit politische Botschaften zu setzen, das sind ja Sie. Es lag mir völlig fern, hier irgendetwas zu verharmlosen. Ich habe deutlich gesagt: Es ist schon jemand, der viel auf dem Kerbholz hat. Das waren meine Worte. Aber was Sie hier jetzt wieder gemacht haben, ist wieder der Versuch, aus jemandem, der eine Menge auf dem Kerbholz hat, etwas anderes zu machen. Die Unschärfe des Begriffs „Clankriminalität" war hier schon mehrfach Thema. Das sagt überhaupt noch nichts über die Schwere der Fälle aus. Ich kann Ihnen gerne vortragen dieses Land ist ja klein, was der Strafverteidiger den kenne ich zufällig, denn das ist Osnabrück, da komme ich zufällig her auf Anfrage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zu diesem Fall mitgeteilt hat: Selbstverständlich ist der Delinquent sich seiner Taten bewusst. Die Anklage ist seit Langem bekannt. Er wird sich dem stellen, und er wird sich auch dem Gericht stellen. Von daher, wenn ich einmal dieser Aussage des Anwalts, der hier vielen, vielen bekannt ist, Glauben schenken würde das würde ich Ihnen dringend empfehlen, besteht auch keine öffentliche Gefahr im Sinne von Flucht, dass sich hier jemand seiner Strafe entziehen will. Das mögen Sie jetzt glauben oder nicht. Der Unterschied zwischen uns beiden ist: Ich will keinen Anschein erwecken, ich rede über Fakten, und daran sollten Sie sich auch halten. Das wäre mal sinnvoll, dann würde Sie sich hier nicht so hinstellen und irgendwas behaupten. Vielen Dank.

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Pippa Schneider GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen und zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst kürzlich haben meine Kollegin Sina Beckmann und ich uns mit einem Start-up getroffen, das von einigen Studierenden aus der Universität ausgegründet wurde. Das Projekt WasteSide entwickelt eine App, mit deren Hilfe man mit ökologisch nachhaltigem Verhalten sogenannte Challenges gewinnen und Punkte sammeln kann. Mit diesen Punkten kann man sich dann beim Studiwerk zum Beispiel einen Kaffee leisten. Insofern ist es zu begrüßen, dass wir hier die Gelegenheit haben, einmal ausführlich über das Thema Ausgründung zu sprechen. Grundsätzlich ist es gut, dass Hochschulen gründungsfreundlicher werden. Allerdings gibt es aus unserer Sicht einige wesentliche Aspekte, die im Antrag der CDU noch nicht enthalten sind. Unser Fokus bei Start-ups sollten nachhaltige Gründungen sein, bestenfalls Green-Tech-Start-ups, Erneuerbare-Energien-Start-ups oder Start-ups mit sozialem oder ökologischem Impact. Darauf geht die CDU in ihrem Antrag leider wenig ein. Bei ihr geht es vor allem um die Marktverwertung. Gesellschaftliche Innovationen, soziale Gründungen, Open-Access-Initiativen oder zivilgesellschaftliche Kooperationen? - Fehlanzeige! Transfer ist wichtig, aber nicht primär auf wirtschaftliche Verwertung zu verengen. Transfer muss stattdessen plural gedacht werden, eben auch gemeinwohlorientiert, gerade weil für Hochschulen öffentliche Gelder genutzt werden. Ein weiterer Punkt, der im CDU-Gesetzentwurf zu kurz kommt: Eine explizite Verankerung ökologischer und sozialer Kriterien für geförderte Ausgründungen fehlt. Mein Vorschlag: Man könnte die Förderung von Ausgründungen an die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele koppeln. Hier müssen Sie also noch nacharbeiten. Unseren Entschließungsantrag zur Start-up-Förderung und zur Vereinfachung von Ausgründungen haben wir übrigens bereits im Mai-Plenum eingebracht. Sie sehen also: Wir sind an diesem Thema dran. Ich freue mich sehr auf die weiteren Diskussionen, die wir hierüber im Ausschuss führen werden. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat das Wort: für die Fraktion der

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Annette Schütze SPD

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bewerbung auf die Exzellenzförderung ist ein anstrengender und kräftezehrender Prozess, der den Universitäten viel abverlangt. Deshalb möchte ich mich herzlich bei allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bedanken, die sich dieser Herausforderung mutig und mit viel Innovationskraft gestellt haben. Bereits 2020 wurde eine Potenzialanalyse der Minister hat schon darauf hingewiesen der niedersächsischen Hochschullandschaft beschlossen. Mit dem konzipierten Programm „Exzellenz stärken" erhielten die Universitäten frühzeitig eine gezielte Unterstützung ihrer Exzellenzstrategien. Dafür wurden insgesamt rund 26 Millionen Euro bereitgestellt - eine beträchtliche Summe, wie ich finde. Die Wissenschaftsförderung ist in Niedersachsen hervorragend aufgestellt. Gemeinsam mit der Volkswagen-Stiftung wurde im Februar 2023 das größte Wissenschaftsprogramm in der Geschichte Niedersachsens aufgesetzt. Mit den vielfältigen und gleichzeitig zielgenauen Förderlinien unterstützen wir die akademische Forschungslandschaft flächendeckend. Insbesondere ist hier die Ausschreibung „Potenziale strategisch entfalten" zu nennen. Mit einem Fördervolumen von 265 Millionen Euro werden die Universitäten dabei unterstützt, die Erkenntnisse aus der erwähnten Potenzialanalyse bestmöglich umzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der aktuellen Runde der Exzellenzförderung kann sich sehen lassen. Da bin ich ganz anderer Meinung als Herr Reinken. Luft nach oben gibt es natürlich immer, das ist auch keine Frage. Aber insgesamt wurden neun Anträge von niedersächsischen Universitäten eingereicht. Damit lag Niedersachsen im Bundesvergleich auf Platz fünf. In einem harten Wettbewerb wie diesem ist das eine ausgezeichnete Leistung, für die sie die größte Anerkennung verdienen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit lässt sich festhalten: Das Gesamtbild ist gut. Aber ja, die aktuelle Runde der Exzellenzförderung ist für die einzelnen Universitäten durchaus durchwachsen gelaufen. Meine eigene Alma Mater, die TU Braunschweig, mag mit einem verteidigten und einem verlorenen Cluster symbolisch dafür stehen. Welche Schlüsse aber der CDU-Kreisverband Braunschweig und der Vorsitzende des CDU-Landesverbandes Braunschweig, Herr Plett, aus diesem Ergebnis ziehen, ist für mich sehr bedenklich. In einer Pressemitteilung setzen Sie das Abschneiden der TU Braunschweig in direkten Zusammenhang mit dem Hissen der Regenbogenflagge und greifen die Präsidentin an. Statt Entgleisungen solcher Art braucht es eine ehrliche und faktenbasierte Analyse des Bewerbungsprozesses. Das Feedback der Forschungsgemeinschaft wird uns dabei helfen. Behauptungen wie diese fügen sich in einen Kulturkampf von rechts ein, den wir gerade global beobachten. Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit und Angriffe auf die queere Community häufen sich - nicht nur jenseits des Atlantiks. Doch wer gesellschaftliche Freiheiten angreift, der verprellt nicht nur die Wissenschaftsgemeinschaft, sondern muss sich auch auf unseren entschiedenen Widerstand einstellen, meine Damen und Herren. Frau Schütze! Ich komme zum Schluss. Nein, darum geht es jetzt gar nicht. Darauf hätte ich im Weiteren hingewiesen. Jetzt geht es darum, dass der Abgeordnete Plett eine Zwischenfrage stellen möchte. Bitte, Herr Plett! Bitte, Herr Plett! Frau Ko llegin Schütze, herzlichen Dank,

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Meyer, erlauben Sie mir eine Vorbemerkung. Mit Blick auf Ihre Antwort zur Frage zum Deichvorland lege ich Ihnen dringend nahe, sich noch einmal kurz mit den Praktikern vor Ort zu unterhalten. Das führt mich zu meiner letzten Frage: Inwieweit weist die Entschädigungspraxis in Niedersachsen Lücken auf mit Blick auf Sommerfrüchte und die Gebiete außerhalb der Vogelschutzgebiete? - Danke. Vielen Dank. - Herr Minister Meyer, bitte sehr!

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Pippa Schneider GRÜNE

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie gerne fragen, wie sich die Entscheidung der Exzellenzkommission auf die Forschungslandschaft kleinerer und mittlerer Hochschulstandorte auswirkt. Danke, Frau Schneider. - Herr Minister zur Antwort, bitte!

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Thordies Hanisch SPD

Potenzial von Speichern und Sektorenkopplung bei der Energiewende ausschöpfen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Energiewende bringt Herausforderungen mit sich, aber bietet vor allem enorme Chancen. Wer möchte schon gern neben einem Kohlekraftwerk wohnen oder Atommüll in seiner Nähe gelagert haben? Und an die AfD-Fraktion: Wenn Sie hier schon von „Verschandeln" sprechen, immer und immer und immer wieder, dann möchte ich bitte, dass Sie dazu auch mal erwähnen, wo wir dann den Atommüll lagern sollen oder wo noch ein Gaskraftwerk gebaut werden soll. Vielleicht bei Bürgerinnen und Bürgern in Ihrer Nähe oder gleich direkt in Ihrem Garten? Sie müssten dann schon auch mal mit beantworten, wie Sie sich das vorstellen, wenn wir jetzt wieder zurück zu den konventionellen Energien gehen. So viel gehört zur Wahrheit dazu. Unser System läuft stabil, alle Ängste vor Dunkelflauten sind ins Leere gelaufen das ist sehr gut, und das, obwohl wir unseren Strombedarf schon 2024 in Deutschland zu knapp 60 % aus Wind- und Sonnenenergie gedeckt haben. Aber das Netz stabil zu halten, ist komplizierter als zu Zeiten von großen zentralen Kraftwerken. Und Windräder stehen gelegentlich still, weil zu viel Strom produziert wird und zu wenig verbraucht oder nicht dorthin transportiert werden kann, wo er gebraucht wird, weil unsere Netze noch weiter ausgebaut werden müssen. Um das bei dieser Gelegenheit mal einzuordnen: Wir können mit dem Ausbau der erneuerbaren Energie, also mit PV- und Windkraftanlagen, nicht warten, bis alle Netze fertig sind und erst dann anfangen. Dann wären wir in der verrückten Situation, dass wir Strom dorthin transportieren könnten, wo er gebraucht wird, aber keinen Strom haben, um ihn zu transportieren. Wir alle hier würden ja auch nicht erst die Versicherungen und Internetverträge für ein Haus abschließen und dann die Steine für den Bau kaufen. Gleichzeitig kommen wir mit dem Netzausbau gut voran. Darauf hat die Kollegin Kollenrott schon hingewiesen. Von den knapp 17 000 km langen Stromleitungen, die in den Gesetzen festgeschrieben sind, sind 7 000 km entweder genehmigt und im Bau oder schon fertiggestellt. Und wir werden immer schneller: Der Südlink von der Küste bis nach Baden-Württemberg soll 2028 in Betrieb gehen, und ein Seekabel nach Großbritannien soll in drei Jahren den Betrieb aufnehmen. Aber für den Moment gibt es auch Herausforderungen. Bei stillstehenden Anlagen müssen wir beispielsweise den Ausfall bezahlen, sonst würden sie nicht gebaut werden das erzeugt die sogenannten Redispatch-Kosten, und für Stromleitungen, die verlegt werden müssen, brauchen wir Arbeitskräfte, Geld und Zeit. Also gehen wir diese Herausforderungen an - natürlich mit dem Netzausbau. Aber mit diesem Antrag legen wir den Fokus auf einen weiteren Lösungsansatz, einen wesentlichen Baustein in der Energiewende, der unser Energiemanagement kurzfristig effizienter und flexibler macht. Aber auch nach der Fertigstellung des Netzes bleibt ein wesentlicher Baustein: der Speicher. Strom kann man in Batterien speichern oder auch mit der Umwandlung in Wasserstoff. Damit kann Strom gespeichert werden, wenn er nicht gebraucht oder zu viel produziert wird, und ins Netz eingespeist werden, wenn er gebraucht wird. Das macht Sinn, und das macht auch Sinn für die Wirtschaft. Die Nachfrage bestimmt den Preis. Das gilt insbesondere am Strommarkt. Viel Strom, wenig Nachfrage - und schwups ist der Strompreis im Keller. Wenn es andersherum ist, kann man Strom teuer verkaufen. Das hat auch unsere Wirtschaft gemerkt, und überall der Kollege Pohlmann ist darauf eingegangen werden Anträge gestellt, um einen Speicher ans Netz anschließen zu können. Das ist eine super Sache, könnte man meinen. Aber das braucht Regulatorik, das läuft nicht von allein. Der Bau von jedem einzelnen Speicher braucht nämlich auch Fachkräfte und Geld und Zeit, und es braucht Pläne, die erstellt werden müssen, Anträge, die bearbeitet werden müssen, Genehmigungen, die erteilt werden müssen. Und dann müssen die Speicher noch gebaut werden - von Fachkräften, die das können. Da sollte man schon schauen, dass alles so läuft, dass es auch Sinn macht und systemdienlich ist - also Speicher dorthin, wo sie gebraucht werden, dorthin, wo Anschlusskabel liegen, dorthin, wo zu viel Strom erzeugt wird und das Netz vielleicht nicht übermorgen schon fertig ist. Die Umwandlung in Wasserstoff muss dort passieren, wo dieser auch genutzt werden kann. In 1 kg Wasserstoff steckt etwa so viel Energie wie in einer e-Up-Batterie, mit der man 250 km weit kommt, und für 1 kg Wasserstoff braucht man mindestens 10 l Wasser. Für Autos ist Wasserstoff aber viel zu teuer auf den Kilometer. So viel zur Technologieoffenheit. Technologieoffenheit das muss auch immer wieder gesagt werden, weil es immer wieder falsch vermittelt wird macht da Sinn, wo es keine effizienteren Produkte gibt. Für Autos bzw. für die Autofahrenden wird es immer teurer bleiben, Wasserstoff zu tanken. Insofern ist Wasserstoff dort einzusetzen, wo wir ihn wirklich brauchen. Wir brauchen den Wasserstoff beispielsweise für unsere Industrie - dort, wo es nicht anders geht. Zum Beispiel können wir bei der zur Erzeugung von Stahl oder Glas nötigen Temperatur nicht direkt mit Strom arbeiten. Das ist dann übrigens auch erheblich mehr Energie, als ein e-Up braucht. Für 1 t Stahl werden etwa 140 l Wasserstoff gebraucht, also 1 400 l Wasser. Deswegen sollten wir Wasserstoff nicht dort einsetzen oder dorthin transportieren, wo wir mit elektrischer Energie weiterkommen. Also: Wasserstoff und andere Speicher dorthin, wo es Sinn macht, damit wir gut vorankommen, und nicht einfach überall gleichzeitig. In diesem Antrag haben wir auch einen weiteren Punkt aufgegriffen. Herr Kollege Pohlmann hatte einen Fall aus der Praxis geschildert, bei dem es um die Abwärmenutzung ging. Das ist das Problem oder die Herausforderung der Energiewende. Das wird auf Bundesebene immer wieder angegangen, und ich glaube, auch wir können uns diesen Fall noch mal anschauen und gucken, welcher Regelungen, welcher Änderungen es bedarf, um das effizient zu gestalten. Das ist bei Speichern ganz ähnlich. Früher ist man davon ausgegangen: Es gibt große Kohlekraftwerke und Gaskraftwerke, und das sind die Player am Energiemarkt. Heute macht das jeder auf seinem Balkon selber, aber die Regulatorik ist dafür noch nicht ausgelegt. Die Marktteilnehmer, die das selber machen, werden plötzlich in finanzregulatorische Rahmen gesteckt, die eigentlich für Gaskraftwerke ausgelegt sind, und so ähnlich wird es bei der Abwärmenutzung auch sein. Man hat nicht damit gerechnet, dass es das irgendwann mal gibt, dass es sinnvoll einzusetzen ist. Da brauchen wir zwingend eine Nachsteuerung. So ist es immer wieder: Bei neuer Technik müssen wir dann nacharbeiten. Und nun zum Wohlstand: Überraschenderweise ist der Strom, der aus Wind und Sonne produziert wird, schon heute günstiger als der aus Atomkraftwerken oder Gaskraftwerken das kann man alles nachlesen, und am Ende sind wir auch unabhängiger von anderen Ländern auf der Welt. Das hat heute tragischerweise mehr Gewicht als noch vor ein paar Jahren. Letztlich bremsen wir mit der Energiewende auch den Klimawandel so gut wir können. Dazu liefern Speicher einen Baustein, und wir liefern mit diesem Antrag einen Baustein, damit Speicher zielführend in das System integriert werden können. Vielen Dank. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

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Thomas Uhlen CDU

Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen

Die Kurzintervention war auch zu spät. Da waren wir uns hier oben sehr einig. Frau Präsidentin, ganz herzlichen Dank, dass Sie mir nichtsdestotrotz noch die eine Minute zusätzliche Redezeit zugestehen. Es ist wesentlich, dass wir uns darüber einigen, wem wir jetzt zuerst helfen und wer am dringendsten Hilfe braucht. Frau Kollegin Schendel hat gerade die Zielgruppe sehr deutlich aufgemacht und Rentnerinnen und Rentner genannt, die zusätzliche Wohnraumbedürfnisse haben, die zweifellos auch in den Blick genommen werden müssen. Hingegen hat Minister Philippi den Bereich der multiplen Problemlagen doch wieder sehr ineinander verschränkt und damit natürlich die Fragestellung aufgeworfen, wie wir gerade diesen Menschen helfen, die von chronischer Wohnungslosigkeit betroffen sind. Wenn wir es gemeinsam nicht schaffen wir haben das im Ausschuss lange versucht, uns auch über die wichtige Thematik zu verständigen, welche Zielgruppe wir denn hier zunächst in den Blick nehmen wollen und wie wir die Zielgruppe erreichen möchten, dann sind wir auch nicht in der Lage, diesen Menschen vorrangig zu helfen. Ich möchte Sie alle gemeinsam noch einmal bitten, wenn Sie gleich unterwegs sind, bevor Sie auf den Parlamentarischen Abenden landen, nach links und rechts zu schauen und nicht nur aufs Mobiltelefon. Dann werden Sie feststellen, dass viele Menschen mehr Probleme haben, als Sie vielleicht aus Ihrem Umfeld kennen. Ganz herzlichen Dank.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Rassismus entschieden entgegentreten - Landesaktionsplan gegen Rassismus erstellen

Frau Wahlmann! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Niedersachsen ist vielfältig, frei und weltoffen, und darauf sind wir zu Recht stolz. Gleichzeitig sehen wir aber mit Besorgnis, dass der Ton in unserer Gesellschaft rauer wird und dass auch rassistische Vorurteile und Stereotype mancherorts leider wieder salonfähig werden. Das ist für uns alle Grund zur Sorge. Gerade für diejenigen mit Einwanderungsgeschichte, denen man die Einwanderungsgeschichte auch ansieht, ist das tatsächlich ein ganz handfester Alltagsrassismus, vom Arbeitsplatz bis zur Klubtür. Um etwas dagegen zu tun, gibt es seit acht Jahren das erfolgreiche Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte, das gerade schon angesprochen worden ist. Mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus wollen wir nun noch einen Schritt weitergehen und noch mehr für ein weltoffenes Niedersachsen tun. Wir wollen noch stärker für Rassismus sensibilisieren und die interkulturelle Kompetenz stärken. Wir wollen Benachteiligungen aufgrund rassistischer Vorurteile abbauen und den Schutz vor rassistischer Diskriminierung verstärken. Wir wollen Rassismusprävention und Unterstützung für die Opfer von Rassismus aufbauen, und wir wollen die bestehenden Initiativen und Angebote vernetzen und den Austausch fördern. Mit den knapp 1,9 Millionen Euro von der sogenannten politischen Liste haben wir 2024/2025 begonnen, die nötigen Strukturen aufzubauen und erste Projekte anzuschieben. So fördern wir zum Beispiel die Entwicklung einer KI-basierten Anwendung zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet. Wir fördern diskriminierungssensible Organisationsentwicklungsprozesse, und wir unterstützen die Internationalen Wochen gegen Rassismus in Niedersachsen. Zahlreiche weitere Maßnahmen sind schon auf dem Weg. Einige sind angelaufen, und andere sind geplant. Das zeigt beispielhaft, welche umfassenden Maßnahmen der neue Landesaktionsplan möglich machen wird. Mit diesem neuen Landesaktionsplan gegen Rassismus werden wir zukünftig aktiv und schlagkräftig gegen Rassismus vorgehen und ein Niedersachsen schaffen, in dem sich alle Menschen frei und sicher fühlen können. Insofern bitte ich Sie auch im Namen der Landesregierung, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.

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Birgit Butter CDU

Den islamistischen Extremismus bekämpfen, die jüdische Bevölkerung schützen, die Finanzierung islamistisch-extremistischer Organisationen offenlegen und weiterer Eskalation vorbeugen!

Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Kommen wir mal wieder hier zu diesem Antrag. Ich werde hier in aller gebotenen Kürze erklären, warum die CDU-Fraktion diesen Antrag ablehnt. Erstens. Der Antrag der AfD verfolgt eine einseitige und stigmatisierende Fokussierung auf islamistische Extremisten, ohne das gesamtgesellschaftliche Bedrohungsspektrum zu berücksichtigen - insbesondere nicht den Rechtsextremismus, meine Damen und Herren der AfD, der laut Sicherheitsbehörden die größte Gefahr darstellt. Die AfD blendet diese gesamtgesellschaftlich relevante Bedrohung vollständig aus und stellt ein verzerrtes Bild der extremistischen Gefahrenlage dar. Sie, sehr geehrte Kollegen der AfD, reduzieren den Antisemitismus auf den islamistischen Bereich, obwohl nach dem Verfassungsschutzbericht ein erheblicher Anteil antisemitischer Vorfälle aus dem rechtsextremen und verschwörungsideologischen Spektrum kam. Meine Damen und Herren, wer Antisemitismus und Extremismus aber ernsthaft bekämpfen will, darf nicht selektiv vorgehen oder ideologisch instrumentalisieren. Ihr Antrag, sehr geehrte Kollegen der AfD, wird dieser Verantwortung nicht gerecht. Zweitens. Der Antrag ist sicherheitspolitisch oberflächlich, rechtlich redundant und gesellschaftlich spaltend. Eine seriöse Bekämpfung von Extremismus braucht differenzierte, rechtsstaatlich tragfähige und gesamtgesellschaftlich integrierende Strategien, nicht populistische Symbolpolitik. Die AfD suggeriert einen einseitigen Zusammenhang zwischen Islamismus und Antisemitismus. Die Zahlen zeigen jedoch, dass antisemitische Gewalt auch aus dem rechtsextremen Spektrum stammt und dort deutlich häufiger vorkommt. Drittens. Der Antrag instrumentalisiert legitime Sicherheitsanliegen, zum Beispiel die Antisemitismusbekämpfung, zugunsten einer einseitigen Fokussierung auf islamistische Vereinigungen. So nennt die AfD in ihrem Antrag unter anderem auch den Verein „Islamkolleg Deutschland" und liegt mit ihrer Einschätzung falsch. Der frühere Innenminister Schünemann hat seinerzeit vorangebracht, dass die theologisch-praktische Ausbildung von religiösem Betreuungspersonal eben nicht im Ausland, sondern in Deutschland vorgenommen werde. Das Islamkolleg ist anders als die AfD eben kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes und zeigt auch keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Fazit: Die CDU lehnt diesen Antrag aus den genannten Gründen ab. Er ist absolut unausgewogen. Meine Damen und Herren, eine Politik, die sich nur auf den Islamismus konzentriert, bleibt unvollständig und gefährdet demokratische Grundwerte. Herzlichen Dank.

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Grant Hendrik Tonne SPD

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir novellieren erneut die NBauO. Wir novellieren sie auch deshalb zum wiederholten Male in dieser Wahlperiode, um dem gemeinsamen Anspruch, Wohnen schneller, einfacher, günstiger möglich zu machen, nachzukommen. Ich will einen ganz herzlichen Dank all denjenigen sagen, die sich im letzten Jahr und in diesem Jahr intensiv dafür eingesetzt haben. Es ist ganz ausdrücklich richtig, sich um das Thema Wohnen zu kümmern und zu sagen: Wir nehmen die Sorgen ernst. Wohnen ist für uns ein essenzielles Anliegen. Das muss umgesetzt werden in Niedersachsen. Wir wollen mehr Wohnen ermöglichen. Das ist richtig. Vielen Dank dafür! Meine Damen und Herren, wir haben mit der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren, den Vereinfachungen für den Umbau bundesweit beachtete Meilensteine gesetzt. Ich will das auch in dieser Runde ganz ausdrücklich aufzeigen. Beim Tag der Immobilienwirtschaft vor drei Wochen hat der Zentrale Immobilienausschuss die NBauO in der Kategorie „Umbau/Bauen im Bestand" als eine der innovativsten Bauordnungen Deutschlands ausgezeichnet. Sie haben daran mitgewirkt. Es ist schön, dass dieser Mut gesehen wird und dass er belohnt wird, dass auch klar nach vorne gestellt wird, den Mut zu haben, solche Schritte zu gehen. Es ist richtig, und es wirkt auch, meine Damen und Herren. Wir setzen diesen Prozess mit diesem Gesetz nahtlos fort: einfacher, schneller und günstiger. Der Katalog der verfahrensfreien Baumaßnahmen wird mit dem Gesetz noch einmal erheblich ergänzt. Wir erweitern beispielsweise die Verfahrensfreiheit für Gebäude, Terrassendächer, Windenergieanlagen. Wir führen die Verfahrensfreistellungen für die Erneuerung von Balkonen, Balkonverglasungen, Balkonüberdachungen ein. Auch Dachgauben, Dachaufbauten, Dacheinschnitte werden verfahrensfrei. Das ist alles kein Selbstzweck, sondern all das unterstützt Umbaumaßnahmen, unterstützt Sanierung von Gebäuden. Damit setzen wir den Prozess der Deregulierung konsequent fort. Der Staat kann loslassen. Das zeigen wir hiermit erneut. Wir haben Vertrauen in die richtigen Entscheidungen vor Ort. Auch das zahlt sich aus, meine Damen und Herren. Ich habe ein bisschen darüber gestaunt, dass Kritik daran geäußert wird, dass man jetzt EU-Richtlinien umsetzt. Die RED‑III-Richtlinie hat kürzere Fristen für die Bearbeitung von Bauanträgen für bestimmte Baumaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien zum Ziel. Etwas gegen kürzere Fristen zu haben - man muss sich schon anstrengen, um so etwas zu kritisieren. Der gelegentlich geäußerte Vorwurf, man betreibe Gold-Plating, stimmt auch nicht - Eins-zu-eins-Umsetzung. Was die zweite Richtlinie, die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie, angeht: Mit diesem Gesetz wird klargestellt, dass sie durch unsere geltenden Regelungen in der Niedersächsischen Bauordnung umgesetzt ist. Wir stellen also fest: Eine Regelung ist umgesetzt; wir müssen nichts mehr machen. Dann kann ich sie auch nur schwer kritisieren, denn das ist die Grundlage. Es findet dort also gar keine Veränderung statt. Herr Frölich, ich habe eben ein bisschen gestaunt. Ich glaube auch, das ist nicht, was wir uns gegenseitig erzählen sollten. Sie haben einen Antrag mit Maßnahmen vorgelegt. Das ist in Ordnung; das ist Ihr gutes Recht. Es hat eine Bewertung dieser Maßnahmen im Ausschuss stattgefunden. Es hat auch eine Bewertung durch die Kolleginnen und Kollegen des Wirtschaftsministeriums stattgefunden. Man kann immer noch unterschiedlicher Meinung sein, ob man das möchte oder nicht. Aber, wenn einem das Ergebnis nicht passt, zu sagen: „Die haben das nicht vernünftig durchdacht" und man habe den Perspektivwechsel nicht vernünftig hinbekommen - ich finde, so etwas gehört sich nicht, Herr Frölich. Sie sollten noch mal genau überlegen, ob man so eine Tonalität hineinbringen sollte. Wir haben uns nämlich die Punkte angeguckt. - Herr Calderone, Sie brauchen sich gar nicht so aufzuregen. Es besteht schlicht kein Handlungsbedarf. Sie hatten Ideen, die sind so aber nicht umsetzbar. Das wird man Ihnen schon sagen dürfen, wenn Sie so etwas hier einbringen. Daraus kann ich nicht ableiten: Alle anderen haben es nicht verstanden. Das ist ein bisschen zu kurz gesprungen. Herr Calderone, lassen Sie bitte die Zwischenrufe! Wenn Sie etwas sagen möchten, haben Sie Instrumente, um das sichtbar zu machen. Meine Damen und Herren, diese Maßnahmen werden jetzt durch den Bau-Turbo auf Bundesebene ergänzt. Ich finde, wir können damit zusammenfassend hervorheben: Niedersachsen hat eine der modernsten Bauordnungen in Deutschland. Der heutige Beschluss ist ein weiterer Beleg dafür. Es wird nicht die letzte Novelle sein. Wir arbeiten an dem Prinzip „Einfacher, schneller, günstiger" auch in dieser Wahlperiode weiter. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Minister. -

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Daniela Behrens SPD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Bitteschön, Frau Behrens! Guten Morgen! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zu den einzelnen Fragen der AfD-Fraktion komme, möchte ich aufgrund der Wichtigkeit und Vielschichtigkeit des Themas der Öffentlichkeitsarbeit zu polizeilichen und justiziellen Vorgängen eine grundsätzliche Einordnung vornehmen. Die niedersächsischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden gewährleisten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die Sicherheit für die Menschen in diesem Land. Eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit ist Teil einer umfänglichen und erfolgreichen Aufgabenwahrnehmung. Gerade in polizeilichen und justiziellen Angelegenheiten bedarf es immer der größtmöglichen Sachlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Verfahrensgerechtigkeit. Für die aktive Öffentlichkeitsarbeit, aber auch die Beantwortung von einzelnen Presseanfragen wird daher ein bewährtes, einheitliches Vorgehen verfolgt, das von Differenzierung und Genauigkeit geprägt ist. Das öffentliche Interesse an zeitnahen und detaillierten Informationen trifft dabei regelmäßig auf das dem entgegenstehenden Recht der Betroffenen auf Persönlichkeitsschutz und informationelle Selbstbestimmung. Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, im Zuge der aktiven Pressearbeit und bei der Beantwortung von Anfragen der Presse diese Interessen abzuwägen. Bereits § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Pressegesetzes sieht Ausnahmefälle vor, in denen eine Auskunft verweigert werden darf bzw. muss. Im folgenden Absatz statuiert das Pressegesetz aber auch ausdrücklich: „Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse verbieten, sind unzulässig". Das ist die geltende Rechtslage, und so wird in der Praxis in Niedersachsen verfahren. Die in der Vorbemerkung geäußerte Unterstellung, der Polizei werde ein „Maulkorb" umgehängt, entbehrt daher jeglicher Grundlage. In diesem Zusammenhang möchte ich vielmehr darauf verweisen, dass jüngst in einem Einzelfall seitens der AfD erfolglos versucht wurde, die Polizeidirektion Hannover und einzelne Medienorgane mithilfe juristischer Winkelzüge einzuschüchtern und davon abzuhalten, für die Partei unbequeme Ermittlungsergebnisse zu veröffentlichen. Dies vorweggeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Das Thema der Herkunftsnennung bzw. Nationalitätenbekanntgabe von Tatverdächtigen in Strafverfahren wurde auf der Innenministerkonferenz erörtert. Wie bereits der begleitenden medialen Auseinandersetzung entnommen werden kann, bestehen bei diesem Thema durchaus unterschiedliche Auffassungen und Vorgehensweisen. Eine entsprechende Auflistung von Positionen oder sogar eine Bewertung der Haltung oder des Verfahrens anderer Bundesländer oder der Bundesregierung ist nicht Aufgabe der Landesregierung. Zu Frage 2: Wie bereits in meiner Vorbemerkung vorweggenommen, ist den Ermittlungs- und Justizbehörden gerade auch in herausgehobenen Fällen und Verfahren das öffentliche Interesse an zeitnahen und verlässlichen Informationen sehr bewusst. Die Pressestellen der Polizei und Staatsanwaltschaften gewährleisten durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit sowie die häufig sehr kurzfristige Beantwortung von Presseanfragen, dass differenzierte, schnelle Informationen aktiv oder auf Nachfrage der Medien der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Die Grundsätze der Sachlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Verfahrensgerechtigkeit erfordern jedoch eine genaue Betrachtung, da auch die Interessen der betroffenen Personen und die Belange der Ermittlungsverfahren berücksichtigt werden müssen. Daher werden persönliche Informationen von Beteiligten, die Vorurteile schüren und Diskriminierung fördern können, nicht veröffentlicht. In den meisten Fällen kommt es auf die Staatsangehörigkeit der tatverdächtigen Personen zur Einordnung und Bewertung von Straftaten nicht an. Daher scheidet eine regelmäßige aktive Nennung der Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen aus. Die Grundlagen für die polizeiliche und justizielle Öffentlichkeitsarbeit sind in den Erlassen bzw. allgemeinen Verfügungen festgehalten, die auch digital veröffentlicht und insofern transparent einsehbar sind. Zugleich gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen und Informationskanälen der Polizei und Staatsanwaltschaften, um Informationen bereitzustellen, persönliche Kontakte zu ermöglichen und Vorurteile gegenüber dem behördlichen Handeln abzubauen. Hierzu verweise ich aus meinem Ressort zum Beispiel auf die sehr vielfältigen Informationskanäle der Polizeibehörden in Niedersachsen. Ebenso informiert die Landesregierung jährlich mit der Bekanntgabe der Kriminalstatistik die Bevölkerung über das aktuelle Kriminalitätsgeschehen und sorgt damit für eine grundsätzliche Transparenz hinsichtlich des aktuellen Standes und der Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren. Basis dieser Information ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Inhalt der Veröffentlichungen ist regelmäßig auch die Angabe der Anzahl und prozentualen Anteile der deutschen und nicht deutschen Tatverdächtigen und Opfer. Darüber hinaus informiert die Landesregierung über die Bekanntgabe bestimmter phänomenbezogener Entwicklungen durch spezifische Lagebilder, etwa das Lagebild Politisch motivierte Kriminalität oder das Lagebild zur Gewalt gegen Einsatzkräfte. Auch hier sind Angaben über die Anzahl und Anteile von deutschen und nicht deutschen Tatverdächtigen enthalten. Zu Frage 3: Hier verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Zur Frage nach der Rechtmäßigkeit einer generellen Erfassung mehrerer Staatsangehörigkeiten gilt: Die Polizei darf Daten sowohl für Zwecke der Strafverfolgung als auch der Gefahrenabwehr nur erheben, speichern und anderweitig weiterverarbeiten, wenn diese für die Erfüllung ihrer Aufgaben also für den Zweck der Strafverfolgung bzw. der Gefahrenabwehr erforderlich sind. Da die Staatsangehörigkeit zu den üblichen rechtmäßigen Personalien gehört, darf sie von der Polizei festgestellt und verarbeitet werden. Allerdings werden in der polizeilichen Kriminalstatistik mehrere Staatsangehörigkeiten aufgrund eines bundeseinheitlichen Standards nicht erfasst. Das ist im Falle von Mehrstaatern mit deutscher und einer weiteren Staatsangehörigkeit auch nicht notwendig, da die Information zur statistischen Einordnung des Kriminalitätsgeschehens nicht erforderlich ist. Soweit die Information über mehrfache Staatsangehörigkeiten für die Strafverfolgung oder die Gefahrenabwehr im Einzelfall von Belang ist, wird sie im Zuge der polizeilichen Bearbeitung im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem erfasst. Die generelle Erfassung des Merkmals „Migrationshintergrund" ist dagegen regelmäßig weder zum Zwecke der Strafverfolgung, noch zum Zwecke der Gefahrenabwehr relevant. Da die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung an diese Zwecke anknüpfen, scheidet die Erfassung des Merkmals „Migrationshintergrund" auch aus rechtlichen Gründen aus. Was die Polizei häufig benötigt sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Prävention, sind Kenntnisse über das soziale Umfeld und die persönlichen Lebensumstände und Hintergründe der tatverdächtigen Personen. Dabei geht es aber um konkrete und differenzierte Erkenntnisse auf Basis von Tatsachen. Eine potenzielle Erfassung eines Migrationshintergrunds führt zu einer pauschalen Stigmatisierung von Menschen und Bevölkerungsgruppen, und das lehnen wir als Landesregierung kategorisch ab, meine Damen und Herren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Jan Henner Putzier SPD

21. Eingabenübersicht

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ganz herzlichen Dank, auch für Ihre Kompetenz im Lesen und Auslegen der Geschäftsordnung. Das hat doch sehr gut geklappt. - Entschuldigung! Okay, ich habe nur noch eine Minute. Also Petition 00974: Ich habe es im Petitionsausschuss schon gesagt, und jetzt muss ich das hier auch hervorheben. In der Petition geht es darum, dass sich die Petentin gegen eine gebundene oder teilgebundene Ganztagsschule in ihrem Ort wendet. Nun ist es tatsächlich so, dass die Gemeinde Harsum nach der Bürgerbefragung entschieden hat die Bürgerinnen und Bürger und die Eltern haben sich dafür ausgesprochen, eine offene Ganztagsschule einzurichten. Die Gemeinde hat sich jetzt also auch dafür entschieden, eine offene Ganztagsschule einzurichten. Und ich halte nicht viel davon, die Petitionen der Bürgerinnen und Bürger wenn wir sie ernst nehmen mit irgendetwas aufzuladen, was mit den Petitionen nicht zu tun hat. Dem Wunsch der Petentin ist entsprochen worden. Es gibt genau diese offene Ganztagsgrundschule im Ort. Insoweit ist die Petition erledigt und des Weiteren: „Sach- und Rechtslage". Herzlichen Dank.

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Ulf Prange SPD

Unterrichtung durch die Justizministerin im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Oldenburg

kommen Sie gerne nach vorne! Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Hermann, Sie haben es schon wieder gemacht: Zwei Punkte haben Sie jetzt schon wieder skandalisiert. Ich weiß nicht, was das soll. Ich will mal bei der Leitung der Staatsanwaltschaft Hannover anfangen. Es gibt, glaube ich, viele Menschen, die im Landesdienst arbeiten und ein Parteibuch haben. Das kann von der CDU sein, das kann von Bündnis 90/Die Grünen sein, das kann von der SPD sein. Das ist doch auch ganz normal. Es hat hier eine Konkurrentenklage gegeben, wenn ich das richtig erinnere. Es hat ein rechtsstaatliches Verfahren gegeben. Dies stellen Sie jetzt mittelbar infrage und damit auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das ist einfach nicht in Ordnung. Genau so geht es weiter mit dem eigentlichen Tagesordnungspunkt. Ich bin Frau Ministerin Dr. Wahlmann sehr dankbar dafür, dass sie diesen Vorgang eingeordnet hat. Wir sind uns, glaube ich, alle darüber einig, dass so etwas nicht passieren darf: dass jemand, der in Untersuchungshaft ist und für den Haftgründe vorliegen, wegen einer zeitlichen Fristerschöpfung entlassen wird. Das ist doch vollkommen klar. - Wie bitte? - Nein, fand sie überhaupt nicht. Sie hat es aber eingeordnet. Sie hat auch Dinge genannt, die man auch zur Kenntnis nehmen muss, ohne nur seine vorbereitete Rede zu halten, Frau Kollegin. Zum einen ist die PEBBSY-Belastung von 1,02 genannt worden. Wie steuert man denn Personalpolitik in der Justiz? Genau, über PEBBSY! Darüber kann man doch nicht einfach hinwegsehen. Wir wissen alle, dass Fälle komplexer geworden sind. Dazu hat Frau Ministerin aber auch gesagt, dass das mittlerweile in die PEBBSY-Berechnung mit einfließt. Wir wissen auch alle, dass wir erst 2027 die neuen PEBBSY-Zahlen bekommen. Wir hätten sie gerne früher gehabt. Ich will jetzt nicht wieder von der Vergangenheit anfangen, aber das ist nicht in dieser Legislatur entstanden und hat ja auch den Grund, dass wir die Umsetzung der elektronischen Akte abwarten müssen, um verlässliche Zahlen zu haben. - Das ist das eine. Wie man bei einer PEBBSY-Belastung von 1,02 zu einer strukturellen Überbelastung kommt wie das Oberlandesgericht Oldenburg, kann ich jetzt ad hoc nicht sagen. - Genau, aber deswegen lohnt es sich, glaube ich, sich den Fall genauer anzuschauen, anstatt hier voreilig etwas in die Welt zu setzen. Auch das ist von Frau Ministerin gesagt worden: Sie hat auf die letzten Jahre hingewiesen und sehr deutlich gemacht, dass solche Fälle die wir alle nicht wollen und die für den Rechtsstaat natürlich nicht gut sind in den Vorjahren immer in einem Korridor von einem bis sechs Mal vorgekommen sind. In diesem Jahr haben wir drei Fälle. Man kann das kritisieren. Man muss das als Opposition vielleicht auch kritisieren. Aber ich glaube, es zu skandalisieren, ist der falsche Weg. Damit schaden Sie nämlich an dieser Stelle dem Vertrauen in den Rechtsstaat. Zuletzt: Wenn man sich mit Justizpolitik beschäftigt, sieht man, dass es auch in anderen Bundesländern ähnliche Fälle gibt, weil alle mit einer starken Belastung der Justiz zu tun haben. Das ist keine Sondersituation in Niedersachsen. Ich glaube, man muss, wenn man eine Bewertung eines solchen Vorgangs vornimmt, diese auch ganzheitlich vornehmen. Ich bin der Ministerin, wie gesagt, sehr dankbar, dass sie diese Einordnung vorgenommen hat. Ihre Schlüsse und Einordnung kann ich nicht nachvollziehen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Prange. - Die nächste Wortmeldung liegt

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Christian Meyer

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Minister Meyer wird die Fragen beantworten. Bitteschön, Herr Meyer! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel des LabüN, des Landesbüros Naturschutz, ist es, das fachkundige bürgerschaftliche Engagement der gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände bei öffentlich-rechtlichen Planungsprozessen von landesweiter Bedeutung zu stärken. Dies sind Mitwirkungsverfahren nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz, Mitwirkungsverfahren nach den §§ 1 und 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz, Mitwirkungsverfahren auf der Grundlage der Aarhus-Konvention, sonstige Verfahren, in denen Verbände zur Stellungnahme oder sonstigen Mitwirkung berechtigt sind. Darüber hinaus ist es Aufgabe des LabüN, die Qualifizierung und Effektivierung der Verbändebeteiligung durchzuführen sowie die Qualitätssicherung der öffentlich-rechtlichen Planungsprozesse durch Einbringung abwägungsrelevanter Aspekte zu verbessern und zur Entlastung des behördlichen Naturschutzes beizutragen. Diesen Aufgaben ist das LabüN in der Vergangenheit nachgekommen und hat deshalb eine institutionelle Förderung des Landes erhalten. Antwort zu Frage 1: Mein Haus hat bereits während der laufenden Landesrechnungshofprüfung und nach Vorliegen der Prüfungsmitteilung umgehend verschiedene konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Förderung des LaBün rechtssicher zu gestalten und mögliche Verstöße gegen das Zuwendungsrecht aufzuklären, abzustellen und wo notwendig Mittel zurückzufordern. Dazu habe ich den Umweltausschuss bereits am 13. Juni umfassend unterrichtet. Lassen Sie mich kurz die wichtigsten Maßnahmen nennen: Nach ersten Hinweisen des Landesrechnungshofes, dass die bisherige Praxis der Durchleitung eines Teils der Zuwendungsmittel durch das LabüN an die Trägerverbände rechtswidrig sein könnte, hat das Umweltministerium mit dem im Dezember 2023 ergangenen Zuwendungsbescheid an das LabüN für 2024 klargestellt, dass eine Weiterleitung der Mittel an die Trägerverbände im Rahmen der Weiterleitungsverträge ausschließlich zur Projektförderung zulässig ist. Gleiches gilt für den Zuwendungsbescheid 2025. Wir sind also den Vorgaben des Landesrechnungshofes umgehend gefolgt. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Einhaltung der Auflagen des Zuwendungsbescheids erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfungen werden alle Punkte des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes abgearbeitet. Die Prüfungen laufen bereits wie im Ausschuss unterrichtet. Für die Erfolgskontrolle wurden Vorgaben im Rahmen des Zuwendungsbescheids erlassen. Im Rahmen des Verwendungsnachweises hat das LabüN dazu Unterlagen eingereicht. Es ist festzuhalten: Es findet auch eine Erfolgskontrolle statt. Diese Prüfungen wurden bereits vor der Vorlage des Prüfberichts des Landesrechnungshofs und vor der Ausschussunterrichtung eingeleitet. Daneben legt mein Haus in der Verwendungsnachweisprüfung einen Schwerpunkt auf die Prüfung möglicher Verstöße gegen das Besserstellungsverbot und der ordnungsgemäßen Anwendung tariflicher Regelungen gemäß TV-L, um hier schnellstmöglich festzustellen, welche Verstöße erfolgt sind und in welcher Höhe Mittel vom Zuwendungsempfänger zurückzufordern sind. Zudem haben wir umgehend nach Bekanntwerden der Verstöße gegen das Besserstellungsverbot das LabüN per Erlass vom 18. Oktober 2024 aufgefordert, die laufenden Verstöße mit sofortiger Wirkung einzustellen. In einem Fall wurde, wie im Ausschuss bereits unterrichtet, noch im Jahr 2024 eine unzulässig gezahlte Zulage in geringer Höhe durch mein Haus vom LabüN zurückgefordert. In den weiteren Fällen laufen die Prüfungen noch, wie im Bericht des Landesrechnungshofes aufgeführt. Antwort zu Frage 2: Die Landesregierung nimmt alle Hinweise des Landesrechnungshofs sehr ernst und führt derzeit, wie bereits im Ausschuss unterrichtet, eine umfassende rechtliche Überprüfung aller Vorgänge durch. Sollten sich im Verlauf der noch nicht abgeschlossenen rechtlichen Prüfung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben, wird eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgen. Antwort zu Frage 3: Wie bereits dargestellt, prüft die Landesregierung derzeit intensiv alle Vorwürfe des Landesrechnungshofs zur Förderpraxis des LabüN. Lassen Sie mich weil es ja eine Verunsicherung der Verbände gibt auch hier noch einmal deutlich machen denn danach fragen Sie ja: Die Praxis der Durchleitung der Fördermittel an die Verbände durch das LabüN war damals ausdrücklicher Wunsch aller demokratischen Fraktionen; es war eine dem Landtag und der Öffentlichkeit lange bekannte Praxis, die transparent in den jährlichen Haushaltsplänen, die dieser Landtag verabschiedet hat, dargestellt war und in der Vergangenheit nicht beanstandet wurde. Es gab sogar Antworten früherer Landesregierungen, in denen es hieß: Weil es eine institutionelle Förderung ist, dürfen wir das Personal gar nicht prüfen. - Das ist eine Fehleinschätzung gewesen. So ist es aber jahrelang transparent praktiziert worden. In jedem Haushaltsplan steht, wie viel Geld an die Jägerschaft, wie viel an den BUND geht etc. Das hat dieser Landtag jedes Jahr wieder so beschlossen. Als im Zuge der Landesrechnungshofprüfung erste Zweifel aufkamen wie gesagt: wir haben schon Ende 2023 gehandelt, nachdem jahrelang nicht gehandelt wurde, dass die Durchleitung in der bisherigen Form nicht rechtmäßig ist, hat das MU diese Praxis umgehend abgestellt und bereits im Zuwendungsbescheid für das Jahr 2024, den wir Ende 2023 erteilt haben, auf Projektförderung umgestellt. Denn im Landesrechnungshofbericht steht auch klar drin: Die Weiterleitung an die Verbände ist rechtmäßig; die Förderung darf nur nicht institutionell erfolgen, sondern muss als Projektförderung erfolgen. In der öffentlichen Berichterstattung hieß es, eine Weiterleitung dürfe nicht erfolgen. Das hat der Landesrechnungshof aber nicht gesagt, sondern er hat den erwähnten Punkt angesprochen, woraufhin wir sofort und nicht erst, nachdem letzte Woche der Bericht veröffentlicht wurde gehandelt haben. Die Verantwortung des LabüN als Zuwendungsempfänger auch hier: entgegen der Berichterstattung ist das keine Landesbehörde, die mir untersteht; es ist eine GbR, eine private Gesellschaft von acht Verbänden, die Geld bekommt ist es, sicherzustellen, dass die Zuwendungsmittel entsprechend der Auflagen des Zuwendungsbescheids verwendet werden. Sollte festgestellt werden ich habe ja gesagt, das prüfen wir gerade, dass zuwendungsrechtliche Verstöße durch die Zuwendungsempfänger erfolgt sind, sind die Mittel zurückzufordern. Lassen Sie mich hier deutlich sagen: Wir schätzen die Arbeit der Verbände und des LabüN sehr, wie durch die parteiübergreifende Unterstützung mehrerer Landtage und Landesregierungen unterschiedlicher Farben zum Ausdruck kommt. Es war ein großer Wunsch gerade der fragestellenden Fraktion, dass in der letzten Wahlperiode die Förderung auf 600 000 Euro erhöht wurde und vier weitere Verbände der Anglerverband Niedersachsen, der Landesfischereiverband Weser-Ems, die Landesjägerschaft Niedersachsen und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Niedersachsen in die Förderung aufgenommen wurden. Sowohl die Landesjägerschaft als auch die Angler und Fischer und die klassischen Naturschutzverbände wie der BUND haben noch einmal das haben Sie der Berichterstattung entnehmen können versichert, wie sehr sie die gemeinsame Arbeit schätzen und wie wichtig die Arbeit des LabüN für die Ehrenamtlichen ist. Der Landesrechnungshof hat ja vorgeschlagen, die Verbände einzeln zu fördern; das wäre sinnvoller und wirtschaftlicher. Aufgrund der Rückmeldungen vom Ehrenamt und der gemeinsamen Stellungnahmen kommen wir zu einem anderen Schluss. Wir haben auch schon in der Vergangenheit die Fragen des Landtages dazu beantwortet. Wie gesagt, ich weise auf die 32 Seiten hin, in denen steht, was genau getan wird. Es gab auch immer wieder Anfragen: Wie viel Geld wird in welche Personalstelle gesteckt? Wie viel wurde für Material ausgegeben? Dazu gab es in der vergangenen Periode und in dieser Periode Anfragen. Außerdem gab es von der CDU viele Anfragen: Wann kommen Angler und Fischer endlich in dieses Büro rein? Es gab also sehr viele dieser Modelle. In der Vergangenheit wurde aber eben ein Modell gewählt, das sich trotz jahrelanger Praxis und detaillierter Unterrichtung des Landtages als nicht rechtmäßig erwiesen hat. Das ist deutlich geworden. Wir klären auf, welche Fehler auf allen Seiten gemacht worden sind, und werden die Förderung rechtssicher neu ausgestalten - und dies hoffentlich gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen hier im Landtag. Nicht nur bei Unternehmen, sondern auch beim Ehrenamt in Vereinen und Verbänden müssen wir unbürokratischer und entlastender werden. Da hat ja das Landvolk recht. Wir wollen und müssen gerade das Ehrenamt mit Hunderttausenden von Mitgliedern deutlich entlasten. Deshalb planen wir als Landesregierung, wie im Ausschuss mitgeteilt, ein Naturfördergesetz, ähnlich dem Kommunalfördergesetz, um die wichtige Arbeit der Natur- und Umweltschutzverbände in Zukunft unbürokratisch, einfach und natürlich rechtskonform zu unterstützen. Vielen Dank, Minister Meyer. -

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Jürgen Pastewsky AfD

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

ich habe jetzt Herrn Pastewsky das Wort erteilt, und jetzt bitte ich um Ruhe. Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben kurz: NIA soll also eine neue, eine weitere Organisation geschaffen werden mal wieder, möchte man sagen, nicht mit 100 Millionen Euro wie die Landeswohnungs-Kauf-Bau-Gesellschaft, sondern zunächst mit 10 Millionen Euro Trägerkapital ausgestattet. Wie viele Wohnungen sind eigentlich in den vergangenen 18 Monaten durch diese Landesgesellschaft errichtet worden? - Eben! Die selbsternannten Experten hatten vorgeschwärmt, wie erfolgreich diese Gesellschaft den Wohnungsmangel bekämpfen wird. Und nun die nächste Organisation, natürlich mit Vorstandsposten. Das muss man Ihnen lassen: Stellen schaffen in der Verwaltung, das können Sie. Man muss ja schon froh sein, wenn Sie nicht auf die Idee kommen, acht Stellen zu erfinden, damit sich neue Mitarbeiter mit dem politischen Lebenswerk unseres früheren Ministerpräsidenten befassen können. Wir befürchten mit der neuen Anstalt Doppelstrukturen und zwangsläufig neue Bürokratie. Wie soll die Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Baumanagement erfolgen? Dazu müssen noch Achtung! Verwaltungsvereinbarungen geschlossen werden. Es gibt also noch viel zu regeln. Auch das muss man Ihnen lassen. Nicht nur neue Stellen, auch weitere Bürokratie einführen, das können Sie. Verzinsliches Kontenclearing. - Na dann! Übrigens in § 7: „Einzelheiten sind durch Verwaltungsvereinbarungen zu regeln." Hauptsache, die NIA regelt nicht nur, sondern baut auch! Ist denn der Staat der bessere, der effizientere Unternehmer? Die Erfahrung lehrt: nein. Kennt denn die Landesregierung überhaupt den Bestand an Liegenschaften? Der Bericht des Landesrechnungshofs lässt Zweifel aufkommen. Und worum geht es? - Richtig! Es geht um zusätzliche Verschuldungsmöglichkeiten. Die Kredite der NIA werden nämlich nicht auf den Kernhaushalt angerechnet. Statt der bisherigen Eigenerrichtung durch eine staatliche Organisation soll zukünftig eine andere staatliche Organisation bauen. Wirklich bemerkenswert! Und auf Seite 10: „Die weiteren Einzelheiten" der aufmerksame Leser ahnt es bereits „bleiben einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung vorbehalten." Was passiert eigentlich, wenn private Anbieter günstiger sind? Auf Seite 6 sagen Sie: „Alternativen sind nicht gegeben." Den Damen und Herren der Landesregierung möchte ich sagen: In der Wirtschaft gilt wie in der Politik: Es gibt eine Alternative, und das ist auch gut so. Und wenn diese Landesregierung schreibt, der Verwaltungsaufwand der NIA soll gering gehalten werden, kann man recht sicher sein, dass das Gegenteil eintritt. Aber hören wir uns die weiteren Argumente an! Übrigens: Das Umgehen der Schuldenbremse ist nicht mehr nötig. Die CDU steht bereit, diese mit Ihnen zu schleifen. Und einen habe ich noch: Seite 11, das Kontenclearing. Hier „erfolgt eine möglichst marktangemessene Umsetzung durch" richtig! „Verwaltungsvereinbarung." Na dann: Sie schaffen das! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Jetzt hat das Wort aus der Fraktion der CDU

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Nicolas Breer GRÜNE

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

dann kann ich die Redezeit verlängern. Gerne! - Ja, mache ich auch. Vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. Herr Najafi, Sie haben vorhin in Bezug auf die Aussage, Wohnungen mit Balkon seien Luxusgüter, von Gleichmacherei gesprochen. Meine Frage: Wenn von zwei Wohnungen eine einen Balkon hat und die andere nicht, ist dann die Wohnung mit Balkon teurer? Würde das zu einer Verteuerung führen oder nicht? Danke schön. Kann ich antworten? Sie können antworten. Es gibt noch viele andere Faktoren,

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Deniz Kurku SPD

Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An die AfD-Fraktion: Grundrecht auf Asyl, Nächstenliebe, Menschlichkeit - alles nicht so Ihre Sache. Das wissen wir. Auch nicht neu ist, dass die AfD-Fraktion trotz einer ziemlich diffusen Lage nicht nur in Syrien zu wissen meint, wie man dort welche Bewertungen vornimmt, welche Entwicklungen es gibt usw. Ich muss sagen: An Selbstbewusstsein mangelt es Ihnen wirklich nicht. Meine Frage ist aber: Hören Sie sich eigentlich selbst zu? Zu Zeiten des Assad-Regimes sprachen Sie davon, dass Syrien sicher sei. Jetzt steht in Ihrem Antrag: Nach dem Assad-Regime ist Syrien sicher. Ja, was denn nun? Herr Marzischewski-Drewes, Sie meinten gestern, Sozialdemokraten hätten Pech beim Denken. Ich sage Ihnen mal was: Dass Sie jemanden zitieren, macht diese Frechheit um keinen Deut besser. Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist, dass sich Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten jenseits jeglicher Effekthascherei Gedanken zu diesem Thema machen. Das gilt ganz ausdrücklich auch für alle Kolleginnen und Kollegen der anderen Parteien hier in diesem Haus. Ihr Modell ist nichts anderes als eine Verschleierungstaktik, ein Etikettenschwindel. Sie wollen die Menschen hier täuschen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Anstatt im Innenausschuss eine solche Show abzuziehen und hier irgendeine außenpolitische Expertise zu konstruieren: Sagen Sie doch mal, wofür Sie stehen! Die Halbwertzeit Ihrer Aussagen kennen wir seit dem Thema Remigration. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, auch an den Beitrag von Herrn Wichmann hier. Eine dramatische Empörung war das hier im Haus: Hat keiner gesagt nach der Sellner-Veranstaltung! Und Remigration hin und Remigration her. - Und heute schreiben Sie diesen Begriff ganz selbstverständlich in Ihre Anträge, wahrscheinlich, weil Ihre Chefin aus der Schweiz das Okay dazu gegeben hat. Die Neubewertung der Lage in Syrien ist nichts Neues und auch keine AfD-Erfindung. Das machen auch keine selbsternannten Auslandsexpertinnen und -experten, und wird auch nicht auf Parteitagen oder bei TikTok gemacht, sondern das erfolgt durch das Auswärtige Amt. Es gibt auch noch viele andere Quellen, die da zuarbeiten. Am Ende gibt es eine Grundlage, die auch für das BAMF sehr wichtig ist. Anhand dieser Grundlage werden dann auch Entscheidungen getroffen. Die Unterrichtung durch unsere Landesregierung hat das, wie ich finde, sehr deutlich gezeigt. Die Aufhebung des Schutzstatus von Menschen ist genau an diese Beobachtung und Beurteilung gekoppelt, und das ist gut so. Natürlich ist die Aufnahme von Menschen auch bei uns in Niedersachsen keine einfache Sache. Das wissen wir. Hier mal ein Zitat aus Ihrem Antrag: „Negative Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt sind hingegen nicht zu erwarten." Ein Fakt ist, dass knapp 1 100 syrische Ärztinnen und Ärzte bei uns in Niedersachsen arbeiten. Das ist keine Erfindung von mir. Ich habe mir das nicht zurechtgeschwurbelt. Das sagt die Bundesärztekammer. Noch ein anderer Fakt für Sie: 62 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Syrerinnen und Syrer arbeiten in systemrelevanten Berufen, also im Gesundheitswesen, in Transport, Logistik, Nahrungsmittelproduktion. Bei uns deutschen Beschäftigten sind es 48 %. Quelle ist hier der ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen. Ich fordere Sie hier und jetzt auf: Geben Sie doch endlich mal Ihr strategisches Verhältnis zur Wahrheit auf! Sagen Sie doch offen, dass Ihnen das alles komplett egal ist, Sie einfach die Menschen ausweisen wollen, die nicht in Ihr merkwürdiges Weltbild und in Ihr Schema passen! Das macht die Sache zwar nicht besser, wäre aber ehrlicher. Wir werden diesen Antrag heute ablehnen.

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Katharina Jensen CDU

Verlängerung der Zulassung von Glyphosat: Das Pflanzenschutzrecht faktenbasiert gestalten, die Versorgung mit heimischen Nahrungsmitteln sichern und Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft verhindern

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Wer Glyphosat verbieten will, muss auch sagen, wie Betriebe ohne Mehrkosten und Ertragsverluste weiterarbeiten sollen - im Sinne der Nahrungsmittelversorgung. Diese Verantwortung tragen wir als CDU, und wir sind bereit, sie zu gestalten. Aber von den Kritikern, ob aus Politik oder Verbänden, kommt bisher kein belastbares Konzept. Wir reden hier nicht über ein bequemes Mittel, sondern über ein Werkzeug, das vielen Landwirtinnen und Landwirten überhaupt erst ermöglicht, nachhaltig, ressourcenschonend und wirtschaftlich zu arbeiten. Denn eines ist in der Expertenanhörung zu diesem Antrag im Ausschuss aus Sicht der Praxis, der Landwirtschaftskammer und der Gesellschaft für konservierende Bodenbearbeitung ganz klar geworden: Glyphosat gehört mit in den Werkzeugkasten für den integrierten Pflanzenbau. Integrierter Pflanzenbau bedeutet, ökonomische und ökologische Ziele in Einklang zu bringen - durch die Sortenwahl, Fruchtwahl, Anbaumethode, Bodenbearbeitung, aber auch den Pflanzenschutz. Kurzum: Dort, wo ich Glyphosat nicht brauche, setze ich es nicht ein. Deshalb ist es wichtig, zu verstehen, wieso die Landwirtschaft, aber, nebenbei bemerkt, auch die Deutsche Bahn, Glyphosat einsetzen. Und deshalb sage ich: Wenn wir politische Entscheidungen treffen, dann müssen wir dabei auch die Praxis im Blick behalten. Ein pauschales Verbot von Glyphosat klingt nach Fortschritt, ist aber oft ein Rückschritt: für den Boden, da wir mehr auf mechanische Bodenbearbeitung angewiesen sind, und schlussendlich auch fürs Klima, denn durch viel Bodenbearbeitung wird auch viel CO2 freigesetzt: zum einen, weil Mikroorganismen angeregt werden, Organik im Boden umzusetzen, was CO2 ausstößt, zum anderen durch einen erhöhten Dieselverbrauch. Aber ich will auch eines klar sagen: Wir verteidigen hier nicht Glyphosat als Ideal, sondern die Realität, denn es ist derzeit keine wirtschaftlich tragfähige Alternative zu erkennen. Doch wo stehen wir jetzt? Unser Antrag liegt nun schon eine geraume Zeit im Ausschuss. Mittlerweile hat die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre verlängert. Dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Özdemir und seiner Parteikollegin, unserer Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte, war diese Entscheidung ein Dorn im Auge. Das geht aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung hervor und überrascht wenig. Nationale Alleingänge dürfen im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU nicht geschehen. Erst jüngst wurde gerichtlich der Sonderweg des Umweltbundesamtes, der bei Anwendung von Glyphosat auf den Flächen als Auflage vorsah, dass 10 % der behandelten Fläche zu verschonen sind, gekippt. Genau deshalb sagen wir: Wir stehen zur europäischen Zuständigkeit und erwarten, dass Zulassungsverfahren faktenbasiert, objektiv, aber auch technologieoffen geführt werden. Schließen möchte ich mit den Worten der Landwirtschaftskammer in der Anhörung. Ich zitiere: „Die Studien, die ich kenne, besagen, dass die Toxizität" - von Glyphosat - „der eines Lippenstiftes gleicht. In dieser Größenordnung bewegen wir uns." Glyphosat ist kein Schwarz-Weiß-Thema. Und genau diese Vernunft erwarten die Menschen draußen von uns. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Jensen. - Die nächste Wortmeldung:

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Deniz Kurku SPD

Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen

Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank. Tatsächlich habe ich eben nichts anderes gesagt, und zwar, dass eine Beurteilung durch das Auswärtige Amt und viele weitere Stellen erfolgt. Dass Menschen, die vor einem Regime geflohen sind völlig egal, vor welchem; in diesem Fall ist es Syrien, sich hier in Niedersachsen über einen Regimewechsel freuen, wenn man einen Fluchtgrund im Heimatland, im Herkunftsland hat, ist, glaube ich, nichts Verwerfliches. Ich würde Ihnen empfehlen, sich vielleicht einfach mal mit Menschen zu unterhalten, die, aus welchen Gründen auch immer, eine solche Fluchtbiografie haben. Dann würde man merken, dass es vor Ort sehr diffus ist, dass es dazu sehr unterschiedliche Bewertungen gibt. Zudem haben wir in Niedersachsen das wissen Sie auch alles; deswegen finde ich es interessant, dass wir das immer hier im Plenum besprechen müssen eine Rückkehrberatung. Es gibt unterschiedliche Stellen. Es gibt tatsächlich auch freiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer. Tun Sie nicht so, als wenn es das alles nicht geben würde! Und tun Sie mir bitte einen Gefallen: Nennen Sie das nicht auch noch „Fakten"! Die nächste Wortmeldung hat nicht Herr Wichmann, sondern von Bündnis 90/Die Grünen:

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, ob sie die durch Wildgänse verursachten Schäden eigentlich noch durch die Sozialpflichtigkeit des Eigentums gedeckt sieht. Wenn ja, wo wäre denn die Grenze, wo das überschritten ist? - Danke. Auch diese Frage beantwortet Minister Meyer.

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Michael Lühmann GRÜNE

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte gerne im Anschluss an die Landesregierung meine Irritation über den Redebeitrag von Herrn Bock zu Protokoll geben. Ich bin wirklich irritiert. Wenn wir um die Mitte kämpfen, dann bitte, bitte nicht so! Einen letzten Satz erlauben Sie mir bitte noch: Die Kriminalitätsbelastung in dieser zu 100 % deutschen Fraktion ist wirklich sehr, sehr hoch. Sie sind alle deutsche Tatverdächtige, und Sie haben eine Menge in der PKS aufgefahren. Sie haben dort eine Menge Fälle drin. Denken Sie darüber mal nach! Sie sind zu 100 % deutsche Staatsbürger, und alle von Ihnen bzw. viele von Ihnen haben zur PKS inzwischen etwas beigefügt. Denken Sie mal darüber nach!

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Eike Holsten CDU

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

Herr Holsten! Vielen Dank, Herr Rakicky, für das Zulassen der Zwischenfrage. Wenn Sie das bereits vor 40 Jahren im Studium so gehabt haben, wie erklären Sie sich nach 40‑jähriger Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten die anderthalbfach hohe Sterblichkeitsrate nach Herzinfarkten bei Frauen? Vielen Dank, Herr Holsten, für die Frage. Ich habe das in dem letzten Satz erwähnt,

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Hartmut Moorkamp CDU

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine gesunde Ernährung, besonders in Kitas, Schulen und Senioreneinrichtungen, ist ein wichtiges Anliegen, und wir nehmen diese Verantwortung ernst. Aber, Herr Güldner, Politik braucht Maß und Mitte. In dem ursprünglichen Antrag von SPD und Grünen zur Umsetzung der DGE-Standards überschreiten Sie eine klare Grenze zwischen politischer Rahmensetzung und der von Ihnen angesprochenen Bevormundung. Denn der vorgelegte Antrag ist eine Agenda aus DGE-Standards und Bio-Pflicht, verbunden mit Stufenplänen und Zielvorgaben. Als CDU-Fraktion sagen wir Ja zur gesunden Ernährung, aber Nein zur politisch verordneten Einheitsverpflegung. Denn gute Ernährung entsteht durch Bildung, Motivation und Vertrauen - nicht durch Verordnung. Die DGE ist eine fachlich angesehene Institution ‑ das steht außer Frage. Aber ihre Empfehlungen sind Orientierung und kein Gesetzbuch. Deshalb warnt die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie zu Recht: Eine einseitige Ausrichtung der DGE auf Umweltaspekte bei gleichzeitiger Ausblendung ökonomischer und sozialer Faktoren ist nicht nachhaltig und verkennt die Lebensrealität vieler Menschen. Nachhaltigkeit ohne ökonomische und soziale Realitäten ist eben nicht nachhaltig. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir von Bio, Regionalität und Vollwertstandards reden, müssen wir auch über Kosten, regionale Strukturen und die Finanzierung sprechen. Die Kosten sind definitiv höher, die regionalen Strukturen oft nicht gegeben, und die Finanzierung ist ungeklärt. Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, hat deshalb völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass Rot-Grün mit diesem Antrag erneut in die kommunale Planungshoheit eingreift. Dabei ist die Vorgehensweise immer dieselbe: Zuerst werden Modellprojekte gefördert, um freiwillige Anreize zu schaffen. Aus Freiwilligkeit wird schnell Verpflichtung. Diese Verpflichtung kommt dann aber ohne gesicherte Finanzierung. Und wer zahlt am Ende dafür die Zeche? Richtig, unsere ohnehin schon stark belasteten Kommunen! Wir als CDU-Fraktion gehen diesen Weg nicht mit und empfehlen Ihnen: Hören Sie auf die Experten der kommunalen Ebene! Und: Bevor die Kommunen weiter belastet werden, sollten Sie zunächst mit der konsequenten Umstellung der landeseigenen Einrichtungen beginnen. Gemäß dem Koalitionsvertrag in Berlin setzt die CDU auf Freiwilligkeit, Anreize und Eigenverantwortung. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbstbestimmt entscheiden können. In Berlin möchte die SPD dies auch. Lassen Sie diesen Worten auch in Niedersachsen Taten folgen! In Niedersachsen gibt es bereits erfolgreiche Beispiele, die zeigen, dass Schulmensen zu Lernorten weiterentwickelt werden können, wenn Hauswirtschaft und professionelle Begleitung einbezogen werden. Diese Beispiele zeigen: Ernährungsbildung funktioniert, wenn sie praxisnah und freiwillig bleibt. Es sind nicht neue Vorschriften, sondern engagierte Teams vor Ort, die den Unterschied machen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Linie bleibt deshalb klar: Freiwilligkeit statt Zwang, Eigenverantwortung stärken, praktikable Lösungen statt pauschaler Pflichtmodelle ‑ und natürlich die bestehenden Strukturen stärken. Es ist unsere feste Überzeugung: Politik darf nicht bis in den Kühlschrank hineinregieren. Wir trauen den Menschen in Niedersachsen mehr zu. Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag deshalb ab, aus Respekt vor der Vielfalt, der Eigenverantwortung und der Lebensrealität der Menschen vor Ort. Vielen Dank.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Eine migrationspolitische Wende einleiten: - Die Vorgaben aus geltendem Recht endlich umsetzen! - Vollziehbar Ausreisepflichtige konsequent und im großen Stil abschieben! - Rückkehr Ausreisewilliger fördern! - Kommunen und Sozialkassen entlasten!

Sie haben anderthalb Minuten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Buschmann, verehrte Kollegen, es fällt mir wirklich schwer, hier ruhig zu bleiben. Das muss ich ganz klar sagen. Mir fällt es schwer, zu schweigen. Was soll ich den Angehörigen der zahllosen Toten erzählen, die durch ausreisepflichtige Asylbewerber zu Tode gekommen sind? Was sagen Sie diesen Angehörigen? Wollen Sie denen auch das sagen, was Sie gerade hier in Ihrer Rede vorgetragen haben? Nein, bestehendes Unrecht weiter zu dulden, so wie Sie es gerade in Ihrer Rede formuliert haben, ist unerklärlich. Die Ausreiseinitiative, konsequent alle ausreisepflichtigen Asylbewerber abzuschieben, hatte noch Ex-Kanzler Scholz versprochen. Sie, die CDU, haben damit geworben. Es bleibt hier ganz klar die Frage an Sie persönlich, Frau Buschmann: Stehen Sie auf dem Boden des Grundgesetzes, ja oder nein? Stehen Sie auf dem Boden des Rechtsstaates, dass ausreisepflichtige Asylbewerber so ist es in unserem Antrag formuliert abgeschoben werden? Das ist Rechtslage. Oder gilt für Sie das Recht nicht? Sie sind der Brandstifter am Rechtsstaat - und nicht wir. Wir fordern klipp und klar die Einhaltung des Rechts, nicht mehr und nicht weniger. Vielen Dank. Bevor Frau Buschmann antworten kann, möchte ich noch einmal darauf hinweisen,

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Nicolas Breer GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, begründen Ihren Gesetzentwurf unter anderem damit, dass sich seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Ladenschluss im Jahr 1956 die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich verändert haben. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert - und das Gesetz auch. Wichtige Änderungen waren 1989 die Einführung des langen Donnerstags, im November 1996 weitere Lockerungen der Öffnungszeiten, im Juni 2003, dass die Geschäfte samstags bis 20 Uhr geöffnet haben können, und die letzte kleine Änderung fand im August 2015 statt. Im Jahr 2006 gab es eine Föderalismusreform - vielleicht erinnern sich noch einige von Ihnen daran. Seitdem liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Diese ist seit dem 1. April 2007 im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten NLöffVZG geregelt, das zuletzt 2019 geändert wurde. Sehr geehrte Damen und Herren, wie meine Ausführungen zeigen, nimmt die Legislative die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ernst und passt Gesetze deswegen auch regelmäßig an. Weiter schreiben Sie in Ihrer Begründung, dass sich Kioske in einem Wettbewerbsnachteil gegenüber Bahnhöfen, Flughäfen sowie Tankstellen befinden. Sie fordern deshalb die Öffnung von Kiosken, unter anderem für Reisende. Ihre Argumentationslinie ergibt für mich keinen Sinn, da Reisende an Flughäfen, Bahnhöfen oder Tankstellen vorzufinden sind, weniger jedoch an Kiosken. Sie benennen weiter, dass ein Kiosk in der Nachbarschaft für Menschen mit Behinderungen ohne Aufwand zu erreichen sei. Erreichbarkeit, sehr geehrte Damen und Herren der AfD, wird durch die Reduktion von Barrieren geschaffen. Das können barrierefreies Bauen, die Bereitstellung von Leichter Sprache und Kommunikationshilfsmitteln oder auch die Förderung von Empathie und Verständnis für die Herausforderungen im Alltag, die Menschen mit Behinderungen erleben, sein. Öffnungszeiten bauen keine Barrieren für Menschen mit Behinderungen ab, sie erleichtern die Entscheidung über das Aufsuchen eines Kiosks. Sehr geehrte Abgeordnete der AfD, mein Wunsch an Sie: Lesen Sie sich gerne das Gesetz für die anstehende Beratung im Ausschuss durch, und geben Sie sich bei der Begründung der Gesetzesänderung bitte mehr Mühe! Herzlichen Dank.

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Jan Schröder SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Aber zuerst möchte Herr Schröder antworten. Bitte! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die persönliche Bemerkung zur Immunität überlasse ich Herrn Siebels. Was den Artikel 14 unserer Landesverfassung betrifft: Natürlich haben wir andere Bundesländer. Wir haben aber auch ein Grundgesetz mit Artikel 46. Dort sind auch nur das Parlament, der parlamentarische Raum, die Fraktionen und die Ausschüsse genannt. Ich denke, wir sind mit dieser Regelung in Niedersachsen in den letzten Jahrzehnten sehr gut gefahren, und dabei sollte es auch bleiben. Vielen Dank.

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Christian Schroeder GRÜNE

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ernährung ist ein Schlüssel zur Gesundheit, zum sozialen Miteinander und zum nachhaltigen Handeln. Speziell die Gemeinschaftsverpflegung stellt Schulen aber auch vor eine Herausforderung. Doch sie bietet vor allem eine Chance für uns, für die Kinder - und die sollten wir unbedingt nutzen. Mit dem Haushalt 2025 haben wir als Landtag zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 2,6 Millionen Euro für den Bereich Ernährung bereitgestellt - ein wichtiges Signal, wie ich finde. Damit sollten wir auch einen weiteren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen können: Unter anderem sollen Schulmensen zu Lernorten entwickelt werden. Schule ist kein Ort reiner Wissensvermittlung, sondern inzwischen auch ein Lebensraum. In diesem Lebensraum spielt Essen eine nicht unwichtige Rolle, und ich glaube, diese Rolle wird zukünftig mit dem Rechtsanspruch auf den Ganztag noch viel wichtiger. Deshalb dürfen wir die Schulmensen nicht weiter als reine Versorgungsorte sehen. Wir müssen vielmehr unsere pädagogische Gesamtverantwortung auch an diesem Ort wahrnehmen, damit man als Kind dort nicht nur gerne isst, sondern auch gerne ist. Gemeinsam kochen macht Spaß. Meine Damen und Herren, das kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Kinder, die früh lernen, was gutes Essen bedeutet, werden ihr Leben lang entsprechende Fähigkeiten entwickeln und davon profitieren. Sie lernen, auf ihren eigenen Körper zu achten. Sie lernen, woher Lebensmittel kommen. Sie lernen, Unterschiede auch kulturelle wertzuschätzen. Und sie lernen, Verantwortung zu übernehmen - für sich, für andere, aber auch für die Umwelt. Eine gut gestaltete Schulmensa ist eben mehr als nur ein Raum mit Tischen und Stühlen. Sie ist sozialer Treffpunkt. Sie ist ein Ort für gelebte Demokratie und Mitbestimmung. Sie ist ein praktischer Lernort, an dem Mathematik, Biologie, Physik und Hauswirtschaft zusammengedacht werden und zusammenfinden können. Sie ist ein Ort, an dem die Kinder soziale und emotionale Kompetenzen entwickeln. Wir sehen, Ernährungsbildung ist kein eigenes, losgelöstes Unterrichtsfach. Sie ist eine Alltagserfahrung. Genau deshalb wollen wir Schulmensen weiterentwickeln. Wir werden uns vier Modellprojekte in Niedersachsen aussuchen und erproben, wie Gemeinschaftsverpflegung qualitativ hochwertig, gesund, nachhaltig und kindgerecht gestaltet werden kann. Wir haben uns inzwischen auch schon viele Projekte angeschaut. Wir waren vor Kurzem in Göttingen und haben gesehen, dass es geht. Wir müssen jetzt nur herausfinden, welche Projekte auf welche Herausforderungen antworten und in der Breite umgesetzt werden können. Ideen für das Ganze liefern uns die Verbände und die Vernetzungsstellen. Sie machen das mit wissenschaftlich fundierten Konzepten und konkreten Maßnahmen zur Personalschulung und zur Raumgestaltung. Ihre Fachkräfte machen praktische Unterstützungsvorschläge. Sie binden die Schulen, die Trägerschaften und die Eltern ein. Aber es geht auch um die Stärkung der bestehenden Beratungsstrukturen. Das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen ZEHN müssen wir unbedingt einbinden, und wir werden es weiterhin stärken. Wir werden auch genau auf die Gemeinschaftsverpflegung in den Alten- und Pflegeheimen, den Krankenhäusern und den Kitas schauen und sie nicht aus den Augen verlieren. Wir werden die dafür zuständigen Vernetzungsstellen weiter stärken, unterstützen und auch finanziell ausstatten. Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mitmenschen verdienen mehr als ein warmes Mittagessen. Sie verdienen einen Ort, an dem sie sich wohlfühlen, an dem sie neue Lebensmittel entdecken und an dem Körper, Geist und Gemeinschaft gestärkt werden. Bei den Verbänden bedanke ich mich für die tolle Mitarbeit im Ausschuss. Danke schön fürs Zuhören.

