Christian Frölich
Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Henning, wenn Sie die Kernkompetenz bezahlbaren Wohnraum für die SPD beanspruchen wollen, dann möchte ich Sie daran erinnern: Niedersachsen steht bezüglich bezahlbaren Wohnraums im Bundesschnitt an unterster Stelle oder im unteren Drittel. Da ist es nicht so weit her mit der Kernkompetenz der SPD. - Jetzt hören Sie bitte zu! Meine Damen und Herren, Oscar Wilde hat einmal gesagt: „Am Ende wird alles gut. Und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende." So ungefähr können wir den aktuellen Stand des Novellierungsprozesses zur NBauO und die Behandlung unseres Entschließungsantrages „Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden" beschreiben. Es ist ganz klar noch nicht das Ende, weil den regierungstragenden Fraktionen, aber auch dem ehemaligen Wirtschaftsminister und jetzigen Ministerpräsidenten die Kraft gefehlt hat, die von uns angeregten Änderungen gemäß seinem Motto „einfach mal machen" umzusetzen. Der Präsident des GdW, Herr Gedaschko, hat gestern in seiner Jahrespressekonferenz auf die dramatische Entwicklung der Neubautätigkeit seiner Verbandsmitglieder verwiesen und die Forderung formuliert, dass bezahlbarer Wohnraum endlich denselben Stellenwert wie die Energiewende erhalten muss und dringend eine Fast Lane in der Politik benötigt. Vor diesem Hintergrund hätte diese Novelle ein mutiger Schritt werden können, der den Wohnungsbau auf die Fast Lane setzt. Meine Damen und Herren, wir haben uns im Rahmen der vorliegenden Novellierung durchaus mit wichtigen Punkten beschäftigt, die heute auf den Weg gebracht werden. In den Beratungen wurden einige Punkte mit guter Absicht politisch entschieden, die allerdings den Betroffenen, wenn ich an die als Gaststätten genutzten Schiffe in Häfen denke, voraussichtlich nicht die erhofften Erleichterungen bringen werden. Der GBD hat ausdrücklich darauf hingewiesen. Gleiches gilt im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung für § 2. Wir haben heute dazu noch einen Änderungsantrag in der Drucksache 19/7554 eingebracht, der bezüglich des Spitzbodenausbaus eine maßvolle Eingrenzung der Nutzung der Fläche erwirken würde, da die von uns im Ausschuss vorgeschlagene und vom GBD formulierte Reduzierung über Vollgeschossigkeit nach näherer Betrachtung ihre Wirkung verfehlen wird. Ich hätte mir vom Fachministerium, das ja heute anwesend ist, in der letzten Beratung einen qualifizierten Vorschlag oder Hinweis gewünscht. Zu befürchten ist aber, dass auch das Fachministerium die Sache nicht bis zum Ende gedacht hat. Unsere Einschränkung zu § 2 liegt jetzt auf dem Tisch. Sie täten gut daran, dieser zuzustimmen, gerade vor dem Hintergrund, dass wir mit der grundsätzlichen Idee, Spitzboden zu Wohnfläche auszubauen, obwohl die Kommunen in ihren Bebauungsplänen etwas anderes geregelt haben, massiv in das Planungs- und Gestaltungsrecht der Kommunen eingreifen. Ohne unsere Änderung, die auf dem Tisch liegt, wird die jetzige Formulierung bei Spitzbodenausbauten zu überformten Gaubengebilden führen. In dieser massiven Ausprägung kann das nicht gewollt sein. Wir begrüßen ausdrücklich die Erweiterung der Liste der verfahrensfreien Bauvorhaben und auch die durch uns eingebrachte Aufnahme der Vorsatzbalkone, die ja scheinbar Luxusgut sind. Wir können den Spitzenverbänden nicht zustimmen, dass es eine Chimäre sei, dass durch die Verfahrensfreiheit Bauvorhaben schneller und einfacher liefen. Als Entwurfsverfasser