Klaus Wichmann
Schwere Vorwürfe gegen das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen - warum interessierte sich das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht irgendjemand, es ist keine regierungskritische Internetplattform, es ist nicht etwa eine Oppositionsfraktion, es ist auch keine Gruppe stadtbekannter Querulanten, die in diesen Tagen schwere Vorwürfe gegen das LabüN, gegen das Umweltministerium und damit auch gegen Minister Meyer erhebt - es ist der Landesrechnungshof! Das ist eine oberste Landesbehörde, unabhängig, nicht weisungsgebunden und nur dem Gesetz unterworfen. Sein Verfassungsauftrag lautet, die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu überprüfen. Dieser Landesrechnungshof sagt nun Folgendes: Minister Meyer hat jahrelang Millionen an Verbände verteilt, ohne zu prüfen, ob das Geld bestimmungsgemäß verwendet wird. Alleine 2 Millionen Euro sollen ohne jeden Beleg ausgegeben worden sein. Dazu kommt der Vorwurf an das LabüN: viel zu hoch bezahlte Mitarbeiter. Auch hier lautet der Vorwurf: Der Minister schaut einfach weg. Im Hinblick auf das LabüN ist sogar die Rede von Untreue. Herr Minister, Sie haben bisher in der Öffentlichkeit zu den eigentlichen Vorwürfen überhaupt keine Stellung genommen. Sie ignorieren diese Vorwürfe einfach. Ich will Ihnen diese Vorwürfe noch einmal erläutern. Es gibt ein Gesetz, das nennt sich „Landeshaushaltsordnung", kurz: LHO. Darin ist festgelegt, wie solche Zuwendungen wie die an das LabüN ablaufen müssen - Herr Minister, nicht können: müssen! Da ist zum Beispiel § 23, der Ihnen sagt, wann Sie solche Zuwendungen überhaupt machen dürfen. Bereits eine Alternativlosigkeit ist nicht gegeben. Oder wollen Sie uns weismachen, das MU wäre nicht in der Lage, Auszahlungen selbst vorzunehmen? Sie haben diese Vorschrift schlicht ignoriert. Erst auf öffentlichen Druck hin bewegen Sie sich überhaupt ein bisschen. Der Vorwurf hier lautet: Pflichtvergessenheit. Da ist weiter § 44 LHO. Er verlangt zwingend eine Zweckgebundenheit der Zuwendungen. Hat es die überhaupt hinreichend konkretisiert gegeben? Wie wäre es denn, das alles mal zu veröffentlichen, um diese Fragen zu beantworten? Keine Rede davon! Aber es geht weiter. § 44 fordert nämlich auch, dass eine Projektförderung nur zweckgebunden weitergegeben wird. Das ist ganz offensichtlich nicht geschehen. Warum hat Sie das nie interessiert? § 44 besagt übrigens auch jetzt wird es wirklich interessant, dass Sie sich beim LabüN ein Prüfungsrecht hätten einräumen lassen müssen - nicht können, müssen, Herr Minister! Was will denn wohl das Gesetz mit dieser zwingenden Vorschrift? Haben Sie sich darüber mal Gedanken gemacht? Es will, dass Sie prüfen! Warum müssen Sie sich denn sonst überhaupt ein Prüfungsrecht einräumen lassen? Wie oft haben Sie jetzt die Berichte des LabüN überprüft, hm? Wie oft haben Sie detailliert in die Abrechnungen schauen lassen? Lassen Sie mich mal vermuten: gar nicht. Nie! Wie sonst sollen über Jahre 2 Millionen Euro komplett ohne Nachweise, ohne jeden Beleg ausgeschüttet werden? Es ist ein Vorgang, der über Jahre andauert, und das deshalb, weil Sie nicht einmal geprüft haben, was Ihnen da vorgelegt wurde - nicht einmal stichprobenartig. Dabei weiß jeder hier: Institutionelle Förderung, wie sie hier letztlich vorlag, ist besonders prüfungsintensiv. Übrigens fragte selbst die HAZ zuletzt, warum Sie auf der PK, die Sie dazu gegeben haben, so wortreich um das Thema herumschwurbeln. Selbst die HAZ, die nun wirklich nicht als regierungskritisch bekannt ist, vermutet mehr dahinter. Es war auch die HAZ Herr Siebels!, die schon einmal über großen Unmut in Ihrem Haus berichtet hatte. Das war 2016. Es ging um den Vorwurf der Amtsausübung nach Gutsherrenart und um Bevorzugung von Mitarbeitern mit grünem Parteibuch. Auch schon davor, in der Affäre Paschedag in 2013, waren Sie, Herr Minister, die zentrale Figur. Auch hier der Vorwurf: Bevorzugung eines grünen Parteifreundes. Was machen Sie jetzt? Sie kündigen an, ausschließlich hausintern prüfen zu lassen. Sie lassen also die Stelle prüfen, die für all die Verfehlungen vermutlich erst verantwortlich ist. Und Sie sprechen dabei auch noch von einem „absolut transparenten Verfahren". Transparent, Herr Minister, ist hier nur eines: Ihre Absicht, die ganze Sache auszusitzen. Das ist so transparent, das kann man schon durchsichtig nennen. Der Landesrechnungshof hat Sie auch aufgefordert, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Es geht hier schließlich nicht um zwei verknickte Formulare, sondern möglicherweise das steht sogar im Strafgesetzbuch; ich habe es schon erwähnt: Man nennt es „Untreue". Das klären Sie nicht hausintern auf. Das klärt bei jedem Bürger die Staatsanwaltschaft. Herr Minister, hören Sie auf, so zu tun, als habe es in Ihrem Ministerium keinerlei Fehler gegeben! Beantworten Sie diese Fragen! Klären Sie endlich auf, damit es nicht am Ende wieder wie aus dem Mund von Jens Nacke heißt: Minister „Meyer wollte mit seinen Einlassungen das Parlament und die Öffentlichkeit für dumm verkaufen. Er ist als Minister nicht haltbar." Lassen wir es nicht zu, dass sich die Geschichte wiederholt! Nie wieder ist jetzt. Vielen Dank.