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Philipp Meyn SPD

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Fühner, das, was Sie eben vorgetragen haben, war mitunter absurd. Denn der entscheidende Erlass für die Kommunen liegt ja vor. Er liegt vor. Und die Ministerin braucht auch keinen Druck von uns, weil sie ihre Arbeit macht. Ich lese Ihnen das einmal vor: Der Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule" liegt vor und bietet mit den aufgeführten Qualitätsmerkmalen seit vielen Jahren eine gute Grundlage für eine qualitativ hochwertige Ausgestaltung des außerunterrichtlichen Ganztagsangebots. 70 % der niedersächsischen Grundschulen sind bereits Ganztagsschulen. Insofern berufen sie sich auf diesen Erlass. Das ist wirklich Klauberei! Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum man versucht, das Thema jetzt hochzuziehen. Ich bin da wirklich enttäuscht. Zumal: Der Kultusausschuss hat sich auf eine Reise begeben. Reisen bildet auch. Wir waren in Skandinavien und haben dort ein anderes Mindset erfahren. Dort war nämlich das Mindset, dass man, wenn Probleme anstehen, gemeinsam vorangeht und sie löst - im Konsens. Dass wir bei Ganztagsschulen keinen Konsens mit der AfD haben, das haben wir gestern gehört. Da sagte zu Nr. 26 der Eingabenübersicht ein AfDler mittlerweile wohl auch für Bildungspolitik zuständig: „Die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler wird" durch Ganztagsschulen „eingeschränkt." „Kinder werden innerhalb der Eltern entfremdet". Das ist also eine Partei, mit der wir da nicht arbeiten können. Die CDU hingegen bringt mittlerweile auch den Ganztag in den Kommunen voran. Deswegen ist es für mich völlig unverständlich, warum jetzt die ganze Zeit auf etwas gepocht wird, was doch vorliegt. Ich fahre fort. Sehr geehrte Damen und Herren, Schülerinnen und Schüler gehen auch bei uns das ist wie in Skandinavien gerne in die Ganztagsschule, wenn das Schulklima stimmt, und das gelingt, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Neben dem guten Unterricht geht es da um gesunde Ernährung, demokratische Einbindung und Wertevermittlung. Es geht auch um mehr Bewegung in der Ganztagsschule. Wir sehen das: Die WHO empfiehlt für Kinder mindestens 60 Minuten moderate bis intensive Aktivität täglich. Das ist in der Ganztagsschule möglich, und insofern ist es auch für die Gesundheit ein wichtiges Kriterium, dass wir das voranbringen. Das ist bereits alles möglich. Die außerschulischen Kooperationen finden ja landauf, landab statt, mittlerweile das habe ich gesagt; das ist für mich auch eine zentrale Zahl in mehr als 70 % aller Grundschulen in Niedersachsen. Ganztag ist also an ganz vielen Stellen gelebte Realität. Niedersachsen kann im Hinblick auf die Bewältigung des erforderlichen weiteren Ausbaus da sind wir ja bei Ihnen; es muss weitergehen dieser Angebote auf einer flächendeckenden Struktur aufbauen. Von daher werden die Ganztagsgrundschulen als tragende Säule bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs angesehen. Ergänzt wird diese Struktur durch die Horte, die weiterhin Bestand haben können. Eigentlich wollte ich noch ein Lob an die CDU geben, so ein kleines Lob dafür, dass man sich jetzt auch zu Ganztagsschulen durchringen konnte. Bei einem Punkt kann man allerdings wieder nur den Kopf schütteln. Ich beziehe mich auf Punkt 5; da schlägt so ein bisschen das konservative Hämmerchen zu. Ich zitiere: „Das Modell des offenen Ganztags ist dabei als prioritäre Option zur Umsetzung des Rechtsanspruchs festzulegen." Was soll das denn? - Das haben Sie geschrieben. In Ihrer Rede sprachen Sie von einer Stärkung, im Antrag sprechen Sie von „prioritärer Option". Das ist inhaltlich und formal nicht sinnvoll, denn aktuell gilt auch da schon das Subsidiaritätsprinzip. Das brauchen wir gar nicht im Landtag zu beschließen, sondern das wird vor Ort geregelt, und inhaltlich bieten gebundene und teilgebundene Systeme einen unheimlichen Vorteil bezüglich der Rhythmisierung und auch bezüglich der Möglichkeit, alle Schülerinnen und Schüler verbindlich zu erreichen mit Blick auf den Zugang zu Musik, Kultur, Sport und auch Nachhilfe. Insofern verstehe ich überhaupt nicht, warum Sie dort diese Priorität hineinschreiben. - Ich weiß nicht, warum die ganze Zeit dazwischengequakt wird, aber gut. Ich komme zu Punkt 1: zur Finanzierung. Dieser Punkt ist in der Tat zentral, in Ihrem Entschließungsantrag aber maximal unscharf gehalten. Dort steht „vollständig auszufinanzieren". Ja, das sollte sein, aber ich möchte das etwas ausschärfen. Aktuell übernimmt das Land nämlich sämtliche Personalkosten. Heute sind das rund 134 Millionen Euro jährlich und ab 2029/2030 dann 258 Millionen Euro. Aktuell gibt es für eine kapitalisierte Stunde 2 600 Euro. Das sind 200 Euro mehr als im letzten Jahr. Ich gucke einmal in Richtung des Geburtstagskinds Glückwunsch auch von meiner Seite!: Es wäre schön, wenn dort im nächsten Haushalt auch wieder eine gewissere Steigerung zu sehen ist; denn dieses Geld kommt bei den Kooperationspartnern an. Kurzum: Planungssicherheit besteht. Das MK novelliert jetzt noch den Ganztags- und Klassenbildungserlass, wie gefordert mit Anhörung der Kommunalos. Er wird dann auch rechtzeitig in Kraft treten. Landesbeteiligung an Investitionen ist gegeben, weiter geltende Ganztags- und Klassenbildungserlasse kommen darauf habe ich verwiesen, Kapitalisierung steigt, Entscheidungsautonomie der Schulträger liegt vor. Ein ganz wichtiger Punkt bei den kommenden Investitionen für den Ganztag sind natürlich auch die Beschlüsse im Bund. Wir werden dann sehen, wie diese Investitionsbooster auch in unsere Schulen, in die Ganztagsschulen fließen werden. Insofern sind wir da auf einem guten Weg. Wir brauchen jetzt hier niemanden kirre zu machen; das sollten wir uns nicht vornehmen. Denn miteinander gelingt ein guter Ganztag. Planungssicherheit besteht - das habe ich Ihnen gesagt. Wir sind auf dem Wege dahin, die Schüler zu fördern, zu bewegen, ein gutes Angebot für das Wohlbefinden der Kinder und für mehr Chancengerechtigkeit zu machen. Vielen Dank.

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Klaus Wichmann AfD

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob ihr bekannt ist, dass nicht nur die Geld empfangenden Verbände, sondern auch das LabüN selber Stellungnahmen abgegeben hat und ob die Landesregierung uns mitteilen kann, wie viel das ungefähr im letzten Jahr waren. - Vielen Dank. Vielen

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Eine migrationspolitische Wende einleiten: - Die Vorgaben aus geltendem Recht endlich umsetzen! - Vollziehbar Ausreisepflichtige konsequent und im großen Stil abschieben! - Rückkehr Ausreisewilliger fördern! - Kommunen und Sozialkassen entlasten!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete und Mitbürger! Die Migration war und ist nun mal die Mutter aller Probleme. Die Probleme sind allerorten sichtbar und nicht mehr zu leugnen, selbst in der niedersächsischen Provinz. Da der Linksblock aus CDU, SPD und Grünen solch ein Problem mit dem Begriff „Volk" hat, eine kleine Hilfestellung: Artikel 31 unserer Landesverfassung: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widme." Dort steht nichts von Förderung der illegalen Masseneinwanderung oder der Bildung eines Multikulti-Staates. Auch unsere Kultusministerin hat den Eid abgelegt, will aber dennoch vermehrt Unterricht in ausländischer Heimatsprache statt in Deutsch. Sieht so ein Bekenntnis zum eigenen Volk, zum eigenen Land aus? Regenbogenflaggen hängen vor öffentlichen Gebäuden, unsere Innenministerin ist ganz vorne dabei - unsere Nationalflagge eben nicht, obwohl sie ein identitätsstiftendes Symbol ist und ein klares Bekenntnis zu unserem Volk, unserer Heimat und unserem Grundgesetz darstellt. Wir, die AfD, stehen zur Niedersächsischen Verfassung und auch fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Artikel 16 a Abs. 2 kann man nicht oft genug wiederholen. Auf Asyl kann sich nicht berufen, wer aus der EU oder einem sicheren Drittstaat kommt. Wir und nur die AfD stehen hier und im Bund dafür, dies zu 100 % umzusetzen - ohne Wenn und Aber. Es geht eben darum, geltendes Recht umzusetzen. Dänemark macht vor, wie es geht. Nur mit einer AfD, die den Kanzler stellt und demnächst den Ministerpräsidenten 2027 in Niedersachsen, wird es zu einer tatsächlichen migrationspolitischen Wende kommen. Herr Marzischewski-Drewes, kommen Sie zum Ende! Der Amtseid wird dann erfüllt werden und geltendes Recht endlich umgesetzt werden. Vielen Dank. Eine kleine Nachfrage noch, bevor Sie gehen: Sie haben die Mitbürger angesprochen. Ich gehe davon aus, dass Sie damit die Mitbürger

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Christoph Bratmann SPD

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie merken schon, wir sind auch heute Nachmittag thematisch sehr breit aufgestellt. Ein Thema ist wichtiger als das andere. Und somit kommen wir jetzt zu dieser fortgeschrittenen Stunde zu unserem Wirtschaftsstandort Niedersachsen. „Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft" - das ist der Titel unseres Antrages. Wir haben ja nun schon häufiger an dieser Stelle und auch im Ausschuss darüber diskutiert, dass unsere Wirtschaft nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland im Krisenmodus ist. Der Angriffskrieg auf die Ukraine, die instabile Situation im Nahen Osten, Trumps Zollpolitik - das alles sorgt dafür, dass wir vor riesigen Herausforderungen stehen und dass wir auch versuchen müssen, Krisen abzufedern. Es gibt dabei den sogenannten 4D-Trend, der unsere Wirtschaft beeinflusst: Deglobalisierung, Dekarbonisierung, Digitalisierung und demografischer Wandel. Insbesondere Digitalisierung und Dekarbonisierung sorgen für Wandel und Umbrüche. Ich glaube, das muss man unterscheiden: Der Wandel ist stetig. Der Wandel in der Produktion, der Wandel bei der Optimierung von Produkten geht stetig voran. Aber von Zeit zu Zeit gibt es richtige Umbrüche. Die Elektrifizierung vor 130 Jahren war ein Umbruch. Die Einführung des Internets war ein Umbruch. Die Mobiltelefonie und jetzt natürlich auch die Transformation hin zur klimaneutralen Wirtschaft sind ebenfalls Umbrüche. Wir müssen dafür sorgen, dass das Wort „Transformation" kein Angstwort ist, sondern dass die Chancen darin erkannt werden. Es ist essenziell, dass wir das tun - nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch aus Gründen mit Blick auf die Weltwirtschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nun kann man sich entscheiden, diese Trends zu ignorieren, wie es die AfD tut. Man kann versuchen, diese Trends aufzuhalten, oder man kann versuchen, sie zu gestalten. Und ich kann für die Fraktionen von SPD und Grünen sagen: Wir haben uns entschieden, diese Aufgaben zu gestalten, diese Aufgaben anzunehmen und tatkräftig zu handeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber die spannende Frage ist: Was kann Politik auf Landesebene tun? Wir haben notwendige Maßnahmen in diesem Antrag zusammengefasst. Das alles sind Aufgaben, denen wir uns nicht erst mit Einbringung dieses Antrages widmen, sondern das sind Aufgaben, an denen die Landesregierung arbeitet, an denen wir als regierungstragende Fraktionen arbeiten und bei denen sich zumindest die CDU als größte Oppositionsfraktion in der Regel konstruktiv mit einbringt. Zu diesen Aufgaben sind wir auch mit den Verbänden im Dialog: mit der IHK, den Handwerkskammern, den Unternehmerverbänden Niedersachsen, den Gewerkschaften. In der letzten Woche war der erste Transformationsgipfel der Landesregierung. Vorgestern Abend war der Parlamentarische Abend der Unternehmerverbände Niedersachsen. Bei diesen Dialogformaten sind wir im Austausch und müssen wir überprüfen, ob das, was wir hier politisch tun, auch bei den Betroffenen ankommt. Ich denke, das ist der richtige Weg. Es sind Aufgaben, die wir zumindest in Teilen nicht ohne den Bund stemmen können. Eines ist klar mit Blick auf die Erfüllung dieser Aufgaben: Unser Wohlstand hängt massiv von der Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft ab, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen gilt es, hier die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, und die Rahmenbedingungen haben wir in diesem Antrag zusammengefasst. Es geht erstens darum, massive Investitionen in die Infrastruktur zu ermöglichen. Es geht zweitens darum, finanzielle Unterstützung der Transformation zu gewährleisten. Und es geht drittens darum, die Entbürokratisierung und die Verfahrensbeschleunigung, mit der wir begonnen haben und bei der wir in vielen Teilen Niedersachsens beispielhaft sind, weiterzudenken und weiterzuführen. Ich will zunächst auf die Infrastruktur eingehen. Es gibt ein Handlungskonzept für den Ersatzneubau von 150 kritischen Brücken. Das zeigt die Größe der Aufgabe und der Herausforderung im Wirtschaftsministerium. Es gibt die Bündelung der Zuständigkeiten für Schieneninfrastruktur, die auf den Weg gebracht wurde, ebenfalls im Wirtschaftsministerium. Wir haben uns im Zusammenspiel mit dem Bund für den Netzausbau, der essenziell für das Gelingen der Energiewende und für die Energiesicherheit ist, auf den Weg gemacht. Es geht darum, die Wasserstraßen, die eine unglaublich wichtige Rolle beim Schwerlastverkehr spielen und sehr klimaschonend sind, zu stärken. Und es geht natürlich darum, die Ladeinfrastruktur auszubauen. Es ist wirklich bemerkenswert, was hier in den letzten Jahren passiert ist. Niedersachsen hat in 2025 einen Zuwachs an Ladesäulen von 22 % gegenüber dem Vorjahr und liegt damit deutlich über dem Bundesschnitt. Da hat sich etliches getan, wenn man das an Städten und Regionen festmacht. Wolfsburg mit fast 1 000 Ladesäulen liegt relativ weit vorne; die Stadt Braunschweig, meine Heimatstadt, hat in den letzten vier Jahren die Zahl der Ladesäulen vervierfacht. Wir haben mittlerweile über 800 Ladesäulen im Stadtgebiet. Die Region Hannover verfügt sogar über 2 700 Ladepunkte; in der Stadt Hannover sind es rund 1 400. Das zeigt, die Verfügbarkeit von Ladesäulen ist nicht mehr das Problem. Das zeigt auch die Auslastung. Probleme gibt es aber noch im ländlichen Raum, vor allem beim Ausbau der Schnellladeinfrastruktur. Da unterstützen wir auch im Zusammenspiel mit dem Bund. Das muss deutlich besser auf den Weg kommen. Da sind wir beratend und koordinierend tätig. Ein Punkt, der, glaube ich, allen E-Auto-Fahrerinnen und E-Auto-Fahrern auf die Nerven geht mir geht das als Neueinsteiger im Bereich der Elektromobilität jedenfalls so, sind die unterschiedlichen Bezahlsysteme. Man muss über eine Vielzahl von Karten oder Apps verfügen. Es muss aber so sein das hat sich auch der Bund zur Aufgabe gemacht, dass man an der Ladesäule wie selbstverständlich mit der EC-Karte oder der Kreditkarte bezahlen kann, wie das an der Tanksäule auch der Fall ist. Das ist eine große Herausforderung, die auf der Bundesebene besteht. Ich glaube, für den Erfolg der wird Elektromobilität entscheidend sein, dass man hier endlich vorankommt. Elektromobilität muss praxistauglicher werden, damit sie noch weiter ausgerollt werden kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht natürlich auch um die finanzielle Unterstützung der Transformation. Auch da tut sich etwas auf Bundesebene. Es war ein großer Fehler der Ampelkoalition, die Prämienregelungen und die steuerliche Privilegierung von E-Autos einfach einzustellen. Wir alle wissen um die Gründe dafür, auch über die haben wir hier schon hinreichend diskutiert. Nun aber soll das wieder auf den Weg gebracht werden; das ist richtig. Wir setzen uns beim Bund für wettbewerbsfähige Energiekosten ein, und das auch nicht erst seit gestern, sondern Olaf Lies hat das in der Funktion als Wirtschaftsminister gemacht, und jetzt macht er es als Ministerpräsident, und es macht auch Grant Hendrik Tonne als Wirtschaftsminister. Es ist eine gute Nachricht, muss man sagen, dass jetzt der Industriestrompreis kommt, nachdem die EU grünes Licht gegeben hat. Denn gerade für unsere energieintensive Industrie in Niedersachsen, wie die Stahlindustrie, die chemische Industrie, die Papierindustrie und auch die Glasindustrie ist das essenziell wichtig. Die werden davon profitieren. Es ist dringend notwendig und dringend geboten, dass das jetzt endlich schnellstmöglich auf den Weg kommt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will noch auf den Bereich der Entbürokratisierung eingehen. Auch da herrscht weitgehend Einigkeit bei den demokratischen Fraktionen, dass wir ein beschleunigtes Planungsrecht und verkürzte Genehmigungsverfahren brauchen. Niedersachsen war auf Bundesebene Treiber beim Deutschlandpakt. Auch das ist gut. Niedersachsen hat bundesweit Beachtung mit der Novelle der NBauO gefunden, die wir ja vorgestern beschlossen haben. Bei der NBauO gilt wie beim Fußball: Nach der Novelle ist vor der Novelle. Es wird weitere Novellen geben; alles mit dem Ziel der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und mit dem Ziel der Vereinfachung und Ermöglichung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Man kann zusammenfassend sagen: Wir sind ein starker Wirtschaftsstandort, und wir müssen und wollen es bleiben. Wenn man sich mal die Volkswirtschaften der Erde anguckt: Wir haben auf diesem Planeten rund 200 Volkswirtschaften, und Niedersachsen wäre, wenn wir ein souveräner Staat wären, unter den ersten 40. Das zeigt die Größe und die Bedeutung der niedersächsischen Wirtschaft. Deswegen ist uns völlig klar: Wir müssen Krisen managen und uns zukunftsfähig aufstellen. Dazu gehört eben nicht nur eine handlungsfähige und entschlossene Politik, dazu gehören auch Dialoge mit den Verbänden, die hatte ich eben schon erwähnt. Bei diesen Dialogen, beim Transformationsgipfel der Landesregierung und beim Parlamentarischen Abend der Unternehmerverbände Niedersachsen, wurde deutlich: Es gibt in den Führungsetagen der niedersächsischen Wirtschaft eine hohe Bereitschaft, diesen Weg, den wir eingeschlagen haben, mitzugehen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Es ist unsere Aufgabe, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Dieser Antrag ist ein weiterer Baustein dafür. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Bratmann. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Thorsten Paul Moriße AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

sehr gerne. Herr Kollege, bitteschön! Vielen Dank, Herr Uhlen, für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich würde von Ihnen gerne wissen: Wie bewerten Sie die Beratungen in den Ausschüssen? Sind die nicht dafür da, Lösungen zu finden? Wir können in den zuständigen Ausschüssen über den Gesetzentwurf beraten, um Kleinigkeiten zu verändern und Möglichkeiten zu suchen, den Menschen zu helfen. Ganz herzlichen Dank für die Zwischenfrage, die mir die Gelegenheit gibt, deutlich hervorzuheben, dass wir natürlich gerade die verfassungsrechtliche Abwägung

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Dr. Kathrin Wahlmann

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die CDU möchte gerne eine Bilanz für die erste Hälfte der Legislaturperiode von mir hören - nichts lieber als das! Beginnen wir beim Personal, denn Justiz ist People's Business. Wir haben in der Justiz in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 191 neue Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen. Allein mit dem Haushalt 2025 haben wir 55 Stellen nur bei den Staatsanwaltschaften geschaffen. Das ist der größte Zuwachs seit vielen Legislaturperioden, wenn nicht überhaupt in der Geschichte des Landes. Dazu kommen erneut allein 2025 fast 40 Stellen bei den Gerichten vor allem zur Verstärkung der Strafjustiz und der Betreuungsgerichte. 2024 haben wir zudem die Verwaltungsgerichte mit 15 zusätzlichen Stellen im richterlichen Dienst verstärkt. 2024 und 2025 haben wir zudem insgesamt 112 befristete Stellen verlängert. Wir haben endlich für einen echten Belastungsausausgleich innerhalb der Justiz gesorgt. In einer wirklich tollen Solidaraktion haben wir 2024 und 2025 in großem Umfang Stellen, Budget und Beschäftigungsvolumen aus weniger belasteten Bereichen der Justiz dorthin verlagert, wo großer Bedarf bestand - teils zeitlich begrenzt, vielfach auch dauerhaft. Ich habe bei den Koalitionsverhandlungen im Bund zu den treibenden Kräften gehört, um durch einen neuen Pakt für den Rechtsstaat den Bund bei der weiteren Verbesserung der Personalausstattung mit ins Boot zu holen. Wir haben es eben schon von Frau Camuz gehört: Anders als meine Vorgängerin werde ich mich auch nicht damit abspeisen lassen, die Bundesmittel mit Stellen zu verrechnen, die das Land schon geschaffen hat. Wir haben deutliche Verbesserungen bei den Beförderungen erreicht. Durch 127 Hebungen aus dem Kernhaushalt haben wir allein 2025 229 Beförderungen im ehemaligen mittleren Dienst ermöglicht. Das sind Größenordnungen, die es seit vielen Jahren nicht gab. Im Wachtmeisterdienst konnten wir 41 Hebungen durchführen. Bei der Ausbildung und Nachwuchsgewinnung haben wir den Schlafwagenmodus verlassen und echte Reformen auf den Weg gebracht. Wir haben das seit Langem von den Referendarvertretungen geforderte elektronische Examen am Laptop auf den Weg gebracht. Die Vergütungen unserer Referendarinnen und Referendare haben wir von 85 auf 90 % des Anwärtergrundbetrags deutlich angehoben und damit die rote Laterne unter den Bundesländern abgegeben. Aktuell arbeiten wir daran, das Rechtspflegestudium gemeinsam mit unserem Geschäftsbereich, den Fachverbänden und den anderen Bundesländern im norddeutschen Verbund tiefgreifend zu reformieren. Zur Modernisierung der Justizfachwirtausbildung haben wir mehrere Arbeitsgruppen eingesetzt, die aktuell tagen. Auch die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister werden wir endlich in einer regulären Ausbildung selbst ausbilden. Das wird ein wahrer Gamechanger. Zum Thema Digitalisierung: Hier habe ich das Tempo reingebracht, das unter meiner Vorgängerin von der CDU leider fehlte, und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Als ich mein Amt vor etwa zweieinhalb Jahren angetreten habe, haben genau neun Gerichte teilweise elektronisch gearbeitet. Mittlerweile wird an jedem einzelnen der 128 niedersächsischen Gerichte mit der E‑Akte gearbeitet. Die Fachgerichtsbarkeiten arbeiten komplett digital. Die Zivilgerichte arbeiten komplett digital. Die Familiengerichte arbeiten komplett digital. Insolvenzrecht und Nebengebiete sind mitten in der Umstellung. Strafgerichte und Staatsanwaltschaften sind auf dem Weg zur E‑Akte. Praxistests laufen, und es liegt ein konkreter Rollout-Plan vor, der am 12. Dezember 2025 mit den Strafsachen am Landgericht Osnabrück endet. Im Digitalhaushalt haben wir endlich die nötigen Mittel bereitgestellt, um aus der Digitalisierung einen Erfolg zu machen. Insgesamt waren es bei den Sachmitteln allein 2024 und 2025 rund 20 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen, und das bei einem Ausgangswert von 39 Millionen Euro. Dazu kommen rund 50 neue Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Geld bewirkt ganz konkrete Verbesserungen für unsere Bediensteten. Denn durch mehr und intensivere Schulungen wird der Umstieg auf die E‑Akte erleichtert, Desktop-PCs werden konsequent durch Laptops ersetzt, und zwar nicht nur auf der Entscheiderebene wie früher, sondern auch für unsere Serviceeinheiten. Das ist zusammen mit der E‑Akte ein Meilenstein in Sachen Flexibilität und Familienfreundlichkeit. Durch den Bezug moderner Rechenzentren in und um Hamburg erhöhen wir die Leistungsfähigkeit und schaffen Redundanzen, um auch im Notfall weiterarbeiten zu können. Unsere Referendarinnen und Referendare bekommen erstmals landesweit dienstliche Laptops zur Verfügung gestellt. Niedersachsen hat sich in den letzten beiden Jahren eine Stellung als Vorreiter bei der Digitalisierung der Justiz über die E‑Akte hinaus erarbeitet. Mit MAKI und EMIL testen wir seit 2023 bzw. 2024 zwei wegweisende KI-Anwendungen, um gleichgelagerte Verfahren im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht möglichst effizient zu bearbeiten. Andere Bundesländer haben bereits ihr Interesse bekundet, diese Anwendungen künftig auch nutzen zu können. Insgesamt gehören wir zu den Spitzenreitern unter den Ländern, was Anmeldungen zum Digitalpakt angeht. Auch hier habe ich im Übrigen in den Koalitionsverhandlungen mit dafür gesorgt, dass wir den Digitalpakt im Bund stärken und weiter ausbauen. Auch strukturell geht es in der niedersächsischen Justiz voran. Durch die Konzentration der Asylverfahren aus bestimmten Herkunftsländern auf bestimmte Verwaltungsgerichte konnte diese Landesregierung mit den Gerichten gemeinsam die Laufzeiten in asylgerichtlichen Hauptsacheverfahren von 28,2 Monaten auf zuletzt 13,9 Monate halbieren. In Eilverfahren sind wir bei 0,8 Monaten. Wir haben eine grundlegende Evaluation der staatsanwaltschaftlichen Zentralstellen und Schwerpunktbereiche angestoßen. Parallel haben wir bereits damit begonnen, in zentralen Bereichen wie der Kinderpornografie durch eine gezielte Reform der Strukturen, verbunden mit einer personellen Verstärkung, die Voraussetzungen für eine noch effektivere Strafverfolgung zu schaffen. Mit der landesweiten Zentralstelle Cybercrime werden wir ab 2026 den Kampf gegen Kriminalität im Netz auf ein neues Level heben. Frau Ministerin Dr. Wahlmann, Sie haben Ihre Redezeit inzwischen mit mehr als der Hälfte der vorgesehenen fünf Minuten überzogen. Jetzt gibt es eine Zwischenfrage. Deswegen habe ich Sie unterbrochen. Ich frage Sie zunächst, ob Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Hermann zulassen wollen, und darf Sie dann aber bitten, auch Ihren Redebeitrag zu einem Ende zu führen. Nein, das möchte ich nicht. Ich nehme an, das bezog sich auf die erste Frage. Das bezog sich auf die Zwischenfrage. Beenden möchte ich meine Rede sehr gerne. Dann fahren Sie bitte fort. Bitteschön, Frau Ministerin! Auch mit Blick auf die Bundesebene kann ich sagen: Niedersachsen ist zurück auf der Landkarte. Nicht erst mit dem erfolgreichen Vorsitz über die Justizministerkonferenz im letzten Jahr hat Niedersachsen bewiesen, dass wir eines der Vorreiterländer im Bereich moderner Justizpolitik sind. Auch deshalb haben mir meine Kolleginnen und Kollegen aus sieben anderen Ländern vor wenigen Wochen die Koordination der sogenannten A‑Länder übertragen. In dieser Funktion werde ich künftig nicht nur für Niedersachsen sprechen, sondern für alle Landesjustizministerien, die für eine progressive Justizpolitik antreten. Wir haben zahlreiche erfolgreiche Anträge bei der JuMiKo gestellt, zuletzt etwa zu Femiziden, zur Verfolgung bildbasierter sexualisierter Gewalt oder auch zu No-Show-Klauseln im Zivilrecht. Im Bundesrat haben wir mehrere erfolgreiche Initiativen eingebracht, etwa zur Beschleunigung von Asylverfahren oder auch zur Strafbarkeit der verbalen sexuellen Belästigung. Dem Justizvollzug habe ich endlich die Aufmerksamkeit gewidmet, die er verdient; denn nur mit einem modernen Vollzug kann eine Freiheitsstrafe den Zweck erfüllen, den sie verdient. Das bedeutet konkret: Wir haben eine moderne Nachwuchskampagne für den Vollzug auf den Weg gebracht und auch dadurch erstmals seit Langem alle Ausbildungsplätze nutzen können. Mit dem Projekt JuV#Peb lassen wir erstmals den Personalbedarf im Vollzug objektiv ermitteln. Den Dienstkleidungszuschuss haben wir deutlich erhöht, wovon im Übrigen auch die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister profitieren. Dazu kommt die Erhöhung der Vollzugszulage und die laufende Erhöhung der Werkmeisterzulage. Frau Ministerin Wahlmann, ich darf Sie noch mal daran erinnern, dass die Redezeit in einer Aktuellen Stunde auch für die Landesregierung fünf Minuten beträgt und Sie inzwischen bei neuneinhalb Minuten sind und ich Ihnen, weil Sie genau dieses uneingeschränkte Rederecht haben, das Rederecht natürlich nicht entziehen kann. Aber der Hinweis auf das Überziehen der Redezeit ist selbstverständlich durch ein Präsidium erforderlich, damit wir die Sitzung so abhalten können, wie der Ältestenrat es vorgesehen hat. Bitteschön, Frau Dr. Wahlmann, fahren Sie fort! Vielen Dank, Herr Präsident. Den Hinweis habe ich verstanden. Ich habe mich schon arg beschränkt bei der Darstellung dessen, was wir in den letzten zweieinhalb Jahren alles hinbekommen haben, und habe das schon auf das Nötigste reduziert. Die CDU hatte danach gefragt. Zum Thema Vollzug werden wir nachher noch kommen. Mit dem Großprojekt Neubau der JVA Hannover werden wir einen weiteren Meilenstein für den gesamten Justizvollzug verwirklichen. Zugleich werden wir endlich einen Hochsicherheitssaal für Niedersachsen bauen, nachdem unter meiner Vorgängerin von der CDU möglicherweise vorschnell ein Grundstück gekauft wurde, ohne eine gesicherte Finanzierung zu haben. Mehr dazu heute noch später. Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich könnte die Aufzählung fortsetzen und etwa darauf hinweisen, dass ich erstmals durch entsprechende Erlasse dafür gesorgt habe, dass landesweit Ermittlungsverfahren mit antisemitischem Hintergrund nicht mehr aus Opportunitätsgründen eingestellt werden. Aber ich glaube, man sieht auch so: Wir haben in den ersten zweieinhalb Jahren der Regierungszeit bereits viel erreicht, und das, obwohl ich den Haushalt 2023 sozusagen von meiner Vorgängerin geerbt hatte. Sie dürfen aber sicher sein, dass es mindestens in demselben Tempo in der zweiten Hälfte weitergehen wird. Einige der wegweisenden Projekte, an denen wir arbeiten, habe ich angesprochen. Weitere Stichpunkte sind die Reform des offenen Vollzugs, das eigenständige Abschiebungshaftvollzugsgesetz und auf Bundesebene die Verabschiedung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt. Auf meine Bilanz 2027 dürfen Sie sich also jetzt schon freuen. Vielen Dank.

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Christian Meyer

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Auch diese Frage beantwortet Minister Meyer. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe schon gesagt, es gibt drei unterschiedliche Stufen, wie wir einen Ausgleich für die Landwirte schaffen. Die erste ist die Ausgleichszahlung für Schäden durch nordische Gastvögel. Ich habe gerade noch einmal die Anfrage der Abgeordneten Saskia Buschmann, Uwe Dorendorf, Hartmut Moorkamp, Ulf Thiele und Björn Thümler aus dem Jahr 2023 herausgesucht. Daran waren Sie nicht beteiligt. Darin fragen sie genau nach dieser Lücke bei Ausgleichszahlungen und der Zahl der Bestände. Ich weise hierzu auf die Drucksache 19/634 hin. Darin wird dargelegt, dass wir mit den AUKM für nordische Gastvögel für die drei Maßnahmen Ackerland, Dauergrünland und Schwerpunkträume des Wiesenvogelschutzes im Jahr 2022 8,229 Millionen Euro zahlen. Das ist eine Pauschalförderung unabhängig davon, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist oder nicht, sondern es geht darum, dass man Flächen bereitstellt, auf die theoretisch eine Gans fliegen könnte. Denn wir haben natürlich auch die Vorgabe, unbürokratisch vorzugehen. Für Landwirte, die eine besondere Belastung haben, weil es einen erheblichen Schaden gibt, gibt es das sogenannte Rastspitzenmodell bei Großschadensereignissen. Das ist neu eingeführt worden. Die schwanken natürlich sehr stark. Dort zahlt das Land Billigkeitsleistungen, wenn die Landwirtschaftskammer im Einzelfall festgestellt hat, dass dort etwas ist. Das sind die Maßnahmen, die übrigens auch die landwirtschaftlichen Verbände nutzen. Ob das nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein enteignungsgleicher Eingriff ist das habe ich vorhin gesagt, ist gerichtlich nicht entschieden. Ich kann Ihnen aber auch mitteilen, dass bislang es wurde ja geschrieben, es gebe eine Klagewelle kein neuer Antrag auf diesen enteignungsgleichen Eingriff beim NLWKN eingegangen ist. Seit wir die Änderungen hier im Landtag beschlossen haben, scheinen sie auch eine gewisse Befriedungsfunktion zu haben, weil es diese Zahlungen gibt, die deutlich höher sind, als wir bei anderen Tierarten manchmal ausgeben. Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt wiederum der Kollege Dannenberg.

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Verena Kämmerling CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

wichtigen Thema. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Meyer, erst einmal zu Ihren Ausführungen: Sie haben mit dem Wetterbericht gestartet, der vollkommen richtig ist und die Klimaerwärmung auch in diesem Jahr unterstreicht. Allerdings das gehört zur Wahrheit auch dazu erlebe ich heute, glaube ich, ein Déjà-vu. Denn wir beraten heute erneut über das Niedersächsische Klimagesetz. Bereits im Dezember 2023 hat die Koalition unter Zeitdruck eine hastige Novelle durch den Landtag gebracht, deren Motto war: Hauptsache den Koalitionsvertrag abgehakt - Qualität spielt keine Rolle. Denn schon damals war klar: Der Gesetzentwurf ist unausgereift und voller handwerklicher Mängel. Unsere Kritik war deutlich und auch berechtigt. Damals wurde uns die Eile des Gesetzgebungsverfahrens unter anderem auch damit begründet, dass man jetzt ganz schnell den niedersächsischen Klimarat einsetzen möchte, ein Spitzengremium, das künftig mit Berichten und Empfehlungen die Klimapolitik des Landes begleiten soll - so klang das jedenfalls. Und heute, Mitte 2025? Der Klimarat ist immer noch nicht eingerichtet, es gibt keine Mitglieder, es gibt keine konstituierende Sitzung und auch keinen einzigen Bericht. Es war dann also wohl doch nicht so eilig, wie uns das damals verkauft werden sollte. Nun also ein Update zu genau den Punkten, die ich damals schon angemerkt hatte: der Wärmeplanung und der Klimaanpassung. Sie hätten ein Klimagesetz aus einem Guss haben können, stattdessen stückeln Sie jetzt an. Gerade bei der Wärmeplanung ist das sehr ärgerlich; denn die kleineren Kommunen warten schon seit Monaten auf Klarheit, da die Bundesgesetzgebung schon länger gilt. Zur Klarheit kommt jetzt Druck; denn Sie wollen das Bundesrecht teilweise übernehmen und zum Teil auch noch verschärfen. Der Bund sagt: 50 % erneuerbare Wärme in Wärmenetzen bis 2030, Treibhausneutralität bis 2045 mit Flexibilität bei der Umsetzung. Was verlangt Niedersachsen? Ab 2040 100 % Erneuerbare für jedes einzelne Wärmenetz. Das, meine Damen und Herren, ist ein Luftschloss. Denn viele kommunale Versorger werden das schlicht nicht leisten können. Es geht um Milliardeninvestitionen in Infrastruktur, in Speicher und in alternative Erzeugung. Viele Stadtwerke stehen heute schon mit dem Rücken zur Wand und sollen nun auch noch unter Druck gesetzt werden. Wir sagen: Der Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung ist wichtig und richtig, aber er muss realistisch, finanzierbar und technisch machbar sein. Wir wollen eine wirksame und wirtschaftlich tragfähige Wärmeplanung und kein Landesgesetz, das bestehende Bundesvorgaben verschärft. Sehr geehrte Damen und Herren, beim Thema Klimaanpassung gibt es einen kleinen Lichtblick. Hier setzen Sie auf die Umsetzung des Bundesrechts und verschlanken die Landesvorgaben leicht. Es ist sinnvoll, im Gesetzentwurf die Pflicht zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten auf Landkreise und große Städte zu beschränken; denn kleine Kommunen wären mit solchen Anforderungen überfordert. Teilweise wäre das auch unnötig. Denn eine Gemeinde mit 800 Einwohnern hat bei der Klimaanpassung ganz andere Herausforderungen als eine maximal verdichtete Großstadt mit 200 000 Einwohnern. Diese Differenzierung ist also vernünftig, und sie zeigt: Es geht auch anders. Dennoch entstehen wieder neue Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen. Unsere Verwaltungen auf Landes- wie auf kommunaler Ebene sollen in immer kürzeren Abständen immer umfassender berichten, bewerten, aktualisieren. Da stellt sich mir ernsthaft die Frage: Wann sollen sie neben all diesen Berichten noch zum tatsächlichen Handeln kommen? Auch kleine Kommunen, die gar kein Klimaanpassungskonzept erstellen müssen, sollen trotzdem rückmelden, dass sie keins haben. Das muss man sich mal vorstellen! Würde es nicht ausreichen, sie zur Meldung zu verpflichten, wenn sie eins haben? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu der Frage nach den Kosten: Das Gesetz verursacht laut Entwurf rund 75 Millionen Euro Kosten bis 2040. Es ist richtig, dass das Land im Rahmen der Konnexität den Kommunen den Mehraufwand für die Umsetzung ausgleicht, deshalb auch die Freude bei den kommunalen Spitzenverbänden über die Pflichtaufgabe. Aber von den 75 Millionen Euro, die im Gesetzentwurf veranschlagt sind, wird kein einziger Euro in konkrete Maßnahmen vor Ort fließen. Das heißt: aus diesen 75 Millionen Euro kein Geld für klimafeste Infrastruktur, keine Mittel für Wärmeprojekte in kleinen Kommunen, keine Förderung für Gebäudesanierung, Starkregenvorsorge oder Hitzeschutz. Das Geld fließt eben nicht in konkrete Maßnahmen. Es fließt hauptsächlich in neue Personalstellen. Mit derselben Summe könnte man jedes Jahr über 60 000 t CO2 einsparen, zum Beispiel durch die Pflanzung von drei Millionen Bäumen oder die Begrünung von 1,8 Millionen m² Dachfläche. Klimaschutz und Klimaanpassung erreicht man durch praktisches Tun, nicht durch Aufschreiben. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion, und dafür werden wir auch in der weiteren Beratung im Ausschuss eintreten. Vielen Dank. Vielen Dank, liebe Kollegin Kämmerling. - Auf Ihren Wortbeitrag gibt es den Wunsch nach

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Saskia Buschmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was machen Sie eigentlich am Wochenende? Einen Spaziergang mit den Kindern in der Stadt? Oder besuchen Sie vielleicht den Wochenmarkt? Blauer Himmel, Kaffeeduft, ein Straßenmusiker spielt „Über den Wolken" - Idylle pur, Sicherheit pur und doch trügerisch. Denn hoch oben, unter den Wolken, kaum hörbar, fast unsichtbar, surrt sie: eine Drohne. Klein, präzise, ausgestattet mit modernster Kameratechnik. Sie beobachtet, überträgt, speichert, und niemand weiß, wer sie steuert, was sie filmt und wozu. Was, wenn die Steuerung nicht in Deutschland liegt, sondern im Kontrollraum eines nicht befreundeten Staates? Was, wenn die Bilder nicht für Instagram gedacht sind, sondern für einen feindlichen Geheimdienst? Was, wenn sie nicht nur aufzeichnet, sondern vorbereitet, einen Spionageakt begeht, die Sabotage von systemrelevanter Infrastruktur oder Schlimmeres plant? Wenn Sie glauben, das sei alles schon genug, dann lassen Sie mich an die neue Realität erinnern: Wir leben in einem Land, das längst und nicht erst durch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten ins Fadenkreuz terroristischer und islamistischer Terrorzellen oder autokratischer Regime geraten ist - nicht wegen seiner Größe, sondern wegen seiner Infrastruktur, seiner strategischen Bedeutung im Operationsplan Deutschland und unserer Häfen sowie der Industrie. Drohnen können heutzutage alles filmen. Sie können in Kasernen eindringen und auf Flughäfen landen, Funksignale stören, Sprengstoff transportieren oder eben ausländischen Nachrichtendiensten ein Echtzeitbild unserer sensibelsten Einrichtungen liefern. Während andere Länder längst handeln, verfasst die rot-grüne Landesregierung Prüfvermerke, Expertenpapiere und arbeitet mit Paragrafen aus der Zeit, als Handys noch Tasten hatten - das alles, während über unseren Köpfen Drohnen kreisen, die sehen, hören, stören und sogar zerstören können. Ich nenne das nicht verfassungsrechtliche Sensibilität, ich nenne es sicherheitspolitische Verantwortungslosigkeit. Gestern haben Sie, Frau Innenministerin, in einem Nebensatz erwähnt, die Polizei dürfe bereits Drohnen einsetzen. Das ist richtig. Allerdings wird die Einsatzermächtigung aus der Generalklausel der strategischen und taktischen Bedeutung dieses Einsatzmittels nicht gerecht. By the way: Wenn schon alles geregelt ist, darf ich sicherlich davon ausgehen, dass eine spezielle Eingriffsnorm in der Novelle des NPOG nicht vorgesehen ist. Wenn unser Gesetzentwurf dazu führt, dass sich das Thema Drohne im NPOG nach der Novelle wiederfindet, dann hat sich Oppositionsarbeit bereits ausgezahlt. Doch neben dem Einsatz von Drohnen, die wir überwiegend als Transportmittel für andere Einsatzmittel sehen, bedarf es auch der Ermächtigung, auf andere Drohnen, die von staatlichen Institutionen als bedrohlich klassifiziert wurden, einzuwirken und sie sicher funktionsunfähig zu machen. Deswegen ist unser Gesetzentwurf genau richtig. Wir brauchen endlich eine klare, rechtssichere und der Realität angepasste Grundlage für unsere Sicherheitsbehörden, für den Einsatz und die Abwehr von Drohnen - nicht als Ausnahme, sondern als Standard moderner Gefahrenabwehr. Der Einsatz von Drohnen muss auf sicherem Boden fußen, juristisch wie moralisch. Was ist also das Ziel? Ganz einfach: Wir schaffen mit unserem Gesetzentwurf Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und damit Rechtsstaatlichkeit für den Einsatz der Drohnen, für die Verwendung von und den Umgang mit den gewonnenen Daten, für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und für den Luftraum unseres schönen Bundeslandes. Unsere Vision ist klar: ein Niedersachsen, das nicht nur warnt, sondern wehrt, ein Niedersachsen, das nicht nur analysiert, sondern ausrüstet. Darum sagen wir: Nicht mehr warten, nicht mehr lavieren, sondern jetzt handeln im Sinne derer, die täglich für unsere Sicherheit einstehen, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger dieses Bundeslandes, im Sinne des Schutzes unserer Verfassung und der durch sie vorgesehenen Sicherheitsbehörden. Niedersachsen ist kein sicherheitspolitisches Niemandsland. Wir sind ein wichtiger Standort der Bundeswehr, der kritischen Infrastruktur und von industrieller Hochtechnologie. Wer jetzt nicht handelt, überlässt Spionen und Saboteuren den Luftraum. Seit 2022 haben sich die Spionagefälle in Niedersachsen verdreifacht. 130 gemeldete Zwischenfälle! Jeder Einzelne hätte ein Weckruf für die rot-grüne Landesregierung und die Innenministerin sein müssen. Ich weiß, nicht jedes in Verantwortung stehendes Mitglied der Landesregierung hat Nächte an Einsatzorten verbracht, wo die Realität nicht auf Paragrafen wartet. Ich schon. Und ich kann Ihnen sagen: Papier ist geduldig - Straftäter, Attentäter oder als Waffen eingesetzte Drohnen nicht. Wir brauchen sie, die Drohnen, um vermisste Kinder schneller zu finden, und zwar nicht irgendwann, sondern sofort. Wir brauchen sie, um bei Fußballspielen, Demonstrationen oder anderen Großveranstaltungen rechtzeitig zu erkennen, wo sich die Lage zuspitzt, und nicht erst dann, wenn die ersten Flaschen fliegen. Wir brauchen sie, um Fluchtrouten von Straftätern zu beobachten, Tatorte aus der Luft zu dokumentieren, Verdächtige unauffällig zu observieren, und zwar genau dann, wenn das Vertrauen der Gesellschaft auf dem Spiel steht. Wir brauchen sie auch, wenn Schwerverbrecher aus dem Maßregelvollzug fliehen, um sie aufzuspüren. Doch, Frau Behrens, wir kennen dieses Zaudern und Zögern ja bereits aus Berlin. Im Bundeskanzleramt weht jetzt allerdings der Wind des Machens und des Gestaltens. Hier in Niedersachsen erwarten wir von der rot-grünen Landesregierung nichts anderes - allerdings in den letzten zweieinhalb Jahren vergeblich. Der Einsatz von Drohnen ist hierfür nur ein Beispiel, bei dem wir die Gefahrenlage erkannt und Sie sie verkannt haben. Im Übrigen sollten wir vielleicht auch überlegen, ob wir weiterhin auf Drohnen aus China setzen oder ob wir uns da nicht vielleicht mal andere Modelle anschauen sollten, die in Europa hergestellt werden und mit einer anderen Sicherheitstechnik ausgestattet sind. Weitere Ermächtigungsgrundlagen für die Polizei, bei denen wir einfach nicht schnell genug sind, kann ich hier nur beispielhaft nennen: Was ist mit dem Taser? Was ist mit der Fußfessel? Wann kommt die Gebührenordnung, die den unmittelbaren Zwang mit einer Kostenziffer versieht? Oder ein anderes Beispiel, bei dem sich die Niedersächsische Landesregierung nicht mit Ruhm bekleckert: Wie sieht es mit der Belastung von Polizeibeamten aus? Es brauchte erst einen Brandbrief aller Gewerkschaften, damit dieses Thema in die Öffentlichkeit kommt. Welche Antworten liefert die Landesregierung in Sachen Bekleidungsgeld? Was ist mit der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage? Wir als CDU-Fraktion stehen an der Seite unserer Sicherheitsbehörden und damit auch an der Seite der Polizei. Für ein Land, das nicht nur warnt, sondern schützt! Ein auf die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts vorbereitetes Niedersachsen ist machbar. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes hat sich zu Wort

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Tim Julian Wook SPD

Instagram, TikTok und Co.: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche - Falsch- und Desinformationen eindämmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist schwer nach der Mittagspause, aber wir widmen uns jetzt einem ernsten Thema. Stellen Sie sich doch bitte mal einen Moment lang ein 12-jähriges Kind am Abend im Zimmer seiner Eltern vor, das dort sitzt und am Smartphone ist. Die Eltern denken vielleicht: Unser Kind schaut ein paar lustige Videos. Aber was dieses Kind tatsächlich tut: Es schaut sich Videos an, in denen sich Menschen selbst verletzen. Es liest Kommentare voller Hass. Es wird mit Bildern und Idealen konfrontiert, die es niemals erreichen kann, weil sie nicht echt sind. Und irgendwann beginnt dieses Kind, zu glauben, es selbst sei nicht mehr gut genug. Das ist keine düstere Zukunftsvision - das ist bereits bittere Realität auch bei uns in Niedersachsen. Diese digitale Realität ist längst Teil unseres Alltags, und wir dürfen nicht länger so tun, als sei sie ein Paralleluniversum, für das wir nicht verantwortlich sind. Wir sprechen heute über TikTok, Instagram und andere Social-Media-Plattformen, die längst Teil des Alltags unserer Kinder und Jugendlichen geworden sind. Sie informieren, sie unterhalten, sie verbinden. Aber: Sie verletzen auch. Sie manipulieren. Sie gefährden. Und lassen Sie mich das ganz deutlich sagen: Dabei haben wir viel zu lange weggesehen. Auch ich nutze soziale Netzwerke und Social Media. Ich weiß um ihre Kraft und um die Chancen für Teilhabe und Austausch, für demokratische Sichtbarkeit. Und ja: Sie können Verbindung schaffen, Gemeinschaften ermöglichen, Stimmen hörbar machen, die lange vielleicht auch überhört wurden. Aber lassen Sie uns ehrlich sein: Gerade dort, wo Plattformen eigentlich Nähe schaffen sollen, spalten sie zunehmend, weil ihre Algorithmen nicht nach Wahrheit sortieren, sondern ganz einfach nur nach Reichweite, weil sie nicht fragen: „Was hilft jungen Menschen?", sondern nur: „Was hält junge Menschen möglichst lange auf meiner Plattform?" Wir wissen, was auf dem Spiel steht; denn wir sehen die Folgen: Jugendliche, die sich von der Welt zurückziehen, weil sie glauben, nicht gut genug zu sein; junge Menschen, die in den Abgrund radikaler Verschwörungsideologien rutschen nicht, weil sie es wollen, sondern weil Algorithmen sie dahin treiben und Eltern, die hilflos zusehen, weil sie keine Werkzeuge haben, um ihre Kinder im digitalen Raum zu schützen. Was früher auf dem Pausenhof passierte, geschieht heute rund um die Uhr, nur viel lauter, gnadenloser und anonymer, aber dennoch für alle sichtbar in Kommentarspalten, in Direct Messages direkt auf den Bildschirmen vor den Augen der Kinder: Cybermobbing, sexualisierte Gewalt, Fake News, am Ende Radikalisierung. Und wir sehen eine Demokratie, die ihre Zukunft zunehmend an Plattformlogiken verliert. All das passiert, während Konzerne damit Milliarden verdienen - mit Klicks, Likes, Emotionen. Genau da, liebe Kolleginnen und Kollegen, beginnt jetzt unsere Verantwortung. Denn wir reden hier nicht über Einzelfälle. Wir reden über einen systematischen Mechanismus, einen digitalen Maschinenraum, der bewusst auf Aufregung, Empörung und Spaltung setzt nicht auf Erkenntnis, auf Klicks, nicht auf Qualität. All das ist keine Übertreibung, es ist Realität - täglich in Millionen Kinder- und Jugendlichenzimmern. Wir dürfen sie damit nicht allein lassen: nicht mit gefährlichen Schönheitsidealen, die Essstörungen befeuern und Selbsthass normalisieren, nicht mit Accounts, die Gewalt verherrlichen und behaupten, das Ganze sei ja nur Spaß, nicht mit antisemitischen Kommentaren und nicht mit Gruppen, die gezielt den Glauben an unsere Demokratie untergraben. Deswegen handeln wir jetzt! Es ist gut, dass die EU jetzt handelt. Sie eröffnet Verfahren gegen TikTok und gegen Meta, aber es reicht einfach nicht. Es reicht nicht, auf Brüssel zu zeigen und dann auf eine bessere digitale Welt zu hoffen. Wir brauchen auch Konsequenzen hier auf Landesebene und auf Bundesebene mit einer ganz klaren Haltung, nicht um die Welt zu verteufeln, in der sich junge Menschen bewegen, sondern um Verantwortung zu übernehmen, um Schutzräume zu schaffen, um das Digitale nicht den Profitinteressen weniger Großkonzerne zu überlassen, sondern um auch in der digitalen Welt unsere Werte zu verteidigen. Deshalb fordern wir: ein Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien von 14 Jahren nicht um zu bevormunden, sondern um zu schützen, eine verbindliche Altersverifikation damit Kinderkonten auch wirklich Kinderschutz garantieren, eine gezielte breite Förderung von Medienkompetenz damit junge Menschen auch lernen, was Desinformation ist, wie sie sich schützen und wie sie sich im digitalen Raum behaupten, eine stärkere Aufsicht und Regulierung der Plattformen. Die Realität ist: Die freiwillige Selbstkontrolle der Konzerne hat versagt. Es braucht Kontrolle und auch Mut, diese Grenzen zu setzen. Wir brauchen eine gesetzliche Verpflichtung für große Plattformen, ihre Inhalte für die Medienaufsicht auch mittels KI erfassbar zu machen, inklusive der Kommentar-, Reichweiten- und Accountdaten. Und ja: Wir brauchen bei TikTok langfristig eine Trennung vom chinesischen Mutterkonzern ByteDance, um hier die Einflussnahme aus dem Ausland zu verhindern. Denn Aufklärung ist der stärkste Schutz vor Manipulation, und Bildung ist das beste Gegenmittel gegen Angst und Hetze. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hierbei nicht um Panikmache. Es geht auch nicht um Technikfeindlichkeit. Es geht um Haltung, es geht um Verantwortung und den Mut, den digitalen Raum zu gestalten, wie wir es in der analogen Welt längst tun würden. Denn Kinder sind keine Nutzerzahlen, sie sind keine Werbefläche, sie sind keine Zielgruppe. Lassen Sie mich zum Schluss einmal ganz persönlich werden. Bei unserem Antrag denke ich vor allem an die Eltern, an die Mutter, die mir schreibt, dass ihr Sohn sich wegen Cybermobbing in der Schule nicht mehr wohlfühlt und nicht mehr zur Schule gehen möchte. Ich denke an den Vater, der sagt: Ich erkenne mein Kind nicht wieder. Seitdem es TikTok hat, ist da nur noch blanke Wut. - Und ich denke an die Jugendlichen, die sagen: Ich weiß überhaupt nicht mehr, was ich eigentlich glauben soll. Die junge Generation braucht dafür unsere Stimme. Sie braucht unseren Schutz, und sie hat auch ein Recht darauf, geschützt, gestärkt und begleitet zu werden - auch online; gerade online muss sie geschützt werden. Lassen Sie uns also heute gemeinsam diesen Schutz organisieren: für eine digitale Welt, die nicht verführt, sondern befähigt, für eine Demokratie, die auch im Netz stark bleibt, und für Kinder, die nicht lernen müssen, allein gegen die Algorithmen vorzugehen. Wir sind auf ihrer Seite. Ich freue mich ganz besonders auf die Beratung im Ausschuss und bin gespannt auf die Debatten dazu. Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, da Sie meine Frage eben nicht beantwortet haben oder das vielleicht selbst auch nicht wissen, gehen wir jetzt doch mal in einen Einzelfall hinein: In Varel überfuhr ein Iraker seine Ehefrau, die danach im Krankenhaus starb. Das Nachrichtenmagazin Nius fragte nach der Herkunft des Täters. Das wurde von der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei abgelehnt. Warum haben die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden in diesem Fall davon abgesehen, die Staatsangehörigkeit einem Medium zu nennen? - Vielen Dank.

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Dr. Dörte Liebetruth SPD

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsanwaltschaft Verden kann seit zwei Jahren in einem wunderbar sanierten Gebäude am Allerufer arbeiten. Das war möglich, weil die Stadt Verden und das Land sehr gut zusammenarbeiten. Die Stadt Verden ist als Investor für die umfassende Sanierung des neuen Gebäudes eingesprungen. Wir als Land Niedersachsen mieten nun das Gebäude langfristig von der Stadt, sodass die Stadt wieder auf ihre Kosten kommt. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben kurz: NIA soll das Land Niedersachsen künftig eine solche Investorenrolle übernehmen können. Das hat den Vorteil, dass die Immobilie Eigentum des Landes bleibt. Schließlich gehört die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben zu 100 % dem Land Niedersachsen. Für das Land eröffnet das neue Handlungsspielräume bei den Investitionen in unsere Landesliegenschaften. Denn die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben kann im Einklang mit der Schuldenbremse Kredite aufnehmen, die sie später aus den Mieteinnahmen zurückzahlen kann. Wir alle wissen, wie viel in den kommenden Jahren in die Gebäude des Landes investiert werden muss. Wie Privatleute muss auch die öffentliche Hand den Gebäudebestand energetisch auf Vordermann bringen. Einige Gebäude sind einfach in die Jahre gekommen und müssen erneuert werden. Ein Beispiel für ein solches Gebäude ist die Justizvollzugsanstalt Hannover. Darauf hat der Kollege Ulf Prange heute schon hingewiesen. Mit ihren derzeit rund 600 Haftplätzen ist sie seit 1963 in Betrieb, und obwohl in den vergangenen Jahren mehr als 10 Millionen Euro investiert wurden, ist die Bausubstanz des Gefängnisses stark marode und genügt nicht mehr den heutigen Standards. Deswegen soll jetzt weitgehend neugebaut werden. Die Zahl der Haftplätze soll bedarfsgerecht auf 800 erhöht werden. Außerdem soll auf dem Gebäude ein Multifunktionssaal gebaut werden, der als Gerichtssaal für Großverfahren mit hohen Sicherheitsanforderungen genutzt werden kann. Auch das wurde hier heute bereits erörtert. Die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben nimmt nun als Allererstes dieses Großprojekt in die Hand. Wenn es fertig ist, wird das Justizministerium den Neubau mieten - eine Win-win-Situation. Die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben macht mehr Investitionen in unsere öffentliche Gebäudeinfrastruktur möglich. Deswegen sehen wir als SPD-Fraktion darin einen wichtigen Beitrag zu unserem Ziel, Niedersachsen weiter zu modernisieren und so zukunftsfest zu machen, wie wir es im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbart haben. Festzuhalten ist aber auch: Wir brauchen im Bereich öffentliches Bauen nicht nur mehr Geld, sondern auch schnellere und einfachere Abläufe. Die Abläufe im Staatlichen Baumanagement werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht gestrafft, aber auch an diesem wichtigen Thema ist die Landesregierung dran, zuletzt mit einem Kabinettsbeschluss vom 17. Juni 2025. Das begrüßen wir als SPD-Fraktion außerordentlich. Gleichzeitig sind wir jederzeit auch gern bereit, über noch weiter gehende Schritte zu reden, mit denen öffentliches Bauen schneller, einfacher und günstiger gemacht werden kann. Unser gemeinsames Ziel ist klar: Wir wollen den Gebäudebestand des Landes Schritt für Schritt weiter modernisieren. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben gibt Rückenwind auf dem Weg zu diesem Ziel. Wir als SPD-Fraktion begrüßen den Gesetzentwurf der Landesregierung und freuen uns auf die weiteren, sehr gern schnellen Beratungen im Ausschuss. Denn wir wollen, dass die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben lieber morgen als übermorgen an den Start geht. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Liebetruth. -

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Ulf Prange SPD

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

einen Staatsschutzprozesssaal auf dem Gelände der JVA Hannover zu bauen? Sie haben ja zwei Fragen gestellt. Den ersten Punkt hatte ich ausgeklammert, weil wir ihn gleich noch besprechen werden, und das dann vielleicht auch auf der Grundlage einer Unterrichtung und nicht ins Blaue hinein. Zur zweiten Frage. Es ist eine ganze Menge passiert. Ich habe das immer begleitet. Wir haben in der letzten Legislaturperiode die Situation gehabt, dass der Bund einen Zuschuss in Höhe von, ich glaube, 20 Millionen Euro in Aussicht gestellt hatte, der mittlerweile die Baukosten, die bei 63 Millionen Euro liegen, nicht mehr in dem Maß abdeckt, wie das ursprünglich unter der Vorgängerministerin der Fall war. Das Ganze hatte zudem die Krücke, dass Frau Havliza vom Bund die Hausaufgabe mitbekommen hatte, mit mindestens zwei Bundesländern Staatsverträge zu verhandeln, damit der Bundeszuschuss fließen kann. Das ist nicht gelungen. Sie hat keinen einzigen verhandelt. Selbst mit dem befreundeten CDU-Bundesland Sachsen-Anhalt ist das nicht gelungen. Frau Wahlmann hat mit Thüringen einen Staatsvertrag verhandelt. Das ist eine Aktivität gewesen, die diesen Bundeszuschuss wahrscheinlicher gemacht hat. Aber wir haben alle gehört, dass dann es war ja auch eine sehr komplizierte Verhandlung mit Herrn Buschmann im Bundesministerium weitere Voraussetzungen genannt wurden. Man hat dann den zweiten Staatsvertrag nicht mehr weiterverfolgt, hat aber die neue Bedingung aufgemacht, dass 50 % der Verfahren einen Bundesbezug haben müssen. Das reichte für Thüringen und Niedersachsen nicht. - Das ist zumindest mein Kenntnisstand. Um diesen Bundeszuschuss ist also intensiv geworben worden, der ja auch ein Stück weit Voraussetzung war, dieses Vorhaben zu realisieren. Und mal ganz ehrlich: Bis auf ein Grundstück, das uns aus Celle angedient wurde, ist in der vorherigen Legislaturperiode nicht wirklich etwas passiert. Das ist bedauerlich, weil wir diesen Saal dringend benötigen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Prange. -

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Thore Güldner SPD

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

möchte antworten. Bitteschön, Sie haben das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Fühner, ich glaube, Sie haben mir an der Stelle nicht richtig zugehört. Wir haben natürlich einen Antrag im Verfahren, der genau das liefern soll, dass wir rechtsverbindlich die Entscheidungen der Schulen vor Ort, die übrigens sehr individuell ausfallen, im ganzen Land sichern. Das steht in unserem Antrag, den wir, bevor Ihr Gesetzentwurf hier vorlag, eingebracht haben. Zu dem letzten Punkt. Ich glaube, wir müssen ganz vorsichtig sein, dass wir wie in dem von Ihnen genannten Beispiel Probleme nicht in die Freizeit verschieben. Ich glaube, dass wir das bei der ganzen Thematik mit betrachten müssen. Das kommt in Ihrem Gesetzentwurf definitiv zu kurz, und das berücksichtigen Sie nicht mit. Das ist schade. Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie am Ende im Ausschuss unserem Antrag zustimmen könnten. Dann, glaube ich, können wir auch einen gemeinsamen Weg finden. Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verlese die Kleine Anfrage für die Fragestunde. „Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?" Nach Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern schafft ein weiteres unserer Nachbarländer „Transparenz" bei polizeilichen Pressemitteilungen über Straftäter bzw. Tatverdächtige. Die Innenministerin des schwarz-grün regierten Landes Schleswig-Holstein verpflichtet die dortige Landespolizei per Erlass, künftig die Nationalität der Täter zu nennen. Diese Maßnahme wird damit begründet, den Ermittlungsbehörden mehr Vertrauen in der Bevölkerung verschaffen zu wollen. Diese habe ein Recht, zu wissen, von wem Straftaten begangen würden. Spätestens seit der Silvesternacht 2015/2016, als die örtliche Polizei trotz massenhafter sexueller Übergriffe auf Frauen in Köln von ausgelassenen und weitgehend friedlichen Silvesterfeierlichkeiten sprach, wird bundesweit darüber diskutiert, inwieweit den Polizeien ein „Maulkorb" verordnet werde. Die oppositionelle SPD-Fraktion im Landtag Schleswig-Holsteins kritisiert, die Landesregierung habe bislang eine bundeseinheitliche Lösung gewollt und habe kurz vor der Innenministerkonferenz Fakten geschaffen. 1. Gab es im Rahmen der Innenministerkonferenzen Diskussionen über das Vorgehen, Staatsangehörigkeiten in polizeilichen Mitteilungen über Straftaten grundsätzlich zu benennen, und wie ist der aktuelle Meinungsstand (bitte Diskussionsverlauf und Haltung der Länder und der Bundesregierung darstellen)? 2. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen unserer Nachbarländer, und welche Schritte unternimmt sie gegebenenfalls, um das Vertrauen der Bürgerschaft in die Ermittlungs- und Justizbehörden zu stärken und den Eindruck zu vermeiden, dass Informationen über Straftaten oder Tätergruppen aus politischen oder anderen Gründen zurückgehalten werden? 3. Sieht die Landesregierung rechtliche Hürden, bei Mehrstaatern sämtliche Staatsangehörigkeiten und bei ausschließlich deutschen Staatsangehörigen auch den Migrationshintergrund zu erfassen und zu benennen? Falls ja, welche? Ich bedanke mich. Vielen Dank. - Zur Beantwortung hat sich für die

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Peer Lilienthal AfD

Die Einführung eines Landesbaukindergelds prüfen

des Kollegen Lilienthal. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Mensch, Dr. Hoffmann, Sie kriegen doch noch nicht mal die Apotheken-Umschau verboten. Dann nehmen Sie sich doch nicht eine Partei vor! Auch wenn das nicht ganz zum Thema passt: Sie sind doch hier in der Landesregierung und waren bis vor Kurzem in der Bundesregierung. Reichen Sie doch einen Antrag ein! Sie können das doch. Gehen Sie an den Rechner, schreiben Sie das Ding, und dann lassen Sie es mal zirkulieren. Bitte! Wir sind dieser Konfrontation jederzeit gewachsen. Aber zu unserem Antrag. Sie haben gerade ein Alleinstellungsmerkmal, Dr. Hoffmann, weil Sie im Unterschied zu allen anderen Fraktionen bestreiten, dass wir hier ein Problem mit Bauen haben. Sie haben gesagt ich zitiere: Wer baut, bekommt Hilfe. Das mag ja irgendwie sein, aber doch nicht so, dass er wirklich bauen kann. Das Problem ist doch da, weil es eben keine auskömmliche Hilfe gibt, weil die Rahmenbedingungen nicht passen, weil im Grunde genommen der Staat das nicht hinbekommen hat. Jetzt könnte ich das ja alles noch einmal aufzählen: zu hohe Energiepreise, Baukostensteigerung, zu viel Bürokratie usw. usf. Da sind wir im Moment. Und Sie begeben sich in den Bereich der Verschwörungstheorien, indem Sie sagen: Es gibt gar kein Problem.

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 67. Sitzung im 26. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 1: Ich bitte Sie, sich, soweit möglich, von den Plätzen zu erheben. Meine Damen und Herren, am 25. Mai 2025 verstarb der ehemalige Abgeordnete Günther Boekhoff im Alter von 87 Jahren. Günther Boekhoff gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der SPD-Fraktion von 1982 bis 1996 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Bau und Wohnungswesen, im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt sowie im Ausschuss für innere Verwaltung. Am 28. Mai verstarb der Gifhorner Landrat und ehemalige Abgeordnete Tobias Heilmann im Alter von 49 Jahren. Tobias Heilmann gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der Fraktion der SPD von 2017 bis 2021 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wir werden die Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihnen ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Der Herr Ministerpräsident hat mitgeteilt, eine Unterrichtung zum Thema „Investitionssofortprogramm des Bundes - Auswirkungen und Kompensationen für Länder und Kommunen" abgeben zu wollen. Die Unterrichtung, die ca. 10 bis 15 Minuten dauern soll, soll vor dem Tagesordnungspunkt 2 behandelt werden. Mir liegt eine Meldung der Abgeordneten Carina Hermann zur Geschäftsordnung vor. Die Regularien sind Ihnen bekannt,

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Christian Meyer

Das Wattenmeer im Würgegriff: Klimakrise, Gasbohrungen und Plastikmüll gefährden das Weltnaturerbe. Wie weiter nach der UN-Konferenz zum Schutz der Meere?

und wie ist die Meinung von Herrn Lies dazu? Das geht jetzt aber nicht in der Aktuellen Stunde. Ich war ja nun auch lange Parlamentarier. Wir sind jetzt in der Aktuellen Stunde, nicht in der Fragestunde. In der Fragestunde stellt man Fragen an die gesamte Landesregierung. Ich kann jetzt nicht für den Ministerpräsidenten antworten. Aber ich weiß, wie sehr Olaf Lies das Wattenmeer und das Weltnaturerbe schätzt. Das sage ich als Umweltminister. Ich rede gerade über die Klimakrise, und ich bin sehr froh, dass Olaf Lies noch mal betont hat, dass wir an den Klimazielen festhalten, dass wir den Ausbau der Erneuerbaren wollen und nicht diesen Weg ins fossile Gaszeitalter und dass er noch mal das betont hat, was im Koalitionsvertrag steht. Darin sind wir uns in der Landesregierung ganz einig. Und wir sind uns auch einig, dass wir die Offshore-Windenergie ausbauen müssen, natürlich behutsam; aber wir brauchen sie, um rauszukommen aus der Nutzung von Kohle, Öl und Gas. Denn das ist das Wichtigste, um unser Wattenmeer zu schützen.

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Pippa Schneider GRÜNE

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern ist eines der zentralen Förderinstrumente für die deutsche Spitzenforschung. Dabei stellen die geförderten Cluster gut die Bandbreite der niedersächsischen Wissenschaft dar: von Tiernavigation und Ozeanforschung über gesundheitlich relevante Themen wie Hörgesundheit und Abwehrschwäche gegenüber Infektionen bis hin zu Optik- und Quantenforschung in der Meteorologie - Spitzenforschung, die konkret die Herausforderungen unserer Zeit angeht. In Summe waren sechs Cluster erfolgreich. Ein toller Erfolg für unsere Hochschulen, wozu ich ganz herzlich gratulieren will. Die Leibniz-Universität, die MHH, die Uni Oldenburg und die TU Braunschweig haben jeweils mindestens ein Cluster bewilligt bekommen. Insgesamt ist es uns in Niedersachsen gelungen, die Anzahl unserer Cluster zu verteidigen. An dieser Stelle möchte ich mich einmal ganz herzlich bedanken bei allen WissenschaftlerInnen, die sich in den letzten Jahren in ihre Forschungsprojekte reingekniet haben, die neue Ideen entwickelt haben, manchmal alte Pfade verlassen haben und die am Ende damit erfolgreich waren. Und einen großen Dank auch an das Ministerium, das hier über Jahre hinweg begleitet hat und auch finanziell unterstützt hat. Mit dem Programm „Exzellenz stärken" haben wir 26 Millionen Euro für die niedersächsischen Hochschulen zur Verfügung gestellt, um sich strategisch für die Exzellenzinitiative vorzubereiten. Die aktuell geförderten Cluster und die neu ausgewählten Skizzen haben noch einmal zusätzliche Mittel bekommen. Wir müssen uns aber auch mit den Unis beschäftigen, die im Wettbewerb nicht erfolgreich waren. Manchmal können es auch nur Nuancen sein, die über Gewinn oder Verlust entscheiden. Das kann manchmal auch extrem bitter und enttäuschend sein. Ich glaube, das kann ich als Göttingerin ziemlich gut nachvollziehen. Hier ist es wichtig, die Unis nicht zurückzulassen, auch wenn das mit der Exzellenz vielleicht nicht geklappt hat, sondern klarzumachen, dass wir gerade hier fest an der Seite der Hochschulen stehen. Wir werden als Landespolitik weiter unterstützen, ermutigen und bestärken. Auch hier möchte ich Dank aussprechen. Hinter all diesen Anträgen, erfolgreich oder nicht, steckt jahrelange Arbeit und viel Einsatz der beteiligten WissenschaftlerInnen. Diesen gilt es zu würdigen, auch wenn die Exzellenzkommission das Cluster vielleicht nicht ausgewählt hat. Klar ist für uns: Zusammen mit unseren Hochschulen stärken wir den Wissenschaftsstandort Niedersachsen und fördern exzellente Forschung und auch exzellente Lehre. Vielen Dank, Frau Schneider. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich den Tagesordnungspunkt 39 schließe.