kann ich nur sagen: Doch, es wird auch unter Berücksichtigung des materiellen Rechts schneller, einfacher und damit auch günstiger. Meine Damen und Herren, ich habe kürzlich mit der gesamten Abteilung einer unteren Bauaufsichtsbehörde ein sehr ausführliches Gespräch zu dieser Novellierung sowie zu den beiden Entschließungsanträgen geführt. Deutlich wurde, dass sich viele kleinere Bauaufsichten, die nicht gleichzeitig BImSchG-Behörde sind, als zentrale Anlaufstelle für Entwurfsverfasser für den Bau und das Repowering oder den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien überfordert fühlen. Diese Umsetzung der relevanten EU-Richtlinie muss daher aus unserer Sicht eng von FAQs und Workshops für die betroffenen Einheiten begleitet werden. In der Summe steht für uns jedoch fest, dass diese Novellierung eine Chance auslässt und tatsächlich auch nicht den Ankündigungen des jetzigen Ministerpräsidenten entspricht, liegengebliebene Punkte aus der letzten Novelle in dieser Novelle abzuarbeiten. Wir haben dazu ein sehr konkretes Angebot mit zwölf Punkten vorgelegt, mit denen beispielsweise auch den besonders betroffenen Kommunen im urbanen Umland die Möglichkeit gegeben worden wäre, mit Blick auf den Wegfall der Einstellplatzpflicht eben doch regional nachzusteuern. Wir haben konstruktive Vorschläge zur Behandlung von Vorbauten, zu Rettungswegen, zur Barrierefreiheit, zum verbindlichen Vorschlagsrecht bei den Prüfstatikern gemacht, aber nichts von diesen Ideen wurde trotz der weitgehend positiven Stellungnahmen in der Anhörung aufgegriffen. Die Unterrichtung zu diesem Entschließungsantrag durch das Fachministerium hat sehr deutlich gemacht, dass Verbesserungsvorschläge aus der Praxis auf ein gewisses juristisches Unverständnis so will ich es mal nennen treffen und überhaupt keine Veranlassung gesehen wird, einen Perspektivwechsel, nämlich hin zu den Anwendern, zu wagen. Der Spirit, den die Novelle im letzten Jahr bundesweit erzeugt hat, den wir als konstruktive Opposition mitgetragen und durch eigene Ideen mitgestaltet haben, ist leider mit dieser Novelle schon wieder verpufft. Mit einer Fast Lane hat diese Novelle nichts zu tun. Stattdessen legen die regierungstragenden Fraktionen einen Entschließungsantrag vor, unter anderem mit der Erweiterung der Abrissanzeige und der Einführung eines Abrisskatasters. Dadurch werden wir einen Bürokratieaufwuchs erzeugen, und das vor dem Hintergrund, dass wir im letzten Jahr die Novelle mit dem Wording verabschiedet haben: Es ist eine Umbauordnung. Wenn wir umbauen, dann reißen wir gar nicht mehr so viel ab. Aber Sie wollen einen Aufwuchs an Bürokratie. Wenn der Ministerpräsident weiterhin glaubwürdig bei Wirtschafts-, Wohnungs- und Bauverbänden auftreten oder Wohlfühltermine bei niedersächsischen Unternehmen durchführen will und nicht den Makel erhalten will, dass er nur Sonntagsreden zum Bürokratieabbau hält, dann muss er an dieser Stelle aus meiner Sicht ein klares Veto gegenüber diesem Abrisskataster aussprechen. Am Ende, meine Damen und Herren, wird alles gut. Und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht zu Ende. Für den Wohnungsbau, gerade für den frei finanzierten Wohnungsbau und die Schaffung von Eigentum, - Letzter Satz, Herr Frölich! Ja, ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. - ist es mit dem, was Sie heute hier beschließen, noch lange nicht gut. Wir sind uns sicher: Ein besserer Wohnungsbau für Niedersachsen wäre mit uns machbar. Vielen Dank.
