Sophie Ramdor
Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Einfacher, schneller, günstiger" - mit diesem Dreischritt ist unser ehemaliger Ministerpräsident Herr Weil noch dieses Jahr durch Niedersachsen gezogen und versprach weniger Vorschriften und einfachere Regeln. Und gerade erklärte unser neuer Wirtschaftsminister Herr Tonne zum 125-jährigen Bestehen der Handwerkskammer Hannover: „Der Staat kann auch loslassen." Kann er das? Hat der Staat in diesem Land wirklich das Vertrauen, dass er nicht alles vorgeben, regulieren und sich einmischen muss, dass jeder und jede Vorgesetzte zum Wohle seiner und ihrer Abteilung nur die bestausgebildete Person einstellt, die Person, die am besten ins Team passt, egal, welches Geschlecht er oder sie hat? Davon, dass der Staat dieses Vertrauen hat ob in Privatwirtschaft oder kommunale Verwaltung, dass er wirklich loslassen kann, zeugt der vorliegende Entwurf nicht. Der Gesetzentwurf verfolgt ohne Frage ein grundlegendes Ziel: die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Auch wir als CDU-Fraktion stehen hinter der Stärkung der Frauen und setzen uns für Gleichberechtigung ein. Wir setzen uns zum Beispiel mit unserem Antrag zur geschlechtssensiblen Medizin dafür ein, dass Frauen wirklich zum Arbeitsplatz zurückkehren können - ein Antrag, der Frauen in diesem Land hilft, sodass sie sich weniger krankschreiben lassen müssen, sondern ihnen geholfen wird und ihre Probleme ernst genommen werden. Der vorliegende Entwurf der Landesregierung steht aber exemplarisch für eine Entwicklung, die wir in vielen politischen Feldern beobachten: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Ein Kernproblem auf dem Weg zur Gleichberechtigung wird mit diesem Entwurf nicht gelöst. Wieso sind so viele Frauen in Teilzeit und können sich nicht auf ihre Karriere fokussieren, weil sie sich um die Kinderbetreuung und die Pflege der eigenen Angehörigen kümmern? Egal, was nachher im Gesetz stehen wird: Frauen werden sich weiterhin gegen eine Karriere entscheiden, die mehr Verantwortung und Aufgaben bedeutet, wenn das Kind oder die eigenen Angehörigen nicht gut betreut sind. Da helfen auch keine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung und kein Klagerecht. Was bedeutet Ihr Gesetzentwurf? Die Frauen sollen sich weiterhin neben der Arbeit um die Kinder, die Angehörigen und den Haushalt kümmern. Es soll ihnen aber leichter gemacht werden, in Teilzeit zu gehen und alles miteinander zu kombinieren. Ist das Ihre Vorstellung von Gleichberechtigung? Echte Gleichberechtigung Einen Moment, bitte! - Liebe Kolleginnen der Grünen, Sie haben ja auch eine Wortmeldung abgegeben und können, glaube ich, alles Frau Dr.in Meyer mit auf den Weg geben, die danach noch ans Rednerpult kommt. - Ja. Und ich bitte jetzt um Ruhe, damit Sie der Rednerin, Frau Ramdor, hier in Ruhe zuhören können. - Vielen Dank. Echte Gleichberechtigung wird es nur dann geben, wenn es eine Selbstverständlichkeit wird, dass Männer und Frauen sich die Care-Arbeit gleichmäßig teilen, wenn ein Mann nicht nur Erzeuger, sondern auch Vater sein möchte und dafür im Job oder im Privaten nicht nur belächelt, sondern dazu ermuntert wird. Für diese Personen sehe ich in ihrem Antrag aber keinen Ansprechpartner oder Schutz. Dabei wird es ohne die gleichmäßige Aufteilung nie echte Gleichberechtigung geben. Wieso entscheiden sich Frauen für die oft schlechter bezahlte soziale Arbeit oder die Berufe dort? Wieso haben wir es immer noch nicht geschafft, junge Mädchen, die