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Christian Frölich CDU

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, erst einmal herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Dass wir bei der Digitalisierung der Baugenehmigungen wirklich Vorreiter sind, kann ich so nicht bestätigen - im Gegenteil. Die Planer sagen: Wenn ich meine Bauanträge in unterschiedlichen Landkreisen einreiche, dann müssen wir plötzlich weil jeder Landkreis eine eigene Software entwickelt hat Lizenzen für elektronische Unterschriften kaufen usw. Dass wir da ganz vorne sind, sehe ich wahrhaftig nicht. Sie haben gesagt, die Novelle wirkt. Dann wundert mich, dass Herr Gedaschko vom GdW gestern eine andere Aussage gemacht hat. Ich kann auch als Landesfachgruppenleiter Hoch- und Massivbau beim Baugewerbe-Verband nicht bestätigen, dass diese Novelle an dieser Stelle schon wirkt. Im Gegenteil: Unsere Kolleginnen und Kollegen haben aktuell Probleme, überhaupt Aufträge zu akquirieren. Sie haben ausgeführt, dass ich die Umsetzung der EU-Richtlinien kritisiert habe. Das stimmt nicht. Das habe ich nicht gemacht. Ich habe darauf hingewiesen, Herr Frölich, letzter Satz! - dass die zentrale Anlaufstelle für die unteren Bauaufsichtsbehörden ein Problem darstellt und dass man da über FAQs und Workshops nachbessern muss. Nein, Herr Frölich. Ihre Zeit ist jetzt wirklich abgelaufen. Sie haben jedes Mal sehr überzogen. Ich habe Ihnen anderthalb Minuten gegeben. Die haben Sie weit überschritten. Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8,

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Katharina Jensen CDU

a) Kranichnistplätze sichern - Moorflächen von beeinträchtigendem Bewuchs befreien b) Klimaschutz durch Moorbodenschutz: Daten- und Wissenslücken jetzt schließen! c) Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen - Wertschöpfung sichern - Akzeptanz bewahren d) Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Kommen Sie gerne nach vorne! Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Wenn wir über Moorschutz sprechen, dann sprechen wir nicht nur über CO2-Bilanzen, Klimaziele und Förderprogramme. Wir sprechen über Lebensrealitäten und über Regionen wie die Wesermarsch, Friesland oder das Emsland, in denen der Moorkörper direkt unter unseren Füßen liegt, und über die Menschen dort, die mit Unsicherheit, Flächendruck und neuen Anforderungen konfrontiert sind. Auch wenn viele Gebiete von konkreter Wiedervernässung gar nicht oder nur am Rand betroffen sind, erleben wir landesweit, was es bedeutet, wenn ohne Plan und ohne Einbindung Politik gemacht wird. Das schafft Verunsicherung bei Eigentümern, bei kommunalen Verwaltungen und bei landwirtschaftlichen Betrieben. Das können wir uns nicht leisten - gerade jetzt weniger denn je. Als CDU sagen wir ganz klar: Der Wandel kommt, aber er muss mit Augenmaß kommen. Fast niemand stellt den Klimaschutz infrage, und niemand in unseren ländlichen Regionen verschließt sich einer nachhaltigen Entwicklung. Aber wir lehnen Symbolpolitik ab, die mit großen Worten Vertrauen zerstört, weil es keine klaren Pläne gibt, außer starre, illusorische Klimaziele, weil Menschen nicht wissen, ob ihre Flächen morgen noch wirtschaftlich genutzt werden können und wie hoch der Wertverlust ist. Das Grünlandzentrum in Ovelgönne hat errechnet, dass Maßnahmen zum Moorbodenschutz allein in der niedersächsischen Milchviehwirtschaft eine Reduzierung des Produktionswerts von bis zu 1 Milliarde Euro pro Jahr zur Folge haben kann. Man muss sich einmal überlegen, wer und was alles an der produzierten Milch hängt. Das sind die Mitarbeiterfamilien, die Landwirtsfamilien selber natürlich, aber auch das örtliche Handwerk und das Versicherungsbüro. Ich sage das mit voller Überzeugung: Die Menschen in Niedersachsen in den Moorregionen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, aber sie erwarten auch, dass Politik ehrlich ist, dass es einen Plan gibt und dass dieser Plan nicht gegen, sondern mit den Menschen gemacht wird. Wir haben in unserem Antrag „Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten" konkret gefordert, dass Wertverluste nach dem Vorbild des Kohleausstiegs zur Kompensation wirtschaftlicher Einbußen ausgeglichen werden müssen. Das wiederum steht nämlich in unserem Antrag. Wir haben ein Konzept. Deswegen sagen wir: Keine Enteignung, keine Bevormundung, kein Aktionismus, dafür Einbindung, Beteiligung und Planungssicherheit! Wir als CDU haben konkrete Vorschläge gemacht, und zwar aus der Praxis heraus. Wir fordern eine verlässliche Datengrundlage. Es braucht Klarheit: Wo sind welche Böden überhaupt betroffen? Wo ist Wiedervernässung realistisch und wo nicht? Wir wollen Vertrauen schaffen durch Planungssicherheit - für Eigentümer, Kommunen und unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Außerdem setzen wir auf Freiwilligkeit. Wer jetzt politisch durchdrücken will, was weder finanziert noch abgestimmt ist, gefährdet den gesellschaftlichen Konsens. Das unterscheidet uns deutlich von den Regierungsfraktionen. Dort wird viel von Steuerung, Koordination und Transformation gesprochen, aber wenig davon, wie das konkret aussehen soll. Wer alles zentralisiert, verhindert lokale Lösungen, aber genau diese würden zum Erfolg führen. Wir reden über die Wiedervernässung Zehntausender Hektar, aber in der Fläche wissen die Menschen nicht einmal, wie die Wasserstände künftig geregelt werden sollen. Das betrifft nicht nur Moore, sondern auch angrenzende Flächen. Was passiert mit unseren Drainagen? Wer übernimmt die Haftung bei Ertragsausfällen? Wo bleiben die Kompensationen, wenn Flächen ihren Nutzwert verlieren? Beim Thema Torfreduktion sprechen alle vom Ausstieg. Aber wer liefert die Ersatzstoffe? Wer sichert die Qualität? Wo sollen die Champignons zukünftig herkommen? Und was tun wir, wenn plötzlich ausschließlich Torf aus Osteuropa importiert wird unter Bedingungen, die ökologisch weit problematischer sind als jede kontrollierte Nutzung hier bei uns - Stichwort „Leakage-Effekt"? Genau dieser Aspekt wurde durch die schriftliche Anhörung, die Stellungnahme des IVG, bestätigt. Meine Damen und Herren, das sind keine rhetorischen Fragen. Das sind Fragen, die uns die Menschen draußen jeden Tag stellen, und das mit Recht. Deshalb steht die CDU für einen klaren Kurs: Klimaschutz ja, Moorschutz ja, aber bitte mit Augenmaß, mit Konzept und mit den Menschen, für Niedersachsen, für den ländlichen Raum, für eine Politik, die Zukunft möglich macht, aber die Gegenwart nicht vergisst! Danke schön. Vielen Dank, Frau Jensen. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Thomas Uhlen CDU

Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen

Ganz herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Lottke, wir haben in der Ausschussberatung für uns festgestellt, dass vier Wände und ein Dach darüber alleine kein Zuhause ausmachen. Wir als CDU-Fraktion waren sehr darauf gespannt, was es bedeuten mag, wenn im Entschließungsantrag davon gesprochen wird, dass alle laufenden Maßnahmen zu einem Landesprogramm zusammengefasst werden sollen. Wir haben mehrmals nachgefragt, welche Zielgruppe die Landesregierung und die Regierungsfraktionen bei der Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit im Blick haben. Die Antworten, die wir darauf bekommen haben, haben uns darin bestärkt, was schon gleich zu Beginn der Einbringung des Entschließungsantrags unsere Vermutung war, nämlich dass hier noch keine weitreichenden Antworten vorliegen, dass kein Verständnis davon vorliegt, was Ursache und Wirkung von Obdachlosigkeit und der multiplen Problemlagen sind, die die Menschen auf der Straße begleiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der eine oder andere wird gleich, wenn er aus dem Landtagsgebäude hinausgeht, vielleicht sehen oder hat es auch schon gesehen, dass auf der anderen Straßenseite gelbe Steine, gelbe Betonklötze vor einem Ladenlokal stehen. Die stehen dort nicht als dekoratives Element zur Innenstadtaufwertung. Diese gelben Steine, diese Betonklötze auf der anderen Straßenseite hängen damit zusammen, dass das Geschäft, das dort ansässig ist, damit überfordert war, dass abends Obdachlose vor dem Geschäft liegen, dass teilweise Mitarbeiterinnen morgens keine Sicherheit verspüren und dass die Behörden gegenüber dem Ladeninhaber nur die Antwort darauf gegeben haben, er möge doch Kaffee und eine Decke bereitstellen, dann würde das sicherlich schon harmonischer miteinander funktionieren. „Der Mensch im Mittelpunkt", so schreiben Grüne und SPD in ihrem Antrag, sei das Ziel, das sichergestellt werden soll. Das ist aber nicht „Der Mensch im Mittelpunkt", sondern bei dieser Art und Weise wird der Mensch zur Seite geschoben. Wir waren hier in Hannover im Tagestreff für Obdachlose und haben mit den Menschen gesprochen. Diese Menschen sprechen davon, in einem „städtischen Sprengstoffmilieu" unterwegs zu sein. Die haben nachts auf der Straße Angst. Die wollen nicht ihr Zuhause auf der Straße finden, auf der Platte oder in Housing-First-Angeboten in denen sie dann doch wieder mit mehreren Menschen zusammenkommen, die es im Zweifelsfall eben nicht möglich machen, das Milieu zu verlassen, sondern die möchten wieder ein echtes Zuhause finden. Dieses Zuhause hat es vielfach gegeben, aber diesem Zuhause sind sie aufgrund von häuslicher Gewalt, von Drogen, von Arbeitslosigkeit und von multiplen Problemhintergründen, die wir angehen müssen, entflohen. Das sind Ursache und Wirkung miteinander in Einklang gebracht, und als CDU-Fraktion sind wir uns einig, dass es hier ein umfassendes Konzept braucht. Herr Uhlen, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Schendel, Bündnis 90/Die Grünen, zu? Ja, sehr gerne. Bitteschön! Sie können die Zwischenfrage stellen. Ich bin eben nicht dazwischengekommen. Er war so in Fahrt. Vielen Dank, Frau Präsidentin. -

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Auch mit diesem Antrag verfolgt die AfD ihre Remigrationsprogrammatik weiter. Dieser Antrag ist bereits im Januar eingebracht worden. Ich bin damals sowohl fachlich als auch sachlich darauf eingegangen. Also erspare ich unserem Parlament die Zeit, erneut darauf einzugehen, damit wir uns als demokratische Fraktionen wichtigen Themen, die unser Land voranbringen, widmen können. Ich wünsche mir, dass wir DemokratInnen bald wirklich sehr bald einen Konsens darüber herstellen, um von Artikel 21 unseres Grundgesetzes Gebrauch zu machen, damit unsere Demokratie vor der ganzen Menschenverachtung, die wir hier im Parlament und darüber hinaus erleben, geschützt wird. Es ist aus meiner Sicht längst überfällig, dass ein AfD-Verbot kommt. Diesen menschenunwürdigen Antrag lehnen wir entschieden ab. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der CDU-Fraktion. Frau Evers, Sie haben das Wort. -

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Christian Frölich CDU

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Henning, wenn Sie die Kernkompetenz bezahlbaren Wohnraum für die SPD beanspruchen wollen, dann möchte ich Sie daran erinnern: Niedersachsen steht bezüglich bezahlbaren Wohnraums im Bundesschnitt an unterster Stelle oder im unteren Drittel. Da ist es nicht so weit her mit der Kernkompetenz der SPD. - Jetzt hören Sie bitte zu! Meine Damen und Herren, Oscar Wilde hat einmal gesagt: „Am Ende wird alles gut. Und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende." So ungefähr können wir den aktuellen Stand des Novellierungsprozesses zur NBauO und die Behandlung unseres Entschließungsantrages „Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden" beschreiben. Es ist ganz klar noch nicht das Ende, weil den regierungstragenden Fraktionen, aber auch dem ehemaligen Wirtschaftsminister und jetzigen Ministerpräsidenten die Kraft gefehlt hat, die von uns angeregten Änderungen gemäß seinem Motto „einfach mal machen" umzusetzen. Der Präsident des GdW, Herr Gedaschko, hat gestern in seiner Jahrespressekonferenz auf die dramatische Entwicklung der Neubautätigkeit seiner Verbandsmitglieder verwiesen und die Forderung formuliert, dass bezahlbarer Wohnraum endlich denselben Stellenwert wie die Energiewende erhalten muss und dringend eine Fast Lane in der Politik benötigt. Vor diesem Hintergrund hätte diese Novelle ein mutiger Schritt werden können, der den Wohnungsbau auf die Fast Lane setzt. Meine Damen und Herren, wir haben uns im Rahmen der vorliegenden Novellierung durchaus mit wichtigen Punkten beschäftigt, die heute auf den Weg gebracht werden. In den Beratungen wurden einige Punkte mit guter Absicht politisch entschieden, die allerdings den Betroffenen, wenn ich an die als Gaststätten genutzten Schiffe in Häfen denke, voraussichtlich nicht die erhofften Erleichterungen bringen werden. Der GBD hat ausdrücklich darauf hingewiesen. Gleiches gilt im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung für § 2. Wir haben heute dazu noch einen Änderungsantrag in der Drucksache 19/7554 eingebracht, der bezüglich des Spitzbodenausbaus eine maßvolle Eingrenzung der Nutzung der Fläche erwirken würde, da die von uns im Ausschuss vorgeschlagene und vom GBD formulierte Reduzierung über Vollgeschossigkeit nach näherer Betrachtung ihre Wirkung verfehlen wird. Ich hätte mir vom Fachministerium, das ja heute anwesend ist, in der letzten Beratung einen qualifizierten Vorschlag oder Hinweis gewünscht. Zu befürchten ist aber, dass auch das Fachministerium die Sache nicht bis zum Ende gedacht hat. Unsere Einschränkung zu § 2 liegt jetzt auf dem Tisch. Sie täten gut daran, dieser zuzustimmen, gerade vor dem Hintergrund, dass wir mit der grundsätzlichen Idee, Spitzboden zu Wohnfläche auszubauen, obwohl die Kommunen in ihren Bebauungsplänen etwas anderes geregelt haben, massiv in das Planungs- und Gestaltungsrecht der Kommunen eingreifen. Ohne unsere Änderung, die auf dem Tisch liegt, wird die jetzige Formulierung bei Spitzbodenausbauten zu überformten Gaubengebilden führen. In dieser massiven Ausprägung kann das nicht gewollt sein. Wir begrüßen ausdrücklich die Erweiterung der Liste der verfahrensfreien Bauvorhaben und auch die durch uns eingebrachte Aufnahme der Vorsatzbalkone, die ja scheinbar Luxusgut sind. Wir können den Spitzenverbänden nicht zustimmen, dass es eine Chimäre sei, dass durch die Verfahrensfreiheit Bauvorhaben schneller und einfacher liefen. Als Entwurfsverfasser kann ich nur sagen: Doch, es wird auch unter Berücksichtigung des materiellen Rechts schneller, einfacher und damit auch günstiger. Meine Damen und Herren, ich habe kürzlich mit der gesamten Abteilung einer unteren Bauaufsichtsbehörde ein sehr ausführliches Gespräch zu dieser Novellierung sowie zu den beiden Entschließungsanträgen geführt. Deutlich wurde, dass sich viele kleinere Bauaufsichten, die nicht gleichzeitig BImSchG-Behörde sind, als zentrale Anlaufstelle für Entwurfsverfasser für den Bau und das Repowering oder den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien überfordert fühlen. Diese Umsetzung der relevanten EU-Richtlinie muss daher aus unserer Sicht eng von FAQs und Workshops für die betroffenen Einheiten begleitet werden. In der Summe steht für uns jedoch fest, dass diese Novellierung eine Chance auslässt und tatsächlich auch nicht den Ankündigungen des jetzigen Ministerpräsidenten entspricht, liegengebliebene Punkte aus der letzten Novelle in dieser Novelle abzuarbeiten. Wir haben dazu ein sehr konkretes Angebot mit zwölf Punkten vorgelegt, mit denen beispielsweise auch den besonders betroffenen Kommunen im urbanen Umland die Möglichkeit gegeben worden wäre, mit Blick auf den Wegfall der Einstellplatzpflicht eben doch regional nachzusteuern. Wir haben konstruktive Vorschläge zur Behandlung von Vorbauten, zu Rettungswegen, zur Barrierefreiheit, zum verbindlichen Vorschlagsrecht bei den Prüfstatikern gemacht, aber nichts von diesen Ideen wurde trotz der weitgehend positiven Stellungnahmen in der Anhörung aufgegriffen. Die Unterrichtung zu diesem Entschließungsantrag durch das Fachministerium hat sehr deutlich gemacht, dass Verbesserungsvorschläge aus der Praxis auf ein gewisses juristisches Unverständnis so will ich es mal nennen treffen und überhaupt keine Veranlassung gesehen wird, einen Perspektivwechsel, nämlich hin zu den Anwendern, zu wagen. Der Spirit, den die Novelle im letzten Jahr bundesweit erzeugt hat, den wir als konstruktive Opposition mitgetragen und durch eigene Ideen mitgestaltet haben, ist leider mit dieser Novelle schon wieder verpufft. Mit einer Fast Lane hat diese Novelle nichts zu tun. Stattdessen legen die regierungstragenden Fraktionen einen Entschließungsantrag vor, unter anderem mit der Erweiterung der Abrissanzeige und der Einführung eines Abrisskatasters. Dadurch werden wir einen Bürokratieaufwuchs erzeugen, und das vor dem Hintergrund, dass wir im letzten Jahr die Novelle mit dem Wording verabschiedet haben: Es ist eine Umbauordnung. Wenn wir umbauen, dann reißen wir gar nicht mehr so viel ab. Aber Sie wollen einen Aufwuchs an Bürokratie. Wenn der Ministerpräsident weiterhin glaubwürdig bei Wirtschafts-, Wohnungs- und Bauverbänden auftreten oder Wohlfühltermine bei niedersächsischen Unternehmen durchführen will und nicht den Makel erhalten will, dass er nur Sonntagsreden zum Bürokratieabbau hält, dann muss er an dieser Stelle aus meiner Sicht ein klares Veto gegenüber diesem Abrisskataster aussprechen. Am Ende, meine Damen und Herren, wird alles gut. Und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht zu Ende. Für den Wohnungsbau, gerade für den frei finanzierten Wohnungsbau und die Schaffung von Eigentum, - Letzter Satz, Herr Frölich! Ja, ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. - ist es mit dem, was Sie heute hier beschließen, noch lange nicht gut. Wir sind uns sicher: Ein besserer Wohnungsbau für Niedersachsen wäre mit uns machbar. Vielen Dank.

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Jens Nacke CDU

Unterrichtung durch die Justizministerin im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Oldenburg

Bitteschön! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Bajus, ich finde das nicht richtig, was Sie hier machen. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass über diesen Sachverhalt, über den hier gerade eine Aussprache stattfindet, eine Unterrichtung stattfinden sollte und dass es das gute Recht einer Opposition ist, eine solche Unterrichtung einzufordern. Sie ist dann auch erteilt worden. Aber ich will Sie jetzt doch einmal daran erinnern, dass das besondere Vertrauen der Bevölkerung in unseren Staat ganz wesentlich davon abhängt, dass unsere Institutionen funktionieren. Dies gilt in besonderem Maße für die Sicherheitsbehörden beispielsweise die Polizei, dies gilt aber auch in ganz besonderem Maße für die Justiz, für die Gerichte und für die Staatsanwaltschaften. Denn das ist das Vertrauen, das die Menschen haben: Wenn man sich hier nicht an die Regeln hält, dann gibt es Einrichtungen, die dafür Sorge tragen, dass man dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Wir haben deshalb eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet, die genau dort, wo sich ganze Familien Clans nicht an die Regeln halten wollen, eingreift und diese Menschen zur Verantwortung zieht. Wenn dann jetzt der Eindruck erweckt wird: „Das ist ja alles nicht so schlimm, das ist ja alles nur Urkundenfälschung, das ist ja alles nur Betrug, da ist doch nichts richtig dran und passiert" ‑ Genau diesen Eindruck haben Sie gerade erweckt! Nicht diese Opposition bauscht hier etwas auf. Herr Nacke, kommen Sie bitte zum Ende! Sie reden etwas klein, weil Sie nicht zulassen wollen, dass die Fehler Ihrer Ministerin an dieser Stelle thematisiert werden. Lassen Sie das sein! Sie schaden damit dem Rechtsstaat, und Sie schaden damit der Justiz.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Eine migrationspolitische Wende einleiten: - Die Vorgaben aus geltendem Recht endlich umsetzen! - Vollziehbar Ausreisepflichtige konsequent und im großen Stil abschieben! - Rückkehr Ausreisewilliger fördern! - Kommunen und Sozialkassen entlasten!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Watermann! Liebe Kollegen hier im Niedersächsischen Landtag! Wie üblich ein pauschaler Anwurf, der pauschale Angriff, wir würden nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Warum? Weil wir das Grundgesetz zitieren, weil wir die Niedersächsische Verfassung zitieren, weil wir den Amtseid zitieren. Der Amtseid des Bundeskanzlers beinhaltet auch, Schaden vom deutschen Volke zu wenden. Vielleicht sollten Sie auch darüber einmal nachdenken, Herr Watermann. Der pauschale Angriff gegen meine Person, ich würde jeden, der nicht den deutschen Pass hat, als Mörder oder Täter diffamieren, ist ungeheuerlich. Er ist ungeheuerlich, und den weise ich zurück. Das habe ich nie gesagt. Es wird Zeit, Herr Watermann, dass Sie sich einmal mit der Realität konfrontieren. Ich lade Sie das habe ich schon mal gesagt gerne zum Realitätscheck in eine Kleinstadt ein. Ich lade Sie ein, sich endlich einmal mit den Problemen vor Ort zu befassen. Die Menschen in Niedersachsen und in ganz Deutschland wollen endlich, dass es zu einer Migrationswende kommt. Dass Sie sich hier noch nachträglich von den Forderungen Ihres Ex-Kanzlers Scholz verabschieden, zeigt ganz deutlich: Sie wollen es nicht. Sie wollen nicht das Grundgesetz und das Recht durchsetzen. Wir, die AfD, wollen es. Das unterscheidet uns beide. Herr Watermann, möchten Sie erwidern? Dann kommen Sie gerne nach vorne!

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Christoph Willeke SPD

Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen

Ich hoffe auf breite Zustimmung. Da ist eine Zwischenfrage, die würde ich gerne zulassen. Herzlichen Dank, dass Sie uns darauf aufmerksam gemacht haben. - Herr Willeke, bitte! Danke, Frau Präsidentin, für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben den Neckelnberg angesprochen. Ist Ihnen bekannt, wie viele Menschen in diesem Radius leben und wie viele Personen davon betroffen sind? - Danke. Sehr gute Frage!

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Christian Meyer

a) Kranichnistplätze sichern - Moorflächen von beeinträchtigendem Bewuchs befreien b) Klimaschutz durch Moorbodenschutz: Daten- und Wissenslücken jetzt schließen! c) Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen - Wertschöpfung sichern - Akzeptanz bewahren d) Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Herr Minister! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe die Beiträge der AfD nicht verstanden. Herr Kerzel fordert, alle Torfflächen zu erhalten, und Herr Dannenberg hat gerade gesagt, dass wir den Torf hier industriell abbauen sollen, bevor wir ihn aus dem Baltikum holen, weil wir ihn für den Gartenbau brauchen. Wissen Sie, was industrieller Torfabbau heißt? Dabei entwässert man ein komplettes Moor. Schauen Sie sich das mal an! Das ist für die Landwirtschaft und für die Natur verloren. Herr Dannenberg fordert Also, die Moore zu entwässern und zu zerstören, weil man diesen Torf für den Gartenbau braucht, und Herr Kerzel hält uns vor, wir müssten den Kranich schützen, der sich übrigens gut vermehrt und der diese Flächen braucht. Ich verstehe die AfD nicht mehr, aber das ist halt das Problem, wenn man den Klimawandel leugnet und uns gleichzeitig Leakage-Effekte vorwirft. Sie müssen sich mal entscheiden, was Sie wollen. Aber ich glaube, Sie wollen einfach nur zerstören und keine ernsthafte Politik. Deshalb kommen wir wieder zurück zur Seriosität. Es ist ja angesprochen worden, dass auch die CDU sehr konstruktive Anträge vorgestellt hat. Das, was wir hier umsetzen, ist übrigens eine gemeinsame Moorstrategie, die damals noch von Frau Klöckner und Frau Otte-Kinast unterschrieben worden ist. Sie ist nämlich 2021. In ihr steht wie eben gesagt wurde, wir wollen 5 Millionen t CO2-Äquivalente bis 2030 an Emissionen aus den Mooren vermeiden. Dazu wird Niedersachsen jetzt einen großen Beitrag mit 1,65 Millionen t leisten. Das haben wir im Klimagesetz verankert. Das ist damals eine parteiübergreifende Strategie der GroKo gewesen. Wir setzen das übrigens gemeinsam mit der Landwirtschaft mit Maßnahmen um. Miriam Staudte und ich haben viele Dialoge in Moorkonferenzen geführt. Und die Landwirte: Ich kann mich noch daran erinnern, dass der Landrat nach Osterholz der Landkreis mit der meisten Moorfläche eingeladen hat, wo Plakate vom Landvolk hingen, auf denen es hieß: Schafft eine Moorkoordinierungseinheit! Führt eine Beratung dazu durch! Wir machen mit, wenn wir das nicht zwangsweise machen müssen, sondern wenn ihr uns gute Anreize gebt und wenn das Land den Moorschutz vor allem auf seinen eigenen Flächen vorantreibt! Denn Moorschutz ist Klimaschutz, Naturschutz und Wasserschutz. Moore zu retten, zählt weltweit zu den kostengünstigsten Klimaschutzmaßnahmen, weil sie Wasser binden. Und sie sind nicht nur Klimaschützer, sondern sie binden als Senken auch noch CO₂. Zwar dauert es ein paar Tausend Jahre, bis ein Moor entsteht, aber sie sind eine natürliche CO₂-Senke. Von daher ist es gut, dass wir den industriellen Torfabbau beendet haben und die landeseigenen Flächen, die nicht alle in gutem Zustand waren, jetzt mit der Steuerungseinheit Moorschutz beim NLWKN vernässen. In der Region Hannover entsteht gerade das großes LIFE-Projekt „RePeat" mit 34 Millionen Euro, für das wir auch Mittel von der EU bekommen haben und für das auch das Land und die Region zahlen. Das sind große Beiträge zur Erreichung der Klimaziele. Das werden wir natürlich auch gemeinsam umsetzen. Miriam Staudte das Lob haben wir gerade gehört hat mit dem Moorkompetenzzentrum in Oldenburg gerade die Beratung von Landwirten, des Gartenbaus und der Industrie zu der Frage, wie wir aus der Abhängigkeit von Torf herauskommen, vorgestellt. Das Land hat die Potenzialstudie „Moore in Niedersachsen" gemacht. Der Kollege Guido Pott hat noch mal darauf hingewiesen das hat mich sehr gefreut, dass der Landkreistag in Niedersachsen gesagt hat: Ja, wir wollen die Transformation in Moorgebieten. - Die waren bei Miriam Staudte und mir. Wenn Niedersachsen als Moorland Nummer eins das leistet und wenn wir dort die Emissionen reduzieren, dann muss ähnlich wie beim Kohleausstieg vom Bund ein Transformationsfonds kommen. Wir sind in Niedersachsen dazu bereit. Aber die Landwirte, die Kommunen und die Umweltverbände brauchen Unterstützung. Wir sind bereit, Klima und Moorschutz zu machen, aber der Bund darf uns nicht alleinlassen. Das muss der bayerische Landwirtschaftsminister sicherlich noch ein bisschen lernen. Aber er kann auch gerne nach Niedersachsen kommen und sich erfolgreiche Wiedervernässungsprojekte zusammen mit der Landwirtschaft zum Beispiel die Moorflurbereinigung in Nienburg; der Kollege Schmädeke war der Vorsitzende und kann das gerne erklären zeigen lassen, wie wir gemeinsam mit der Landwirtschaft Klima und Moorschutz in Niedersachsen voranbringen.

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Christian Fühner CDU

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

Herr Kollege Fühner, Sie haben das Wort. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Meyn, da Sie das ja alles als absurd und realitätsfern und so weiter beschrieben haben, möchte ich Ihnen einfach mal ein paar Zitate mitgeben, die gar nicht aus der CDU-Fraktion kommen, sondern von dem Verantwortungsträger unserer Kommunen. Es gab erst im Juni einen Ganztagskongress. Mit Rundschreiben vom 16. Juni also wenige Tage alt wird über diese Veranstaltung, an der die Kultusministerin teilgenommen hat, berichtet und im Fazit wie folgt zusammengefasst: Erstens. Noch zahlreiche Fragen sind ungeklärt und bedürfen dringend einer weiteren Befassung durch die Landesregierung. Weiter heißt es: Rückmeldungen insbesondere aus der Mitgliedschaft des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes zeigen, dass schon heute teils hohe Finanzzulagen der Gemeinden für den Personalbedarf im Ganztag geleistet werden. Weiter heißt es: Insgesamt wenig Konkretes oder Neues vom Kultusministerium. Dann wurde die Veranstaltung eröffnet. Dort hat Herr Professor Dr. Meyer berichtet und in seiner Einleitung betont, dass er die hohe Teilnehmerzahl begrüßt und dass das belege, wie viele offene Fragen auf kommunaler Ebene weiterhin bestehen. Dr. Arning, der auch vorgetragen hat, sagte: Der Wunsch nach verlässlichen Aussagen und klaren Rahmenbedingungen wurde immer wieder betont. Dann hat Frau Dr. Martens vom Städte- und Gemeindebund gesprochen. Sie betonte in ihrem Vortrag die besonderen Herausforderungen im ländlichen Raum, in dem Ganztagsangebote bisher wenig verbreitet sind. Fehlende Erlasse erschweren die Planung und Finanzierung insbesondere kleiner Schulstandorte. Herr Meyn, wenn das alles absurd ist, was diese Personen sagen und dieser Kongress hervorgebraucht hat, dann leben Sie wirklich in einer anderen Welt. Sie sollten dringend die einen oder anderen kommunalpolitischen Gespräche führen.

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Falko Mohrs

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Vielen Dank, Herr Reinken. - Herr Minister schreitet zum Rednerpult. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Reinken, zunächst muss ich Sie korrigieren: Niedersachsen liegt damit auf dem vierten Platz. Ich weiß nicht, ab welcher Stelle Sie gezählt haben. Insofern muss ich Sie an dieser Stelle erst einmal deutlich korrigieren. Ich kann Ihnen darüber hinaus mitteilen: Ich bin absolut überzeugt davon, dass man den Erfolg der Universitäten, die sich in einem unglaublich harten Wettbewerb durchgesetzt haben, wertschätzen muss. Das war ein harter Wettbewerb. Sechs Cluster waren erfolgreich. Ja, es gehört auch dazu, dass drei Cluster in diesem Wettbewerb nicht erfolgreich gewesen sind. Es wird gerade jetzt darum gehen, auch mit der Unterstützung von uns als Landesregierung deutlich zu machen, dass wir diese Universitäten und Cluster nicht alleinelassen werden, denn sie sind und bleiben profilgebend für die jeweilige Universität. Vielen Dank.

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Britta Kellermann GRÜNE

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Abgeordnete! Herr Minister Meyer, Sie haben vorhin angekündigt, Sie werden die Förderung rechtssicher neu ausgestalten. Können Sie ausführen, welche Ideen Sie dazu haben? Herr Meyer wird antworten.

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Saskia Buschmann CDU

Eine migrationspolitische Wende einleiten: - Die Vorgaben aus geltendem Recht endlich umsetzen! - Vollziehbar Ausreisepflichtige konsequent und im großen Stil abschieben! - Rückkehr Ausreisewilliger fördern! - Kommunen und Sozialkassen entlasten!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich wiederhole das gerne: Eine Polizeibeamtin zu fragen, ob sie auf dem Boden des Grundgesetzes steht, gehört sich nicht. Das ist so. Aber es gibt Regeln in Deutschland. Diese Regeln wenden wir auch an. Wir zeigen ja in der Bundespolitik gerade, wie es nämlich funktionieren kann. „Mit Herz und Konsequenz": Das ist unser Credo. Mit Herz und Konsequenz aufgrund von Rechtsnormen, die mit der Verfassung im Einklang sind: Das ist unsere Herangehensweise an eine Migrationspolitik, die wir hier betreiben. Und das ist genau das, was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. Vielen Dank, Frau Buschmann. - Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der

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Alfred Dannenberg AfD

Blauzungenkrankheit, Afrikanische Schweinepest, Aviäre Influenza & Co.: Eine faire Lastenverteilung beim Ausbruch von Tierseuchen sicherstellen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die Blauzungenseuche vom Typ BTV 3 im Sommer 2024 durch Niedersachsen zog, gab es keinen regulär zugelassenen Impfstoff, auch zur Wirksamkeit noch keine Untersuchungsergebnisse. Kann man es einem Tierhalter verübeln, in dieser Situation seine Schafe oder Rinder nicht geimpft zu haben? Als die Seuche zuschlug, zahlte die Tierseuchenkasse dankenswerterweise Härtefallbeihilfen für die Tierverluste. Allerdings nur bis Ende Juni 2024, aber für die zweite Jahreshälfte nicht - was unverständlich ist, denn die Ausgangslage bestand auch im weiteren Verlauf des Jahres fort: kein regulär zugelassener Impfstoff, keine Erkenntnisse zur Wirksamkeit, noch Mitte August vom ML im Ausschuss bestätigt. An dieser Stelle an meine Frau Kollegin Logemann: Dank für die Anerkennung, dass Sie eben herausgestellt haben: Die Anträge, auch der der AfD, waren zu dem Zeitpunkt durchaus nachvollziehbar. Jetzt, in 2025, hat sich die Lage freilich geändert. Aktuell gibt es mehrere wirksame und zugelassene Impfstoffe. Also: Für dieses Jahr bräuchte es einen solchen Antrag natürlich nicht. Aber im zweiten Halbjahr letzten Jahres herrschte noch die Unklarheit, und es bestand eine Absicherungslücke für die Tierhalter. Und genau diese Lücke zu schließen, nicht mehr und nicht weniger, darauf zielte mein Antrag ab. Ein wohlmeinender und machbarer Vorstoß zugunsten unserer niedersächsischen Schaf- und Rinderhalter - den lasse ich mir auch von der CDU nicht schlechtreden. Ich werbe für die Unterstützung für diesen Antrag sehr gern an dieser Stelle. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Dannenberg. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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Martina Machulla CDU

Rassismus entschieden entgegentreten - Landesaktionsplan gegen Rassismus erstellen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Keine Frage: Rassismus bedroht den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, und er muss mit aller Entschlossenheit bekämpft werden. Dieses Ziel teilen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich. Der Antrag, der uns heute vorliegt, bleibt aber einseitig. In dem Antrag steht, er solle mit den Zielen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus abgeglichen werden. Das ist aber kein tragfähiges, überparteiliches Konzept, sondern eine politische Engführung, die sich in dieser Form allein auf den rechtsextremen Rassismus konzentriert. Das ist wichtig, aber es greift zu kurz. Rassismus hat viele Gesichter. Er zeigt sich nicht nur am rechten Rand. Er zeigt sich auch im religiösen Fanatismus, im linken Extremismus, sogar in migrantischen Communitys und in Ideologien, die andere Meinungen abwerten, weil sie nicht dem eigenen Weltbild entsprechen. Ein Landesaktionsplan, der sich glaubwürdig gegen Rassismus richtet, darf nicht selektiv sein. Er muss jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit benennen, und zwar ganz unabhängig davon, aus welcher Ecke er kommt. Wer es mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wirklich ernst meint, muss allen Formen von Extremismus entschieden entgegentreten, ob von rechts, von links oder religiös motiviert. Nur so schaffen wir Vertrauen bei allen Bürgerinnen und Bürgern, nicht nur bei bestimmten Gruppen. Es irritiert daher, dass sich der Antrag allein auf den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus bezieht und andere Phänomene nicht einmal erwähnt. Das ist nicht inklusiv, das ist politisch begrenzt. Genau da liegt das Problem. Wer nur den einen Extremismus benennt und den anderen ausklammert, macht sich angreifbar und schwächt die Wirkung des Vorhabens. Ein Landesaktionsplan gegen Rassismus ist richtig und notwendig. Aber er muss umfassend sein. Er muss jede Form von Ausgrenzung erfassen, egal, von wem sie ausgeht. Das muss explizit drinstehen. Nur dann wird ein solcher Plan seiner Verantwortung gerecht. Vielen Dank. Zu der Rede von Frau Machulla gibt es eine

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René Kopka SPD

Die Einführung eines Landesbaukindergelds prüfen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag der AfD-Fraktion „Die Einführung eines Landesbaukindergelds prüfen" wird eine Maßnahme gefordert, die in ähnlicher Form bereits auf Bundesebene bestand: das sogenannte Baukindergeld. Es stellt sich die Frage, ob ein solcher Vorstoß im heutigen Kontext noch sinnvoll und zielführend ist. Kommen wir zur historischen Einordnung. Schon in der Vergangenheit hat der Staat versucht, Familien auf dem Weg ins Eigenheim zu unterstützen. Zwischen 1996 und 2005 gab es die sogenannte Eigenheimzulage - eine Zulage, die gern bei jeder Baufinanzierung mit eingeplant und eingerechnet wurde. Von 2018 bis Ende 2023 konnte das Baukindergeld beantragt werden. Familien mit minderjährigen Kindern und mittlerem Einkommen erhielten dann 1 200 Euro pro Kind und Jahr über zehn Jahre, also bis zu 12 000 Euro pro Kind. Insgesamt wurden vom Bund rund 9,9 Milliarden Euro ausgezahlt. Familien haben die Förderung sicher gerne mitgenommen. Aber ebenso wurde immer auch die begrenzte Wirksamkeit des Baukindergelds diskutiert. Trotz der beachtlichen Summe blieb der Effekt überschaubar. Laut einer Analyse von immowelt.de deckt das Baukindergeld in über der Hälfte der untersuchten Regionen weniger als 5 % der Kauf- und Nebenkosten. In Großstädten wie Frankfurt, Hamburg oder Berlin lag die Förderquote sogar bei unter 2,5 %. In Hannover war das sicherlich ähnlich. Wirkung zeigte das Baukindergeld fast ausschließlich in strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands oder in Teilen Nordostbayerns. Es ist richtig: Der Freistaat Bayern hat mit dem Baukindergeld Plus die Bundesförderung sogar noch auf bis zu 25 000 Euro aufgestockt. Darauf wird im Antrag auch hingewiesen, und Herr Lilienthal hat es gerade auch noch mal gemacht. Doch selbst in der teuersten Stadt Deutschlands, in München, entsprach die Förderung nur rund 2,7 % der Immobilienkosten. Ein Vergleich mit einem Flächenland wie Niedersachsen ist daher nicht zielführend und auch nicht notwendig. Hinzu kommt: Das Baukindergeld hatte erhebliche wirtschaftliche Mitnahmeeffekte. Eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kam zu dem Ergebnis, dass durch die großzügigen Einkommensgrenzen viele Haushalte gefördert wurden, die auch ohne Zuschuss gebaut hätten, darunter nicht selten auch aus den oberen Einkommensschichten. Zudem wurde festgestellt, dass das Baukindergeld zum Bauträgergeld wurde, das durch höhere Grundstücks- und Immobilienpreise weitgehend aufseiten der Anbieter abgeschöpft wurde. Eine gezielte Förderung von Familien wurde damit in vielen Fällen verfehlt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen dann auch die Frage beantworten: Gäbe es bei einer Einführung des Landesbaukindergelds mehr Bürokratie statt Entlastung? Neben der begrenzten Wirksamkeit war das Baukindergeld in der Vergangenheit ein bürokratisch aufwendiges Instrument: Antragsverfahren, Einkommensprüfungen, Nachweise, Auszahlung über zehn Jahre - während Familien die Kaufnebenkosten direkt begleichen müssen. Das hilft den wenigsten wirklich weiter, und wir wollen in Niedersachsen ja einfacher, schneller und günstiger werden. Das ist sicherlich auch die Zielrichtung des Bundes. Einen weiteren Punkt will ich deutlich machen. Es gibt neue Programme statt alter Zuschussmodelle. Das Baukindergeld ist auf Bundesebene nämlich nicht ersatzlos entfallen, sondern wurde durch moderne und zielgerichtete Programme ersetzt. Zum Beispiel „Wohneigentum für Familien" (WEF) KfW 300: zinsgünstige Kredite bis 270 000 Euro für klimafreundliche Neubauten. Zielgruppen: Familien mit einem Kind unter 18 Jahren und einem Einkommen bis 90 000 Euro plus 10 000 Euro je weiterem Kind; Förderung ausschließlich für klimafreundliche Effizienzhäuser. Noch ein weiteres Programm: „Jung kauft Alt - KfW 308: Zinsgünstige Kredite bis 150 000 Euro für den Kauf von Bestandsimmobilien für Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen. Diese Programme wirken zielgenauer, unmittelbarer und ökologisch nachhaltiger. Sie helfen bei der sofortigen Finanzierung und nicht erst über ein Jahrzehnt hinweg. Fazit, meine Damen und Herren: Ein niedersächsisches Landesbaukindergeld wäre nicht nur haushaltspolitisch schwer zu verantworten, sondern auch fördertechnisch ineffektiv. Pauschale Zuschüsse entfalten nachweislich eine im Verhältnis zu ihrem finanziellen Aufwand geringe Förderwirkung, insbesondere im Vergleich zu gezielten modernen Förderinstrumenten wie zinsgünstigen Krediten oder Eigenkapitalhilfen. Niedersachsen ist ein Flächenland mit sehr unterschiedlichen Immobilienmärkten. Fördermodelle nach dem Gießkannenprinzip greifen hier zu kurz. Familien müssen unterstützt werden, aber mit durchdachten, nachhaltigen und zeitgemäßen Förderinstrumenten. Wir werden jetzt den Antrag weiter im Ausschuss beraten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Kopka. -

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Falko Mohrs

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Mohrs abgegeben. Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abgeordnete Schütze, vielen Dank. Ich glaube, ich kann an den Anfang stellen, dass die Entscheidung der Exzellenzkommission am 22. Mai 2025 einen Meilenstein für die Spitzenforschung in Deutschland, für die Spitzenforschung in Niedersachsen dargestellt hat. Das war ein Tag, an dem die niedersächsischen Universitäten und auch ich das kann ich persönlich sagen mit einer hohen Anspannung in Bonn dabei waren oder nach Bonn geblickt haben. In diesem Sinne werde ich Ihre Fragen beantworten. Ich werde mit einer Gesamteinordnung beginnen und dann auf die weiteren Aspekte eingehen. In einer Zeit, in der die Wissenschaft und vor allem auch die Freiheit der Wissenschaft international unter Druck stehen, ist dieses Programm von Bund und Ländern, das sich insbesondere an die Exzellenz und damit an die Freiheit der Forschung und der Wissenschaft wendet, ein klares Bekenntnis der Länder und des Bundes, wie wichtig, wie zentral die Freiheit der Wissenschaft, wie zentral die Spitzenforschung für die Gesellschaft, für die Innovation und damit für den Fortschritt und für die Zukunftstüchtigkeit in Deutschland in seiner Gesamtheit sind. Das unterstreicht Sie haben es gesagt, Frau Schütze, wie zentral dieses Förderprogramm für uns in Deutschland ist. Die Exzellenzkommission hat entschieden, sechs Exzellenzcluster aus Niedersachsen für die siebenjährige Förderperiode von 2026 bis 2032 auszuwählen. Das ist ein starkes Zeichen für die Innovationskraft, für die Stärke, für die Spitzenforschung in Niedersachsen. Die Wirkungskraft dieser erfolgreichen Exzellenzcluster darf nach meiner und unserer Überzeugung nicht geringgeschätzt werden. Denn die Exzellenzforschung die Exzellenzinitiative mit dem, wie sich die Strategie über die Jahre entwickelt hat sorgt dafür, dass sich erstens eine internationale Sichtbarkeit und damit eine Attraktivität sowohl für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber, wie wir sehen, auch für die Studierenden entfaltet. Zweitens kann man deutlich sagen, dass die Standortprofilierung also das Profil der Universitäten, die hier erfolgreich sind durch die Exzellenzstrategie deutlich ausgebaut wird und damit eben auch zum Erfolg dieser Standorte beiträgt. Ich will an den Beispielen der Optik an der LUH, der Infektionsforschung an der Medizinischen Hochschule, des Themas Quanten in Braunschweig und in Hannover und der Hörforschung, ausgehend von Oldenburg, deutlich machen, wie wichtig die Profilbildung ist. Dadurch entstehen außerdem Kooperationen und Netzwerke: außeruniversitär, international und über Bundeslandgrenzen hinweg. Zudem ist es wichtig, in der Exzellenzstrategie deutlich zu machen, wie gerade auch Karrierewege von Nachwuchswissenschaftlerinnen und ‑wissenschaftlern einen wichtigen Beitrag zur Innovationskraft der Universität leisten und damit auch ein deutliches Zeichen dafür sind, wie gut es für kluge Köpfe ist, nach Niedersachsen zu kommen. Zu guter Letzt legt dies nicht nur einen deutlichen Akzent darauf, wie die Verzahnung zwischen universitären und außeruniversitären Bereichen, sondern vor allem auch, wie wichtig der Transfer in die Wirtschaft und in die Gesellschaft ist. Ich glaube, man kann deswegen deutlich sagen, dass der Erfolg in der Exzellenzstrategie auch ein Erfolg für den Wissenschaftsstandort Niedersachsen ist. Die Auswahl der Exzellenzcluster erfolgt dabei wissenschaftsgeleitet. Ich will Ihnen der Vollständigkeit halber einmal aufzählen, welche Cluster in Niedersachsen mit welchen Themen erfolgreich waren. Da ist zunächst das Thema Hearing4all, an dem sich die Universität Oldenburg, die LUH hier in Hannover und die MHH beteiligen, bei dem es jetzt in der dritten Förderperiode darum geht, deutlich zu machen, welche Dimensionen für einen Großteil der Gesellschaft mit dem Thema Hörforschung verbunden sind und wie hier durch innovative technologische Möglichkeiten wie KI, aber eben auch auf der molekularen Ebene Therapieansätze ermöglicht werden. Im Cluster „The Ocean Floor" der Universitäten Bremen und Oldenburg geht es darum, wie insbesondere die Kenntnisse über Stoffkreisläufe an dem Übergang zwischen Ozean und Meeresboden wesentlich zum Verständnis des Klimawandels beitragen. Im Cluster NaviSense geht es um die Frage, wie sich Tiere über große Distanzen orientieren. Dies geschieht höchstwahrscheinlich auf Basis von Quanteneffekten. Das zu verstehen, wird auch wesentliche, neue technologische Möglichkeiten für uns als Gesellschaft bereithalten. Im Cluster QuantumFrontiers der Universität Hannover und der TU Braunschweig geht es um die Grundlagen der Quantenphysik und damit um eine wesentliche Treiberfunktion für den wirtschaftlichen Fortschritt, und bei PhoenixD geht es in der Leibniz-Universität um neuartige optische Systeme. Zu guter Letzt nenne ich RESIST als Kern, Element und Profilgebung der Medizinischen Hochschule Hannover. Sie sehen also, meine Damen und Herren, das, was ich eben beispielhaft aufgezählt habe, ist im Konkreten ein Riesenerfolg und trägt dazu bei, dass diese Standorte sichtbar und erfolgreich sind. - Dies auch zur Einordnung seitens der Landesregierung, was die Bedeutung angeht. Ich will dann dazu kommen, welche Unterstützung die Landesregierung leistet. Das sage ich auch mit Blick auf die Vorgängerlandesregierung; denn Exzellenz in der Spitzenforschung ist nichts, was in einer Legislaturperiode entsteht, sondern wird über einen wirklich langen Zeitraum kontinuierlich aufgebaut. Deswegen kann ich bei all dem, was ich gleich sage, zu Teilen auch an die letzte Legislaturperiode anknüpfen und mit dieser fortsetzen. Wir waren bei der Begutachtung in Bonn, wenn es um die Exzellenzcluster ging, immer persönlich vertreten, entweder durch den Staatssekretär oder durch mich, um deutlich zu machen, dass wir als Landesregierung hinter diesem Ansatz, hinter diesen Exzellenzcluster-Bewerbungen persönlich, aber auch im Namen der ganzen Landesregierung stehen. Wir haben auf einem Prozess aufgebaut, der in der letzten Legislaturperiode mit einem Profilbildungsprozess, mit der Potenzialanalyse für Niedersachsen, gestartet ist. Das MWK hat das im weiteren Verlauf mit der Volkswagen Stiftung in einer Größenordnung von 26 Millionen Euro unterstützt, sodass die Universitäten, die sich auf den Weg gemacht haben, hier erfolgreich zu sein, finanziert werden. In den letzten Monaten haben wir das um weitere fast 4 Millionen Euro aufgestockt, um auch eine bestmögliche Vorbereitung zu garantieren. Jetzt komme ich zu dem Blick nach vorn. Damit besteht die Voraussetzung, dass sich drei Universitäten als Exzellenzuniversität in der zweiten Förderlinie der Exzellenzstrategie bewerben können. Wir betreiben das zum einen in Oldenburg zusammen mit Bremen. Wir haben uns gerade am letzten Samstag mit der Senatorin aus Bremen und den Präsidien beider Universitäten getroffen, um diese Strategie weiterzuentwickeln. Wir haben weitere finanzielle Orientierung gegeben und Zusagen für die Exzellenzcluster im Erfolgsfall gemacht, damit auch hier erfolgreich weitergearbeitet werden kann. Zum anderen führen wir die gleichen Gespräche jetzt jeweils mit der MHH und mit der LUH. Denn uns ist wichtig: Diese Universitäten stehen vor einem richtig, richtig harten Wettbewerb. Wir alle können nicht sagen, wie dieser Wettbewerb ausgeht. Aber dass drei niedersächsische Universitäten in diesem nächsten Schritt so ambitioniert dabei sind und sagen: „Wir haben den Anspruch" ich kann das für die Landesregierung unterstreichen: Auch wir haben den Anspruch, in Niedersachsen endlich wieder eine Exzellenzuniversität zu haben, werden wir nach Kräften sowohl finanziell als auch politisch unterstützen. Insofern ist diesen Standorten diese Unterstützung absolut sicher. Vielen Dank.

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Christian Meyer

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Bitteschön, Herr Meyer! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch da gab es die Prüfungen und die Belege. Der Landesrechnungshof hat auch gefragt: Wie ist ein Erfolg zu bemessen? Da ist es schwierig, zu sagen: Da sind jetzt soundso viele Stellungnahmen abgegeben worden - die Dokumentation, was dort passiert ist. Es gibt auch keinen Zweifel, dass es rechtmäßig ist, sieben Mitarbeiterinnen einzustellen und zu bezahlen. Es geht darum, dass die Verwendung dieser Mittel dem Zweck des Landesinteresses entspricht. Das wird in den Verwendungsnachweisen geprüft. Das ist in der Vergangenheit geprüft worden. Ein paar Verfahren laufen noch. Aber es findet natürlich immer auch eine solche Kontrolle statt. Und wenn man dabei feststellt, dass irgendetwas nicht den Zwecken entspricht wie bei dieser Besserstellung von Mitarbeiterinnen, dann gibt es natürlich auch Rückforderungen, die dann erhoben werden. Die Frage, die der Landesrechnungshof stellt das ist auch sein Recht, ist aber: Ist das eigentlich erfolgreich? Das habe ich angesprochen. Es gibt vom Landesrechnungshof die Aussage, es würde keinen Mehrwert für die Behörden bringen, wenn man so heißt es dort, glaube ich die klassischen Naturschutzverbände mit den nutzerorientierten Verbänden wie den Jägern und Anglern zusammenbrächte; die würden ja dann doch wieder acht Stellungnahmen abgeben, und dann wäre das Ziel nicht erreicht. Wie ich Ihnen eben mehrfach geschildert habe, sind zum Beispiel die Stellungnahmen zum Landes-Raumordnungsprogramm 54 Seiten gemeinsam von allen acht Verbänden abgegeben worden. Auch die Praxis, die Behörden vor Ort sagen uns, wenn es um Stromtrassen, um Windenergieanlagen usw. geht, dass die Arbeit dort geschätzt wird. Auch von den Kommunen gibt es also eher positive Rückmeldungen. Es gab auch schon in der Vergangenheit das war ja Ihre Frage zum Beispiel eine Selbstevaluierung. Denn die Frage ist ja: Wie sollen wir prüfen, ob das den Verbänden nützt und ob das Ehrenamt gestärkt wird, was ja der Zweck ist? Das gab es schon in der Vorgängerzeit, und wir machen auch jetzt gerade wieder eine Selbstevaluierung. Das heißt, dass die Mitglieder in der Jägerschaft und in den Umweltverbänden gefragt werden, ob sie die Arbeit des LabüN schätzen. Denn natürlich könnten wir auch sagen: Wir geben das gleiche Geld an die Verbände einzeln aus, mit acht Förderbescheiden und mit acht Punkten. Die Rückmeldung im Rahmen der damaligen Selbstevaluierung in der letzten Wahlperiode war eben, dass die Verbände, die Ehrenamtlichen, die Unterstützung durch das Amt sehr schätzen. In der Antwort auf die Anfrage von Frau Kämmerling sieht man übrigens auch, wie viele Schulungen für die Ehrenamtlichen zu Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Das führt auch dazu, dass solche Maßnahmen qualifizierter sind oder dass bestimmte Fälle, die nun wirklich nicht umweltrelevant sind wenn der Hund des Nachbarn zu laut bellt oder was auch immer, gar nicht erst den Behörden vorgetragen werden. Daher ist aus meiner Sicht das LabüN etwas, was zur Entlastung beiträgt und wirtschaftlicher ist, als wenn man das einzeln macht. Aber auch das nehmen wir natürlich ernst und werden in der Erwiderung gegenüber dem Landesrechnungshof dazu vortragen. Dann liegt es am Ende am Landtag, ob er das auf rechtskonforme Weise in Zukunft so weiterführen will oder die AfD würde die Gelder wahrscheinlich streichen wollen sagt: Wir nehmen eine Einzelförderung bestimmter Naturschutzverbände vor. Die nächste Zusatzfrage, wiederum aus der Fraktion der CDU: die Kollegin Kämmerling.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin Schütze, Sie haben gerade gesagt, es gebe keinen Grund für unsere Forderungen in unseren Antrag. Ich habe heute Morgen im Rahmen der Fragestunde eine Vielzahl an Kritikpunkten an dem Förderprogramm Exzellenzstrategie in seiner aktuellen Form aufgezählt. Kaum vorhandene Maßnahmen gegen Manipulation von Antragslisten und ein fehlendes unabhängiges Monitoring waren zwei besonders besorgniserregende Punkte - Kritikpunkte, die klar die Gefahren für politische Einflussnahme aufzeigen, und Kritikpunkte, die im Übrigen aus der Wissenschafts- und Forschungslandschaft selbst kommen, die wir hier selbstverständlich als Volksvertreter und verantwortungsbewusste Fachpolitiker aufgreifen müssen. Ihre nicht nur ablehnende, sondern auch abwertende Haltung dieser wirklich gerechtfertigten Kritik ist einfach entlarvend. Vielen Dank. Frau Schütze möchte antworten.

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Falko Mohrs

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Vielen Dank, Herr Penno. - Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Penno, in der Tat haben wir den Exzellenzclustern schon zuvor für den Erfolgsfall Zusagen für Förderungen gegeben, die über die ohnehin schon erfolgende Förderung hinausgehen, die von Bund und Land kofinanziert wird; denn auch Fragen zu Forschungsgebäuden und zusätzlichen Berufungsmöglichkeiten sind natürlich immer ein wesentlicher Bestandteil der Anträge. Insofern wird das Land Niedersachsen nicht nur in der Kofinanzierung, sondern auch mit weiteren finanziellen Mitteln die erfolgreichen Exzellenzcluster in den nächsten Jahren deutlich finanziell unterstützen. - Vielen Dank. Vielen Dank. Weitere Wünsche nach Zusatzfragen liegen mir

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Britta Kellermann GRÜNE

a) Kranichnistplätze sichern - Moorflächen von beeinträchtigendem Bewuchs befreien b) Klimaschutz durch Moorbodenschutz: Daten- und Wissenslücken jetzt schließen! c) Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen - Wertschöpfung sichern - Akzeptanz bewahren d) Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Im März letzten Jahres haben wir unseren Antrag zum Moorbodenschutz hier im Plenum eingebracht. Seitdem ist viel passiert. Herr Pott hat es bereits gesagt: Die Landesregierung hat bereits zentrale Maßnahmen umgesetzt. Vor allem wurde die von uns geforderte Steuerungseinheit Moorschutz beim NLWKN bereits eingerichtet. Sie plant und koordiniert nun die Wiedervernässung landeseigener Moorflächen. Auch das Koordinierungszentrum Moorbodenschutz im Amt für regionale Landesentwicklung in Oldenburg hat seine Arbeit als Stabstelle für eine klimaschonende Nutzung der Moorflächen aufgenommen. Mit dem neuen Klimagesetz ist klar: Über bereits genehmigte Flächen hinaus darf kein Torf abgebaut werden. Aber Verbote allein reichen nicht. Wir müssen Alternativen schaffen, die für LandwirtInnen wirtschaftlich funktionieren. Paludikulturen sind dabei ein zentrales Element - der Anbau von Pflanzen auf nassen Moorböden wie Schilf, Rohrkolben oder eben Torfmoos. Sie sind ein echter Gamechanger; denn sie geben LandwirtInnen wirtschaftliche Perspektiven nach der Wiedervernässung, sie liefern der Erdenindustrie und vielleicht auch den Pilzanbauern für ihre Deckerden einen dringend benötigten Ersatz für Torf, und sie bringen einen großen Mehrwert für Klima und Artenvielfalt. Im Laufe der Anhörung ist außerdem deutlich geworden: Nicht nur komplette Wiedervernässung ist sinnvoll; auch teilvernässtes Grünland kann CO2-Emissionen deutlich senken. Das ist eine wertvolle Perspektive des Grünlandzentrums, die wir bewusst in den Antrag integriert haben. Denn klar ist: Moorschutz muss auch die Realitäten der Menschen berücksichtigen, die in den betroffenen Regionen leben und wirtschaften. Frau Jensen, da kann ich Ihnen nur recht geben. Das ist so. Doch wir können die akute Problemstellung nicht ignorieren. Unsere Wirtschaftsweise reißt uns zunehmend den Boden unter den Füßen weg. Wir brauchen auch Lösungen für mehr Klima- und Naturschutz. Politisch muss es uns darum gehen, die notwendigen Lösungen anzureizen und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Moore sind dabei doppelt wichtig: Sie speichern Kohlenstoff, und sie sind Hotspots der Artenvielfalt. Die Umweltverbände haben zu Recht betont: Der Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität auf Moorböden müssen Teil der Wiedervernässung sein. Für uns ist das selbstverständlich. Denn die beiden größten Krisen unserer Zeit Klimakrise und Artensterben lassen sich nicht getrennt voneinander lösen. Zum Schluss ein Dank an alle, die mit ihren Hinweisen und Stellungnahmen unseren Antrag verbessert haben! Auch die Opposition lässt der Moorschutz offenbar nicht kalt. Mit gleich fünf Gegenanträgen haben Sie uns in den Ausschüssen ordentlich auf Trab gehalten. Ehrlicherweise sind Sie uns ganz schön auf den Geist gegangen. Aber am Ende ist es wie so oft die Vielfalt der Positionen, die eine Sache rund macht. Genau das ist der Antrag jetzt: rund. Vielen Dank.

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Sophie Ramdor CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Einfacher, schneller, günstiger" - mit diesem Dreischritt ist unser ehemaliger Ministerpräsident Herr Weil noch dieses Jahr durch Niedersachsen gezogen und versprach weniger Vorschriften und einfachere Regeln. Und gerade erklärte unser neuer Wirtschaftsminister Herr Tonne zum 125-jährigen Bestehen der Handwerkskammer Hannover: „Der Staat kann auch loslassen." Kann er das? Hat der Staat in diesem Land wirklich das Vertrauen, dass er nicht alles vorgeben, regulieren und sich einmischen muss, dass jeder und jede Vorgesetzte zum Wohle seiner und ihrer Abteilung nur die bestausgebildete Person einstellt, die Person, die am besten ins Team passt, egal, welches Geschlecht er oder sie hat? Davon, dass der Staat dieses Vertrauen hat ob in Privatwirtschaft oder kommunale Verwaltung, dass er wirklich loslassen kann, zeugt der vorliegende Entwurf nicht. Der Gesetzentwurf verfolgt ohne Frage ein grundlegendes Ziel: die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Auch wir als CDU-Fraktion stehen hinter der Stärkung der Frauen und setzen uns für Gleichberechtigung ein. Wir setzen uns zum Beispiel mit unserem Antrag zur geschlechtssensiblen Medizin dafür ein, dass Frauen wirklich zum Arbeitsplatz zurückkehren können - ein Antrag, der Frauen in diesem Land hilft, sodass sie sich weniger krankschreiben lassen müssen, sondern ihnen geholfen wird und ihre Probleme ernst genommen werden. Der vorliegende Entwurf der Landesregierung steht aber exemplarisch für eine Entwicklung, die wir in vielen politischen Feldern beobachten: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Ein Kernproblem auf dem Weg zur Gleichberechtigung wird mit diesem Entwurf nicht gelöst. Wieso sind so viele Frauen in Teilzeit und können sich nicht auf ihre Karriere fokussieren, weil sie sich um die Kinderbetreuung und die Pflege der eigenen Angehörigen kümmern? Egal, was nachher im Gesetz stehen wird: Frauen werden sich weiterhin gegen eine Karriere entscheiden, die mehr Verantwortung und Aufgaben bedeutet, wenn das Kind oder die eigenen Angehörigen nicht gut betreut sind. Da helfen auch keine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung und kein Klagerecht. Was bedeutet Ihr Gesetzentwurf? Die Frauen sollen sich weiterhin neben der Arbeit um die Kinder, die Angehörigen und den Haushalt kümmern. Es soll ihnen aber leichter gemacht werden, in Teilzeit zu gehen und alles miteinander zu kombinieren. Ist das Ihre Vorstellung von Gleichberechtigung? Echte Gleichberechtigung Einen Moment, bitte! - Liebe Kolleginnen der Grünen, Sie haben ja auch eine Wortmeldung abgegeben und können, glaube ich, alles Frau Dr.in Meyer mit auf den Weg geben, die danach noch ans Rednerpult kommt. - Ja. Und ich bitte jetzt um Ruhe, damit Sie der Rednerin, Frau Ramdor, hier in Ruhe zuhören können. - Vielen Dank. Echte Gleichberechtigung wird es nur dann geben, wenn es eine Selbstverständlichkeit wird, dass Männer und Frauen sich die Care-Arbeit gleichmäßig teilen, wenn ein Mann nicht nur Erzeuger, sondern auch Vater sein möchte und dafür im Job oder im Privaten nicht nur belächelt, sondern dazu ermuntert wird. Für diese Personen sehe ich in ihrem Antrag aber keinen Ansprechpartner oder Schutz. Dabei wird es ohne die gleichmäßige Aufteilung nie echte Gleichberechtigung geben. Wieso entscheiden sich Frauen für die oft schlechter bezahlte soziale Arbeit oder die Berufe dort? Wieso haben wir es immer noch nicht geschafft, junge Mädchen, die oft die besseren Abschlüsse haben, in den MINT-Bereich oder die Wirtschaft zu bringen? Wenn Sie diese Aspekte nicht angehen, helfen Ihnen kein Gesetz zu Quoten, keine Statistik und keine Gleichstellungsbeauftragte. Das grundlegende Problem, wieso Frauen sich nicht bewerben und bestimmte Berufe nicht ergreifen, wird damit nicht gelöst. Neben dieser Problematik soll das Ganze zu einer Zeit verschärft werden, in der vor allem in der kommunalen Verwaltung viele Stellen unbesetzt bleiben und Verwaltungsabläufe schon jetzt an ihre Grenzen kommen. Denn die Realität sieht so aus: Der Fachkräftemangel ist gravierend. Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt ist groß. Jede zusätzliche Pflicht, sei sie noch so gut gemeint, verstärkt das Problem. Nun soll etwa bei jeder Besetzung einer Stelle geprüft, begründet und dokumentiert werden, warum leider keine Frau gefunden wurde, inklusive verpflichtender Ausschreibung in bestimmten Fällen. Wer sich in der Praxis mit Personalgewinnung beschäftigt, weiß, was das bedeutet: zusätzliche Verfahren, Verzögerungen, Frust bei Bewerberinnen und Bewerbern und in letzter Konsequenz weniger Handlungsfähigkeit in unseren Kommunen. Und gerade diese haben unmissverständlich deutlich gemacht, was sie davon halten: „Wir haben verstanden - die Landesregierung hat kein Vertrauen in die Kommunen." Das Zitat des Präsidenten des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes spricht Bände. Die Botschaft des Entwurfs ist nicht: „Wir stärken euch den Rücken", sondern: „Wir kontrollieren, erfassen, überprüfen euch noch stärker". Ich finde, diese Kritik muss man ernst nehmen, wenn man die Menschen vor Ort nicht verlieren will. Und es trifft den Kern der Kritik, die wir teilen: Statt auf kommunale Eigenverantwortung zu setzen, überzieht dieser Gesetzentwurf auch kleinere Verwaltungseinheiten mit neuen Pflichten, ohne zu fragen, ob sie diese überhaupt erfüllen können. Die Landesregierung hat eben kein Vertrauen und kann nicht loslassen. Jedenfalls hat sie kein Vertrauen unseren niedersächsischen Kommunen gegenüber, die schon jetzt die Hauptlast jeder Reform tragen und oftmals mit dem Rücken zur Wand stehen. Und das Land hat kein Vertrauen gegenüber unseren Staatsanwaltschaften oder Sparkassen. Wieso für Kammern und wirtschaftlich selbstständig geführte Einrichtungen der Kommunen nun die absolut richtige Selbstverpflichtungserklärung ausreicht, unter anderem die Sparkassen aber weiterhin verpflichtet werden, erschließt sich nicht. Und dadurch wirkt das Ganze willkürlich. Es scheint, als wäre die Landesregierung nur denen entgegengekommen, die laut ihre berechtigte Kritik geäußert haben, anstatt die Sinnhaftigkeit bei allen infrage zu stellen. Anders als die Landesregierung haben wir als CDU-Fraktion Vertrauen in unsere Kommunen und Sparkassen. Was wir brauchen, ist ein Gleichstellungsgesetz mit Augenmaß, ein Gesetz, das die Gleichstellung voranbringt, ohne neue Hemmnisse zu schaffen. Wir brauchen Maßnahmen, die Frauen im Alltag entlasten und ihnen überhaupt die Möglichkeit einräumen, sich auch um die eigene Karriere zu kümmern, sodass sie nicht weiterhin alleine das Rückgrat der Gesellschaft sein müssen. Davon sehe ich im aktuellen Regierungshandeln leider wenig. Ich bin gespannt auf die Beratung und die Erklärung, wieso sie manchen Organisationen mehr zutrauen als anderen und wie sie mit diesem Gesetz echte Aufteilung von Care-Arbeit und die Berufswahl von jungen Frauen positiv beeinflussen wollen. Vielen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. - Vor dem Hintergrund, dass das Land Niedersachsen die Schadensersatzzahlungen aber ja nun mal leisten musste und das Schadensgeschehen in Ostfriesland auch fortbesteht, frage ich die Landesregierung: Müssen die betroffenen Landwirte dieses Jahr eigentlich wieder klagen, oder reicht diesmal ein einfacher Antrag auf Schadensausgleich? Der Minister ist schon am Pult.

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Alexander Wille CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn will ich eines klarstellen: Mein allererster Dank gilt den vielen ehrenamtlichen Einsatz- und Rettungskräften in unserem Land bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei der DLRG, beim DRK, den Johannitern, den Maltesern, dem ASB und all den anderen Hilfsorganisationen. Sie sind das Rückgrat unseres Bevölkerungsschutzes. Sie stehen auf, wenn andere schlafen. Sie handeln, wenn andere zögern. Ohne sie das sage ich mit voller Überzeugung wäre unser Niedersachsen in der Gefahrenabwehr längst nicht so leistungsfähig, wie es ist. Meine Damen und Herren, diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verdienen unsere Anerkennung - und mehr noch: Sie verdienen faire und gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen. Dennoch stehe ich heute vor Ihnen, ehrlich gesagt, mit einer Mischung aus Unverständnis und Enttäuschung - Unverständnis, weil die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen unbeeindruckt von der Realität draußen im Land die Augen verschließen vor einem Problem, das jedem, der mit unseren Einsatzkräften spricht, klar vor Augen liegt: Wir haben in Niedersachsen immer noch eine Zweiklassengesellschaft im Ehrenamt, und wir haben sie nicht nur auf dem Papier, wir haben sie im Einsatz, bei der Ausbildung, bei der Entschädigung, bei der Freistellung. Und Enttäuschung, weil ausgerechnet die SPD eine Partei, die sich sonst bei jeder Gelegenheit auf ihr Mantra der Gerechtigkeit beruft hier keinen Handlungsbedarf erkennen will. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD- und der Grünen-Fraktion, wenn Sie, wie in Ihrem Koalitionsvertrag formuliert, das Ehrenamt stärken, Gleichstellung fördern und Bürokratie abbauen wollen, dann frage ich Sie: Wo bleibt all das in der konkreten Umsetzung? Warum setzen Sie das nicht um, wenn es darauf ankommt? Wenn die freiwillige Feuerwehr, DLRG, THW, DRK, JUH, MHD und ASB Seite an Seite im Einsatz stehen bei Hochwasser, bei Großschadenslagen, bei vermissten Personen, dann verdienen sie auch die gleichen Rechte für den gleichen Einsatz. Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, wenn Gerechtigkeit wirklich mehr ist als Worte in Sonntagsreden, wo bleibt sie dann hier? Sie argumentieren, es gebe keine gesetzliche Regelungslücke, man müsse nur besser informieren. Kollege Watermann von der SPD meinte sogar im Innenausschuss, die Helfergleichstellung sei doch gut geregelt. Und: Es sei unfair, wenn Kommunen, die bislang nicht genug getan hätten, nun belohnt würden. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Was ist das für ein Gerechtigkeitsverständnis, dass Helferinnen und Helfer unterschiedlich behandelt werden, nur weil ihre Kommune sich nicht ausreichend engagiert hat? Genau deshalb braucht es doch eine landesweite einheitliche Regelung, damit Ehrenamt nicht vom Wohnort abhängt, sondern von der Bereitschaft, sich für andere einzusetzen. Alles andere ist zynisch. In der Anhörung im Innenausschuss haben alle Hilfsorganisationen ohne Ausnahme klar gesagt: Wir brauchen klare gesetzliche und faire Grundlagen und keine Lippenbekenntnisse. Meine Damen und Herren, ich frage Sie ganz direkt: Warum ignorieren Sie die Einschätzung genau dieser Menschen, die Tag und Nacht für die Sicherheit unseres Landes aufstehen, unbezahlt, ehrenamtlich, oft nicht ausreichend geschützt, aber immer bereit? Lassen Sie mich ein Beispiel nicht theoretisch, sondern ganz praktisch aus meinem eigenen Wahlkreis nennen. Im vergangenen Mai kam es in einem ICE bei Unterlüß zu einem medizinischen Notfall. Eine Frau erlitt einen Zusammenbruch, wurde vom Rettungsdienst in das Celler Krankenhaus transportiert und verschwand dort kurze Zeit später eigenständig aus der Notaufnahme. Was dann folgte, war ein stundenlanger Großeinsatz. Noch in der Nacht rückten DLRG, freiwillige Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen aus. Die DLRG suchte mit Booten, Side-Scan-Sonargeräten und Tauchern die Aller ab. Die freiwillige Feuerwehr war ebenso mit Kräften an Land und auf dem Wasser im Einsatz. Ein Polizeihubschrauber durchkämmte das Gebiet mit einer Wärmebildkamera. Weitere Hilfsorganisationen versorgten die Einsatzkräfte mit Getränken und Verpflegung während des stundenlangen Einsatzes. Das war ein Einsatz aus dem Lehrbuch und ein Beispiel gelebter Solidarität zwischen den Hilfsorganisationen. Jede Organisation brachte ihr Know-how ein. Jede Helferin, jeder Helfer stellte sich uneigennützig in den Dienst der Gemeinschaft. Und doch gilt, während alle Seite an Seite arbeiteten, für sie rechtlich nicht das Gleiche. Die Feuerwehrkameradin hat den Rechtsanspruch auf Freistellung, der DRK-Helfer nicht. Der THW-Helfer wird entschädigt, der Strömungsretter der DLRG muss wohl unbezahlten Urlaub nehmen. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur ungerecht - das ist ein strukturelles Versagen unserer rechtlichen Regelungen! Genau solche Einsätze zeigen, warum wir eine landesweite Gleichstellung aller Ehrenamtlichen brauchen - nicht irgendwann, sondern jetzt! Was wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen wollen, ist keine Revolution. Es ist eine klare, einfache, gerechte Ergänzung: ein Absatz mehr im Gesetz; dafür ein starkes Stück mehr Respekt, ein starkes Stück mehr Anerkennung. Und was sagen die rot-grünen, regierungstragenden Fraktionen dazu? - Ablehnung, pauschal, ohne Gegenvorschlag, ohne auch nur den Versuch, sich mit der Realität der Helferinnen und Helfer vor Ort auseinanderzusetzen. Sie behaupten, es gebe keinen Handlungsbedarf, obwohl die Praxis ihnen tagtäglich das Gegenteil beweist. Sie verweisen auf bestehende Regelungen, die aber weder ausreichend greifen, noch flächendeckend bekannt oder anwendbar sind. Sie stellen sich taub gegenüber den Stimmen der Hilfsorganisationen, die in der Anhörung ganz klar gesagt haben: So geht es nicht weiter! Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Wer auf dem Papier Gleichstellung predigt, sie in der Praxis aber verweigert, verliert den Kontakt zu den Menschen da draußen: zu denen, die nicht zögern, wenn der Alarm eingeht; zu denen, die nachts aufstehen, im Wasser waten, Leben retten, Risiken eingehen - ohne Bezahlung, ohne Absicherung, einfach nur, weil sie es als ihre Pflicht empfinden. Diese Menschen verdienen mehr als Applaus. Sie verdienen Fairness. Sie verdienen Sicherheit. Sie verdienen endlich ein Landesgesetz, das sagt: Egal wer hilft, hat Anspruch auf die gleiche Unterstützung. Meine Damen und Herren, wir als CDU stehen an der Seite dieser Ehrenamtlichen. Wir machen Politik nicht gegen sie, sondern für sie. Und wir werden nicht aufhören, für sie die Stimme hier im Parlament zu erheben; denn gleiches Engagement verdient gleiche Rechte - Punkt. Meine Damen und Herren, Sie werden sich nicht wundern, wenn ich Ihnen sage: Ein besserer Katastrophenschutz in Niedersachsen ist machbar, ehrlicher Respekt und Anerkennung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Niedersachsen sind machbar - aber nicht mit dieser rot-grünen Landesregierung. Herzlichen Dank.

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Annette Schütze SPD

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin Schülke, ich weiß ja nicht, was Ihr Verständnis von Wissenschaft und Forschung ist. Aber meines ist, dass man frei und unabhängig forscht. Ich habe ja gerade aufgezählt, dass die Exzellenzcluster in den Bereichen, in denen man eventuell vermuten könnte, dass politische Hintergründe eine Rolle spielen könnten, weil die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine politische Haltung haben, gar nicht gefördert worden sind. Die werden auch gar nicht so umfangreich wie die ganzen technischen Bereiche beforscht. Wollen Sie jetzt generell allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch in den technischen Bereichen unterstellen, dass sie ideologiegetrieben sind, und behaupten Sie tatsächlich, dass die Cluster und Exzellenzforschung davon abhängig sind, welche politische Haltung ein Wissenschaftler hat? Das halte ich für sehr weit hergeholt. Ich glaube nicht, dass es noch jemanden außer den Mitgliedern der AfD gibt, die so etwas glauben. Ich glaube immer noch an die freie Wissenschaft. Wir sehen ja, welche exzellenten Ergebnisse die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hervorbringen. Denn sonst wären sie ja nicht gefördert worden und wären diese Universitäten auch nicht international anerkannt. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der CDU der

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Danke, Frau Präsidentin. - Herr Frölich, ich habe mich zu Beginn Ihrer Rede gefreut. Denn wir sind mit der Veränderung der NBauO in der Tat noch nicht fertig. Ich habe es gesagt: Es ist ein Riesenmonster, das wir zähmen müssen, aber das wir nur Stück für Stück zähmen können, weil wir sonst wahrscheinlich gar nicht aus dem Quark kommen würden, um überhaupt Sachen zu verändern. Das ist das Grundverständnis. Ich glaube, wir haben sehr wohl inhaltlich stark diskutiert. Jetzt die dritte Novelle der NBauO als Rohrkrepierer hinzustellen - das stimmt auch nicht! Wir werden bundesweit nach wie vor, auch für diese dritte Novelle, gefeiert. Sie wird als Blaupause gefeiert, die bundesweit eingesetzt wird. Natürlich gab es für Ihren Antrag Zustimmung - aber es gab auch eine Schattenseite. Ich nenne nur zwei Beispiele, weil die Zeit für mehr nicht ausreicht: Die von Ihnen geforderte Suspendierung der PV-Pflicht ist von keinem Berufsverband unterstützt worden - von keinem! Die Prüfingenieure, wie von Ihnen gefordert, auch über die Bauherren bestimmen zu lassen, möchte nicht mal die Ingenieurskammer. - Nein, möchte sie nicht. Ich habe mit der Ingenieurskammer gesprochen. Sie hat gesagt: Solange wir ein Verband ohne Pflichtmitgliedschaft sind, ist das nicht hilfreich, weil wir dann in der Verpflichtung sind, die Expertise nachzuweisen. Dann müssen wir auch über eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurskammer nachdenken. Sorry an den Rest des Hauses; das wird sehr fachlich. Aber das bleibt nicht aus. Danke schön. Herr Frölich, auch jetzt haben Sie die Gelegenheit,

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz bildet keinen Rahmen, sondern ist eine Verwaltungsanordnung. Das Gesetz hätte gar nicht in dieser Form geändert werden müssen. Andere Bundesländer haben dergleichen Verordnungen nicht herausgegeben, obgleich diese auch dem Bundesverfassungsgericht unterliegen und Küstenschutz durch Deichverbände besteht. Das BVG gab keinen Hinweis zu einer starren Faktorenberechnung. Zudem ist das Gesetz nicht für alle Deichverbände zwingend. Der Ärger ist bereits da und ist in der Änderung des Justizgesetzes erkennbar: Wer keinen Widerspruch einlegt, wird über den Tisch gezogen und muss kostenintensive Verfahren bezahlen. Die Gewinner sind die Bürokraten, welche sich ihre scheinbare Berechtigung bezahlen lassen. Der Bürger ist wie so oft ausgetrickst. Ein Gesetz, welches detaillierte Berechnungsfaktoren vorgibt und auf einem IT-Programm mit der Erweiterung des § 29 im Deichgesetz basieren soll, ist mitnichten ein gutes Gesetz. Das Gesetz gibt keinen Rahmen vor, sondern ist eine Berechnungsanweisung. Eine Dynamik ist nicht zu erkennen. Da hätte es auch eine simple Verordnung getan. Dass sich die Landesregierung mit dem Gesetz nicht sicher ist, ist ja auch mit der Änderung des Justizgesetzes erkennbar. Das ist als Bankrott an der eigenen Gesetzesinitiative zu sehen. Die sogenannten Anpassungen im Bereich der Betriebsbeimessung mit den Deichverbänden sind nichts weiter als ein finanzieller Angriff auf die Betroffenen. Eine Verordnungsermächtigung hier, eine Kataster-IT-Berechnungsmethode dort - das klingt nach modernem Fortschritt, ist in Wirklichkeit nichts weiter als ein weiterer Versuch, Bürokraten glücklich zu machen und deren Leben per Mausklick einfach zu machen. Bereits jetzt ist die Kollision erkennbar. Soll dann der Streit wieder bis zum BVG gehen? Einheitswerte sollen nach dem Bewertungsgesetz grundsätzlich in Zeitabständen von je sechs Jahren im Wege einer sogenannten Hauptfeststellung allgemein festgestellt werden. Herr Dr. Kerzel, kommen Sie bitte zum Ende! Wir lehnen das Gesetz ab, und ich kann auch nur empfehlen, das grundsätzlich abzulehnen. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der SPD:

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Nico Bloem SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

Bitteschön! Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend über die Änderung des so wichtigen Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes, was enorm wichtig ist für die starken Deichverbände bei uns vor Ort, aber das will ich auch in aller Deutlichkeit sagen natürlich auch für die Sicherheit bei uns, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Infrastruktur, für die Landschaften in unserer Region. Wir alle sind sehr viel im Land unterwegs, und wir alle wissen sehr wohl, was die Deichachten liefern. Ich kann es von mir sagen, der häufig bei den Deichachten unterwegs ist. Wir alle sind nicht nur sehr dankbar ich will gerne wiederholen, was ich bei der ersten Beratung gesagt habe, sondern auch sehr stolz auf die Arbeit unserer Deichverbände vor Ort, die täglich für unsere Sicherheit sorgen. Ganz, ganz herzlichen Dank von dieser Stelle noch einmal an Sie alle! Ich will deutlich sagen, worüber wir reden. Wir haben schon hier im Plenum darüber gesprochen. Wir haben uns im Ausschuss ausführlich damit auseinandergesetzt. Ich bin Frau Kämmerling und Frau Kellermann sehr dankbar für ihre Worte zur AfD komme ich gleich noch; denn wir reden hier darüber, ein Rechtsurteil umzusetzen. Wir reden darüber, die Grundstücksbemessungsgrundlage für die Gebührenordnung anzupassen. Wir reden darüber, Sicherheit für unsere Deichverbände zu schaffen. Und dann gibt es eine AfD-Fraktion, die das alles infrage stellt. Ich sage Ihnen auch deutlich: Sie haben im Ausschuss als einzige Fraktion gegen dieses Gesetz gestimmt. Damit machen Sie deutlich: Sie erkennen nicht die Arbeit unserer starken Deichverbände an. Sie leugnen den Klimawandel, sie reden alles klein, aber Sie übernehmen ganz bestimmt keine Verantwortung. Das haben Sie damit gezeigt. Das alles mag formalistisch und auch technisch klingen das wurde gerade schon gesagt, aber wir reden im Kern auch darüber, dass wir für die besten Grundlagen für unsere Deichverbände sorgen wollen, damit sie rechtlich agieren und das Ganze auf den Weg bringen können. Auch das war im Ausschuss klar. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten meiner SPD-Fraktion, den Grünen, aber auch der CDU-Fraktion sehr herzlich dafür danken, dass wir im Ausschuss sehr konstruktiv und uns einig waren. Dieser Dank gilt aber auch allen Beteiligten und Verantwortlichen, die bei den Anhörungen dabei waren: die Verbände, das Landvolk, der Wasserverbandstag, aber auch der Leda-Jümme-Verband, der Verband Haus & Grund, auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. All Ihnen einen ganz herzlichen Dank! Denn wir haben im Detail daran geschliffen, dass wir heute ein solch gutes Gesetz haben. Ich finde, das hat sich gelohnt. Herzlichen Dank an alle daran Beteiligten! Abschließend sei dazu gesagt: Wir wissen um die Herausforderungen. Jeder von uns, der in der Küstenregion lebt, jeder von uns, der vor Ort Wasser hat, weiß, wie notwendig der Schutz auch in Zukunft ist. Ich kann für uns als SPD-Fraktion sehr klar sagen: Wir wollen konkreten Schutz, der nicht nur den nächsten Sturm hält, sondern wir wollen konkreten Schutz auch für die nächsten Generationen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen! Meine Empfehlung ist klar, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat sich zu

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Christian Meyer

Das Wattenmeer im Würgegriff: Klimakrise, Gasbohrungen und Plastikmüll gefährden das Weltnaturerbe. Wie weiter nach der UN-Konferenz zum Schutz der Meere?

sondern das hat jetzt die CDU zu verantworten, die jetzt im Bund regiert. Vielen Dank, Minister

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Alfred Dannenberg AfD

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Vorsitzende. - Vielleicht wird es jetzt gleich schon mal lustig. Herr Minister Meyer, vor dem Hintergrund, dass Sie eben darauf abhoben, dass es am Dümmer andere Gänsearten als in Ostfriesland seien: Sind Sie eigentlich der Meinung, dass es das Schilf, das abgefressen wird, oder die Wiese, die verkotet wird, irgendwie interessiert, welche Gänseart diesen Schaden jetzt verursacht hat? Bitte sehr, Herr Minister Meyer!

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Daniela Behrens SPD

Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen

Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lage in Syrien war dramatisch, und sie ist auch weiterhin sehr unklar. Deswegen ist es so, dass die Menschen aus Syrien, die in Niedersachsen und in Deutschland Zuflucht gefunden haben, sehr unsicher sind, was dort passiert. Deswegen lohnt es sich, an dieser Stelle noch einmal die Fakten darzustellen, wie wir derzeit in Niedersachsen und in Deutschland mit dem Thema Syrien umgehen. Denn als Landesregierung treffen wir unsere Entscheidungen auf Basis von Fakten, objektiven Lagebildern und natürlich immer auch unter humanitären Gesichtspunkten, gerade was den Umgang mit Geflüchteten betrifft. Das trifft auch auf den Umgang mit Menschen aus Syrien zu - auch nach dem Regimewechsel in Damaskus. Sie wissen, dass der Sturz des Diktators Assad im Dezember des vergangenen Jahres eine Zäsur für das Land war - für die Menschen in Syrien und natürlich auch für die, die im Exil leben. Der Sturz des jahrzehntelangen Unterdrückungsregimes war für viele ein Tag der Freude. Aber gleichzeitig bedeutete der Umsturz natürlich auch eine neue Unsicherheit. Denn auch unter den neuen Machthabern ist nicht sicher, in welche Richtung sich Syrien entwickelt. Deswegen, meine Damen und Herren, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Zuge der Ereignisse die Asylentscheidung für Syrer in weiten Teilen ausgesetzt - solange, bis die Bundesregierung die Sicherheitslage im Land neu bewertet hat. Am vergangenen Wochenende kursierte in verschiedenen deutschen Medien ein Bericht über die aktuelle Sicherheitslage in Syrien. Diese wird übrigens weiterhin als verheerend und als in allen Regionen des Landes sehr angespannt bezeichnet. Dieser Lagebericht wurde von der Bundesregierung bisher nicht offiziell bewertet. Diese Bewertung des Bundes ist aber notwendig, denn Verhandlungen mit Herkunftsstaaten über die Modalitäten der Rücknahme eigener Staatsangehöriger werden in Deutschland grundsätzlich auf Bundesebene geführt, meine Damen und Herren. Voraussetzungen dafür sind neben der Kooperationsbereitschaft des Herkunftsstaates auch bestehende Verbindungen zu Ansprechpartnern im administrativen Bereich der Durchführung des Verfahrens. Bevor dieses nicht geschehen ist, ist es den Bundesländern gar nicht möglich, eigenmächtig nach Syrien zurückzuführen, meine Damen und Herren. Deswegen ist die Forderung der AfD auch wirklich Unsinn und nicht realistisch. Gleichzeitig gibt es in Niedersachsen bereits Strukturen, um Menschen, die freiwillig nach Syrien zurückkehren möchten, zu beraten und in diesem Vorhaben zu unterstützen. Das gibt es bereits in Niedersachsen. Auch das wissen Sie, liebe Kollegen von der AfD, denn das ist im Ausschuss intensiv vorgestellt worden. Zu nennen sind dabei die LAB NI als staatliches Kompetenzzentrum zur Förderung der freiwilligen Rückkehr als auch weitere zwölf nichtstaatliche qualifizierte Rückkehrberatungsstellen. Daher wird deutlich: Bevor Rückführungen überhaupt möglich sein können, ist es die Verantwortung des Bundes, eine umfassende Lagebewertung vorzunehmen. Ich kann gar nicht erkennen, dass der Bund dieser Verantwortung nicht gerecht wird. Das tut man. Und dass die Lagebewertung noch keine andere ist, zeigt, dass die Lage in Syrien noch nicht klar einzuschätzen ist und wir deswegen auch dorthin noch nicht zurückzuführen. Meine Damen und Herren, daher ist dieser Antrag wie immer etwas, wie wir es hier schon von der AfD kennen: Man will sich auf Kosten von Geflüchteten profilieren. Man versprüht Angst und Sorgen, und man möchte hier ein Migrationsbild kreieren, das mit demokratischen Regeln gar nicht zu beantworten ist. Und deswegen, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen sagen: Wir werden in Niedersachsen weiterhin anständig mit Geflüchteten aus Syrien umgehen, mit Männern, mit Frauen und mit Kindern. Wir werden uns auf die Lagebewertung des Bundes verlassen. Wir werden uns auf die Entscheidung des BAMF verlassen. Und so lange sollen sich alle Geflüchteten hier vernünftig und sicher fühlen, so wie sich das in einem Land mit einem Asylrecht gehört. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Thordies Hanisch SPD

Schwere Vorwürfe gegen das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen - warum interessierte sich das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nicht?

