Stephan Bothe
Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?
Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich frage vor dem Hintergrund der Allgemeinverfügung des Justizministeriums zur Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (JMA-AV), in der es gemäß Ziffer 6.5 heißt, dass von Staatsangehörigkeitsnennungen abgesehen werden muss, wenn es zu Diskriminierungen kommen könnte: Wann soll eine Staatsangehörigkeit genannt werden, bei welchen Straftaten und bei welchen nicht; wann wird diskriminiert und wann nicht? - Vielen Dank. Frau Innenministerin antwortet.
