Volker Bajus
Unterrichtung durch die Justizministerin im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Oldenburg
Herr Bajus möchte erwidern. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Nacke, ich glaube, die Fachfraktion für Anscheinserweckung, Raunen und damit politische Botschaften zu setzen, das sind ja Sie. Es lag mir völlig fern, hier irgendetwas zu verharmlosen. Ich habe deutlich gesagt: Es ist schon jemand, der viel auf dem Kerbholz hat. Das waren meine Worte. Aber was Sie hier jetzt wieder gemacht haben, ist wieder der Versuch, aus jemandem, der eine Menge auf dem Kerbholz hat, etwas anderes zu machen. Die Unschärfe des Begriffs „Clankriminalität" war hier schon mehrfach Thema. Das sagt überhaupt noch nichts über die Schwere der Fälle aus. Ich kann Ihnen gerne vortragen dieses Land ist ja klein, was der Strafverteidiger den kenne ich zufällig, denn das ist Osnabrück, da komme ich zufällig her auf Anfrage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zu diesem Fall mitgeteilt hat: Selbstverständlich ist der Delinquent sich seiner Taten bewusst. Die Anklage ist seit Langem bekannt. Er wird sich dem stellen, und er wird sich auch dem Gericht stellen. Von daher, wenn ich einmal dieser Aussage des Anwalts, der hier vielen, vielen bekannt ist, Glauben schenken würde das würde ich Ihnen dringend empfehlen, besteht auch keine öffentliche Gefahr im Sinne von Flucht, dass sich hier jemand seiner Strafe entziehen will. Das mögen Sie jetzt glauben oder nicht. Der Unterschied zwischen uns beiden ist: Ich will keinen Anschein erwecken, ich rede über Fakten, und daran sollten Sie sich auch halten. Das wäre mal sinnvoll, dann würde Sie sich hier nicht so hinstellen und irgendwas behaupten. Vielen Dank.