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche, das jetzt mal von der juristischen Meta-Ebene herunterzubrechen und auf dem Boden der Realität und Wirklichkeit zu verankern. 2015 hat der Landtag entschieden, das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen kurz: LabüN zu fördern und damit die damals übliche Förderung einzelner Verbände wie beispielsweise des Anglerverbandes und des Bundes für Umwelt und Naturschutz zu ersetzen. Zunächst müssen wir in der Diskussion hierzu aufpassen, dass wir nicht gegenüber diesen ehrenamtlich engagierten Menschen Schaden anrichten, den sie nicht verursacht haben, indem behauptet wird, dass diese Menschen das Geld fälschlich eingesetzt haben. Das Verfahren ist zu prüfen. Aber ich finde, hier wird an zahlreichen Stellen unterstellt, dass die Menschen, die das Geld erhalten haben, es auch falsch eingesetzt haben. Solch einen Eindruck dürfen wir nicht vermitteln! Es braucht auch die Anerkennung der Arbeit des Landesrechnungshofs. Hier zeigt sich nämlich, wie gut unser demokratisches System organisiert ist, weil es Kontrollinstanzen gibt, die aufpassen, dass am Ende Steuergeld dafür eingesetzt wird, wofür es vorgesehen ist. Es ist eine Stärke der Demokratie, dass das alles transparent passiert, dass jeder nachlesen kann, was kritisiert und infrage gestellt wird. Deswegen gilt mein ausdrücklicher Dank dem Landesrechnungshof. Im Jahresbericht wird die gut recherchierte, sachlich bewertete und deutlich dargestellte Einordnung auch zum Landesbüro Naturschutz Niedersachsen aufgezeigt. Wir Abgeordnete nehmen diese Hinweise sehr ernst und begleiten und kontrollieren den Umgang damit. Der Landesrechnungshof war es auch, der das Umweltministerium frühzeitig als aufgefallen ist, dass nicht sicher ist, ob die Bezahlung von einigen Mitarbeitenden korrekt gestaltet ist auf diesen Umstand hingewiesen hat. Das Umweltministerium hat unverzüglich Prüfungen aufgenommen. Diese sind sogar in Teilen schon abgeschlossen. Ein Teil des Geldes wurde bereits zurückgezahlt. Das hat der Minister im Ausschuss berichtet. Hierbei handelt es sich nicht um die Gehaltszahlungen in Gänze oder um Gehälter, die unmoralisch hoch gewesen wären es geht nicht um eine Dienstwagenaffäre oder eine Finca irgendwo auf einer Insel, sondern um den Umstand, dass bei vier Mitarbeitenden des LabüN infrage steht, ob sie mehr Geld bekommen haben als Menschen, die vergleichbare Qualifikationen haben und in öffentlichen Einrichtungen angestellt sind. Das ist das Besserstellungsverbot. Bei dem Fall, der bereits überprüft worden ist und bei dem es auch schon Rückzahlungen gab, geht es um eine Überbezahlung von monatlich etwa 120 Euro. Diese Zahlung war und ist rechtlich falsch, und so etwas geht nicht. Die Frage ist der Umgang mit einer solchen Situation. Der Landesrechnungshof hat seine Arbeit gut gemacht, und die Landesregierung hat gehandelt, handelt weiter und prüft. Daraus werden Erfahrungen gezogen, und Strukturen werden gestärkt, um so etwas zukünftig zu vermeiden. Aber es geht hier um Mitarbeitende, die eventuell zu Unrecht Geld bekommen haben, denen ich unterstelle: Sie haben nicht absichtlich zu Unrecht mehr Geld eingefordert. Hier ist der nötige Respekt auch gegenüber den Personen geboten. Die Prüfungen sind ordentlich abzuschließen, und nicht die Personen sind zu verurteilen. Genauso verhält es sich mit den Förderungen der Verbände. Aber ich habe nur begrenzte Redezeit, deswegen kann ich nicht ausführlicher darauf eingehen. Ein Hinweis im Jahresbericht des Landesrechnungshofs bezieht sich auf die Frage, ob das Landesbüro seiner Aufgabe und die Landesregierung der Kontrolle darüber nachkommt. Es gibt bei Planungen immer wieder Zweifel an der Umweltverträglichkeit. Das hatten wir quasi in der vorhergehenden Aktuellen Stunde schon. Jeder hier im Raum kennt das aus seinem oder ihrem Wahlkreis. Das LabüN unterstützt die Umwelt- und Naturschutzverbände bei der Erstellung von Stellungnahmen in eben diesen Verfahren. Das hat für die Beteiligten bei Planungsprozessen egal, ob das Gesetze oder Bauvorhaben sind nicht nur den Vorteil, dass es eine Stellungnahme anstelle von zehn gibt. Der Ausspruch von Aristoteles trifft hier den Nagel auf den Kopf: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Einzelteile. - Die Stellungnahmen werden nämlich nicht einfach zusammenkopiert, sondern miteinander abgestimmt. Man kann sich schnell vorstellen, dass bei einer Abstimmung beispielsweise zwischen der Jägerschaft und dem Naturschutzbund und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald mehr entsteht als ohne diese Abstimmungen. Es entsteht Kommunikation, es entstehen Kompromisse und machbare Lösungsansätze, die dann mit viel höherer Wahrscheinlichkeit in der Realität tragfähig sind und konstruktiv zu Lösungen beitragen. Hier muss festgestellt werden, ob die Qualität dieser Arbeit dem Zweck der Förderung entspricht. Damit werden sich nun einige Experten beschäftigen. Wir im Parlament werden den Prozess jedenfalls begleiten. Die Prüfungen werden wir abwarten müssen und daraus unsere Schlüsse ziehen. Am Ende steht im besten Fall eine Lösung, die es allen Beteiligten ohne vergrößerte Bürokratie ermöglicht, ihrer Aufgabe rechtssicher und ‑konform nachzugehen. Daran arbeiten wir mit. Vielen Dank.

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Verena Kämmerling CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja lustig, dass ich als Mitglied der Oppositionsfraktion zu diesem Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, als Erste rede. Aber nun gut. In Niedersachsen wichtiges Thema, wir sind uns einig, das kann ich vorwegnehmen schützen rund 1 200 km Deiche unsere Küsten- und Flussregionen. Dahinter stehen über 100 Deichverbände, viele davon getragen von ehrenamtlichem Engagement - Menschen, die sich bei Wind und Wetter um Kontrolle, Pflege und Instandhaltung kümmern. Diese Arbeit verdient Respekt, und sie braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Deichschutz ist nämlich mehr als eine technische Aufgabe. Es geht um Existenzen, um unsere Lebensgrundlagen, um Sicherheit. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes reagiert das Land auf ein grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Denn danach waren die bisherigen Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer verfassungswidrig. Das hat nicht nur eine Reform bei der Grundsteuer notwendig gemacht, sondern auch in allen anderen Bereichen, die die alten Einheitswerte als Bemessungsgrundlage verwendet haben. Es geht also darum, bei der Erhebung der Deichbeiträge Rechtssicherheit herzustellen. Die Gesetzesänderung stellt den Deichverbänden ein Instrument zur Verfügung, mit dem die Beiträge künftig auf der Grundlage objektiver Daten erhoben werden können, etwa aus dem Liegenschaftskataster. Das klingt nicht nur technisch, das ist auch technisch. Aber die neue Methode der Beitragsberechnung ist für die Deichverbände nicht verpflichtend. Den Deichverbänden bleibt die Entscheidung selber überlassen, ob sie diesen Weg der Beitragserhebung gehen wollen. Das halten wir auch für richtig, denn die örtlichen Gegebenheiten sind sehr unterschiedlich. Was in einer Region praktikabel ist, kann andernorts schwer umsetzbar sein. Was wir als CDU-Fraktion unterstützen, ist der Grundansatz: Wer vom Hochwasserschutz profitiert, soll sich daran auch angemessen beteiligen. Dazu dient eben auch eine faire Beitragsberechnung. Meine Damen und Herren, in Zeiten zunehmender Extremwetterlagen ist der Hochwasserschutz keine Nischenaufgabe. Es geht um den Schutz von Leben, von Eigentum und von Infrastruktur und damit um eine zentrale staatliche Verantwortung. Die Deichverbände leisten dabei einen unschätzbaren Beitrag. Sie brauchen Planungssicherheit und rechtssichere Grundlagen. Als CDU-Fraktion sagen wir deshalb: Die Änderungen sind notwendig und nach der Ausschussberatung auch ausgewogen. Wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zu. Vielen Dank.

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Carina Hermann CDU

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Liebe Frau Kollegin Camuz, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Da auch Sie sich in Ihrem Redebeitrag wieder ausschließlich auf die Vergangenheitsbewältigung beschränken: Ist Ihnen denn bekannt, dass die Große Koalition von 2018 bis 2022 183 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen hat und Sie jetzt gerade einmal 39 neue Stellen geschaffen haben und dass die 50 keine echten neuen Stellen, sondern teilweise umverlagerte Stellen sind? Haben Sie darüber Kenntnis? Bitteschön! Vielen Dank, Frau Kollegin Hermann.

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Pascal Leddin GRÜNE

Drohnen, Desinformation, Destabilisierung - hybriden Bedrohungen entschlossen entgegentreten

So, Sie können beginnen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neuen Angreifer tragen keine Uniform. Sie kommen nicht mit Panzern über Grenzen. Sie kommen über Glasfaserkabel, über soziale Netzwerke, über den Himmel - lautlos, anonym und gefährlich. Und sie treffen mitten in das Herz unserer offenen Gesellschaft: unsere Verwaltungen, unsere Infrastrukturen, unser Vertrauen. Was wir gerade erleben, das ist kein Krieg, aber es ist auch kein Frieden. Es ist das Dazwischen - eine neue Form der Bedrohung, hybride Kriegsführung. Sie kommen nicht mit Marschbefehlen oder Flaggen. Sie kommen als E‑Mail, als Facebook‑Post, als surrendes Geräusch über einer Umspannanlage. Wer heute noch glaubt, Niedersachsen sei zu weit weg vom geopolitischen Spielfeld, der irrt. Wir stehen in einem neuen Zeitalter der Bedrohung, und wir müssen es ernst nehmen. Denn die Realität ist unbequem, aber sehr eindeutig: In Niedersachsen wurden allein im vergangenen Jahr 131 Drohnen in der Nähe kritischer Einrichtungen gesichtet, mehr als jemals zuvor: über dem Fliegerhorst Nordholz, in der Nähe von Gasspeichern, in Sichtweite von militärischen Häfen. Gleichzeitig laufen Cyberangriffe auf Kommunalverwaltungen - auf den ersten Blick nicht spektakulär, aber hochwirksam. Und währenddessen kursieren in sozialen Netzwerken Lügen über Impfungen, über Geflüchtete, über Politikerinnen und Politiker. Sie kommen nicht als Debatte, sie kommen als Desinformation, oft aus bekannten Quellen, häufig russischen Ursprungs, gezielt aufgeladen mit Emotion und Empörung; wir haben es gerade erlebt. Und was ist das Ziel dieser Strategie? Nicht unbedingt der unmittelbare Schaden, sondern die langfristige Wirkung. Ziel ist, Unsicherheit zu säen, Vertrauen zu untergraben, Demokratien mürbe zu machen. Was früher durch militärische Konfrontation geschah, passiert heute durch Zersetzung - nicht durch Bomben, sondern durch Zweifel. Gerade deshalb braucht es jetzt eine klare Haltung, eine unmissverständliche Antwort. Denn eines ist klar: Sie kommen aus Russland, nicht von irgendwem, nicht aus irgendwelchen Kanälen, sondern von einem Staat, der seit Jahren versucht, die Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung zu erschüttern. Russland führt einen Angriffskrieg in der Ukraine - mit Bomben. Und Russland führt einen Angriff auf unsere Demokratie - mit Bots, Saboteuren und gezielter Propaganda. Wer das nicht sehen will, macht sich mitschuldig. Deshalb müssen wir auch über jene sprechen, die diesen Zustand nicht nur ignorieren, sondern ihn auch noch befeuern. Die AfD spielt in dieser Situation eine ganz gefährliche Rolle. Ihr kleiner Exkurs zur Impfung hat es gerade ziemlich deutlich gezeigt: Sie vergleichen unsere Regierung mit totalitären Regimen. Das ist daneben, sogar sehr daneben. Während Behörden ermitteln, verharmlosen Sie. Während der Verfassungsschutz warnt, schieben Sie die Schuld auf grüne Meinungslenkung. Während andere Demokratien unter russischem Einfluss leiden, verbreitet die AfD russische Narrative. Das ist nicht Opposition, das ist Anbiederung. Und es ist nicht harmlos, es ist eine Gefahr für unsere Sicherheit. Niedersachsen hat erste Antworten gegeben: ein Lagezentrum für hybride Bedrohungen, mehr Investitionen in Cybersicherheit, Informationskampagnen gegen Desinformation. Das ist richtig, aber es reicht noch nicht. Was wir zusätzlich brauchen, ist ein neues Bewusstsein, das die Verteidigung unserer Demokratie nicht nur als Aufgabe der Sicherheitsbehörden sieht, sondern als kollektive Verantwortung. Demokratie ist keine Dienstleistung, sie ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Hybride Angriffe zielen auf Vertrauen; also müssen wir Vertrauen stärken. Sie zielen auf Spaltung; also müssen wir Zusammenhalt fördern. Und sie zielen auf Unsichtbarkeit; also müssen wir Sichtbarkeit schaffen. Die neuen Angriffe tragen keine Uniform, aber sie haben ein Ziel: unsere Freiheit. Unsere Demokratie mag verletzlich wirken, aber sie ist auch sehr wehrhaft. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Leddin. - Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet:

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Thorsten Paul Moriße AfD

Unterrichtung durch die Justizministerin im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Oldenburg

Sie haben das Wort, Herr Moriße. Kritik an Ihrer Amtsführung, Frau Ministerin Wahlmann, ist berechtigt, richtig und wichtig. Nur so kann man besser handeln. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass unser Justizsystem und insbesondere die Gerichte überlastet sind, ist hinlänglich bekannt. Sie beschleunigen per Verordnung das Asylverfahren und zünden damit eine Klagewelle von Einsprüchen gegen abgelehnte Asylverfahren, die unsere Gerichte überfordern. Das sind die Nebenwirkungen von all dem, was von Rot-Grün dem Justizwesen in der Verwaltung, sozial und im Strafrecht auferlegt wird. Skandalös ist aber, dass wir hier im Parlament durch einen Geschäftsordnungsantrag der CDU erfahren müssen, dass wieder ein geständiger Straftäter vorzeitig aus der U‑Haft entlassen werden musste, weil die Staatsanwaltschaften und Gerichte ihren Aufgaben wegen der Überlastung nicht nachkommen können. Wie sollen Bürger, die Opfer von Straftaten werden, noch Vertrauen in den Rechtsstaat fassen? Wie sollen Strafen noch eine abschreckende Wirkung haben, wenn bereits bei der Strafverfolgung solche Ergebnisse im Raum stehen? Ihre rot-grüne Politik, meine Damen und Herren, erweckt den Eindruck, als ob Sie nicht redliche Bürger, sondern eine ganz andere Klientel vertreten. Straftaten müssen verfolgt und sanktioniert werden und nicht im Aktenschrank verstauben. Wir werden das im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen im Auge behalten und fordern mehr Transparenz für die Opposition. Wenn Sie heute Ihre E-Mails gelesen haben: Es ist eine Antwort auf meine Anfrage gekommen. Nur mal zur Info: 2024 12 000 Asylverfahren vor dem Verwaltungsgericht und mittlerweile im ersten Quartal 2025 50 % von 2024 - das heißt, über 6 000 Verfahren. Wer weiß, was da noch kommt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christian Meyer

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Bitte sehr, Herr Minister Meyer! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich weise nur darauf hin ich weiß jetzt nicht, wie viel Grünland und Schilf in Ostfriesland ist: Es geht dort um landwirtschaftliche Schäden, die wir ausgleichen. Deshalb haben wir auch dort die Bejagung von Nilgans, Kanadagans, Graugans außerhalb der Vogelschutzgebiete ausgeweitet. Am Dümmer ist es eine Naturschutzmaßnahme, um das Schilf usw. dort zu schützen. Deshalb sind wir dort an einem anderen Punkt. Natürlich haben die Vögel ein anderes Verhalten. Die nordischen Gastvögel kommen hierher, um Energie aufzutanken und dann wieder zurückzufliegen. Die Gänse, die am Dümmer sind, sind eine heimische Population. Deshalb geht es auch darum, dass man dann ein Bestandsmanagement durchführen will und kann. Für alles findet eine rechtliche Prüfung statt. Aber Sie versuchen, uns hier irgendwie hinter die Binse zu führen. Sie bringen Schilfbestände und Gänse in einen anderen Zusammenhang als zu der zugegebenermaßen vorhandenen und deshalb auch auszugleichenden Belastung, die Landwirte auf Acker und Grünland haben, wenn Gänse dort zu landwirtschaftlichen Schäden führen. Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt der Kollege Dr. Mohrmann.

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Andrea Prell SPD

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

wie mein Name es hergeben möchte. Ich möchte fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass auch heute noch die durchschnittliche Laborratte, mit der ja medizinisch viel getestet wird, sechs Wochen alt und überwiegend männlich ist. Weil Sie ja sagten, dass sich das schon lange angepasst hat. Noch mal, bitte! Entschuldigung, ich habe Sie akustisch nicht verstanden. Ob Ihnen bekannt ist, dass die durchschnittliche Laborratte heute immer noch sechs Wochen alt und männlich ist. Ja, das habe ich auch gelesen. Aber das hat sicherlich nichts mit der Bevorzugung des männlichen Geschlechts zu tun. Wir wissen jetzt auch zum

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Ulf Prange SPD

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Vielen Dank, Herr Kollege Prange. - Liebe Kolleginnen und Kollegen,

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Eine migrationspolitische Wende einleiten: - Die Vorgaben aus geltendem Recht endlich umsetzen! - Vollziehbar Ausreisepflichtige konsequent und im großen Stil abschieben! - Rückkehr Ausreisewilliger fördern! - Kommunen und Sozialkassen entlasten!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Wir diskutieren über einen Antrag der AfD-Fraktion. Die AfD suggeriert, zu wissen, wie eine migrationspolitische Wende auszusehen hat. Ich lasse es mir nicht nehmen, an dieser Stelle die Gelegenheit zu nutzen, um hier in diesem Parlament darzulegen, wie eine migrationspolitische Wende auszusehen hat. An der Stelle erlaube ich mir, Professor Aladin El-Mafaalani, der unter anderem Migrationsforscher ist, zu zitieren: Bald gehen alle Babyboomer in Ruhestand, und das bringt große Probleme mit sich. Wir werden mehr Migration brauchen, und das ist nicht änderbar. Deutschland verändert sich, und wir müssen offensiv damit umgehen, denn das ist jahrzehntelang versäumt worden. Das bringt Herausforderungen mit sich, die mit einer Bewusstseinsschaffung für das Thema zu tun haben, mit Infrastrukturproblemen und mit Problemen durch den demografischen Wandel, der längst da ist. Wir haben diese Herausforderungen, und wir gehen auf eine Art und Weise mit diesem Thema um, als hätten wir es nicht verstanden. Wir werden nicht darum herumkommen, die Migrationsgesellschaft, die wir haben, alleine unseres Wohlstands wegen quasi gestalten zu müssen. Ich bin in die Politik gegangen, um meinen Beitrag zur Gestaltung der Migrationsgesellschaft zu leisten. Dafür werde ich selbstverständlich jeden Tag mit den demokratischen Fraktionen in diesem Hohen Haus konstruktiv streiten. Hass, Hetze und Menschenverachtung der AfD-Fraktion, die Sie hier im Parlament und sonst wo verbreiten, stellen wir uns entschieden entgegen. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen

Ganz bestimmt nicht. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Kurku, ich möchte jetzt mal ein bisschen Faktenlage reinbringen. Sie sagen, unter Assad war Syrien nicht sicher. Jetzt gab es einen Regimewechsel. Wenn 1 Million Syrer wegen Assad fliehen und Assad jetzt weg ist, dann kann man doch darüber nachdenken, ob es nicht möglich ist, dass diese Syrer wieder zurückkehren. Das zeigen ja vor allem die Demonstrationen auch hier in Hannover, wo Tausende Syrer den Regimewechsel gefeiert haben. Diese Menschen sind doch die Allerersten, die jetzt zurückkehren und das Land wiederaufbauen können. Sie sprachen davon, dass wir die Arbeitnehmer brauchen. Im Einzelfall mag das ja auch stimmen. Aber ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Syrer in der Gesamterwerbsquote in Deutschland gerade mal 0,6 % ausmachen, und das bei 1 Million Menschen. 350 000 erwerbsfähige Syrer sind im Bürgergeld. Wir können doch nicht davon sprechen, dass wir davon abhängig sind. Nein, das ist eine große Belastung für unsere Sozialsysteme. Deswegen ist es mehr als legitim, dass wir hier in Niedersachsen zumindest die freiwillige Rückkehr anbieten. Hören Sie bitte auf, alles mit Ihrem „Hass und Hetze" und Ihren wirklich billigen Narrativen zu kommentieren. Sie haben keine Argumente. Was Sie tun, ist, einfach eine richtig miese Migrationspolitik zu machen. Vielen Dank. Herr Ku rku wird jetzt antworten. Bitteschön!

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Schwere Vorwürfe gegen das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen - warum interessierte sich das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nicht?

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Finanzierung des LabüN hat durch das offensichtliche Fehlverhalten des Umweltministeriums in der Öffentlichkeit den Eindruck von Untreue entstehen lassen. Genau so etwas untergräbt das Vertrauen der Menschen in die demokratischen Institutionen. Herr Minister Meyer, Herr Ministerpräsident Lies, solche Vorgänge können wir nicht gebrauchen. Sie tragen Verantwortung in Ihren Funktionen als amtierender Umweltminister, als vormaliger Umweltminister und als jetziger Chef der Landesregierung. Frau Kollegin Schneider, natürlich haben das LabüN und seine Gesellschafter darauf vertraut, dass das Umweltministerium als Mittelgeber und Prüfbehörde rechtskonform handelt. Sehr geehrte Damen und Herren, genau dieses Vertrauen hat sich aber als ungerechtfertigt erwiesen. Der Landesrechnungshof hat eindeutig festgestellt: Das Umweltministerium hat als Bewilligungsbehörde über Jahre hinweg die rechtlichen Grundlagen nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Nun ist es öffentlich: fehlende Ergebniskontrollen, Verstöße gegen das Besserstellungsverbot, ungeklärte Rückforderungen bis hin zu Medienberichten über Veruntreuung, keine Nachweise für das notwendige Landesinteresse. Das System wurde über zehn Jahre toleriert. 2 Millionen Euro stehen hier auf dem Spiel - eine Summe, die nicht nur für die Verbände relevant ist, sondern natürlich auch für die Steuerzahler, Frau Kollegin. Nochmal zur Klarstellung: Es gab keine Erfolgskontrolle und keine Prüfung, ob die Förderzwecke überhaupt erreicht wurden. Kurz gesagt: Man bekommt den Eindruck, dass hier nach Gutsherrenart Geld verteilt wurde. Kein Wunder, dass der Landesrechnungshof empfiehlt, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, um die Vorgänge aufzuklären. - Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, meine Damen und Herren! In der Land & Forst kommentierte die Chefredakteurin Maren Diersing-Espenhorst ziemlich treffend: „Kann mir bitte irgendjemand erklären, wie es sein kann, dass Sie, liebe Landwirtinnen und Landwirte, mehrmals jährlich mit den immer gleichen Kontrollen Ihrer Betriebe gepiesackt werden. Es unser Umweltministerium aber seit zehn Jahren nicht ein einziges Mal schafft, zu überprüfen, ob das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen GbR kurz LabüN überhaupt den Zweck erfüllt, für den es vom damaligen Umweltminister Stefan Wenzel gegründet wurde." Weder die damaligen Minister Wenzel und Lies noch der aktuelle Minister Meyer haben dieses Problem in den Griff bekommen. Herrn Minister Meyer dürfte sehr wohl bekannt sein, dass zuständige Stellen unverzüglich dafür Sorge tragen müssen, dass festgestellte Schäden beseitigt werden. Denn der Landesrechnungshof hat im September letzten Jahres mündlich und im Oktober schriftlich informiert. Bis zur Veröffentlichung vor wenigen Tagen war von Ihnen zu diesem Thema nichts zu hören. Erst mit der jetzt einsetzenden öffentlichen Aufmerksamkeit wurde kurzfristig eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung des Umweltausschusses am 13. Juni eine Unterrichtung des Ausschusses angesetzt. Weder die Mitglieder noch die Presse waren vorab darüber informiert. In der Landespressekonferenz danach kritisierten Sie, Herr Meyer, dann den Landesrechnungshof. Herr Umweltminister Meyer, ich will Ihnen sagen: Dafür sollten Sie sich beim Landesrechnungshof entschuldigen! Denn es ist genau dessen Aufgabe, die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung zu überwachen. Das hat in Ihrem Hause über Jahre offenkundig nicht stattgefunden. Noch mal: Dieses unzulässige System läuft nun seit etwa zehn Jahren. Jede Verzögerung der staatsanwaltschaftlichen Aufklärung ist untragbar und im Übrigen in aller Schärfe zu verurteilen. Denn hier steckt nämlich die eigentliche Brisanz. Sollte sich nämlich herausstellen, dass Rückforderungsansprüche nun durch Verjährung verloren gehen, dann hätten wir hier im Haus einen handfesten Skandal, meine Damen und Herren. Wir danken dem Landesrechnungshof für seine sorgfältige Arbeit. Nun besteht die Chance, dieses seit einem Jahrzehnt etablierte Fehlverhalten zu beenden. Herr Ministerpräsident Lies, daran werden wir Sie ganz persönlich messen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Nicolas Breer GRÜNE

21. Eingabenübersicht

Moin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was haben Lena Düpont, Jens Gieseke und David McAllister gemeinsam? - Ja, das sind super Leute. Ich finde sie auch sehr sympathisch. Das ist richtig. - Genau. Ich brauche noch ein bisschen mehr Stimmung. Denn gleichzeitig haben diese auch im EU-Parlament dem Vorschlag zum Wohlergehen von Hunden und Katzen zugestimmt. Darin geht es nämlich auch um ein Verbot von Zuchten, die übermäßige körperliche Merkmale aufweisen, sowie ein Verbot der Verwendung dieser Tiere in Shows, Ausstellungen oder Wettbewerben. Jetzt dürfen Sie von der CDU auch gerne wieder applaudieren. Genau das ist nämlich gut so. Die EVP hat gesehen, dass das ein wichtiger Punkt ist. Deshalb ist Ihr Votum, glaube ich, an der Stelle verkehrt. Schließlich hatten wir im Petitionsausschuss zwei sehr versierte Mitarbeitende des Ministeriums, Frau Dr. Haake und Frau Dr. Vossler, die uns über eine Stunde lang darüber berichtet haben, was es damit auf sich hat. Das erste Votum, das die CDU-Fraktion dazu vorschlug, war „Erwägung", dann „Berücksichtigung", und dann ist man zu „Material" übergegangen. Mein Verständnis dessen ist: Sie konnten nicht ganz eingestehen, dass die regierungstragenden Fraktionen dort mit „Sach- und Rechtslage" ein gutes Votum gegeben haben. Mit „Material" konnten Sie dann noch ein bisschen Gegenwind liefern, was gar nicht so viel gebracht hat. Vielen Dank.

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Instagram, TikTok und Co.: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche - Falsch- und Desinformationen eindämmen

Wie können Sie das zusammenbringen? Frau Präsidentin! Herr Schepelmann, vielen Dank für Ihre Frage. Vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworten will. Natürlich hören wir auch Ihnen bei Ihren Anträgen immer aufmerksam zu. Aber zur Handynutzung an Schulen haben wir im vorletzten Plenum bereits mit einem Entschließungsantrag ausführlich Stellung genommen. Das wissen Sie ja auch.

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Volker Bajus GRÜNE

Unterrichtung durch die Justizministerin im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Oldenburg

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ganz froh, dass Herr Calderone zumindest zu der richtigen Tonalität zurückgefunden hat, auch wenn mir manche seiner Worte noch immer unangemessen erscheinen. Was hat die CDU hier heute Morgen gemacht? - Sie hat eine Unterrichtung beantragt. Das ist erst mal ein ganz normaler Vorgang. Dann hat aber in der Tat Frau Hermann bereits eine Bewertung über Informationen vorgenommen, die angeblich noch gar nicht vorlagen. Sie hat dabei sehr geschickt den Eindruck erweckt ich weiß nicht, wie es Ihnen ging: Da ist jemand aus der Haft entlassen worden, das muss ein ganz, ganz schwerer Junge sein, Clankriminalität! - Sie hat also mit Buzzwords gearbeitet. Das hat Herr Calderone gerade noch einmal wiederholt. Ich trage einmal vor, um was es hier geht. Es geht um 16 Fälle von Betrug und um 84 Fälle von Urkundenfälschung. Das ist jetzt nicht nichts, das ist schon eine ganze Menge, was man da auf dem Kerbholz hat. Aber die Assoziation bei uns allen heute Morgen war doch: Gewalt, Erpressung, also schwerste Kriminalität. Genau das wollten Sie suggerieren: dass die öffentliche Sicherheit in Gefahr ist, weil dieser Mann entlassen worden ist. ‑ Doch, doch. Das war genau das, was Sie wollen. Das ist Ihre Methode, und das müssen Sie sich an dieser Stelle anhören. Sie blasen einzelne Fälle zum Skandal auf, um das Vertrauen in den Rechtsstaat, in die Integrität unserer Justiz und die Mitarbeitenden zu untergraben. Meine Damen und Herren, das lassen wir nicht durchgehen! Das ist nicht in Ordnung. Wir haben das ja heute auch bei der Aktuellen Stunde gesehen. Sie wollen ja gar nicht zur Kenntnis nehmen, was in der Zwischenzeit hier in der Justiz geschehen ist. Ich bin Herrn Calderone dankbar, dass er gesagt hat: Wir haben strukturelle Defizite in der Ausstattung der Justiz. Seit vielen Perioden, das ist so. Das heißt: sowohl unter einer schwarz-gelben als auch unter einer rot-grünen als auch unter einer rot-schwarzen und jetzt erneut unter einer rot-grünen Regierung. Aber uns zu unterstellen, dass wir systematisch nichts machen würden, ist angesichts einer doch imponierenden Leistungsbilanz, die Frau Wahlmann hier heute Morgen vorgetragen hat, nicht nachzuvollziehen. Sie war übrigens so imponierend, dass sogar der Präsident intervenieren musste wenn ich das so sagen darf, dass jetzt doch eine gewisse Länge erreicht sei, die den üblichen Zeitrahmen sprengen würde. Das ist schon erstaunlich. Das habe ich hier noch nicht erlebt. Denn es war ja eine imponierende Länge an Erfolgen, und die muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen. Sie müssen sich auch auf die Agenda schreiben, dass Sie nicht aus einem Einzelfall auf alles schließen. In der Staatsanwaltschaft Hannover gibt es jemand, der offensichtlich sonst würde jetzt nicht Anklage erhoben; wir schauen mit Interesse darauf, wie der Prozess verläuft Hinweise an die organisierte Kriminalität, an die Kokainmafia weitergegeben hat. Sie bauschen auch diesen Fall so auf das gilt übrigens auch für das Fehlen einer Unterschrift, wo offensichtlich einem Mitarbeiter in der Staatsanwaltschaft ein Fehler unterlaufen ist, dass man bei der Staatsanwaltschaft Hannover dort arbeiten über 100 StaatsanwältInnen den Eindruck hätte: Da funktioniert ja überhaupt nichts mehr! Welches Feedback geben Sie eigentlich diesen Menschen für deren tägliche Arbeit? Ich finde, das ist schwer erträglich. Sie sollten da noch einmal über Ihr eigenes Rechtsstaatsverständnis nachdenken. Man bekommt den Eindruck auch da wären etwas mehr Nachdenklichkeit und Tonalität bei der CDU angemessen: Nachdem wir offensichtlich die größte Stellensteigerung seit Langem auf den Weg gebracht haben, einiges bei den Zulagen gemacht haben und damit Justizberufe attraktiver gemacht haben, beim Thema Bauen endlich den Knoten durchgeschlagen haben da ist ja bei Frau Havliza gar nichts passiert und hier auch mit kleinen Bauvorhaben einiges machen in der letzten politischen Liste zum Beispiel die Erweiterung der JVA Lingen, wäre es an der Zeit, sich einfach mal selbstkritisch auf die Rolle als Opposition zu beschränken, die Fälle herauszunehmen, bei denen Sie zu Recht nachhaken und zu Recht auch noch einmal nachfragen. Mit Ihrer systematischen Kritik, als sei in diesem Land die Justiz nicht mehr arbeitsfähig, reden Sie an der Stelle im Grunde der AfD das Wort. Darüber würde ich noch einmal nachdenken. Das Gegenteil ist der Fall. Da wird mehr denn je ein guter Job gemacht. Wir haben hier eine gute Ministerin. Ich warte seit Langem auf konkrete Vorschläge von Ihnen. Die gibt es einfach nicht. Alles, was Sie können, ist, hier die Dinge schlecht zu reden und dick zu reden. Das ist einfach nicht richtig. Insofern, finde ich, ist das eher peinlich, was Sie hier heute wieder abgeliefert haben. Vielen Dank.

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Christian Meyer

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Herr Meyer wird antworten. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung setzt sehr darauf, einfach, günstiger und schneller zu handeln. Das wollen wir, und das haben wir gerade bei der Umstellung der Wolfsförderung gemacht. Vorher musste man für Zäune Anträge stellen und drei Angebote vorlegen. Es gab riesige Vorgaben, und im Anschluss musste aufwendig geprüft werden. Inzwischen haben wir auf eine Pauschale umgestellt. Alle Landwirte am Deich, die die Pauschale von, ich glaube, 40 oder 50 Euro entgegennehmen, müssen einen Grundschutz leisten. Aber der Staat kümmert sich nicht, ob sie einen gebrauchten Zaun kaufen oder ob der Zaun zwei Zentimeter höher ist, als beantragt wurde. Es geht nur darum, dass der Grundschutz gewährleistet sein muss. Wir wollen das gleiche Prinzip anwenden wie beim Kommunalfördergesetz: Die Kommunen sollen nicht Anträge stellen, wo wir eine Bewilligungsstelle haben, sondern wir wollen mehr Vertrauen geben. Aber natürlich wird es eine nachträgliche Kontrolle geben, ob die Vergabe zweckgebunden erfolgt ist. Wir planen sozusagen ein Naturfördergesetz, mit dem man verschiedene Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen fördern könnte. Bei den Naturparks beispielsweise muss jeder einzelne Naturpark im Rahmen der Förderung, die der Landtag, ich glaube, in Höhe von 100 000 Euro beschlossen hatte, einen Antrag stellen. Das ist sehr aufwendig. Deshalb wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, das Ehrenamt in den Umweltverbänden zu stärken, damit sie sich um Stellungnahmen und die Interessen kümmern können, um weder eine lange Dokumentation noch eine lange Überlegung erstellen zu müssen, und zwar immer nur für ein Jahr. Wir setzen vielmehr auf eine stärkere dauerhafte Förderung, die auch zur Qualitätssicherung beitragen würde. Das werden wir natürlich dem Landtag vorstellen, weil natürlich nur der Landtag die Gesetze beschließen kann. Aber das hatten wir unabhängig davon schon einmal vor. Ich war letztens bei den Umweltverbänden, die mit Bingo zusammen sind, wo viele Stiftungen und dergleichen sind, die sich eben auch beschweren, dass die Bewilligung von Fördermitteln, die man für Umwelt- und Naturschutz von unterschiedlichen Institutionen beantragt, sehr lange dauert und dass es auch sehr aufwendig ist. Deshalb will die Landesregierung in allen Bereichen die Effektivität stärken und die Bürokratie abbauen. Das heißt eben auch, dass wir dort zu schlankeren und einfacheren Verfahren kommen wollen. Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD:

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Harm Rykena AfD

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

den Tagesordnungspunkten 4 und 5. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass die vorliegenden drei Tagesordnungspunkte zusammen behandelt werden, ist zumindest ein bisschen unglücklich. Sie haben nur insofern miteinander zu tun, als sie alle drei den Bereich Bildung behandeln. Zu den beiden Erstberatungen an dieser Stelle nur so viel: Die CDU begründet ihren Gesetzentwurf zur Digitalisierung damit, dass digitale Endgeräte im Alltag der Menschen eine immer größere Rolle spielen und dieser Umstand auch im Schulgesetz seinen Niederschlag finden muss: einerseits in der grundsätzlichen Verankerung, andererseits in der Restriktion ausschließlich auf Unterricht. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Über die weitere Ausgestaltung wird im Ausschuss sicherlich ausgiebig zu beraten sein. Dann bringt die Union einen Antrag zur Stärkung von Medienkompetenz an Schulen ein. Dieser ist heute überhaupt nicht besprochen worden. - Von der CDU ja, aber von den anderen Parteien nicht. Inhaltlich liest sich das nicht schlecht. Die Maßnahmen, die dort aufgeführt werden, kann ich durchaus nachvollziehen. Es wird sich zeigen, ob der Antrag es in vergleichbarer Form durch die parlamentarischen Beratungen schafft oder ob Rot-Grün das Thema letztendlich kapert und unter dem Stichwort „Medienkompetenz" daraus einen mehr oder weniger schlecht getarnten Versuch macht, den sogenannten Kampf gegen rechts weiter zu verstärken. Das hat bisher schon nicht funktioniert und zu entgegengesetzten Reaktionen in der Schülerschaft geführt. Die beste Tarnung hilft halt nichts, wenn fortwährend Freiheiten, insbesondere die Meinungsfreiheit, eingeschränkt werden. An dieser Stelle bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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Christoph Willeke SPD

Verlängerung der Zulassung von Glyphosat: Das Pflanzenschutzrecht faktenbasiert gestalten, die Versorgung mit heimischen Nahrungsmitteln sichern und Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft verhindern

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um Glyphosat und damit um mehr als um ein Pflanzenschutzmittel wie jedes andere. Es geht um das bekannte und emotionalisierte Totalherbizid. Es geht auch um das Verhältnis von Landwirtschaft und Natur- und Artenschutz, um wissenschaftliche Erkenntnis, sachliche Abwägung und politische Glaubwürdigkeit. Und es geht auch um die Frage: Welche Schlüsse ziehen wir aus Erkenntnissen, Risiken und Interessen? Wie wägen wir das ab? Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist der europäische Beschluss zur Verlängerung der Glyphosat-Zulassung längst Realität. Realität ist auch: Die Mitgliedstaaten haben es in der Hand, nationale Ergänzungen vorzunehmen. Und genau das hat der ehemalige Bundesminister Özdemir getan, zum Beispiel für die Anwendung in Parkanlagen. Ich kann das nachvollziehen, und ich kann auch nachvollziehen, dass dies das Arbeiten in den Parks für viele aufwendiger macht. Es ist und bleibt nun einmal eine Abwägung. Im CDU-Antrag steht viel Sinnvolles, aber etwas überholt ist das Ganze schon. Sie fordern unter Punkt 2, ein zum 1. Januar 2024 in Kraft tretendes Anwendungsverbot zu stoppen, welches es dann ja auch nicht gab. Da muss man sich schon fragen, warum Sie diesen Antrag nicht irgendwann aus dem Verfahren gezogen haben und wir uns heute Abend dieses Thema um die Ohren hauen. Dieses Anwendungsverbot war eigentlich auch Ihr einziger Aufhänger. In vier von sechs Punkten möchten Sie dann alles tun, um möglichst wenig Pflanzenschutzmittel auszubringen. Das finden wir auch gut: fördern, forschen, züchten, beraten. Und dann fordern Sie noch einmal, dass man sich zum integrierten Pflanzenschutz bekennt. Schauen Sie gerne in die Pflanzenschutzmittel-Reduktionsstrategie des Landes Niedersachsen! Dann sind eigentlich auch schon alle sechs Punkte besprochen. Konkret wurde es, wie gesagt, nur einmal: im angesprochenen Punkt 2, und der ist seit dem 1. Januar 2024 veraltet. Darüber hinaus ist ein Glyphosat-Verbot auch kein originäres Landesthema. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie diesen Antrag auch unter einem CDU-Landwirtschaftsminister gestellt hätten. So als Randnotiz: Die bedeutendste nationale Einschränkung von Glyphosat gibt es in Wasserschutzgebieten, und diese Einschränkung trat am 8. September 2021 in Kraft. Damals war die Ampel noch nicht im Amt. Die Landwirtschaftsministerin hieß damals genauso wie die aktuelle Bundestagspräsidentin: Julia Klöckner. Liebe CDU, da hat die Ampel gar nicht so viel eingeschränkt, würde ich sagen. Da haben Sie stärker eingeschränkt, als es die Ampel jemals getan hat. Einen Punkt im Antrag möchte ich auch ausdrücklich loben, weil ich glaube, dass es dort einen enormen Hebel gibt: das Thema Spot-Spraying und allgemein Precision Farming im Pflanzenschutz. Das bietet großes Potenzial. Das sollten wir uns noch mal genauer anschauen. Die EFSA mag keine kritischen Problembereiche gefunden haben, aber sie benennt auch Datenlücken und offene Fragen. Wer das überliest, handelt nicht faktenbasiert, wie es der Antrag suggeriert, sondern interessengeleitet. Ich möchte in diesem Zusammenhang an einen Gedanken erinnern, der in der Anhörung mehrfach genannt worden ist. Einen Moment, Kollege Willeke. Bevor Sie den Gedanken freien Lauf lassen: Lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Jensen zu? Nein, danke. Alles gut. Nein, ich lasse die Zwischenfrage nicht zu. In der Landwirtschaft geht es nicht um kurzfristige Erträge. Es geht um langfristige Ertragsfähigkeit, um den Schutz unserer Lebensgrundlagen. Die Landwirtschaft hat breiten Rückhalt in der Bevölkerung und genießt hohes Ansehen, auch weil Landwirtschaft in Generationen denkt. Landwirte und Politik tragen gemeinsam diese Verantwortung. Der Antrag der CDU ist politisch veraltet, unkonkret in vielen Teilen, allgemeiner Konsens oder schon seit Jahren in der Umsetzung. Deshalb haben wir ihn im Ausschuss abgelehnt und empfehlen auch hier die Ablehnung. Sie haben damals ein aktuelles Thema aufgegriffen. Ich bin etwas überrascht, dass Sie den Antrag nicht irgendwann wieder eingefangen haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Omid Najafi AfD

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Herzlichen Dank, Herr Sachtleben. - Der nächste Redner kommt von der AfD-Fraktion. Herr Najafi, Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs sprach ich die Energy Performance of Buildings Directive der EU an, welche klimaneutrale Neugebäude ab 2030 vorsieht, was ja praktisch unmöglich ist. Das heißt, in dieser Richtlinie ist festgeschrieben, dass der gesamte Neubau zum Erliegen kommt. Sie sieht auch Zwangssanierungen bis 2030 und 2033 vor. Das hatte ich bereits in der ersten Beratung erwähnt. Herr Frölich von der CDU begann ja seine Rede, dass „die Richtlinie ... dem Baugewerbe Sorgen" bereite. Er „glaube nicht, dass sie in der Form, wie sie aktuell geplant ist, umgesetzt werden" könne. Das waren ja Ihre Worte. Doch das Problem an dieser Richtlinie ist, dass sie bereits Schaden anrichtet, solange sie gültig ist. Solange sie aktiv ist, richtig sie Schaden an. Wenn diese Richtlinie das ist die EU-Richtlinie 2024/1275; sie wurde letztes Jahr abgesegnet 2028 wieder abgeschafft werden sollte, dann richtet sie vier Jahre lang Schaden an, weil sie Investitionsvorhaben verprellt. Ein Investor würde einen Neubau nicht tätigen und so auch keinen Wohnraum schaffen, weil er von dieser Richtlinie nun einmal verprellt wird. Das ist das große Problem an dieser EU-Richtlinie. Mit diesem Gesetzentwurf soll die Fahrradabstellplatzpflicht eingepflegt werden, welche wir natürlich ablehnen. Wir waren auch gegen den Wegfall der Parkplatzpflicht; das eint uns in dieser Hinsicht. In der Anhörung haben die kommunalen Spitzenverbände den § 2 Abs. 7, die Umnutzung des Dachgeschosses, nun mal bemängelt. Das sehen wir ähnlich kritisch, da hier in die Bebauungspläne der Kommunen also die Planungshoheit der Gemeinden eingegriffen wird. Weiterhin sollen Maßnahmen aus der EU-RED‑III-Richtlinie in die Bauordnung eingepflegt werden, welche wir ebenfalls für nicht sehr sinnvoll halten. Generell wurden die Richtlinien der EU teils eins zu eins ins Deutsche übersetzt, ohne sich über die eigentliche Bedeutung Gedanken zu machen. Ich bin dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dankbar dafür, dass er den Gesetzentwurf von dieser Nachlässigkeit befreien konnte. Eine Stilblüte gab es noch in den Ausschussberatungen. Sie kam von Herrn Sachtleben. Ich möchte sie Ihnen nicht vorenthalten. Sie lautete ich zitiere: Ein Balkon ist ein Luxusgut. - Das haben Sie genau so geäußert. Es ist schon ziemlich entlarvend, zu sagen, ein Balkon sei ein Luxusgut. Bald sind auch noch Zweizimmerwohnungen ebenfalls Luxusgüter. Das ist der Sozialismus: Wir sollen alle gleich arm sein. Ziel dieses Gesetzentwurfs war ja, dass Sie neuen Wohnraum schaffen wollten - durch den Ausbau von Dachgeschossen, welche juristisch nicht als oberstes Geschoss gelten. Aber ich möchte jetzt keine Vertiefung der Begrifflichkeiten hier wagen. Das Problem ist, dass das Baugewerbe nicht wegen der Unzulänglichkeiten der NBauO zusammenbricht, sondern wegen der Planungsunsicherheit, ausgehend von Ihren Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene: einmal natürlich die EU-Richtlinien, die CO2-Bepreisung, das Heizungsverbot. Wenn die Bürger wirklich realisieren würden, was in den nächsten Jahren auf sie zukommt, dann hätten wir hier eigentlich nur noch die AfD sitzen, oder wir hätten Zustimmungswerte von 80 %, weil das wirklich unfassbar ist in dieser Hinsicht. Das Problem der Baubranche sind nun einmal auch die Baustoffkosten, die exorbitant gestiegen sind - aufgrund der Energiepreisinflation, ebenfalls durch Sie hervorgerufen, durch die Energiewende. Eine wirklich vernünftige Maßnahme wäre es, mal zu versuchen, die Betonkosten auf unter 100 Euro je Kubikmeter zu senken. Das wäre eine Maßnahme, die wirklich dem Baugewerbe helfen würde. Letztes Jahr hatten wir ein Minus von 20 % bei den Wohnungsbaugenehmigungen. Im Vergleich zu 2022 liegen wir schon bei minus 50 %. Die Krux ist das versuche ich immer wieder Ihnen nahezulegen: Was nützt eine Bauordnung, wenn es kein Baugewerbe mehr gibt? - Das haben Sie bis jetzt nicht verstanden. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Wir werden aber Ihrem Entschließungsantrag zustimmen. Er sieht auch ein paar Punkte vor, die wir als ein bisschen problematisch ansehen. So problematisch sind sie allerdings nicht: Sie bitten die Landesregierung, „eine Erweiterung der Abrissanzeige und die Einführung eines Abrisskatasters in der Niedersächsischen Bauordnung zu prüfen". Das ist allerdings nur ein Prüfauftrag. Wenn Sie das wirklich einführen würden, falls das in Gesetzesform gegossen werden sollte ich hoffe nicht!, dann würden wir das ablehnen. Herr Najafi, lassen Sie eine Zwischenfrage von Bündnis 90/Die Grünen zu? Von welchem Kollegen? Herrn Breer. Ja, gerne. Ich habe nur noch 30 Sekunden, dann kann ich die Redezeit verlängern. Gerne! -

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Christoph Bratmann SPD

Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!

Bitteschön, Herr Br atmann! Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Hilbers, der Antrag davon gehe ich stark aus wird heute nicht beschlossen werden; denn er ist obsolet. Und warum ist er obsolet? Weil der Bundestagswahlkampf schon seit einigen Monaten beendet ist. Wir haben eine neue Regierung im Bund. Man muss sich diesen Antrag mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Drittel der Forderungen richtet sich an die Landespolitik. Zwei Drittel richten sich an den Bund. Das war also reiner Wahlkampf und nichts anderes, liebe Kolleginnen und Kollegen, was da im Januar vorgelegt wurde. Der landespolitische Teil ist auch ziemlich schnell erzählt. Und da wollen wir mal etwas Positives voranstellen: Wir sind uns da in vielen Punkten einig. Die Forderungen an die Landespolitik werden auch schon von der Landesregierung bearbeitet, und denen haben sich auch schon die Fraktionen von SPD und Grünen gewidmet. Wer vorhin bei der Einbringung des Antrages „Niedersachsen 2030" zugehört hat, der hat festgestellt: Das sind Aufgaben, bei denen wir uns einig sind. Bürokratieabbau, Einführung des Once-Only-Prinzips zur Digitalisierung, Vereinheitlichung von Verwaltungsvorgängen, Bauantragsverfahren beschleunigen, Investitionen in die Hafeninfrastruktur, Sanierung von Brücken und Straßen - all das steht auch in unserem Antrag. All das sind Daueraufgaben, denen sich die Landesregierung längst widmet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ansonsten kann ich mich noch an die Einbringung erinnern. Da wurde vom früheren Finanzminister das finanzpolitische Hohelied der Opposition gesungen, also der Dreiklang: Wir müssen Steuern senken, wir müssen mehr investieren, und wir müssen härter sparen. Das war im Übrigen auch der Duktus der CDU auf Bundesebene im Wahlkampf, als man versprochen hat, man würde ein 100‑Milliarden-Euro-Entlastungspaket für unsere Wirtschaft auflegen. Zur Gegenfinanzierung haben Carsten Linnemann, aber auch Friedrich Merz immer gesagt: Das finanzieren wir mit Kürzungen beim Bürgergeld. Nun heißt das Bürgergeld Grundsicherung, und klar ist: Viel zu kürzen gibt es da nicht. Da kann man vielleicht durch verschärfte Sanktionen noch die eine oder andere Milliarde einsparen. Das war es dann aber auch. Deswegen hat man nun den Kern der neuen Wirtschaftspolitik, den Kern des Investitionsboosters und den Kern der Investitionen, die wir jetzt erleben werden und die im Übrigen auch richtig sind, beschlossen, und zwar ein 500‑Milliarden-Euro-Investitionspaket an der Schuldenbremse vorbei zuzüglich einer Reform der Schuldenbremse: genau das, was wir als SPD und Grüne im Kern immer gefordert haben und was Sie uns immer verweigert haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Somit muss man ganz klar sagen: Die CDU hat auf Bundesebene nichts anderes gemacht als massive Wählertäuschung, während die Grünen staatspolitische Verantwortung gezeigt haben. Denn als längst klar war, dass sie nicht mehr an einer Regierung beteiligt werden, haben sie sich nicht gefragt: „Was zahlt jetzt bei uns politisch ein?", sondern sie haben Verantwortung gezeigt und diesem Milliardenpaket zugestimmt. Das ist aller Ehren wert. Das kann man, glaube ich, an dieser Stelle auch noch mal sagen. Es ist gut, dass es dieses Paket gibt. Das wird auch für uns in Niedersachsen etwas bringen. Gut ist auch, dass der sogenannte Investitionsbooster nicht zulasten der Schwächsten geht, nämlich der Kommunen. Die sind in Niedersachsen alle am Limit. Das konnte man gestern Abend beim Städtetag gut erfahren. Egal, ob die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Bürgermeisterinnen von der CDU, von der SPD, von den Grünen oder parteilos sind - alle haben das Gleiche gesagt: Sie sind finanziell am Limit. Deswegen wäre es auch fatal gewesen, wenn wir ein Investitionspaket oder ein Entlastungspaket zulasten der Kommunen gemacht hätten. Ich bin auch Olaf Lies dankbar, der sich dafür eingesetzt hat, dass das nicht zulasten der Länder geht. Was da jetzt auf den Weg gekommen ist, ist, glaube ich, dazu geeignet, uns in der Wirtschaft weiterzubringen. Aktuell nehmen wir ja auch Signale wahr, dass gerade die niedersächsische Wirtschaft wieder wächst. Dieses zarte Pflänzchen müssen wir weiter pflegen. Wir sind gewillt, das zu tun. Diesen Antrag brauchen wir dafür nicht. Vielen Dank.

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Falko Mohrs

Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss am Anfang sehr deutlich festhalten: Dieser Antrag der AfD-Fraktion widerspricht dem, was er eigentlich vorgibt zu schützen: die Wissenschaftsfreiheit. Meine Damen und Herren, in Artikel 5 Abs. 3 unseres Grundgesetzes heißt es: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." Dieser, wie ich finde, sehr schnörkellose und klare Satz ist eine direkte Lehre aus den Jahren der Naziherrschaft zuvor, die ganz explizit die kritischen Stimmen und das kritische Denken der Wissenschaft unterdrückt hat. Damit hat unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung von Anfang eine klare Bedeutungsgrenze gezogen, was es in diesem Land heißt, kritisch zu denken, kritisch zu forschen und damit unabhängig Wissenschaft zu betreiben. Wir als Landesregierung stehen hinter genau diesem schnörkellosen wie klaren Bekenntnis zur Wissenschaft. Nach meiner Lesart Ihres Antrags diffamieren Sie damit die Wissenschaft und vor allem die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in diesem Land exzellent forschen. Dem muss ich in aller Deutlichkeit widersprechen! Ich will Ihnen sagen, wo Wissenschaft unfrei ist: Wissenschaft ist unfrei in Russland, in China, wo nämlich genau gesagt wird, was in eine Doktrin des Staates passt und was nicht. Unfrei ist die Wissenschaft in zunehmenden Teilen inzwischen auch in den USA. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, da Sie sagen, dass die Fragen des Geschlechts für Sie zu irgendwelchen sogenannten Agendawissenschaften gehörten. Die Ideologisierung von Trump führt dazu, dass Daten unzugänglich gemacht werden, in denen es darum geht, wie man bei der Transplantation von Organen zwischen Männern und Frauen besondere Merkmale in der Frage der Immunsuppression beachten muss. Das, meine Damen und Herren, gefährdet Leben! Die Ideologisierung von Wissenschaft, das Unterdrücken von Erkenntnis gefährdet ganz konkret das Leben auf dieser Welt. Dem müssen wir entgegentreten! Deswegen, meine Damen und Herren, kann ich im Namen der Landesregierung nur die Empfehlung des Ausschusses unterstützen. Was unter dem vorgeblichen „Entideologisieren" daherkommt, ist am Ende eine ideologisierte Exklusion von bestimmten Wissenschaftsbereichen und Erkenntnissen. Insofern, meine Damen und Herren, danke ich dem Ausschuss für eine gute Debatte und für eine, wie ich finde, absolut richtige Beschlussempfehlung, diesen Antrag abzulehnen. Ich kann Sie nur auffordern, diesem Beispiel des Ausschusses zu folgen. Vielen herzlichen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Vorsitzende. - Sehr geehrter Herr Minister Meyer, ich lasse Sie aus der Nummer nicht raus. Vor dem Hintergrund, dass Sie in Ihrer letzten Antwort sagten, die Graugänse könne man doch schon im Sommer bejagen: Was nützt es aber einem Landwirt, der 75 000 Euro Schaden hat, wenn es nicht die Graugänse sind, die bei ihm zu Schäden führen, sondern eben die nordischen Gänse? Bitte sehr, Herr Minister Meyer!

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Miriam Staudte

Blauzungenkrankheit, Afrikanische Schweinepest, Aviäre Influenza & Co.: Eine faire Lastenverteilung beim Ausbruch von Tierseuchen sicherstellen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Grundsätzlich gilt, dass wir in Niedersachsen tatsächlich gut aufgestellt sind, was die Seuchenbekämpfung betrifft, weil wir in Niedersachsen leider viel Erfahrung mit der Thematik haben. Auch die grundsätzlichen Regelungen der Tierseuchenkasse, finde ich, sind gut und abgewogen. Es gibt Anreize dafür, auf jeden Fall zu melden. Wenn man eine Tierseuche im Bestand hat und Tiere gekeult werden müssen, dann gibt es auch Entschädigungen. Aber wo bei Tierseuchen Prävention betrieben werden kann, muss natürlich auch diese angereizt werden. Insofern finde ich es richtig, dass wir das System nicht grundsätzlich wandeln, sondern an ihm festhalten. Ich glaube, gerade bei der Blauzungenkrankheit haben wir in Niedersachsen wirklich alles gemacht, was ging. Wir haben uns bei der Bundesebene immer für die Verfügbarkeit der Impfstoffe eingesetzt und geschaut, dass es keine Lücken bei den Zulassungen gibt. Wir haben auch immer wieder aufgeklärt und appelliert, dass wirklich geimpft werden muss. Wenn dann Impfstoffe verfügbar sind, muss man natürlich auch schauen, dass die Förderungen wieder abgeschmolzen werden. Ich finde, wir können, was die Schafe angeht, mit den Impfquoten sehr zufrieden sein. Bei der Rinderhaltung liegen wir noch knapp unter 50% . Da können wir einfach nur appellieren: Sie müssen impfen; ansonsten gibt es Verluste oder starke Leistungseinbrüche. Ich würde Sie bitten, das an Ihre Tierhalterinnen und Tierhalter weiterzutragen. Ich finde, wir haben gut aufgeklärt. Wir hatten Videokonferenzen angeboten und über 500 Teilnehmende. Ich glaube, darunter waren auch wirklich viele Multiplikatoren. Beim Thema ASP und Restriktionen haben wir wirklich noch ein Riesenproblem. Hier die Bitte in Richtung CDU, sich an den Bundesagrarminister zu wenden. Ich glaube, er hat als Bayer mit der Thematik noch nicht so viel zu tun gehabt. Ich habe ihn schon darauf angesprochen. Bitte unterstützen Sie uns! Sie wissen alle: Wir müssen es schaffen, dass die gesunden Tiere leichter vermarktet werden können. Ansonsten wird dieses Damoklesschwert weiter über der Branche hängen und Investitionen, auch Umbaumaßnahmen für Tierwohlställe, behindern. Ich hoffe sehr, dass wir hier weiter an einem Strang ziehen. Danke schön.

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André Bock CDU

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Vielen Dank für diese Minute. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich habe ganz deutlich betont: Wir die Demokraten in diesem Hause sollten uns an dieser Stelle nicht zur Geisel der AfD machen. Das schließt meine Fraktion mit ein. Von einem Esel habe ich nicht gesprochen. Ich muss feststellen: Sie haben leider die politische Dimension dieser Debatte, die auch in der Bevölkerung läuft und wahrgenommen wird, nicht erkannt. Es geht doch nicht darum, dass etwas bewusst verschwiegen werden soll. Aber wir müssen doch schauen: Wem überlassen wir insbesondere in den Social Media das Feld, gerade bei dieser Thematik? Das sind doch nicht die rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger und die Demokraten in diesem Lande. Da sind die Populisten unterwegs, die immer nur in eine Ecke stellen. Deswegen müssen wir in solchen Fällen Transparenz schaffen. Es kann ja auch so laufen, dass durch Transparenz deutlich wird, dass ganz wenige Migranten entsprechende Taten vollbringen. Also sagen wir doch den Menschen in diesem Land, was los ist! Wir wollen Offenheit und Transparenz in diesem Lande schaffen, damit das Vertrauen in die demokratischen Fraktionen wieder steigt. Und noch einmal: Wir lassen uns nicht zur Geisel von bestimmten Populisten ob von rechts oder links machen! Wir sind für die demokratische Mitte verantwortlich, und das werden wir den Menschen auch immer wieder deutlich machen - auch mit mehr Transparenz in der Kriminalstatistik. Vielen Dank. Herr Bock, Sie haben von einem Fehler der Präsidentin

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Instagram, TikTok und Co.: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche - Falsch- und Desinformationen eindämmen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Soziale Medien brauchen klare Spielregeln statt digitaler Wild-West-Zonen. Zum einen geht es dabei um nicht weniger als die Sicherheit unserer Demokratie, und zum anderen müssen wir einen Schwerpunkt auf den Kinder- und Jugendschutz setzen. Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer digitalen Welt auf, in der Begriffe wie „TikTok", „Instagram" oder „YouTube" keine Fremdwörter, sondern fester Bestandteil ihres Lebens sind. Ein kurzer Austausch im Klassenchat, die Vernetzung mit anderen Jugendlichen, politische Teilhabe - all das könnte Social Media sein. Wir sehen aber auch, wie sich daraus in der Zwischenzeit ein hoch riskanter Raum herausgebildet hat. Statt Kreativität, Austausch, Information steht nicht selten anderes im Vordergrund: Cybermobbing, sexualisierte und bildbasierte Gewalt, extremistische Propaganda, Desinformationskampagnen oder aber auch gesundheitsgefährdende Trends. Auch das konnten wir im kürzlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht feststellen: wie rechtsextreme Netzwerke Social Media nutzen, um Jugendliche zu radikalisieren. Wenn ich mir den Wortbeitrag der Kollegin aus der AfD anhöre, dann fühle ich mich hierin auch bestätigt. Wir sehen, wie sich solche Inhalte anscheinend ungehindert verbreiten, und das häufig auch noch verstärkt durch die Algorithmen der großen Tech-Konzerne. Das ist ein systemisches Problem, dem wir nicht allein mit Warnhinweisen begegnen können. Wir brauchen eine ganz konsequente Regulierung dieser Plattformen durch klare Vorgaben. Das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag tun. Ein verpflichtendes Mindestalter von 14 und die Einführung von Kinder- und Jugendschutzkonten müssen im Vordergrund stehen. Gleichzeitig wollen wir Jugendliche natürlich dabei unterstützen, einen gesunden und verantwortungsvollen Zugang zu den sozialen Medien zu bekommen. Medienkompetenz darf dabei kein Zusatzwissen sein. Deswegen wollen wir die Schulen auch weiterhin auf ihrem Weg dabei unterstützen, ihre Lehrangebote in diesem Bereich auszubauen. Hierzu gehört ganz klar auch die Erwachsenenbildung. Wir wollen Eltern dabei unterstützen, ihren grundrechtlich verbrieften Erziehungsauftrag auch in einer digitalen Welt wahrnehmen zu können. Die Zusammenarbeit mit Partnerinnen wie der Niedersächsischen Landesmedienanstalt oder der Landeszentrale für politische Bildung ist hierfür essenziell und soll intensiviert werden. Doch Bildung alleine reicht natürlich nicht. Die Plattformbetreiber tragen eine besondere Verantwortung - gerade deshalb, weil sie mit den Daten junger NutzerInnen hohe Gewinne erwirtschaften. Es kann doch nicht sein, dass Algorithmen allein auf maximale Interaktionen getrimmt sind und dabei Inhalte mit selbstverletzendem Verhalten, sexualisierter Sprache oder extremistischer Ideologie unkontrolliert millionenfach verbreitet werden. Der Digital Services Act der EU und das Digitale-Dienste-Gesetz in Deutschland sind dazu wichtige Schritte, aber die Umsetzung stockt. Wir fordern deshalb die Landesregierung dazu auf, sich auf der Bundes- und Europaebene für eine konsequente Umsetzung starkzumachen. Entschuldigen Sie, Herr Schulz-Hendel! Es gibt von Herrn Schepelmann den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Würden Sie sie zulassen? Ja, bitte! Bitteschön! Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen.

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, das Deichvorland für die Gänse wieder attraktiver zu gestalten, um das dahinterliegende Land von den Problemen der Gänse zu entlasten. Herr Minister Meyer, bitte sehr!

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Verena Kämmerling CDU

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Aus welchen Gründen wurden innerhalb des fast zehnjährigen Förderzeitraums des LabüN durch das MU keine Erfolgskontrollen durchgeführt, insbesondere während der Amtszeiten der Minister Wenzel und Lies?

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Miriam Staudte

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Frau Staudte, bitte! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich ganz ausdrücklich für den Antrag von SPD und Grünen zu dem wichtigen Thema Ernährung. Ich habe mir berichten lassen, dass die Ausschussanhörung wirklich intensiv war. Der Saal war so voll, dass nicht alle Platz gefunden haben. Aber was sagt uns das? Dass die Menschen sich dafür interessieren, dass sie sich dafür einsetzen, dass die Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung in den Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen etc. besser wird. Ich finde es wirklich sehr, sehr schade, dass bei so einem wichtigen Thema heute kein Konsens erreicht werden kann, obwohl teilweise auch auf Ihre Belange eingegangen worden ist. Ich glaube, wir stehen in Niedersachsen mit unseren Aktivitäten im Ländervergleich grundsätzlich ganz gut da. Wir haben die drei Vernetzungsstellen für die Bereiche Kita, Schule und Senioren, die durch die finanzielle Unterstützung jetzt weiter abgesichert werden können. Wir haben das Ernährungsteam der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Und wir haben die DGE, die schon angesprochen worden ist und die im Übrigen keine grüne Vorfeldorganisation ist ‑ es gibt sie seit 1953. Sie arbeitet wissenschaftsbasiert, und sie entwickelt ihre Empfehlungen weiter. Es tut mir leid, dass vielleicht nicht allen im Haus immer passt und schmeckt, was empfohlen wird. Aber die Empfehlungen orientieren sich am Thema Gesundheit, am Thema Klimaschutz, am Thema Auswirkungen unserer Ernährung etc. Sie sind fachlich basiert, wissenschaftsbasiert und richtig und wichtig. Ich weiß, die Gemeinschaftsverpflegung ist ein hochkomplexes Thema. Schulträger, Kultusministerium, Landesschulbehörden, Lehrerschaft, Eltern und natürlich Schülerinnen und Schüler - alle sind involviert. Ich finde es gut, dass wir jetzt mit diesem Ansatz, Modellprojekte zu entwickeln, voranschreiten, dass wir Erfahrungen sammeln, wie wir die Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung auch hinsichtlich des Bildungsauftrags verbessern können. Ich würde mich freuen, wenn Sie noch mal in sich gingen und diese Projekte insgesamt unterstützten. Ich glaube, bei Ihnen vor Ort wird sehr genau verfolgt werden, wie die Erfahrungen sind. Und ich würde mich natürlich auch freuen, wenn wir von einer Diskussion um Freiwilligkeit wegkämen. Wir brauchen gute Angebote. Freiwilligkeit bedeutet letztlich, dass wir uns damit abfinden sollen, dass manche Kinder ohne Schulbrot in die Schule kommen, dass dann in der Mittagspause eine Chipstüte am Kiosk gekauft wird. Das kann nicht die Zukunft sein. Informieren Sie sich über den Ernährungszustand, die Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen! Das ist ein hoch dringliches Thema. Ich bedanke mich bei allen, die sich insbesondere im ehrenamtlichen Bereich für dieses Thema einsetzen, von den Landfrauen bis zu den Ernährungsräten, und wünsche mir einfach ein paar mehr gemeinsame Signale. Vielen Dank.

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Falko Mohrs

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Danke schön, Frau Schütze. - Der Minister antwortet. Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete Schütze, in der Tat ist es aus unserer Sicht sehr wichtig, sich nicht mit Blick auf die laufende, sondern auf die folgende Förderperiode intensiv damit auseinanderzusetzen, wie erfolgreich die Exzellenzstrategie ist. Meine Überzeugung ist, dass es um die Ausgestaltung geht. Es geht nicht um das Ob. Ich habe eben schon deutlich gemacht, dass die Exzellenzstrategie in der Frage der internationalen Sichtbarkeit und Profilierung ein echtes Erfolgsmodell ist - damals initiiert von Edelgard Bulmahn, die auch in Niedersachsen durch die seinerzeitige Exzellenzinitiative sehr bekannt ist. Ich glaube, dass diese Kernziele erreicht wurden. Man muss sich trotzdem immer wieder fragen, ob ihre Ausgestaltung in allen Dimensionen ausreichend und passgenau ist. Insofern werden wir diese Evaluation sehr ernst nehmen, aber ich glaube, die Debatte wird in genau diese Richtung gehen. Vielen Dank. Danke schön, Herr Minister. -

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Sie haben das Wort. Frau Präsidentin, danke schön, dass ich das Wort ergreifen darf. Wir haben es heute schon mehrfach erlebt, dass die AfD mit Zitaten um sich wirft. Wer mich kennt, weiß, dass ein Zitat „No risk, no fun" nicht von mir sein kann. Entweder belegen Sie das, oder Sie entschuldigen sich! Herr Najafi, wenn Sie antworten möchten,

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Lukas Reinken CDU

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

der Abgeordnete Reinken. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass bereits in der letzten Förderperiode der Exzellenzstrategie sechs Exzellenzcluster in Niedersachsen vorhanden waren und somit jetzt keine höhere Anzahl dabei herausgekommen ist, und auch vor dem Hintergrund, dass man im relativen Vergleich nach der Größe der Bundesländer nur auf einem mageren zehnten Rang der Bundesländer liegt, frage ich die Landesregierung, wie sie zu der Einschätzung kommt, das Ganze sei ein „Riesenerfolg", wie es der Minister gegenüber der Presse genannt hat, oder „starkes Zeichen", wie er es gerade in der Beantwortung der Anfrage genannt hat. Vielen Dank, Herr Reinken. - Herr Minister schreitet zum Rednerpult.

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Carina Hermann CDU

Mitteilungen der Präsidentin

Geschäftsordnung vor. Die Regularien sind Ihnen bekannt, Frau Hermann. Ich gebe Ihnen das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Justizministerin Wahlmann die noch nicht im Saal ist, das Oberlandesgericht Oldenburg hat in der letzten Woche entschieden, ein mutmaßliches Mitglied eines kriminellen Clans wegen einer strukturellen Überlastung des Landgerichts Osnabrück aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Deshalb beantrage ich für die CDU-Landtagsfraktion gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt: Sofortige Unterrichtung durch die Justizministerin zum Beschluss des OLG Oldenburg (Aktenzeichen 1 Ws 197/25) aus der letzten Woche zur Entlassung eines mutmaßlichen Clan-Mitglieds aus der U‑Haft und zur Überlastungssituation der niedersächsischen Strafkammern. Zur Begründung: Der genannte Beschluss aus der letzten Woche betrifft nach unserem heutigen Kenntnisstand einen Angeklagten, dem unter anderem Urkundenfälschung in 84 Fällen und Betrug in 16 Fällen vorgeworfen wird. Das Oberlandesgericht stellt in seinem Beschluss ausdrücklich fest: Alle Voraussetzungen einer Untersuchungshaft liegen weiterhin vor. Es besteht Fluchtgefahr, es besteht Wiederholungsgefahr, und es gibt einen dringenden Tatverdacht. Der Haftbefehl musste jedoch aufgehoben werden - nicht weil der Tatverdacht entfallen wäre, nicht weil es mildernde Umstände gäbe, sondern allein, weil das Landgericht Osnabrück mit dem Verfahren nicht hinterherkommt, und das, obwohl der Beschuldigte die Taten im Wesentlichen eingeräumt hat. Das Oberlandesgericht spricht ausdrücklich von einer strukturellen Überlastung der Strafkammern. Ich zitiere aus dem Beschluss: „Vielmehr liegt die vorliegende Überlastung der Strafkammer letztendlich in einem ‑ unter Beschleunigungsgesichtspunkten nicht hinnehmbaren strukturellen Defizit der Justiz aufgrund einer dauerhaft unzureichenden Personalausstattung und ‑verwaltung." Zudem spricht das OLG von einem Verstoß gegen das verfassungsrechtlich garantierte Beschleunigungsgebot - ein rechtsstaatliches Prinzip. Frau Ministerin Wahlmann, wir wollen von Ihnen hier, jetzt und heute, eine Erklärung zu dieser schwerwiegenden Feststellung des Oberlandesgerichts, zumal wir es hier offenbar nicht mit einem Einzelfall zu tun haben. Auch das begründet noch mal meinen Antrag auf sofortige Unterrichtung. Denn uns liegen Hinweise vor, dass dies nicht das einzige Verfahren ist, bei dem Obergerichte in den letzten Wochen einen Haftbefehl aufgehoben haben. Lassen Sie es mich klar sagen: Die Justiz trifft daran keine Schuld. Das Landgericht Osnabrück hat im Hinblick auf die aktuellen Bedingungen keine Chance, hier zügiger zu verfahren. Das ist allein die Verantwortlichkeit dieser Landesregierung und dieser Justizministerin. Vielen Dank.

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Lara Evers CDU

Die Rückkehr syrischer Staatsbürger vorbereiten und unterstützen

die vorne am Rednerpult steht, und niemand anders. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion zur Rückkehr syrischer Staatsangehöriger wirkt vordergründig strukturiert. Bei näherem Hinsehen aber wird deutlich: Er ist integrationspolitisch riskant und in weiten Teilen unrealistisch. Für uns als CDU steht fest: Wir brauchen klare Regeln in der Migrationspolitik. Wir brauchen Verfahren, die verlässlich, rechtsstaatlich und konsequent sind. Es müssen Rückführungen möglich sein, insbesondere von Menschen, die keine Schutzperspektive mehr haben oder sich nicht an unsere Ordnung halten. Aber das, was die AfD hier beantragt, ist keine praktikable Politik, sondern ein pauschales Konzept ohne Rücksicht auf Einzelfallprüfungen, auf geltendes Recht und auf Integrationserfolge in unserem Land. In Niedersachsen leben über 100 000 Menschen mit syrischem Hintergrund. Viele von ihnen sind angekommen. Sie arbeiten, sie gründen Familien, sie engagieren sich in Vereinen. Sie alle unter Generalverdacht zu stellen, ist nicht nur unangemessen, sondern gefährlich vereinfachend. Wenn in diesem Antrag gefordert wird, sämtliche Einbürgerungsverfahren auszusetzen und Rückkehrbüros mit Plakatkampagnen einzurichten, dann stellt sich nicht nur die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit, sondern auch nach der politischen Haltung dahinter. Auch der Vorschlag, nun eine landesweite Kampagne für die Rückkehr nach Syrien mit Plakaten und Flyern in arabischer Sprache zu starten, ignoriert die weiterhin unklare Lage Syriens. Das stellt die Betroffenen unter Druck, anstatt sie zu beraten und ernst zu nehmen. Das ist nicht nur verantwortungslos - das ist Aktionismus auf dem Rücken schutzbedürftiger Menschen. Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion stehen für eine Migrationspolitik, die Recht und Ordnung sichert, die Rückkehr ermöglicht, wo es geboten ist, aber eben auch Integration fördert und einfordert. Der Antrag der AfD hilft weder der Verwaltung noch den Menschen, die hier leben, und schon gar nicht den demokratischen Kräften in Syrien, die jetzt auf Stabilität und Unterstützung angewiesen sind. Was Syrien braucht, ist der Aufbau von Frieden und demokratischen Strukturen. Was Deutschland braucht, ist eine vernünftige Migrationspolitik und keine polemische Stimmungsmache. Wir lehnen deshalb den Antrag der AfD ab, weil er mehr verunsichert, als dass er Orientierung bietet, weil er pauschal urteilt, statt differenziert zu prüfen und weil er dem Anspruch an eine seriöse und verantwortungsvolle Migrationspolitik nicht gerecht wird. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Herr Bothe, Sie haben das Wort. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Begriff „Indemnität" leitet sich vom lateinischen Wort „indemnitas" ab, das sinngemäß „Verantwortungsfreiheit" bedeutet. Damit ist die Freistellung gewählter Abgeordneter von jeglicher staatlichen Verfolgung gemeint. Diese Freistellung umfasst sowohl disziplinarrechtliche und zivilrechtliche als auch strafrechtliche Verfolgung. Die Indemnität ist aus den Erfahrungen unserer Geschichte entstanden und bildet ein Verfahrenshindernis im Strafprozess. Im Unterschied zur Immunität kann die Indemnität nicht aufgehoben werden und bleibt auch nach Ende des Mandats bestehen. Damit schützt die Indemnität die Freiheit des Abgeordneten und die freie Arbeit des Parlaments. Meine Damen und Herren, dieser Schutz kann sich aber nur entfalten, wenn er lückenlos und umfassend ist. Nach dem Stand der derzeitigen Fassung des Artikels 14 der Niedersächsischen Verfassung, welcher die Indemnität regelt, ist dieser Schutz bisher leider nur unzureichend gewährleistet. Der Grund dafür liegt in der Beschränkung des Schutzes vor Verfolgung, welcher sich lediglich auf Äußerungen von Abgeordneten in einer Debatte im Plenum, in einem Ausschuss oder in einer Fraktionssitzung erstreckt. Meine Damen und Herren, das ist aber in Zeiten einer Mediendemokratie nicht mehr zeitgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner sogenannten Ramelow-Entscheidung die Grundbedingung des freien Mandats herausgestellt und deutlich befunden, dass die Kommunikationsbeziehung zwischen den Abgeordneten und den Wählern frei von jeglicher staatlichen Beeinflussung zu sein hat und dass es keine exekutive Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle des Abgeordneten geben darf. Grüße an dieser Stelle an den niedersächsischen Verfassungsschutz! Meine Damen und Herren, damit ist klar, dass das ungehinderte Wirken der Opposition durch Ausübung des freien Mandats der Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist. Letzteres hat insbesondere in der Verfassung der neuen Bundesländer und nach der deutschen Wiedervereinigung seinen Niederschlag gefunden. Es bedarf daher auch in der Niedersächsischen Verfassung einer entsprechenden Ergänzung. Demnach sollten auch alle parlamentarischen Initiativen und Äußerungen eines Abgeordneten auf Versammlungen, auf Parteitagen und vor allem auch in den sozialen Medien geschützt werden. Meine Damen und Herren, genau hier befinden wir uns mittlerweile in einem Spannungsfeld. Das international umstrittene Vorgehen der weisungsgebundenen Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet, der ZHIN, bei der Göttinger Staatsanwaltschaft zeigt auf besonders negative Weise, wie notwendig es ist, unsere Verfassung an die vom Bundesverfassungsgericht klargestellten Voraussetzungen für ein freies Mandat anzupassen. Lassen Sie mich das mal klar und deutlich sagen: Eine Staatsanwaltschaft, welche sogar bei gewählten Abgeordneten das Grundrecht auf Meinungsfreiheit infrage stellt, gefährdet die Demokratie und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Für uns steht fest: Die Gefahr politisch motivierter Verfahren unter zum Teil Anfeuerungsrufen von Parlamentarischen Geschäftsführern der Regierungsfraktionen, wie im Fall der Abgeordneten Behrendt geschehen, muss dringend entgegengetreten werden. Ermittlungsverfahren durch weisungsgebundene Staatsanwaltschaften dürfen in einer Demokratie niemals Kampfmittel der Regierung gegen die Opposition sein. Denn dies würde zwangsläufig bedeuten, dass die freie Rede als wichtigstes Arbeitsmittel des Abgeordneten unter den Vorbehalt eines repressiven Staates und seiner ausführenden Organe gestellt wird. Aber es passiert schon zum Teil. Es wirkt manchmal wie ein Kampf um die Rede- und Äußerungskultur, die jetzt neuerdings aus dem Innenleben des Staatsapparates in Niedersachsen und seiner ausführenden Organe geführt wird. Aber dem stellen wir uns deutlich entgegen. Meine Damen und Herren, andere Bundesländer gehen hier bessere Wege. So heißt es in der Verfassung des Freistaates Thüringen im Artikel 55: „Abgeordnete dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag, in einem seiner Ausschüsse oder sonst in Ausübung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Landtags zur Verantwortung gezogen werden." In den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen sind die Regelungen ähnlich. Dort hat man die Modernisierung und Anpassung der Regelung zur Indemnität an die heutigen Gegebenheiten längst durchgeführt. Dort stehen bereits alle in Ausübung des Mandats getätigten Äußerungen von Abgeordneten auch außerhalb des Parlamentsbetriebes! unter dem Schutz der Indemnität. In Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz ist man sogar noch einen Schritt weiter gegangen. Dort sind selbst verleumderische Beleidigungen nicht von der Indemnität ausgenommen. So weit geht unser Vorschlag an dieser Stelle aber gar nicht. Aber der Schutz vor staatlicher Verfolgung von Abgeordneten muss auch in Niedersachsen außerhalb des Parlaments gelten, sonst ist er praktisch nicht existent. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden", so stellte es Rosa Luxemburg einmal treffend fest. Demokratie braucht Debatte, und Demokratie braucht auch mal harte Worte. Aber sie braucht vor allen Dingen eines: furchtlose Volksvertreter, die sagen dürfen, was ist. Wer aber als gewählter Abgeordneter nicht mehr frei sprechen darf, ohne Repressalien befürchten zu müssen, der ist kein Abgeordneter mehr, sondern nur noch ein dekorierter Zuschauer. Das mag Ihr Anspruch sein - wir wollen das aber nicht! Ich bedanke mich.

