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Jan Henner Putzier

SPD 24.06.2025 7:12 min Tagungsabschnitte 19/26

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen und zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

aus der Fraktion der SPD der Kollege Putzier. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Avocet Biosciences GmbH, spezialisiert auf Bekämpfung und Behandlung von RNA-Viren, die INLEAP Photonics GmbH, Entwickler von ultraschnellen Laserstrahllenksystemen Wörter, die man nicht so oft sagt, und die Tetralytix GmbH, die mit ihrer Software Toolyzer die Effizienz von Zerspanungstechnologien verbessert, das sind die drei ersten Plätze im Bereich Science Spin-off beim Niedersächsischen DurchSTARTer-Preis 2024. Alle drei verbindet: Sie sind sogenannte Ausgründungen und wirklich hervorragende Beispiele für den Transfer von Wissenschaft in die Praxis in unserem schönen Bundesland. Der nächste DurchSTARTer-Preis wird übrigens heute in 85 Tagen vergeben. Wer sich für die Start-up-Szene in Niedersachsen interessiert, sollte also unbedingt mal vorbeischauen. Niedersachsen ist ein Land, das gute Voraussetzungen für Gründerinnen und Gründer hat. Die Niedersächsische Landesregierung arbeitet konsequent daran, die Voraussetzungen und Bedingungen für erfolgreiche Unternehmen weiter zu verbessern. Wir fördern den Technologietransfer sowie Ausgründungen aus Hochschulen. Wir wollen neue Formen der Kooperation zwischen Wissenschaft und Gesellschaft stärken und transformatives Wissen nutzbar machen. Wir schaffen die Bedingungen für die Durchstarter von 2025, 2026 und darüber hinaus. Ich bin sehr froh, dass dies die demokratischen Parteien in diesem Haus eint. Das zeigt der vorliegende Gesetzentwurf. Das zeigt sich auch bereits im bestehenden Hochschulgesetz. § 3 Abs. 1 legt bereits unter Nr. 4 die Förderung des Wissens- und Technologietransfers sowie von Unternehmensgründungen aus der Hochschule heraus als Aufgabe der Hochschulen in Niedersachsen fest. Welchen Beitrag kann nun der vorliegende Gesetzentwurf leisten? - Der Entwurf will die derzeitigen Regelungen zur Unternehmensbeteiligung von Hochschulen konkretisieren und aus seiner Sicht verbessern, die Gründungsunterstützung insbesondere durch die Bereitstellung von Infrastruktur sichern, einen landeseigenen Ausgründungs- und Beteiligungsfonds schaffen sowie Gründungsfreisemester ermöglichen. Wir werden uns diese Vorschläge in den Beratungen genau anschauen und auch im Hinblick auf die anstehende Überarbeitung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes prüfen. Denn im Ziel sind wir uns einig. Gestatten Sie mir aber schon heute ein paar Gedanken zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die erste Frage muss immer lauten: Ist eine Regelung überhaupt notwendig? Dabei muss gerade im Hochschulrecht der Grundsatz gelten, dass wir die Autonomie stärken und eben nicht jede einzelne Frage, die vor Ort oft besser entschieden werden kann, hier im Landtag regeln. Wissens- und Technologietransfer sowie Unternehmensgründungen aus der Hochschule heraus sind Aufgaben der Hochschulen. Für eigene Beteiligungen setzt das NHG bisher nur wenige Rahmenbedingungen. Ob es sinnvoll und erforderlich ist, diese zu konkretisieren, werden wir prüfen. Es bleiben Zweifel; denn die Realität zeigt, dass im bestehenden Rechtsrahmen vieles möglich ist und autonom geregelt wird. Übrigens: Das sogenannte Gründungsfreisemester ist im Grundsatz bereits von der bisherigen Freistellungsregelung umfasst. Das steht auch so im Gesetzentwurf. Neu führt der Gesetzentwurf einen landeseigenen Ausgründungs- und Beteiligungsfonds ein. Natürlich ist gerade das Thema Kapital für Ausgründungen eine wesentliche Voraussetzung. Gleichzeitig gilt es, auch in Zukunft begrenzte Ressourcen der öffentlichen Hand möglichst effizient einzusetzen. Wie sinnvoll es ist, den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten auch den öffentlichen eine weitere hinzuzufügen, statt Unternehmen den Anschluss an bisherige Möglichkeiten zu erleichtern, ist fraglich. Neue Prüfschleifen mit ministerieller Prüfung sowie eigene Bewertungen mit Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gründungsförderung am Ende so etwas wie die „Höhle der Löwen" in der MWK-Edition verkomplizieren das bestehende Verfahren. