Cindy Lutz
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen und zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Innovation ist der Schlüssel für die Zukunft unseres wunderschönen Flächenlands Niedersachsen. Unsere Hochschulen sind nicht nur Orte, an denen Wissen vermittelt wird, sondern sie sind Brutstätten neuer Ideen. Aber aus Ideen müssen auch Produkte, Verfahren und Unternehmen werden, die unseren Wohlstand sichern und unsere Gesellschaft voranbringen. Genau hier setzt unser Gesetzentwurf an, der Ausgründungen aus Hochschulen fördern, unterstützen und rechtlich absichern soll. Wir wollen den Brückenschlag von der Wissenschaft in die Praxis erleichtern. Wir wollen Hochschulen besser befähigen, nicht nur Erkenntnisse zu generieren, sondern auch Gründungen zu ermöglichen. Das ist unser Verständnis von Wissenschaftspolitik. Warum bringen wir diesen Gesetzentwurf jetzt ein? Meine Damen und Herren, der aktuelle Gründungsradar 2025 zeigt ein ambivalentes Bild für unser Bundesland. Ja, wir haben nach dem Radar bei Gründungen in Niedersachsen Leuchttürme wie die Leuphana in Lüneburg oder die PFH in Göttingen. Aber unsere großen Universitäten beispielsweise in Hannover, Göttingen und Braunschweig spielen im Ländervergleich noch nicht in der Spitzengruppe mit. Im bundesweiten Vergleich der Gründungsförderung liegen wir im Mittelfeld. Das kann uns nicht reichen. Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass wir besser werden können. Bayern hat mit seinem Programm Exzellenz Start-up Center strategisch vorgelegt. Auch NRW und Berlin haben mit Landesmitteln Strukturen gestärkt. Unsere Hochschulen in Niedersachsen haben Talent und Ideen, aber es fehlt bislang an den politischen Rahmenbedingungen, um aus Ideen auch Unternehmen zu machen. Das wollen wir mit unserer Gesetzesinitiative ändern. Gerade in Niedersachsen, unserem großen und vielfältigen Flächenland, steht und fällt die Zukunftsfähigkeit unseres Landes mit genau diesem Transfer, mit der Fähigkeit, Forschungsergebnisse in erfolgreiche Unternehmen umzusetzen. Als CDU-Fraktion sehen wir es als zentrale Aufgabe des Landes an, diesen Prozess noch besser zu unterstützen und zu fördern. Wir wollen den rechtlichen Rahmen für Ausgründungen aus unseren Universitäten und Hochschulen klarer, moderner und zukunftsfähiger gestalten. Hochschulen müssen nicht nur Forschung betreiben, Wissen weitergeben, Unternehmerinnen und Unternehmer hervorbringen, sondern sie müssen selbst als Akteure im Innovationsprozess möglichst unbürokratisch auftreten können. Denn Ausgründungen sind nicht nur der Ausdruck von Kreativität und wissenschaftlichem Fortschritt, sondern auch Treiber von Wirtschaftskraft und Beschäftigung. In einer Zeit, in der die globale Konkurrenz im Bereich Innovation enorm ist, müssen wir Hochschulen ermöglichen, ihre Stärken voll auszuspielen. Gerade auch in der Fläche außerhalb der großen Wissenschaftszentren liegen enorme Potenziale, die wir heben wollen. Wir wollen nicht nur, dass sich junge Gründerinnen und Gründer in den großen Städten wohlfühlen. Wir wollen, dass Innovation und Unternehmertum flächendeckend in ganz Niedersachsen Fuß fassen. Denn gerade für unsere ländlichen Regionen ist es eine einmalige Chance, Arbeitsplätze zu schaffen, wirtschaftliche Perspektiven zu bieten und dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Der bisherige § 50 Abs. 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ist aus unserer Sicht zu eng gefasst. Die Vorschrift verlangt die Zustimmung des Ministeriums zur Beteiligung, klammert zentrale Fragen wie die Einlegearten, die Haftung oder die Einbindung von Drittmitteln aus und ist isoliert von jeder strategischen Gründungsförderung. