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Brian Baatzsch

SPD 25.06.2025 5:16 min Tagungsabschnitte 19/26

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Gesetzentwurf von der AfD zu den Ladenöffnungszeiten zum ersten Mal gesehen habe und dann las, dass dieser im Rechtsausschuss behandelt werden soll, musste ich mich erst mal kurz sortieren. Denn inhaltlich gehört dieses Thema natürlich nicht primär in unseren Ausschuss, sondern in den Sozialausschuss, wo man sich, wie der Name vermuten lässt, mit Fragen des Arbeits- und Sozialschutzes befasst. Aber gut, wir wissen ja, Zuständigkeiten sind für die AfD für gewöhnlich eher Vorschläge als Regeln. Es freut mich dennoch, dass Sie selbst festgestellt haben, dass Sie auf dem falschen Weg waren und dementsprechend eben diese Änderung beantragt haben. Dann lassen Sie uns jetzt aber doch verfassungsrechtlich reden, denn dafür sind wir im Rechtsausschuss tatsächlich zuständig. Darauf habe ich mich an der Stelle mal vorbereitet, weil ich festgestellt habe, dass es dann doch nötig ist. Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen, das zugegebenermaßen wohl eher selten im Plenarsaal fällt und auch weniger von mir. „Gott segnete den siebten Tag und heiligte ihn, weil er an ihm ruhte und von allen seinen Werken". 1. Buch Mose, Kapitel 2, Vers 3. Seit nahezu 2 000 Jahren gilt im christlich-abendländischen Kulturkreis, den die AfD ja angeblich erhalten will, der Sonntag als Ruhetag. Und nun sind ausgerechnet Sie es, die diesen kulturellen Konsens mit diesem, wie ich sagen würde, recht dünnen Gesetzentwurf aufweichen wollen. Die AfD fordert eine Erweiterung von § 4 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsisches Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten um einen Punkt e, um Kiosken eine generelle Öffnung an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Begründet wird das meiner Wahrnehmung nach vordergründig und hauptsächlich mit einem schlichten Erwerbs- und Verkaufsinteresse. Ich spitze das mal zu: Wenn man das Argument betrachtet, möchte die AfD die Wahrung von jahrhundertelanger kultureller, sozialer und verfassungsrechtlich mittlerweile verankerter Tradition aufgeben, weil jemand am Sonntag Zigaretten und Bier verkaufen will. Ich betone: verkaufen will. Meine Damen und Herren, wenn das Ihre Wertepolitik ist, dann gute Nacht! Schauen wir aber nun mal genauer hin: Artikel 4 unseres Grundgesetzes schützt die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Wer sich mit Verfassungsrecht auskennt und ja, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, mich beschleicht manchmal das Gefühl, dass Sie nach dem Vorwort aufgehört haben, das Grundgesetz zu lesen, weiß, dass in Artikel 140 unseres Grundgesetzes ausdrücklich auf Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung verwiesen wird. Dieser ist heute noch Teil unseres Grundgesetzes und lautet wie folgt: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Das ist geltendes Verfassungsrecht. Das ist kein frommer Wunsch, das ist eine klare Regel: Der Sonntag ist Ruhetag. Ein solcher Schutz darf nur in Ausnahmefällen durchbrochen werden. Das ist gerichtlich bestätigt worden. Diese Ausnahmefälle sind zum Beispiel Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Flughäfen und der Verkauf zum sofortigen Verzehr. Sie basieren alle auf einem konkreten lebenspraktischen, zwingenden Bedürfnis. Ein Kioskbesuch gehört nicht dazu, Und schon gar nicht das Gewinnstreben, das man in Ihrem Gesetzentwurf vorschiebt. Denn wenn man das Erwerbsinteresse als Ausnahmekriterium zulässt, warum dürfen dann nicht am Sonntag gleich alle Supermärkte öffnen? Oder vielleicht sogar alle Läden? Wo sind denn dann die Einschränkungen? Die Logik Ihres Gesetzentwurfes funktioniert nur, wenn man sie nicht zu Ende denkt. Weil ich weiß, dass Sie sich mit dem Sozialstaatsprinzip ebenso schwertun wie mit einigen Teilen des Grundgesetzes, lassen Sie mich auch darauf kurz eingehen. Der Sonntagsschutz ist nicht nur religiös begründet; das ist auch ein sozialer Schutzraum. Er schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer physisch, psychisch und auch familiär. Genau deshalb ist dieser Schutz in unserer Verfassung so verankert. Es geht um Erholung, es geht um Teilhabe, und es geht um Planbarkeit. Gerade als jemand, der seine Studienzeit in Hannover verbracht hat, schätze ich die Kioskkultur durchaus - und die damit verbundene integrative Wirkung ebenfalls. Aber das ist doch keine Legitimation, von einem verfassungsrechtlichen Prinzip abzuweichen! Das Hauptargument, welches die AfD für die Öffnung von Kiosken nennt, könnte genauso gut auf alle anderen Verkaufsstellen angewendet werden. Denn, liebe AfD, die wollen auch alle Geld verdienen. Meine Damen und Herren, Ihr Gesetzentwurf ist kein Beitrag zur Lebensqualität, kein Dienst an der Bevölkerung und erst recht keine kluge Gesetzesinitiative. Er ist ein Versuch, mit einer vermeintlich bürgernahen Geste den Verfassungsrahmen zu dehnen, weil man ihn augenscheinlich nicht verstanden hat. Diese Änderung ist aus meiner Sicht weder sinnvoll oder notwendig noch verfassungsgemäß. Die SPD steht für einen klaren Sonntagsschutz - kulturell, sozial und verfassungsrechtlich. Ich bedanke mich dafür, dass Sie beantragt haben, den Gesetzentwurf federführend im Sozialausschuss zu behandeln. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Baatzsch. -

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