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Christian Meyer

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Dank. - Herr Minister Meyer hat das Wort. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe den Fragesteller schon mehrfach auf die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Kämmerling vom 9. Dezember 2024 mit dem Titel „Landesbüro Naturschutz Niedersachsen ‑ Aufgaben, Tätigkeiten, Finanzierung" vorliegt. Das ist die Drucksache 19/6266. In dieser Drucksache haben wir umfangreich, auf 36 Seiten geantwortet. Frage 1 war: In welchem Umfang wurde das LabüN in den vergangenen fünf Jahren durch das Land Niedersachsen finanziell unterstützt. Dazu stehen dann da die Summen. 2023 waren es 574 861,28 Euro. Frage 2 war: An wie vielen Antragskonferenzen hat das LabüN in den vergangenen fünf Jahren teilgenommen? Das wurde minutiös dargestellt. Es wurden alle Antragskonferenzen und Fachgespräche zu Stromtrassen, zum LNG-Terminal in Wilhelmshaven, was die AfD immer gerne thematisiert aufgelistet: jedes einzelne Planfeststellungsverfahren, jede einzelne Höchstspannungsleitung und wo das liegt. Dann wurde gefragt: Das Abfassen wie vieler Stellungnahmen durch anerkannte niedersächsische Naturschutzverbände hat das LabüN in den vergangenen fünf Jahren unterstützt? Hierzu Frau Kämmerling um jahresweise Angaben gebeten - was wir dann wir auch getan haben. Die Antwort: „Das LabüN schreibt Stellungnahmen für alle Trägerverbände gemeinsam. Es werden keine einzelnen Stellungnahmen der Verbände unterstützt." Wenn der BUND oder die Jägerschaft eine eigene Stellungnahme schreibt, wird das natürlich nicht unterstützt. „Die Liste erstellter Stellungnahmen ist in den Sachberichten enthalten." Dann folgt eine lange Liste, von Salzeinleitungen in Werra und Weser bis hin zu vielen Höchstspannungsleitungen. Auch „Gasförderung One-Dyas Nordsee" sehe ich übrigens auf der langen Liste. Das geht über viele Seiten. Ich verzichte darauf, die Liste der Verfahren vorzulesen, an denen das LabüN teilgenommen hat, zu denen es Stellungnahmen abgegeben hat oder an denen es in anderer Weise beteiligt war - es sei denn, Herr Wichmann möchte, dass ich die mehr als 30 Seiten vorlese. Wie gesagt, allein die Stellungnahme der Verbände zum Entwurf der Landesregierung zum LROP umfasst, glaube ich, 54 Seiten. Sie haben hier immer den Vorwurf der Untreue erhoben. Die Landesjägerschaft hat die AfD direkt aufgefordert, aufzuhören, von Untreue zu sprechen. Wenn Sie diesen Vorwurf jetzt nicht zurücknehmen und weiterhin fordern, dass wir die Staatsanwaltschaft einschalten, werde ich der Landesjägerschaft und den Anglerverbänden sagen, dass die AfD meint, dass sie nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück. Die Mitarbeiterinnen des LabüN und die Mitarbeiter der beteiligten Verbände erfüllen wichtige Aufgaben des Landes, und die sollte man nicht einfach wie die AfD pauschal unter den Verdacht der Untreue stellen. Das würde ja bedeuten, die Mitarbeiter hätten irgendwie Geld eingesteckt. Denken Sie an Ihre Parteispendenskandale und fassen Sie sich an die eigene Nase! Wenn im Zusammenhang mit einem Zuwendungsbescheid Fehler vorkommen, dann fordern wir Geld zurück. Wenn etwas zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führen könnte, dann zeigen wir das an. Aber nicht jeder Verstoß gegen einen Zuwendungsbescheid zum Beispiel wenn jemand ein Kreuz falsch gesetzt hat, wie es bei Landwirten vorkommt erfüllt den Tatbestand der Untreue. Die AfD sollte mit diesem Pauschalvorwurf aufpassen. Damit tragen Sie zur Spaltung der Gesellschaft, zu Hass und Hetze bei. Sie haben pauschal gesagt, die acht Verbänden würden den Tatbestand erfüllen. Das weise ich namens der Landesregierung entschieden zurück. Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt

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Colette Thiemann CDU

Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich gehe jetzt das Risiko ein, dass das Tischtuch zwischen Herrn Siebels und mir endgültig zerschnitten ist. Ich antworte. ‑ Vielen Dank. Wenn man erwidert, dann sollte man vielleicht zuhören. Sie können gerne, lieber Kollege, im Protokoll nachlesen, was ich gesagt habe, wenn Sie schon dazu übergehen, mich zu bezichtigen, ich hätte nur die halbe Wahrheit gesagt. Ich würde sagen, das ist unparlamentarisch. Das könnte auch indizieren, es wäre eine Lüge. - Das in Richtung Präsidium. Lesen Sie das einfach nach! Das ist von mir nicht gesagt worden. Und generalisiert: Ihnen täte ein bisschen mehr Zuhören insgesamt ganz gut. Vielen Dank.

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Jörn Schepelmann CDU

Instagram, TikTok und Co.: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche - Falsch- und Desinformationen eindämmen

Würden Sie sie zulassen? Ja, bitte! Bitteschön! Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. Herr Kollege, ich habe sowohl Ihnen gerade eben als auch dem Kollegen der SPD bei Ihren Reden gut zugehört und kann auch vieles von dem, was Sie sagen, unterschreiben. Allein die Frage bleibt offen, warum Sie dann vorgestern so konsequent gegen unseren Antrag zur Regelung von Handynutzung an Schulen gesprochen haben. Wie können Sie das zusammenbringen?

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Christian Calderone CDU

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Möchten Sie dem entsprechen? Ja, gerne. Bitteschön, Herr Kollege! Vielen Dank, Frau Kollegin Camuz, für das Zulassen der Zwischenfrage. Wenn Sie so auf Transparenz bedacht sind, warum informieren Sie die Öffentlichkeit nicht transparent über das, was in den Justizvollzugsanstalten stattfindet, sondern alles nur in vertraulicher Sitzung? Frau Kollegin Camuz, Sie haben das Wort!

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Thomas Uhlen CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist keine Befreiung für Kioske, sondern ein Freifahrtschein für Klagen. Durch das Einfügen eines zusätzlichen Buchstaben, eines Unterpunktes, soll hier eine Lex Kiosk erlassen werden. Der Kollege Baatzsch hat eben schon ein wenig die verfassungsrechtlichen Hintergründe erörtert. Ihr Gesetzentwurf fußt auf einer durchaus dünnen Begründung. Es geht in ihm vorrangig darum, die wirtschaftliche Situation der Kioske verbessern. Das wird mit der Begründung unterfüttert, dass nicht alle Menschen an Werktagen Einkäufe erledigen könnten. Was genau Sie unter einem Kiosk verstehen, geht weder aus dem Gesetzentwurf noch aus Ihrer Rede, Herr Moriße, hervor. Sie haben eben auf einmal auch von Spätis gesprochen. Reden wir jetzt von Kiosken, reden wir von Spätis, reden wir jetzt von Tankstellen ohne Zapfsäulen? Reden wir am Schluss vielleicht auch von Automatenkiosken oder von Supermärkten mit abgeklebten Tiefkühlregalen? Man weiß es nicht ganz genau. Gerade diese Typisierung fehlt in Ihrem Gesetzentwurf. Sie ist aber erforderlich, wenn der Gesetzestext rechtssicher sein und vor dem Verfassungsgericht bestehen können soll. Wir erleben zurzeit an anderen Stellen die Probleme, die zu Recht kritisiert werden und zu denen mangelnde Rechtssicherheit in unseren Gemeinden führt. Wir haben gerade in Papenburg den Fall eines Automatenkiosks gehabt, der wegen solcher juristischer Einfallstore auf verschiedenen Ebenen zum Gegenstand von Klageverfahren wurde. Das zeigt: Gerade bei Kleinunternehmerinnen und ‑unternehmern können Unklarheiten und mangelnde Rechtssicherheit im Zweifelsfall zum Betriebsstillstand führen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit jedem Eilantrag, den ver.di gegen einen verkaufsoffenen Sonntag einreicht meistens kurz vor dem Sonntag, für den vielfältige Vorbereitungen getroffen wurden, in die Mittel der Unternehmerinnen und Unternehmer geflossen sind, und mit jedem Eilantrag gegen Kioske wird diese Rechtsunsicherheit ausgenutzt und die unternehmerische Freiheit beschränkt. Anträge gegen verkaufsoffene Sonntage führen dazu, dass die Menschen sich nicht darauf verlassen können, dass diese Veranstaltungen durchgeführt werden können. Im Gegenteil führen sie dazu, dass diese Veranstaltungen schlussendlich gar nicht stattfinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das führt zu Frust bei Unternehmerinnen und Unternehmen, und das führt auch zu Unverständnis in der Bevölkerung. Wir als CDU wollen Unverständnis in der Bevölkerung und Frustrationen nicht in Kauf nehmen oder gar ausschlachten. Wir wollen vielmehr Lösungen anbieten. Dazu müssen wir zum Kern des Kerns kommen. Das ist das hat der Kollege Baatzsch eben schon angerissen unser Grundgesetz und sein Verweis auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung, auf dem der Sonntagsschutz beruht. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Moriße? Ja, sehr gerne. Herr Kollege, bitteschön! Vielen Dank, Herr Uhlen,

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Reinhold Hilbers CDU

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Sanierungsstau in fast allen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen vorzufinden war? Vielen Dank. Wissen Sie, Herr Bratmann, von 2003 bis 2013 - das waren, glaube ich, zwei der erfolgreichsten Wahlperioden hier im Haus. Wir haben wirklich Verwaltungsmodernisierung betrieben. Wir haben die Bezirksregierungen abgeschafft. Wir haben die Hafenwirtschaft in eine Kapitalgesellschaft überführt. Wir haben die Beteiligungen neu sortiert. Wir mussten hier aufräumen. Sie haben uns 2,3 Milliarden Euro Nettokreditaufnahme im Jahr und ein Defizit von 900 Millionen Euro hinterlassen. Das mussten wir damals aufräumen. Das war unser Auftrag. Wir haben damals Ihr Erbe beseitigt! Und dann haben wir mit der Modernisierung angefangen. Wir haben ein neues Schulgesetz gemacht. Wir haben so schnell Gesetze gemacht - so schnell konnten Sie die damals gar nicht lesen. Da haben Sie sich beklagt. Sie haben sich jedes Mal über das Arbeitstempo beklagt. Der Kollege Thiele wird sich erinnern. Damals haben Sie sich über das Arbeitstempo beklagt! Also, ich sage Ihnen mal, Herr Bratmann: Wenn es so laufen würde wie von 2003 bis 2013, dann würden wir aus Niedersachsen heraus viel mehr Wachstum als der Bundesdurchschnitt haben. Wir haben damals gezeigt, wie Modernisierung wirklich geht, wie Verwaltungsreform wirklich geht. Wir sind mutig herangegangen, unsere Bildungslandschaft zu verändern, und haben die Dinge angepackt. Sie hingegen verwalten hier, Sie prüfen und beschränken sich darauf, solche Papiere zu schreiben, die am Ende in nichtssagenden Kommentaren enden und nicht beim Machen ankommen. Und das ist der ganz große Unterschied! Das können Sie von 2003 bis 2013 sehr gerne nachlesen. Da können Sie eine ganze Menge lernen. Aber kommen wir mal zurück zu dem,

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Alfred Dannenberg AfD

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. - Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Meyer sich gerade damit brüstete, die Jagdzeit für zum Beispiel Kanada- und Nilgänse sei nach vorne in den Sommer hinein ausgedehnt worden, frage ich den Herrn Minister: Welchen Sinn macht eigentlich eine nach vorne in den Sommer ausgedehnte Jagdzeit, wenn die betreffenden Gänse namentlich Kanada- und Nilgänse fast noch gar nicht da sind? Bitte sehr, Herr Minister Meyer!

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Alfred Dannenberg AfD

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von Rot-Grün, ich muss Sie loben ich mache das an dieser Stelle auch gerne, weil ich mich freue, dass Sie Ihr ursprünglich sehr überschießendes Begehren erkannt haben und Ihren Antrag zur Gestaltung der Gemeinschaftsverpflegung etwas entschärft haben. Die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung betonen jüngst eine pflanzliche Ernährungsweise. In seinem Ursprungsantrag sprach Rot-Grün noch davon, diese Standards verbindlich umzusetzen und rechtssicher in Vergabeprozesse zu implementieren - Zwangsvegetarisierung, ick hör dir trapsen. Nun aber sind Sie etwas zurückgerudert. Die neuen Formulierungen sind abgeschwächt. Aber es geht leider immer noch ein Stück zu weit. Warum können Sie es nicht lassen, hineinzuregieren, was die Menschen essen sollen - und dann auch noch dort, wo der Kunde nicht so schnell wegrennen kann, nämlich in Schulmensen, Betriebskantinen und Seniorenheimen? Im Gegensatz zu den linken Parteien sind wir von der AfD für die Freiheit der Entscheidung, für die Eigenverantwortung, was der Mensch essen möchte. Und dieser Freiheitsgedanke bewegt uns, den vorliegenden Regierungsantrag abzulehnen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Dannenberg. - Die nächste Wortmeldung ist von der Fraktion der SPD.

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Schwere Vorwürfe gegen das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen - warum interessierte sich das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nicht?

Ihnen. Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Meyer, Sie sind in Ihre Rede damit eingestiegen, dass Sie diese Welt der Fake News beklagen, um dann aber in Ihrer Rede selbst bei einigen zu landen. Das will ich Ihnen ganz deutlich sagen. - Ja, aber hallo! Das war aber ganz klar. Ich habe in meiner Rede sehr deutlich wiedergegeben, was Ihnen der Landesrechnungshof ins Stammbuch geschrieben hat. Ich habe in keiner Art und Weise gefordert, jeden Bescheid an einen Landwirt vom Gericht prüfen zu lassen. Da haben Sie gerade mal ganz deutlich die Tatsachen verdreht. Der Landesrechnungshof hat Ihnen sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben, was zu tun ist, und dazu gehört auch genau diese Überprüfung. Sie sollten alles dafür tun, dass nicht der Eindruck der Verzögerung entsteht. Herzlichen Dank.

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Holger Kühnlenz AfD

21. Eingabenübersicht

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Schuljahr sind in Niedersachsen rund 75 % aller allgemeinbildenden Schulen als Ganztagsschulen organisiert. Bei den Grundschulen sind es 70 %. Wie der Niedersächsische Städtetag sagt, wird es bis 2026 nicht möglich sein, den Rechtsanspruch an allen Grundschulen zu erfüllen. Es fehlen schlichtweg die Geldmittel und die Lehrer. Ein großer Teil der Eltern sieht in den Ganztagsschulen große Nachteile. Der elterliche Einfluss auf die Erziehung sinkt. Kinder werden innerhalb der Eltern entfremdet. - Ist mir klar, dass Sie darüber lachen. Das ist logisch. Die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler wird eingeschränkt. Kinder können eigenen Interessen, etwa im Verein, nicht mehr nachgehen. Mobbingopfer sind ihren Peinigern an der Schule noch länger ausgesetzt. Es darf nicht sein, dass die Kommunen über die Köpfe von Eltern und Schülern hinweg Entscheidungen über Ganztagsschulen treffen. Die elterliche Liebe und die Fürsorge für Kinder müssen an erster Stelle stehen. Im Zuhause der Familie hat der Staat nichts zu suchen, indem er die Lebenszeit von Kindern an staatliche Einrichtungen bindet. Die AfD steht für den Schutz der Familie. Eine verpflichtende Ganztagesschule widerspricht der Wahlfreiheit Herr Ko llege Kühnlenz, ich muss Sie leider einmal kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Nein. Dann fahren Sie bitte fort. Bitteschön! - und der elterlichen Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Petition gibt einen ernsthaften Anlass, die Praxis der Ganztagsbeschulung zu überdenken. Wir werden für „Material" stimmen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Kühnlenz. Ich musste gerade kurz etwas überprüfen,

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Vanessa Behrendt AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank auch für das enorme Jubeln, als ich gerade hier an das Rednerpult getreten bin. - Ja, das ist wahrscheinlich die Vorfreude. Die Landesregierung legt heute einen Gesetzentwurf vor, der angeblich die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst stärken soll. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Es geht nicht um Fairness - es geht um Kontrolle, Steuerung und Ideologie. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird deutlich ausgeweitet. Betroffen sind nicht mehr nur die Landes- und Kommunalbehörden, sondern auch private Dritte, die öffentliche Aufgaben im Auftrag des Staates übernehmen. Der Staat dehnt damit seinen Zugriff auf Verwaltungsstrukturen über den Kernbereich hinaus aus und schafft Abhängigkeit durch rechtliche Vorgaben. Im Zentrum des Entwurfs steht die Festlegung, dass Gleichstellung künftig als durchgängiges Leitprinzip in allen Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Das ist kein symbolischer Programmsatz, sondern eine verbindliche Vorgabe, die jeden Bereich betrifft, von Personalführung über Projektvergabe bis hin zu Fortbildungen. Wie sich das mit Leistung, Qualifikation und Fachlichkeit vereinbaren lässt, bleibt offen. Zugleich werden sämtliche Dienststellen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, Gleichstellungspläne zu erstellen - mit Zielquoten, Maßnahmenkatalogen und Berichtswegen. Diese Pflicht trifft auch kleine Verwaltungen und Fachbehörden, bei denen gar kein strukturelles Problem besteht. Dass der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht, wird in den Verbandsrückmeldungen mehrfach betont. Besonders kritisch sehen wir die vorgesehene Aufwertung der Gleichstellungsbeauftragten. Sie soll künftig frühzeitig an allen relevanten Entscheidungen beteiligt werden, erhält Einsicht in dienstliche Unterlagen und darf sogar an Auswahlgesprächen teilnehmen. Zusammen mit dem vorgesehenen Beanstandungsrecht entsteht so eine dauerhafte Kontrollinstanz innerhalb der Verwaltung. Und dann wäre da noch die Sprache. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Verwaltung dazu, geschlechtergerechte Sprache und Darstellung anzuwenden. Was genau damit gemeint ist, bleibt bewusst vage. Dass selbst Kommunalverbände und Fachorganisationen vor dieser Regelung warnen, scheint die Landesregierung nicht zu interessieren. Kritik wird ignoriert, Hinweise auf Umsetzbarkeit werden abgebügelt. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf geht weit über das Ziel hinaus. Er steht nicht für Chancengleichheit, sondern für politische Umprogrammierung, Bürokratie, Machtverschiebung und ideologischen Zugriff auf Verwaltung und Sprache. Das ist das wahre Gesicht dieses Vorhabens. Wir als AfD-Fraktion lehnen diesen Gesetzentwurf ab - aus Verantwortung für eine leistungsorientierte, unideologische und bürgernahe Verwaltung. Vielen Dank. Vielen Dank. - Aus der Fraktion der CDU hat

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Christian Calderone CDU

Unterrichtung durch die Justizministerin im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Oldenburg

Sie haben noch 3:49 Minuten Redezeit. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich bin dem Kollegen Prange sehr dankbar, dass er hier eingeräumt hat, dass solche Vorfälle wie die Haftentlassung eines mutmaßlichen Clankriminellen nicht stattfinden dürfen. Diese Einordnung habe ich bei der Ministerin vermisst. Frau Ministerin, Sie spielen aus meiner Sicht ein perfides Spiel. Sie sagen: „Ich stehe für die Unabhängigkeit der Justiz" was in zweifacher Hinsicht nicht stimmt: Nicht die ganze Justiz ist unabhängig, sondern nur die Richterschaft. Und Sie stehen auch nicht für die Unabhängigkeit, sondern die Verfassung steht für die Unabhängigkeit und: „Wenn man mich als Teil der Exekutive kritisiert, dann kritisiert man auch die Judikative". Das kann ja gar nicht sein, wenn Sie für die Unabhängigkeit stehen, Frau Ministerin, Sie haben mit der Judikative nämlich gar nichts zu tun. Diese Einschätzung verhindert einen realistischen Blick auf die Dinge. Sie besuchen ja die Justizbehörden in Niedersachsen. Ich mache das auch, ich habe mir vorgenommen, in dieser Legislatur alle 80 Amtsgerichte zu besuchen. Ich höre von keinem der Beschäftigten Lob, wenn es um die Arbeit des Justizministeriums geht weder in baulicher noch in digitaler, Ausstattungs- oder personeller Hinsicht, sondern alle Ebenen die Justizwachtmeister, die mittleren Beschäftigungsebenen, die Richterschaft und die Staatsanwaltschaften, die Rechtspfleger, die Justizvollzugsbediensteten kritisieren, dass auf sie nicht gehört wird und dass ein Scheingebilde, eine Wolke über die gut funktionierende Justiz aufgebaut wird, die aus dem letzten Loch pfeift. Das liegt nicht daran, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das nicht wollen und nicht können sonst würden sie es mir ja nicht sagen, sondern das liegt daran, dass sie sich alleingelassen fühlen, Frau Ministerin. Nur das kritisieren wir hier - das allerdings auch sehr deutlich. Im Übrigen hat das OLG genau das auch in seinem Beschluss formuliert, wenn es darüber schreibt, dass „die ... Überlastung der Strafkammer letztendlich in einem ... strukturellen Defizit der Justiz aufgrund einer dauerhaft unzureichenden Personalausstattung und ‑verwaltung" begründet ist. Nun kann man sagen, wie Sie das auch immer tun: Dauerhaft unzureichend personell ausgestattet ist die Justiz seit Langem. Das ist sicherlich nicht falsch. Das war sie auch unter den Vorgängerregierungen - im Übrigen unter allen Vorgängerregierungen. Aber dass die Verwaltung nicht funktioniert, hat nichts mit der Ausstattung und Anzahl des Personals zu tun, sondern das ist ein strukturelles Defizit. Und das strukturelle Defizit müssen Sie sich nun einmal zurechnen lassen, auch jenseits der Frage von Personal, Frau Ministerin. Wir bewegen uns in einem sensiblen Bereich. Kollegin Hermann hat darauf hingewiesen, was das für ein Mensch war, der frühzeitig entlassen werden musste. Dass dieser Mensch inhaftiert war, ist auch der Erfolg der in der letzten Legislatur eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Clankriminalität. Hier arbeiten insbesondere Staatsanwälte auch unter persönlicher Bedrohung gegen dieses Kriminalitätsfeld. - Unter persönlicher Bedrohung! Reden Sie mal mit den Staatsanwälten in Osnabrück! Die fühlen sich nicht hinreichend geschützt. Sie werden persönlich bedroht. Es gibt viele Betroffene. Das findet subtil statt: „Ich weiß, wo deine Kinder zur Schule gehen. Ich weiß, wo dein Auto steht. Ich weiß, wo du wohnst." Der Erfolg der Einrichtung dieser Schwerpunktstaatsanwaltschaften und die große Leistungsbereitschaft dieser Staatsanwälte werden dadurch konterkariert, dass die Justiz aufgrund Ihrer Entscheidungen nicht in der Lage ist, einen Strafprozess so abzuarbeiten, wie es das Gesetz vorsieht. Und das müssen Sie sich zurechnen

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Omid Najafi AfD

Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen" heißt der Titel unseres Antrags. Ich möchte mit einer Frage beginnen: Wenn Sie sich auf der Autobahn befinden oder mit dem Zug unterwegs sind, woran merken Sie, dass Sie die deutschen Landesgrenzen überquert haben? - Am funktionierenden Mobilfunknetz - ein Blick aufs Handy genügt mittlerweile. Wenn man sich das einmal anschaut: Wir hatten in Niedersachsen letztes Jahr noch eine Versorgung von 98 % der Landesfläche. Dieses Jahr sind wir ungefähr bei 99,5 %. Allerdings gibt es etwas, das sich „graue Flecken" nennt. Graue Flecken sind Bereiche, in denen es nur einen Mobilfunkanbieter gibt. Sie können das selber hier testen: Wenn Sie aus dem Landtag vorne rausgehen und hinter dem Haupteingang nach links in Richtung Altstadt abbiegen und dann ein Telekom-Netz haben ohne jetzt die Telekom schlechtreden zu wollen, dann haben Sie eine schlechte Mobilfunkanbindung. Das haben Sie mit Vodafone allerdings nicht. Das liegt an den grauen Flecken, dass Vodafone hier gut abgedeckt ist, die Telekom allerdings nicht. In Niedersachsen haben die grauen Flächen einen Anteil von etwa 10 % bis 11% deutschlandweit sind es rund 14 %, und die gilt es mit diesem Antrag auszumerzen, weil es nicht sein kann, dass wir in einem Industrieland wie Deutschland im Jahr 2025 immer noch Bereiche haben, die fast schon tot sind, was das Mobilfunknetz angeht. Sie können einmal in den Landkreis Goslar fahren und sich den Neckelnberg anschauen: Dort werden Sie im Umkreis von 2 km gar kein Netz haben - egal welcher Mobilfunkanbieter, Sie haben dort kein Netz. Also wenn Sie mal ein bisschen Abstand von Ihrem Ehepartner brauchen, dann können Sie gerne mal dorthin zu einem Spaziergang fahren, das lädt dazu ein. Allerdings ist es nicht wünschenswert, so etwas in Niedersachsen bzw. in Deutschland zu haben. Es gibt mittlerweile auch Ranglisten, die veröffentlicht wurden, die zeigen, dass selbst ein Land wie Rumänien innerhalb der EU und selbst Länder in Afrika eine bessere Mobilfunkversorgung haben als Deutschland. Und das geht nicht! Das geht nicht, meine Damen und Herren! ‑ Das sollte jetzt nicht despektierlich gegenüber Afrika sein, aber wir sind eine Industrienation, und wir reden davon, dass in einer Industrienation gewisse Merkmale oder gewisse Standards gelten sollten. Nach Artikel 73 des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die Telekommunikation. Das funktioniert über das Telekommunikationsgesetz. Darin gibt es § 105, den ich kurz in verkürzter Form zitieren möchte: Zur Erreichung der genannten Ziele flächendeckend Mobilfunk anzubieten kann die Bundesnetzagentur geeignete Maßnahmen ergreifen. Diese umfassen unter anderem, mit nationalem und regionalem Roaming in bestimmten Frequenzbereichen oder in Gruppen von Frequenzbereichen mit ähnlichen Merkmalen dagegen zu wirken. Nationales Roaming: Dazu wollen wir jetzt diesen Antrag einbringen, der zwei Stränge bedient. Einmal natürlich über die Bundesratsinitiative, die Bundesnetzagentur anzuweisen, genau von diesem Paragrafen Gebrauch zu machen und Roaming zu ermöglichen, sodass wir wirklich auch hier in der Altstadt, vor allem wenn Weihnachtsmarkt ist; dann haben Sie mit der Telekom überhaupt kein Netz mit jedem Mobilfunkanbieter diese Netzversorgung gewährleisten. Die Bundesnetzagentur hat aktuell bzw. Ende letzten Jahres veröffentlicht, dass eine Mindestgeschwindigkeit von 15 Mbit/s gewährleistet werden muss. Es gibt in Teil 9 des Telekommunikationsgesetzes das schließt die §§ 156 bis 163 ein das Recht auf die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, und die verlangen wir hiermit. 15 Mbit/s sind aktuell sozusagen die Mindestpflicht. Ab 2030 werden es 50 Mbit/s sein. Wir verlangen auf der einen Seite, dass die Bundesnetzagentur genau von diesem Recht Gebrauch macht. Wir verlangen aber auch, dass die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und Kommunen potenzielle Flächen zur Aufstellung von weiteren Funkmasten ausfindig macht und gegebenenfalls die zugrunde liegenden Raumordnungen ändert bzw. prüft, ob diese Raumordnungsprogramme die Aufstellung eines Funkmastes verhindern. Darauf zielt unser Antrag ab. Ich hoffe auf breite Zustimmung. Da ist eine Zwischenfrage, die würde ich gerne zulassen. Herzlichen Dank, dass Sie uns darauf aufmerksam gemacht haben. - Herr Willeke, bitte! Danke, Frau Präsidentin, für das Zulassen der Zwischenfrage.

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Claudia Schüßler SPD

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Rakicky. Ich möchte Sie fragen: Kennen Sie denn die Zahl von an Lipödem erkrankten Frauen in Deutschland? Die absolute. Das sind mindestens 12 % der Frauen in Deutschland, die daran erkrankt sind. Es sind 3 Millionen. Ja.

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Olaf Lies SPD

Investitionssofortprogramm des Bundes - Auswirkungen und Kompensationen der Länder und Kommunen

Herr Lies, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank für die Möglichkeit zur Unterrichtung. Ich glaube, das ist zeitlich passend mit der Einigung, die wir heute Nacht gefunden haben. Lassen Sie mich vorweg sagen: Wir spüren, glaube ich, gerade in der Wirtschaft das Signal: Es könnte wieder einen Schritt nach vorne gehen, es könnte wieder aufwärts gehen. Deswegen ist die Diskussion über die Frage eines Wachstumsboosters, die wir gerade führen, jetzt genau richtig, um die schon spürbaren Signale weiter zu unterstützen. Wir haben über die Frage der Ausgestaltung sehr lange verhandelt und diskutiert, begonnen mit dem ersten Gespräch der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler beim Abendessen, und haben bis in die gestrige Nacht hinein verhandelt, um zu einer Lösung zu kommen, was ich für klug und richtig halte. Warum brauchen wir sie jetzt? Heute beraten die Fraktionen im Deutschen Bundestag. Am Donnerstag und Freitag wäre die abschließende Lesung im Deutschen Bundestag. Dann müssen die Konsequenzen und Auswirkungen natürlich klar sein. Wir werden am 11. Juli im Bundesrat abschließend darüber beraten. Ich glaube, eines ist wichtig: Wenn es wieder ein ein bisschen besseres Stimmungssignal für die Wirtschaft gibt, dann brauchen wir jetzt auch Verlässlichkeit und können am Ende nicht wochenlang darüber diskutieren: Kommt jetzt der Investitionsbooster, oder kommt er nicht? Was meint er eigentlich in der Sache? Die Bundesregierung hat am 4. Juni ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland beschlossen. Damit soll ein schneller Anschub wachstumswirksamer Investitionen erreicht werden, verbunden mit langfristigen Entlastungen und Planungssicherheit. Lassen Sie mich kurz die vier Punkte benennen, die im Mittelpunkt stehen: Das ist erstens der Investitionsbooster, mit dem die Unternehmen die Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen bereits im Jahr des Erwerbs zu 30 % und im zweiten und dritten Jahr erneut den jeweils verbleibenden Restwert zu 30 % mit ihrem Gewinn verrechnen können. Das schafft für das Unternehmen entsprechende Liquidität. Zweitens. Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer deutlich abgesenkt werden: fünf Jahre lang jeweils 1 % weniger. Wir kommen dann von 15 auf 10 %. Die Gesamtsteuerbelastung einschließlich der Gewerbesteuer beträgt dann nur noch knapp 25 %. Hier geht es um den Standort Deutschland, um ein Zeichen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Durch diesen Punkt wird die kommunale Ebene gezielt nicht belastet. Drittens. Die betrieblich genutzten Elektrofahrzeuge mit einem Wert bis zu 100 000 Euro, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, können bereits im Jahr der Anschaffung zu 75 % abgeschrieben werden. Das ist also wirklich ein Investitionsbooster für die Elektromobilität. Auch hier verschafft die Abschreibung den Unternehmen Liquidität und setzt, glaube ich, auch ein Zeichen für die Produktion und damit auch für die heimische Automobilindustrie. Viertens. Die Forschungszulage des Bundes wird ausgebaut. Die Obergrenze soll von 2026 bis 2030 von 10 auf 12 Millionen Euro steigen. Die Förderfähigkeit soll ausgeweitet werden, vor allen Dingen soll auch das Verfahren noch weiter vereinfacht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundesrat hat am 13. Juni die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs nachdrücklich unterstützt. Kurzfristige Wachstumsimpulse zu setzen, ist richtig. Unternehmen zu entlasten, ist genau das notwendige Signal, und auch das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, ist genau richtig. Wir haben im Bundesrat aber auch sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es eine Verständigung über den Ausgleich der damit einhergehenden Mindereinnahmen geben muss. Denn die Steuern, die in diesem Zeitraum nicht gezahlt werden, entgehen natürlich den Kommunen und den Ländern. Darüber brauchte es eine Verständigung, über die wir sehr intensiv verhandelt haben und die wir gestern aus meiner Sicht auch mit einem guten Kompromiss gefunden haben. Zu dem Ausgleich der Mindereinnahmen der Kommunen: Der Gesetzentwurf des Bundes errechnet Mindereinnahmen in den Kassen der kommunalen Ebene von etwa 13,5 Milliarden Euro. Uns war klar ich will das betonen, weil die kommunale Seite im Mittelpunkt der Diskussion der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten stand, dass die kommunale Seite uns geht es ähnlich nach drei Jahren Rezession vor enormen Herausforderungen steht. Der Druck auf die kommunale Ebene ist groß. Die Vorstellung, dass wir über die gute Idee des Wachstumsboosters auf der einen Seite die kommunale Handlungsfähigkeit auf der anderen Seite noch weiter einschränken, ist nicht akzeptabel. Das war der Grund, aus dem wir auf der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart haben, dass wir mit dem Bund verhandeln. Als Verhandler sind eingesetzt worden: der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Michael Kretschmer, als stellvertretender Vorsitzender bin ich ebenfalls in die Verhandlungsgruppe gegangen, und hinzu gekommen ist Markus Söder als Ministerpräsident des Landes Bayern und um das Ganze als CSU-Vorsitzender zu begleiten. Das war richtig. Wir haben auf der anderen Seite mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesfinanzministerium verhandelt, sodass der Lösungskorridor wirklich auf höchster bundespolitischer Ebene abgesichert war. Denn klar ist: Wenn Investitionsmittel aus dem Sondervermögen am Ende nicht kompensierten Problemen durch Steuereinbußen entgegenstehen, dann ist das kein Booster für die Wirtschaft weil Dinge nicht umgesetzt werden können, aber vor allen Dingen ist das ein Riesennachteil für die kommunale Daseinsvorsorge, die wir natürlich trotzdem im gewohnten Maße aufrechterhalten müssen, damit wir das Ziel, das wir haben nämlich den Bürgern zu zeigen, dass dieser Staat handlungs- und zukunftsfähig ist, nicht aus den Augen verlieren. Insoweit ist der Bedarf an deutlichen Kompensationsmaßnahmen des Bundes vorgegeben. Bund und Länder haben sich auf eine vollständige Kompensation der Steuerausfälle der kommunalen Ebene durch einen Umsatzsteuerfestbetrag verständigt. Das heißt: zusätzliches Geld ins System, das den Kommunen direkt hilft. Das geschieht üblicherweise korrespondierend und zeitanteilig durch die Anpassung des § 1 des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes und ist damit, glaube ich, der richtige Weg. Wir sorgen dafür, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben, und können trotzdem in die Wirtschaft investieren. Der zweite Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Gesetzentwurf des Bundes errechnet auch Mindereinnahmen in den Kassen der Länder in Höhe von etwa 16,6 Milliarden Euro. Der Bund wird die Mindereinnahmen der Länder in den Jahren 2026 bis 2029 in der Höhe von zusätzlichen 8 Milliarden Euro anteilig übernehmen. Die Kompensation für die Länder soll in diesen vier Jahren in Höhe von 4 Milliarden Euro durch ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie Kitas und in Höhe von weiteren 4 Milliarden Euro durch einen höheren Anteil des Bundes am Transformationsfonds Krankenhäuser erfolgen. Auch das ist, glaube ich, wieder ein starkes Signal an die kommunale Seite gerade für die Krippen- und Kitainfrastruktur, aber über den Transformationsfonds Krankenhäuser auch ein Stück Entlastung der Länder. Lassen Sie mich auch dazu ein paar kurze Details sagen. Der Transformationsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung zur Finanzierung der Umstrukturierung der deutschen Krankenhauslandschaft umfasst während der zehnjährigen Laufzeit ein Volumen von insgesamt 50 Milliarden Euro, das hälftig vom Bund und von den Ländern getragen wird. Mit dieser Lösung schaffen wir eine Lastenverteilung in dem Zeitraum von vier Jahren im Verhältnis von 30: 70. Das heißt, der Bund übernimmt für die Laufzeit, in der die Mindereinnahmen in den Landeskassen entstehen, den höheren Anteil und geht von 2,5 Milliarden Euro auf 3,5 Milliarden Euro pro Jahr, und die Länder gehen von 2,5 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das scheint aus meiner Sicht ein vernünftiger Weg zu sein, der alle Länder gleichmäßig entlastet, weil der entsprechende Fonds für alle greift. Eine solche Aufstockung des Bundesanteils verschafft den Ländern den finanziellen Spielraum, um die strukturelle Transformation der Krankenhauslandschaft auch weiterhin verlässlich mitzutragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zweite Aspekt ist die Kompensation der Länder durch die Förderung des Aufbaus und Ausbaus von Kita-Plätzen, aber auch der Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, aber auch in die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur. Ich komme gleich noch einmal darauf, warum das so breit aufgestellt ist. Die Länder erhalten daraus befristet für vier Jahre jährlich 1 Milliarde Euro als Finanzhilfe nach Artikel 104 c GG oder als Bundesförderung nach Artikel 91 b GG. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Insofern ist sehr schnell sehr klar abbildbar, was das für Niedersachsen am Ende bedeutet. Ich will noch einmal sagen, warum das ein bisschen erweitert wurde: Die Förderung von Investitionen in die Kita-Infrastruktur ist von den Kolleginnen und Kollegen der ostdeutschen Länder sehr deutlich als nicht prioritär für Ostdeutschland angesehen worden, weil man dort schon einen erheblichen Ausbau hat. Deswegen kann man, glaube ich, sagen: Es wird in den westdeutschen Ländern eher für Krippe und Kita genutzt, aber der Spielraum ist für alle da. Alle können die Förderschwerpunkte, die genannt sind, so flexibel einsetzen, dass die Zielsetzung am Ende im Land auch erreicht wird. Ich finde, auch das ist noch einmal ein starkes Zeichen. Das ist eine Entlastung der Länder, die aber ganz wesentlich den Kommunen zugutekommt. Ich glaube, es ist richtig, dass wir uns als Länder an dieser Stelle ganz wesentlich für die Entlastung der Kommunen eingesetzt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der dritte Punkt, über den wir sehr intensiv diskutiert haben, ist das Sondervermögen, nämlich die 100 Milliarden Euro, die aus den 500 Milliarden Euro Sondervermögen Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden - etwa 9 Milliarden Euro für Niedersachsen und die kommunale Seite Niedersachsens zusammen. Wir sind uns sehr einig, dass das schnell spürbar sein muss. Wir müssen dafür sorgen, dass wir in dieser Zeit nicht nur Wachstumsimpulse für die Wirtschaft setzen ‑ die sind richtig und notwendig, sondern, ich glaube, wir müssen an der richtigen Stelle auch vor Ort in den Kommunen deutlich machen, dass etwas passiert, dass in die unterschiedlichen Bereiche von Infrastruktur, Sport und Kulturangeboten investiert wird. Ich glaube, das ist ein ganz elementarer Weg, bei dem wir jetzt Spielräume bekommen ‑ die Kommunen bekommen Spielräume, aber auch das Land, um diesen Weg zu gehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Moment war aber noch eine erhebliche Eingrenzung im Gesetzentwurf vorhanden. Dieses Gesetz wird erst im Oktober verabschiedet, aber es war jetzt die Gelegenheit, die Themen gleich mit abzuräumen. Die Zusätzlichkeit wird entfallen. Das halte ich für ganz richtig. Sie ist auch schwer belegbar, weil man auch auf der kommunalen Seite angesichts der wirklich schwierigen Haushaltslage schwer sagen kann: Ist das Projekt jetzt eigentlich zusätzlich, oder wäre es sowieso gekommen? - Wir haben die Verwendungsbreite über Sport, Kultur, Wohnungsbau und innere Sicherheit noch einmal erhöht, damit auch die Möglichkeit besteht, sehr schnell zu investieren. Die Doppelförderung wird ermöglicht. Das heißt, über Bundesprogramme und die Landesmittel bzw. kommunalen Mittel kann investiert werden. Ich bin mir sicher, damit gelingt es uns, nicht nur ein Programm auf den Weg zu bringen, das theoretisch für zwölf Jahre Investitionen schafft, sondern damit gelingt uns die Aufgabe, die wir haben, in den nächsten Jahren so stark zu investieren, dass in der Gesellschaft klar wird: Dieser Staat funktioniert, und dieser Staat sorgt dafür, dass an den Stellen, an denen es notwendig ist, auch nachhaltig investiert wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das ausdrücklich mit einem Dank verbinden. Es ist nicht selbstverständlich ‑ das war es auch in der vergangenen Legislatur nicht, dass es dazu kommt, dass Belastungen, die durch Entscheidungen auf der Bundesebene entstehen, auch an dieser Stelle ausgeglichen werden. Ich finde, das ist ein starkes Signal, das der Bund und die Länder an dieser Stelle gemeinsam gegeben haben. Das ist auch ein guter Maßstab, wenn man in den Koalitionsvertrag blickt, wo der Grundsatz zukünftig liegen muss, um auch zu einer Verständigung zu kommen. Wir wissen ja: Es gibt noch einige Themen, die da sind. Ich werbe sehr dafür ‑ das will ich an dieser Stelle sagen; nicht jedes Land hat die gleiche Zufriedenheit; es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Ländern in Deutschland, dass wir jetzt ein starkes und ein gemeinsames Zeichen setzen. Es ist wichtig, dass jetzt alle Länder gemeinsam hinter diesem Beschluss stehen, dass wir gemeinsam mit dem Bund ein Zeichen setzen. Das schafft Verlässlichkeit für die Wirtschaft, in Zukunft zu investieren. Das schafft aber vor allen Dingen Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, dass wir bereit sind, in die Zukunft und in die Sicherheit der Menschen zu investieren. Vielen Dank, dass ich unterrichten durfte.

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Marie Kollenrott GRÜNE

Potenzial von Speichern und Sektorenkopplung bei der Energiewende ausschöpfen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Menschen fällt ja beim Schlagwort „Energiespeicher" alles Mögliche ein - oder auch einfach mal nichts, weil das eine scheinbar abstrakte Debatte über ein technisches Thema ist. Am präsentesten sind da noch die Autobatterien in E‑Autos, über die auch gerne kontrovers diskutiert wird. Ich persönlich bin Fan von Energietechnik, und das allein war schon ein Grund, den Ministerpräsidenten der leider gerade rausgegangen ist zu wählen. Er ist da nämlich ebenfalls „Partner in Crime", ebenso wie Minister Meyer. Zurück zur Sache: Das Thema Speicher ist ein unglaublich wichtiges Puzzlestück für die Energiewende. Im Produzieren von erneuerbarer Energie sind wir ganz weit vorn - oder, wie unser Umweltminister Christian Meyer gerne sagt: Der Turbo ist gezündet; Niedersachsen ist Energieland Nummer eins. Das heißt für uns: Hindernisse anpacken, smarte und systemische Lösungen etablieren. Unsere Standortvorteile und Chancen, die mit der Energiewende einhergehen, sind eben keine Selbstläufer. Sie müssen gesichert und weiterentwickelt werden - strategisch clever und mit Weitsicht. Deutschlandweit wurden in den letzten Jahren viele Heimspeicher installiert. Bei den Gewerbespeichern haben wir den höchsten Zubau erlebt unter der Ampel. Großspeicher wurden ans Netz gebracht. Es ging voran. Bei uns in Niedersachsen geht es nun auch weiterhin voran, und das ist gut so. Speicher sind Notwendigkeit und Chance, und wir brauchen Speicherzubau für die Energiewende. Wir haben aber auch in der Hand, wie viele wir brauchen werden. Auch das ist eine wichtige Erkenntnis, wenn wir beispielsweise an die begrenzten Kapazitäten von Pumpspeicherkraftwerken in Niedersachsen denken oder auch an die Begrenztheit von großen Kavernenspeichern, wo zukünftig Wasserstoff statt Öl und Gas gespeichert werden soll. Wenn wir Sonne und Windkraft in den Blick nehmen und besser aufeinander abgestimmt ausbauen, brauchen wir weniger Speicher. Solar bringt insbesondere im Sommer Leistung, Windkraft powert auch im Winter. Wenn wir das Netz schneller ausbauen was ja gerade passiert, können wir den Strom besser transportieren, und es sinkt der Bedarf, zu speichern. Wenn wir das Stromnetz intelligenter ausbauen und den Strom besser verteilen Sie erinnern sich vielleicht an unseren Smart-Grids-Antrag, den wir letztes Jahr eingebracht haben, sinkt der Bedarf, zu speichern. Wenn wir Wasserstoff ausbauen, sinkt der Bedarf, zu speichern. Wir schaffen ein Energiesystem, in dem eben auch Speicher effizient arbeiten können. Wir sind auf dem richtigen Weg. Das zeigen auch die Zahlen aus dem Energiewendebericht 2024. Wir verzeichnen erneut Rekordzahlen, mit denen wir rechnerisch den Strombedarf in Niedersachsen aus Erneuerbaren decken können. Logischer nächster Schritt ist die intelligentere Steuerung unseres Energiesystems durch mehr Speicher und die gezielte Verknüpfung der Energiewende mit anderen Sektoren wie Wärme, Verkehr, Wirtschaft. Was wollen wir konkret erreichen? Erstens: Grüne Wasserstoffwirtschaft voranbringen - für Versorgungssicherheit und die Transformation unserer Industrie, insbesondere des Mittelstands. Zweitens: Wärmeversorgung dekarbonisieren - durch Sektorenkopplung, Kapazitätsausbau und den Anschluss an klimafreundliche Netze. Drittens: Alle nachhaltigen Effizienzpotenziale heben - über Strom, Wasserstoff und Wärme hinweg, sektorenübergreifend und systematisch. Wie ich schon sagte: Speicher machen erneuerbare Energien flexibel und steuerbar; sie entlasten die Netze, ermöglichen eine stabile Versorgung und werden bei zu erwartenden Strommehrbedarfen essenziell für das Gelingen der Energiewende. Zusammengedacht mit der Kopplung von Sektoren Strom, Wärme, Verkehr und Industrie wird ein Schuh daraus. Mit diesem Antrag legen wir die Grundlage dafür, vorhandene Potenziale zu nutzen - im Schulterschluss mit Umsetzungsakteuren wie unseren Kommunen und Unternehmen. Wird beispielsweise ein Anschluss an ein Wärmenetz clever geplant, kann eine Rückverstromungsanlage gleichzeitig Wärme bereitstellen - und so volkswirtschaftliche Effizienz und Versorgungssicherheit miteinander verbinden. Liebe KollegInnen, wir von Rot-Grün gehen in Niedersachsen sehr schnell voran. Gehen Sie gerne mit! Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.

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Peer Lilienthal AfD

Die Einführung eines Landesbaukindergelds prüfen

Kollegen Lilienthal. Bitteschön, Herr Lilienthal! Vielen Dank, Herr Präsident. - Lieber Herr Kopka, ich will noch einmal ein, zwei Punkte aufgreifen, die Sie angeführt haben. Das ist eben kein Gießkannenprinzip, sondern dieser Antrag jetzt nicht falsch verstehen! diskriminiert im wissenschaftlichen Sinne Menschen ohne Kinder. Von daher zielt er genau auf Leute, die Kinder haben - im Prinzip: je mehr Kinder, desto besser. Von daher wäre das auch mal ein Beitrag, der demografischen Katastrophe, auf die wir hier zulaufen, zu begegnen. Stichwort „Bürokratie". Da würde ich Ihnen für die Vergangenheit sogar recht geben. Wenn ich mir anschaue, wie dieses bayerische Modell oder auch das Baukindergeld auf der Bundesebene gelaufen sind: Das war nicht ohne, das ginge heute aber anders. Die Digitalisierung ist in aller Munde. Die Finanzverwaltung ist da möglicherweise einen Schritt weiter als andere Verwaltungen und könnte die Daten, die dafür nötig wären, relativ schnell bereitstellen. Das hatte ich bei der Anrechnung der Grunderwerbsteuer auf die Einkommenssteuer schon mal dargestellt. Das wäre im Prinzip eine Fingerübung. Jawohl, noch mal: Alleine mit dieser Maßnahme kommt man nicht weiter. Aber ich meine, dass wir in einer Situation sind, wo wir so dringend Wohnungen brauchen, dass das ein Maßnahmenbündel sein muss. Ich goutiere ja auch, was mit der NBauO passiert - das könnte alles weitergehen, alles richtig. Aber ich glaube, das funktioniert nur, wenn man wirklich alle Kräfte zusammensetzt. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Lilienthal. - Herr Kollege Kopka

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Vanessa Behrendt AfD

Instagram, TikTok und Co.: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche - Falsch- und Desinformationen eindämmen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! SPD und Grüne wollen gegen Desinformation vorgehen. Das ist wohl der schlechteste Witz dieser Woche, meine Damen und Herren. Um das mal klarzustellen: Wir sprechen hier von den Parteien, die sagen, Frauen können Männer sein, Männer können schwanger werden, Menschen werden in falschen Körpern geboren, es gibt unendlich viele Geschlechter, Strom und Wind schicken keine Rechnung, Migration löst das Rentenproblem, Messerattacken sind Einzelfälle, die Inflation kommt von Putin, Flüchtlinge sind Fachkräfte, die Corona-Impfung hat keinerlei Nebenwirkungen, Islamismus hat nichts mit dem Islam zu tun - und: niemandem wird etwas weggenommen. Frau Behrendt, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche, aber ich würde Sie bitten, Ihre Redezeit zu nutzen, um zur Sache zu sprechen. Das tue ich, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, es gibt eine ganz einfache Regel im Leben: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Kehren Sie in Sachen Desinformation doch einfach mal vor Ihrer eigenen Tür, zum Beispiel bei Ihrem Lieblingsthema Klimawandel! Da haben Sie für alles eine einfache Antwort parat: Viel Regen Klimawandel. Kein Regen Klimawandel. Warmer Sommer Klimawandel. Kalter Sommer Klimawandel. Dabei zählen Sie auf das, wovor schon Gustave Le Bon in seiner „Psychologie der Massen" warnte: auf die Vergesslichkeit der Leute. Vor ziemlich genau einem Jahr warnte Ihr Umfeld vor dem Höllensommer des Jahrhunderts oder sogar des Jahrtausends. ‑ Es geht um Desinformation. Ich denke, das ist sehr passend zu diesem Thema. Die Leute würden vor Hitze ihre Häuser nicht mehr verlassen können, wurde gesagt. Das war dann am Ende auch so, aber nicht wegen der angekündigten Höllenhitze, sondern weil es fast die ganze Zeit geregnet hat und die Leute im Juni buchstäblich in ihren Pullovern drinnen saßen. Erst vor ein paar Wochen hat einer Ihrer SPD-Kollegen aus NRW für 2025 nachgelegt und Temperaturen von sage und schreibe 50 Grad in Bochum vorhergesagt bei einem bisherigen Höchstwert von exakt 37,3 Grad. Liebe SPD, wer solche Leute in den eigenen Reihen hat, der braucht andere nicht über Desinformation zu belehren. Und es ist Ihnen auch egal, dass die Realität Sie ständig widerlegt. Sie lernen daraus nur eines: dass Sie so dick auftragen können, wie Sie wollen, solange Sie die mediale Deutungshoheit haben. Genau darum geht es in Ihrem Antrag eigentlich. Sie wollen bestimmen, was Desinformationen sind und was nicht. Und der Hammer ist: Sie wissen sogar, dass Sie das gar nicht können nicht nur, weil Sie, wie wir gerade gesehen haben, völlig ungeeignet sind, diese Entscheidungen zu treffen, sondern auch, weil das Markieren und Löschen von Desinformationen voraussetzt, dass man die Wahrheit kennt. Frau Behrendt, entschuldigen Sie, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein, danke. Ich möchte gerne ausführen. Ich erinnere nur einmal an die Corona-Jahre. Was haben Sie da nicht alles als Desinformation gelöscht, weil Sie ja angeblich die Einzigen waren, die die Wahrheit kannten! „Die Impfung hat Nebenwirkungen" - gelöscht. „Kinder sind keine Pandemietreiber" - gelöscht. „Lockdowns bringen mehr Schaden als Nutzen" - gelöscht. Sie haben diese Informationen unterdrückt, die sich allesamt als wahr herausgestellt haben. Und Sie haben sich Macht angemaßt, die ich nie wieder in den Händen einer Regierung eines demokratischen Landes sehen möchte, meine Damen und Herren. Inzidenzwillkür, Quarantänen, Schulschließungen, Besuchsverbote, Kontaktverbote, Wechselunterricht, Verweilverbote, Mindestabstand, Maskenpflicht, Bundesnotbremse, Ausgangssperren, 3G, 2G, 2G+. Frau Behrendt, es gibt eine weitere Bitte um eine Zwischenfrage von der SPD-Fraktion. Ich möchte bitte ausführen. Die Uhr läuft auch weiter. Ich komme gleich zum Ende. Das, was Sie hier betrieben haben, ist Politik gewordene Desinformation, meine Damen und Herren. Sie haben mehr als einmal bewiesen, dass dieses Land keine Uploadfilter, Trusted Flagger und Meldestellen braucht, sondern offene Diskurse, Meinungsvielfalt und die Freiheit vor wie auch nach der Rede. Vielen Dank.

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Pippa Schneider GRÜNE

Schwere Vorwürfe gegen das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen - warum interessierte sich das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nicht?

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion hetzt mal wieder gegen Umwelt- und Naturschutz. Das sollte uns ja eigentlich nicht verwundern, ist aber trotzdem jedes Mal wieder ermüdend. Aber kommen wir auf die Sachebene zurück und gucken uns an, was eigentlich passiert ist! Im Jahr 2015 wurde das Landesbüro Naturschutz als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Gründer waren vier Naturschutzverbände: der BUND, der NABU, der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und der Naturschutzverband. Später kamen noch der Anglerverband, der Landesfischereiverband, die Landesjägerschaft und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald dazu. Zweck dieses Zusammenschlusses war es, Kompetenzen zu bündeln. Das heißt, bei Gesetzesvorhaben und Planfeststellungsverfahren gibt es nicht mehr acht unterschiedliche Stellungnahmen, sondern eine koordinierte. Das macht das Ganze einfacher, schneller und günstiger. Seit zehn Jahren gibt es nun dieses Landesbüro Naturschutz, und seit zehn Jahren bekommt das Landesbüro eine Förderung durch verschiedene Landesregierungen. Das ist alles immer transparent im Haushalt vermerkt gewesen, bis ins kleinste Detail - alle Mittel, Weiterleitungen und das Landesinteresse an der Förderung. Das hat der Landtag jedes Jahr beschlossen. Das Landesbüro hat jedes Jahr umfassende Verwendungsnachweise abgeliefert - also alles transparent und kein Hexenwerk. Nun gab es eine Sonderprüfung durch den Landesrechnungshof. Nach dieser Prüfung kritisierte der Rechnungshof Teile der Förderpraxis. Das Landesbüro leitet Mittel an die Naturschutzverbände weiter. Das ist grundsätzlich auch erst mal erlaubt, aber der Landesrechnungshof rügt, dass das nur für konkrete Projekte möglich ist und nicht pauschal, als institutionelle Förderung. Der Landesrechnungshof hat also keine jahrzehntelange Untreue aufgedeckt, wie die AfD uns glauben machen will, sondern lediglich eine langjährige Praxis neu bewertet. Außerdem seien Mitarbeitende falsch eingruppiert worden. Nach dem Besserstellungsverbot müssen diese nämlich genauso behandelt werden wie im Landesdienst. Soweit zur Grundlage der Kritik. Jetzt gucken wir uns an, was damit passiert ist. Schon, als die Prüfung noch lief, hat das Umweltministerium nach Hinweisen des Rechnungshofs die bisherige Praxis der Durchleitung der Mittel an die Verbände gestoppt und schon mit dem Förderbescheid für 2024 die weiteren Gelder als Projektförderung gezahlt, so wie der Landesrechnungshof das gefordert hat. Bezüglich der höher eingestuften MitarbeiterInnen gab es ebenfalls Konsequenzen. In einem Fall wurden die Gelder bereits zurückgefordert, die anderen werden noch rechtlich geprüft, weil die kritisierte freiwillige Zulage eine Grauzone ist. Nach der Veröffentlichung des Berichts des Landesrechnungshofs hat der Minister umgehend und proaktiv im Ausschuss unterrichtet. Dort war auch die AfD-Fraktion und konnte den umfangreichen Ausführungen lauschen. Sie sollten es also eigentlich besser wissen, anstatt hier solche Narrative gegen die Naturschutzverbände zu spinnen. Nach dieser Erklärung der zugegebenermaßen etwas komplexen Materie ist die Themenlage hoffentlich etwas verständlicher. Aber, liebe AfD-Fraktion, Ihnen geht es doch gar nicht darum, Transparenz zu schaffen. Nein, Ihnen geht es nur darum, die Arbeit der Naturschutzverbände zu diffamieren. Ihnen geht es darum, das Verbandsklagerecht einzuschränken und Hetze zu verbreiten. Doch dem machen wir einen Strich durch die Rechnung. Wir stehen hinter den Naturschutzverbänden und ihrer wichtigen Arbeit. Die häufig ehrenamtliche Arbeit der Naturschutzverbände ist immens wichtig. Es ist auch wichtig, dass die Naturschutzverbände ihre Arbeit unabhängig von der Politik verrichten können. Wir wollen, dass der Naturschutz eine genauso starke Lobby hat wie andere Interessenvertreter auch. Genau dafür setzen wir uns und setzt sich das Umweltministerium weiter ein.

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Colette Thiemann CDU

Instagram, TikTok und Co.: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche - Falsch- und Desinformationen eindämmen

Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich glaube, einige können nachvollziehen, dass ich eben einmal oder zweimal auf meine Rede geguckt habe, weil ich dachte, ich bin zum falschen Tagesordnungspunkt vorne. Aber da danke ich der Technik für die Live-Tagesordnung, die mir dann versichert hat: Ich bin hier richtig. Es geht um die erste Beratung des Antrags „Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche - Falsch- und Desinformation eindämmen". Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag mit dem Titel „Instagram, TikTok und Co.: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche - Falsch- und Desinformation eindämmen", einen Antrag, der auf ein sehr ernstes Thema abzielt und der das sei ausdrücklich vorangestellt wichtige Problemanzeigen trifft. Denn ja, soziale Netzwerke gehören für Kinder und Jugendliche heute zur Lebenswelt, aber eben nicht nur als Zeitvertreib, sondern auch als Informationsquelle, Identitätsbildung und soziales Referenzsystem. Und genau deshalb ist es richtig, über Risiken wie Desinformation, Cybermobbing, digitale Gewalt, Selbstbildverzerrung, aber auch über politische Einflussnahme und radikalisierende Inhalte zu sprechen. Dass Ihr Antrag das aufgreift, verdient grundsätzlich Unterstützung. ‑ Ich sehe schon, ich werde souffliert. Aber dieser Antrag ist ein erwartbar breites Maßnahmenpaket, das zwar gut gemeint ist, in der Realität jedoch an mehreren Stellen klare Konturen, realistische Prioritäten und zuständige Ebenen vermissen lässt. Was wir brauchen, ist keine Wunschliste für alle Eventualitäten, sondern ein verantwortbarer, umsetzbarer und rechtsklarer Schutzansatz, und zwar mit Kompetenzabgrenzung, mit praktikabler Umsetzung und mit einem klaren Blick darauf, wer tatsächlich handeln kann und wer handeln muss. Zunächst müssen wir Zuständigkeiten mitdenken. Wir müssen aufpassen, dass wir als Landesgesetzgeber nicht Forderungen aufstellen, die entweder ausschließlich in der Bundes- oder EU-Zuständigkeit liegen oder die technisch und datenschutzrechtlich kaum umsetzbar sind. Beispiel: die in Ihrem Antrag geforderte gesetzliche Verpflichtung zur API-Zugänglichkeit für die Landesmedienanstalten. Das ist auf den ersten Blick sicherlich sinnvoll, aber das ist kein Landesrecht, sondern sogenanntes EU-Primärrecht und fällt unter die DSGVO. Auch die Forderung nach einer gesetzlichen Trennung von TikTok von ByteDance ist nachvollziehbar, aber außenpolitisch, sicherheits- und wirtschaftspolitisch ebenfalls eine exklusive Aufgabe der Bundes- und der EU-Ebene. „Delegieren macht frei" darf bei diesem Thema nicht unser Anspruch sein. Und was ist realistisch, und was ist Schaufensterpolitik? Wir als CDU-Fraktion stehen hinter einem stärkeren Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum. Aber wir fordern gleichzeitig, dass bei allen berechtigten Anliegen Rechtsklarheit, technische Realisierbarkeit und Schutzwirkung zusammengedacht werden. Ich nehme mal das Beispiel Mindestalter. Es ist richtig, dass wir über ein Einstiegsalter für soziale Netzwerke sprechen. Aber wie sieht denn Ihre Altersverifikation konkret aus? Wer trägt die Verantwortung? Wie verhindern wir, dass am Ende wieder Eltern die digitalen Schutzmechanismen austricksen, während die Plattformbetreiber fein raus sind? Wenn wir hier staatlich regulieren, dann muss das wirksam und durchsetzbar sein. Sonst erzeugen wir einen Scheinschutz, der keine Wirkung entfaltet. Ich kann nur sagen: Wir müssen die Plattformverantwortung in den Mittelpunkt stellen. Was in Ihrem Antrag deutlich zu kurz kommt das sage ich mit allem Nachdruck, ist die deutliche Adressierung der Plattformbetreiber selbst. Diese Unternehmen machen Gewinne in Milliardenhöhe mit unseren Kindern als Zielgruppe, mit ihrem Klickverhalten, mit ihren Schwächen, mit ihren Daten, mit unserer Gesellschaft als Bühne für Polarisierung, Radikalisierung und Manipulation. Deshalb ist klar: Die Plattformen müssen endlich zur aktiven Moderation, zur konsequenten Umsetzung des Digital Services Acts, zur vollständigen Einhaltung der Jugendschutzrichtlinien und zur Kooperation mit unabhängigen staatlichen Stellen verpflichtet werden. Statt neue Projekte im Land zu entwerfen, sollten wir erst einmal die konsequente Umsetzung von EU-Vorgaben einfordern und auf nationaler Ebene an die Durchsetzungspflicht gegenüber den Tech-Giganten erinnern. Warum nicht die Kosten der Kontrolle, wie zum Beispiel in Österreich, über eine Digitalsteuer finanzieren? Wir müssen aber auch das ist der letzte wichtige Punkt die Medienkompetenz stärken und klarer definieren. Die Stärkung der Medienkompetenz in Schulen, in Familien, durch die NLM, durch die Landeszentrale für politische Bildung - all das unterstützen wir ausdrücklich. Aber Medienkompetenz ist nicht alles. Sie darf nicht zum Ersatz für strukturelle Verantwortung gemacht werden. Ein medienkompetentes Kind ist immer besser geschützt, aber sicherlich nicht immun gegen algorithmisch gestützte Manipulation. Wir brauchen beides: pädagogische Arbeit und konsequente regulatorische Rahmung. Dafür sind wir alle gemeinsam in der Verantwortung: als Parlament, als Regierung, aber auch als Gesellschaft. Mein Fazit: Ich danke den antragstellenden Koalitionsfraktionen dafür, dass sie das Thema aufgreifen. Wir unterstützen diese Grundrichtung ausdrücklich, aber wir fordern mehr Präzision bei Zuständigkeiten, mehr Mut zur Plattformverantwortung und weniger Symbolik, dafür mehr Wirkung. Denn beim Schutz von Kindern und Jugendlichen darf es keine politischen Spielchen geben, sondern nur ein Ziel: ein sicherer, verantwortungsvoller, demokratischer digitaler Raum. Ich freue mich auf unsere Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Thiemann. - Ich möchte noch einmal

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André Bock CDU

Drohnen, Desinformation, Destabilisierung - hybriden Bedrohungen entschlossen entgegentreten

Bitteschön, Herr Bock! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich will noch einmal den Titel dieser Aktuellen Stunde in Erinnerung rufen. Den habe ich bei den letzten Ausführungen sehr, sehr vermisst. Ich weiß gar nicht, wo wir uns da befunden haben - irgendwo im Nirwana. Aber auch an die Kollegen der SPD gerichtet: Herr Zinke, der Titel Ihrer Aktuellen Stunde lautet „Drohnen, Desinformation, Destabilisierung - hybriden Bedrohungen entschlossen entgegentreten". Ich habe zumindest ein gewisses Maß an Ankündigungen erwartet, aber davon war nichts zu sehen und zu hören. Denn dieses Thema, das Sie aufrufen, ist ja kein neues: Seit gestern Iran, Israel oder seit dem 24. Februar 2022 der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, und auch schon zu Corona-Zeiten haben wir das erlebt. Die WHO hat damals von einer „Infodemie" gesprochen. Da ging es nämlich vor allem um Desinformationen der Menschen auf dem ganzen Globus: gestreute Falschmeldungen, Verschwörungstheorien über Social Media etc. - Sie alle werden das noch erinnern. Schon damals haben wir erkennen müssen, dass gerade gewisse ausländische Staaten Staaten wie China oder auch Russland versucht haben, auf den Informationsraum in Europa mit verschiedenen Desinformationskampagnen Einfluss zu nehmen. Gerade in Krisen, wie wir sie gerade in diesen Tagen erleben müssen, suchen die Menschen doch nach Orientierung, aber sie sind leider auch besonders anfällig. Das ist die große Gefahr mit Blick auf Desinformation. Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine haben wir ein unglaubliches Ausmaß von Desinformationskampagnen erleben müssen - gesteuert aus Russland. Deswegen hat sich aus guten Gründen, meine Damen und Herren, die IMK vor 14 Tagen in Bremerhaven unter anderem mit genau diesem Thema beschäftigt. Andy Grote, der Innensenator aus Hamburg, hat gesagt: „Russland hat längst mit einer hybriden Kriegsführung gegen den Westen begonnen, um Länder wie Deutschland zu destabilisieren und zu schwächen. Dieser weiterwachsenden Bedrohungslage müssen wir operativ wirksame Maßnahmen entgegensetzen, hier sind wir noch nicht gut aufgestellt und müssen dringend technisch" - und eben auch sachlich/fachlich - „nach- und aufrüsten. Was uns fehlt, ist vor allem ein funktionsfähiges System, das in der Lage ist, mit nicht konventionellen, gegebenenfalls militärischen Drohnen, umzugehen. Die verschiedenen Sicherheitsakteure in Bund und Ländern" - sind in der Tat gefordert und - „müssen hier ihre Kompetenzen und Kräfte bündeln." Wenn man das alles so hört, fragt man sich an vielen Stellen auch schon hier: Wo ist eigentlich Niedersachsen, meine Damen und Herren, um eine schlagkräftige und wirksame Drohnenerfassung und -bekämpfung sicherzustellen? Zur Eindämmung sogenannter hybrider Bedrohungen sind vor 14 Tagen weitere Koordinierungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern besprochen worden, und sie sind auch notwendig. So soll es im Herbst ein Lagebild geben. Aber ich zitiere einen weiteren Innenminister, nämlich Georg Maier von der SPD aus Thüringen: Es ist wichtig, dass wir hier ins Machen kommen. Sein Bundesland ist nämlich Hotspot, gerade was die Themen Sabotage, Anschläge auf Funkmasten oder Infrastruktur der Bahn angeht. Und zu Bremerhaven: Frau Innenministerin Behrens, Sie waren ja auch da, wir haben uns dort gesehen. Sie werden mitbekommen haben: Gerade die Hafenanlagen werden fast tagtäglich von Drohnen mit einem Durchmesser von vier Metern überflogen. Auch in Stade, bei der Dow, erleben wir es regelmäßig, und beim Truppenübungsplatz in Munster gibt es Drohnenüberflüge noch und nöcher. Was macht die Bundeswehr? - Sie ruft bei der Polizei an, und da zuckt man mit den Schultern. Also: Wir hätten längst tätig werden müssen, auch hier in Niedersachsen. Ich habe gerade die SPD-Innenminister zitiert, aber auch Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen sind hier deutlich weiter. Herr Zinke, ich habe gedacht, Sie kommen mit Ankündigungen. Aber nein, es war eher ein allgemeines Schwadronieren über die Lage, keine Standortbestimmung, wo Niedersachsen heute steht und was in den nächsten Wochen kommt. Meine Damen und Herren, die Union hat darüber werden wir in den kommenden Tagen beraten einen Gesetzentwurf zur Drohnenabwehr vorgelegt. Was machen Sie? Sie beantragen eine Aktuelle Stunde. Sie haben bei diesem wichtigen Thema keine konkreten Vorschläge. Immerhin hat das Innenministerium es ja geschafft, seit dem 31. Januar auf der Website des MI einen Reiter zum Thema „hybride Bedrohungen, Sicherheit, Resilienz der Menschen in Niedersachsen stärken" einzurichten. Aber das reicht eben bei Weitem nicht aus. Es gibt auch einen „Single Point of Contact", eine Art Koordinierungsstelle zum Thema Drohnen. Aber wirklich ins Machen kommen, wirklich Dinge auf die Schiene bringen, auch haushalterisch - das ist bisher nicht erfolgt. Ankündigungspolitik, Problembeschreibung, Websites einrichten - das reicht nicht. Das wollen die Menschen in diesem Lande nicht sehen und nicht hören. Sie wollen konkrete Maßnahmen haben. Herr Bock, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zinke zu? Nein, danke. Er hat gerade fünf Minuten geredet und nichts gesagt. Das würde Ihnen auch noch ein bisschen Zeit geben. Aber gut, dann fahren Sie fort. Sie haben noch 19 Sekunden. Genau. Ich versuche auch, das in der Zeit hinzukriegen. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das erleben wir leider an vielen Stellen. Ob bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, ob bei der Änderung des NPOG, ob beim Verfassungsschutzgesetz: Sie kündigen immer an, legen aber nicht oder wie beim Verfassungsschutzgesetz erst sehr spät vor. Gerade bei diesen wichtigen innenpolitischen Themen kommen Sie einfach nicht in die Puschen und in die Spur. Frau Innenministerin, Herr Ministerpräsident er ist gerade nicht da, wenn es an Ihrem Koalitionspartner, den Grünen, liegt, dass Sie das mit der Sicherheitsinfrastruktur in Niedersachsen nicht hinbekommen, dann helfen wir als Union Ihnen gerne weiter. Wir haben nämlich ein Interesse daran, mehr Sicherheit in Niedersachsen zu erreichen, im Sinne des Landes und der Menschen, und zwar jetzt und heute, nicht erst 2027, wenn die CDU dieses Land wieder führen darf, nach der Entscheidung der Wählerinnen und Wähler. Das ist machbar. Darüber werden wir auch in diesen Tagen Stichwort „Drohnen" reden. Vielen Dank.

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Britta Kellermann GRÜNE

Das Wattenmeer im Würgegriff: Klimakrise, Gasbohrungen und Plastikmüll gefährden das Weltnaturerbe. Wie weiter nach der UN-Konferenz zum Schutz der Meere?

Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Das Wattenmeer, diese einzigartige, lebendige Landschaft, ist nicht nur ein Naturwunder, sondern Weltnaturerbe der UNESCO. Es spielt eine zentrale Rolle für die Artenvielfalt auf unserem Planeten. Doch wir sind dabei, diesen Schatz zu verspielen. Der Klimawandel verändert das Wattenmeer rasant. Ein steigender Meeresspiegel, Extremwetterereignisse und höhere Temperaturen bedrohen das empfindliche Gleichgewicht von Land und Meer. Viele Tier- und Pflanzenarten verlieren ihren Lebensraum. Vor allem steigende Wassertemperaturen setzen den Arten zu. Manche wandern ab wie der Kabeljau. Andere, wie die Steppenmöwe, wandern ein. Doch viele können sich nicht anpassen und verschwinden. Auch die Lebenszyklen geraten aus dem Takt. Der Knutt, ein Watvogel, nutzt das Wattenmeer als Rastplatz auf seiner Reise. Doch wenn seine Küken in der Arktis schlüpfen, ist ihre Nahrung kleine Insekten oft schon verschwunden. Die Folge: schlecht ernährte Jungvögel mit zu kurzen Schnäbeln - ein echtes Problem in den Winterquartieren in Afrika. Klimakrise heißt nicht nur weniger Lebensraum. Sie zerstört das feine Zusammenspiel der Natur. Doch damit nicht genug. Plastikmüll ist längst im Wattenmeer angekommen. Über Strömung und Wind gelangt er in diesen sensiblen Lebensraum. Tiere verwechseln ihn mit Nahrung, verhungern oder verenden daran. Und auch wir Menschen sind betroffen, durch die Nahrungskette. Plastik im Meer ist Plastik auf unseren Tellern. Auf der UN-Ozeankonferenz haben 95 Staaten den Weckruf von Nizza unterzeichnet. Sie fordern ein Plastikabkommen, das die Reduktion der Produktion von Primärkunststoffen regelt und die problematischsten Kunststoffe schrittweise verbietet. Hinzu kommen andere Belastungen, die das Wattenmeer unter Druck setzen: Fischerei, Munitionsaltlasten, Phosphateinträge aus der Landwirtschaft, aber auch Frachtschiffe, deren Tankwaschungen Paraffin freisetzen, das später an unseren Stränden landet - die Liste der Eingriffe ist lang, und wir kennen die Risiken. Doch statt diesen Druck zu mindern, soll er weiter erhöht werden. Lobbyministerin Reiche plant, gemeinsam mit den Niederlanden ein sogenanntes Unitarisierungsabkommen zu unterzeichnen. Es würde neue Gasbohrungen und Leitungsbau am Rande des Niedersächsischen Wattenmeers rechtfertigen mit erheblichen Auswirkungen auf den Borkum-Riffgrund, und das, obwohl hierzu immer noch Klagen laufen. Diese Bohrungen widersprechen allem, was wir energie- und klimapolitisch beschlossen haben. Das Gas, das wir jetzt noch brauchen, kommt über die bestehenden LNG-Terminals. Und ja, auch diese Terminals belasten das Wattenmeer. Deshalb arbeitet unser Umweltminister stetig an einer Umstellung der Reinigung der Höegh Esperanza auf das Ultraschallverfahren. Wenn es nach uns gegangen wäre, hätte es diese LNG-Terminals nicht gebraucht. Aber wir alle wissen, welche Umstände zum Bau geführt haben, nämlich die Energiekrise, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Jetzt sind sie da, und jetzt müssen wir das Beste daraus machen, indem wir sie schnellstmöglich auf klimaneutrale grüne Gase wie Wasserstoff umrüsten. Aber neue fossile Infrastruktur im Wattenmeer widerspricht all dem, was wir aus der Klimakrise gelernt haben. Noch dazu sollen für den Übergang doppelt so viele Gaskraftwerke gebaut werden, wie in der bisherigen Kraftwerksstrategie vorgesehen. Stattdessen sollte sich die Lobbyministerin Reiche lieber endlich auf den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien konzentrieren. Neue Gasbohrungen vor Borkum sind ein Irrweg, ökologisch falsch, klimapolitisch überholt, energiepolitisch unnötig! Liebe KollegInnen, der Meeresaktionsplan, der auf der UN-Ozeankonferenz von Nizza unterzeichnet wurde, sieht rund 2 500 Selbstverpflichtungen und Finanzzusagen vor, zum Beispiel für die Ausweitung von Schutzgebieten. Mit dem Niedersächsischen Wattenmeer haben wir bereits ein riesiges Schutzgebiet vor der Haustür, das auf einer Stufe mit anderen globalen Naturwundern wie dem Grand Canyon und dem Great Barrier Reef steht. Es gehört zu den unschätzbaren und unersetzlichen Schätzen der Menschheit. Diese internationale Anerkennung verpflichtet uns, dieses wertvolle Erbe zu bewahren und für zukünftige Generationen zu schützen. Vielen Dank.

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Ulrich Watermann SPD

Eine migrationspolitische Wende einleiten: - Die Vorgaben aus geltendem Recht endlich umsetzen! - Vollziehbar Ausreisepflichtige konsequent und im großen Stil abschieben! - Rückkehr Ausreisewilliger fördern! - Kommunen und Sozialkassen entlasten!

