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Christian Meyer

25.06.2025 1:02 min Tagungsabschnitte 19/26

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Minister Meyer wird antworten. Ich habe Ihnen ja eben in der Antwort detailliert geschildert, dass wir Ende 2023 - Doch, habe ich Ihnen detailliert geschildert. Ich habe zu allen konkreten Punkten, die der Landesrechnungshof beanstandet hat Stichwort „Weiterleitung als Projektförderung", ausgeführt. Da haben wir klargemacht: Wir haben das sofort für die Zukunft eingestellt, und wir haben natürlich gleichzeitig sofort eine Prüfung eingeleitet, ob wir auch für die Vergangenheit rückfordern müssen. Damit ist auch dieser Punkt klar. Dann haben wir das Besserstellungsverbot. Im Landesrechnungshofbericht stehen sogar die konkreten Fälle, die wir prüfen. Auch dort haben wir eine Prüfung eingeleitet und sofort das habe ich Ihnen auch geschildert, schon vor den Veröffentlichungen des Rechnungshofs, einen Erlass herausgegeben, dass das natürlich auch sichergestellt sein muss. Denn einige dieser Fälle betreffen auch zurückliegende Jahre; diese Mitarbeiterinnen gibt es schon gar nicht mehr. Aber natürlich haben wir auch dort eine Prüfung eingeleitet und eine Rückforderung erhoben, damit dort nichts verjährt. Das heißt, wir haben sofort in diesem Sinne gehandelt.

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