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Evrim Camuz

GRÜNE 24.06.2025 4:00 min Tagungsabschnitte 19/26

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es gibt Momente, in denen wir innehalten sollten. Am 9. Oktober 2022 haben wir alle, die hier sitzen, das Vertrauen der Menschen in Niedersachsen ausgesprochen bekommen. Jetzt ist ein guter Moment, sich daran zu erinnern, wem wir eigentlich dienen. An die Abgeordneten der AfD: Wir sind nicht hier, um uns selbst zu schützen. Wir sind nicht hier, um unsere Sonderrechte zu erweitern. Wir sind gewählt, weil uns Menschen ihr Vertrauen geschenkt haben, weil sie wollen, dass wir die Herausforderungen unserer Zeit mit Zuversicht angehen. Und dieses Vertrauen ist kein Freibrief - es ist ein Auftrag. Die AfD möchte nun die Indemnität auf Pressearbeit, öffentliche Auftritte und Parteiveranstaltungen erweitern, also auf jede rechtlich problematische Meinungsäußerung auf Social Media oder außerhalb des Parlaments ausdehnen. Auch wenn das Austesten der Grenzen des Sagbaren oft politisches Kalkül ist, muss sich dieses auf die Tätigkeit hier im Landtag und in den dazugehörigen Einrichtungen begrenzen. Wo landen wir denn, wenn jeder öffentlichkeitswirksame Auftritt in der Funktion als Abgeordnete den Mitteln des Rechtsstaates verwehrt verbleibt und nicht verfolgt werden kann? Einen solchen Freifahrtschein darf und wird es mit uns nicht geben. Die Indemnität schützt uns zu Recht für das, was wir im Parlament sagen, damit wir frei debattieren können, ohne Furcht vor Strafverfolgung. Ja, das ist richtig. So sind wir vor politischer Willkür sicher, unabhängig davon, welche politischen Strömungen mehrheitlich hier im Parlament vertreten sind. Die Indemnität ist ein fundamentaler Schutz und ein wichtiges Abgeordnetenrecht. Aber was jetzt zur Debatte steht, ist keine Verteidigung der Demokratie - es ist ihre Verzerrung. Eine Ausweitung der Indemnität bedeutet in Wahrheit weniger Verantwortung von Abgeordneten, weniger Rechenschaft, mehr Abstand zur Realität. Und genau das ist es, was so viele Menschen an der Politik verzweifeln lässt. Wenn da draußen jemand Verantwortung übernimmt im Beruf, im Ehrenamt, im Alltag, dann wird er oder sie auch zur Rechenschaft gezogen. Nur wir sollen uns einen Mantel der Unantastbarkeit umhängen? Ist das jetzt wirklich Ihr Ernst? Das ist nicht Freiheit, das ist Abgehobenheit und rechtsstaatlich höchst problematisch. Die AfD argumentiert in ihrem Gesetzentwurf damit, dass Abgeordnete nur nach ihrem Gewissen handeln - und das stimmt auch. Aber wenn Ihr Gewissen Ihnen andauernd sagt, dass Sie strafrechtlich relevante Dinge sagen müssen, und Ihr Gewissen in Widerspruch zur Verfassungstreue steht, dann würde ich an Ihrer Stelle Ihr Gewissen noch einmal überdenken. Wenn wir jetzt die Tür weiter öffnen, dann öffnen wir sie für Misstrauen, für Politikverdrossenheit, für die, die sagen: Die da oben, die machen eh, was sie wollen, die dürfen machen, was sie wollen, und sagen, was sie wollen! - Nein, das dürfen wir nicht zulassen. Ich sage ganz klar: Wer Macht hat, muss sich auch verantworten. Wer ein Mandat trägt, trägt auch Last und Verantwortung - der Sie leider tagtäglich nicht gerecht werden. Die Forderung der AfD passt eindeutig zu der Opferrolle, in der sie sich so gerne suhlt: Sie dürften nichts mehr sagen und würden immer an den Pranger gestellt. Auch die Behauptung, dass der § 130 StGB Volksverhetzung angeblich ausgeweitet herangezogen werde, um Strafverfahren gegen AfD-Abgeordnete einzuleiten, kommt nicht von ungefähr. Wenn man sich einmal in Ihren Reihen umschaut, dann wundert es mich nicht, wie Sie genau auf diesen einen Paragrafen gekommen sind. Sie sind die Einzigen, die etwas daran tun können, dass Sie nicht länger von der Staatsanwaltschaft strafverfolgt werden. Hören Sie auf, Menschen aufgrund ihrer Individualität herabzuwürdigen! Dann klappt es auch mit der Staatsanwaltschaft. Danke schön.

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