Dann kommen Sie gerne nach vorne! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch dieser Redebeitrag ist ein Beispiel dafür, dass Sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Darüber können Sie gerne lachen, das ist so. Sie lachen über sich selbst. Sie werden hier weiterhin menschenverachtende Ideologien verbreiten. Ich sage Ihnen: Genau das geht nicht. Und mit Ihnen einen Praxistest zu machen, ist ja absolut lächerlich. Denn ich weiß sehr wohl, wie es in meinem Wahlkreis und wie es in diesem Land aussieht. Ich sage Ihnen, das, was Sie wahrnehmen, ist einseitig. Das ist bei TikTok, und ich bin fern von solchem Unsinn. Die nächste Wortmeldung ist von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

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Britta Kellermann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Bitte sehr! Frau Pr äsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Frau Kämmerling, Sie haben gesagt, wir hätten das Klimagesetz in der ersten Fassung, die wir in dieser Legislatur beschlossen haben, durch das Parlament gepeitscht. Es wäre in einer Schnelligkeit gekommen, aufgrund derer es gar nicht vernünftig hätte abgewogen werden können. Das kann ich so nicht bestätigen. Aus unserer Sicht haben wir das Klimagesetz intensiv in den Ausschüssen diskutiert. Es gab eine Anhörung, und daraus sind auch diverse Punkte in das Klimagesetz eingeflossen. Für die Bundesgesetzgebung, die Sie zitiert haben, insbesondere was die Wärmeplanung angeht, kam das einfach zu spät. Wir hätten, wenn wir das abgewartet hätten, fast zwei Jahre Rechtsunsicherheit gehabt, zum Beispiel für die Torfabbauer und die gesamte Erdenindustrie, aber auch die Pilzanbauer, die da dranhängen. Das hätte es bedeutet, und es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie das wirklich besser gefunden hätten. Vielen Dank. Die Kollegin Kämmerling möchte antworten. Bitteschön!

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Wiard Siebels SPD

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Bitteschön, Herr Siebels! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst will ich deutlich zurückweisen, dass die Landesregierung hier nicht vollständig und wahrheitsgemäß geantwortet habe. Sie haben nämlich mindestens indirekt versucht, diesen Eindruck hervorzurufen. Zweitens will ich darauf hinweisen, da Sie selbst auf die Regularien abheben, dass selbstverständlich die Landesregierung im Rahmen dieser Befragung selbst entscheidet, wer hier für sie antwortet. Es gibt keinen Anspruch darauf, einzelne Minister nach vorne zu zitieren. Diesen Gedanken müssen Sie sich bitte aus dem Kopf schlagen.

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Alexander Saade SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

explizite Ermächtigungsgrundlage für das Thema Drohnen enthalten ist? Das werden Sie ja lesen, wenn der Entwurf fertig ist. Ich kenne den Entwurf, aber ich will dem jetzt noch nicht vorgreifen. Den werden Sie ja bald lesen. Ich fahre jetzt im Text fort: Trotzdem kann eine eigenständige Regelung sehr sinnvoll sein, wenn sie denn Klarheit schafft.

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Stefan Politze SPD

Investitionssofortprogramm des Bundes - Auswirkungen und Kompensationen der Länder und Kommunen

litze, bitteschön! Frau Pr äsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So wohltonierte Reden sind wir nicht mehr gewohnt, Herr Lechner. Deswegen habe ich immer gewartet: Was kommt denn jetzt noch? Wo ist die vergiftete Praline? Aber Sie haben staatspolitische Verantwortung gezeigt und das durch das Weglassen wesentlicher Punkte auf ein Minimum beschränkt. Auf das Weglassen wesentlicher Punkte möchte ich noch einmal eingehen, weil Sie die alte Bundesregierung angesprochen haben, die das alles nicht auf die Reihe bekommen hätte. - Ja, ja, Herr Thiele, warten Sie ruhig ab! Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass die alte Bundesregierung multiple Krisen zu meistern hatte, die die jetzige Bundesregierung nur noch unter anderen Bedingungen nachvollzieht. Ich will darauf hinweisen Einen Moment, Herr Politze! - Liebe Fraktion der CDU, gerade eben waren alle sehr aufmerksam in diesem Saal, und es war sehr ruhig. Ich bitte jetzt um entsprechende Disziplin und Aufmerksamkeit, auch bei Herrn Watermann. Machen Sie weiter, Herr Politze! Ich will darauf hinweisen, dass diese multiplen Krisen in der Zuendeführung der Corona-Pandemie bestand und dass der Ukraine-Krieg und eine Rezession dazugekommen sind - alles Dinge, die man nicht so einfach abschütteln kann. Es gab dabei eine Voraussetzung nicht: das Sondervermögen und die Aufweichung der Schuldenbremse. Sie und die CDU haben in der letzten Wahlperiode verhindert, dass die Schuldenbremse angetastet werden konnte. Jetzt ist man mithilfe der Veränderung der Schuldenbremse auf dem richtigen Weg. Da eint sich das, was wir beide glauben: Wir gehen an der Stelle mit der Bundesregierung den richtigen Weg und haben die richtigen Voraussetzungen geschaffen. Aber das hätten wir auch in der letzten Wahlperiode haben können, Herr Lechner, wenn Sie sich überwunden hätten, damals schon über die Veränderung der Schuldenbremse zu diskutieren. Sie waren der letzte Mohikaner, der sich noch nach Friedrich Merz für die Schuldenbremse ins Zeug gelegt und damit hinter den fahrenden Zug geschmissen hat, sehr geehrter Herr Kollege Lechner. Ich finde, dass die Unterrichtung, die unser Ministerpräsident gerade abgegeben hat, ein wirklich gutes Ergebnis beinhaltete. Herzlichen Dank dafür, lieber Olaf Lies, und herzlichen Dank auch an den Vizekanzler Lars Klingbeil, die Niedersachsen bei den Verhandlungen und in der Bundesregierung vertreten haben und damit ein Ergebnis herbeigeführt haben, das sich wirklich sehen lassen kann. Unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat im April gesagt: „Gerade weil die Kommunen und ihre Räte so wichtig für Zusammenhalt und Demokratie sind, müssen Politik und Gesellschaft jedes Interesse, ich betone: jedes Interesse daran haben, sie handlungsfähig zu halten." Und genau das tut die Bundesregierung jetzt gemeinsam mit den Ländern: Wir sorgen dafür, dass die Kommunen handlungsfähig sind. Wir werden der „großen Verantwortung wie Sie es gerade sagten, Herr Lechner damit gerecht. Die Landesregierung reiht sich ein, um die Probleme zu lösen, und das Ganze 49 Tage nach dem Start einer neuen Bundesregierung. Bei Olaf Lies sind es gerade mal 30 Tage, die er im Amt des Ministerpräsidenten ist. Ich finde, es kann sich sehen lassen, solche Ergebnisse für das Land herbeigeführt zu haben. Ein wirklich hervorragendes Ergebnis! Die Bund-Länder-Einigung ist ein gewaltiges Zukunftsprogramm das haben Sie gerade auch ausgeführt, Herr Lechner für die Wirtschaft, aber auch für unsere Städte und Gemeinden. Die wichtigste Botschaft ist doch wirklich, dass der Bund bis 2029 die Einnahmeausfälle aus der Umsatzsteuer übernimmt und zwar vollständig und die Kommunen damit nicht zusätzlich belastet werden. Damit sind die Bundesregierung und die Länder auch den Befürchtungen begegnet, dass es anders sein könnte und das Ganze gegenfinanziert werden müsste. Der Bund übernimmt anteilig auch das haben Sie ausgeführt auch die Einnahmeausfälle für die Länder. Auch diese Botschaft ist sehr gut; denn sonst wäre es für die Länder nicht möglich gewesen, diesen Wirtschaftsbooster entsprechend mitzufinanzieren. Was damit einhergeht und ich finde, das ist eine die besonders gute Botschaft, ist das Investitionsprogramm für die Bildungsinfrastruktur. Bildung ist die wichtigste Ressource, die wir in Deutschland haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben kein Erdgas, wir haben kein Erdöl in herausragenden Mengen, aber wir haben die Köpfe unserer jungen Menschen, in die wir investieren können. Deswegen ist diese Bildungsinvestition so wichtig. Ich kann die Bundesregierung und die Landesregierung an dieser Stelle für dieses Ergebnis nur loben; denn nahezu jede Kommune wird am Ende davon profitieren, dass wir ausreichend Kita-Plätze zur Verfügung stellen, dass wir ausreichend Erzieherinnen und Erzieher gewinnen, dass wir Schulen sanieren, dass wir Mensen anbauen können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das alles ist eine sehr gute Botschaft! Das hilft zudem bei der Umsetzung der Ziele des Ganztages auch dieses Riesenprogramm haben wir ab nächstem Jahr ja noch vor uns und auch bei der Kitaversorgung. Damit wird genau das erfüllt, was Sie gerade gesagt haben, Herr Lechner: starke Kommunen, starker Staat - eine ganz wichtige Botschaft. Und ich finde, das ist auch ein sehr guter, starker Start - nämlich unserer Landesregierung, die dieses Programm mitgestaltet hat. Besonders in Niedersachsen insbesondere in der Fläche, wo Sanierung oder Neubau von Krankenhäusern sonst sehr schwer darstellbar wären ist das sehr wichtig. Denn es findet ja immer noch das riesige Kliniksterben statt. Der feste Anteil in Höhe von 100 Milliarden Euro am Sondervermögen des Bundes für die Kommunen ist eine enorme Hilfe für diese Daseinsvorsorge vor Ort, für das gesellschaftliche Zusammenleben, für die Stärkung der Demokratie. Jede Kommune hat viele Sportvereine. Es gibt Sport- und Schwimmeinrichtungen, die den Menschen sehr wichtig sind, die dort in ihrer Freizeit hingehen. Und es gibt auch genügend Kulturstätten und freiwillige soziale Leistungen, die eigentlich immer nur von den Kommunen geschultert werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Ermöglichung der Doppelförderung ist insbesondere für finanzschwächere Städte und Gemeinden eine wichtige Maßnahme, damit sie diese Investitionen am Ende auch stemmen können. Als praktisches Beispiel kann man nur darauf hinweisen, dass sich die Investitionskosten im Laufe eines Bauprojektes immer deutlich erhöhen und die Kommunen immer nachlegen müssen, weil die Planung und die öffentliche Beteiligung immer einen großen Zeitraum beanspruchen. Die Folge davon ist, dass die Finanzierung manchmal infrage gestellt wird. Durch die Doppelförderung wird das künftig nicht mehr der Fall sein. Es wird künftig die Möglichkeit geben, dass auch diesen Kosten entsprechend begegnet werden kann. Auch dafür auch ein herzliches Dankeschön. Als Fazit ziehe ich daraus: Für Niedersachsen ist das die beste Botschaft, die wir heute Morgen bekommen konnten. Herzlichen Dank für die nächtlichen Verhandlungen am gestrigen Tag des Sommerfestes der Landesregierung. Ich finde, es hat sich ausgezahlt, dass alle in Berlin waren, um diese Verhandlungen weiterführen zu können. Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Liebe CDU, ich freue mich, dass wir uns grundsätzlich einig sind: Wir müssen etwas tun. Ich glaube, wir sind uns auch einig: Im Mittelpunkt einer Geburt stehen die Mutter und das Kind. Jede Geburt ist anders, jede Frau fühlt anders, kommuniziert anders, braucht unterschiedliche Unterstützung. Allen ist aber eines gleich: Sie wollen sicher sein. Dazu gehören eine erreichbare Geburtshilfe und die Sicherheit, vor Ort aufgenommen zu werden und gut durch die Geburt begleitet zu werden. Die bestmögliche medizinische Versorgung muss selbstverständlich sein, aber eben auch, dass die Geburt zu einem erfreulichen Erlebnis wird. In Niedersachsen leben derzeit 1,3 Millionen Frauen im Alter zwischen 18 und 44 Jahren. Wir haben eine Geburtenrate von durchschnittlich 1,5 Kindern pro Frau. Das zeigt auch, wie viele Frauen und Kinder das Thema Geburtshilfe bei uns direkt betrifft. Wir erleben aber das haben wir heute schon mehrmals gehört, dass bei uns auch Geburtshilfen schließen müssen und dass sich die Versorgungslage zwischen den Regionen stark unterscheidet. Teilweise braucht man über eine Stunde bis zur nächsten klinischen Geburtshilfe. Und wir sehen, dass die Kaiserschnittrate bei uns bei über 30 % liegt - das ist definitiv zu hoch. Eine bevorstehende Geburt ist vielfach ein großes Mysterium, gerade die erste. Ich weiß noch, wie unsicher ich war: Was kommt da auf mich zu? Wie schlimm werden die Schmerzen? - Man hat vorher wirklich Angst. Man fragt sich aber auch: Werde ich in der Situation unter der Geburt artikulieren können, was ich brauche? Und: Welche Informationen benötige ich eigentlich überhaupt? Und was ist, wenn plötzlich ein Kaiserschnitt im Raum steht? Ich hatte großes Glück bei der Geburt meiner ersten Tochter. Ich wurde von einer sehr jungen, umsichtigen Hebamme begleitet. Es war ihre erste Geburt, die sie selbstständig begleitet hat. Sie war die ganze Zeit da, wenn ich sie brauchte. Die Kommunikation lief super. Sie hat mir im richtigen Moment Angebote gemacht. Ich konnte entscheiden, ob ich die annehmen möchte - und auch, wann nicht. Wir funktionierten als Team. Hebammen sind für mich ohnehin die Heldinnen dieser Zeit - in der Zeit vor, während und nach der Geburt. Nicht jede Frau ha t das Glück dieser guten Erfahrung - das haben wir heute auch schon gehört. Unter der Geburt sind Frauen ihrem Umfeld ausgeliefert. Sie sind dann besonders verletzlich. Unnötige Interventionen, übergriffige körperliche Maßnahmen und auch ein unsensibler Umgang sind verstörend. Manche Erfahrungen sind traumatisch. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass sich das Land Niedersachsen strategisch mit der Geburtshilfe auseinandersetzt, mit der Zielsetzung: Jede Frau soll die Möglichkeit haben, zu entscheiden, wie sie ihr Kind bekommen möchte, und jede Frau hat das Recht auf eine interventionsarme und wertschätzende Geburt. Um das zu erreichen, braucht es neben Informationen eine vielfältige geburtshilfliche Struktur und ausreichend Fachpersonal. Dafür brauchen Hebammen und GynäkologInnen Arbeitsbedingungen, die ein gutes Geburtserlebnis unterstützen. Wir haben heute schon vom Hebammenhilfevertrag gehört. Auch wir stehen hinter den Beleghebammen. Es ist wichtig, dass eine gerechte Form der Vergütung gefunden wird. Da muss der Bund noch mal ran; da muss die GKV noch mal ran. Niedersachsen hat gute Impulse gesetzt. Mit dem Landesaktionsplan für eine gute Geburt soll diese Arbeit nun fokussiert weitergeführt werden, damit Frauen überall in Niedersachsen voller Vertrauen und mit Ruhe die Geburt ihres Kindes erleben können und die Kinder den bestmöglichen Start ins Leben haben. Liebe KollegInnen, mit dieser Vision freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Hoffmann GRÜNE

Die Einführung eines Landesbaukindergelds prüfen

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kopka und Kollegin Reinecke haben es ja schon ausführlich dargelegt: Das Baukindergeld ist Gießkanne und unsozial. Die AfD inszeniert sich hier als Retterin junger Familien mit Bauwunsch. Doch der Antrag ist, mit Verlaub, nichts anderes als Symbolpolitik. Denn auch hierauf wurde schon hingewiesen Fördermöglichkeiten für Familien mit dem Ziel Wohneigentum gibt es längst, und zwar gut ausgestaltet, differenziert und abrufbar. Dafür braucht es kein weiteres Baukindergeld auf Landesebene. Wer heute als Familie bauen oder kaufen will, bekommt Unterstützung: Zinsgünstige Kredite für Familien mit Kindern für Neubau, Kauf und energetische Sanierung, wie das Programm „Jung kauft Alt", finden Sie schon bei der KfW und NBank. Statt ein weiteres Baukindergeld zu prüfen, sollten wir lieber dafür sorgen, dass die bestehenden Programme bekannter werden - und, ja, auch besser genutzt werden können. Aber wir als Niedersachsen gehen auch längst voran: Mit der Landeswohnungsgesellschaft investieren wir zielgerichtet in bezahlbaren Mietwohnraum, um dort zu helfen, wo der Markt versagt, und mit der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung, die wir gerade verabschiedet haben, machen wir das Bauen einfacher, schneller und günstiger, auch für junge Familien. Kurz gesagt: Niedersachsen handelt. Wir unterstützen Familien - passgenau und ohne platte PR-Maßnahmen. Was die AfD vorschlägt, ignoriert bestehende Förderinstrumente, schafft Bürokratie und setzt auf ein rückwärtsgewandtes Gießkannenprinzip. Wohnraum schaffen heißt für uns: zielgerichtet fördern, Flächen sparen, Energieeffizienz steigern - und für alle Menschen bezahlbar bauen. Der Antrag der AfD? Überflüssig, weil wir längst handeln! Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die AfD verboten gehört. Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie auf die Kurzintervention antworten. Es ging eigentlich nur um das Zitat. Das finden Sie hundertprozentig es sei denn, Sie haben es herausredigiert im Stenografischen Bericht. Das hat selbst die CDU Die CDU fand es auch ein bisschen amüsant, was Sie da von sich gegeben haben. Wie gesagt, so eine Aussage wird dieser Niedersächsischen Bauordnung Das, was Sie hier versuchen, die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung es ist ja schon die dritte mittlerweile, das wird dem einfach nicht gerecht. Das sind keine Spielereien, das sind keine Kinkerlitzchen. Hier geht es letzten Endes darum Viel mehr Wohnraum werden Sie ja nicht schaffen, also wirklich! Die Baustoffkosten, die Energiekosten, CO2-Bepreisung Herr Najafi, ich hatte Sie darauf aufmerksam gemacht: Sie können auf die Kurzintervention antworten ‑ keine zusätzliche Redezeit. Das finden Sie im Stenografischen Dienst, ganz einfach. - Im Bericht des Stenografischen Dienstes, danke! Die nächste Wortmeldung kommt aus der SPD-Fraktion:

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Sebastian Lechner CDU

Investitionssofortprogramm des Bundes - Auswirkungen und Kompensationen der Länder und Kommunen

Minuten Redezeit haben und die beiden anderen Fraktionen die Hälfte davon, nämlich sechs Minuten. Herr Lechner, Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Unterrichtung, Herr Ministerpräsident Lies. Das sind gute Nachrichten, die uns heute Morgen aus Berlin ereilen. Die von Friedrich Merz geführte Bundesregierung aus CDU und SPD und die CDU- und SPD-geführten Länder haben mit diesem Kompromiss Handlungsfähigkeit gezeigt - Handlungsfähigkeit für eine starke Wirtschaft in Deutschland, Handlungsfähigkeit für sichere Arbeitsplätze und auch Handlungsfähigkeit für eine starke Demokratie. Die letzte Bundesregierung hat uns ja drei Jahre Stagnation in Deutschland beschert. Kein Wirtschaftswachstum und steigende Preise senken die sogenannten Reallöhne. Viele Menschen können sich weniger leisten als noch vor ein paar Jahren. Aus meiner Sicht ist das einer der maßgeblichen Treiber auch für Populismus und Extremismus in Deutschland. Es ist deswegen richtig und wichtig, dass nun die von Friedrich Merz geführte Bundesregierung aus CDU und SPD hier einen klaren Kurswechsel vorsieht und neue Wachstumsimpulse durch den von Ihnen geschilderten Investitionsbooster setzt. Sie haben es beschrieben: Die 30 % degressive Abschreibung von 2025 bis 2027 setzen einen klaren Anreiz für neue Investitionen. Mit der schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 und auch der Senkung des Thesaurierungssteuersatzes bleibt den Unternehmen am Ende mehr Geld im Unternehmen, und sie können investieren. Sie haben es auch angesprochen: Auch für das Autoland Niedersachsen enthält dieser Investitionsbooster eine gute Nachricht. Die Abschreibung von 75 % im Jahr der Anschaffung ist im Hinblick auf die Elektrofahrzeugförderung eine wirklich gute Nachricht. Insofern glauben wir, dass wir mit diesem Investitionsbooster das Wachstum in Deutschland signifikant steigern können. Das ist eine gute und schlüssige Nachricht an diesem Morgen. Sie haben es geschildert: Der Investitionsbooster führt allerdings in seiner Auswirkung zu erheblichen Einnahmeausfällen bei Ländern und Kommunen. Sie waren nach bisherigen Schätzungen bei den Kommunen auf 13,5 Milliarden Euro und bei den Ländern auf 16 Milliarden Euro taxiert. Wir alle haben eine gesamtstaatliche Verantwortung. Wir haben zwischen CDU und SPD über alle Ebenen hinweg den Koalitionsvertrag beschlossen. Trotzdem müssen wir natürlich die kommunale Ebene und auch die Länderebene handlungsfähig halten. Gerade bei den Kommunen hätten diese Ausfälle gerade auch vor dem Hintergrund der ohnehin schon angespannten Finanzsituation der Kommunen wirklich zu großen Schwierigkeiten geführt. Das hätten wir nicht zugelassen und werden wir jetzt auch nicht zulassen. Insofern ist das eine gute und schnelle Einigung. Ich will hier auch erwähnen, dass ich es wirklich bemerkenswert fand, wie verantwortungsvoll und geräuschlos ‑ dabei beziehe ich den Ministerpräsidenten dieses Landes ausdrücklich mit ein alle Akteure hier verhandelt haben. Es ist gut, dass die Einnahmeausfälle der Kommunen vollständig über die Umsatzsteuer und die Einnahmenausfälle der Länder zur Hälfte über die Kostenübernahme beim Krankenhaustransformationsfonds und in den Bereichen Kita und Bildung kompensiert werden. Das sind wirklich wichtige Entscheidungen, sowohl für die Kommunen als auch das Land Niedersachsen. Besonders freue ich mich auch über dieses Mehr an Freiheit gegenüber dem Gesetzentwurf, den Lars Klingbeil noch zur Umsetzung des 100-Milliarden-Euro-Investitionsvermögens für Länder und Kommunen eingebracht hat. Es braucht jetzt keine Einzelfallgenehmigung mehr, sondern es gibt pauschale Zuweisungen, es ist eine breite Verwendung möglich und die Verteilung läuft nach dem Königsteiner Schlüssel. Wir werden in den nächsten Jahren nach unserer festen Überzeugung nur eine Chance haben, wenn Vertrauen zwischen Bund und den Ländern und wenn Vertrauen zwischen den Ländern und den Kommunen besteht; denn dieses Vertrauen ermöglicht am Ende auch schnelle und gute Entscheidungen. Insofern ist dieses Mehr an Freiheit beim Investitionsvermögen ebenfalls eine wirkliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag. Aus dem gleichen Grund macht mir allerdings das angekündigte Programm zur Förderung von Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie Kitas etwas Sorge - nicht wegen der Finanzmittel, sondern weil das nach den uns wohlbekannten Paketen „Gute Kita" oder „Gute Schule" klingt. Ich rate uns allen wirklich an, diese Programme möglichst einfach ohne große Auflagen, ohne komplizierte Verwaltungsvereinbarungen zwischen Land und Bund und auch ohne große Finanzierungs- und Kofinanzierungsauflagen zu gestalten; denn wir müssen schnell und einfach in die Umsetzung kommen. Ich sage Ihnen auch zu, Herr Ministerpräsident: Ich werde mich dafür auch mit meiner Partei auf Bundesebene genauso stark machen. Wir brauchen hier wirklich ein einfaches, kluges und schnelles Verfahren, auch in der Umsetzung dieses Programmes. Aber, Herr Ministerpräsident, mit diesem Kompromiss kommt auch eine große Verantwortung auf die Landesebene zu. Der Bund geht hier bis an die Grenze seiner finanziellen Möglichkeiten. Es gibt ja viele, die denken, der Bund kann sich jetzt endlos verschulden. Aber das ist nicht der Fall. Denn es gibt trotz der Entscheidung zur Schuldenbremse im Grundgesetz auch europäische Fiskalregeln, die die Bundesregierung beabsichtigt einzuhalten. Deswegen ist dieser Kompromiss ein wirklich verantwortungsvoller Schritt unseres Bundeskanzlers Friedrich Merz zusammen mit seinem Kabinett. Er muss eben genauso verantwortungsvoll mit ganz ähnlichen Schritten durch Sie, Herr Ministerpräsident, hier in Niedersachsen begleitet werden. Das bedeutet erstens: Der Wegfall der Zusätzlichkeit von Investitionen erhöht die Flexibilität, ist aus unserer Sicht aber auch kritisch zu sehen. Vor allem ist es kein Freibrief für Sie, jetzt alle Investitionen in die Mittel aus dem Investitionsvermögen zu verschieben, um im Landeshaushalt mehr Platz für Konsum zu haben. Denn trotz dieser Möglichkeiten, die sich jetzt bieten, haben Sie, Herr Ministerpräsident, eine Verantwortung für eine solide und kluge Haushaltspolitik, die auch die Interessen der jungen Generation in den Blick nimmt. Wenn Schulden überhaupt gerechtfertigt sind, dann wohl nur für Zukunftsinvestitionen. Deswegen erwarten wir von Ihnen, dass Sie, auch wenn es das Zusätzlichkeitskriterium jetzt nicht gibt, diese Mittel nur für zusätzliche Zukunftsinvestitionen in Niedersachsen ausgeben und nicht für Konsum im niedersächsischen Landeshaushalt. Zweitens. Dass jetzt nicht mehr gefordert ist, 60 % des Investitionsvermögens an die Kommunen zu geben das entfällt ja ebenfalls im Rahmen dieser Einigung, ist ebenfalls richtig, weil der Bund uns nicht sagen muss, dass wir auf unsere Kommunen aufpassen und achten müssen. Das ist unsere eigene Verantwortung. Die nehmen wir auch wahr. Aber es muss dann eben auch passieren. Die Stärkung der kommunalen Finanzen, finden wir, ist auch gerade von dem Hintergrund dieses Kompromisses jetzt eine der obersten Prioritäten, die wir in der Landespolitik überhaupt haben. Hier erwarten wir ein klares Zeichen von dieser Landesregierung am kommenden Wochenende auf ihrer Haushaltsklausurtagung. Wir fordern von Ihnen, dass Sie in eigener Verantwortung in den nächsten zehn Jahren zusätzlich 1 Milliarde Euro pro Jahr unkompliziert über den kommunalen Finanzausgleich an die niedersächsischen Kommunen ausschütten und ihnen zur Verfügung stellen. Denn nur starke Kommunen bedeuten auch einen starken Staat und eine starke Demokratie, und es ist Ihre Verantwortung, das zu ermöglichen. Drittens. Herr Ministerpräsident, bisher habe ich es so verstanden, dass Sie dem Kompromiss zugestimmt haben. Er ist natürlich ein Kompromiss, der zwischen CDU und SPD in der Bundeskoalition ausgehandelt wurde und zwischen den CDU- und SPD-geführten Landesregierungen. Aber das reicht natürlich nicht, weil wir in diesem Land eine rot-grüne Landesregierung haben. Insofern erwarten wir natürlich von der Landesregierung, dass nicht nur der Ministerpräsident diesem Kompromiss zustimmt, sondern dass die gesamte Landesregierung im Bundesrat diesen Kompromiss den Investitionsbooster, auch die daraus folgenden Planungsbeschleunigungsgesetze mitträgt und dass sie sich nicht enthält oder ablehnt. Denn hier ist eine gesamtstaatliche Verantwortung gefragt, und zu dieser Verantwortung muss in Berlin auch eine rot-grüne Regierung stehen. Der Bund, die Bundesregierung von Friedrich Merz, hat geliefert, und jetzt ist die Landesregierung am Zug. Nur wenn jeder seiner Verantwortung gerecht wird, dann wird aus dieser Einigung und aus der Einigung zum Investitionsvermögen auch etwas Gutes für Niedersachsen entstehen. Dieser Verantwortung muss nun auch die rot-grüne Landesregierung folgen und gerecht werden. Herzlichen Dank.

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Britta Kellermann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

Frau Kellermann, Sie haben das Wort! Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Am 26. März hatten wir den Gesetzentwurf der Landesregierung das erste Mal im Plenum. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass der Entwurf tragfähig ist. Die Berechnungsgrundlage, die im März noch von der Opposition als überkomplex kritisiert wurde, hat keine weitere Anpassung gefunden. Selbst die CDU musste im Ausschuss einräumen, dass sogar der Wasserverbandstag sie für gut und zustimmungsfähig befunden hat. Die wichtigste Änderung des Gesetzentwurfs gegenüber der Einbringung im März beruht wohl auf der Erkenntnis, dass dem Land mit Blick auf die Beitragsbemessung der Verbände nur eine eingeschränkte Gesetzgebungskompetenz zusteht. Allerdings hatten sich ja die Deichverbände selbst eine einheitliche, rechtssichere und einfache Regelung gewünscht, insbesondere die Entnahme der Daten aus dem Liegenschaftskataster bietet den Verbänden diese Erleichterung. Diese Daten würden den Verbänden ohne entsprechende gesetzliche Regelung aber gar nicht zur Verfügung stehen. Der Regierungsentwurf war ja auch von Anfang an darauf ausgelegt, dass die grundsätzliche Entscheidung zur Übernahme des Modells die Verbände selbst treffen sollten. Deshalb ist es gut, dass der Ausschuss sich jetzt auf einen rechtssicheren Alternativvorschlag geeinigt hat: Für diejenigen Deichverbände, die durch Landesgesetz gegründet wurden, wird die Berechnungsgrundlage verbindlich, für alle anderen Verbände ist die Regelung weiterhin freiwillig. Das Ergebnis zeigt, dass wir gemeinsam eine pragmatische Lösung gefunden haben, die den Anliegen der Deichverbände gerecht wird. Ich bin zuversichtlich und Frau Kämmerling hat das ja auch gerade bestätigt, dass auch die Opposition mit diesem Ergebnis zufrieden sein kann. Vielen Dank.

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Eike Holsten CDU

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

Herzlichen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Plötzlich auftretende starke Schmerzen hinter dem Brustbein, die ausstrahlen, ein Engegefühl in der Brust, Atemnot, Angst, Schweißausbrüche und Übelkeit - bei diesen Symptomen schrillen sicherlich auch bei vielen von Ihnen und euch hier im Saal die Alarmglocken. Männer kommen mit diesen Beschwerden zum Glück meist postwendend mit Verdacht auf Herzinfarkt in die nächste Klinik. Leider weniger bekannt: Oberbauchschmerzen, Rückenschmerzen und starke Müdigkeit. Prägen Sie sich diese drei sehr gerne ein! Es handelt sich um Herzinfarktsymptome bei Frauen. Die Folge: Frauen gelangen im Durschnitt zwei Stunden später als Männer in die Klinik und haben ein anderthalbmal höheres Risiko, im ersten Jahr nach einem Herzinfarkt an den Folgen zu sterben - häufig wegen atypischer Symptome, die zu falscher oder verspäteter Diagnose führen. Meine Damen und Herren, wussten Sie, dass Frauen bis zu dreimal häufiger an Nebenwirkungen von Medikamenten leiden als Männer? Viele Medikamentenstudien orientieren sich am männlichen Standardkörper und ignorieren damit Unterschiede in Größe, Gewicht und Körperzusammensetzung sowie vor allem die hormonellen Schwankungen durch Menstruation, Schwangerschaft oder die Wechseljahre. Ein anderer Umstand, der mich wiederum überrascht hat: Frauen sind bei der gleichen Krankheit oft vier Jahre älter als Männer, wenn sie die richtige Diagnose erhalten. Meine Damen und Herren, so gut die medizinische Versorgung in Deutschland ist, sie ist nicht immer gerecht, weil sie zu oft ignoriert, dass Männer und Frauen anders krank werden und unterschiedlich behandelt werden müssen. Wir sprechen heute über eine Realität, die viele Frauen, aber auch Männer in Niedersachsen seit Jahren erleben - eine Realität, in der Schmerzen nicht ernst genommen werden, in der Symptome nicht erkannt, Diagnosen verzögert und Therapien falsch dosiert werden. Wozu führt das? - Häufigere Arztbesuche, steigende Gesundheitskosten, Einnahme falscher Medikamente und Zeiten, in denen sich Frauen häufiger krankmelden müssen und einen längeren Leidensweg haben, und dies nicht, weil sie etwa schlechter untersucht werden, sondern weil sie schlicht anders untersucht werden - und das bei einem ohnehin angespannten Gesundheitssystem und einem Arbeitsmarkt mit einem zu hohen Krankenstand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch bei Männern werden Krankheiten, die als klassische Frauenkrankheiten gelten, zu spät erkannt - darunter Osteoporose, Depression, Rheuma, Schilddrüsenerkrankungen und Brustkrebs. Das sind Erkrankungen, die bei Männern erst in einem sehr späten Stadium erkannt werden, weil auch hier das Wissen fehlt, wie sie sich bei Männern zeigen. Medizin funktioniert eben nicht nach dem Prinzip „One size fits all". Die Unterschiede zwischen Frauen- und Männerkörpern sind bekannt. Meine Damen und Herren, wir fordern mit diesem Antrag konkrete Veränderungen in Forschung, Bildung und Weiterbildung, in der Selbsthilfe - überall dort, wo es aktuell hakt. Eine moderne Medizin, die Frauen und Männern gleichermaßen gerecht wird, ist machbar. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Holsten. - Habe ich es richtig

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Britta Kellermann GRÜNE

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Sitzungsvorstand vor. Ich bitte die Schriftführerin, sich bereit zu halten. Bitteschön, Frau Kellermann! Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Abgeordnete! Minister Meyer, in der öffentlichen Debatte geht es immer wieder darum, ob diese Förderung für das LabüN überhaupt im Landesinteresse liegt. Könnten Sie uns dazu noch mal ausführen, wo aus Ihrer Sicht das Landesinteresse dieser Förderung liegt? Vielen Dank, Frau Kellermann. - Minister Meyer antwortet. Bitteschön!

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Wiard Siebels SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Herr Siebels, bitte! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Hermann, auch wenn Sie etwas glücklos versucht haben, die Unterrichtung schon selbst vorzunehmen, ändert das nichts daran, dass es tatsächlich einen Informationsbedarf und ein Informationsrecht des Plenums gibt. Ich hätte Ihnen üblicherweise vorgeschlagen, die Unterrichtung nach der Mittagspause entgegenzunehmen. Wir haben uns aber darauf verständigt, dass es heute keine Mittagspause gibt. Deswegen lautet mein Vorschlag, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer gleich darüber einigen, wie wir am frühen Nachmittag, also in einem Zeitraum, der üblicherweise nach einer Mittagspause läge, eine solche Unterrichtung einfügen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Justizministerin diesem Wunsch gerne nachkommen wird. Das Einzige, was wir noch klären müssen, ist, nach welchem Tagesordnungspunkt wir diese Unterrichtung einfügen. Vielen herzlichen Dank.

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Peer Lilienthal AfD

Investitionssofortprogramm des Bundes - Auswirkungen und Kompensationen der Länder und Kommunen

gemeldet: der Abgeordnete Peer Lilienthal. Bitteschön, Herr Lilienthal! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich möchte mit einem Dank an den Ministerpräsidenten beginnen: Vielen Dank für diese zeitnahe Unterrichtung und auch dafür, dass sie proaktiv durchgeführt wurde. Das war in der Vergangenheit ja nicht immer so. Vielen Dank auch, dass wir als Fraktion vorab darüber informiert worden sind. Das war es dann aber auch mit den lobenden Worten. Ich muss schon sagen, ich bin einigermaßen schockiert, wie sich das Bild, wie sich die Wahrnehmung unserer sozialen Marktwirtschaft im Laufe der Jahre verändert hat - und das selbst im Laufe der Jahre, die ich diesem Landtag angehöre. Aus meiner Sicht ist der Glutkern der sozialen Marktwirtschaft, dass die Betriebe zunächst mal frei agieren und der Staat gute Rahmenbedingungen schafft. Das soziale Element der sozialen Marktwirtschaft bedeutet, dass es Härten geben kann, die der Staat dann abfedert. Ich gebe mal ein Beispiel: Jemand gründet einen Betrieb versucht sich an der Gründung eines Start-ups in irgendeinem Bereich, der vielleicht noch nicht etabliert ist, scheitert damit und fällt im Gegensatz zu zum Beispiel den USA oder Russland nicht ins Bodenlose, sondern Sozialstaatsprinzip, soziale Marktwirtschaft wird aufgefangen. Er erhält also Grundsicherung, vielleicht wird er sogar bestärkt, kommt ins Start-up-Programm: alles gut. Das ist für mich die soziale Marktwirtschaft gewesen. Sie entwickelt sich nämlich mittlerweile dahin, dass sie total etatistisch wird. Und das ist gerade ein gutes Beispiel dafür gewesen. Der Staat wird in Ihrer Sicht zu jemandem, der die Wirtschaft die Unternehmen an die Hand nimmt. Ich kann Ihnen nur sagen: Nach unserer Wahrnehmung wird das nicht funktionieren; denn nur Wirtschaftsunternehmen, die sich frei möglichst ohne Subventionen entscheiden können, kommen in Innovationsprozesse und zu technischem Fortschritt. Und das ist es, was am Ende Wohlstand bedeutet, der dann wiederum ermöglicht, dass man dieses Sozialstaatsprinzip beachtet. Die Wirtschaft immer stärker Richtung Planwirtschaft zu lenken, wird nicht funktionieren. Wir haben hierfür schockierende Beispiele, selbst in unserer deutschen Geschichte: Denken Sie an die Deutsche Demokratische Republik oder an Kuba. Planwirtschaft funktioniert nun mal nicht! Genau das versuchen Sie! Genau da greifen Ihre Booster. Bei diesem Begriff wird mir sowieso schon ein bisschen schwindelig; da habe ich schlechte Erinnerungen an die Corona-Zeit, aber das mag etwas Persönliches sein. Sie greifen doch mit dem Booster genau da ein, wo man selbst nach der Idee der sozialen Marktwirtschaft nicht eingreift, nämlich in die Unternehmen. Wenn man jetzt das Verhalten von den Konsumenten in die eine oder andere Richtung fördern will zum Beispiel weniger oder mehr Rauchen, mehr Zugfahren; denken Sie sich etwas aus, dann kann man da natürlich ansetzen. Aber auf Ebene der Unternehmen anzusetzen, verzerrt doch vollständig den Wettbewerb und führt dazu, dass die Wirtschaft nicht mehr frei mit einem guten Ergebnis arbeitet, sondern, dass sich die Wirtschaft in ihrem Handeln nach dem Staat ausrichtet. Und das ist Gift für eine liberale Marktwirtschaft. Ich will mal ein, zwei einzelne Maßnahmen aufgreifen, die ja auch vorgetragen wurden. Im Übrigen: Gerade wurde hier die degressive Abschreibung wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist gerade in der SPD-Fraktion haben Sie ja Experten, die das noch deutlich besser als ich wissen: Das sind alles nur Gewinnverschiebungen. Wenn Sie Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts haben und jetzt 70% davon abschreiben, schreiben Sie den Rest halt gar nicht mehr ab. Das Abschreibungsvolumen wird ja nicht größer, nur weil Sie es aufs erste Jahr verlagern, Herr Ministerpräsident. - Sie gucken nur fragend; fragen Sie doch mal einen in Ihrer Fraktion! Da haben Sie ganz hervorragende Experten, die Ihnen das erklären können. - Nur eine Gewinnverschiebung ändert am Ende also gar nichts. Und dass Sie das nun gerade bei dem Produkt E‑Auto das in Deutschland schlichtweg nicht nachgefragt wird ansetzen und so versuchen wollen, Ihre Halden von E‑Autos an die Unternehmen zu bringen, ist wirklich eine Bankrotterklärung. Was wir bräuchten, sind echte Wachstumsimpulse. Wir bräuchten einen Staat, der gute Rahmenbedingungen schafft - zum Beispiel dadurch, dass er keine Energieträger verbietet, wie Sie das machen, zum Beispiel dadurch, dass er Gesetze schafft, an die sich die Unternehmen auch halten können, zum Beispiel dadurch, dass er keine Technologien wie die Verbrennungsmotoren von Autos verbietet, von denen der effizienteste in Deutschland unglücklicherweise auch noch von Volkswagen hergestellt wurde. Dass Sie sich dann auch noch hier hinstellen und diese Riesenverschuldung damit begründen, dass Sie die Kommunen unterstützen wollen, schlägt dem Fass wirklich den Boden aus. Sie haben über Jahre und Jahrzehnte die kommunale Familie mit immer mehr Aufgaben belastet ‑ ich denke an das „schlechte-Kita"-Gesetz und andere Unglücke. Jetzt zu sagen: Wir müssen ja die Kommunen unterstützen! - Das ist ein Schildbürgerstreich. Sie versenken den Schatz im See und markieren die Stelle am Boot. Das funktioniert nicht, meine Damen und Herren. Besonders schockierend ist, dass es offensichtlich eine CDU vor der Bundestagswahl gegeben hat und eine CDU danach gibt. Wo ist eigentlich der Sebastian Lechner Sie sind doch sogar studierter Ökonom, meine ich; Sie wissen das doch ganz genau. Wo ist eigentlich der Friedrich Merz, der immer wieder darauf hingewiesen hat, dass Verschuldung von heute die Last der nächsten Generationen ist? Unsere Kinder und Kindeskinder werden das bezahlen, was wir jetzt hier ausgeben, zum Schaden Deutschlands. Und ich bin mir nicht so ganz sicher, ob das gerechtfertigt ist. Denn wir werden uns als Eltern also jetzt nicht als persönliche Eltern, sondern als Elterngenerationen schwerste Vorwürfe gefallen lassen müssen, weil wir nicht mit der Kohle ausgekommen sind, die uns hier zur Verfügung gestellt wird. Das halte ich für eine sehr schlechte Idee. Insofern: trauriger Punkt. Vielen Dank.

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Christian Frölich CDU

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

zu antworten. Es ist wunderbar, dass dieses wichtige Thema heute so viel Präsenz erhält. Insofern bedanke ich mich für die beiden Kurzinterventionen ganz herzlich, um vielleicht das eine oder andere klarstellen zu können. Was den Punkt in unserem Antrag, die PV-Pflicht auszusetzen, angeht: Eine Rückmeldung aus der Praxis ist auch, dass Dachdecker und Zimmerer sagen: Leute wollen ihre Dächer von mir energetisch sanieren lassen, treten aber von diesem Sanierungswunsch zurück, weil sie den Bau der PV-Anlage aufgrund der PV-Pflicht am Ende nicht mehr finanziert bekommen. Bei Ihnen hat sich ja die Meinung durchgesetzt: So eine PV-Anlage lässt sich immer wirtschaftlich rechnen. Das ist aber leider nicht der Fall. Das Fachministerium hat dazu ausgeführt, dass es relativ einfach ist, den Nachweis zu erbringen, dass sie nicht wirtschaftlich wäre. Okay, es wird sich zukünftig zeigen, ob das so unbürokratisch gehandhabt werden kann. Was die Prüfingenieure angeht, bitte ich Herrn Sachtleben darum, die Stellungnahme der Ingenieurkammer zu lesen. Darin steht klar, sie könnten sich mit dieser Idee anfreunden und würden da mitgehen. Der dritte Punkt ist, was die Barriere - Moment, jetzt rede ich! Was die Barrierefreiheit angeht, hat der Ministerpräsident bei der letzten Novelle gesagt: Wir greifen das Thema in der nächsten Novelle auf. - Ich kann es nicht anders sagen; es ist so. Jetzt haben wir die Novelle, und das Thema ist nicht da. Insofern haben wir auch diesen Punkt nochmals aufgeführt. Wir sind gespannt. Spätestens 2027, wenn wir in Verantwortung sind, werden wir diese Themen aufgreifen. Die nächste Wortmeldung kommt von unserem Minister für Wirtschaft,

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heutigen Debatte über die Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes wird ein Entwurf präsentiert, der die Umsetzung der bundesweiten Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes und des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes anstrebt. Dieser Entwurf trägt erneut ambitionierte Ziele wie eine flächendeckende Wärmeplanung und die Verbesserung der Klimaanpassungsstrategien in sich, ergänzt durch finanzielle Ausgleichsregelungen für Kommunen. - Ja? Sie dürfen weiter fortfahren. Das ist ja nett. Aber das Plenum bitte ich um ein bisschen Ruhe. Ja, die sollen mal ganz leise sein. Was auf den ersten Blick wie ein realistischer Vorschlag dargestellt wird, offenbart bei genauerem Hinsehen zahlreiche Probleme. Die Aufteilung der Verantwortung auf ein Missverhältnis aus Ministerien, Landesämtern und Agenturen wirft Fragen auf: Kommt wieder ein Kompetenzpoker? Trotz der leeren Kassen wird ein enormer Ausbau des Personals gefordert, was die finanzielle Belastung weiter erhöht. Öffentliche Gelder aus Sondervermögen Schulden für theoretische Klimamaßnahmen zu verwenden, erscheint uns inakzeptabel. Vielmehr sollten wir diese Mittel für praktische Projekte direkt benutzen, beispielsweise um Schulen und Krankenhäuser, Betonwüsten und versiegelte Stadtflächen zu sanieren. Im Entwurf zeigt sich eine bedenkliche Fokussierung auf eine Erhöhung von Beraterkapazitäten. Dies führt zwangsläufig zu noch mehr Beratungs- und Prüfungsaufgaben, was den Ruf nach weiterem Personalaufwuchs lauter werden lässt. Mit diesem Gesetz wittern schon viele das tolle Geschäft. Beraterfirmen stecken in Startlöchern. Stattdessen brauchen wir Personal, das effektiv und zielgerichtet in der Praxis arbeitet, anstatt bloß zu beraten und zu prüfen. Mehrere Verbände haben bereits in ihren Stellungnahmen die vielfältigen Herausforderungen hervorgehoben, die sich bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ergeben. Es sind sehr viele Konflikte schon dargestellt worden. Das ist auch ernst zu nehmen. Zudem bleibt der Vorgriff auf Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 in Verbindung mit einem grundlegenden Kurswechsel der Klimapolitik in der Landwirtschaft ein heikles Thema. Die Strategien des Landes, die erst mal bis zum Januar 2027 präsentiert werden sollen und alle Jahre zu aktualisieren sind, benötigen fundierte Vorbereitungen und realistische Zielsetzungen. Und was geschieht, wenn die gesteckten Ziele nicht erreicht werden? Dann zeigt sich, dass linkische Planwirtschaft viel unrealistischer Ziele setzt und nicht auf dem Teppich bleibt. - Ruhe da hinten! Der eingeschlagene Weg ist kostspielig. Herr Kollege, dafür bin ich hier oben zuständig, dass wir Ruhe nicht nur da hinten, Ja. Es irritiert echt. - sondern auch da vorne im Saal haben. Sie dürfen auch gerne mal einen Schluck Wasser trinken. Es ist echt eine trockene Luft hier. Das Wasser ist für den Redner oder die Rednerin da. Machen Sie gerne Gebrauch davon. Die Uhr bleibt in der Zeit auch stehen. Sie sollen hier auch entspannt reden dürfen. - Jetzt ist hier ein wenig Ruhe eingekehrt. Dann führen Sie bitte fort. Es muss verhindert werden, dass am Ende nur bestimmte Gruppen besonders profitieren und andere sich mit vorgeschlagenem Bonisystem selbst auf ihre Schulter klopfen. Letztlich kann nur derjenige in Klimamaßnahmen investieren, der über entsprechendes Kapital verfügt. Da ist bereits kommunal und insbesondere privat der Schwankungsbereich nicht zu unterschätzen. Beratung ist gut, solange sie gut ist und funktioniert. Was geschieht, wenn falsch und nicht zielführend beraten wird? Wer übernimmt dann die Verantwortung dafür? Durchaus können dann Gelder sprichwörtlich im Teich versenkt werden. Denn sogenannte Klimamaßnahmen müssen funktionieren. Da denke ich beispielsweise an das tolle Balkonkraftwerk. Doch Familie Sorgenfrei hat den Balkon zur Nordseite raus. Dummerweise hat die Beratung das übersehen. Wie toll! Das heißt also: erst einmal Geld ermöglichen und verteilen. Den Erfolg der Leistung kennt noch keiner. Aber wir werden ja in fünf Jahren die Erfolge kredenzt bekommen, wahrscheinlich auf Hochglanzpapier mit Paradeprojekten. Super! Die AfD steht für Effizienz, Pragmatismus und effektive Energien. Spielereien bringen dieses Land nicht weiter. Anders als beim Deichgesetz bin ich bezüglich des Klimagesetzes nicht nur für die Ablehnung des Änderungsgesetzes, sondern auch für die Ablehnung des Klimagesetzes in dieser Form. Vielen Dank. Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Stephan Bothe AfD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

sich! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss sagen, ich bin wirklich entsetzt. Erst mal muss ich Herrn Bock recht geben: Sie haben die politische Dimension dieser Debatte nicht verstanden. Ich glaube langsam, Sie haben gar nichts verstanden. Uns geht es um die Nennung deutscher Tatverdächtiger und ausländischer Tatverdächtiger, so wie es in der PKS auch dargestellt wird, und dass das natürlich auch in der Presse seinen Rahmen findet - mehr nicht. Andere Bundesländer machen das. Aber nicht mal dazu sind Sie in der Lage. Ich glaube, Sie haben nicht mal die eigene Polizeiliche Kriminalstatistik in diesem Sinne verstanden. Meine Damen und Herren, ich nutze das jetzt zum Teil auch einfach mal für eine persönliche Erklärung. Nein, das tun Sie nicht! Ich habe aber noch 30 Sekunden! Nein. Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Sie dürfen jetzt noch einige wenige Sekunden Ihrer zusätzlichen Redezeit ausnutzen. Dann rufe ich die persönliche Erklärung auf, weil ich Ihnen dazu auch noch einiges mitgeben werde. Darauf freue ich mich, Frau Präsidentin. Vielen Dank. Dann nutze ich das einfach so. Frau Ministerin, Sie haben nicht ein einziges vernünftiges Argument heute gebracht, warum Sie diesen Weg anderer Bundesländer wie beispielsweise Schleswig-Holstein nicht gehen. Das Einzige, was von Ihnen kam, war: die böse AfD, und: Sie wollen doch nur stigmatisieren. Nein! Sie stigmatisieren durch Ihre Intransparenz. Vielen Dank.

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Reinhold Hilbers CDU

Agenda 2030 - neuer Aufbruch für Deutschland und Niedersachsen - Wohlstand erhalten, neues Wachstum schaffen!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Papier, das wir heute endberaten, ist im Januar dieses Jahres, also unmittelbar vor der Bundestagswahl, vorgelegt worden und enthält weitreichende Forderungen, wie wir unser Land insgesamt modernisieren können. Dazu hat es umfangreiche Beratungen im Wirtschaftsausschuss gegeben. Die bei der Anhörung beteiligten Verbände und auch andere haben uns sehr viel Zuspruch zu dem gegeben, was wir gemacht haben. Vieles davon ist in die Koalitionsvereinbarung eingeflossen, die zwischen CDU und SPD geschlossen worden ist: Es gibt Turboabschreibungen, der Booster kommt. Ich bin sehr froh darüber, dass man sich in Berlin darauf geeinigt hat, dass diese gesetzlichen Regelungen auf den Weg gebracht werden, weil die Wirtschaft das dringend braucht. Das Bürgergeld wird auf eine neue Grundlage gestellt. Überstundenzuschläge werden bei Vollzeitbeschäftigung steuerfrei gestellt. Es gibt eine Regelung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, von der täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Es wird eine Entlastung der Bürger über die Pendlerpauschale im Einkommensteuergesetz geben. Es wird demnächst in Deutschland auch kein Lieferkettengesetz mehr geben. Und es wird sich demnächst auch etwas bei Strompreisen, Umlagen und Ähnlichem tun. Das sind wesentliche Errungenschaften, die wir erreicht haben. Wir hatten diese Botschaften formuliert, weil wir mit ihnen in die Auseinandersetzung gehen wollten und das auch getan haben. Dieses Papier, das wir Ihnen vorlegen und das Sie alle meines Erachtens gut beschließen können, macht deutlich, dass sich Leistung in unserem Land wieder lohnen soll, dass das Ja zu Innovationen und zu Investitionen gegeben wird, dass wir günstige Energie, weniger Bürokratie und mehr Freiheit wollen. Das wird schon positiv kommentiert. Laut den Verbänden herrscht nach dem Wechsel im Kanzleramt eine deutliche Aufbruchstimmung in den Unternehmen. Da muss noch geliefert werden, völlig klar, aber die Grundstimmung hat sich geändert. Wir sind an einem Wendepunkt angelangt. So sind die Prognosen nach oben korrigiert worden. Das ifo-Institut hat seine Wert für dieses Jahr um 0,2 % und für nächstes Jahr um 1 % nach oben korrigiert. Auch der Sachverständigenrat hat sich für das nächste Jahr nach oben korrigiert, auf 1 %. Die Leitlinien sind also eingebracht. Vieles ist also eingeflossen. Dennoch enthält dieses Papier deswegen sollte es heute beschlossen werden wichtige Dinge, die wir in Niedersachsen umsetzen müssen. Der Bund hat jetzt geliefert. Jetzt muss die Niedersächsische Landesregierung landespolitisch liefern. Der Antrag enthält dazu wichtige Punkte, die ich noch einmal hervorheben möchte. Da ist die Frage, wie bei der Wirtschaftsförderung mit der Vielzahl der Förderprogramme und mit der hohen Bürokratie umgegangen wird. Da erwarten wir, dass Sie die Förderprogramme des Landes jetzt auf ihre Effektivität überprüfen und dass Sie die Wirtschaftsförderung in unserem Land einfacher und für die Unternehmen durchsichtiger gestalten. Deswegen ist diese Forderung völlig richtig. Weiterhin ist die Forderung richtig, dass wir in unserem Land mehr für Gründer tun müssen. Da sind wir in Niedersachsen nicht an erster Stelle. Es muss aber unser Anspruch sein, in der Frage der Gründung von Unternehmen ganz vorne mitzuwirken. Deswegen müssen Sie Ihre Aktivitäten so, wie wir das hier aufgeschrieben haben, deutlich verstärken. Das Once-only-Prinzip in der Verwaltung und die Digitalisierung, die einheitliche Software beispielsweise für Bauanträge das fordern wir hier, sind wichtige Forderungen, die Sie jetzt in Niedersachsen umsetzen müssen, damit wir an diesem Standort gut sind, damit wir unseren Beitrag leisten. Ja, und es wird auch darum gehen, unser Land wettbewerbsfähig zu halten. Das habe ich eben schon bei Tagesordnungspunkt 47 betont. Wir fordern, dass Sie bei Häfen und Straßenbau entsprechende Mittel aus dem Sondervermögen einsetzen, damit unsere Investitionen hier in Niedersachsen gestärkt werden. Daran werden wir Sie messen. Deswegen wäre es gut, wenn Sie dieses Papier heute mit uns gemeinsam beschließen würden. Das ist eine gute Richtlinie und Leitlinie auch für Ihre Haushaltsberatungen. Es setzt die richtigen Zeichen. Wir in Niedersachsen müssen jetzt den Kurs der Bundesregierung unterstützen. Sie müssen vorangehen; Sie müssen sich bewegen; Sie müssen etwas bewegen. Dafür ist das Papier eine gute Grundlage. Vielen Dank.

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Jan Henner Putzier SPD

21. Eingabenübersicht

für die Fraktion der SPD Herr Kollege Putzier. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! ich möchte Ihnen heute vom Hund Buddy erzählen. Buddy kommt wie unser Hund Astrid aus dem Tierheim in Uelzen. An dieser Stelle einmal kurz der eindringliche Appell: Wenn Sie die Zeit und die Möglichkeit haben, dann adoptieren Sie einen Hund aus dem Tierheim. Das tut dem Tierschutz gut, und das tut den Tieren gut. Aber zurück zu Buddy: Buddy ist ein Mischling, zu großen Teilen vermutlich eine französische Bulldogge; zumindest sieht er so aus. Und Buddy musste operiert werden. Er hatte Probleme beim Atmen, schnarchte sehr laut, konnte schon bei Temperaturen ab 20 °C nicht mehr rennen und toben und war beim Spazierengehen extrem langsam. Er hat das sogenannte brachycephale Syndrom. Mit einer Kürzung des Gaumensegels und chirurgischer Erweiterung der Nasenflügel konnte ihm geholfen werden. Solche Probleme können auftreten, könnte man sagen. Gut, dass ihm dann geholfen wurde, könnte man sagen. Warum erzähle ich das? Weil das Problem von Buddy auch heute bei der Zucht bewusst in Kauf genommen wird - nicht von allen, aber von Einzelnen. Aus ästhetischen Gründen! Ich spreche heute zu mehreren Petitionen, die sich mit dem Ausstellungsverbot sogenannter Qualzuchten beschäftigen. Zur Gesetzeslage: Bereits seit 1986 ist die Züchtung von Wirbeltieren mit Qualzuchtmerkmalen verboten. Und mit den Worten einer Na ja, ich will die Worte vorlesen, und dann fällt Ihnen vielleicht ein, wer sie gesagt hat. „Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen das artgerechte Leben verhindern, ist das Tierquälerei." „Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten - und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen und verbiete daher die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen." Das war keine PETA-Tierrechtsaktivistin; das war Julia Klöckner, die damalige Ministerin. Und dass so viele von der SPD mal für Julia Klöckner applaudieren, kommt auch nicht immer vor. Aber ich finde, das rückt das, was Sie gerade gesagt haben, noch mal in ein ganz neues Licht. Ich bin froh, dass es heute grundsätzlich große Einigkeit für dieses Gesetz gibt. Wir haben eine Verantwortung nicht nur für uns als Menschen, sondern auch darüber hinaus. Und die Petitionen wenden sich dankenswerterweise auch nicht gegen das Gesetz selbst. Sie stellen berechtigte Fragen zur Umsetzung. Deswegen haben wir uns im Ausschuss auch ausführlich damit auseinandergesetzt. Ich danke an dieser Stelle herzlich dem ML und dem LAVES für die umfassende Unterrichtung, die wir im Ausschuss hatten. Im Kern geht es um möglicherweise unterschiedliche Vorgaben auf kommunaler Ebene, die Sorge, dass Hundesport und Begleithundeprüfungen nicht mehr möglich sein könnten, und den Vorschlag eines Kriterienkatalogs, damit es zu einer bundesweit einheitlichen Auslegung kommt. Ja, die zuständigen Kommunen brauchen Klarheit und Leitlinien. Selbstverständlich muss der bundeseinheitliche Vollzug der Regelungen sichergestellt werden, und es ist auch nicht immer einfach zu beurteilen, ob Qualzuchtmerkmale bei einem Tier einschlägig sind. Deswegen beteiligt sich die Landesregierung auch daran, gemeinsam Leitlinien auf Bundesebene zu erarbeiten und zu entwickeln - und das auf Basis wissenschaftlicher Kriterien. Ich denke, das ist genau das, was man verlangen kann. Es wurde während der Debatte eindeutig dargelegt, dass der Kriterienkatalog aus der Petition nicht ausreichend ist, um dem Regelungszweck des Gesetzes zu entsprechen, und es wurde auch deutlich gemacht, dass es nicht um ein Verbot von allen Aktivitäten von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen geht, sondern eben nur um ein Ausstellungsverbot betroffener Tiere. Die weitere Petition zur Novelle des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene hat sich aufgrund des Prinzips der Diskontinuität und mangelnder landesgesetzgeberischer Kompetenzen erledigt. Insoweit sind die vorliegenden Petitionen ganz einfach mit „Sach- und Rechtslage" zu bewerten. Herzlichen Dank.

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Daniela Behrens SPD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Frau Ministerin antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bock, diese Fragestunde bewerten wir als Landesregierung so, wie sie von der AfD offensichtlich auch gemeint ist: Man möchte das Thema Kriminalität in Zusammenhang mit dem Thema Nichtdeutsche bringen. Man möchte Ausländerinnen und Ausländer diskriminieren und per se als sehr straffällig vorführen. Wir haben in der Antwort auf diese Anfrage sehr deutlich gemacht, dass es uns nicht um das Thema Staatsangehörigkeit geht, sondern um den Vorwurf, um die Ermittlung, um die Strafverfolgung und um die Gefahrenabwehr. Derjenige, der hier straffällig wird, wird von Polizei und Justiz mit den vorhandenen Möglichkeiten verfolgt und ermittelt, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Wir können auch aus den soziologischen und anderen Daten, die uns vorliegen, nicht erkennen, dass es bestimmte Staatsangehörigkeiten gibt, die besonders strafauffällig sind. Das ist Unsinn! Das ist also wieder mal ein Versuch, bestimmte Gruppen zu diffamieren und zu diskriminieren. Insofern ist es richtig, wie die Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Justiz angelegt ist. Im Einzelfall nennen wir die Staatsangehörigkeit, wenn es für die Aufklärung wichtig ist, aber generell ist es das nicht. Und wir werden auch weiterhin so verfahren. Wenn ich das an dieser Stelle noch sagen darf: Ich glaube, es wäre gut, wenn alle Bundesländer gleichmäßig verfahren würden. Wir haben auf der Innenministerkonferenz sehr intensiv darüber diskutiert, aber wir haben keine gemeinsame Haltung dazu. Insofern gehen die Bundesländer unterschiedlich damit um. Ich finde, die Landesregierung Niedersachsen geht sehr verantwortungsvoll damit um, und so werden wir es auch weiter halten. Danke schön.

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Omid Najafi AfD

Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen

leben und wie viele Personen davon betroffen sind? - Danke. Sehr gute Frage! Die Antwort ist: Es ist völlig egal. Ich sage Ihnen auch, warum. Das ist jetzt vielleicht keine Prioritätenfläche okay, den Punkt gebe ich Ihnen, aber dort führt eine Landstraße entlang. Wenn Sie mal mit dem Auto da durchfahren und gerade mit Ihrer Freisprechanlage ein Telefonat führen - das kann nicht sein, dass das Telefonat abgebrochen wird. Es kann nicht sein, dass, wenn Sie mit der

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Falko Mohrs

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

Herr Minister, bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Schülke, ich kann das mit Blick auf die Vielzahl der Rankings jetzt nicht beantworten. Insofern biete ich Ihnen gerne an, das nachzuliefern. Das Bild ist, glaube ich, sehr heterogen. Das beantworten wir gerne im Nachgang schriftlich. Vielen Dank, Herr Minister. -

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Michael Lühmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen)

Kapitel im Niedersächsischen Brandschutzgesetz und im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz im Rahmen der Novelle implementiert haben? Dort mussten wir das auch regeln. Wir werden das in vielen Gesetzen regeln. Davon können Sie fest ausgehen. Sie können auch fest davon ausgehen, dass wir das, wenn unsere Innenministerin ankündigt, dass man sich im Nordländer-Verbund auch mit Technik befasst und sie gemeinsam beschaffen will, um solche Drohnen zu detektieren und zu übernehmen und vom Himmel zu holen, nicht ohne eine Gesetzesgrundlage machen. Ansonsten möchte ich gerne noch dazu sagen: Die Gesetze, wie Sie die machen, sind kleinteilige Gesetze, bei denen Sie wissen, dass sie kommen. Dann machen Sie Ihren kleinen Gesetzentwurf und umfassende Verweissysteme. Das macht jedes Gesetz kompliziert. Wir machen das ein bisschen einfacher und verständlicher. Das, was Sie umgekehrt machen, ist leider weiterhin das: Sie picken sich die Rosinen aus anstehenden Gesetzen heraus, werfen sich dann hinter den fahrenden Zug, lärmen dabei herum und sagen, Sie seien die Lokführerin gewesen. Das haben Sie ja angekündigt. Wenn dann mal etwas zu den Drohnen im Gesetz steht, dann war das eine Leistung der CDU. Sie können davon ausgehen, dass auch wir darüber reden. Das machen Sie als Opposition. Aber dann machen Sie es wenigstens umfassend statt so erratisch und lückenhaft! Das hat Herr Saade gerade vorgetragen. Dann wären Sie noch immer nicht Lokführerin, aber Sie säßen wenigstens mit im fahrenden Zug. Und dann können wir vernünftig miteinander verhandeln, was wir tun. Aber jedes Mal einzelne Paragrafen der anstehenden NPOG-Novelle herauszugreifen eine NPOG-Novelle, die Sie fünf Jahre lang nicht hinbekommen haben und sich dann hinzustellen und uns zu erzählen: Die CDU hat gefordert, die Landesregierung liefert! - Machen Sie das doch einfach, wenn wir das NPOG vorlegen! Wir haben einen Zeitplan dafür vorgelegt. Wir als Rot-Grün werden das einbringen. Wir brauchen wirklich nicht immer die Sorge von Ihnen, dass wir, Rot-Grün, das nicht hinbekommen. Herr Lühmann, bevor Sie gleich zum Ende kommen: Es gibt den Wunsch von Herrn Marzischewski-Drewes nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie diese zu? Nein,

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Brian Baatzsch SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Gesetzentwurf von der AfD zu den Ladenöffnungszeiten zum ersten Mal gesehen habe und dann las, dass dieser im Rechtsausschuss behandelt werden soll, musste ich mich erst mal kurz sortieren. Denn inhaltlich gehört dieses Thema natürlich nicht primär in unseren Ausschuss, sondern in den Sozialausschuss, wo man sich, wie der Name vermuten lässt, mit Fragen des Arbeits- und Sozialschutzes befasst. Aber gut, wir wissen ja, Zuständigkeiten sind für die AfD für gewöhnlich eher Vorschläge als Regeln. Es freut mich dennoch, dass Sie selbst festgestellt haben, dass Sie auf dem falschen Weg waren und dementsprechend eben diese Änderung beantragt haben. Dann lassen Sie uns jetzt aber doch verfassungsrechtlich reden, denn dafür sind wir im Rechtsausschuss tatsächlich zuständig. Darauf habe ich mich an der Stelle mal vorbereitet, weil ich festgestellt habe, dass es dann doch nötig ist. Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen, das zugegebenermaßen wohl eher selten im Plenarsaal fällt und auch weniger von mir. „Gott segnete den siebten Tag und heiligte ihn, weil er an ihm ruhte und von allen seinen Werken". 1. Buch Mose, Kapitel 2, Vers 3. Seit nahezu 2 000 Jahren gilt im christlich-abendländischen Kulturkreis, den die AfD ja angeblich erhalten will, der Sonntag als Ruhetag. Und nun sind ausgerechnet Sie es, die diesen kulturellen Konsens mit diesem, wie ich sagen würde, recht dünnen Gesetzentwurf aufweichen wollen. Die AfD fordert eine Erweiterung von § 4 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsisches Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten um einen Punkt e, um Kiosken eine generelle Öffnung an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Begründet wird das meiner Wahrnehmung nach vordergründig und hauptsächlich mit einem schlichten Erwerbs- und Verkaufsinteresse. Ich spitze das mal zu: Wenn man das Argument betrachtet, möchte die AfD die Wahrung von jahrhundertelanger kultureller, sozialer und verfassungsrechtlich mittlerweile verankerter Tradition aufgeben, weil jemand am Sonntag Zigaretten und Bier verkaufen will. Ich betone: verkaufen will. Meine Damen und Herren, wenn das Ihre Wertepolitik ist, dann gute Nacht! Schauen wir aber nun mal genauer hin: Artikel 4 unseres Grundgesetzes schützt die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Wer sich mit Verfassungsrecht auskennt und ja, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, mich beschleicht manchmal das Gefühl, dass Sie nach dem Vorwort aufgehört haben, das Grundgesetz zu lesen, weiß, dass in Artikel 140 unseres Grundgesetzes ausdrücklich auf Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung verwiesen wird. Dieser ist heute noch Teil unseres Grundgesetzes und lautet wie folgt: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Das ist geltendes Verfassungsrecht. Das ist kein frommer Wunsch, das ist eine klare Regel: Der Sonntag ist Ruhetag. Ein solcher Schutz darf nur in Ausnahmefällen durchbrochen werden. Das ist gerichtlich bestätigt worden. Diese Ausnahmefälle sind zum Beispiel Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Flughäfen und der Verkauf zum sofortigen Verzehr. Sie basieren alle auf einem konkreten lebenspraktischen, zwingenden Bedürfnis. Ein Kioskbesuch gehört nicht dazu, Und schon gar nicht das Gewinnstreben, das man in Ihrem Gesetzentwurf vorschiebt. Denn wenn man das Erwerbsinteresse als Ausnahmekriterium zulässt, warum dürfen dann nicht am Sonntag gleich alle Supermärkte öffnen? Oder vielleicht sogar alle Läden? Wo sind denn dann die Einschränkungen? Die Logik Ihres Gesetzentwurfes funktioniert nur, wenn man sie nicht zu Ende denkt. Weil ich weiß, dass Sie sich mit dem Sozialstaatsprinzip ebenso schwertun wie mit einigen Teilen des Grundgesetzes, lassen Sie mich auch darauf kurz eingehen. Der Sonntagsschutz ist nicht nur religiös begründet; das ist auch ein sozialer Schutzraum. Er schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer physisch, psychisch und auch familiär. Genau deshalb ist dieser Schutz in unserer Verfassung so verankert. Es geht um Erholung, es geht um Teilhabe, und es geht um Planbarkeit. Gerade als jemand, der seine Studienzeit in Hannover verbracht hat, schätze ich die Kioskkultur durchaus - und die damit verbundene integrative Wirkung ebenfalls. Aber das ist doch keine Legitimation, von einem verfassungsrechtlichen Prinzip abzuweichen! Das Hauptargument, welches die AfD für die Öffnung von Kiosken nennt, könnte genauso gut auf alle anderen Verkaufsstellen angewendet werden. Denn, liebe AfD, die wollen auch alle Geld verdienen. Meine Damen und Herren, Ihr Gesetzentwurf ist kein Beitrag zur Lebensqualität, kein Dienst an der Bevölkerung und erst recht keine kluge Gesetzesinitiative. Er ist ein Versuch, mit einer vermeintlich bürgernahen Geste den Verfassungsrahmen zu dehnen, weil man ihn augenscheinlich nicht verstanden hat. Diese Änderung ist aus meiner Sicht weder sinnvoll oder notwendig noch verfassungsgemäß. Die SPD steht für einen klaren Sonntagsschutz - kulturell, sozial und verfassungsrechtlich. Ich bedanke mich dafür, dass Sie beantragt haben, den Gesetzentwurf federführend im Sozialausschuss zu behandeln. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Baatzsch. -

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Jan Henner Putzier SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen und zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

aus der Fraktion der SPD der Kollege Putzier. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Avocet Biosciences GmbH, spezialisiert auf Bekämpfung und Behandlung von RNA-Viren, die INLEAP Photonics GmbH, Entwickler von ultraschnellen Laserstrahllenksystemen Wörter, die man nicht so oft sagt, und die Tetralytix GmbH, die mit ihrer Software Toolyzer die Effizienz von Zerspanungstechnologien verbessert, das sind die drei ersten Plätze im Bereich Science Spin-off beim Niedersächsischen DurchSTARTer-Preis 2024. Alle drei verbindet: Sie sind sogenannte Ausgründungen und wirklich hervorragende Beispiele für den Transfer von Wissenschaft in die Praxis in unserem schönen Bundesland. Der nächste DurchSTARTer-Preis wird übrigens heute in 85 Tagen vergeben. Wer sich für die Start-up-Szene in Niedersachsen interessiert, sollte also unbedingt mal vorbeischauen. Niedersachsen ist ein Land, das gute Voraussetzungen für Gründerinnen und Gründer hat. Die Niedersächsische Landesregierung arbeitet konsequent daran, die Voraussetzungen und Bedingungen für erfolgreiche Unternehmen weiter zu verbessern. Wir fördern den Technologietransfer sowie Ausgründungen aus Hochschulen. Wir wollen neue Formen der Kooperation zwischen Wissenschaft und Gesellschaft stärken und transformatives Wissen nutzbar machen. Wir schaffen die Bedingungen für die Durchstarter von 2025, 2026 und darüber hinaus. Ich bin sehr froh, dass dies die demokratischen Parteien in diesem Haus eint. Das zeigt der vorliegende Gesetzentwurf. Das zeigt sich auch bereits im bestehenden Hochschulgesetz. § 3 Abs. 1 legt bereits unter Nr. 4 die Förderung des Wissens- und Technologietransfers sowie von Unternehmensgründungen aus der Hochschule heraus als Aufgabe der Hochschulen in Niedersachsen fest. Welchen Beitrag kann nun der vorliegende Gesetzentwurf leisten? - Der Entwurf will die derzeitigen Regelungen zur Unternehmensbeteiligung von Hochschulen konkretisieren und aus seiner Sicht verbessern, die Gründungsunterstützung insbesondere durch die Bereitstellung von Infrastruktur sichern, einen landeseigenen Ausgründungs- und Beteiligungsfonds schaffen sowie Gründungsfreisemester ermöglichen. Wir werden uns diese Vorschläge in den Beratungen genau anschauen und auch im Hinblick auf die anstehende Überarbeitung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes prüfen. Denn im Ziel sind wir uns einig. Gestatten Sie mir aber schon heute ein paar Gedanken zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die erste Frage muss immer lauten: Ist eine Regelung überhaupt notwendig? Dabei muss gerade im Hochschulrecht der Grundsatz gelten, dass wir die Autonomie stärken und eben nicht jede einzelne Frage, die vor Ort oft besser entschieden werden kann, hier im Landtag regeln. Wissens- und Technologietransfer sowie Unternehmensgründungen aus der Hochschule heraus sind Aufgaben der Hochschulen. Für eigene Beteiligungen setzt das NHG bisher nur wenige Rahmenbedingungen. Ob es sinnvoll und erforderlich ist, diese zu konkretisieren, werden wir prüfen. Es bleiben Zweifel; denn die Realität zeigt, dass im bestehenden Rechtsrahmen vieles möglich ist und autonom geregelt wird. Übrigens: Das sogenannte Gründungsfreisemester ist im Grundsatz bereits von der bisherigen Freistellungsregelung umfasst. Das steht auch so im Gesetzentwurf. Neu führt der Gesetzentwurf einen landeseigenen Ausgründungs- und Beteiligungsfonds ein. Natürlich ist gerade das Thema Kapital für Ausgründungen eine wesentliche Voraussetzung. Gleichzeitig gilt es, auch in Zukunft begrenzte Ressourcen der öffentlichen Hand möglichst effizient einzusetzen. Wie sinnvoll es ist, den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten auch den öffentlichen eine weitere hinzuzufügen, statt Unternehmen den Anschluss an bisherige Möglichkeiten zu erleichtern, ist fraglich. Neue Prüfschleifen mit ministerieller Prüfung sowie eigene Bewertungen mit Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gründungsförderung am Ende so etwas wie die „Höhle der Löwen" in der MWK-Edition verkomplizieren das bestehende Verfahren. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, entfaltet keine Potenziale und löst keine Fesseln. Das macht genau das Gegenteil. Wir sind uns einig: Das NHG muss optimale Grundlagen schaffen, damit die Hochschulen ihren Aufgaben gerecht werden können. Das ist unser Auftrag. Ein Blick in den Startup Monitor 2024 zeigt uns zur Bewertung der aktuellen Situation: Gründerinnen und Gründer in Niedersachsen loben besonders die Nähe zu Hochschulen und Universitäten. - Dieses Lob sollten wir auch einmal zur Kenntnis nehmen. Herzlichen Dank unseren Hochschulen für ihre wichtige Arbeit in diesem Bereich! Weil ich hier gerne mal stehe und die eigene Regierungsarbeit lobe, möchte ich jetzt die Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz, Professorin Susanne Menzel-Riedl, zitieren, die auch im Startup Monitor steht: „Als Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz bin ich stolz darauf, dass die Hochschulen in Niedersachsen eine bundesweite Vorreiterfunktion übernehmen und eine zentrale Rolle im Gründungsökosystem spielen." Und später zu aktuellen Entwicklungen: „Diese fußt auf einer hervorragenden Zusammenarbeit der Landeshochschulkonferenz mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie der Hochschule Hannover als Sprecherhochschule, dem Stifterverband und Niedersachsen.next." Denn gerade bei der Start-up-Förderung leisten wir in Niedersachsen hervorragende Arbeit. Ein paar Beispiele, die besonders den Fokus auf Ausgründung legen und deutlich machen, wie vielfältig die Aktivitäten in Niedersachsen sind und wie übergreifend sie gerade bearbeitet werden: Niedersachsen.next Startup das läuft übrigens unter dem Motto „Gründen in Niedersachsen: machen einfach machen"; Sie wissen, an wen ich gedacht habe, als ich das las ist eine dieser Plattformen. Im Beirat sind nicht nur das MW, sondern auch das MWK mit Staatssekretär Schachtner sowie Wissenschaftlerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmer. Ergebnis ist dabei auch die personelle Verankerung der gemeinsamen Arbeit mit den Gründungsbeauftragten der Hochschulen. Zukunft.niedersachsen unterstützt die Hochschulen in diesem Bereich, so zum Beispiel mit dem Programm „Stärkung der Entrepreneurship-Sensibilisierung und ‑Ausbildung sowie Gründungsvorbereitung durch und an niedersächsischen Hochschulen", das zu sieben Projekten an verschiedenen Hochschulstandorten geführt hat, zum Beispiel mit knapp 2 Millionen Euro für das Projekt zebra - Zentrum für Entrepreneurship, Business, Research und Academia der Hochschule Hannover und der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Es gibt Start-up-Zentren und Hightech-Inkubatoren, die Möglichkeit eines Gründungsstipendiums. Die NBank eröffnet jungen innovativen Unternehmen sogar die Möglichkeit zu Beteiligungskapital. „NSeed" klingt nicht nur cooler als noch ein Fonds beim MWK, sondern hat auch ziemlich genau die gleiche Wirkung wie das, was im Gesetzentwurf vorgeschlagen ist. Es gibt in Zusammenarbeit mit privaten Investoren Wachstumsfonds an unterschiedlichen Orten. Wir können festhalten: Die Niedersächsische Landesregierung handelt sogar in allen im Gesetzentwurf adressierten Bereichen klar und noch viel wichtiger ressortübergreifend. Wir arbeiten weiter daran, die Bedingungen für Ausgründungen zu verbessern. Deswegen freue ich mich sehr auf die Beratung. Wir werden genau prüfen, an welchen Stellen und in welchem Maße Anpassungen im NHG erforderlich sind, um unserem gemeinsamen Ziel gerecht zu werden. Herzlichen Dank. Vielen Dank. -