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, entfaltet keine Potenziale und löst keine Fesseln. Das macht genau das Gegenteil. Wir sind uns einig: Das NHG muss optimale Grundlagen schaffen, damit die Hochschulen ihren Aufgaben gerecht werden können. Das ist unser Auftrag. Ein Blick in den Startup Monitor 2024 zeigt uns zur Bewertung der aktuellen Situation: Gründerinnen und Gründer in Niedersachsen loben besonders die Nähe zu Hochschulen und Universitäten. - Dieses Lob sollten wir auch einmal zur Kenntnis nehmen. Herzlichen Dank unseren Hochschulen für ihre wichtige Arbeit in diesem Bereich! Weil ich hier gerne mal stehe und die eigene Regierungsarbeit lobe, möchte ich jetzt die Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz, Professorin Susanne Menzel-Riedl, zitieren, die auch im Startup Monitor steht: „Als Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz bin ich stolz darauf, dass die Hochschulen in Niedersachsen eine bundesweite Vorreiterfunktion übernehmen und eine zentrale Rolle im Gründungsökosystem spielen." Und später zu aktuellen Entwicklungen: „Diese fußt auf einer hervorragenden Zusammenarbeit der Landeshochschulkonferenz mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie der Hochschule Hannover als Sprecherhochschule, dem Stifterverband und Niedersachsen.next." Denn gerade bei der Start-up-Förderung leisten wir in Niedersachsen hervorragende Arbeit. Ein paar Beispiele, die besonders den Fokus auf Ausgründung legen und deutlich machen, wie vielfältig die Aktivitäten in Niedersachsen sind und wie übergreifend sie gerade bearbeitet werden: Niedersachsen.next Startup das läuft übrigens unter dem Motto „Gründen in Niedersachsen: machen einfach machen"; Sie wissen, an wen ich gedacht habe, als ich das las ist eine dieser Plattformen. Im Beirat sind nicht nur das MW, sondern auch das MWK mit Staatssekretär Schachtner sowie Wissenschaftlerinnen, Unternehmerinnen und Unternehmer. Ergebnis ist dabei auch die personelle Verankerung der gemeinsamen Arbeit mit den Gründungsbeauftragten der Hochschulen. Zukunft.niedersachsen unterstützt die Hochschulen in diesem Bereich, so zum Beispiel mit dem Programm „Stärkung der Entrepreneurship-Sensibilisierung und ‑Ausbildung sowie Gründungsvorbereitung durch und an niedersächsischen Hochschulen", das zu sieben Projekten an verschiedenen Hochschulstandorten geführt hat, zum Beispiel mit knapp 2 Millionen Euro für das Projekt zebra - Zentrum für Entrepreneurship, Business, Research und Academia der Hochschule Hannover und der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Es gibt Start-up-Zentren und Hightech-Inkubatoren, die Möglichkeit eines Gründungsstipendiums. Die NBank eröffnet jungen innovativen Unternehmen sogar die Möglichkeit zu Beteiligungskapital. „NSeed" klingt nicht nur cooler als noch ein Fonds beim MWK, sondern hat auch ziemlich genau die gleiche Wirkung wie das, was im Gesetzentwurf vorgeschlagen ist. Es gibt in Zusammenarbeit mit privaten Investoren Wachstumsfonds an unterschiedlichen Orten. Wir können festhalten: Die Niedersächsische Landesregierung handelt sogar in allen im Gesetzentwurf adressierten Bereichen klar und noch viel wichtiger ressortübergreifend. Wir arbeiten weiter daran, die Bedingungen für Ausgründungen zu verbessern. Deswegen freue ich mich sehr auf die Beratung. Wir werden genau prüfen, an welchen Stellen und in welchem Maße Anpassungen im NHG erforderlich sind, um unserem gemeinsamen Ziel gerecht zu werden. Herzlichen Dank. Vielen Dank. -

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