Stephan Bothe
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung
Schröder. Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Kollege Schröder, ich frage mich immer, wie das eigentlich die anderen zehn Bundesländer machen, die diese Regelung genauso, wie Sie es nennen, schwammig in ihrer Landesverfassung stehen haben. Verstoßen die dann gegen das Demokratieprinzip? Aber ich habe hier ein Fundstück. Jetzt kommen wir mal zu etwas Interessantem. Ich habe hier die Braunschweiger Zeitung vom 26. Oktober 2016: „SPD-Abgeordneter Schminke behält seine Immunität". Was war passiert? Gegen den Herrn Abgeordneten wurde damals wegen Verleumdung ermittelt. Aber auch Sie, Herr Siebels, gemeinsam mit Herrn Tonne, verhinderten, indem Sie gegen die Aufhebung der Immunität stimmten, diese Ermittlungen und machten sich damit, so gesehen, hier eine kleine Strafvereitelung zu eigen. Warum machten Sie das? Herr Bothe, die Kurzintervention bezieht sich auf die Rede von Herrn Schröder. Wir warten jetzt einen Moment, bis es ruhig ist! - Herr Siebels! Zum Schutz eines Abgeordneten haben Herr Bothe, ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt. Die Sitzungsleitung liegt bei mir, und ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt, sondern ich habe gesagt: Es wird jetzt hier erst einmal ruhig, und dann können Sie fortfahren. - Wenn es ruhig ist, erteile ich Ihnen das Wort, und dann dürfen Sie reden. - Kurzintervention auf die Rede von Herrn Schröder. Bitte! Es wurde damals eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft dadurch vereitelt, dass Rot-Grün gegen die Aufhebung der Immunität gestimmt hat. So würde ich das ausdrücken. Aber damals hat dann auch der Fraktionsvorsitzende Grant Hendrik Tonne gesagt: „Hier hat sich ein Abgeordneter für seine Mitmenschen eingesetzt. Dies allein kann keinen Einfluss und keine Stimme mehr haben. Es sei eine Kernaufgabe des Parlaments, und genau solche Arbeit solle geschützt werden." Wenn es um Ihre eigenen Leute geht, schützen Sie sie, indem Sie gegen die Immunitätsaufhebung stimmen, wenn es sein muss. Im Fall Habeck war es im Bundestag ja genauso. Aber die Opposition soll verfolgt werden. Das ist die Wahrheit!
