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Verena Kämmerling

CDU 24.06.2025 6:18 min Tagungsabschnitte 19/26

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

wichtigen Thema. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Meyer, erst einmal zu Ihren Ausführungen: Sie haben mit dem Wetterbericht gestartet, der vollkommen richtig ist und die Klimaerwärmung auch in diesem Jahr unterstreicht. Allerdings das gehört zur Wahrheit auch dazu erlebe ich heute, glaube ich, ein Déjà-vu. Denn wir beraten heute erneut über das Niedersächsische Klimagesetz. Bereits im Dezember 2023 hat die Koalition unter Zeitdruck eine hastige Novelle durch den Landtag gebracht, deren Motto war: Hauptsache den Koalitionsvertrag abgehakt - Qualität spielt keine Rolle. Denn schon damals war klar: Der Gesetzentwurf ist unausgereift und voller handwerklicher Mängel. Unsere Kritik war deutlich und auch berechtigt. Damals wurde uns die Eile des Gesetzgebungsverfahrens unter anderem auch damit begründet, dass man jetzt ganz schnell den niedersächsischen Klimarat einsetzen möchte, ein Spitzengremium, das künftig mit Berichten und Empfehlungen die Klimapolitik des Landes begleiten soll - so klang das jedenfalls. Und heute, Mitte 2025? Der Klimarat ist immer noch nicht eingerichtet, es gibt keine Mitglieder, es gibt keine konstituierende Sitzung und auch keinen einzigen Bericht. Es war dann also wohl doch nicht so eilig, wie uns das damals verkauft werden sollte. Nun also ein Update zu genau den Punkten, die ich damals schon angemerkt hatte: der Wärmeplanung und der Klimaanpassung. Sie hätten ein Klimagesetz aus einem Guss haben können, stattdessen stückeln Sie jetzt an. Gerade bei der Wärmeplanung ist das sehr ärgerlich; denn die kleineren Kommunen warten schon seit Monaten auf Klarheit, da die Bundesgesetzgebung schon länger gilt. Zur Klarheit kommt jetzt Druck; denn Sie wollen das Bundesrecht teilweise übernehmen und zum Teil auch noch verschärfen. Der Bund sagt: 50 % erneuerbare Wärme in Wärmenetzen bis 2030, Treibhausneutralität bis 2045 mit Flexibilität bei der Umsetzung. Was verlangt Niedersachsen? Ab 2040 100 % Erneuerbare für jedes einzelne Wärmenetz. Das, meine Damen und Herren, ist ein Luftschloss. Denn viele kommunale Versorger werden das schlicht nicht leisten können. Es geht um Milliardeninvestitionen in Infrastruktur, in Speicher und in alternative Erzeugung. Viele Stadtwerke stehen heute schon mit dem Rücken zur Wand und sollen nun auch noch unter Druck gesetzt werden. Wir sagen: Der Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung ist wichtig und richtig, aber er muss realistisch, finanzierbar und technisch machbar sein. Wir wollen eine wirksame und wirtschaftlich tragfähige Wärmeplanung und kein Landesgesetz, das bestehende Bundesvorgaben verschärft. Sehr geehrte Damen und Herren, beim Thema Klimaanpassung gibt es einen kleinen Lichtblick. Hier setzen Sie auf die Umsetzung des Bundesrechts und verschlanken die Landesvorgaben leicht. Es ist sinnvoll, im Gesetzentwurf die Pflicht zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten auf Landkreise und große Städte zu beschränken; denn kleine Kommunen wären mit solchen Anforderungen überfordert. Teilweise wäre das auch unnötig. Denn eine Gemeinde mit 800 Einwohnern hat bei der Klimaanpassung ganz andere Herausforderungen als eine maximal verdichtete Großstadt mit 200 000 Einwohnern. Diese Differenzierung ist also vernünftig, und sie zeigt: Es geht auch anders. Dennoch entstehen wieder neue Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen. Unsere Verwaltungen auf Landes- wie auf kommunaler Ebene sollen in immer kürzeren Abständen immer umfassender berichten, bewerten, aktualisieren. Da stellt sich mir ernsthaft die Frage: Wann sollen sie neben all diesen Berichten noch zum tatsächlichen Handeln kommen? Auch kleine Kommunen, die gar kein Klimaanpassungskonzept erstellen müssen, sollen trotzdem rückmelden, dass sie keins haben. Das muss man sich mal vorstellen! Würde es nicht ausreichen, sie zur Meldung zu verpflichten, wenn sie eins haben? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu der Frage nach den Kosten: Das Gesetz verursacht laut Entwurf rund 75 Millionen Euro Kosten bis 2040. Es ist richtig, dass das Land im Rahmen der Konnexität den Kommunen den Mehraufwand für die Umsetzung ausgleicht, deshalb auch die Freude bei den kommunalen Spitzenverbänden über die Pflichtaufgabe. Aber von den 75 Millionen Euro, die im Gesetzentwurf veranschlagt sind, wird kein einziger Euro in konkrete Maßnahmen vor Ort fließen. Das heißt: aus diesen 75 Millionen Euro kein Geld für klimafeste Infrastruktur, keine Mittel für Wärmeprojekte in kleinen Kommunen, keine Förderung für Gebäudesanierung, Starkregenvorsorge oder Hitzeschutz. Das Geld fließt eben nicht in konkrete Maßnahmen. Es fließt hauptsächlich in neue Personalstellen. Mit derselben Summe könnte man jedes Jahr über 60 000 t CO2 einsparen, zum Beispiel durch die Pflanzung von drei Millionen Bäumen oder die Begrünung von 1,8 Millionen m² Dachfläche. Klimaschutz und Klimaanpassung erreicht man durch praktisches Tun, nicht durch Aufschreiben. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion, und dafür werden wir auch in der weiteren Beratung im Ausschuss eintreten. Vielen Dank. Vielen Dank, liebe Kollegin Kämmerling. - Auf Ihren Wortbeitrag gibt es den Wunsch nach

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