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Christian Meyer

25.06.2025 2:11 min Tagungsabschnitte 19/26

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Herr Meyer wird antworten. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung setzt sehr darauf, einfach, günstiger und schneller zu handeln. Das wollen wir, und das haben wir gerade bei der Umstellung der Wolfsförderung gemacht. Vorher musste man für Zäune Anträge stellen und drei Angebote vorlegen. Es gab riesige Vorgaben, und im Anschluss musste aufwendig geprüft werden. Inzwischen haben wir auf eine Pauschale umgestellt. Alle Landwirte am Deich, die die Pauschale von, ich glaube, 40 oder 50 Euro entgegennehmen, müssen einen Grundschutz leisten. Aber der Staat kümmert sich nicht, ob sie einen gebrauchten Zaun kaufen oder ob der Zaun zwei Zentimeter höher ist, als beantragt wurde. Es geht nur darum, dass der Grundschutz gewährleistet sein muss. Wir wollen das gleiche Prinzip anwenden wie beim Kommunalfördergesetz: Die Kommunen sollen nicht Anträge stellen, wo wir eine Bewilligungsstelle haben, sondern wir wollen mehr Vertrauen geben. Aber natürlich wird es eine nachträgliche Kontrolle geben, ob die Vergabe zweckgebunden erfolgt ist. Wir planen sozusagen ein Naturfördergesetz, mit dem man verschiedene Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen fördern könnte. Bei den Naturparks beispielsweise muss jeder einzelne Naturpark im Rahmen der Förderung, die der Landtag, ich glaube, in Höhe von 100 000 Euro beschlossen hatte, einen Antrag stellen. Das ist sehr aufwendig. Deshalb wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, das Ehrenamt in den Umweltverbänden zu stärken, damit sie sich um Stellungnahmen und die Interessen kümmern können, um weder eine lange Dokumentation noch eine lange Überlegung erstellen zu müssen, und zwar immer nur für ein Jahr. Wir setzen vielmehr auf eine stärkere dauerhafte Förderung, die auch zur Qualitätssicherung beitragen würde. Das werden wir natürlich dem Landtag vorstellen, weil natürlich nur der Landtag die Gesetze beschließen kann. Aber das hatten wir unabhängig davon schon einmal vor. Ich war letztens bei den Umweltverbänden, die mit Bingo zusammen sind, wo viele Stiftungen und dergleichen sind, die sich eben auch beschweren, dass die Bewilligung von Fördermitteln, die man für Umwelt- und Naturschutz von unterschiedlichen Institutionen beantragt, sehr lange dauert und dass es auch sehr aufwendig ist. Deshalb will die Landesregierung in allen Bereichen die Effektivität stärken und die Bürokratie abbauen. Das heißt eben auch, dass wir dort zu schlankeren und einfacheren Verfahren kommen wollen. Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD:

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