Guido Pott
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis: Die öffentliche Aufmerksamkeit für den Klimaschutz hat nachgelassen. Die drängenden Themen unserer Zeit der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Entwicklung im Nahen Osten und die wirtschaftliche Lage unseres Landes beanspruchen zu Recht Raum in der politischen Debatte. Doch lassen Sie mich eines mit aller Deutlichkeit sagen: Der Klimawandel macht keine Pause, auch dann nicht, wenn wir mit anderen Krisen beschäftigt sind. Bereits heute hat sich die Durchschnittstemperatur in Niedersachsen um rund 1,7° C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit erhöht. Das ist ein unmissverständlicher Beleg für akuten Handlungsbedarf. Die Hitze- und Trockenperioden der letzten Jahre, Starkregenereignisse und klimabedingte Schäden an Wäldern, Infrastruktur und Ernten sind für uns alle spürbar. Während das Frühjahr 2024 noch das nasseste seit zwei Jahrzehnten war, haben wir in diesem Jahr eines der trockensten Frühjahre seit Beginn der Wetteraufzeichnung erlebt. Diese Entwicklungen machen eines klar: Der Klimawandel ist keine abstrakte Zukunftsaufgabe, er betrifft uns hier und heute. Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, beschäftigen wir uns heute bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode mit einer Novelle des Klimagesetzes. Das ist ein klares Signal. Wir diskutieren nicht mehr über die Ziele, wir handeln. Wir übernehmen Verantwortung und gehen konkrete Schritte, um unsere Klimaziele zu erreichen. Zur ersten Novelle hat Frau Kellermann ja gerade ausführlich Stellung genommen. Seien Sie sicher, Frau Kämmerling: Der Klimarat kommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir setzen das Bundeswärmeplanungsgesetz zügig und zielgerichtet in Landesrecht um und tun dies als eines der ersten Flächenländer in Deutschland. Zudem ermöglichen wir allen Landkreisen und kreisfreien Städten, dauerhaft ein Klimaanpassungsmanagement einzurichten. Damit zeigen wir: Wir gehen voran. Nicht, weil wir müssen, sondern weil wir überzeugt sind, dass es richtig ist - im Schulterschluss mit unseren Kommunen und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein dieser Transformation. Sie ist essenziell, um verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Lösungen für die Wärmeversorgung vor Ort zu ermöglichen. Denn eines ist vollkommen klar: Klimaschutz muss auch sozial gedacht werden, oder er wird nicht funktionieren. Das bedeutet ganz konkret: Heizen muss klimaneutral und bezahlbar werden. Meine Damen und Herren, mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir für unsere Kommunen eine rechtssichere und verlässliche Grundlage für die Wärmeplanung, indem wir die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung auf alle Samt- und Einheitsgemeinden, aber auch den Geltungsbereich des sogenannten vereinfachten Verfahrens ausweiten. Hierfür stellen wir auch die notwendigen Ressourcen bereit: 46 Millionen Euro erhalten Kommunen bis 2040 für die Erstellung und Fortschreibung der Wärmeplanung. Das Land fördert zudem interkommunale Kooperationsprojekte, bei denen kleinere Gemeinden gemeinsam Wärmepläne entwickeln und Synergien nutzen. So entsteht Klimaschutz vor Ort. Etwas, Frau Kämmerling, was mir wirklich wichtig ist: Es gibt kleinere Gemeinden, die sich tatsächlich zusammenschließen können. So viel zu ihrem Einwand vorhin. So entsteht ein Klimaschutz, der vor Ort wirklich wirkt, mit Unterstützung des Landes, mit klaren Zielvorgaben und mit konkreten Hilfen. Auch über die Wärmeplanung hinaus unterstützen wir die Landkreise und kreisfreien Städte organisatorisch wie finanziell. Jede dieser Kommunen erhält ab 2027 dauerhaft eine Vollzeitstelle für das Klimaanpassungsmanagement sowie eine Einmalzahlung über 50 000 Euro für die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes. Jährlich stellen wir hier mit den Kommunen 4,4 Millionen Euro bereit und gehen deutlich über die bundesrechtliche Vorgabe hinaus. Das, meine Damen und Herren, ist kein Selbstzweck, sondern Grundlage für Planungssicherheit und konkrete Handlungsmöglichkeiten. Unsere Kommunen wissen dadurch: Sie stehen nicht allein. Meine Damen und Herren, auch wenn die aktuelle Nachrichtenlage wieder von Krisen dominiert wird: Die Bewältigung der Klimakrise bleibt eine zentrale Menschheitsaufgabe des 21. Jahrhunderts. Mit dieser Gesetzesnovelle geben wir unseren Kommunen die Werkzeuge an die Hand, um diese Aufgabe zu schultern. Sie ist ein weiterer starker Baustein auf dem Weg zu unserem gemeinsamen Ziel: ein klimaneutrales Niedersachsen bis 2040, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig. Ich freue mich auf die konstruktiven Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Nun hat das Wort: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
