Thordies Hanisch
Schwere Vorwürfe gegen das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen - warum interessierte sich das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nicht?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche, das jetzt mal von der juristischen Meta-Ebene herunterzubrechen und auf dem Boden der Realität und Wirklichkeit zu verankern. 2015 hat der Landtag entschieden, das Landesbüro Naturschutz Niedersachsen kurz: LabüN zu fördern und damit die damals übliche Förderung einzelner Verbände wie beispielsweise des Anglerverbandes und des Bundes für Umwelt und Naturschutz zu ersetzen. Zunächst müssen wir in der Diskussion hierzu aufpassen, dass wir nicht gegenüber diesen ehrenamtlich engagierten Menschen Schaden anrichten, den sie nicht verursacht haben, indem behauptet wird, dass diese Menschen das Geld fälschlich eingesetzt haben. Das Verfahren ist zu prüfen. Aber ich finde, hier wird an zahlreichen Stellen unterstellt, dass die Menschen, die das Geld erhalten haben, es auch falsch eingesetzt haben. Solch einen Eindruck dürfen wir nicht vermitteln! Es braucht auch die Anerkennung der Arbeit des Landesrechnungshofs. Hier zeigt sich nämlich, wie gut unser demokratisches System organisiert ist, weil es Kontrollinstanzen gibt, die aufpassen, dass am Ende Steuergeld dafür eingesetzt wird, wofür es vorgesehen ist. Es ist eine Stärke der Demokratie, dass das alles transparent passiert, dass jeder nachlesen kann, was kritisiert und infrage gestellt wird. Deswegen gilt mein ausdrücklicher Dank dem Landesrechnungshof. Im Jahresbericht wird die gut recherchierte, sachlich bewertete und deutlich dargestellte Einordnung auch zum Landesbüro Naturschutz Niedersachsen aufgezeigt. Wir Abgeordnete nehmen diese Hinweise sehr ernst und begleiten und kontrollieren den Umgang damit. Der Landesrechnungshof war es auch, der das Umweltministerium frühzeitig als aufgefallen ist, dass nicht sicher ist, ob die Bezahlung von einigen Mitarbeitenden korrekt gestaltet ist auf diesen Umstand hingewiesen hat. Das Umweltministerium hat unverzüglich Prüfungen aufgenommen. Diese sind sogar in Teilen schon abgeschlossen. Ein Teil des Geldes wurde bereits zurückgezahlt. Das hat der Minister im Ausschuss berichtet. Hierbei handelt es sich nicht um die Gehaltszahlungen in Gänze oder um Gehälter, die unmoralisch hoch gewesen wären es geht nicht um eine Dienstwagenaffäre oder eine Finca irgendwo auf einer Insel, sondern um den Umstand, dass bei vier Mitarbeitenden des LabüN infrage steht, ob sie mehr Geld bekommen haben als Menschen, die vergleichbare Qualifikationen haben und in öffentlichen Einrichtungen angestellt sind. Das ist das Besserstellungsverbot. Bei dem Fall, der bereits überprüft worden ist und bei dem es auch schon Rückzahlungen gab, geht es um eine Überbezahlung von monatlich etwa 120 Euro. Diese Zahlung war und ist rechtlich falsch, und so etwas geht nicht. Die Frage ist der Umgang mit einer solchen Situation. Der Landesrechnungshof hat seine Arbeit gut gemacht, und die Landesregierung hat gehandelt, handelt weiter und prüft. Daraus werden Erfahrungen gezogen, und Strukturen werden gestärkt, um so etwas zukünftig zu vermeiden. Aber es geht hier um Mitarbeitende, die eventuell zu Unrecht Geld bekommen haben, denen ich unterstelle: Sie haben nicht absichtlich zu Unrecht mehr Geld eingefordert. Hier ist der nötige Respekt auch gegenüber den Personen geboten. Die Prüfungen sind ordentlich abzuschließen, und nicht die Personen sind zu verurteilen. Genauso verhält es sich mit den Förderungen der Verbände. Aber ich habe nur begrenzte Redezeit, deswegen kann ich nicht ausführlicher darauf eingehen. Ein Hinweis im Jahresbericht des Landesrechnungshofs bezieht sich auf die Frage, ob das Landesbüro seiner Aufgabe und die Landesregierung der Kontrolle darüber nachkommt. Es gibt bei Planungen immer wieder Zweifel an der Umweltverträglichkeit. Das hatten wir quasi in der vorhergehenden Aktuellen Stunde schon. Jeder hier im Raum kennt das aus seinem oder ihrem Wahlkreis. Das LabüN unterstützt die Umwelt- und Naturschutzverbände bei der Erstellung von Stellungnahmen in eben diesen Verfahren. Das hat für die Beteiligten bei Planungsprozessen egal, ob das Gesetze oder Bauvorhaben sind nicht nur den Vorteil, dass es eine Stellungnahme anstelle von zehn gibt. Der Ausspruch von Aristoteles trifft hier den Nagel auf den Kopf: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Einzelteile. - Die Stellungnahmen werden nämlich nicht einfach zusammenkopiert, sondern miteinander abgestimmt. Man kann sich schnell vorstellen, dass bei einer Abstimmung beispielsweise zwischen der Jägerschaft und dem Naturschutzbund und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald mehr entsteht als ohne diese Abstimmungen. Es entsteht Kommunikation, es entstehen Kompromisse und machbare Lösungsansätze, die dann mit viel höherer Wahrscheinlichkeit in der Realität tragfähig sind und konstruktiv zu Lösungen beitragen. Hier muss festgestellt werden, ob die Qualität dieser Arbeit dem Zweck der Förderung entspricht. Damit werden sich nun einige Experten beschäftigen. Wir im Parlament werden den Prozess jedenfalls begleiten. Die Prüfungen werden wir abwarten müssen und daraus unsere Schlüsse ziehen. Am Ende steht im besten Fall eine Lösung, die es allen Beteiligten ohne vergrößerte Bürokratie ermöglicht, ihrer Aufgabe rechtssicher und ‑konform nachzugehen. Daran arbeiten wir mit. Vielen Dank.
