Dr. Andreas Philippi
Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung
Bitte sehr! Vielen Dank. - Nachdem es jetzt viel um eine Einbringung gegangen ist, bringen wir jetzt ein Gesetz ein. Liebe Frau Präsidentin! Ich freue mich. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Tribünen! Ich habe heute die Ehre und ja, ich möchte sagen, es ist auch ein kleines bisschen ein Vergnügen, Ihnen den Entwurf des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes kurz NGG vorlegen zu dürfen. Es ist ein Gesetz, das nun nach drei Legislaturperioden in Folge von der Landesregierung wieder vorgelegt wird. Alle demokratischen Parteien, die hier vor mir sitzen, waren in den letzten zwölf Jahren daran beteiligt und haben mitgearbeitet. Wir haben es jetzt sozusagen fertig und legen es vor. Ich habe nun an dieser Stelle großes Vertrauen in unser Parlament, sodass wir diesmal erfolgreich damit zurande kommen werden. Aktuell genießt der Begriff „Vertrauen" im Bund und im Land ja eine große Aktualität. Kürzlich wurde ein stellvertretender Regierungssprecher der Bundesregierung von einer Journalistin gefragt, ob der eine oder andere Mann weniger Vertrauen in Frauen hat. Andernorts wird presseöffentlich am Vertrauen des Landes zu den Städten und Gemeinden gezweifelt. Meine Damen und Herren, Frauen sind keine Minderheit, sondern mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung, mehr als die Hälfte der Menschheit. Frauen machen auch über die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hier im Land Niedersachsen aus. Diese Frauen sind in der Regel gut qualifiziert, und in ihren Arbeitsabschlüssen sind sie oft besser als deren männliche Kollegen. Auch ihr Vertrauen scheint unerschütterlich. Seit über 30 Jahren vertrauen sie darauf, dass der Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen aus Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes vollends umgesetzt wird. Sie vertrauen darauf, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördert und bestehende Nachteile beseitigt. Dies ist sowohl in der Landes- als auch in den meisten Kommunalverwaltungen bislang nicht immer gelungen. Ich beziehe mich dabei natürlich nicht auf irgendwelche gefühlten Werte, sondern auf statistisch erhobene und belegbare Zahlen, nachzulesen nicht zuletzt in unseren Gleichstellungsberichten. Meine Damen und Herren, mit dem Entwurf der Gesetzesnovelle, den ich heute vorlege, legen wir den Fokus auf die Bekämpfung der strukturellen Benachteiligung von Frauen. Durch gezielte Förderung wird der Unterrepräsentanz von Frauen entschieden entgegengewirkt. Wichtig ist mir an dieser Stelle: Unterrepräsentanz ergibt sich nicht aus einer zahlenmäßigen Differenz zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung. Sie ergibt sich vor allem dort, wo Frauen aufgrund ihres Geschlechts nicht in Führungs- oder höher dotierten Positionen ankommen. Meine Damen und Herren, es ist uns eine verfassungsrechtlich normierte Pflicht, diese strukturelle Diskriminierung zu beenden. Meine Damen und Herren, das machen wir nicht nur, um den Frauen im öffentlichen Dienst in Niedersachsen zu beweisen, dass sie uns auch weiterhin vertrauen können, sondern weil es ein schlichtes und urdemokratisches Gebot ist, Gleichberechtigung endlich herzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung führt, anders als es immer wieder in den vielen Gesprächen, die wir geführt haben, behauptet wird, nicht zu Mehrkosten durch einen angeblichen Bürokratieaufbau. Im Gegenteil: Aufwand und Kosten steigen, je länger die Gleichberechtigung nicht tatsächlich umgesetzt wird. Vielmehr wird durch den heute vorgelegten Gesetzentwurf unterm Strich nämlich Bürokratie abgebaut. So verlängert sich zum Beispiel die Laufzeit der Gleichstellungspläne um ein Jahr von drei auf vier Jahre. Auch die Regelung zur Ausschreibung von Stellen führt nicht zu einem wirklichen Mehraufwand. Und wir brauchen sehr gut qualifizierte Frauen in den Führungsetagen. Allein dafür ist die öffentliche Ausschreibung eins der wichtigen Instrumente des NGG. Im Übrigen lösen die internen Besetzungen am Ende auch das Fachkräfteproblem nicht; denn mit jedem Personalwechsel entsteht zugleich eine neue Lücke. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es nur von Vorteil für das Land, die Kommunen und alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mitzunehmen. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf lässt selbstverständlich auch Ausnahmen zu. Nicht jede Stelle muss ausgeschrieben werden. Vertrauen Sie uns auch an dieser Stelle: Wir haben den öffentlichen Dienst und seine Besonderheiten genau im Blick. Wir als Landesregierung und ich als Minister für mein Ressort wollen niemandem eine überbordende Bürokratie zumuten. Wir haben unseren Entwurf daher auch auf Wunsch einiger Verbände und Interessengruppen angepasst. Wir setzen darauf, dass deren Bekenntnis zur Frauenförderung gleichwohl in Taten umgesetzt wird. Ein Großteil der Regelungen hat seine Praxistauglichkeit bereits unter Beweis gestellt. Die Novellierung hat sich an den guten Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes orientiert. Meine Damen und Herren, wir vertrauen auch auf die Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten. Sie besitzen die nötige Fachexpertise. Sie sind ein unverzichtbarer Teil der Dienststellen. Das beweisen sie seit Jahrzenten durch ihre sehr gute Arbeit. Wir erkennen die Arbeit und den Wert der Gleichstellungsbeauftragten hiermit ausdrücklich an. Diese sind und bleiben auch weiterhin die Partnerinnen aller Dienststellen. Da das in der Praxis aber nicht immer gleichermaßen gut funktioniert, gilt es, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten durch entsprechende gesetzliche Regelungen weiter zu stärken. Dies tun wir durch das zweistufige Beanstandungsverfahren, bevor es zu einer Klage kommt. Wenn sich eine Gleichstellungsbeauftragte genötigt sieht, zu klagen, dann zeigt das, dass im Vorfeld im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit einiges schiefgelaufen sein muss. Hier sind alle Dienststellen aufgefordert, weiterhin ihren Gleichstellungsbeauftragten und deren Expertise zu vertrauen. Und nun gilt es, das Vertrauen in die Politik nicht zu enttäuschen; denn, meine Damen und Herren, Vertrauen vermindert Komplexität. Lassen Sie uns die Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetztes im dritten Anlauf endlich gemeinsam erfolgreich zu Ende bringen. Vielen Dank, Glück auf! Vielen Dank, Herr Minister Philippi. - Für die Fraktion der SPD hat nun das Wort: die Kollegin Emken. Bitte sehr!