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Thorsten Paul Moriße AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Unser Gesetzentwurf hat das Ziel der Erweiterung der Öffnungszeiten für Kioskbetriebe. Denn sie sind mehr als nur kleine Läden, in denen Chips, Zeitungen, Zigaretten, Spirituosen verkauft werden. Sie sind Grundversorger - besser lokal als global. Meine Damen und Herren, das ist echte Nachhaltigkeit. Diese Maßnahme ist nicht nur längst überfällig, sondern auch ein notwendiger Schritt zur Stärkung der lokalen Wirtschaft, und sie kann auch dem Leerstand in den Innenstädten entgegentreten. Kioske sind nicht nur kulturelle Fixpunkte in unseren Stadtvierteln und auch ohne Auto fußläufig bequem zu erreichen. Meine Damen und Herren, wer die TV-Serie „Späti" kennt, weiß, dass Kioske ein sozialer Schmelztiegel sind. Ihre Rolle als Treffpunkt für jeden und die Möglichkeit, sich gemütlich zu unterhalten, machen sie zu sozialen Interaktionsplattformen. Dies ist nicht nur von unschätzbarem Wert, meine Damen und Herren, das ist ein ganz großes Verlangen der Bürger in unseren Gemeinden. In einer Zeit, in der zwischenmenschliche Kontakte oft digitalisiert werden, bieten Kioske Möglichkeiten der echten Begegnung - besonders für Menschen, die nur beschwerlich am sozialen Leben teilnehmen können, wie zum Beispiel Senioren und Behinderte. Und das kann sogar die Migration fördern. Kioske sind somit nicht nur ein wichtiger Bestandteil bei Zusammenhalt und Integration, sondern eine Anlaufstelle für einsame Menschen in der Nachbarschaft. Kioske bieten zudem Bürgern die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Oftmals wird sogar ein Familienbetrieb daraus, was zur Zufriedenheit und wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Beschäftigten beiträgt. Doch nicht nur das! Der Gesetzentwurf, den wir heute betrachten, soll auch die wirtschaftlichen Bedingungen für Kioskbetreiber verbessern. Mit erweiterten Öffnungszeiten können wir nicht nur deren Umsätze steigern, sondern auch den Fortbestand dieser wichtigen Einrichtungen sichern. Die Liberalisierung der Öffnungszeiten dient aber auch den Bürgern. Sie schafft Flexibilität und Anpassung an vielfältige Lebensentwürfe. Gerade die Möglichkeit, auch Sonntagseinkäufe bei einem Kiosk zu tätigen, stellt eine wertvolle Ergänzung zum Alltag dar und adressiert die Bedürfnisse einer modernen Gesellschaft. Wir als Fraktion sind uns bewusst natürlich, dass es Gegenstimmen gibt. Sie schlagen die Beibehaltung stärkerer Regulierungen vor, um traditionelle Ruhetage zu schützen. Doch die Realität ist eine andere. Letztes Jahr, meine Damen und Herren, haben allein in Niedersachsen über 100 000 Bürger der Kirche den Rücken zugedreht. Diese immense Zahl an Kirchenaustritten spiegelt wider, dass der traditionelle Sonntag längst nicht mehr für jeden den Stellenwert hat, den er noch vor Jahrzehnten hatte. Vielmehr fordern viele Bürgerinnen und Bürger die Freiheit, ihre Wochenendgestaltung selbst zu definieren. Um es mal zusammenzufassen: Die Anpassung der Öffnungszeiten von Kiosken stärkt deren wirtschaftliche Lage, fördert soziale Interaktionen und bietet den Bürgern mehr Flexibilität bei Einkäufen, insbesondere an Sonn- und Feiertagen. Meine Damen und Herren, diese Reform wird dazu beitragen, die Belange des Einzelhandels und der Gemeinschaft harmonisch zu vereinen. Wir bitten daher Sie bzw. die Vertreter dieses Hauses, den notwendigen Wandel zu akzeptieren und die Überweisung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Soziales und mitberatend in den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mitzutragen. Notfalls können wir das ja auch zusammen machen als interfraktionellen Antrag: miteinander statt gegeneinander bei so einer wichtigen Entscheidung. Wir sind der Überzeugung, meine Damen und Herren, dass dieser Kurs der richtige ist. Denn wie wollen Sie den Leuten erklären, dass Tankstellenshops, die auch Zeitungen, Zigaretten, Cola Light die trinkt Herr Mießner ja gerne und andere Sachen haben, die der Kiosk auch hat, anders behandelt werden sollen? Das hätte ich gerne mal von demjenigen, der sich jetzt oder im Ausschuss dagegen entscheidet, erklärt bekommen. Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Entwurf eines Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben

Frau Justizministerin Dr. Wahlmann. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es kommt nicht alle Tage vor, dass eine Ministerin und ein Minister zu ein und demselben Gesetzesentwurf sprechen. Aber es gibt auch selten einen so großen Wurf wie die NIA. Ich freue mich sehr, dass das erste große Projekt, das die NIA plant und umsetzt, der weitgehende Neubau der Justizvollzugsanstalt Hannover und der Neubau des großen Hochsicherheitssaals für Niedersachsen ist. Die JVA Hannover ist ein Stein gewordenes Sinnbild für den Investitionsstau, der in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Niedersachsen aufgelaufen ist. Wir diese Landesregierung werden das Problem jetzt lösen. Die JVA Hannover ist in weiten Teilen über 60 Jahre alt und in weiten Teilen in einem desolaten Zustand. Schon in der vorvorletzten Legislaturperiode wurde ein Hafthaus geschlossen und später abgerissen. Auch weite Teile der übrigen Anstalt sind in einem schlechten Zustand. Kein Justizminister und keine Justizministerin hat es seitdem geschafft, das nötige Geld für die absolut notwendige Generalsanierung oder einen Neubau der Anstalt zu beschaffen. Und wir? - Wir schaffen das jetzt! Denn die NIA bietet uns nun endlich diese Perspektive. Wir werden das gesamte Gelände neu überplanen, den maroden Gebäudebestand sukzessive abreißen, neu bauen und die wenigen erhaltenswerten Teile der Anstalt grundlegend sanieren. Das ist eine einmalige Chance, den Vollzug in der Region Hannover, aber auch in ganz Niedersachsen voranzubringen. Denn wir bekommen in Hannover endlich eine Justizvollzugsanstalt, die in allen Belangen den heutigen Anforderungen genügt ‑ das heißt eine zeitgemäße Unterbringung der Gefangenen, moderne Arbeitsbetriebe und Sporteinrichtungen und vor allem ein modernes Arbeitsumfeld für unsere Bediensteten, das sie wirklich verdient haben. Das Sicherheitsniveau der Anstalt wird durch eine verbesserte äußere Sicherheitstechnik, aber auch durch den Einzug modernster Technik im Inneren deutlich angehoben. Das ist im Interesse der Gefangenen, das ist im Interesse der Bediensteten und das ist auch im Interesse der Menschen in unserem Land. Wir werden weitere rund 200 Haftplätze neu errichten. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, um den Belegungsdruck, der insbesondere im geschlossenen Erwachsenenvollzug für Männer landesweit herrscht, zu mildern. Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nicht nur die im wahrsten Sinne des Wortes Dauerbaustelle der JVA Hannover können wir damit endlich richtig angehen, sondern wir können im selben Zug auch ein zweites Dauerproblem in der niedersächsischen Justiz endlich lösen. Es fehlt in unserem Land seit vielen Jahren an einem großen Hochsicherheitssaal, in dem Staatsschutzverfahren, aber auch andere große Verfahren mit besonderen Sicherheitsanforderungen unter angemessenen Bedingungen verhandelt werden können. Es ist heute Mittag schon angeklungen: In der letzten Legislaturperiode ist es nicht gelungen, den Bundeszuschuss zu bekommen, weil der Bund dafür verlangt hat, dass zwei weitere Bundesländer ihre Staatsschutzfälle in Niedersachsen verhandeln lassen. Leider hat man aber in der letzten Legislaturperiode kein einziges Bundesland davon überzeugen können, dies zu tun. Wir haben dann Bewegung in die Sache gebracht. Wir haben eine Zusammenarbeit mit Thüringen vereinbart und einen entsprechenden Staatsvertrag geschlossen. Dem Bund reichte am Ende aber auch das nicht. Das auf Anlassung meiner Vorgängerin erworbene Grundstück in Celle blieb so bislang ungenutzt. Jetzt können wir, der NIA sei Dank, auch diesen Knoten durchschlagen. Wir werden den Hochsicherheitssaal auf dem Gelände der JVA Hannover bauen. Damit heben wir erhebliche Synergien bei Sicherheit und Gefangenenzuführung, und das an einem guten, zentralen Standort in Niedersachsen. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die einzige Frage, die jetzt noch offenbleibt, lautet: Wie kann man sich allen Ernstes darüber beschweren, dass wir diese beiden Großprojekte jetzt angehen? Seit Jahren fordern Justizpolitikerinnen und Justizpolitiker des gesamten Hauses, die baulichen Zustände in der JVA Hannover zu beheben. Ebenfalls seit Jahren fordern sie, endlich einen großen Hochsicherheitssaal für Niedersachsen zu bauen. Wir tun das jetzt. Freuen Sie sich doch einfach darüber, dass diese Landesregierung nicht nur redet, sondern handelt und sowohl die JVA Hannover erneuert als auch einen großen Hochsicherheitssaal schafft. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Als Nächstes macht sich bereits auf

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Christian Calderone CDU

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

Herr Kollege! Herzlichen Dank, Herr Kollege Prange, für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich bedauere, dass Sie sich nicht zu der Haftentlassung geäußert haben, und stelle jetzt die Frage. Stimmen Sie mit mir in der Bewertung überein, dass seit dem Ankauf des Grundstücks für das Staatsschutzprozessgebäude in Celle im Dialog mit dem OLG Celle in der letzten Legislaturperiode, in den letzten drei Jahren, nichts passiert ist - bis auf diese Ankündigung der Ministerin, irgendwann mal, auf Grundlage irgendeiner Gesellschaft, einen Staatsschutzprozesssaal auf dem Gelände der JVA Hannover zu bauen? Sie haben ja zwei Fragen gestellt. Den ersten Punkt hatte ich ausgeklammert, weil wir ihn gleich noch besprechen werden, und das dann vielleicht auch auf der Grundlage einer

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Ansgar Georg Schledde AfD

Potenzial von Speichern und Sektorenkopplung bei der Energiewende ausschöpfen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! SPD und Grüne liefern mit ihrem neuesten Vorhaben den nächsten Beweis für ihre abgehobene, realitätsferne Politik. Wieder läuft der ideologische Irrweg unter der Überschrift „Energiewende". SPD und Grüne wollen unser geliebtes Niedersachsen in ein teures Versuchslabor für utopische Träume verwandeln, während normale Bürger und unsere Unternehmen unter explodierenden Kosten leiden. Das ist ein unverfrorener Angriff auf unseren Wohlstand. Ich sage: Schluss mit diesem Wahnsinn! Die gesamte Energiewende ist ein gigantisches Bürokratiemonster, das uns allen schadet. Wasserstoff, Speichertechnologien, Sektorenkopplung: Das klingt alles total schick. Aber die bittere Wahrheit ist: Der Steuerzahler wird letztendlich dabei ausgepresst. Die geplanten 10 Gigawatt Elektrolyseanlagen und ein 9 000 km langes Wasserstoffnetz verschlingen Milliarden. Und diese Anlagen verbrauchen selbst Unmengen an Strom. Sie gaukeln uns mit ihren Gigawatt-Zahlen nur einen Energiegewinn vor. Aber wer genau hinschaut, entdeckt, dass es pure Augenwischerei ist. Dazu kommen sogenannte Interkonnektoren. Sie sind nur nötig, weil alle Kernkraftwerke abgeschaltet wurden. Stattdessen gibt es Speicher mit gefährlichem Knallgas, die bald unsere wunderschöne Landschaft verschandeln. Wo bleibt da der Schutz unserer Heimat, unserer Natur, die wir doch alle bewahren wollen? Auch die Versorgungssicherheit hängt am seidenen Faden. Sogenannte bilanzielle Versorgung aus Wind und Sonne klingt bedeutend. Aber es ist wieder nur eine hohle Phrase. Denn bei Dunkelflauten bleibt der Strom aus; der tatsächliche Bedarf wird nicht gedeckt. Und das gefährdet unsere Wirtschaft und unsere Arbeitsplätze. Absurde schwankende Netzentgelte zerstören die Planungssicherheit der Industrie. Sogenannte netzdienliche Ansiedelungen nehmen Unternehmern ihre Freiheit. Statt auf bewährte sichere Kernenergie zu setzen, jagen wir teuren, unrealistischen Fantasien hinterher, die uns in den Ruin treiben. Schluss mit diesem Unsinn! Wir brauchen Energie, die bezahlbar ist - für jeden Bürger, für jedes Unternehmen. Keine explodierenden Netzentgelte! Keine Milliarden für ideologische Experimente! Denn unsere Industrie wandert ab. Arbeitsplätze gehen verloren, während SPD und Grüne von grünen Jobs träumen, die es kaum gibt. Das ist ein Verrat an den Leistungsträgern unserer Gesellschaft. Die Bürger werden entmündigt. Kommunale Wärmepläne und Zwangsanschlüsse rauben uns jede Wahl. Wir sagen darum: Der Staat soll den Bürgern ihre Freiheit und Eigenverantwortung zurückgeben. Statt neuer Vorschriften brauchen wir pragmatische Lösungen: moderne Kernkraftwerke, Förderung effizienter Gasheizungen, lokale Energiequellen und ein Ende der Subventionsorgien, die nur Konzernen und Ideologen nutzen. Niedersachsen verdient eine Energiepolitik, die unsere Wirtschaft stärkt, die unsere Landschaft schützt und die Bürger entlastet. Die Pläne von SPD und Grünen sind ein unverantwortlicher, teurer Feldversuch, der uns alle ins Chaos stürzt. Die AfD lehnt diesen Irrweg mit allem Nachdruck ab. Wir kämpfen für eine bürgernahe, vernünftige Energiezukunft, die uns allen nutzt und unsere Heimat bewahrt. Vielen Dank. Vielleicht lernen Sie es auch irgendwann.

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Christian Meyer

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

sehr, Herr Minister Meyer! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt mehrfach erwähnt, dass wir, wenn es zu erheblichen Schäden kommt, diese verschiedenen Maßnahmen haben. Die AUKMs werden von sehr, sehr vielen Landwirten in Niedersachsen genutzt. Darüber kriegen sie die Prämien aus dem EU-Umweltrecht ausgezahlt und finanziert. Das sind Mittel in Millionenhöhe. Für besondere Fälle haben wir zudem den Rastspitzenausgleich. Ich glaube, das ist in der letzten Wahlperiode von Olaf Lies eingeführt worden und betrifft eben solche Einzelfälle, in denen ein Landwirt einen größeren Schaden hat. Es gibt dann eine Überprüfung, und es kann eine entsprechende Ausgleichszahlung stattfinden. Aber noch einmal: Wir unterstützen die Landwirte genau in diesem Punkt. Daran ändert übrigens auch eine Ausweitung der Jagdzeit oder irgendetwas anderes nichts: Wir werden die Gänse nicht ausrotten. Das dürfen wir auch nicht. Von daher müssen wir einen Ausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft finden. Die Grünlandbauern unterstützen uns da in vielfältiger Weise. Da Sie immer wieder auf diesen einen Fall mit dem Landwirt abstellen, noch einmal: Es gab momentan keinen weiteren Antrag auf einen enteignungsgleichen Eingriff beim NLWKN, seit wir die Zuständigkeit geändert haben. Da können Sie noch so viel behaupten. Die große Mehrheit der Landwirte ist mit den Regelungen, die wir haben, sehr zufrieden. Es geschieht nicht auf dem Weg des enteignungsgleichen Eingriffs. Vielen Dank. - Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Die CDU hatte noch in Wahlkampfzeiten einen wilden Wirtschaftsantrag gestellt, auf den wir heute noch eingehen werden, mit vielen Forderungen an den Bund. Es wäre uns jetzt natürlich ein Fest, diesen Antrag einfach laufen zu lassen und der CDU zuzurufen: Dann macht mal! Aber so sind wir natürlich nicht. Wir haben schon in der Debatte zum besagten Antrag erwähnt, dass wir eine eigene Wirtschaftsvision vorstellen werden. Und so fair sind wir natürlich auch wir schätzen die Aufweichung der Schuldenbremse auf Bundesebene, die wir Grünen schließlich erst ermöglicht haben, sehr. Es war schön anzuschauen, wie der Kanzler den Realitätsschock bekommen hat und endlich auf uns Grüne hören musste. Zeitgleich schätzten wir die Beschleunigung bei der Erteilung der Genehmigung für erneuerbare Energien. Wir haben aber auch ordentlich zu tun. Wenn wir zu unseren Nachbarländern herüberschauen, dann zeigt sich deutlich: Wir müssen einen Fokus auf die Sanierung unserer Infrastruktur und der maroden Brücken setzen. Außerdem müssen wir weiterhin die sozial-ökologische Transformation der niedersächsischen Wirtschaft eng begleiten, konkret: das landesweite Programm zur Fachkräftesicherung weiterentwickeln. Vieles liegt aber eben beim Bund, weshalb wir uns mit unserem Antrag auch an den Bund wenden. Söders „Endgegner" Robert Habeck hat in seiner Zeit als Wirtschaftsminister die Energiewende beschleunigt und stets für einfachen und schnellen Ausbau unserer erneuerbaren Energien gesorgt. Das kann nun auch die CDU-Ministerin Reiche nicht leugnen und muss ihn loben. Genau diese Ausbaudynamik bei der Energiewende muss verstetigt werden! Das sorgt nicht nur dafür, dass wir unabhängig gegenüber Dritten werden, sondern es senkt tatsächlich auch die Energiekosten nachhaltig. Bis dahin brauchen wir aber eins: Den Transformationsstrompreis, um die energieintensiven Unternehmen dabei zu unterstützen, den Weg hin zur klimafreundlichen Produktion zu gehen. Es braucht außerdem den Ausbau der bestehenden Stromnetze, um die Energieversorgung langfristig zu sichern. Natürlich, wie könnte es anders sein, haben wir auch die niedersächsische Automobilindustrie im Blick. Unser Ministerpräsident hat sich erst kürzlich in der Presse für Elektroautos ausgesprochen und dabei eine Reihe von Mythen und Fake News aus dem Weg geräumt. Da kann man nur sagen: Weiter so! Elektroautos sind keine Zukunftsvision, etwas, was man sich trauen muss. Nein, Elektroautos sind längst die Gegenwart! Die Reichweite kommt der der Verbrenner mittlerweile sehr nah, der Unterhalt ist deutlich günstiger, und wir haben mittlerweile mehr Ladepunkte im Land als Zapfsäulen. Während alle immer nur auf den Neuwagenmarkt blicken und sagen, die Elektromobilität ist immer noch zu teuer, schafft es Volkswagen mit dem ID. 1 und ID. 2, kleine und günstige Stromer auf den Markt zu bringen. Zum anderen gibt es mittlerweile einen stabilen und funktionierenden Gebrauchtwagenmarkt für Elektrofahrzeuge. Auch hier gilt es mit einem Vorurteil aufzuräumen: Viele haben immer noch Angst vor dem Verschleiß der Akkus. Dabei kann man deren Zustand mit einer Überprüfung des „State of Health" durch unabhängige Prüfer genau feststellen lassen. Den Gesundheitszustand von Akkus kann man viel genauer prüfen als zum Beispiel den Verschleiß bei den Verbrennern. Um die Elektromobilität weiter zu stärken, setzen wir uns hier für einen flächendeckenden Ausbau der öffentlichen und nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur und natürlich Herr Bratmann erwähnte es schon ein transparentes und barrierefreies Bezahlsystem ein. Zu guter Letzt setzen wir uns auch für den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und die gezielte Förderung der Wasserstoffnetze ein. Wir in Niedersachsen müssen die richtigen Anreize setzen, um gegen eine Bundeswirtschaftsministerin anzukommen, die nicht nur starke Verbindungen in die fossile Lobby hat, sondern selbst die fossile Lobby ist. Einen Satz noch zur AfD: Wir sind uns ganz sicher in keiner Frage mit der AfD einig. Sicher sind wir uns hingegen ich bin mir jedenfalls sicher, dass die AfD verboten gehört. Danke schön.

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Peer Lilienthal AfD

Die Einführung eines Landesbaukindergelds prüfen

Herr Präsident! Ich habe mich bei der Lektüre des Koalitionsvertrags der Unionsparteien und der SPD auf Bundesebene tatsächlich gefreut, dass das Thema Wohnen das Problem, das Deutschland mit dem Thema Wohnen hat eine zentrale Rolle spielt. Ich habe mich auch gestern über die Rede des Kollegen Frank Henning gefreut, der erkannt hat, dass Wohnen der Kern der sozialen Frage der nächsten Jahre sein wird. Da bin ich völlig derselben Auffassung. Von daher haben wir scheinbar gar keinen Zielkonflikt: Wir wollen Menschen gutes Wohnen ermöglichen. Jetzt ist die Frage: Worin wohnen, und wem gehört die Wohnung, in der gewohnt wird? Und da, glaube ich, gehen die Ideen dann doch ein bisschen auseinander. Wenn ich in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene schaue, aber auch, wenn ich sehe, welche Einlassungen Sie hier bisher von sich gegeben haben, dann geht es im Bereich Wohnen doch immer sehr stark in die Richtung, dass der Staat mit eingreift. Da haben wir eine andere Auffassung. Wir wollen das private Wohneigentum fördern sowohl die Sanierung und Revitalisierung von Häusern und Höfen als auch den Erwerb von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, weil wir meinen dazu gibt es eine ganze Reihe von Studien; eine sehr lesenswerte ist aus 2022 von Empirica, dass es den Leuten immer noch ein großes Sicherheitsgefühl gibt, im Eigentum zu wohnen. Wenn Sie sich diese Studien durchlesen, sehen Sie, dass das auch in der jungen Generation, die ja darauf komme ich später noch immer weiter von dem Traum weg ist, sich Wohneigentum leisten zu können, tatsächlich sehr gewünscht ist. Das hat verschiedene Gründe. Die Altersvorsorge ist immer der populärste Grund, den man da nennt. Das ist natürlich klar: Wenn man im Alter im Eigentum wohnt, braucht man keine Miete zu zahlen. Viel wichtiger ist aber auch die eigene Gestaltung: In den eigenen vier Wänden ist man sein eigener Herr und kann machen, was man möchte. Das ist bei Mietobjekten deutlich anders. Deutschland liegt in der EU ganz, ganz am Ende. Wir haben in Deutschland die niedrigste Eigentumsquote in der gesamten EU. Im europäischen Raum ist nur noch die Schweiz schlechter. Jetzt möchte ich mal etwas machen, was wir sonst noch nicht gemacht haben. Ich hatte schon mal ein ähnliches Thema mit der Anrechnung der Grunderwerbsteuer auf die Ertragssteuer. Ich habe Ihnen, also im Prinzip allen drei Parteien links von uns, immer vorgehalten, dass Sie natürlich wesentlich zu den Verhältnissen beigetragen haben, wie sie heute nun mal sind. Das lasse ich heute einfach mal weg. Natürlich haben Sie an allem Möglichen Schuld. Aber ich habe erkannt, dass es nicht ganz so viel bringt, da immer wieder anzusetzen, sondern ich will das einmal anders versuchen. Warum ist es eigentlich so, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland so niedrig ist? Wie gesagt, die Gründe, die Sie zu verantworten haben, lasse ich weg. - Deutschland hat nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erheblich weniger Wohnraum gehabt, als es bräuchte, natürlich durch die Verheerungen des Zweiten Weltkriegs. Gucken Sie sich im Neuen Rathaus in Hannover mal meine Geburtsstadt an! Da steht ein Diorama. Da ist so gut wie alles in der Altstadt weg. Furchtbar! Von daher ist natürlich klar, dass in solch einer Lage die Politik entscheiden muss: Wir brauchen schnell günstigen Wohnraum. Und das sind dann natürlich auch Mietwohnungen, gar keine Frage. Eine andere wichtige Rolle spielt aber die ehemalige DDR. We nn Sie sich die Wohneigentumsquote anschauen und die neuen Bundesländer so neu sind die ja nicht mehr; also die ehemalige DDR, herausrechnen, dann sieht es bei der alten Bundesrepublik ein bisschen besser, aber insgesamt noch fatal aus. Warum ist das in der ehemaligen DDR noch schlimmer? Weil da planwirtschaftlich gehandelt wurde. Da wurde der Mietmarkt staatlich besonders gefördert. Da konnte sich jeder für günstig Geld auf eine Wohnung bewerben, wenn er geheiratet hat, und der Eigentumserwerb stand zurück. Das ist klar, das war ja auch ein sozialistisches System. Wie gehen wir jetzt damit um? Was sind unsere Lösungsansätze? Man könnte sagen, man nimmt gar keinen Staat - nach dem US-amerikanischen Modell: Der Staat soll da die Hände heraushalten, die „unsichtbare Hand" usw., Sie wissen schon. Wenn Sie mal mit Hardcore-Ökonomen sprechen, finden Sie sicherlich immer noch ein paar, die sagen: Man braucht gar keine Regelung, das läuft alles von alleine. Ich habe mich beruflich mal in Amerika aufhalten dürfen. Im Ergebnis ist es dort so, dass die Leute zwar immer noch wohnen, aber dann halt auch im Zelt. Wenn Sie in Washington, D. C. unterwegs sind, beginnt am Potomac im Prinzip die Dritte Welt. Dort wohnen Tausende von Leuten in irgendwelchen selbstgebauten Zelten und Pappmaché-Buden. Das war im Übrigen mal die Mittelschicht, die dort irgendwie abgerutscht ist. Oder Sie sagen: Ganz, ganz viel Staat, also sozusagen das kommunistische Modell, DDR, Ku ba, der Staat regelt alles! Im Ergebnis sieht das aber auch nicht wirklich gut aus. Schauen wir mal in die DDR: Da hat zwar jeder irgendwie gewohnt, aber die Platte ist sicherlich nicht mehr der Standard von heute. Und wenn Sie sich einmal Kuba anschauen: total sozialistisch, Mietendeckel. Dort zerfällt alles. Das wollen wir natürlich auch nicht. Wir meinen, dass die Wahrheit in der Mitte liegt. Der Staat sollte sich schon irgendwie mit dem Thema befassen, jedenfalls der soziale Rechtsstaat. Wir meinen, dass es besonders erstrebenswert ist, sozusagen am Ende der Wertschöpfungskette, also beim Immobilienkäufer, anzusetzen und den Immobilienerwerb für Eigennutzung zu fördern. Das haben wir mit dem Antrag zur Anrechnung der Grunderwerbsteuer schon einmal in einer Größenordnung apostrophiert. Wir schlagen jetzt vor, dass wir doch mal auf Landesebene prüfen ich komme jetzt zum Antrag selber, ob man nicht möglicherweise ein Baukindergeld auf Landesebene einführen kann. Das muss natürlich eng mit der Bundesebene verzahnt werden. Aber den Koalitionsvertrag lesend würde ich nicht ausschließen, dass so etwas auf Bundesebene auch gedacht wird und möglich ist. Ein ähnliches Modell hat es ja schon einmal in Bayern gegeben. Da ist es so ähnlich gelaufen: Das ist auf die Bundesebene aufgesattelt worden. Das ist übrigens die einzige Zahl, die ich da hineingeschrieben habe; ich weiß ja, was dann in den Ausschussberatungen wieder passiert. Aber die Größenordnung geht in Richtung 300 bis 500 Euro pro Jahr und Kind. Ich denke, das wäre verkraftbar. Das müsste natürlich mit dem Bund koordiniert werden. Deshalb kommt der Antrag jetzt zur richtigen Stunde. Weil das gerade auf Bundesebene sehr im Fluss ist, könnte man das quasi als Wohnkauf-Turbo schalten und koordiniert mit dem Land daran hängen. Ich möchte mir eine der Kurzinterventionen gleich sparen und auf einen Kritikpunkt eingehen, den ich zumindest zur Kenntnis nehme. Jetzt kommt vermutlich gleich: Das ändert doch aber nichts! Kein Mensch kauft wegen 500 Euro mehr im Jahr eine Wohnung oder ein Haus! Ja, das stimmt natürlich für sich genommen. Niemand kauft vielleicht ein Haus, weil er die Grunderwerbsteuer auf die Einkommensteuer anrechnen kann. Niemand kauft vielleicht wegen eines Baukindergelds ein Haus. Niemand kauft vielleicht das wird einer der nächsten Anträge sein wegen veränderter Notargebühren ein Haus. Die sind nämlich auch viel zu hoch; deren Höhe stammt im Prinzip aus der Vergangenheit. Aber in der Summe der Maßnahmen müssen wir doch feststellen: Wir können das, was ich vorhin mit der ehemaligen DDR und dem Zweiten Weltkrieg beschrieben habe, nicht mehr ändern und müssen die Verhältnisse so, wie sie jetzt sind, aufnehmen und antizipieren und daran arbeiten. Mit kleinen Schritten müssen wir uns dem Thema aus allen möglichen Perspektiven nähern. Ich freue mich sehr auf die Ausschussberatung. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung

Bitte sehr! Vielen Dank. - Nachdem es jetzt viel um eine Einbringung gegangen ist, bringen wir jetzt ein Gesetz ein. Liebe Frau Präsidentin! Ich freue mich. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Tribünen! Ich habe heute die Ehre und ja, ich möchte sagen, es ist auch ein kleines bisschen ein Vergnügen, Ihnen den Entwurf des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes kurz NGG vorlegen zu dürfen. Es ist ein Gesetz, das nun nach drei Legislaturperioden in Folge von der Landesregierung wieder vorgelegt wird. Alle demokratischen Parteien, die hier vor mir sitzen, waren in den letzten zwölf Jahren daran beteiligt und haben mitgearbeitet. Wir haben es jetzt sozusagen fertig und legen es vor. Ich habe nun an dieser Stelle großes Vertrauen in unser Parlament, sodass wir diesmal erfolgreich damit zurande kommen werden. Aktuell genießt der Begriff „Vertrauen" im Bund und im Land ja eine große Aktualität. Kürzlich wurde ein stellvertretender Regierungssprecher der Bundesregierung von einer Journalistin gefragt, ob der eine oder andere Mann weniger Vertrauen in Frauen hat. Andernorts wird presseöffentlich am Vertrauen des Landes zu den Städten und Gemeinden gezweifelt. Meine Damen und Herren, Frauen sind keine Minderheit, sondern mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung, mehr als die Hälfte der Menschheit. Frauen machen auch über die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hier im Land Niedersachsen aus. Diese Frauen sind in der Regel gut qualifiziert, und in ihren Arbeitsabschlüssen sind sie oft besser als deren männliche Kollegen. Auch ihr Vertrauen scheint unerschütterlich. Seit über 30 Jahren vertrauen sie darauf, dass der Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen aus Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes vollends umgesetzt wird. Sie vertrauen darauf, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördert und bestehende Nachteile beseitigt. Dies ist sowohl in der Landes- als auch in den meisten Kommunalverwaltungen bislang nicht immer gelungen. Ich beziehe mich dabei natürlich nicht auf irgendwelche gefühlten Werte, sondern auf statistisch erhobene und belegbare Zahlen, nachzulesen nicht zuletzt in unseren Gleichstellungsberichten. Meine Damen und Herren, mit dem Entwurf der Gesetzesnovelle, den ich heute vorlege, legen wir den Fokus auf die Bekämpfung der strukturellen Benachteiligung von Frauen. Durch gezielte Förderung wird der Unterrepräsentanz von Frauen entschieden entgegengewirkt. Wichtig ist mir an dieser Stelle: Unterrepräsentanz ergibt sich nicht aus einer zahlenmäßigen Differenz zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung. Sie ergibt sich vor allem dort, wo Frauen aufgrund ihres Geschlechts nicht in Führungs- oder höher dotierten Positionen ankommen. Meine Damen und Herren, es ist uns eine verfassungsrechtlich normierte Pflicht, diese strukturelle Diskriminierung zu beenden. Meine Damen und Herren, das machen wir nicht nur, um den Frauen im öffentlichen Dienst in Niedersachsen zu beweisen, dass sie uns auch weiterhin vertrauen können, sondern weil es ein schlichtes und urdemokratisches Gebot ist, Gleichberechtigung endlich herzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung führt, anders als es immer wieder in den vielen Gesprächen, die wir geführt haben, behauptet wird, nicht zu Mehrkosten durch einen angeblichen Bürokratieaufbau. Im Gegenteil: Aufwand und Kosten steigen, je länger die Gleichberechtigung nicht tatsächlich umgesetzt wird. Vielmehr wird durch den heute vorgelegten Gesetzentwurf unterm Strich nämlich Bürokratie abgebaut. So verlängert sich zum Beispiel die Laufzeit der Gleichstellungspläne um ein Jahr von drei auf vier Jahre. Auch die Regelung zur Ausschreibung von Stellen führt nicht zu einem wirklichen Mehraufwand. Und wir brauchen sehr gut qualifizierte Frauen in den Führungsetagen. Allein dafür ist die öffentliche Ausschreibung eins der wichtigen Instrumente des NGG. Im Übrigen lösen die internen Besetzungen am Ende auch das Fachkräfteproblem nicht; denn mit jedem Personalwechsel entsteht zugleich eine neue Lücke. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es nur von Vorteil für das Land, die Kommunen und alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mitzunehmen. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf lässt selbstverständlich auch Ausnahmen zu. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden. Vertrauen Sie uns auch an dieser Stelle: Wir haben den öffentlichen Dienst und seine Besonderheiten genau im Blick. Wir als Landesregierung und ich als Minister für mein Ressort wollen niemandem eine überbordende Bürokratie zumuten. Wir haben unseren Entwurf daher auch auf Wunsch einiger Verbände und Interessengruppen angepasst. Wir setzen darauf, dass deren Bekenntnis zur Frauenförderung gleichwohl in Taten umgesetzt wird. Ein Großteil der Regelungen hat seine Praxistauglichkeit bereits unter Beweis gestellt. Die Novellierung hat sich an den guten Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes orientiert. Meine Damen und Herren, wir vertrauen auch auf die Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten. Sie besitzen die nötige Fachexpertise. Sie sind ein unverzichtbarer Teil der Dienststellen. Das beweisen sie seit Jahrzenten durch ihre sehr gute Arbeit. Wir erkennen die Arbeit und den Wert der Gleichstellungsbeauftragten hiermit ausdrücklich an. Diese sind und bleiben auch weiterhin die Partnerinnen aller Dienststellen. Da das in der Praxis aber nicht immer gleichermaßen gut funktioniert, gilt es, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten durch entsprechende gesetzliche Regelungen weiter zu stärken. Dies tun wir durch das zweistufige Beanstandungsverfahren, bevor es zu einer Klage kommt. Wenn sich eine Gleichstellungsbeauftragte genötigt sieht, zu klagen, dann zeigt das, dass im Vorfeld im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit einiges schiefgelaufen sein muss. Hier sind alle Dienststellen aufgefordert, weiterhin ihren Gleichstellungsbeauftragten und deren Expertise zu vertrauen. Und nun gilt es, das Vertrauen in die Politik nicht zu enttäuschen; denn, meine Damen und Herren, Vertrauen vermindert Komplexität. Lassen Sie uns die Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetztes im dritten Anlauf endlich gemeinsam erfolgreich zu Ende bringen. Vielen Dank, Glück auf! Vielen Dank, Herr Minister Philippi. - Für die Fraktion der SPD hat nun das Wort: die Kollegin Emken. Bitte sehr!

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Hanna Naber SPD

Vereidigung des neu gewählten Mitglieds und des neu gewählten stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs

neu gewählten stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs Ich bitte Herrn Professor Dr. Butzer und Herrn Sonnemann, die beide wiedergewählt worden sind, nach vorne zu kommen und sich von mir aus gesehen rechts des Rednerpults vor die Bank der Landesregierung zu stellen. Ich werde mich gleich ebenfalls rechts neben das Rednerpult stellen und Sie dann bitten, nacheinander den in § 4 Abs. 2 Satz 1 des Staatsgerichtshofgesetzes vorgeschriebenen Eid zu leisten. Dieser Eid lautet: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen." Der Eid kann mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe" oder ohne sie geleistet werden. Ich bitte alle Anwesenden sich, soweit möglich, zu erheben.

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Marcus Bosse SPD

Mitteilungen der Präsidentin

das ist die Aktuelle Stunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort, wobei wir nach den Eingaben noch den gestern zurückgestellten Tagesordnungspunkt 11 behandeln und den Tagesordnungspunkt 32 für den Tagungsabschnitt im September zurückstellen. Die heutige Sitzung könnte demnach gegen 19:45 Uhr enden. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Frau Evers mit. Bitteschön! Guten Morgen auch von meiner Seite! Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Herr Finanzminister Gerald Heere ab 15:00 Uhr, von der Fraktion der SPD Antonia Hillberg, Stefan Klein ab 17:30 Uhr und Philipp Raulfs von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie von der Fraktion der CDU Uwe Dorendorf, Marcel Scharrelmann, Dr. Frank Schmädeke und Uwe Schünemann. Vielen Dank. Wir kommen somit zu: Tagesordnungspunkt 21: Aktuelle Stunde Wir setzen jetzt die Aktuelle Stunde fort. Wie gestern bereits angekündigt,

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Philipp Meyn SPD

Planungssicherheit für Schulen und Schulträger - Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten

möchte antworten. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. ‑ Ich war ja froh, Herr Fühner, dass Sie als einen der letzten Punkte noch gesagt haben, dass der Erlass gefordert wurde. Das war aber auch insofern der letzte Punkt, als der Erlass ja vorliegt. Das ist unverständlich für mich. Ich war nicht bei dieser Konferenz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zwischenrufe, das habe ich gerade schon gesagt, sind nachvollziehbar. Der Austausch zwischen den Fraktionen indes ist ein Problem, denn dann ist es nicht mehr möglich, Herrn Meyn und seinen Ausführungen zu folgen. Ich darf Sie daher bitten, auf beiden Seiten jetzt die entsprechende Ruhe zu wahren. - Herr Meyn, fahren Sie bitte fort. Dankeschön. Ich war nicht bei dieser Konferenz. Mir wurde gesagt, sehr viele Fragen wurden beantwortet. Ein wichtiger Punkt, der mir auch mitgegeben wurde, ist, dass in unseren vier RLSB vor Ort wirkliche Experten sitzen, die für diese Fragen zuständig sind, die Rückmeldung geben, die auch sagen, wie es mit Investitionsmaßnahmen vorangeht, wenn beispielsweise noch kein Konzept vorliegt. Bei den jeweiligen RLSB ist meines Erachtens für die Kommunen eine wirkliche Ansprechposition gegeben. Insofern werden die meisten Fragen da bin ich mir sicher; und das ist auch richtig beantwortet. Danke.

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Meine Damen und Herren! Zunächst hoffe ich, dass dieses Hohe Haus irgendwann mal sein Höcke-Trauma überwindet. Ich glaube, das würde Ihnen allen ganz guttun. Wir können darüber auch gerne mal einen Gesprächskreis in der Mittagspause machen. Herr Plett, ich bin ja weit davon weg, Ihnen juristisch Herr Bothe, einen kleinen Moment! Wir warten, bis Ruhe eingekehrt ist, und dann haben Sie die Gelegenheit, Ihre Kurzintervention auf die Rede von Herrn Plett zu machen. - Bitteschön! Danke schön, Frau Präsidentin. Herr Kollege Plett, ich bin ja weit davon weg, Ihnen juristische Nachhilfe geben zu wollen. Aber wenn Sie unseren Gesetzentwurf gelesen haben und davon gehe ich mal aus, dann haben Sie ja deutlich gesehen, dass wir den letzten Satz nicht verändern wollen, in dem es, zur Indemnität, heißt: „Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen." Damit wäre zum Beispiel der Bereich des § 188 StGB gar nicht angefasst, anders als Sie es gemeint haben. Jetzt komme ich mal mit einem Logikargument, vielleicht dringe ich damit ja zu Ihnen durch. Nehmen wir einen Abgeordneten, der an diesem Pult die Aussage X tätigt. Er wird nicht strafrechtlich verfolgt, auch wenn es vielleicht Volksverhetzung war. Aber dann macht er diese Aussage vor der Tür - und wird strafrechtlich verfolgt! Das ist inkonsistent, das macht keinen Sinn. Entweder gilt die Indemnität für Abgeordnete vollumfänglich - oder sie gilt am Ende gar nicht. Sie nehmen sich hier einfach Sonderrechte heraus, die Sie ja auch nutzen. Das machen Sie, weil Sie die Immunität Ihrer eigenen Leute nicht aufheben werden, wenn es für Sie knapp wird. Danke. Herr Plett, Sie können schon mal langsam nach vorne

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Alexander Wille CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)

‑ Okay, damit ist das geklärt. Herr Wille, Sie haben das Wort für die Kurzintervention. Bitte! Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Lieber Kollege Kauroff, bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs haben Sie mich in Ihrem Wortbeitrag seinerzeit schon auf eine Tasse Kaffee eingeladen, um mir in Ruhe die wesentlichen Dinge zu erklären, damit ich das Problem endlich verstehen würde. Lieber Kollege Kauroff, ich glaube, wir können zusammen gar nicht so viel Kaffee trinken, dass Sie die Situation der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hier bei uns im Lande verstehen. Ich finde das schon einigermaßen bemerkenswert. Sie zitieren hier ‑ Beruhigen Sie sich, Kollege Zinke, alles wird gut! Sie haben hier Rechtsvorschriften vorgetragen: Gesetz A, B und C, §§ 3, 4 und 5. Das steht so alles in den Gesetzen. Das ist überhaupt keine Frage, das stellt auch niemand in Abrede. Aber, Kollege Kauroff, empfinden Sie es wirklich als fair und gerecht, dass einige ehrenamtliche Einsatz- und Rettungskräfte automatisch Ansprüche haben, andere sie aber erst beantragen müssen? Solch ein Antrag kann auch abgelehnt werden. Das wissen Sie auch. Letzte Frage das ist jetzt eine theoretische, eine rhetorische Frage; vielleicht gehen Sie gleich noch darauf ein: Erklären Sie mir doch um Gottes willen einmal, warum alle Hilfsorganisationen, die wir im Innenausschuss bei der Anhörung zu dem Thema befragt haben, unisono gesagt haben: Dieser Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung ist gut und richtig, den wollen wir haben, er löst unsere Probleme! Herzlichen Dank.

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Veronika Bode CDU

21. Eingabenübersicht

Danke. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist etwas ungewöhnlich, aber ich spreche hier zu zwei Eingaben, obwohl wir hier gerade ein geeintes Votum abgegeben haben. Es geht um zwei Eingaben, die die finanzielle Unterstützung durch das Land Niedersachsen für das Aegidius-Haus auf der Bult zum Thema haben. Wer es nicht weiß: Das Aegidius-Haus hier in Hannover ist eine Kurzzeitpflegeeinrichtung für junge Menschen mit wirklich schweren Beeinträchtigungen. In diesem Haus haben Familien die Möglichkeit, ihre Kinder betreuen zu lassen, damit die Angehörigen einmal durchatmen und neue Kräfte schöpfen können; denn die alltägliche Sorge und Pflege der Kinder mit schweren Einschränkungen stellt eine wirklich hohe körperliche und seelische Belastung dar. Wir haben uns das Haus in einer Ausschusssitzung vor Ort angeschaut, und wir alle waren sehr beeindruckt von der einfühlsamen Sorge dieser besonderen Menschen. Im Gespräch mit Mitarbeitenden und Angehörigen erfuhren wir, was für eine große Entlastung das für alle bedeutet. Das Haus wurde seinerzeit als Modellprojekt auf den Weg gebracht, und es war klar, dass die Förderung des Landes Niedersachsen im Jahr 2024 auslaufen würde. Da die Zukunft des Hauses also ungewiss war, wendeten die Petenten sich mit Eingaben an den Landtag. Eine öffentliche Petition erreichte uns im August letzten Jahres 5 400 Unterschriften gab es dafür, und im November erreichte uns noch eine Individualpetition. Meine Damen und Herren, für uns als CDU-Fraktion war es sehr schnell klar: Bereits im November hat Herr Bauer hier unser Votum abgegeben und mit „Erwägung" votiert. Damit wollten wir ein deutliches Signal an die Landesregierung abgeben, dass wir die Notwendigkeit dieses Hauses sehen und dass hier deshalb in eine nochmalige intensive Prüfung eingetreten werden sollte. Die regierungstragenden Fraktionen hatten dagegen weiteren Beratungsbedarf. Das mag auch nachvollziehbar sein. Was aber nicht geht, meine Damen und Herren und das kann ich Ihnen hier leider nicht ersparen, das hat mich wirklich verärgert; denn es wirft ein ganz schlechtes Bild auf unsere hiesige Arbeit, ist Folgendes: Beide Petitionen standen am 12. März 2025 sowie am 7. Mai 2025 auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses. Natürlich war das Interesse der Petenten groß, zu erfahren, wie denn wohl über ihr Anliegen diskutiert würde. So waren zahlreiche Zuhörer in diese öffentlichen Sitzungen gekommen, und sie brachten auch ihre zum Teil wirklich sehr stark beeinträchtigten Kinder in Rollstühlen mit, was vermutlich nur unter großem Aufwand drüben im Erweiterungsbau des Landtages zu erreichen war. Doch anstatt hier eine interessante Debatte über das Für und Wider zu hören, wurde den Anwesenden eröffnet, dass die Eingaben von der Tagesordnung genommen würden. Sie waren also völlig unnötigerweise angereist, und dies eben nicht nur einmal, sondern wiederholt an zwei verschiedenen Ausschusstagen. Meine Damen und Herren, das musste wirklich nicht sein. Hier hätten die Fraktionen von SPD und Grünen im Vorfeld weiteren Beratungsbedarf anmelden müssen, damit die Petenten hätten informiert werden können, um eben solche Enttäuschungen zu vermeiden. Wir von der CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, haben uns fremdgeschämt für ein solch unsensibles Verhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen; denn es wäre zu vermeiden gewesen. In der Ausschusssitzung am 11. Juni 2025 standen nun die Petitionen erneut auf der Tagesordnung, und wir waren gespannt, ob wir diesmal darüber beraten würden; denn üblicherweise wird vor der Sitzung ein Votum abgegeben, was hier unterblieben ist. Die regierungstragenden Fraktionen legten dann in der Sitzung einen sehr ausführlichen, wohlklingenden Text vor, den ich aus Zeitgründen hier gar nicht vortragen kann, der in der Konsequenz aber nichts anderes bedeutete als „Erwägung", wofür wir durch Herrn Bauer bereits sieben Monate zuvor votiert hatten. Meine Damen und Herren, dass das Ganze so lange gedauert hat, ist eine Sache. Aber dass die Themen jeweils kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurden und man die Menschen unnötig hat anreisen lassen, das war einfach schlecht vorbereitet, und das geht so überhaupt nicht. Danke schön.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Drohnen, Desinformation, Destabilisierung - hybriden Bedrohungen entschlossen entgegentreten

Das erwartet die Bevölkerung. Ich möchte jetzt gerne mit meiner Rede fortfahren. Immer mehr Bürger erkennen, dass der hybride Zangenangriff auf unsere Demokratie, auf unseren Wohlstand immer öfter direkt von der Regierungsbank in Gemeinschaft mit den sogenannten Qualitätsmedien erfolgt, um unser Land mit Desinformationen zu destabilisieren. Die AfD tritt dieser Gefahr seit über zehn Jahren entschlossen entgegen, um unser aller Freiheit und Wohlstand in Frieden zu bewahren und zu mehren. Mut zur Wahrheit! Es wird Zeit Herr Marzischewski-Drewes, Ihre Zeit ist abgelaufen.

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Christian Meyer

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Vielen Dank, Frau Kellermann. - Minister Meyer antwortet. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In der Tat, wir haben den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Niedersachsen in der Verfassung und im Bund in der Verfassung. Wir haben also dieses Ziel, und wir haben die Stärkung des Ehrenamtes vor. Ich habe hier den aktuellen Haushalt von 2025, den der Landtag beschlossen hat. Dort ist der Zuschuss des Landes an das Landesbüro der Umwelt- und Naturschutzverbände LabüN veranschlagt. Es wird die rechtliche Grundlage genannt: §§ 23 und 44 LHO. Dann kommt die Summe. Ferner muss gegenüber dem Landtag der Förderzweck dargestellt werden; es geht insbesondere um die Darlegung des erheblichen Landesinteresses an der Förderung. Dazu heißt es dort: „Stärkung des fachkundigen bürgerschaftlichen Engagements bei öffentlich-rechtlichen Planungsprozessen von landesweiter Bedeutung." Das ist also der Zweck, und die Zielgruppe sind mittelbar die ehrenamtlich im Naturschutz engagierten Bürgerinnen und Bürger. Das ist das, was der Landtag beschlossen hat und was natürlich auch vorgelegt wurde. Das Landesinteresse ist da in Kurzform dargelegt. Ich wiederhole es noch einmal: Ich sehe ein großes Interesse daran, dass die Verbände in diese Planungsverfahren, zum Beispiel bei Stromtrassen oder Windrädern, ihre Interessen einbringen. Das wird dadurch gestärkt, denn es geht ja darum, dass das Recht eingehalten wird. Dadurch stärken wir auch die Ehrenamtlichen vor Ort, wenn es zum Beispiel um die Beratung geht. Daher ist da ein Landesinteresse vorhanden. Dieses Landesinteresse ist vom Landesrechnungshof auch nicht bestritten worden; er hat ja gesagt hat, man könnte die Verbände direkt fördern. Der Landtag muss natürlich die Frage beantworten, in welcher Höhe er das macht. Bislang kenne ich jedenfalls keine Forderungen nach Kürzung; die gab es auch in den vergangenen Jahren nicht. In den letzten Jahren gab es vielmehr die Forderung nach Aufstockung, weil man gesagt hat, man braucht mehr Geld für die Verbände. Von daher ist auf jeden Fall nicht zu bezweifeln, dass der Landtag immer gesagt hat und ich teile die Auffassung: Es gibt ein erhebliches Landesinteresse, die Beteiligung und das Ehrenamt von Umwelt- und Naturschutzverbänden zu stärken. Die Rückmeldung der Verbände geht auch in diese Richtung. Die zweite Zusatzfrage aus der AfD-Fraktion stellt der Kollege

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Christoph Plett CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Herr Plett. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Also erst einmal: Höcke-Trauma? Wenn Ihre Bundesvorsitzende diesen Mann für ministrabel hält, dann gehe ich davon aus, dass Sie sich diesem Votum anschließen. Wie gesagt, ich habe in dieser Frage bisher noch keine Distanzierung von Ihnen gehört. Und dass Herr Höcke ein lupenreiner Demokrat ist, das wollen Sie ja wohl selbst nicht behaupten. Es soll sogar passiert sein, dass eines Ihrer Mitglieder einer Besuchergruppe gesagt hat: „Am liebsten würde ich den Höcke rausschmeißen." Liebe Kolleginnen und Kollegen, geben Sie die Aufmerksamkeit jetzt dem Redner hier vorne! Was Sie dazwischenrufen, kriegt man sowieso nicht mit. - Herr Wichmann, Herr Brockmann, es hat jetzt Herr Plett das Wort! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Man merkt, es ist Stimmung im Haus, das ist immer gut. Ich will nur noch mal auf Ihren eigenen Gesetzentwurf eingehen, Herr Bothe. Auf Seite 3 der Begründung haben Sie richtig zitiert: „Die strafrechtlichen Normen müssen klar das Verbotene von dem Erlaubten abgrenzen." Genau das ist auch unser Ansinnen. Die Indemnität auf jegliche Äußerung im Mandat auszuweiten, würde bedeuten, dass das, was ich eben wiedergegeben habe „die strafrechtlichen Normen müssen klar das Verbotene von dem Erlaubten abgrenzen" nicht mehr greifen würde. Somit widersprechen Sie sich in der Argumentation in Ihrem eigenen Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank, Herr Plett. -

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist es zutreffend, dass die Entschädigung für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 tatsächlich erst im April oder Mai 2025 bei den Betrieben angekommen ist, und, falls ja, wie erklärt sich diese Verzögerung? - Danke. Danke schön, Herr Watermann, dass Sie so gut mitdenken!

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Daniela Behrens SPD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Frau Ministerin antwortet und hat das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Justiz habe ich Ihnen gerade erläutert. Ich habe Ihnen erläutert, wie und warum wir die Daten erfassen, dass es um Strafverfolgung geht, dass es um Gefahrenabwehr geht und dass die Frage der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr erst einmal nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun hat. Daher bewerten wir sowohl in der Polizei als auch in der Justiz jede Presseanfrage auf Basis unserer Handlungen, auf Basis des Erlasses, auf Basis des Pressekodex des Deutschen Presserates. So haben wir auch diese Anfrage beantwortet - und das ist völlig rechtmäßig. Wer das in Abrede stellt, hat rechtsstaatliche Mittel. Herzlichen Dank.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen und zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Wir befassen uns heute mit einem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Förderung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen. Ziel ist es, Hochschulen wirtschaftlich aktiver zu machen: durch Beteiligungsmöglichkeiten, Freisemester für Gründer und einen eigens dafür eingerichteten staatlichen Fonds. Zunächst möchte ich klarstellen: Wir als AfD-Fraktion stehen der Förderung von Innovation und unternehmerischem Denken grundsätzlich positiv gegenüber. Wir wissen, dass es an den Hochschulen viele gute Ideen gibt, die den Weg in die Praxis verdienen. Wir wissen auch, dass Gründergeist für unser Land unverzichtbar ist, gerade in Zeiten schwerer, von den Altparteien verursachter wirtschaftlicher Unsicherheit. Aber und das ist ganz entscheidend nicht alles, was sich innovativ anhört, ist sinnvoll durch ein Gesetz regelbar, und nicht jeder Impuls aus der Wirtschaft gehört gleich in den hochschulgesetzlichen Ordnungsrahmen. Was dieser Entwurf vorsieht, ist ein Umbau der Hochschulen zu wirtschaftlichen Akteuren. Sie sollen sich an Unternehmen beteiligen, eigene Geschäftsmodelle begleiten, Infrastruktur bereitstellen und das Ganze mit öffentlichen Mitteln absichern. Dafür soll eigens ein Ausgründungs- und Beteiligungsfonds Niedersachsen eingerichtet werden. Das wirft eine ganze Reihe von Fragen auf: Wer trägt die Verantwortung, wenn wirtschaftliche Beteiligungen scheitern? Wie passt das zu einer Hochschule, die in erster Linie Forschung und Lehre nach dem humboldtschen Bildungsideal verpflichtet ist? Und was passiert mit der Lehrqualität, wenn Professoren künftig in Freisemestern Start-ups begleiten, anstatt Vorlesungen zu halten? Wir als AfD-Fraktion haben da unsere Zweifel. Wir sagen: Hochschulen dürfen nicht zur verlängerten Werkbank staatlicher Innovationspolitik werden. Wirtschaftlicher Erfolg muss aus eigener Kraft entstehen, nicht durch staatlich gelenkte Beteiligungskonstrukte, sondern durch gute Rahmenbedingungen, zu denen vor allem Bürokratieabbau und ein insgesamt wirtschaftlich attraktives Umfeld gehören. Genau dafür setzt sich die AfD immer auf allen Ebenen ein. Statt immer neue Gesetzesregelungen, Fonds und Zuständigkeiten zu schaffen, sollte der Staat sich auf das konzentrieren, was er am besten leisten kann: gute Rahmenbedingungen bieten, weniger Bürokratie, bessere Ausstattung, verlässliche Finanzierung. Dann entstehen Innovationen wie von selbst so hätte es sicherlich auch Ludwig Erhard gerne gesehen, werte CDU aus Eigeninitiative und Unternehmergeist. Wir nehmen den Gesetzentwurf heute zur Kenntnis. Wir werden diesen im weiteren Beratungsverlauf im Ausschuss sorgfältig prüfen und alle Aspekte offen bewerten. In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatungen. Vielen Dank. Vielen Dank.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

Die absolute. Das sind mindestens 12 % der Frauen in Deutschland, die daran erkrankt sind. Es sind 3 Millionen. Ja. Und jetzt Frau Prell. Herr Rakicky, vielen Dank für die Korrektur Ihrer Zulassung der Zwischenfrage. Ich bin nicht ganz so verprellt, wie mein Name es hergeben möchte. Ich möchte fragen,

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Evrim Camuz GRÜNE

Von Pannen, Planlosigkeit und Personalfragen - Ministerin Wahlmanns Bilanz für die Justiz

solchen Aktuellen Stunden, die niemandem etwas bringen! Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin Camuz. - Für die Landesregierung

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Hartmut Moorkamp CDU

Blauzungenkrankheit, Afrikanische Schweinepest, Aviäre Influenza & Co.: Eine faire Lastenverteilung beim Ausbruch von Tierseuchen sicherstellen

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Blauzungenkrankheit hat viele Tierhalter bei uns in Niedersachsen schwer getroffen, und zwar nicht nur durch direkte Tierverluste, sondern auch durch Unsicherheit bei Impfstoffen, zusätzliche Auflagen und wirtschaftliche Folgen. Diese Sorgen nehmen wir als CDU-Fraktion sehr ernst. Wir sehen die Belastungen für unsere Tierhalter, und wir sind der Überzeugung, dass die Lastenverteilung beim Ausbruch von Tierseuchen in Niedersachsen neu gedacht werden muss. Aber: Das, was die AfD mit ihrem Antrag wieder einmal plakativ vorgelegt hat, ist keine Lösung. Es ist ein erneuter Versuch, mit schnellen Forderungen nach mehr Landesmitteln ein Problem aus der Welt zu schaffen ‑ ohne rechtliche Grundlage, ohne solides Konzept und ohne Verlässlichkeit. Die AfD fordert, dass die Tierseuchenkasse rückwirkend Entschädigungen zahlt, auch für Tiere, die nicht auf behördliche Anordnung getötet wurden. Das Ganze rückwirkend und unabhängig davon, ob Tiere geimpft wurden oder nicht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um das hier einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Tierseuchenkasse ist doch kein Selbstbedienungsladen, auf den man zurückgreifen kann, wie es einem gerade passt! Das widerspricht nicht nur geltendem Recht, sondern es untergräbt auch das Prinzip, auf dem die Tierseuchenkasse basiert: Solidarität unter Tierhaltern mit klaren Regeln der Mitwirkung und verlässlichen Verfahren. Wir als CDU-Fraktion sehen aber sehr wohl Reformbedarf beim Tiergesundheitsgesetz. Die derzeitigen Regelungen greifen zu kurz, vor allem für die Betriebe, die zwar keine verendeten Tiere hatten, aber trotzdem massive wirtschaftliche Schäden durch Vermarktungsverbote oder Preisverfall tragen müssen. Darum haben wir gefordert, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um die Entschädigungsregeln im Tiergesundheitsgesetz zu prüfen und neu zu bewerten. Und wir haben konkrete Lösungen vorgeschlagen, zum Beispiel einen Sonderzuschuss bei hohen Impfkosten und die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, aus dem indirekt betroffene Betriebe unterstützt werden können. Die Tierseuchenkasse ist dieser Forderung bereits nachgekommen und unterstützt die Impfung bei Schafen und Rindern. Das sind Lösungen mit Substanz und keine Schlagzeilenrhetorik, meine Damen und Herren! Es bedarf Verbesserungen. Sie müssen aber rechtlich sauber, finanziell tragfähig und praktikabel sein. Die AfD kommt mit ihrem Antrag dieser Aufgabe nicht nach, denn sie verschweigt die Risiken für den Haushalt der TSK, für die Glaubwürdigkeit des Systems und für die Zukunftsfähigkeit der Tierseuchenvorsorge. Wer unseren Tierhaltern wirklich beistehen will, braucht Konzepte und keine Symbolpolitik. Die CDU-Fraktion lehnt aus den genannten Gründen den AfD-Antrag ab und bittet aufgrund der aktuellen Entwicklung zum ASP-Seuchengeschehen in Nordrhein-Westfalen um Unterstützung für den CDU-Antrag. Noch einmal an die regierungstragenden Fraktionen gerichtet: Die Unterrichtung zum Thema letzte Woche im Agrarausschuss hat noch einmal deutlich gemacht, dass wir jetzt noch in der Lage sind, zu handeln, bevor es irgendwann zu spät ist. Dieser Verantwortung sollten wir als Agrarland Nummer eins gerecht werden, im Sinne unserer Tierhalter, die auf eine funktionierende und gerechte Vorsorgestruktur vertrauen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Moorkamp. -

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Harm Rykena AfD

Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sicher ist, dass die Bestimmungen zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft dringend einer Neuregelung bedürfen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch kein entscheidender Schritt nach vorn. Wir bekommen lediglich eine andere Form der Berechnung, keineswegs aber eine Verbesserung der Situation der Schulen in freier Trägerschaft. Schon im Letter of Intent, der dem Gesetzentwurf zugrunde lag, war davon die Rede, dass sich die Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft langfristig am öffentlichen Schulwesen orientieren solle. Dazu müssten jedoch erst einmal dort die tatsächlichen Kosten pro Schüler durch das MK ermittelt werden. Diesem Unterfangen hat sich die Landesregierung bislang jedoch verweigert. Die nun eingesetzte Formel zur Berechnung der Finanzhilfe sollte daher lediglich eine Übergangslösung darstellen. Und mehr als eine solche Übergangslösung kann sie auch in keinem Fall sein. Zwar gab es in einigen Teilbereichen Verbesserungen wie zum Beispiel die automatische Anpassung der Berechnung der Lehrergehälter, sobald diese an öffentlichen Schulen steigen: An der insgesamt immer noch unzureichenden Ausstattung mit Finanzmitteln ändert jedoch auch die neue Formel nichts. Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel, so könnte man die Situation auch nach der Neuregelung beschreiben. Hinzu kommt, dass den marginalen Verbesserungen ich würde sie eher nur „Veränderungen" nennen neu hinzugekommene bürokratische Auflagen gegenüberstehen. Insbesondere die Lehrkräftegewinnung auf einem ohnehin angespannten Markt dürfte für die freien Schulen dadurch noch weiter erschwert werden. Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf von SPD und Grünen ab. Der Überlebenskampf der niedersächsischen Schulen in privater Trägerschaft geht weiter. Die CDU entschärft in ihrem Änderungsantrag einige der von uns kritisierten Mängel. Da sich diese Änderungen jedoch auf die von uns im Kern als ungenügend erachtete Übergangslösung beziehen, werden wir uns zum CDU-Antrag der Stimme enthalten.

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Christian Meyer

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Der Herr Minister Meyer hat das Wort. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das werde ich natürlich nicht tun. Sie können die Stellungnahme der AfD-Landtagsfraktion nachlesen. Sie unterstellen dem Landesbüro Naturschutz Untreue. Das haben Sie mehrfach getan. Oder nehmen Sie das heute zurück und sagen, das gebe es nicht? Wie lautete denn Ihr Antrag zur Aktuellen Stunde vorhin, und was haben Sie dazu gesagt? Sie müssen sich schon vorwerfen lassen, dass Sie das gemacht haben. Im Übrigen handelt es sich nicht das waren Fake News von Ihnen um eine mir unterstellte Landesbehörde, sondern um eine GbR, eine Gesellschaft, in der sich acht Verbände zusammengeschlossen haben und die das Land fördert. Wenn es dort Missstände gibt, gehen wir dem nach. Werfen Sie ihm nun einen Verstoß vor oder nicht? Das müssen Sie sich schon noch überlegen. Ich sage nur: Die Jägerschaft hat in der Pirsch die erhobenen Vorwürfe der Untreue damit sind wohl Sie und Ihre Pressemitteilung gemeint scharf zurückgewiesen. Auf diese öffentliche Mitteilung weise ich hin.

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Jan-Philipp Beck SPD

Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen

Herr Beck, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn ist es mir wichtig, festzustellen, dass wohl keiner hier im Parlament und auch keiner in der Regierung in Zweifel zieht, dass eine gute Mobilfunkversorgung zu einem zukunftsfesten Niedersachsen dazugehört. Ich finde, das sollten wir uns nicht gegenseitig in Abrede stellen. Ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort ist ohne eine gute Mobilfunkversorgung schlicht nicht möglich. Das Thema genießt aufgrund der großen Bedeutung völlig zu Recht immer wieder große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, wenn es zum Beispiel um das Thema der Funklochauswertung geht. Sicherlich kennen wir alle es auch aus unseren Wahlkreisen, wenn wir dort unterwegs sind, dass es immer wieder bestimmte Stellen gibt, wo der Empfang abbricht, wo der Gesprächspartner nicht gut verstanden werden kann oder das Telefonat sogar abgebrochen werden muss. Aber diese subjektiven Eindrücke sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in Sachen Mobilfunkabdeckung in den letzten Jahren doch einige große Schritte vorangekommen sind. 99 % der Landesfläche sind mit 4G abgedeckt. 96 % haben eine 5G-Verbindung. Damit liegt Niedersachsen einen bzw. zwei Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt, fünf Prozentpunkte sogar über dem in Europa. Im Bereich der Flächenländer liegt Niedersachsen damit auf Platz drei. Ich finde, trotz aller berechtigten Kritik, dass wir besser werden müssen, kann sich dies sehen lassen. Dies ist ein gutes Ergebnis der Kooperationen zwischen Netzbetreibern, Kommunen und dem Land, die es in den letzten Jahren gegeben hat. Darauf können wir, glaube ich, in den nächsten Jahren gut aufbauen. Ein herzliches Dankeschön erst einmal an alle, die bislang so aktiv zu diesem Ergebnis beigetragen haben! Natürlich wollen wir dabei nicht stehen bleiben, sondern wollen noch besser werden. Deswegen haben wir uns gleich zu Beginn der Wahlperiode im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir die verbliebenen Funklöcher möglichst rasch schließen wollen. Dafür brauchen wir eine klare und pragmatische Strategie für den weiteren Mobilfunkausbau. Der vorliegende Antrag hilft uns hierbei leider nicht weiter, weil auch schon die Weichen für den weiteren Mobilfunkausbau gut gestellt worden sind. Die Bundesnetzagentur hat insbesondere auf Drängen Niedersachsens in die neuen Versorgungsauflagen zum Thema Flächenversorgung und auch zur Abdeckung der Verkehrswege scharfe Bedingungen formuliert. Dies bedient insbesondere die Interessen Niedersachsens als großes Flächen- und Verkehrsland. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt. Denn danach sind bis 2030 durch jeden Netzbetreiber durch jeden Netzbetreiber bis zu 99,5 % der Fläche und bis zu 100 % aller Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu versorgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist wirklich ein spürbarer Erfolg in Bezug auf ein großes Alltagsärgernis vieler Menschen. Der Erfolg beruht ganz maßgeblich auf dem wirklich beharrlichen Einsatz Niedersachsens in den Bund-Länder-Gesprächen und insbesondere auf dem Einsatz des damalig zuständigen Ministers Olaf Lies. Das kann man, glaube ich, an dieser Stelle noch einmal betonen. Herzlichen Dank! Das ist ein wirklich großer Erfolg Niedersachsens, der dabei errungen worden ist. Um diese Versorgungsauflagen zu erfüllen, wird ein gewaltiges Bauprogramm notwendig sein. Auch dazu hat die Landesregierung bereits mit der Novelle der Landesbauordnung, mit der Genehmigungsfiktion für neue Funkmasten, mit Freistellungen für Masten mit geringer Höhe alle Ampeln auf grün gestellt. Auch mobile Masten sind künftig möglich. Niedersachsen gilt in der Telekommunikationsbranche zu Recht als Vorbild bei der Entbürokratisierung. So geht eine zielgerichtete und eine kluge Infrastrukturpolitik! Genau diesen Weg werden wir als Rot-Grün fortsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der im Antrag angesprochene Roamingzwang wird in der Tat seit einigen Jahren immer wieder kontrovers diskutiert. Auch vom Deutschen Landkreistag ist dieses Thema noch einmal aufgegriffen worden. Aber wenn wir jetzt durch die neuen Auflagen jeden Netzbetreiber ohnehin dazu verpflichten, die gesamte Landesfläche abzudecken, braucht es eigentlich keinen Zwang mehr. Vielleicht wird es freiwillige Kooperationen der Netzbetreiber geben. Das bleibt abzuwarten. Zudem müssen wir beim Roaming auch immer sehr sensibel sein und gut aufpassen, dass der Infrastrukturausbau nicht zum Erliegen kommt. Denn es muss für die Netzbetreiber auch immer wieder Anreize geben, neue Funkmasten zu bauen. Nur das hilft uns wirklich weiter. Den Bau von neuen Funkmasten zu forcieren, ist auch genau das Ziel der Flächenauflage der Bundesnetzagentur. Ähnlich verhält es sich auch bei der angesprochenen Verpflichtung der Dienstanbieter. Diese hilft ja insbesondere den großen Resellern von Mobilfunkleistungen. Aber dadurch entsteht eben auch nicht ein einziger neuer Funkmast in Niedersachsen. Ebendiese brauchen wir für den weiteren Mobilfunkausbau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ein neues Förderprogramm brauchen wir an dieser Stelle aus meiner Sicht nicht. Hier ist die Zeit weitergelaufen. Durch die Flächenauflagen besteht eine Ausbaupflicht. Wo bereits eine Ausbaupflicht besteht, dürfen und sollten wir diesen Ausbau nicht durch Steuergelder finanzieren. Jetzt sind die Netzbetreiber gefordert, neue Funkmasten zu errichten und Schwung in die Mobilfunkversorgung zu bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Wir sind auf einem guten Weg bei allen Schwächen, die das Mobilfunknetz ohne Zweifel noch hat. Insbesondere durch die Flächenauflage der Bundesnetzagentur ist damit zu rechnen, dass die Mobilfunkversorgung einen weiteren Schub auch in Niedersachsen erhält. Dies stärkt dann hoffentlich auch den subjektiven Eindruck, dass sich die Handyversorgung an allen Orten in Niedersachsen stetig verbessert. Auf jeden Fall hat die Landesregierung mit der Novelle der Landesbauordnung, mit der gemeinsamen Standortsuche, mit der Hilfe der Verwaltung vom Einzelfall bis zur Gesetzgebung bereits alle ersichtlichen Maßnahmen ergriffen, um den Ausbau zu beschleunigen. Diesen Weg gilt es fortzusetzen, und diesen Weg unterstützen wir ganz ausdrücklich. Herzlichen Dank. Auf

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Christian Meyer

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Vielen Dank. - Herr Minister Meyer ist wieder dabei. Bitte sehr! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen eine Klarstellung nicht ersparen. In der Anfrage wird behauptet, dass mehrere ostfriesische Landwirte das Land Niedersachsen auf Schadensersatz verklagt haben und einem von ihnen per Gerichtsurteil 75 000 Euro Schadensersatz für durch Gänse verursachte Schäden zugesprochen wurde. Dies ist falsch! Das haben wir dem Landtag schon mehrfach mitgeteilt. Solche Klagen gab es überhaupt nicht. Es wurde deshalb auch keinem Landwirt von einem Gericht Schadensersatz zugesprochen. Bei dem Verfahren, in dem das MU die Berufung zurückgenommen hat, handelte es sich um eine Klage des Umweltministeriums aus dem Jahr 2017 gegen einen Bescheid der Enteignungsbehörde des MI, also Land gegen Land, MU gegen MI. Diesem Verfahren liegt der Antrag eines in Ostfriesland ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes auf Entschädigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zugrunde, dem die Enteignungsbehörde teilweise stattgegeben hat, indem sie eine Entschädigungspflicht des Landes feststellte. Das MU das ist schon länger her vertrat die Auffassung, dass der Entschädigungsanspruch zweifelhaft sei bzw. nicht in der vom MI zugesprochen Höhe bestehe. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 13. April 2024 die Klage des MU gegen das MI als unzulässig abgewiesen, sich aber nicht dazu geäußert, ob der Entschädigungsanspruch irgendwie berechtigt war. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Gerichts: „Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Klage bereits unzulässig, da es sich um einen unzulässigen,In-Sich-Prozess' handelt. ... Wenn die Entscheidungspraxis in Bezug auf Entschädigungen zwischen Ministerien desselben Bundeslandes umstritten ist, so kann eine solche Streitigkeit innerhalb der Landesregierung, etwa durch Kabinettsbeschluss, entschieden werden. Eine Entscheidung der Landesregierung kann innerhalb der Behörden durch Weisungen oder Verwaltungsvorschriften durchgesetzt werden. Dieser verwaltungsinterne Lösungsweg ist gegenüber einer gerichtlichen Klärung vorrangig. Da das Verwaltungsgericht die Klage bereits aus prozessualen Gründen abgewiesen hat, wurde im Urteil nicht dazu Stellung genommen, ob der Entschädigungsfestsetzungsbeschluss in der Sache richtig war." Also: Es hat kein Landwirt geklagt und somit auch nicht gewonnen. Vielmehr hat das Land gewonnen und verloren, weil ein Ministerium gegen ein anderes geklagt hat. Ob die Entschädigung richtig war, hat das Gericht nicht geprüft. Das haben wir auch alles auf eine umfangreiche Anfrage des Abgeordneten Thiele bereits dem Landtag mitgeteilt. Eigentlich müsste das auch der fragestellenden AfD-Fraktion bekannt sein. Denn der Landtag hat eine Klärung herbeigeführt, welche Behörde in Zukunft zuständig sein soll. In der Landtagssitzung am 29. Januar 2025 hat dieser Landtag einstimmig, mit den Stimmen der AfD, beschlossen, die Entscheidung über Anträge auf Entschädigung nach § 68 BNatSchG dem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, dem NLWKN, zu übertragen. Damit ist nicht mehr die Enteignungsbehörde des MI zuständig. Damit sind in Zukunft Klagen und Auseinandersetzungen zwischen zwei Ministerien für alle Fälle nach § 68 BNatSchG ausgeschlossen. Deshalb wundere ich mich über Ihre Frage. Normalerweise zitiere ich nicht den Abgeordneten Queckemeyer, aber Ihr Abgeordneter hat in der Beratung erklärt ich zitiere aus dem Protokoll der Sitzung; er lobte den Gesetzentwurf: „Durch die Übertragung der Zuständigkeit für die Entschädigung bei Streitigkeiten von der Enteignungsbehörde auf den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz wollen wir unnötige Bürokratie abbauen." Und weiter: „Als Vertreter der AfD-Fraktion stehen wir fest hinter diesem Gesetzentwurf." ‑ Also hinter dem Gesetzentwurf der Landesregierung. „Er verkörpert unseren Willen, bürokratische Hindernisse abzubauen. Solche Reformen stärken unsere gemeinsame Verantwortung, unsere natürlichen Ressourcen zu bewahren und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Die Gesetzesänderung ist ein Zeugnis guter Zusammenarbeit für den Erhalt der einzigartigen Landschaften Niedersachsens. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu." Und jetzt fragen Sie, warum wir eine neue Regelung bei den Gänsen noch nicht geschaffen hätten. Ich weiß nicht, wie Sie sich damit beschäftigen. Jetzt zu Ihren Fragen: Erstens: Welche Besonderheit zeichnet den Fall aus? Warum ist das kein Präzedenzfall? - Siehe Vorbemerkung. Da der Landwirt weder gerichtlich Schadensersatz zugesprochen bekommen hat, noch sich das Gericht überhaupt inhaltlich mit dem Entschädigungsfestsetzungsbeschluss beschäftigt hat, ist dieser Fall eben nicht geeignet, um als Präzedenzfall betrachtet werden zu können. Zweitens: Warum ist es am Dümmer anders als in Ostfriesland? Die in beiden Räumen auftretenden Probleme mit Gänsen sind völlig unterschiedlich und erfordern deshalb auch unterschiedliche Lösungen. In Ostfriesland führen überwinternde arktische Gänse zu landwirtschaftlichen Schäden. Am Dümmer schädigen brütende und mausernde Graugänse die für den Naturschutz wichtigen Schilf- und Seebinsenröhrichte. In Ostfriesland überwintern arktische Gänse in großer Zahl. Probleme treten hier vor allem mit überwinternden Nonnengänsen auf, die zu landwirtschaftlichen Verlusten sowohl im Acker- als auch im Grünlandbereich führen. Ursächlich sind hier die Zunahme des Rastbestandes in den vergangenen Jahrzehnten sowie ein verändertes Zugverhalten der Vögel - ein späterer Abzug aus den Winterquartieren, also auch wieder der Klimawandel. Der Nonnengans-Rastbestand hat in jüngster Zeit kaum noch zugenommen. Graugänse spielen als Rastvögel in Ostfriesland kaum eine Rolle. Sie machen nur ca. 1,5 % des gesamten Rastbestandes an Gänsen aus. Noch seltener sind dort Saatgänse zu finden. Zahlenmäßig häufig vertreten sind im ostfriesischen Raum auch überwinternde Blässgänse. Diese stellen allerdings für die im Grünland wirtschaftenden Landwirte kein größeres Problem dar, weil die Blässgänse die ostfriesischen Überwinterungsgebiete bereits Anfang/Mitte März verlassen, sodass die Vegetation genügend Zeit hat, sich von Fraßschäden zu erholen. Ich habe hier Quellenangaben, in welchen Studien das auch belegt wird. Übrigens: Um die finanziellen Verluste der Landwirtschaft in den Hauptrastgebieten der arktischen Gänse auszugleichen, kommen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und die Rastspitzenmodelle auf Acker und Dauergrünland zum Einsatz. Auch das haben wir dem Landtag mehrfach geantwortet. Wir zahlen Millionenbeträge zum einen dafür, dass Landwirte an dem Programm „Nordische Gastvögel" teilnehmen. Zum anderen ist für den Einzelfall in der letzten Periode eingeführt worden, dass es, wenn es zu erheblichen Schäden kommt, das sogenannte Rastspitzenmodell gibt. Das heißt, die Landwirtschaftskammer prüft dann, ob es einen erheblichen Schaden gibt. Auch dort zahlen wir dann Summen aus. Am Dümmer stellen überwinternde Nonnengänse eine Ausnahmeerscheinung dar. Entsprechend spielen hier landwirtschaftliche Verluste durch überwinternde arktische Gänse so gut wie keine Rolle. Am Dümmer gehen seit vielen Jahren die Schilf- und Seebinsenröhrichte zurück. - Sie haben vielleicht den Filmbeitrag gesehen. - Diese Abnahme wird seitens der Fachbehörde für Naturschutz mit dem deutlich gestiegenen Brut- und Mauserbestand der Graugans in Verbindung gebracht. Da die Röhrichte für weitere Brutvogelarten des EU-Vogelschutzgebietes Dümmer von besonderer Bedeutung sind zum Beispiel die Große Rohrdommel, der Rohrsänger, gilt es, den anhaltenden Rückgang dieses Lebensraumtyps zu stoppen. Ob und welche Maßnahmen auch in Bezug auf den Graugansbestand am Dümmer zum Tragen kommen, ist derzeit Gegenstand der Prüfung durch die zuständigen Behörden im Landkreis Diepholz. Drittens: Wie stark müsste die Gänsepopulation ansteigen, dass die Landesregierung eine Ausweitung der Gänsebejagung in Niedersachsen anordnet? - Alle in Niedersachsen brütenden Gänsearten besitzen bereits eine Jagdzeit. Die Jagdzeiten wurden übrigens in meiner Amtsperiode und auch in der von Frau Otte-Kinast sogar noch ausgeweitet, also vorgezogen. Bis zum Eintreffen der überwinternden arktischen Gänse in den Hauptrastgebieten Niedersachsens, die gleichzeitig auch EU‑Vogelschutzgebiete für diese Artengruppe darstellen, ist die Jagd auf brütende Grau-, Kanada- und Nilgänse selbst in Vogelschutzgebieten erlaubt. Eine Ausweitung der Gänsebejagung, wie Sie es sich vorstellen, kann man nach dem Jagdgesetz nicht anordnen. Man kann nicht Jägerinnen und Jäger zwingen, eine bestimmte Anzahl an Gänsen zu schießen, und das haben wir auch nicht vor. Wie gesagt: Die Jagdzeiten sind außerhalb der Vogelschutzgebiete schon deutlich ausgeweitet worden. Sowohl in Niedersachsen als auch in angrenzenden Ländern konnten keine negativen Auswirkungen der Gänserast auf Wiesenvögel festgestellt werden, sodass sich auch daraus keine fachliche Begründung für eine Ausweitung der Gänsebejagung ableiten lässt. Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD kommt vom Kollegen Dannenberg.

