landtag-niedersachsen.de ↗

Christian Meyer

25.06.2025 4:03 min Tagungsabschnitte 19/26

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum einen hat der Landtag mit seinem Haushalt immer beschlossen, was mit den Geldern passiert. Ich habe gerade den Haushaltsentwurf mit den 350 000 Euro vorliegen. Da wird in den Erläuterungen im Haushalt klargestellt: Personalausgaben des LabüN, Sachausgaben des LabüN. Und dann steht hier: Personal- und Sachaufwand des BUND, Personal- und Sachaufwand des LBU, Personal- und Sachaufwand des NABU, Personal- und Sachaufwand des NVN. Die gleichen Zahlen stehen dann im aktuellen Haushaltsplan, der vom Landtag beschlossen worden ist, auch für die Jägerschaft. Den habe ich jetzt gerade nicht da, den kann ich Ihnen nachreichen, aber der ist ja öffentlich zugänglich. Da steht sozusagen drin, welche Summen das sind. Die größeren Umweltverbände kriegen ja mehr als die kleineren. Die Jäger kriegen auch einen speziellen Beitrag, und zwar einen anderen als die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Das steht hier drin: dass dafür die Hälfte der Mittel verwendet worden ist. Das ist jahrelang hier vom Landtag beschlossen worden. Es gab ja die Debatten vielleicht werden sich einige aus der CDU erinnern, wie das verteilt wird. Die genaue Summe und dass es vier sind, basiert auf einem Änderungsantrag, auf der politischen Liste von SPD und CDU. Da steht drin, dass diese vier Verbände kommen; diese vier sollen weiter gefördert werden. Wenn der Landesrechnungshof fragt, warum da nicht alle anerkannten Naturschutzverbände drin sind, muss ich sagen: Ich bin nicht der Souverän, sondern der Landtag, er beschließt einen Haushalt. Und da steht eben drin, dass es diese acht sein sollen. Am Anfang waren es vier, jetzt sind es acht. Ich finde das richtig. Aber das ist eben etwas, wo der Landtag dann auch Also, ich kann mir die Transparenz da jetzt nicht sozusagen Aber dass eine Weiterleitung erfolgt, war immer klar. Auch die Summen waren klar. Und natürlich wurde dann auch nachgewiesen, wie das ist. - Wollen Sie jetzt zuhören jetzt, oder was? Und natürlich hat auch die Gesellschaft, die ja eine privatrechtliche Gesellschaft ist, für sich intern vereinbart, wie diese weitergeleiteten Mittel Noch einmal: Das ist vom Landesrechnungshof auch nicht beanstandet wurde. Es ist beanstandet worden, dass es institutionell war; es hätte als Projektförderung gemacht werden müssen. Aber er hat nicht beanstandet, dass es für diese Zwecke ist. Der Landesrechnungshof hat auch klar gesagt: Man kann das Ehrenamt bei der Jägerschaft, beim BUND, bei egal welchem Verband Sie nehmen, stärken. Es muss nur in dieser Form sein. Und ich habe jetzt schon dreimal gesagt, dass wir das schon 2023 umgestellt haben. Es steht natürlich im internen LabüN-Plan, weil sie eine institutionelle Förderung kriegen, klar drin, was sie für ihr Personal ausgeben. Sie wissen, dass sie, glaube ich, zurzeit sieben Mitarbeiterinnen haben. Was geben sie an Materialkosten aus? Was haben sie dort an Kosten? Und das sind natürlich ihre internen Pläne, die diese privatrechtliche Gesellschaft das ist kein Landesbetrieb!, sozusagen wie eine GbR von Landwirten, verwaltet. Deshalb haben sie natürlich für sich intern geklärt, wie die Mittelbereitstellung läuft und dass der eine nicht dem anderen das Geld wegnimmt oder was auch immer. Das steht natürlich dann auch in ihren eigenen Verträgen drin. Aber natürlich prüfen wir am Ende immer, ob die Vorgaben auch eingehalten worden sind, dass das Geld eben nicht für Zwecke verwendet worden ist, die nicht mit dem Ziel und der Landeshaushaltsordnung vereinbar sind. So ist die Frage zu beantworten. Und wenn Sie erlauben: Ich hatte zur Frage der staatsanwaltlichen Ermittlungen verstanden, dass Sie mich gefragt haben, ob es Kenntnis gibt, dass es Ermittlungen gibt. Dass wir sie nicht eingeschaltet haben, habe ich Ihnen vorhin ausführlich beantwortet, weil wir erst rechtlich prüfen. Und ich möchte auch noch eines sagen, damit das nicht so stehen bleibt: Ich habe in der HAZ gelesen, ich persönlich wäre von Herrn Berend Lindner vom Rechnungshof aufgefordert worden, die Staatsanwaltschaft zu informieren. Ich habe mit Herrn Lindner in dieser Periode noch nicht ein Wort gewechselt und habe auch keine Mail von ihm, die er an mich geschickt hat. Also auch das nochmal, damit auch alles klar ist. Auch in den offiziellen Bericht des Landesrechnungshofs müssen Sie übrigens noch mal gucken. Sie haben heute etwas behauptet, was nicht im Bericht steht. Wir prüfen das natürlich, auch die Staatsanwaltschaft prüft das, aber eben erst am Ende. Das ist auch ein Punkt. Dabei bleibe ich auch, nur damit hier nicht im Raum steht, es wäre irgendetwas falsch beantwortet worden. Frau Hermann wieder mit einem Geschäftsordnungsantrag. Bitteschön!

Rede ansehen ↗