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Dr.in Tanja Meyer

GRÜNE 25.06.2025 5:24 min Tagungsabschnitte 19/26

Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Warum jetzt eine Novelle des NGG? Viele wünschen sich, dass alles bleibt, wie es ist. Das haben wir gerade gehört. Denn in den letzten Jahren hat Gleichstellung an Bedeutung verloren. Aber genau das ist fatal. Wir erleben spätestens seit Corona einen gesellschaftlichen Rollback, und Hass gegen Frauen und marginalisierte Gruppen ist längst Teil des öffentlichen Lebens. Das ist nicht nur eine Gefährdung und Herabsetzung der Betroffenen, sondern gefährdet auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie. Strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt, auch im öffentlichen Dienst, hat direkte Folgen im Privaten: eine ungleiche Vermögensverteilung zwischen Frauen und Männern, weibliche Altersarmut, fehlende Teilhabe von Frauen an der Gesellschaft und auch an politischen Entscheidungen, und in der Folge sind Frauen aufgrund dieser Abhängigkeiten und Machtkonstellationen vermehrt geschlechterbezogener Gewalt ausgesetzt. Das ist leider in Niedersachsen genauso wie überall sonst in Deutschland auch. Und doch verteidigen wir Grüne und die SPD hier heute zum wiederholten Male, dass es Strukturen geben muss, die Frauen und weiteren marginalisierten Menschen gerecht werden müssen. Jede Arbeitgeberin, insbesondere jede öffentliche, sollte Gleichstellung als zentrale Haltung selbstverständlich leben. Aber was haben wir in den letzten zwei Jahren erlebt? Widerstände und Mailwellen mit vielen Beschwerden, insbesondere über vermeintlichen Bürokratieaufwuchs, auch gerade heute wieder hier. Liebe KollegInnen, es ist keine Zumutung, eine Stelle auszuschreiben, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Frauen gegeben ist, und auch nicht, erneut auszuschreiben, wenn sich keine Frau darauf beworben hat. Nein, die Zumutung ist, dass suggeriert wird, es gäbe keine kompetenten Frauen für diese Posten, öffentliche Ausschreibungen könnten die Bestenauslese verhindern. Anstatt zu reflektieren, warum sich keine Frau beworben hat, warum es ein Problem ist, Fachkräfte zu gewinnen, machen viele lieber weiter wie bisher und verfestigen Strukturen, in denen Frauen gar nicht arbeiten wollen - in einer Arbeitswelt, die tradierte Rollenbilder manifestiert, Führung nur in Vollzeit ermöglicht, Vereinbarkeit schwer macht, Teilzeit bestraft und insbesondere für Mütter beruflichen Aufstieg erschwert. Wenn eine Arbeitgeberin Chancengleichheit lebt, wenn die Kultur auch zur Lebenswirklichkeit von Frauen passt, dann ist das ein vorausschauendes UnternehmerInnentum. Und ja, dazu gehört auch, dass Sprache inklusiv ist. Wir haben viele solcher tollen Arbeitgeberinnen im öffentlichen Dienst. Dort schreiben sich Gleichstellungspläne quasi von alleine, und die Laufzeiten der Berichte werden ja auch verlängert. Das haben wir gerade gehört: #bürokratieabbau. Aufwand entsteht nur da, wo Gleichberechtigung vernachlässigt wird oder auch wurde. Aber Aufwand und Kosten dürften umso höher werden, je länger die Gleichberechtigung von Frauen nicht umgesetzt wird. Das spiegelt auch ein Rechtsgutachten wider. Auch wenn wir rein monetär auf das Thema Gleichstellung schauen und die Haltung dahinter total egal ist, wenn wir also nur gucken, was das monetär ausmacht, ist nicht nachvollziehbar, warum wir nicht wirklich alles dafür tun sollten, dass die Kompetenzen von Frauen im öffentlichen Dienst und auf dem Arbeitsmarkt gesehen werden und sich wiederfinden. Alle, die bisher Schwierigkeiten hatten, Frauen zu gewinnen, sollten sich spätestens jetzt endlich auf den Weg machen und daran arbeiten. Bitte arbeiten Sie in Ihrer Kommune, in Ihrem Unternehmen, in der Sparkasse, in der Hochschule oder im Krankenhaus daran, dass Frauen immer mitentscheiden dürfen, können und sollen und Diskriminierung keinen Raum hat. Ich habe wirklich keine Lust mehr, mir anzuhören, dass die staatliche Forderung nach Gleichstellung das Problem ist. Das Problem ist, dass wir dazu auffordern müssen - und übrigens nicht gerade erst neuerdings. Das NGG gilt schon bisher. Nur hat das offensichtlich viele gar nicht interessiert. Und das ist der größte Skandal, liebe KollegInnen. Mit dieser Reform machen wir einen guten Schritt, aber am Ziel sind wir noch lange nicht. Im Verfahren können wir noch auf einige Details schauen. Ich möchte einige hier herausgreifen, die mir besonders wichtig sind, weil sie auch Teil unseres Antrags waren. Wir müssen darauf schauen, wie wir im Gesetz die intersektionale Perspektive besser abbilden können. Und wir müssen zudem mit Blick auf eine weitere Dimension von Geschlechterdiskriminierung gesetzlich regeln, wie alle, die weder weiblich noch männlich sind, berücksichtigt werden können. Zudem müssen wir klären, wie die Durchsetzung der gesetzlichen Vorhaben gewährleistet wird. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung. Vielen Dank. Vielen Dank. Damit ist die erste Beratung hier heute beendet.

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