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Annette Schütze SPD

21. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Bode, ich widerspreche Ihnen ja ungern, aber Tatsache ist erstens, dass die Petenten und die Familien, die sich natürlich für dieses Votum interessiert haben, vorab informiert wurden. Ich kann mich auch erinnern, dass wir mit einer Mutter gesprochen haben, die angereist war, und sie gefragt haben: Ist Ihnen denn nicht mitgeteilt worden, dass wir heute nicht votieren können? - Und dann hat sie gesagt: Doch, das weiß ich. Ich möchte aber trotzdem hier sein, weil ich das miterleben möchte. So war es, Frau Bode! Ich lasse hier nicht stehen, dass die SPD-Fraktion und auch die Grünen die Familien hingehalten und in Unwissenheit darüber gelassen hätten, dass wir Beratungsbedarf haben. Zum Zweiten. Manchmal will gut Ding Weile haben. Diese Zeit haben wir sehr gut genutzt. Denn hätten wir, so wie Sie, gleich am Anfang mit „Erwägung" votiert, hätte es, glaube ich, dieses Ergebnis nicht gegeben. Ich bin froh, dass ich die Möglichkeit hatte, nicht nur das Haus zu besuchen, sondern auch Gespräche mit dem Träger zu führen. Das war kurz bevor die Pressemitteilung am 10. Juni 2025 vom Aegidius-Haus Auf der Bult veröffentlicht wurde und eine Einigung zwischen dem Sozialministerium, dem Aegidius-Haus und dessen Träger erzielt worden ist. Darüber bin ich sehr froh. Ich finde, da haben wir die Zeit sehr gut genutzt. Ich würde für mich in Anspruch nehmen, dass ich mit dem Gespräch, das ich dort geführt habe, auch mithelfen konnte so wie viele andere hier auch Gespräche geführt haben, dass wir hier eine Lösung haben, die tragfähig ist, und die nicht heißt: das Sozialministerium übernimmt in Zukunft alle Kosten. Das wären 10 Millionen Euro gewesen, die das Sozialministerium in seinen Haushalt hätte stellen müssen, wozu es sich nicht in der Lage sah. Jetzt haben wir eine Lösung. Wir haben nämlich die bedarfsgerechte Auslastung, die immer wieder thematisiert wurde, diskutiert. Jetzt haben wir sie auf vier Plätze reduziert. Das ist genau die Zahl der Plätze, die über das Jahr tatsächlich genutzt werden. Wir haben eine verbesserte Jahresplanung. Wir haben neu eingeführt, dass volljährige Gäste dort aufgenommen werden können. Wir haben erwirkt, dass die Eingliederungshilfe genutzt werden kann. Wir haben durchgesetzt, dass ein Pflegekräftemix eingesetzt wird. Und wir haben die Verwaltung verschlankt. Das alles sind neue Strategien, die dazu führen, dass das Aegidius-Haus auch in Zukunft ein tragfähiges Konzept hat, was es vorher nämlich nicht hatte. Deswegen finde ich, wir haben diese Zeit gut genutzt. Wir haben durch die Pressemitteilung des Aegidius-Hauses gehört, dass selbst das Aegidius-Haus jetzt sehr zufrieden mit dieser Lösung ist. Insofern verstehe ich die Kritik nicht. Ich bin froh, dass wir eine Lösung haben. Am Ende geht es um die Familien und deren Kinder, die versorgt werden sollen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Schütze. -

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

a) Kranichnistplätze sichern - Moorflächen von beeinträchtigendem Bewuchs befreien b) Klimaschutz durch Moorbodenschutz: Daten- und Wissenslücken jetzt schließen! c) Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen - Wertschöpfung sichern - Akzeptanz bewahren d) Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die momentane Ignoranz gegenüber dem Schutz unserer existierenden Moore kann nicht länger toleriert werden. Die AfD betont, dass unsere Moorflächen mehr sind als nur temporäre Projektflächen. Sie sind Schätze des Landes Niedersachsen, deren Erhalt unumgänglich ist. Doch anstatt entschlossen Maßnahmen zu ergreifen, sehen wir uns einer politischen Lähmung und zahlreichen Fehlinvestitionen gegenüber, die dringend überwunden werden müssen. Die Erhaltung der existierenden Moorflächen ist nicht nur eine ökologische Verantwortung, die wir tragen; sie ist eine Verpflichtung gegenüber unseren Kindern und Enkeln, ihre Umwelt nachhaltig und lebenswert zu gestalten. Das Entbuschen des Moores dabei geht es um einen Antrag, den wir stellten hilft dem Kranich. Wenn nicht, bekommen wir wieder hölzerne Deko-Kraniche. Es ist eine Schande, dass die anderen Parteien unseren pragmatischen und wissenschaftlich fundierten Antrag vom November 2023 ablehnten. Unsere Forderung, die ökologisch wertvollen Moorflächen von beeinträchtigendem Wuchs zu befreien, wurde als politisches Eigeninteresse zerrissen, während die Realität zeigt, dass diese Maßnahmen notwendig und bereits lange überfällig waren. Die durchgeführten Maßnahmen im Geestmoor sprechen lauter als die Ablehnung unserer Gegner. Sie bestätigen unsere Position: Das Natur- und Moorschutzprogramm der AfD-Fraktion ist die einzig wahre Richtung. ‑ Ruhe! Zur Erhaltung der Kraniche und anderer bedrohter Arten muss der Wasserhaushalt der Moore dringend Entschuldigung, Herr Kerzel! Sie haben zur Ruhe gebeten. Das geht gar nicht! Das mache hier nur ich. Das hatten wir gestern schon mal, und ich bitte Sie darum, dass sich das nicht noch einmal wiederholt. Wenn sich das heute noch einmal wiederholt, dann muss ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen. Jetzt ist erst mal einfach die Ansage, dass das so nicht in Ordnung ist. Fahren Sie fort! Zur Erhaltung der Kraniche und anderer bedrohter Arten muss der Wasserhaushalt der Moore dringend stabilisiert werden. Maßnahmen müssen regelmäßiger und großflächiger durchgeführt werden, um die Lebensräume nachhaltig zu schützen. Tatsächlich sah man nach unserem Antrag einen Bagger dort beim Entkusseln. Bombastisch! Dann wirkt die AfD ja doch, wenn auch für viele nur zum unverblümten Ideenklau. Keine drei Monate nach der Ablehnung gab es also Bilder, die ich hier mal zeige, damit Sie sehen, wie das so aussieht. Kommen Sie vorbei! Herr Kerzel, Entschuldigung, es dürfen keine Bilder hochgehalten werden. Legen Sie die bitte zur Seite, und fahren Sie mit Ihrem Text fort! Welch ein Zufall, vom Saulus zum Paulus: CDU, SPD und Grüne lehnten diesen Antrag im Plenum zuvor ab. Die AfD wolle sich doch nur profilieren, so Frau Kellermann. Und: Entkusseln heißt nicht etwa, den Baumbewuchs abzusägen, nein, es müssen auch die Wurzeln raus. Deshalb habe ich das Bild dabei. Nur so kann man ein natürliches Moor wiederherstellen. Oder hat hier jemand Angst vor irgendwelchen Moorleichen? Einfach gesagt: Es muss unter den Füßen richtig quatschen wie in der Regenballade. Zwingende Investitionen pro Jahr für praktische Schutzmaßnahmen wie Entbuschen zum Beispiel von Birken, Erlen, Pappeln und Erhöhung der Wasserstände sind kein übersteigerter Wunsch. Das ist eine Frage der Verantwortung, derer sich alle bewusst sein müssen. Wir brauchen keine ständigen Gutachten, Untersuchungen und Planspiele. Wir brauchen praktische Konzepte und klare Maßnahmen. Wenn der Naturpark Dümmer weiterhin mit den Kranichen und anderen ornithologischen Schönheiten werben will, muss eben betont werden, dass der Kranich nicht nur Moor braucht. Herr Kerzel, Ihre Redezeit ist vorbei. Kommen Sie bitte zum Ende! Und gerne dürfen Sie bei uns auch abschreiben. Nur, geben Sie in Zukunft fairerweise eine Literaturangabe an, trotz der mittelalterlichen Brandmauer linker Spielkameraden. Vielen Dank. Dann freuen wir uns jetzt auf den Beitrag des

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Stephan Bothe AfD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich frage vor dem Hintergrund der Allgemeinverfügung des Justizministeriums zur Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (JMA-AV), in der es gemäß Ziffer 6.5 heißt, dass von Staatsangehörigkeitsnennungen abgesehen werden muss, wenn es zu Diskriminierungen kommen könnte: Wann soll eine Staatsangehörigkeit genannt werden, bei welchen Straftaten und bei welchen nicht; wann wird diskriminiert und wann nicht? - Vielen Dank. Frau Innenministerin antwortet.

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Christian Meyer

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Bitteschön, Herr Minister Meyer! Vielen Dank. - Mir ist nicht bekannt, dass ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Hannover wahrscheinlich auch als der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet worden ist. Das müssten andere sagen. Aber noch einmal: Ich habe ja vorhin klargemacht, wie wir dazu stehen. Erst kommt eine rechtliche Prüfung. Und wenn man dann genug Hinweise hat, werden wir natürlich immer das machen, was nach dem Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Uns ist es nicht bekannt. Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU:

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Drohnen, Desinformation, Destabilisierung - hybriden Bedrohungen entschlossen entgegentreten

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Gefahr durch Drohnen - die SPD kennt scheinbar die Antwort ihrer eigenen Landesregierung, Drucksache 19/2847, auf meine Kleine Anfrage vom Oktober 2023 zur „Gefahr terroristischer Anschläge durch Drohnen" nicht. Ich zitiere: „Konkrete Erkenntnisse liegen dem Ministerium für Inneres und Sport nicht vor." Ist man ja so gewohnt von der SPD. Wie sagte es der Fernsehphilosoph Alfred Tetzlaff in den 70er-Jahren ich zitiere: „Der Sozi ist nicht grundsätzlich dumm, er hat nur sehr viel Pech beim Denken." Widmen wir uns Punkt 2: Desinformation. Fürwahr eine Gefahr für unsere Demokratie, für unser Zusammenleben, für unsere Werte! Sie kommt mal laut, mal tönend, mal leise daher, tarnt sich wie ein Chamäleon. Lassen Sie uns das heute hier im Parlament enttarnen! „Pandemie der Ungeimpften" - ausgesprochen vom ehemaligen Ministerpräsidenten der SPD, Weil, August 2021. Seit den RKI-Files wissen wir: Es ist unwahr! Eine weitere SPD-Ikone, Herr Lauterbach, verkündete im Oktober 2021: Ungeimpfte bis März „geimpft, genesen oder verstorben". Solche Desinformationen von staatlicher Stelle führen zu Vertrauensverlust gegenüber unserem Staat, unseren Institutionen und damit zur Destabilisierung, dem dritten Punkt Ihrer Aktuellen Stunde. Aber nicht nur das Gesundheitswesen ist davon betroffen. Schauen wir zur Wirtschaft, die am Boden liegt! Die absurde Energiewendepolitik, bereitwillig von der linken CDU-Politikerin Angela Merkel mithilfe von SPD und Grünen initiiert, sollte ja nur so viel wie eine Eiskugel kosten, ein Vorteil für unsere Wirtschaft sein. Das Gegenteil ist der Fall! Jeder, der die Stromrechnung liest, weiß es. Das hindert Herrn Scholz, Ex-SPD-Kanzler, nicht daran, im Februar 2025 vor den Werkstoren von Thyssen zu sein und zu sagen: Der grüne Stahl - er lebe. Sie, Herr Ministerpräsident Lies, verbreiten dieses Zerrbild der Realität ungehindert und unverändert hier im Plenum. Die Realität ist jedoch eine ganz andere. ThyssenKrupp hat das Projekt beendet und vor wenigen Tagen auch ArcelorMittal. Die Desinformationspolitik zum grünen Stahl führt zur Vernichtung von Tausenden gut bezahlten Arbeitsplätzen in unserem Land, zur Verarmung, Arbeitslosigkeit, Verelendung und damit zur Destabilisierung. Fürwahr und damit sind wir bei Punkt 4 Ihrer Aktuellen Stunde, wir haben eine hybride Bedrohungslage durch die Gemeinschaftsmärchenerzähler aus CDU, SPD und Grünen gegen unser eigenes Land. Die Anstifter der Bedrohung unserer Wirtschaft, unserer Sozialsysteme gehen von der Regierungsbank aus und nicht von fremden Mächten. Wir, die AfD, haben es vorausgesagt die Realität und die Wahrheit und werden dafür angefeindet. Wir leben ja auch im „besten Deutschland" aller Zeiten - laut Frank-Walter Steinmeier und Ihnen, Herr Zinke. Ob Sie damit die ausufernde Messergewalt oder die steigende Zahl von Gruppenvergewaltigungen meinen, weiß ich nicht. Der Bahnhof von Hannover zählt zu den gefährlichsten in Deutschland, Platz 2, t-online, 2. März 2023. Liebe SPD, hier noch ein weiteres Zitat eines SPD-Spitzenpolitikers, von Martin Schulz: „Was die Flüchtlinge zu uns bringen, ist wertvoller als Gold." In unseren Sozialkassen finden wir kein Gold - nur steigende Ausgaben. Die Krankenkassen brauchen eine Soforthilfe. 50 % der Bürgergeldbezieher Zur Sache, bitte! - haben keinen deutschen Pass. Die AfD warnt als einzige Partei seit Jahren vor der Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Die Sozialsysteme werden in immer schnellerem Rhythmus destabilisiert; auch hier sitzen die Verantwortlichen auf der Regierungsbank - fürwahr eine perfide, hybride Bedrohungslage. Einen Moment bitte, Herr Marzischewski-Drewes! Es wäre schön, wenn Sie in der letzten Minute Ihrer verbleibenden Redezeit zur Sache reden könnten. Ihr Rezept gegen diese staatliche SPD-Desinformationspolitik: Meldestellen und Zensurbehörden zur Überwachung der Bürger und der größten Oppositionspartei im Lande, der AfD, die den Mut hat, die Wahrheit auszusprechen und die Interessen des deutschen Volkes zu vertreten. Abgerundet wird das Ganze durch die öffentlich-rechtlichen Medien, die bereitwillig als Apportierhund dienen und alles tun, um Desinformation zu verbreiten. Herr Marzischewski-Drewes, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Prell zu? Selbstverständlich, Demokratie lebt davon. Frau Prell, bitte!

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Melanie Reinecke CDU

Die Einführung eines Landesbaukindergelds prüfen

Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sie wollten nur ein Zuhause - ein junges Paar, beide berufstätig, noch kein Kind, aber der Wunsch danach war da. Also bauten sie ein kleines Haus auf dem Land. Es war eng kalkuliert, aber machbar. Zwei Jahre später kommt dann das erwünschte Kind. Für das Baukindergeld, was zu dem damaligen Zeitpunkt ausgelobt war, hätte das Kind allerdings schon beim Bau geboren sein müssen. Sie hatten kein Kind zum Stichtag oder wie Sie eben sagten: je mehr Kinder am Stichtag, desto besser, und damit hatten Sie auch keinen Anspruch, keinen Zuschuss, keinen Bonus, keine Erleichterung. Sie hatten einfach Pech beim Timing. Meine Damen und Herren, solche Geschichten waren nicht die Ausnahme, sie waren die Realität. Und sie zeigen, wie wichtig es ist, dass staatliche Förderpolitik nicht an starren Lebensentwürfen festgemacht wird, sondern an der tatsächlichen Lebenswirklichkeit der Menschen. Deshalb steht die CDU-Fraktion dem Antrag der AfD-Fraktion kritisch gegenüber, auch wenn es sich nur um einen Prüfauftrag handelt. Bei allem Verständnis für das Anliegen, jungen Familien beim Erwerb von Wohneigentum unter die Arme zu greifen - ein Revival des Baukindergelds und der damaligen Konditionen kann nicht die Lösung sein. Es mag dem Weltbild der AfD entsprechen, dass nur der Vater arbeiten geht, aber in der Realität brauchen viele Bauwillige zwei Gehälter für die Finanzierung, ganz besonders am Anfang. Wir wollen, dass mehr Familien in Niedersachsen sich ein Eigenheim leisten können, denn Eigentum ist ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge, der sozialen Sicherheit und auch der regionalen Bindung. Wir wissen, wie schwierig das zu diesem Zeitpunkt ist: durch hohe Zinsen, steigende Baukosten und strenge Bauvorschriften. Aber das bedeutet nicht, dass jedes Instrument zur Förderung auch automatisch gut ist. Das Baukindergeld hatte diverse Schwächen. Ein Problem ist das sogenannte Timing-Dilemma. Es setzt eben voraus, dass Kinder bereits vor dem Immobilienbau geboren sind, damit ein Anspruch auf Förderung besteht. Doch wer legt sein Familienleben nach Stichtagen fest? Wer terminiert eine Geburt so, dass sie vor Antragstellung liegt? Das Institut der deutschen Wirtschaft bringt es auf den Punkt: Das Baukindergeld belohnt das Timing, nicht die Entscheidung für Kinder. Das ist nicht nur impraktikabel, das ist ungerecht. Es bevorzugt bestimmte Familienmodelle und benachteiligt genau jene, die eigentlich am stärksten auf Unterstützung angewiesen sind: junge Paare, die erst bauen und dann Kinder bekommen. Diese Praxis schafft Frust und konterkariert das Ziel, Familien zur Eigentumsbildung zu ermutigen. Ein weiterer Punkt: Wenn es Ihnen von der AfD-Fraktion ein so wichtiges Thema ist, dann machen Sie es sich ziemlich leicht. Statt eigener Ansätze holen Sie eine Idee von gestern wieder raus, und die Umsetzung soll doch bitte jemand anderes für Sie prüfen. Der Antrag nennt keinerlei Vorgaben zu Einkommensgrenzen, keine Staffelung nach Bedarf, überhaupt gar keine eigene Idee von Ihnen. Das bedeutet im Klartext: Gefördert könnten dann alle werden, unabhängig von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Haushalte mit hohem Einkommen und stabiler Vermögenslage profitieren in gleichem Maße wie junge Menschen mit geringen Gehältern und wenig Eigenkapital. Der Unterschied ist: Erstere brauchen die Förderung oft gar nicht, nehmen sie aber gerne mit - der klassische Mitnahmeeffekt. Förderpolitik muss aber dort wirken, wo sie gebraucht wird, nicht dort, wo sie einfach abzurufen ist. Soziale Treffsicherheit ist keine technokratische Forderung, sondern ein Maßstab für Gerechtigkeit und für verantwortlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Es gibt bereits bestehende Förderungen für Familien, wie zum Beispiel den KfW-Baukredit für Familien. Bestehende Förderungen sinnvoll und unbürokratisch zu ergänzen, wäre eine Möglichkeit. Oder ein Kinderbonus mit Rückwirkung. Damit lösen wir das Timing-Dilemma auf: Familiengründung wird nicht bestraft, sondern auch im Nachhinein gefördert - dann, wenn sie tatsächlich stattfindet. Oder in einfachen Worten: Nicht der Kinderwagen entscheidet, ob man gefördert wird, sondern der Lebensentwurf. Der Antrag der AfD greift ein wichtiges Thema auf, zeigt aber keinen Ansatz, wie wir Wohneigentum in Niedersachsen gerecht, effektiv und modern gestalten können. Die eingangs erwähnte Familie würde durch die Wiedereinführung des Baukindergelds nicht unterstützt werden, weil ihr Lebenslauf eben nicht in das enge Schema der Förderung passt. Wir sind gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.

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Michael Lühmann GRÜNE

Den islamistischen Extremismus bekämpfen, die jüdische Bevölkerung schützen, die Finanzierung islamistisch-extremistischer Organisationen offenlegen und weiterer Eskalation vorbeugen!

vielen Dank, Frau Präsidentin. - Also, Herr Bothe, „Pseudofakten" sind das leider alles nicht. Das alles sind Erkenntnisse verschiedener Verfassungsschutzämter. Und dass Sie das, was Sie den Islamisten vorwerfen, was in den Verfassungsschutzberichten steht, nicht interessiert, trifft ja vor allen Dingen auf Sie zu. Ich habe Ihnen das auch im Verfassungsschutzausschuss gesagt. Wenn Sie ein Problem damit haben, dass Sie im Verfassungsschutzbericht stehen, ist es Ihre Verantwortung, dass Sie da drinstehen. Und es ist an Ihnen, das zu ändern, indem Sie eben aufhören, Ihre ganzen menschenfeindlichen Positionen bei jeder Gelegenheit in die Welt zu posaunen. Sie können sich ja deradikalisieren. Dann kriegen Sie tatsächlich ehrlicherweise ein Problem mit Ihrem Demokumpel Höcke, Herr Bothe. Aber Sie können das machen. Ich habe überhaupt kein Höcke-Trauma. Es ist alles gut. Ich glaube, Sie haben ein Distanzierungsproblem von Herrn Höcke, weil Sie ein taktisches Problem haben. Sie brauchen die Unterstützung. Ehemalige Flügelleute wie Herr Bothe Sie sprachen ja von „wir" beim Flügel sind natürlich auf dem Ticket von Höcke unterwegs. Das ist für Sie taktisch ein Riesenproblem, weil Sie sich auf der einen Seite eigentlich so ein bisschen von Höcke distanzieren müssen, damit Sie hier ein bisschen demokratischer wirken. Das gelingt Ihnen nicht so gut, ehrlich gesagt. Und auf der anderen Seite müssen Sie aber Höcke treu dienen. Ich verstehe Ihre Problematik, dass Sie da in der Abgrenzung ein paar Probleme haben. Das ist in Ordnung. Wir gucken uns das weiter an. Der Verfassungsschutz guckt sich das weiter an, und irgendwann wird sich auch das Bundesverfassungsgericht das angucken. Und dann, da bin ich mir relativ sicher, haben Sie sehr viel Freizeit. Herzlichen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Den islamistischen Extremismus bekämpfen, die jüdische Bevölkerung schützen, die Finanzierung islamistisch-extremistischer Organisationen offenlegen und weiterer Eskalation vorbeugen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst halte ich mal meine These des Höcke-Traumas in diesem Hohen Hause absolut für aufrecht. Ich glaube persönlich erst einmal, Herr Lühmann, Sie sind hier nicht mehr in einem linken Uni-Institut, und Sie versuchen jetzt hier irgendwelche Pseudofakten zusammenzubekommen, um uns hier dann zu diskreditieren. Das wird Ihnen nicht mehr gelingen. Das ist Ihnen bisher ja eigentlich noch nie gelungen. Herr Kollege Lühmann, am Ende hat es doch mal wieder deutlich gezeigt, oder das hat Sie ja sogar entlarvt. Das Einzige, was Sie können, ist, und damit beschäftigen Sie sich ja den ganzen Tag, die AfD zu diskreditieren. Das scheint Ihre Lebensaufgabe zu sein, herzlichen Glückwunsch. Aber was Sie wieder nicht schaffen, ist einen vernünftigen Gedanken zu diesem wichtigen Thema zu setzen. Wir haben eine große jüdische Gemeinde hier in Hannover, und trotzdem läuft „Intifada Hannover" mit zum Teil wirklich, wirklich gefährlichen Thesen hier durch die Straßen. Wir haben dazu mal eine Unterrichtung im Innenausschuss gehabt. Sie waren anwesend. Glauben Sie wirklich, dass es diese Islamisten wirklich interessiert, ob sie in einem Verfassungsschutzbericht stehen? Das interessiert diese Personen nicht. Diese Menschen wollen ein Kalifat auf deutschem Boden. Ich bleibe dabei: Sie brauchen Antworten, wenn Sie eine Landesregierung sein wollen, die hier ihrer Verantwortung gerecht wird. Das passiert gerade aber nicht. Herr Lühmann, Sie möchten bestimmt entgegnen. Bitteschön! Ja,

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Carina Hermann CDU

Das Wattenmeer im Würgegriff: Klimakrise, Gasbohrungen und Plastikmüll gefährden das Weltnaturerbe. Wie weiter nach der UN-Konferenz zum Schutz der Meere?

Sie haben jetzt umfangreich ausgeführt. Sie haben auf die Bedeutung des Wattenmeers hingewiesen. Das hat Frau Koehler eben auch gemacht. Unsere Frage ist jetzt ist ja auch Herr Lies wieder im Raum: Wie steht jetzt die Landesregierung zu den Bohrungen vor Borkum? Ist sie für oder gegen die Bohrungen vor Borkum? Wie steht der Ministerpräsident dazu, und wie stehen Sie dazu?

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Alexander Saade SPD

Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?

und es wird die Befriedigung eines angeblichen Informationsbedürfnisses gefordert. Aber in Wirklichkeit geht es nicht um ein Informationsbedürfnis. Das ist ein sehr durchsichtiger Versuch, Straftaten bestimmten Bevölkerungsgruppen zuzuordnen - das Ganze aber eben nicht zur Aufklärung von Straftaten, sondern zur Stigmatisierung. Polizei und Staatsanwaltschaft in Niedersachsen arbeiten heute schon sehr differenziert und verantwortungsvoll. Natürlich wird die Staatsangehörigkeit genannt - aber eben nur dann, wenn sie der Aufklärung der Straftat dient, und sonst nicht. Es muss also relevant sein, und wenn die Staatsangehörigkeit nicht relevant ist, dann wird sie auch nicht genannt. Das entspricht den rechtsstaatlichen Prinzipien: Verhältnismäßigkeit, Schutz von Persönlichkeitsrechten und Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Was wäre denn, wenn wir der AfD folgen würden? Müssten wir dann in Zukunft auch die Hautfarbe, den Beruf, den Bildungsstand, die Religion, die sexuelle Orientierung nennen? Natürlich nicht! Denn alle diese Merkmale sind für die Aufklärung einer Straftat irrelevant, und nur darum geht es. Sie tragen nicht zur Sache bei, aber sehr viel zur Spaltung unserer Gesellschaft. Es gibt drei Faktoren, die wissenschaftlich belegt sind, wenn es um Kriminalität geht: das Alter, das männliche Geschlecht und die prekäre soziale Lage. Die Herkunft einer Person allein erklärt keine Straftat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir anfangen, Tatverdächtige nach ihrer Staatsangehörigkeit zu unterscheiden, dann fördern wir ein verzerrtes Bild. Und das ist das, was die AfD in Wirklichkeit will. Sie will ausgrenzen, sie will stigmatisieren, sie will Ängste schüren und ganz gezielt die öffentliche Meinung manipulieren. Sie haben gerade gesagt, die Öffentlichkeit hat das Recht, alles über die Täter zu erfahren. Ist das wirklich so? Das passt doch nur dann, wenn es in Ihr persönliches Weltbild passt und sonst nicht. Sie schrecken nämlich nicht davor zurück, Polizei und Staatsanwaltschaft selber unter Druck zu setzen und zu versuchen, ihnen einen Maulkorb zu verpassen. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizisten? - Gab es schon. Einen Moment, bitte, Herr Saade! - Es ist mir zugetragen worden, dass sich der eine oder die andere auf die parlamentarische Sommerpause freut. Wenn Sie alle dazu beitragen, dass wir da möglichst schnell hineinkommen können, wäre ich Ihnen dankbar. - Herr Saade hat das Wort. Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin. Wie war es denn, als die NS-Gedenkstätte Ahlem geschändet wurde? Tatverdächtig war ein AfD-Mitglied. Was macht die AfD? - Unterlassungserklärung, um die Parteizugehörigkeit des Verdächtigen aus der Berichterstattung zu tilgen! Nicht nur Polizei, sondern auch der NDR wurde abgemahnt. Das ist der Versuch, Polizei und Presse einzuschüchtern. So viel zur Transparenz der AfD. Meine Damen und Herren, das ist die Realität, und das ist gefährlich - gefährlich für die Polizei, gefährlich für die Medienfreiheit und gefährlich vor allem für das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Unsere Polizei, unsere Staatsanwaltschaft schützt alle Bürgerinnen und Bürger. Sie handeln auf der Grundlage von Recht und Fakten und nicht auf der Grundlage von politischen Anweisungen. Deshalb sagen wir ganz klar: Wir stehen an der Seite unserer Ermittlungsbehörden. Wir wollen eine faktenbasierte Kommunikation, eine Politik, die rechtsstaatliche Prinzipien achtet, und wir lehnen jede Form von Einschüchterung durch die AfD ab. Vielen Dank.

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Christian Meyer

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Bitte sehr, Herr Minister Meyer! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum einen müssen Sie sich auch die Jagdzeiten anschauen. Es geht natürlich auch um die heimische Graugans, die als Zugvogel hierherkommt, aber auch hier brütet. Auch dort sind die Zeiten vorgezogen worden, weil wir zu anderen Zeiten und in den Vogelschutzgebieten eine europäische Verantwortung für bestimmte Vogelschutzarten haben. Deshalb haben wir diese Differenzierung innerhalb und außerhalb von Vogelschutzgebieten, weil es natürlich um die Zugvögel in diesen Bereichen geht. Aber da es sich bei der Kanada- und bei der Nilgans um invasive Arten handelt, die aufgrund des Klimawandels manchmal schon früher kommen, haben wir die Möglichkeit gegeben, diese auch schon früher zu bejagen. Ich kann nur an alle appellieren, dies auch zu tun, um die Bestände dieser nicht heimischen Arten gering zu halten. Vielen Dank. - Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt der Kollege Dr. Mohrmann. Bitte sehr!

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Reinhold Hilbers CDU

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Aber kommen wir mal zurück zu dem, was Sie hier im Weiteren fordern. Sie fordern hier eine ganze Menge vom Bund. Das ist ja abenteuerlich! Sie sind mit uns in der Koalition im Bund. Ihr Ministerpräsident hat ganz wesentlich das Energiekapitel mitverhandelt. Nun ist das gerade fertig und soll ins Werk gesetzt werden, da kommen Sie um die Ecke und fordern vom Bund alle möglichen Dinge. Das ist ja spannend, immer nach dem Motto: Die anderen sollen für mich mal machen, dann wird es schon funktionieren. Das ist immer das gleiche Prinzip: Nicht auf Wettbewerb, auf marktwirtschaftliche Elemente zu setzen, nicht darauf zu setzen, die Kräfte des Anreizes zu nutzen, sondern immer wieder neue Subventionen zu fordern, die Sie am besten nicht selbst bezahlen müssen, die andere für Sie bezahlen, weil Sie meinen, dass Sie damit am Ende Wachstum erzeugen können. Nein, damit erzeugen Sie ein Strohfeuer! Wirkliches Wachstum erzeugen Sie, wenn Sie die Wettbewerbsfähigkeit steigern und dafür das Geld ausgeben. Ich werde darauf achten, ob Sie das mit den ganzen Möglichkeiten, die durch das Sondervermögen entstehen, jetzt schaffen, ob Sie wirklich da investieren, wo es unseren Standort stärkt. Dazu gibt es ja in der nächsten Woche einen Haushaltsplan. Da werden wir schauen, ob Sie wirklich was in die Häfen stecken, so, wie wir das wollen, ob die Hafenhinterlandanbindungen modernisiert werden, ob Sie von Rot-Grün wirklich den Mut haben, auch wieder in den Straßenbau zu investieren, oder ob Sie sich da wegducken. Das werden wir uns ganz genau anschauen, und dann müssen Sie konkret werden. Dann können Sie nicht nur solche Zeilen aufschreiben, dann müssen Sie abstimmen, ob Sie es wollen oder nicht. Dann werden wir sehen, ob Sie wirklich in der Lage sind, solche Schritte einzuleiten und etwas für unser Land zu tun. Sie fordern hier vom Bund Entbürokratisierung und Planungsbeschleunigung. Das alles könnten Sie in Niedersachsen längst machen. Sie fordern, Förderprogramme zu entrümpeln. Das alles könnten Sie längst machen. Da könnten Sie sich längst an die Arbeit machen. Sie bräuchten das gar nicht erst aufzuschreiben; Sie bräuchten das nur mit Ihrer Regierung zu besprechen. Das machen Sie aber nicht. Stattdessen formulieren Sie solche Papiere und erwecken den Eindruck, Sie würden damit die Welt retten. In Wirklichkeit beschäftigen Sie damit nur Beamtinnen und Beamte in den Ministerien. Sie beschäftigen sich selbst. Das ist die Aktivität, die Sie entfachen! Das lassen wir Ihnen nicht mehr durchgehen. Die Lage ist zu ernst, als dass man es auf solche Dinge beschränken könnte. ‑ Die Lage ist wirklich ernst, Herr Sachtleben. Deswegen fordern wir ein, dass Sie ins Handeln kommen. Wir geben keine Ruhe, bis Sie handeln und etwas tun. 2027 werden Sie ablösen und dafür sorgen, dass unser Land sich wieder nach vorne bewegt. Vielen Dank.

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Tamina Reinecke GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

aus für Bündnis 90/Die Grünen. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Wir stehen vor einer dringenden gemeinsamen Aufgabe: der Anpassung an den Klimawandel. Ich glaube, das haben wir alle hier im Saal jetzt mittlerweile auch verstanden. Und das ist keine Aufgabe, die alleine bewältigt werden kann. Das ist eine Aufgabe, die unser aller Zusammenarbeit erfordert. Ein großer Dank an dieser Stelle an die Kommunen, die sich bereits in den letzten Jahren intensiv mit der Klimaanpassung beschäftigt haben und mit inspirierendem Beispiel vorangehen! Als Land ist es uns wichtig, dafür zu sorgen, dass kein Ort in Niedersachsen mit der Herausforderung Klimaanpassung alleine gelassen wird. Mit der Novelle des NKlimaG zur Anpassung an das Bundes-Klimaanpassungsgesetz werden nun auch alle anderen Städte und Landkreise mit ihren Gemeinden aktiv flächendeckende Klimaanpassungskonzepte erarbeiten. Dabei ist das NIKO die erste Anlaufstelle. Es stellt Klimadaten auf regionaler Ebene zur Verfügung, bietet Handreichungen und Beratung, wo immer sie gebraucht werden - durch die personelle Aufstockung in den letzten Jahren heute mehr denn je. Denn mit Klimaanpassungskonzepten für die Sicherheit von Einwohnern zu sorgen, darf nicht an den finanziellen und personellen Ressourcen der Kommunen scheitern. Daher freuen wir uns, dass das Land künftig die Finanzierung der Stellen der KlimaanpassungsmanagerInnen sowie einmalig 50 000 Euro für die Landkreise und Städte übernimmt. Währenddessen werden auch das landesweite Klimafolgenmonitoring und die Klimarisikoanalyse alle fünf Jahre weiter fortgeschrieben. Denn nur auf Grundlage verlässlicher Daten und Risikoeinschätzungen können wir uns optimal auf Hitzewellen, Starkregen und andere klimatische Herausforderungen vorbereiten. Liebe KollegInnen, Anpassung an den Klimawandel ist keine Aufgabe, die nebenbei bewältigt werden kann. Es ist eine fortlaufende Aufgabe, die Teamarbeit und Zusammenarbeit erfordert. Heute stellen wir die Weichen, um Niedersachsen in eine sichere und nachhaltige Zukunft zu führen, gemeinsam über alle Ebenen hinweg. Ich freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank. -

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Schröder. Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Kollege Schröder, ich frage mich immer, wie das eigentlich die anderen zehn Bundesländer machen, die diese Regelung genauso, wie Sie es nennen, schwammig in ihrer Landesverfassung stehen haben. Verstoßen die dann gegen das Demokratieprinzip? Aber ich habe hier ein Fundstück. Jetzt kommen wir mal zu etwas Interessantem. Ich habe hier die Braunschweiger Zeitung vom 26. Oktober 2016: „SPD-Abgeordneter Schminke behält seine Immunität". Was war passiert? Gegen den Herrn Abgeordneten wurde damals wegen Verleumdung ermittelt. Aber auch Sie, Herr Siebels, gemeinsam mit Herrn Tonne, verhinderten, indem Sie gegen die Aufhebung der Immunität stimmten, diese Ermittlungen und machten sich damit, so gesehen, hier eine kleine Strafvereitelung zu eigen. Warum machten Sie das? Herr Bothe, die Kurzintervention bezieht sich auf die Rede von Herrn Schröder. Wir warten jetzt einen Moment, bis es ruhig ist! - Herr Siebels! Zum Schutz eines Abgeordneten haben Herr Bothe, ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt. Die Sitzungsleitung liegt bei mir, und ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt, sondern ich habe gesagt: Es wird jetzt hier erst einmal ruhig, und dann können Sie fortfahren. - Wenn es ruhig ist, erteile ich Ihnen das Wort, und dann dürfen Sie reden. - Kurzintervention auf die Rede von Herrn Schröder. Bitte! Es wurde damals eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft dadurch vereitelt, dass Rot-Grün gegen die Aufhebung der Immunität gestimmt hat. So würde ich das ausdrücken. Aber damals hat dann auch der Fraktionsvorsitzende Grant Hendrik Tonne gesagt: „Hier hat sich ein Abgeordneter für seine Mitmenschen eingesetzt. Dies allein kann keinen Einfluss und keine Stimme mehr haben. Es sei eine Kernaufgabe des Parlaments, und genau solche Arbeit solle geschützt werden." Wenn es um Ihre eigenen Leute geht, schützen Sie sie, indem Sie gegen die Immunitätsaufhebung stimmen, wenn es sein muss. Im Fall Habeck war es im Bundestag ja genauso. Aber die Opposition soll verfolgt werden. Das ist die Wahrheit!

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Oliver Lottke SPD

Für ein menschenwürdiges Leben - Strategien zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen heute zur abschließenden Beratung unseres Entschließungsantrags. Wir haben im Rahmen der Ausschussberatungen eine, wie ich finde, wirklich umfangreiche und qualitativ sehr gute Unterrichtung durch die Landesregierung bekommen. Es wurde dadurch auch deutlich: Housing First ist keine Vision. Es ist eine praktikable, menschenwürdige und bewährte Antwort auf Obdachlosigkeit. Der Grundgedanke ist ebenso einfach wie überzeugend: Jeder Mensch braucht zuerst ein Zuhause - nicht irgendwann, sondern sofort. Denn erst mit einem sicheren Rückzugsort können Vertrauen wachsen, Stabilität entstehen und individuelle Hilfen überhaupt erst greifen. Statt auf Stufen und Bedingungen zu setzen, setzt Housing First auf Autonomie, auf freiwillige Mitwirkung und auf Würde. Klar ist aber auch: Housing First ist kein Wohnungsbauprogramm. Es funktioniert nur, wenn ausreichend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Genau deshalb gehen wir in Niedersachsen neue Wege. Das Modellprojekt zur Wohnraumakquise ist eines dieser neuen Instrumente. Es verbindet soziale Arbeit mit immobilienwirtschaftlicher Expertise. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mich hat, ehrlich gesagt, sowohl bei der ersten Beratung hier im Plenum als auch bei den Fragen zu der Unterrichtung durch die Landesregierung der Fokus der CDU bei diesem wichtigen Thema doch etwas irritiert. Die Ursachen für Wohnungs- und Obdachlosigkeit müssen natürlich bekämpft werden. Aber davon zu sprechen, man darf sich nicht darin verlieren, bereits bestehende Maßnahmen durch neue Modellprojekte auszuweiten, und von neuen Pflastern auf alten Wunden zu sprechen, ist, finde ich, auch gegenüber den Mitarbeitenden aus diesem Bereich der Wohnungslosenhilfe nicht sehr respektabel, die täglich hart dafür arbeiten, die Lebenssituation dieser Menschen, die jetzt Hilfe benötigen, zu verbessern. Es geht in diesem Antrag nicht um irgendwelche Modellprojekte. Es geht darum herauszufinden: Wo ist aus der Sicht der betroffenen Menschen der Bedarf bei medizinischer und pflegerischer Versorgung? Gibt es Maßnahmen, mit denen die Vermittlung von Wohnraum an wohnungslose Menschen gesteigert werden kann? Ziel ist es, durch valide Ergebnisse eine dauerhaft verbesserte Versorgungsstruktur zu erlangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Resonanz auf unseren Antrag aus der Fachszene und aus den Wohlfahrtsverbänden hat gezeigt, dass der Antrag die richtigen Schwerpunkte setzt, auch wenn er natürlich nicht allumfassend ist. In diesem Zusammenhang müssen wir natürlich auch die Angebote für wohnungslose Frauen weiterentwickeln. Der Schutz dieser Frauen, deren Alltag häufig durch Gewalt geprägt ist, muss verbessert werden. Aber ehrlicherweise gab es vonseiten der Opposition im Rahmen der Ausschussberatungen viele grundsätzliche Fragen, aber es gab keine wirklichen Vorschläge, mit denen die Lebenssituation der vielen betroffenen wohnungslosen Menschen verbessert werden kann. Lassen Sie mich abschließend sagen: Housing First ist kein Allheilmittel, aber es ist ein zentraler Baustein in einer modernen, menschenzentrierten Wohnungslosenpolitik. Das Prinzip lautet: Der Mensch im Mittelpunkt - nicht die Bedingung. Lassen Sie uns diesen Weg mutig weitergehen - pragmatisch, professionell und mit dem festen Willen, das Leben derer zu verbessern, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Delia Klages AfD

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der „Landesaktionsplan Gute Geburt" greift ein sehr wichtiges Thema auf. Aber schauen wir mal genauer hin! Wie viel Verbesserung für Mütter und ihre ungeborenen Kinder steckt in diesem Antrag? Geburt wird zu einem emotional aufgeladenen Ereignis erklärt, das mit Begriffen wie wertschätzend, traumasensibel und innovationsarm beschrieben wird. Was dabei völlig untergeht, ist der medizinische Ernst der Lage. Geburt ist kein sozialpolitisches Projekt, sondern birgt immer auch die Gefahr eines medizinischen Notfalls. Ein medizinischer Notfall verlangt keine politischen Leitbilder, sondern nach professioneller Versorgung mit funktionierenden Strukturen, die besonders im ländlichen Raum nicht mehr vorhanden sind. Und was liefert dieser Antrag noch? Runde Tische, Modellprojekte und Vernetzungstellen. Aber ich kann nicht erkennen, dass dabei eine zusätzliche Stelle für eine Hebamme geschaffen wird. Es gibt keine konkreten Maßnahmen gegen die Schließung geburtshilflicher Stationen, was inzwischen sogar größere Regionen betrifft. In vielen Teilen Niedersachsens ist eine wohnortnahe Geburt zur Ausnahme geworden. Wer dort heute ein Kind bekommt, muss mitunter über einer Stunde Fahrzeit zur nächstgeeigneten Klinik auf sich nehmen, und das unter Wehen. Sie alle kennen die Straßenverhältnisse in Niedersachsen. Da ist der Name Schlaglochpiste noch glimpflich. Das viel zitierte Ziel, jede Frau solle innerhalb von 40 Minuten eine Geburtsklinik erreichen können, ist schlicht weltfremd. Hierzu kommt die Akademisierung in der Hebammenausbildung. Wer kein Abitur hat, wird systematisch ausgeschlossen, gleichzeitig steigt aber die Abbrecherquote, und die Praxisanteile in der Ausbildung sinken. Viele Hebammen steigen aus dem Beruf aus, nicht, weil sie ihren Beruf nicht lieben, sondern weil Bürokratie sie erdrückt. Auch die Haftpflichtkosten und die schlechte Bezahlung bewegen sie dazu. Stattdessen werden die Dokumentationspflicht ausgeweitet, der Verwaltungsaufwand erhöht und echte Betreuungszeit reduziert. Ergebnis: weniger Zeit für die Frau, mehr Aufwand für das System. Und nun will die Koalition die Kaiserschnittrate politisch steuern. Das ist keine Medizin, das ist zentralistische Planwirtschaft im Kreißsaal. Die Entscheidung über einen Kaiserschnitt trifft nicht die Politik, sondern die ergibt sich aus der konkreten medizinischen Situation. Wer hier mit Zielzahlen hantiert, gefährdet im schlimmsten Fall die Gesundheit der Frauen und ihrer ungeborenen Kinder. Unsere Position als AfD-Fraktion ist klar: Erstens. Geburt darf kein ideologisches Planspiel sein. Zweitens. Weniger runde Tische, dafür mehr Hebammen. Drittens. Damit Vernetzung überhaupt funktionieren kann, braucht es verlässliche Versorgungsstrukturen und vorhandenes Personal. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Dann wird sich die Substanz des Antrags zeigen. Vielen Dank.

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Warum jetzt eine Novelle des NGG? Viele wünschen sich, dass alles bleibt, wie es ist. Das haben wir gerade gehört. Denn in den letzten Jahren hat Gleichstellung an Bedeutung verloren. Aber genau das ist fatal. Wir erleben spätestens seit Corona einen gesellschaftlichen Rollback, und Hass gegen Frauen und marginalisierte Gruppen ist längst Teil des öffentlichen Lebens. Das ist nicht nur eine Gefährdung und Herabsetzung der Betroffenen, sondern gefährdet auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie. Strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt, auch im öffentlichen Dienst, hat direkte Folgen im Privaten: eine ungleiche Vermögensverteilung zwischen Frauen und Männern, weibliche Altersarmut, fehlende Teilhabe von Frauen an der Gesellschaft und auch an politischen Entscheidungen, und in der Folge sind Frauen aufgrund dieser Abhängigkeiten und Machtkonstellationen vermehrt geschlechterbezogener Gewalt ausgesetzt. Das ist leider in Niedersachsen genauso wie überall sonst in Deutschland auch. Und doch verteidigen wir Grüne und die SPD hier heute zum wiederholten Male, dass es Strukturen geben muss, die Frauen und weiteren marginalisierten Menschen gerecht werden müssen. Jede Arbeitgeberin, insbesondere jede öffentliche, sollte Gleichstellung als zentrale Haltung selbstverständlich leben. Aber was haben wir in den letzten zwei Jahren erlebt? Widerstände und Mailwellen mit vielen Beschwerden, insbesondere über vermeintlichen Bürokratieaufwuchs, auch gerade heute wieder hier. Liebe KollegInnen, es ist keine Zumutung, eine Stelle auszuschreiben, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Frauen gegeben ist, und auch nicht, erneut auszuschreiben, wenn sich keine Frau darauf beworben hat. Nein, die Zumutung ist, dass suggeriert wird, es gäbe keine kompetenten Frauen für diese Posten, öffentliche Ausschreibungen könnten die Bestenauslese verhindern. Anstatt zu reflektieren, warum sich keine Frau beworben hat, warum es ein Problem ist, Fachkräfte zu gewinnen, machen viele lieber weiter wie bisher und verfestigen Strukturen, in denen Frauen gar nicht arbeiten wollen - in einer Arbeitswelt, die tradierte Rollenbilder manifestiert, Führung nur in Vollzeit ermöglicht, Vereinbarkeit schwer macht, Teilzeit bestraft und insbesondere für Mütter beruflichen Aufstieg erschwert. Wenn eine Arbeitgeberin Chancengleichheit lebt, wenn die Kultur auch zur Lebenswirklichkeit von Frauen passt, dann ist das ein vorausschauendes UnternehmerInnentum. Und ja, dazu gehört auch, dass Sprache inklusiv ist. Wir haben viele solcher tollen Arbeitgeberinnen im öffentlichen Dienst. Dort schreiben sich Gleichstellungspläne quasi von alleine, und die Laufzeiten der Berichte werden ja auch verlängert. Das haben wir gerade gehört: #bürokratieabbau. Aufwand entsteht nur da, wo Gleichberechtigung vernachlässigt wird oder auch wurde. Aber Aufwand und Kosten dürften umso höher werden, je länger die Gleichberechtigung von Frauen nicht umgesetzt wird. Das spiegelt auch ein Rechtsgutachten wider. Auch wenn wir rein monetär auf das Thema Gleichstellung schauen und die Haltung dahinter total egal ist, wenn wir also nur gucken, was das monetär ausmacht, ist nicht nachvollziehbar, warum wir nicht wirklich alles dafür tun sollten, dass die Kompetenzen von Frauen im öffentlichen Dienst und auf dem Arbeitsmarkt gesehen werden und sich wiederfinden. Alle, die bisher Schwierigkeiten hatten, Frauen zu gewinnen, sollten sich spätestens jetzt endlich auf den Weg machen und daran arbeiten. Bitte arbeiten Sie in Ihrer Kommune, in Ihrem Unternehmen, in der Sparkasse, in der Hochschule oder im Krankenhaus daran, dass Frauen immer mitentscheiden dürfen, können und sollen und Diskriminierung keinen Raum hat. Ich habe wirklich keine Lust mehr, mir anzuhören, dass die staatliche Forderung nach Gleichstellung das Problem ist. Das Problem ist, dass wir dazu auffordern müssen - und übrigens nicht gerade erst neuerdings. Das NGG gilt schon bisher. Nur hat das offensichtlich viele gar nicht interessiert. Und das ist der größte Skandal, liebe KollegInnen. Mit dieser Reform machen wir einen guten Schritt, aber am Ziel sind wir noch lange nicht. Im Verfahren können wir noch auf einige Details schauen. Ich möchte einige hier herausgreifen, die mir besonders wichtig sind, weil sie auch Teil unseres Antrags waren. Wir müssen darauf schauen, wie wir im Gesetz die intersektionale Perspektive besser abbilden können. Und wir müssen zudem mit Blick auf eine weitere Dimension von Geschlechterdiskriminierung gesetzlich regeln, wie alle, die weder weiblich noch männlich sind, berücksichtigt werden können. Zudem müssen wir klären, wie die Durchsetzung der gesetzlichen Vorhaben gewährleistet wird. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung. Vielen Dank. Vielen Dank. Damit ist die erste Beratung hier heute beendet.

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Christoph Bratmann SPD

Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft

Herr Bratmann! Lieber Kollege Hilbers, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Wenn es so ist, wie Sie gerade gesagt haben, dass die CDU immer erst zufrieden ist, wenn die Bagger kommen und wenn richtig was gemacht wird, wie erklären Sie sich dann, dass 2013 nach zehn Jahren CDU-Regierung ein massiver Sanierungsstau in fast allen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen vorzufinden war? Vielen Dank. Wissen Sie, Herr Bratmann, von 2003 bis 2013 - das waren, glaube ich, zwei der erfolgreichsten Wahlperioden hier

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Thorsten Paul Moriße AfD

Rassismus entschieden entgegentreten - Landesaktionsplan gegen Rassismus erstellen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Aktionsplan gegen Rassismus ist richtig und wichtig und auch unstrittig. Rassismus und Antisemitismus sind ein Gift, das unsere Gesellschaft zersetzt, und kommen aus allen Teilen der Gesellschaft. Er kommt von links, von rechts, aus der sogenannte Mitte, ist auch islamistisch, und wir müssen ihn mit aller Entschlossenheit bekämpfen. In der Nr. 2 Frau Machulla hat es bereits gesagt erwähnen Sie explizit den Rechtsextremismus, den Frau Schüßler laut Protokoll abgestritten hat, und lassen den Linksextremismus mutmaßlich weg. Das ist die typische rot-grüne selektive Wahrnehmung, verehrte Kollegen. Unser Grundgesetz Artikel 20 Absatz 3 sagt klar aus: Der Staat hat sich an das Gebot rechtsstaatlicher Neutralität zu halten. Wer den Extremismus bekämpft, muss ihn in allen seinen Formen benennen. Das lehnen Sie trotz Hinweisen der Opposition AfD und CDU ab. Ihre Parteifreunde im Bundestag, meine Damen und Herren, setzen sich lieber für die Freilassung einer gewalttätigen Linksextremistin ein, die in Ungarn wegen schwerer Straftaten in Untersuchungshaft sitzt. Gleichzeitig verlässt Ihre Kollegin, die grüne Vorsitzende Ikram Chemlal aus NRW, die Partei aufgrund von Mobbing und der Entstehung feindseliger Netzwerke innerhalb ihrer eigenen Reihen. Das ist skandalös. Meine Damen und Herren, wer hier wohl unter Beobachtung stehen sollte? Der Staat muss unparteiisch bleiben. Das kann man nicht wegräumen, weil es Ihnen gerade im Weg steht. Wir lehnen Ihren Antrag aus diesem Grund entschieden ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD der

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Nico Bloem SPD

Das Wattenmeer im Würgegriff: Klimakrise, Gasbohrungen und Plastikmüll gefährden das Weltnaturerbe. Wie weiter nach der UN-Konferenz zum Schutz der Meere?

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, nach dem Beitrag der AfD müssen wir mal wieder zur Realität und ins Hier und Jetzt kommen. Der Titel der Aktuellen Stunde gibt vieles her. Ich will dazu sagen, dass viele aus Niedersachsen das Wattenmeer als Urlaubs-, als Erholungsort sehen, aber für uns, für diejenigen, die aus den Küstenregionen stammen, ist es mehr: Es ist die Identität der norddeutschen Küstenregion, es ist Heimat, und wir wissen sehr wohl, dass das Gebiet nicht nur ein Naturschutzraum ist, sondern eben auch mit hoher Wirtschaftskraft verbunden ist - ein sehr gutes Engagement und eine sehr gute Mischung aus Ebbe, Engagement und Wirtschaftskraft. Wir alle wollen dieses Weltnaturerbe natürlich weiterhin bestehen lassen. Aber ich sage auch deutlich: Es geht nicht nur um Naturschutz, es geht eben auch um die Wirtschaftskraft, und dafür stehen wir auch weiterhin ein. Natürlich wissen wir, dass das Wattenmeer selbstverständlich auch Herausforderungen hat. Wir wissen, dass es große Punkte gibt, die wir gemeinsam angehen müssen. Die Klimakrise ist nicht von der Hand zu weisen. Wir wissen sehr wohl: Der Meeresspiegelanstieg, die Sturmfluten und alles, was dazu gehört, das ist nicht irgendeine Geschichte, die wir erzählen, sondern es ist Realität, und es geschieht im Hier und Jetzt. Wir wissen natürlich auch das ist gerade schon einmal gefallen, dass es auch Bedrohungen gibt, die oftmals vielleicht nicht im ersten Moment sichtbar sind. Ich rede über Plastik im Meer. Jeder von uns sieht, wenn er an der Küste ist, dass Mülltüten an den Strand gespült werden, dass Plastikdeckel im Wattenmeer vorzufinden sind. Wir haben ja, das gehört zur Wahrheit dazu ein erhebliches Problem mit Plastik im Meer und auch mit Mikroplastik, und wir wissen sehr wohl, dass wir hier auch ran müssen - mit Recycling, aber auch mit Aufklärung, mit allem, was dazugehört. Man darf in diesem Zuge sagen: Lassen Sie nicht die Welle der Probleme über uns ergehen, sondern lassen Sie uns dieser als Wellenbrecher entgegenstehen! Dafür stehen wir klar ein. Jetzt komme ich zu einem Punkt, der auch im Titel der Aktuellen Stunde mitbenannt ist. Ich rede hier als örtlicher Wahlkreisabgeordneter der Insel Borkum nicht nur theoretisch, sondern auch über ein Thema und über einen Ort, die mich sehr bewegen. Ich glaube, das ist für jeden nachvollziehbar. Ich will an dieser Stelle auch deutlich sagen: Ich bin viel auf der Insel unterwegs, und wir nehmen sehr wohl die Ängste, die Sorgen, die Nöte der Insulanerinnen und Insulaner sehr, sehr ernst. Wir als SPD-Fraktion haben auch immer wieder betont: Für uns ist klar, es darf keine negativen Auswirkungen für die Insel geben. Daran hat sich nichts geändert. Das ist eine klare Botschaft auch auf die Insel. Wir werden das natürlich sehr deutlich im Auge haben. Wir machen uns hier keinen schlanken Fuß. Aber alles infrage zu stellen, bringt uns in dieser Angelegenheit auch nicht weiter. Ich will noch mal deutlich hervorheben das haben wir vorhin schon gehört, weil mir das, ehrlich gesagt, auch in dieser Debatte hier heute ein bisschen zu kurz gekommen ist: Wir reden beim Wattenmeer über eine wahnsinnige Wirtschaftskraft, über Tourismus, über Restaurants, über Arbeitsplätze, über gute und sichere Arbeitsplätze, und wir wissen auch, dass die Übernachtungszahlen entlang des Wattenmeers, entlang der Nordseeküste noch weiterhin steigend sind. Deswegen ist für uns völlig klar, dass wir auch hier ranmüssen. Wir sehen nicht nur das Hier und Jetzt, sondern wir wissen, dass wir diesen Sektor natürlich auch zukünftig vollkommen schützen müssen. Wir müssen hier auch den Tourismus stärken, und wir müssen den Leuten draußen auch weiterhin zeigen, wie schön unsere Landschaft ist. Dafür stehen wir als Fraktion klar ein. Genauso spielt der Sektor der Gesundheitsversorgung eine große Rolle. Auch das weiß ich von mir im Wahlkreis, aber auch von vielen Kolleginnen und Kollegen. Wir haben entlang des Wattenmeers viele Reha- und Kurkliniken. Viele Menschen, die krank sind, kommen zur Erholung hierher: Atemwegserkrankungen, psychische Erkrankungen, Erholung. Auch hier gilt, dass wir darauf stolz sein können. Natürlich wissen wir sehr wohl, dass wir unsere Gesundheitsversorgung auch hier stärken müssen, damit die Bürgerinnen und Bürger, damit die Menschen weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung entlang der Nordseeküste haben. Abschließend sei gesagt: Die Herausforderungen sind groß, aber den Kopf ins Watt zu stecken, bringt auch nichts. In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam weiterhin daran arbeiten, dass wir unsere Region stärken! Lassen Sie uns weiterhin dafür sorgen, dass wir Sicherheit haben! Lassen Sie uns aber auch weiterhin dafür sorgen, dass wir auch die Wirtschaftskraft hier vor Ort stärken! Herzlichen Dank.

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Christian Frölich CDU

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Henning, erst mal bin ich begeistert, dass ich Sie mit meinem Beitrag so in Aufruhr bringe und dass Sie sich so einbringen. Das scheint Sie ja doch zu bewegen. Wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie gehört, dass ich nicht gesagt habe, dass die Architekten und Ingenieure Ihre Novelle abgelehnt haben. Ich habe gesagt, die Architekten und Ingenieure haben unseren Vorschlägen, unserem Entschließungsantrag zugestimmt. Das ist sehr deutlich geworden. - Doch! Herr Sachtleben, Sie brauchen nicht mit dem Kopf zu schütteln. Natürlich ist es so! Lesen Sie sich bitte die schriftlichen Stellungnahmen der Architekten- und der Ingenieurkammer durch. Dann werden Sie feststellen: fast 100 % Zustimmung zu unserem Antrag. Ich habe in meiner Rede eben auch erwähnt, dass das Fachministerium diesen Perspektivwechsel, nämlich zum Anwender hin, nicht gewagt hat. Das ist das Problem. Und solange es diese Denke gibt, werden wir diesen Novellierungsprozess auch nicht so voranbringen können, dass wir eine Bauordnung erhalten, die von den Anwendern von den Planern, von den Bauunternehmen, die es umsetzen müssen richtig genutzt werden kann. Das ist das Problem. Die nächste Kurzintervention: Herr Sachtleben, Bündnis 90/Die Grünen.

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Wiard Siebels SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Jetzt hat das Wort zu einer persönlichen Bemerkung: Herr Siebels. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ausführungen von Herrn Bothe gerade so verstanden, dass er mir und anderen Mitgliedern aber eben auch mir vorgeworfen hat, hier eine Strafvereitelung betrieben zu haben. Ich weise diesen Vorwurf ausdrücklich zurück. Das ist eine demokratische Abstimmung hier im Niedersächsischen Landtag gewesen. Herr Bothe, Sie verwechseln an dieser Stelle Immunität und Indemnität. Das sind zwei verschiedene Themen. Ich will ganz deutlich machen, dass die Immunität ein Verfahrenshindernis anders als bei der Indemnität darstellt. Dieses Verfahrenshindernis endet mit der Dauer der Zugehörigkeit zum Parlament. Das ist bei Herrn Schminke exakt der Fall gewesen. Nach dem folgenden Ausscheiden des Herrn Schminke aus dem Parlament hat ein Verfahren gegen Herrn Schminke stattgefunden - und Herr Schminke ist mit allen Ehren freigesprochen worden, um das hier klarzustellen. Herzlichen Dank, Herr Siebels. -

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Alfred Dannenberg AfD

Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung

Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Vorsitzende. - Sehr geehrter Herr Minister Meyer, ich lasse da nicht locker. Sie verwiesen eben in Ihrer Antwort darauf, dass ein Landwirt dann ja diese Agrarumweltmaßnahmen buchen könnte. Die sind allerdings nur in den Vogelschutzgebieten buchbar. Welchen Rat geben Sie denn den Landwirten außerhalb von Vogelschutzgebieten? Herr Mi

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Christoph Bratmann SPD

Die Zukunft der Medizin: geschlechtsspezifische Forschung und Versorgung stärken!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie merken schon, wir sind auch heute Nachmittag thematisch sehr breit aufgestellt. Ein Thema ist wichtiger als das andere. Und somit kommen wir jetzt zu dieser fortgeschrittenen Stunde zu unserem Wirtschaftsstandort Niedersachsen. „Niedersachsen 2030 - starker Standort, starke Wirtschaft" - das ist der Titel unseres Antrages. Wir haben ja nun schon häufiger an dieser Stelle und auch im Ausschuss darüber diskutiert, dass unsere Wirtschaft nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland im Krisenmodus ist. Der Angriffskrieg auf die Ukraine, die instabile Situation im Nahen Osten, Trumps Zollpolitik - das alles sorgt dafür, dass wir vor riesigen Herausforderungen stehen und dass wir auch versuchen müssen, Krisen abzufedern. Es gibt dabei den sogenannten 4D-Trend, der unsere Wirtschaft beeinflusst: Deglobalisierung, Dekarbonisierung, Digitalisierung und demografischer Wandel. Insbesondere Digitalisierung und Dekarbonisierung sorgen für Wandel und Umbrüche. Ich glaube, das muss man unterscheiden: Der Wandel ist stetig. Der Wandel in der Produktion,

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Jan Schröder SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was uns die AfD heute hier vorlegt, ist kein Beitrag zum Schutz der parlamentarischen Demokratie - es ist ein Angriff auf sie! Mit diesem Gesetzentwurf will die AfD die Landesverfassung so ändern, dass Abgeordnete für praktisch jede öffentliche Äußerung pauschal straflos gestellt werden, solange sie sich auf die Mandatsausübung berufen. Ob das im Parlament passiert, auf einer Demo mit Reichsflaggen, auf Telegram oder am Biertresen - völlig egal, Hauptsache, man ist Abgeordneter. Meine Damen und Herren, das ist brandgefährlich, denn was hier als Schutz der Meinungsfreiheit getarnt wird, ist in Wahrheit der Versuch, die Grenzen des Sagbaren zu verschieben, und zwar strafrechtlich risikofrei. Ganz offen gesagt: Es ist offensichtlich, warum die AfD das will. Sie will ihre Entgleisungen und ihre Tabubrüche der letzten Jahre nachträglich legitimieren und sich für die Zukunft einen Freifahrtschein ausstellen. Wer regelmäßig gegen Minderheiten, gegen Geflüchtete, gegen Journalistinnen und Journalisten, gegen demokratische Institutionen, gegen Andersdenkende hetzt, der hat ein Interesse daran, nicht mehr belangt werden zu können. Aber dieses Interesse hat mit der Würde des Parlaments nichts zu tun - es ist das Gegenteil davon, meine Damen und Herren! Die AfD spricht von einem inflationären Betreiben von Verfahren gegen Abgeordnete. Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen aber sagen: Wer sich an Recht und Gesetz hält, hat nichts zu befürchten. Aber wer die Sprache des Hasses zur politischen Waffe macht, wer Gruppen gegeneinander aufhetzt, der zieht zu Recht die Aufmerksamkeit von Ermittlungsbehörden auf sich - nicht, weil er Abgeordneter ist, sondern weil er gefährlich ist, meine Damen und Herren! Um es einmal metaphorisch zum Ausdruck zu bringen: Was die AfD mit der hier geplanten Verfassungsänderung betreibt, ist der Versuch, eine Tarnkappe für den öffentlichen Diskurs zu nähen - eine Tarnkappe aus Paragrafen, unter der jede Lüge, jede Beleidigung, jede Form von Hass sicher verwahrt und unangreifbar werden soll. Doch die Demokratie braucht keine Unsichtbaren, keine Gesetzesflüchtlinge mit Mandat - unsere Demokratie braucht Klarheit, Verantwortung und Konsequenzen für Taten! Aus Ihren Reihen kommt nicht die Sorge um den Zustand des Parlaments, sondern der Drang zur Eskalation. Sie wollen die Verrohung unserer Sprache juristisch unangreifbar machen. Gegen die Abgeordnete Behrendt etwa um nur ein Beispiel zu nennen wird von der Staatsanwaltschaft Göttingen, die Sie ja selbst angesprochen haben, wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. - Da komme ich noch drauf. In einem Social-Media-Post bezeichnete sie die Regenbogenflagge als Symbol für Pädo-Lobbygruppen - eine absurde, widerliche Unterstellung und nichts anderes als ein kalkulierter Angriff auf die LGBTQ-Community! Das ist keine freie Meinungsäußerung! Das ist gezielte Verächtlichmachung ganzer Bevölkerungsgründen. Und damit nicht genug: Seit letzter Woche läuft, wie man den Medien entnehmen konnte, ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Frau Behrendt. Zum einen Sie ahnen es natürlich schon wegen des Verdachts der Volksverhetzung, zum anderen wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten. Und solche Äußerungen bzw. Taten wollen Sie nun also legitimieren? Meine Damen und Herren, Indemnität ist kein Selbstbedienungsladen. Sie schützt die Debatte im Parlament, ja sogar zugespitzte, harte politische Auseinandersetzung. Das ist wichtig. Aber sie darf nicht zur Lizenz für gezielte Hetze im öffentlichen Raum werden - nicht auf Social Media, nicht auf Marktplätzen und nicht auf Parteitagen! Wenn ein Abgeordneter am Mikrofon steht und von „Umvolkung" spricht oder Geflüchtete pauschal als „kriminell" bezeichnet, dann ist das kein demokratischer Diskurs - das ist Hetze! Und Hetze bleibt Hetze, auch wenn sie in ein Abgeordnetenmandat eingewickelt wird. Die AfD will mit ihrem Entwurf die rote Linie zwischen freier Rede und strafbarer Menschenverachtung abschaffen. Sie will das Mandat zur juristischen Schutzzone für Hassreden machen. Das ist nicht nur rechtlich fragwürdig - das ist moralisch unerträglich! Ihre Formulierung „sonst in Ausübung seines Mandats" ist bewusst schwammig gewählt. Jeder Facebook-Post, jeder Podcast, jeder Auftritt vor dubiosem Publikum kann damit gedeckt sein. Die AfD will, dass Abgeordnete rechtlich unantastbar werden, unabhängig vom Inhalt ihrer Aussagen. Das widerspricht jedem rechtsstaatlichen Grundprinzip. Wir brauchen keine Abgeordneten, die sich über das Gesetz stellen. Wir brauchen Abgeordnete, die dem Gesetz verpflichtet sind und die Vorbilder sind für das, was wir unter demokratischer Kultur verstehen. Zum Schluss noch ein Gedanke, der mir besonders wichtig ist. Gerade wir Abgeordneten haben eine besondere Verantwortung: Wir gestalten Debatten, wir prägen Sprache, wir stehen im Licht der Öffentlichkeit. Jedem von uns, der als Abgeordneter die Menschen in seinem Wahlkreis vertritt, sollte bewusst sein, dass die Art, wie wir unsere Worte wählen, von anderen zum Vorbild genommen werden kann. Insbesondere mit Blick auf die Besuchertribüne, wo uns regelmäßig junge Menschen zuhören jetzt ist sie leider leer, muss man doch deutlich machen, dass wir rhetorisch maßvoll miteinander umgehen sollen. Wer jedoch daraus ableitet, dass für uns weniger Rechtsstaat gelten soll, stellt sich über die Gesellschaft, die wir vertreten. Gerade deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf mit voller Überzeugung ab. Er ist nicht im Interesse des Parlaments, nicht im Interesse des Rechtsstaats und schon gar nicht im Interesse unserer Demokratie. Vielen Dank. Herr Schröder, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention des

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Christian Meyer

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Minister Meyer wird antworten. Ich habe Ihnen ja eben in der Antwort detailliert geschildert, dass wir Ende 2023 - Doch, habe ich Ihnen detailliert geschildert. Ich habe zu allen konkreten Punkten, die der Landesrechnungshof beanstandet hat Stichwort „Weiterleitung als Projektförderung", ausgeführt. Da haben wir klargemacht: Wir haben das sofort für die Zukunft eingestellt, und wir haben natürlich gleichzeitig sofort eine Prüfung eingeleitet, ob wir auch für die Vergangenheit rückfordern müssen. Damit ist auch dieser Punkt klar. Dann haben wir das Besserstellungsverbot. Im Landesrechnungshofbericht stehen sogar die konkreten Fälle, die wir prüfen. Auch dort haben wir eine Prüfung eingeleitet und sofort das habe ich Ihnen auch geschildert, schon vor den Veröffentlichungen des Rechnungshofs, einen Erlass herausgegeben, dass das natürlich auch sichergestellt sein muss. Denn einige dieser Fälle betreffen auch zurückliegende Jahre; diese Mitarbeiterinnen gibt es schon gar nicht mehr. Aber natürlich haben wir auch dort eine Prüfung eingeleitet und eine Rückforderung erhoben, damit dort nichts verjährt. Das heißt, wir haben sofort in diesem Sinne gehandelt.

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Thore Güldner SPD

Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Kantinen stärken - DGE-Standards verbindlich umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was tagtäglich auf unseren Tellern landet, das entscheidet über weit mehr als das bloße Sattwerden. Denn was Kinder in der Kita essen, was Schülerinnen und Schüler in der Mensa bekommen, wie Seniorinnen und Senioren in Pflegeeinrichtungen versorgt werden, das alles hat Konsequenzen - für ihre Gesundheit, ihre Teilhabe, ihre Lebensqualität und nicht zuletzt auch für Umwelt, Klima und Tiere. Deshalb ist es keine Nebensache und schon gar kein Nice-to-have-Thema, wie wir Gemeinschaftsverpflegung in Niedersachsen leben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in einer Gesellschaft im Wandel mit immer vielfältigeren Lebensrealitäten können wir nicht länger davon ausgehen, dass ein Bewusstsein für gesunde Ernährung oder für die Qualität und Herkunft von Lebensmitteln einfach von selbst entsteht. Nicht jedes Elternhaus kann das leisten; nicht jeder ältere Mensch hat die Möglichkeit und die Kraft, sich darum zu kümmern. Deshalb ist hier politisches Handeln gefordert. Wir wollen die Gemeinschaftsverpflegung in Niedersachsen stärken - konkret, machbar und dennoch mit Augenmaß. Wir wollen Schulmensen zu echten Lernorten machen, an denen gesunde Ernährung erfahrbar wird. Wir wollen die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen stärker in den Mittelpunkt rücken. Und wir wollen, dass Kantinen in landeseigenen Einrichtungen mit gutem Beispiel vorangehen - regional, nachhaltig und ausgewogen. Und ja, wir wollen uns dabei auch an den wissenschaftlich fundierten Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Ich weiß, dass diese Standards im Ausschuss kritisch beäugt wurden, besonders von der CDU; wir haben es auch gerade gehört. Doch tatsächlich sind diese Standards eben keine Bevormundung und auch keine Ideologie, und sie führen das hat auch die Anhörung gezeigt nicht zwangsläufig zu nennenswerten Preissteigerungen. Nein, sie bieten vielmehr einen Rahmen, wie gesunde Ernährung gelingen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem sind wir der Kritik der CDU im Ausschuss begegnet und haben in der finalen Fassung auf eine strikte Verbindlichkeit verzichtet. Doch überzeugt hat das die Kolleginnen und Kollegen der CDU leider nicht. Das bedauere ich, denn ich bin mir sicher: Auch Ihnen liegt die gesunde Ernährung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, am Herzen. Auch in unserem Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben wir eine mögliche Verbindlichkeit beschrieben, deshalb ist Ihre fehlende Zustimmung noch viel bedauerlicher. In vielen Kommunen sind die DGE-Standards gelebte Praxis, zum Beispiel in meinem heimischen Landkreis Oldenburg. Wir haben erst im April einen Kreistagsbeschluss gefasst zusammen mit der CDU, in dem sich auch die CDU einstimmig! zu den DGE-Standards in den Schulen bei der Mittagsverpflegung bekannt hat ‑ ein gutes Zeichen. Deshalb mein Appell: Geben Sie sich heute einen Ruck! Stützen Sie diesen Antrag! Stärken Sie damit die gute Ernährung unserer Kinder, unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie vor allem die Strukturen, die Tag für Tag daran arbeiten, gutes Essen gemeinschaftlich zugänglich zu machen! Darüber würde ich mich sehr freuen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Zuerst möchte auch ich mich bei allen Menschen in diesem Land bedanken, die sich ehrenamtlich vielfältig engagieren und auch in schwierigsten Situationen, wie zum Beispiel bei dem Hochwasserereignis zum Jahreswechsel 2023/2024, dafür sorgen, dass Hilfsbedürftige aktiv unterstützt werden und dass unser Gemeinwesen gestützt und somit auch der Zusammenhalt in der Gesellschaft gestärkt wird. Vielen Dank dafür! Unsere rot-grünen, regierungstragenden Fraktionen haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgenommen, die Helfenden der anerkannten Hilfsorganisationen in Bezug auf die Freistellung auch für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie für die Teilnahme an Übungen der freiwilligen Feuerwehren gleichzustellen. Dieses Ziel verfolgen wir unter anderem in unserem rot-grünen Entschließungsantrag zu den bereits genannten Hochwassereinsätzen. Vor diesem Hintergrund hatte seinerzeit auch die CDU ihren Gesetzentwurf eingebracht. Der konkrete Bedarf nach Freistellung wurde damals nach den Hochwasserwochen gegenüber der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen formuliert. Die genaue Prüfung durch das Innenministerium im Zuge der Beratungen zu unserem rot-grünen Antrag und dem hier vorliegenden Gesetzentwurf hat aber ergeben, dass empfundene Ungleichbehandlungen real häufig gar nicht mehr gegeben sind, sondern aufgrund fehlender Informationen der Betroffenen über die aktuelle Rechtslage gesehen wurden oder an den ganz wenigen Stellen, wo sie tatsächlich bestehen, sachlich begründet sind. Diese Einzelfälle sind hier in dem vorliegenden Gesetzentwurf aber nicht aufgelistet. Daher hilft er auch nicht weiter. Das Ministerium hat die Verbände und Kommunen daraufhin umfassend über die bestehende Rechtslage informiert und somit etwaige Unklarheiten beseitigt. Wie mein Kollege Herr Kauroff eben hier ganz ausführlich erläutert hat, ist der vorliegende Gesetzentwurf damit überholt und somit als erledigt zu betrachten. Liebe Union, wenn Sie sich tatsächlich für Helfergleichstellung einsetzen wollen, machen Sie das doch auf Bundesebene, zum Beispiel im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes, kurz ZSKG. Über hybride Bedrohungen unserer Bevölkerung haben wir vorhin schon sehr viel gehört. Dieser Gesetzentwurf trägt jedenfalls nicht zur Helfergleichstellung bei. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat sich zu

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Eine Novellierung der NBauO löst in der Branche immer einiges aus. Es werden viele Probleme benannt, es werden praxisnahe Lösungen angeboten, und auch wir, die MdLs, haben Anliegen und Erfahrungen, welche Einzug finden. Das führte während der Verhandlung schon vor der zweiten Novelle dazu, dass wir wussten, dass wir das alles nicht in die zweite Novelle bekommen werden und wir deswegen schon einen Spickzettel für die dritte Novelle dabeihatten. Bei dieser Diskussion bedanke ich mich ganz besonders für das konstruktive Ringen mit den Kammern und den Verbänden, welche geholfen haben, das jetzt vorliegende wirklich gute Ergebnis zu diskutieren und durchs Ziel zu bringen. Zeitgleich möchte ich mich aber auch kritisch darüber äußern, wie destruktiv die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung aufgetreten sind und wie wenig zielführend das war. Sei's drum! Wir beschließen heute die dritte Novelle der NBauO. Ja, die dritte Novelle! Liebe ArchitektInnen und IngenieurInnen, wir wissen, dass eine neue Novelle auch immer bedeutet, dass Sie sich wieder neu mit der Bauordnung auseinandersetzen müssen. Es hat sich aber über die letzten Jahre mit der NBauO ein Ungetüm gebildet, das wir jetzt themen- und praxisorientiert zusammen bekämpfen müssen. Wir haben mit dieser Novelle auch wieder dafür gesorgt, dass wir Bürokratie abbauen. Das hilft dabei, Bauen einfacher, schneller und günstiger zu machen. Zeitgleich haben wir natürlich die Klimakrise im Blick und sorgen weiterhin dafür, dass der Bau und das Wohnen CO2-ärmer gestaltet werden können. So haben wir es zum Beispiel ermöglicht, auch Gebäude mit Balkon schnell und verfahrensfrei seriell zu sanieren, um so bessere Dämmwerte zu erzielen, ohne dass dafür der Balkon aufgegeben werden muss oder teure und langwierige Anträge gestellt werden müssen. Außerdem brauchen wir insgesamt mehr Wohnraum. In der jetzigen Novelle vereinfachen wir den Ausbau von Dachgeschossen und das Bauen von Dachgauben und schaffen somit mehr Wohnraum. Anders als die CDU schauen wir in die Zukunft. Wir möchten mehr Wohnraum schaffen, das Bauen vereinfachen und vor allem mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Und was möchte die CDU? - Parkplätze. Ja, kein Scherz! Wir reden über Wohnraummangel, und die CDU beschwert sich in der Diskussion über die dritte Novelle immer noch über die letzte Novelle, weil wir darin die Stellplatzpflicht abgeschafft haben. Deshalb hier noch einmal eine kleine Erklärung für die CDU: Ein Stellplatz ist kein Wohnraum. Ein Stellplatz raubt wichtige Fläche und sorgt für deutlich höhere Preise. Stattdessen setzen wir in dieser Novelle EU-Recht unter dem schönen Namen „EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie" um und stärken die Rolle des Fahrrads in der NBauO, und wir ermöglichen Kleinwindanlagen. Wie in der letzten Novelle lassen wir den Staat lernen, loszulassen; in Zukunft fallen ortsfeste Schiffe und industrielle Hochregale nicht mehr unter die Niedersächsische Bauordnung. Zusammen mit der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht und werden auch über diesen heute beschließen. An diesem Antrag ist uns Grünen besonders wichtig, dass wir weiter über die qualifizierte Abrissanzeige diskutieren werden. In der Novelle geht es um das Bauen und um das Schaffen von Wohnraum. Zugleich müssen wir aber auch darüber reden, dass Wohnraum niemals ein Spekulationsobjekt sein darf. Wohnen müssen wir alle. Das ist ein zentraler und wichtiger Bestandteil unseres Zusammenlebens. Es darf nicht sein, dass manche allein in sieben Zimmern mit zwei Garagen wohnen und eine junge Familie zu viert keinen passenden Wohnraum findet. Abriss bedeutet nicht immer, dass sowieso abgängige Gebäude abgerissen und bessere gebaut werden. Nein, Abriss bedeutet häufig, dass Wohnraum verloren geht und dass größerer und teurerer Wohnraum geschaffen wird. Zugleich ist das eine immense Energieverschwendung im Hinblick auf die graue Energie. Wohnen ist und war schon immer eine Gerechtigkeitsfrage. Wir können viel von gutem Quartiersmanagement lernen. Ich kann Ihnen sagen: Wir werden nicht müde, dieses Thema weiter zu bespielen. Die vierte Novelle ist schon in Arbeit. Danke schön. Herzlichen Dank, Herr Sachtleben. - Der nächste Redner kommt von der AfD-Fraktion.

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Falko Mohrs

Position niedersächsischer Universitäten im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes

kleinerer und mittlerer Hochschulstandorte auswirkt. Danke, Frau Schneider. - Herr Minister zur Antwort, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete Schneider, ich glaube, es ist wirklich zentral, zu betonen, dass davon nach unserer Überzeugung insgesamt erstens der Wissenschaftsstandort Niedersachsen profitiert, weil er sichtbar ist, und das nicht nur in Bezug auf einzelne Universitäten, die im Wettbewerb stehen, sondern auch darüber hinaus. Zweitens ist bei der Exzellenz auch wichtig, dass eine Verknüpfung sowohl außeruniversitär als auch mit weiteren universitären Partnern im Land und darüber hinaus stattfindet. Über die Verknüpfungen im Land profitieren auch kleinere Hochschulstandorte in Partnerschaften deutlich. Insofern ist damit nach unserer Überzeugung, weil es auf diesen breiten Netzwerken beruht und die Sichtbarkeit des Gesamtstandorts Niedersachsen deutlich nach vorne bringt, auch ein großes Potenzial für die kleinen und mittleren Universitäten verbunden, selbst wenn sie nicht direkt an diesem Wettbewerb teilnehmen. Vielen Dank. Vielen Dank. - Auch die Fraktion der SPD stellt

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