landtag-niedersachsen.de ↗

Dr. med. vet. Ingo Kerzel

AfD 24.06.2025 2:34 min Tagungsabschnitte 19/26

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz bildet keinen Rahmen, sondern ist eine Verwaltungsanordnung. Das Gesetz hätte gar nicht in dieser Form geändert werden müssen. Andere Bundesländer haben dergleichen Verordnungen nicht herausgegeben, obgleich diese auch dem Bundesverfassungsgericht unterliegen und Küstenschutz durch Deichverbände besteht. Das BVG gab keinen Hinweis zu einer starren Faktorenberechnung. Zudem ist das Gesetz nicht für alle Deichverbände zwingend. Der Ärger ist bereits da und ist in der Änderung des Justizgesetzes erkennbar: Wer keinen Widerspruch einlegt, wird über den Tisch gezogen und muss kostenintensive Verfahren bezahlen. Die Gewinner sind die Bürokraten, welche sich ihre scheinbare Berechtigung bezahlen lassen. Der Bürger ist wie so oft ausgetrickst. Ein Gesetz, welches detaillierte Berechnungsfaktoren vorgibt und auf einem IT-Programm mit der Erweiterung des § 29 im Deichgesetz basieren soll, ist mitnichten ein gutes Gesetz. Das Gesetz gibt keinen Rahmen vor, sondern ist eine Berechnungsanweisung. Eine Dynamik ist nicht zu erkennen. Da hätte es auch eine simple Verordnung getan. Dass sich die Landesregierung mit dem Gesetz nicht sicher ist, ist ja auch mit der Änderung des Justizgesetzes erkennbar. Das ist als Bankrott an der eigenen Gesetzesinitiative zu sehen. Die sogenannten Anpassungen im Bereich der Betriebsbeimessung mit den Deichverbänden sind nichts weiter als ein finanzieller Angriff auf die Betroffenen. Eine Verordnungsermächtigung hier, eine Kataster-IT-Berechnungsmethode dort - das klingt nach modernem Fortschritt, ist in Wirklichkeit nichts weiter als ein weiterer Versuch, Bürokraten glücklich zu machen und deren Leben per Mausklick einfach zu machen. Bereits jetzt ist die Kollision erkennbar. Soll dann der Streit wieder bis zum BVG gehen? Einheitswerte sollen nach dem Bewertungsgesetz grundsätzlich in Zeitabständen von je sechs Jahren im Wege einer sogenannten Hauptfeststellung allgemein festgestellt werden. Herr Dr. Kerzel, kommen Sie bitte zum Ende! Wir lehnen das Gesetz ab, und ich kann auch nur empfehlen, das grundsätzlich abzulehnen. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der SPD:

Alle Reden von Dr. med. vet. Ingo Kerzel Rede ansehen ↗