Daniela Behrens
Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?
Frau Ministerin antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bock, diese Fragestunde bewerten wir als Landesregierung so, wie sie von der AfD offensichtlich auch gemeint ist: Man möchte das Thema Kriminalität in Zusammenhang mit dem Thema Nichtdeutsche bringen. Man möchte Ausländerinnen und Ausländer diskriminieren und per se als sehr straffällig vorführen. Wir haben in der Antwort auf diese Anfrage sehr deutlich gemacht, dass es uns nicht um das Thema Staatsangehörigkeit geht, sondern um den Vorwurf, um die Ermittlung, um die Strafverfolgung und um die Gefahrenabwehr. Derjenige, der hier straffällig wird, wird von Polizei und Justiz mit den vorhandenen Möglichkeiten verfolgt und ermittelt, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Wir können auch aus den soziologischen und anderen Daten, die uns vorliegen, nicht erkennen, dass es bestimmte Staatsangehörigkeiten gibt, die besonders strafauffällig sind. Das ist Unsinn! Das ist also wieder mal ein Versuch, bestimmte Gruppen zu diffamieren und zu diskriminieren. Insofern ist es richtig, wie die Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Justiz angelegt ist. Im Einzelfall nennen wir die Staatsangehörigkeit, wenn es für die Aufklärung wichtig ist, aber generell ist es das nicht. Und wir werden auch weiterhin so verfahren. Wenn ich das an dieser Stelle noch sagen darf: Ich glaube, es wäre gut, wenn alle Bundesländer gleichmäßig verfahren würden. Wir haben auf der Innenministerkonferenz sehr intensiv darüber diskutiert, aber wir haben keine gemeinsame Haltung dazu. Insofern gehen die Bundesländer unterschiedlich damit um. Ich finde, die Landesregierung Niedersachsen geht sehr verantwortungsvoll damit um, und so werden wir es auch weiter halten. Danke schön.