oft die besseren Abschlüsse haben, in den MINT-Bereich oder die Wirtschaft zu bringen? Wenn Sie diese Aspekte nicht angehen, helfen Ihnen kein Gesetz zu Quoten, keine Statistik und keine Gleichstellungsbeauftragte. Das grundlegende Problem, wieso Frauen sich nicht bewerben und bestimmte Berufe nicht ergreifen, wird damit nicht gelöst. Neben dieser Problematik soll das Ganze zu einer Zeit verschärft werden, in der vor allem in der kommunalen Verwaltung viele Stellen unbesetzt bleiben und Verwaltungsabläufe schon jetzt an ihre Grenzen kommen. Denn die Realität sieht so aus: Der Fachkräftemangel ist gravierend. Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt ist groß. Jede zusätzliche Pflicht, sei sie noch so gut gemeint, verstärkt das Problem. Nun soll etwa bei jeder Besetzung einer Stelle geprüft, begründet und dokumentiert werden, warum leider keine Frau gefunden wurde, inklusive verpflichtender Ausschreibung in bestimmten Fällen. Wer sich in der Praxis mit Personalgewinnung beschäftigt, weiß, was das bedeutet: zusätzliche Verfahren, Verzögerungen, Frust bei Bewerberinnen und Bewerbern und in letzter Konsequenz weniger Handlungsfähigkeit in unseren Kommunen. Und gerade diese haben unmissverständlich deutlich gemacht, was sie davon halten: „Wir haben verstanden - die Landesregierung hat kein Vertrauen in die Kommunen." Das Zitat des Präsidenten des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes spricht Bände. Die Botschaft des Entwurfs ist nicht: „Wir stärken euch den Rücken", sondern: „Wir kontrollieren, erfassen, überprüfen euch noch stärker". Ich finde, diese Kritik muss man ernst nehmen, wenn man die Menschen vor Ort nicht verlieren will. Und es trifft den Kern der Kritik, die wir teilen: Statt auf kommunale Eigenverantwortung zu setzen, überzieht dieser Gesetzentwurf auch kleinere Verwaltungseinheiten mit neuen Pflichten, ohne zu fragen, ob sie diese überhaupt erfüllen können. Die Landesregierung hat eben kein Vertrauen und kann nicht loslassen. Jedenfalls hat sie kein Vertrauen unseren niedersächsischen Kommunen gegenüber, die schon jetzt die Hauptlast jeder Reform tragen und oftmals mit dem Rücken zur Wand stehen. Und das Land hat kein Vertrauen gegenüber unseren Staatsanwaltschaften oder Sparkassen. Wieso für Kammern und wirtschaftlich selbstständig geführte Einrichtungen der Kommunen nun die absolut richtige Selbstverpflichtungserklärung ausreicht, unter anderem die Sparkassen aber weiterhin verpflichtet werden, erschließt sich nicht. Und dadurch wirkt das Ganze willkürlich. Es scheint, als wäre die Landesregierung nur denen entgegengekommen, die laut ihre berechtigte Kritik geäußert haben, anstatt die Sinnhaftigkeit bei allen infrage zu stellen. Anders als die Landesregierung haben wir als CDU-Fraktion Vertrauen in unsere Kommunen und Sparkassen. Was wir brauchen, ist ein Gleichstellungsgesetz mit Augenmaß, ein Gesetz, das die Gleichstellung voranbringt, ohne neue Hemmnisse zu schaffen. Wir brauchen Maßnahmen, die Frauen im Alltag entlasten und ihnen überhaupt die Möglichkeit einräumen, sich auch um die eigene Karriere zu kümmern, sodass sie nicht weiterhin alleine das Rückgrat der Gesellschaft sein müssen. Davon sehe ich im aktuellen Regierungshandeln leider wenig. Ich bin gespannt auf die Beratung und die Erklärung, wieso sie manchen Organisationen mehr zutrauen als anderen und wie sie mit diesem Gesetz echte Aufteilung von Care-Arbeit und die Berufswahl von jungen Frauen positiv beeinflussen wollen. Vielen Dank.
