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Ulf Prange

SPD 24.06.2025 4:04 min Tagungsabschnitte 19/26

Unterrichtung durch die Justizministerin im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Oldenburg

kommen Sie gerne nach vorne! Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Hermann, Sie haben es schon wieder gemacht: Zwei Punkte haben Sie jetzt schon wieder skandalisiert. Ich weiß nicht, was das soll. Ich will mal bei der Leitung der Staatsanwaltschaft Hannover anfangen. Es gibt, glaube ich, viele Menschen, die im Landesdienst arbeiten und ein Parteibuch haben. Das kann von der CDU sein, das kann von Bündnis 90/Die Grünen sein, das kann von der SPD sein. Das ist doch auch ganz normal. Es hat hier eine Konkurrentenklage gegeben, wenn ich das richtig erinnere. Es hat ein rechtsstaatliches Verfahren gegeben. Dies stellen Sie jetzt mittelbar infrage und damit auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das ist einfach nicht in Ordnung. Genau so geht es weiter mit dem eigentlichen Tagesordnungspunkt. Ich bin Frau Ministerin Dr. Wahlmann sehr dankbar dafür, dass sie diesen Vorgang eingeordnet hat. Wir sind uns, glaube ich, alle darüber einig, dass so etwas nicht passieren darf: dass jemand, der in Untersuchungshaft ist und für den Haftgründe vorliegen, wegen einer zeitlichen Fristerschöpfung entlassen wird. Das ist doch vollkommen klar. - Wie bitte? - Nein, fand sie überhaupt nicht. Sie hat es aber eingeordnet. Sie hat auch Dinge genannt, die man auch zur Kenntnis nehmen muss, ohne nur seine vorbereitete Rede zu halten, Frau Kollegin. Zum einen ist die PEBBSY-Belastung von 1,02 genannt worden. Wie steuert man denn Personalpolitik in der Justiz? Genau, über PEBBSY! Darüber kann man doch nicht einfach hinwegsehen. Wir wissen alle, dass Fälle komplexer geworden sind. Dazu hat Frau Ministerin aber auch gesagt, dass das mittlerweile in die PEBBSY-Berechnung mit einfließt. Wir wissen auch alle, dass wir erst 2027 die neuen PEBBSY-Zahlen bekommen. Wir hätten sie gerne früher gehabt. Ich will jetzt nicht wieder von der Vergangenheit anfangen, aber das ist nicht in dieser Legislatur entstanden und hat ja auch den Grund, dass wir die Umsetzung der elektronischen Akte abwarten müssen, um verlässliche Zahlen zu haben. - Das ist das eine. Wie man bei einer PEBBSY-Belastung von 1,02 zu einer strukturellen Überbelastung kommt wie das Oberlandesgericht Oldenburg, kann ich jetzt ad hoc nicht sagen. - Genau, aber deswegen lohnt es sich, glaube ich, sich den Fall genauer anzuschauen, anstatt hier voreilig etwas in die Welt zu setzen. Auch das ist von Frau Ministerin gesagt worden: Sie hat auf die letzten Jahre hingewiesen und sehr deutlich gemacht, dass solche Fälle die wir alle nicht wollen und die für den Rechtsstaat natürlich nicht gut sind in den Vorjahren immer in einem Korridor von einem bis sechs Mal vorgekommen sind. In diesem Jahr haben wir drei Fälle. Man kann das kritisieren. Man muss das als Opposition vielleicht auch kritisieren. Aber ich glaube, es zu skandalisieren, ist der falsche Weg. Damit schaden Sie nämlich an dieser Stelle dem Vertrauen in den Rechtsstaat. Zuletzt: Wenn man sich mit Justizpolitik beschäftigt, sieht man, dass es auch in anderen Bundesländern ähnliche Fälle gibt, weil alle mit einer starken Belastung der Justiz zu tun haben. Das ist keine Sondersituation in Niedersachsen. Ich glaube, man muss, wenn man eine Bewertung eines solchen Vorgangs vornimmt, diese auch ganzheitlich vornehmen. Ich bin der Ministerin, wie gesagt, sehr dankbar, dass sie diese Einordnung vorgenommen hat. Ihre Schlüsse und Einordnung kann ich nicht nachvollziehen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Prange. - Die nächste Wortmeldung liegt

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