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Christian Meyer

25.06.2025 3:27 min Tagungsabschnitte 19/26

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Dank. - Herr Minister Meyer hat das Wort. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe den Fragesteller schon mehrfach auf die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Kämmerling vom 9. Dezember 2024 mit dem Titel „Landesbüro Naturschutz Niedersachsen ‑ Aufgaben, Tätigkeiten, Finanzierung" vorliegt. Das ist die Drucksache 19/6266. In dieser Drucksache haben wir umfangreich, auf 36 Seiten geantwortet. Frage 1 war: In welchem Umfang wurde das LabüN in den vergangenen fünf Jahren durch das Land Niedersachsen finanziell unterstützt. Dazu stehen dann da die Summen. 2023 waren es 574 861,28 Euro. Frage 2 war: An wie vielen Antragskonferenzen hat das LabüN in den vergangenen fünf Jahren teilgenommen? Das wurde minutiös dargestellt. Es wurden alle Antragskonferenzen und Fachgespräche zu Stromtrassen, zum LNG-Terminal in Wilhelmshaven, was die AfD immer gerne thematisiert aufgelistet: jedes einzelne Planfeststellungsverfahren, jede einzelne Höchstspannungsleitung und wo das liegt. Dann wurde gefragt: Das Abfassen wie vieler Stellungnahmen durch anerkannte niedersächsische Naturschutzverbände hat das LabüN in den vergangenen fünf Jahren unterstützt? Hierzu Frau Kämmerling um jahresweise Angaben gebeten - was wir dann wir auch getan haben. Die Antwort: „Das LabüN schreibt Stellungnahmen für alle Trägerverbände gemeinsam. Es werden keine einzelnen Stellungnahmen der Verbände unterstützt." Wenn der BUND oder die Jägerschaft eine eigene Stellungnahme schreibt, wird das natürlich nicht unterstützt. „Die Liste erstellter Stellungnahmen ist in den Sachberichten enthalten." Dann folgt eine lange Liste, von Salzeinleitungen in Werra und Weser bis hin zu vielen Höchstspannungsleitungen. Auch „Gasförderung One-Dyas Nordsee" sehe ich übrigens auf der langen Liste. Das geht über viele Seiten. Ich verzichte darauf, die Liste der Verfahren vorzulesen, an denen das LabüN teilgenommen hat, zu denen es Stellungnahmen abgegeben hat oder an denen es in anderer Weise beteiligt war - es sei denn, Herr Wichmann möchte, dass ich die mehr als 30 Seiten vorlese. Wie gesagt, allein die Stellungnahme der Verbände zum Entwurf der Landesregierung zum LROP umfasst, glaube ich, 54 Seiten. Sie haben hier immer den Vorwurf der Untreue erhoben. Die Landesjägerschaft hat die AfD direkt aufgefordert, aufzuhören, von Untreue zu sprechen. Wenn Sie diesen Vorwurf jetzt nicht zurücknehmen und weiterhin fordern, dass wir die Staatsanwaltschaft einschalten, werde ich der Landesjägerschaft und den Anglerverbänden sagen, dass die AfD meint, dass sie nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück. Die Mitarbeiterinnen des LabüN und die Mitarbeiter der beteiligten Verbände erfüllen wichtige Aufgaben des Landes, und die sollte man nicht einfach wie die AfD pauschal unter den Verdacht der Untreue stellen. Das würde ja bedeuten, die Mitarbeiter hätten irgendwie Geld eingesteckt. Denken Sie an Ihre Parteispendenskandale und fassen Sie sich an die eigene Nase! Wenn im Zusammenhang mit einem Zuwendungsbescheid Fehler vorkommen, dann fordern wir Geld zurück. Wenn etwas zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führen könnte, dann zeigen wir das an. Aber nicht jeder Verstoß gegen einen Zuwendungsbescheid zum Beispiel wenn jemand ein Kreuz falsch gesetzt hat, wie es bei Landwirten vorkommt erfüllt den Tatbestand der Untreue. Die AfD sollte mit diesem Pauschalvorwurf aufpassen. Damit tragen Sie zur Spaltung der Gesellschaft, zu Hass und Hetze bei. Sie haben pauschal gesagt, die acht Verbänden würden den Tatbestand erfüllen. Das weise ich namens der Landesregierung entschieden zurück. Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt

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