Christian Meyer
Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung
Auch diese Frage beantwortet Minister Meyer. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe schon gesagt, es gibt drei unterschiedliche Stufen, wie wir einen Ausgleich für die Landwirte schaffen. Die erste ist die Ausgleichszahlung für Schäden durch nordische Gastvögel. Ich habe gerade noch einmal die Anfrage der Abgeordneten Saskia Buschmann, Uwe Dorendorf, Hartmut Moorkamp, Ulf Thiele und Björn Thümler aus dem Jahr 2023 herausgesucht. Daran waren Sie nicht beteiligt. Darin fragen sie genau nach dieser Lücke bei Ausgleichszahlungen und der Zahl der Bestände. Ich weise hierzu auf die Drucksache 19/634 hin. Darin wird dargelegt, dass wir mit den AUKM für nordische Gastvögel für die drei Maßnahmen Ackerland, Dauergrünland und Schwerpunkträume des Wiesenvogelschutzes im Jahr 2022 8,229 Millionen Euro zahlen. Das ist eine Pauschalförderung unabhängig davon, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist oder nicht, sondern es geht darum, dass man Flächen bereitstellt, auf die theoretisch eine Gans fliegen könnte. Denn wir haben natürlich auch die Vorgabe, unbürokratisch vorzugehen. Für Landwirte, die eine besondere Belastung haben, weil es einen erheblichen Schaden gibt, gibt es das sogenannte Rastspitzenmodell bei Großschadensereignissen. Das ist neu eingeführt worden. Die schwanken natürlich sehr stark. Dort zahlt das Land Billigkeitsleistungen, wenn die Landwirtschaftskammer im Einzelfall festgestellt hat, dass dort etwas ist. Das sind die Maßnahmen, die übrigens auch die landwirtschaftlichen Verbände nutzen. Ob das nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein enteignungsgleicher Eingriff ist das habe ich vorhin gesagt, ist gerichtlich nicht entschieden. Ich kann Ihnen aber auch mitteilen, dass bislang es wurde ja geschrieben, es gebe eine Klagewelle kein neuer Antrag auf diesen enteignungsgleichen Eingriff beim NLWKN eingegangen ist. Seit wir die Änderungen hier im Landtag beschlossen haben, scheinen sie auch eine gewisse Befriedungsfunktion zu haben, weil es diese Zahlungen gibt, die deutlich höher sind, als wir bei anderen Tierarten manchmal ausgeben. Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt wiederum der Kollege Dannenberg.
