Christian Fühner
Medienkompetenz stärken - digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren
Herr Präsident, vielen Dank. Ich hatte erst noch die Reaktion zur Zwischenfrage abgewartet und mich deshalb erst dann gemeldet. Ich will aber das, was der Kollege Güldner gesagt hat, noch einmal einsortieren, weil er anscheinend den Gesetzentwurf und alles, was damit zusammenhängt, falsch verstanden bzw. nicht richtig gelesen hat. Zunächst einmal will ich ganz klar sagen: Wir haben uns schon, bevor Ihr Antrag hier im Parlament behandelt worden ist, mit diesem Thema sehr intensiv auseinandergesetzt, und zwar im Rahmen einer Expertenanhörung, die sehr gut mit hochkarätigen Experten im Bereich der Medienpädagogik, auch mit Menschen aus der Praxis, unter anderem mit zwei Schulleitern von einer KGS und von einer Oberschule besetzt war. Diese haben uns ganz klar gesagt, dass sie von der Landesregierung und vom Gesetzgeber in Niedersachsen klare Regelungen erwarten und dass das, was sie in ihrer eigenen Schule umsetzen, immer wieder auch mit Widerständen behaftet ist. Sie erwarten keine Empfehlungen oder irgendwelche netten Briefe. Sie wollen eine rechtliche Verankerung mit einer Gesetzesänderung und nicht das, was Sie hier auf den Weg bringen oder prüfen wollen. Und zum Zweiten, Herr Güldner, gibt es auch keinen Widerspruch zu dem, was Herr Reinken in der letzten Plenardebatte hier von sich gegeben hat. Natürlich wollen auch wir Freiheiten im Rahmen des pädagogischen Einsatzes einräumen. Wenn Sie den Gesetzentwurf richtig gelesen hätten, dann würden Sie auch erkennen, dass sowohl in der Grundschule als auch im Sek. I- und im Sek. II-Bereich ein pädagogischer Einsatz möglich ist, wenn es darum geht, beispielsweise mit der künstlichen Intelligenz zu arbeiten, wenn es um Recherchearbeiten und alles Weitere geht. Natürlich wollen wir die Digitalisierung in den Schulen. Aber es geht darum, dass ein außerunterrichtlicher Einsatz wie auf dem Schulhof zu sitzen und TikTok-Videos zu gucken und ähnliche Situationen, die ich auch im Fallbeispiel benannt habe, nicht mehr möglich sind, dass der private Gebrauch auf dem Pausenhof und in der Klasse nicht mehr erfolgen kann, damit sich die Kinder und Jugendlichen besser konzentrieren können. Wir wollen damit den Kindern den Rücken stärken. Alleine darum geht es bei diesem Gesetz. Vielen Dank, Herr Kollege Fühner. - Herr Kollege Güldner
