Stephan Bothe
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung
Meine Damen und Herren! Zunächst hoffe ich, dass dieses Hohe Haus irgendwann mal sein Höcke-Trauma überwindet. Ich glaube, das würde Ihnen allen ganz guttun. Wir können darüber auch gerne mal einen Gesprächskreis in der Mittagspause machen. Herr Plett, ich bin ja weit davon weg, Ihnen juristisch Herr Bothe, einen kleinen Moment! Wir warten, bis Ruhe eingekehrt ist, und dann haben Sie die Gelegenheit, Ihre Kurzintervention auf die Rede von Herrn Plett zu machen. - Bitteschön! Danke schön, Frau Präsidentin. Herr Kollege Plett, ich bin ja weit davon weg, Ihnen juristische Nachhilfe geben zu wollen. Aber wenn Sie unseren Gesetzentwurf gelesen haben und davon gehe ich mal aus, dann haben Sie ja deutlich gesehen, dass wir den letzten Satz nicht verändern wollen, in dem es, zur Indemnität, heißt: „Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen." Damit wäre zum Beispiel der Bereich des § 188 StGB gar nicht angefasst, anders als Sie es gemeint haben. Jetzt komme ich mal mit einem Logikargument, vielleicht dringe ich damit ja zu Ihnen durch. Nehmen wir einen Abgeordneten, der an diesem Pult die Aussage X tätigt. Er wird nicht strafrechtlich verfolgt, auch wenn es vielleicht Volksverhetzung war. Aber dann macht er diese Aussage vor der Tür - und wird strafrechtlich verfolgt! Das ist inkonsistent, das macht keinen Sinn. Entweder gilt die Indemnität für Abgeordnete vollumfänglich - oder sie gilt am Ende gar nicht. Sie nehmen sich hier einfach Sonderrechte heraus, die Sie ja auch nutzen. Das machen Sie, weil Sie die Immunität Ihrer eigenen Leute nicht aufheben werden, wenn es für Sie knapp wird. Danke. Herr Plett, Sie können schon mal langsam nach vorne
