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Verena Kämmerling

CDU 25.06.2025 4:45 min Tagungsabschnitte 19/26

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen (LabüN) ist eine im Jahr 2015 gegründete gemeinsame Einrichtung von inzwischen acht niedersächsischen Naturschutzverbänden. Im Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofs wird die Praxis der institutionellen Förderung des LabüN durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz kritisch bewertet. So berichtete unter anderem die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 11. Juni 2025 unter der Überschrift „Umweltministerium unter Druck - Niedersachsen: Hat die Landeseinrichtung Millionen veruntreut?", dass der LRH schwere Vorwürfe erhebe. Es gehe um mehr als 2 Millionen Euro Landesförderung. Der Landesrechnungshof werfe dem MU vor, seit der Gründung 2015 nie geprüft zu haben, ob das Landesbüro den Förderzweck auch erfülle. „Damit verstieß es gegen die Landeshaushaltsordnung", heiße es im Bericht des Landesrechnungshofs. Verantwortlich dafür sind gemäß der Berichterstattung neben dem ehemaligen Umweltminister Stefan Wenzel (GRÜNE) dessen Amtsnachfolger Olaf Lies (SPD), der inzwischen Ministerpräsident ist, und der aktuelle Umweltminister Christian Meyer (GRÜNE). Ähnliches berichtet auch der Norddeutsche Rundfunk am 12. Juni 2025 unter der Überschrift „Landesbüro für Naturschutz: Verdacht der Veruntreuung in Millionenhöhe". Der Landesrechnungshof beanstandet zudem die jährliche Weiterleitung von mehr als der Hälfte der Fördermittel an die Gesellschafterverbände des LabüN. Dabei habe es sich nicht um klar abgegrenzte Einzelvorhaben gehandelt, die im Rahmen einer Projektförderung zulässig seien, sondern um Daueraufgaben. Die Weiterleitung der Mittel ohne spezifische Projektgrundlage stelle nach Ansicht des Landesrechnungshofs einen weiteren Verstoß gegen die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung dar und sei künftig einzustellen. Eine direkte Förderung der Verbände wäre aus Sicht der Prüfer wirtschaftlicher gewesen. Darüber hinaus wurden Verstöße gegen das sogenannte Besserstellungsverbot festgestellt. Zwei Mitarbeiterinnen seien höher eingruppiert worden, obwohl sie nicht über für die entsprechende Entgeltgruppe erforderlichen Qualifikationen verfügten. Eine weitere Mitarbeiterin sowie eine studentische Hilfskraft hätten zudem unrechtmäßig außertarifliche Zulagen zum Beispiel in Form sogenannter Erholungsbeihilfen erhalten. Im Ergebnis erachtet der Landesrechnungshof die bisherige Förderung als weder wirtschaftlich noch zielgerichtet. Sie erfülle nicht die gesetzlichen Fördervoraussetzungen gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung, da das erhebliche Landesinteresse nicht nachgewiesen sei. Hingegen verursachten relevante Praktiken wie die Besserstellung „unnötige Kosten". Die missbräuchliche Verwendung von Landesmitteln sowie auch die illegalen Zulagen für Mitarbeiter könnten den Tatbestand der Untreue erfüllen. Die Kritik des Landesrechnungshofs richtet sich dem Vernehmen nach nicht gegen die grundsätzlichen Ziele des Naturschutzes, sondern gegen die gewählte Förderkonstruktion, die das MU und die beiden ehemaligen sowie der aktuelle Umweltminister als zuständige Bewilligungsbehörde zu verantworten haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Vorlage des Prüfberichts des Landesrechnungshofs und der Ausschussunterrichtung des Umweltministers vom 13. Juni 2025 seitens der Landesregierung wann unternommen, um die in dem Bericht erkannten Rechtsverstöße aufzuklären und abzustellen (bitte differenziert nach Zweckbindungsverstößen gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung, unterlassenen Erfolgskontrollen gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung sowie Verstößen gegen das Besserstellungsverbot)? 2. Warum ist die Landesregierung der Aufforderung des Landesrechnungshofs an den Umweltminister zur Einschaltung der Staatsanwaltschaft nicht unverzüglich nachgekommen, um die Vorgänge juristisch aufzuarbeiten? 3. Vor dem Hintergrund, dass gemäß der Unterrichtung des Umweltministers vom 13. Juni 2025 eine Rückforderung der gewährten Fördermittel an die Verbände geprüft wird: Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass durch eine über Jahre vom MU nicht beanstandete und nun vom Landesrechnungshof als rechtswidrig eingestufte Förderpraxis erhebliche finanzielle Nachteile für verschiedene Verbände entstehen könnten?

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