Christian Meyer
Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?
Vielen Dank, Frau Kellermann. - Minister Meyer antwortet. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In der Tat, wir haben den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Niedersachsen in der Verfassung und im Bund in der Verfassung. Wir haben also dieses Ziel, und wir haben die Stärkung des Ehrenamtes vor. Ich habe hier den aktuellen Haushalt von 2025, den der Landtag beschlossen hat. Dort ist der Zuschuss des Landes an das Landesbüro der Umwelt- und Naturschutzverbände LabüN veranschlagt. Es wird die rechtliche Grundlage genannt: §§ 23 und 44 LHO. Dann kommt die Summe. Ferner muss gegenüber dem Landtag der Förderzweck dargestellt werden; es geht insbesondere um die Darlegung des erheblichen Landesinteresses an der Förderung. Dazu heißt es dort: „Stärkung des fachkundigen bürgerschaftlichen Engagements bei öffentlich-rechtlichen Planungsprozessen von landesweiter Bedeutung." Das ist also der Zweck, und die Zielgruppe sind mittelbar die ehrenamtlich im Naturschutz engagierten Bürgerinnen und Bürger. Das ist das, was der Landtag beschlossen hat und was natürlich auch vorgelegt wurde. Das Landesinteresse ist da in Kurzform dargelegt. Ich wiederhole es noch einmal: Ich sehe ein großes Interesse daran, dass die Verbände in diese Planungsverfahren, zum Beispiel bei Stromtrassen oder Windrädern, ihre Interessen einbringen. Das wird dadurch gestärkt, denn es geht ja darum, dass das Recht eingehalten wird. Dadurch stärken wir auch die Ehrenamtlichen vor Ort, wenn es zum Beispiel um die Beratung geht. Daher ist da ein Landesinteresse vorhanden. Dieses Landesinteresse ist vom Landesrechnungshof auch nicht bestritten worden; er hat ja gesagt hat, man könnte die Verbände direkt fördern. Der Landtag muss natürlich die Frage beantworten, in welcher Höhe er das macht. Bislang kenne ich jedenfalls keine Forderungen nach Kürzung; die gab es auch in den vergangenen Jahren nicht. In den letzten Jahren gab es vielmehr die Forderung nach Aufstockung, weil man gesagt hat, man braucht mehr Geld für die Verbände. Von daher ist auf jeden Fall nicht zu bezweifeln, dass der Landtag immer gesagt hat und ich teile die Auffassung: Es gibt ein erhebliches Landesinteresse, die Beteiligung und das Ehrenamt von Umwelt- und Naturschutzverbänden zu stärken. Die Rückmeldung der Verbände geht auch in diese Richtung. Die zweite Zusatzfrage aus der AfD-Fraktion stellt der Kollege