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Unser Gesetzentwurf stellt die Gründungsförderung auf ein neues Fundament. Er besteht im Kern aus genau vier Bausteinen: Erstens. Unser Gesetzentwurf schafft einen neuen klaren Rechtsrahmen, der es Hochschulen erlaubt, sich aktiv und eigenverantwortlich an Unternehmensgründungen zu beteiligen - mit geregelter Haftung, ohne das Risiko der kompletten finanziellen Belastung, das Ganze mit unbürokratischen Entscheidungsstrukturen durch eine Entscheidung des Präsidiums. Hochschulen können sich mit eigenen Mitteln bei Rechten an geistigem Eigentum oder Drittmitteln engagieren und so Kapital aufbauen. Ein wesentlicher Vorteil dabei ist: Das erwirtschaftete Kapital bleibt in den Hochschulen; es wird nicht auf die Mittel angerechnet. Damit schaffen wir einen wichtigen Anreiz. Die Hochschulen können so eigene Finanzmittel generieren, die sie wiederum gezielt für ihre eigenen Aufgaben einsetzen. Das bedeutet konkret: Hochschulen können in die Modernisierung von Räumen, von Laboren, von technischen Geräten und in die IT-Infrastruktur investieren. Sie können in die Verbesserung der Studienbedingungen, in den Ausbau von Forschungsinfrastruktur und vor allem in neue Angebote für Studierende investieren. Kurz: Sie erhalten mit diesem Gesetz ein Instrument, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und ihre Attraktivität als Wissenschaftsstandort zu erhöhen, ohne dass die Haushaltsmittel des Landes davon abgezogen werden. Das ist ein großer Schritt für mehr Eigenständigkeit und Innovationskraft in unseren Hochschulen. Zweitens. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass unsere Hochschulen Gründerinnen und Gründer aktiv durch die kostenlose oder vergünstigte Bereitstellung von Räumen, Laboren, IT und Bibliotheken unterstützen - rechtssicher, befristet und zielgerichtet. Gerade junge Gründerinnen und Gründer benötigen diese Unterstützung, um ihre Ideen umzusetzen und den Start in den Markt erfolgreich zu gestalten. Dabei berücksichtigen wir bewusst den gesamten Kreis der Gründungswilligen: Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Absolventinnen und Absolventen sowie auch ehemalige Beschäftigte. So gewährleisten wir, dass keine wichtige Zielgruppe außen vor bleibt. Drittens. Als weiteren wichtigen Punkt sieht der Gesetzentwurf eine Ausgründungs- und Beteiligungsform vor. Damit schaffen wir auch eine finanzielle Säule, die die Beteiligung der Hochschulen an Gründungen erleichtert. Das Land setzt damit ein starkes Signal, indem es den Wissenstransfer und die Innovationsförderung aktiv unterstützt. Durch ein qualitätsgesichertes Verfahren, das per Rechtsverordnung flexibel und bürokratiearm ausgestaltet werden kann, wird sichergestellt, dass die Mittel des Landes sinnvoll und vor allen Dingen zielgerichtet eingesetzt werden. Viertens sehen wir ein Gründungsfreisemester für Professorinnen und Professoren vor. Dadurch sollen sie den Freiraum erhalten, sich auf Ausgründungen aus den Hochschulen heraus für regelmäßig bis zu zwei Semestern zu konzentrieren. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist keine Reaktion auf ein Defizit, sondern ein Signal des Aufbruchs. Wir setzen ein Signal an die Hochschulen: Ihr könnt mehr, und wir trauen es euch zu! Wir wollen, dass aus Wissen Wirtschaft wird, dass aus Ideen Innovationen werden und dass aus Forschung Gründungen entstehen. Mit diesem Gesetz geben wir den Hochschulen das rechtliche Fundament, die finanziellen Instrumente und die organisatorischen Spielräume, um Gründergeist zu entfesseln. Denn es ist unsere Verantwortung, den Mittelstand, das Rückgrat unserer Wirtschaft, durch Innovationen aus der Wissenschaft heraus zu fördern. Wir schaffen mit diesem Gesetz einen rechtssicheren Rahmen, der es den Hochschulen ermöglicht, Kapital aufzubauen und dieses direkt in Forschung, Lehre und Infrastruktur zu investieren. So machen wir unsere Hochschulen zu aktiven Partnern des Mittelstands und Motoren unserer Wirtschaft. Gemeinsam können wir so aus dem Chancenland Niedersachsen ein echtes Erfolgsland machen. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort:
