landtag-niedersachsen.de ↗

Christian Meyer

25.06.2025 1:12 min Tagungsabschnitte 19/26

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Bitteschön, Herr Meyer! Vielen Dank, Herr Präsident. - Es gibt ja immer einen Zuwendungsbescheid, der erteilt wird. Darin steht, für welche Aufgaben, nämlich für die Zwecke, die im Landesinteresse liegen, das verwendet wird. Das LabüN muss natürlich sicherstellen, dass das eingehalten wird. Und dann gibt es nachträglich einen Verwendungsnachweis. Denn was ans LabüN geht das muss man auch noch mal klarstellen, ist ja eine institutionelle Förderung. Das ist auch nicht beanstandet worden. Die Weiterleitung der Hälfte der Mittel an die Verbände erfolgt dann in Form von Projektförderung. Dann prüfen wir natürlich auch jedes einzelne Projekt. Das müssen sie uns ja dann nachweisen. Es gibt also in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden genau diese Zweckbestimmung. Danach wird dann kontrolliert, ob die Gelder auch für Maßnahmen ausgegeben worden sind, die diesem Zweck entsprechen. Wenn sie für etwas anderes ausgegeben wurden, gibt es natürlich eine Rückforderung. Das ist der ganz normale Vorgang, wie bei jedem Zuwendungsbescheid. Das Landeshaushaltsrecht und die Zuwendungsbescheide müssen vom Abnehmer, vom LabüN, in jedem Punkt eingehalten werden. Und wenn das nicht der Fall ist, folgen die Konsequenzen. Die nächste Zusatzfrage,

Rede ansehen ↗