Karin Emken
Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des NGG, dessen Entwurf Minister Philippi gerade in die parlamentarische Debatte eingebracht hat, ist in erster Linie eines: ein Frauenförderungsgesetz. Und das ist richtig so. Denn obwohl Frauen und Männer laut Grundgesetz die gleichen Rechte haben, spiegelt sich das in ihren Lebenswirklichkeiten nicht wider. Frauen und Männer haben bei uns erwiesenermaßen nicht dieselben Verwirklichungschancen. Frauen sind in unserer Gesellschaft nach wie vor strukturell benachteiligt, und die Gleichstellung ist nicht erreicht. Dies wird in Studien regelmäßig festgestellt und ist für alle, die sehen wollen, sichtbar. Sichtbar wird dies bei den sogenannten Gender Gaps, den Geschlechterlücken: ob beim Gender Care Gap, der Sorgearbeitslücke, beim, Gender Pay Gap, der Einkommenslücke, oder beim Gender Pension Gap, der Rentenlücke, die bei fast 30 % liegt - bei Frauen ohne Hinterbliebenenrente sogar bei über 40 %. Somit ist in unserem Land jede fünfte Frau ab 65 Jahren armutsgefährdet. Alle Gender Gaps sind eng miteinander verknüpft und haben gravierende Auswirkungen auf das Leben von Frauen. Frauen verdienen im Schnitt bei gleicher Qualifikation weniger als Männer. Das ist nicht gerecht. Frauen sind in Spitzenpositionen weiterhin stark unterrepräsentiert. Die „gläserne Decke" ist auch im öffentlichen Dienst Realität. Frauen leisten anderthalbmal so viel Sorgearbeit wie Männer. Diese Aufgabe ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Aber wer sich um Kinder, Haushalt und/oder pflegebedürftige Angehörige kümmert, arbeitet oftmals Teilzeit und nimmt meistens Lohneinbußen, mangelnde Aufstiegschancen und schmale Renten bis hin zur Altersarmut in Kauf. Sorgearbeit ist zumeist unsichtbar, wird selten wertgeschätzt und ist trotz ihrer Unverzichtbarkeit unbezahlt. Das ist nicht gerecht. Dieses Risiko wird von Frauen getragen. Entgeltgerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind für Frauen und Familien existenziell wichtige Themen. Sie sind gesamtgesellschaftlich existenziell wichtig. Doch strukturelle Benachteiligung von Frauen zeigt sich insbesondere auch in Diskriminierung, Herabwürdigung und Gewalt, auch am Arbeitsplatz. Gewalt am Arbeitsplatz hat viele Gesichter, zeigt sich in psychisch-emotionaler, sexualisierter und körperlicher Gewalt sowie in sexueller Belästigung, Stalking und auch digitaler Gewalt. Diese Formen von Gewalt gegen Frauen werden genutzt, um ungleiche Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen zu erhalten und zu manifestieren. Deshalb muss Gewalt in allen genannten Ausprägungen in Behörden erkannt, verfolgt und verhindert werden. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist es aber nicht. Deshalb findet sich in der Novelle hierzu eine Regelung, und das ist dringend notwendig. Wir begrüßen die Novellierung des NGG sehr, die das NGG an die heutigen Erkenntnisse und Entwicklungen anpasst. Die Novelle setzt das klare Signal, dass Gleichstellung gesamtgesellschaftlich gedacht werden muss. Viele der aufgeführten Maßnahmen stellen dabei keineswegs neue bürokratische Hürden dar, sondern sind bereits seit Jahren geltendes Recht - Minister Philippi hat es gerade gesagt. Gleichzeitig enthält die Novelle viele weitere Verbesserungen, unter anderem: erstens die Beseitigung der strukturellen Benachteiligung und Unterrepräsentanz von Frauen, zweitens die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit, drittens die Verhinderung von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, viertens die Umsetzung einer paritätischen Besetzung von Frauen und Männern in Gremien, fünftens die Einführung einer geschlechtergerechten Sprache. Es ist uns wichtig, eine Sprache zu etablieren, die einbezieht und nicht ausgrenzt. Und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten bei ihrer Arbeit werden erweitert und gestärkt. Sie sollen künftig unter anderem die Möglichkeit eines Klagerechts erhalten. Das ist auch richtig und wichtig. Dabei wurde der Geltungsbereich des NGG nicht erweitert. Dennoch sollen die nicht umfassten Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft und der Freien Berufe sowie die wirtschaftlich selbstständig geführten Einrichtungen der Kommunen selbstverpflichtend Gleichstellungsmaßnahmen entwickeln, um strukturelle Benachteiligung von Frauen zu verhindern. Auch das sollte eine Selbstverständlichkeit sein und keiner gesetzlichen Regelung bedürfen. Doch auch hier sieht die Wirklichkeit anders aus. Wir wissen, dass die kommunalen Spitzenverbände gegen diesen Gesetzentwurf Sturm gelaufen sind. Dazu möchte ich eins sagen: Wenn sich zeigt, dass ein steigender Frauenanteil keinen Automatismus für Gleichstellung darstellt, bedarf es wirksamerer Maßnahmen als bisher, um Ungleichheiten zu beseitigen und Frauen den Weg zu öffnen, eine Chance auf berufliches Fortkommen zu haben. Dann benötigen wir ein Gesetz mit Regelungen, die dies ermöglichen. Der öffentliche Dienst und all seine Institutionen haben per Grundgesetz die Verpflichtung, aktiv tätig zu werden, um die tatsächliche und nicht nur die rechtliche Gleichstellung von Frauen weiter voranzubringen. Das sollten natürlich auch die kommunalen Spitzenverbände unterstützen und nicht fast schon reflexartig ablehnen. Diesem Verfassungsauftrag will die Landesregierung mit der Novellierung des aktuellen NGG entsprechen. Gleichstellung ist kein Nice-to-have, sondern ein demokratischer Auftrag. Im Grunde spreche ich hier über Selbstverständlichkeiten im Umgang miteinander. Umso beschämender, dass es in der Praxis nicht so ist! Die Hoffnung bleibt, dass die Erkenntnis über die Bereicherung aller durch gerechte Gleichstellung irgendwann so selbstverständlich im Denken und Handeln der Gesellschaft verankert sein wird, dass diese Maßnahmen überflüssig werden. Doch bis es so weit ist, ist dieses Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz zwingend erforderlich und notwendig. Es geht in dieser Novelle des NGG darum, den Artikel 3 unseres Grundgesetzes zu verwirklichen, in dem es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank, Frau Kollegin. -
