Christian Meyer
Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung
dass Sie so gut mitdenken! Herr Minister Meyer, bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es handelt sich ja um Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, kurz: AUKM. Über die Landwirtschaftskammer werden in der EU-Förderperiode Gelder für diese Programme bereitgestellt. Nach meiner Kenntnis sind es EU-Mittel. Man beantragt, glaube ich, eine Summe für die gesamte Förderperiode, in der man an der Maßnahme „Nordische Gastvögel" NG1, NG3 oder NG4 teilnimmt. Dann erhält man eine pauschale Summe für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland, für Dauergrünland außerhalb von Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes und auf Dauergrünland innerhalb von Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes. Da gehen EU-Mittel, Bundesmittel und Landesmittel zur Kofinanzierung rein. Dann gibt es diese Bewilligungen, die durch die Landwirtschaftskammer erfolgen. Aber wie auch bei anderen Agrarumweltmaßnahmen wann welche Auszahlungen erfolgt sind, müssen wir Ihnen nachreichen, wenn Sie direkt danach fragen. Ich kann zu den Zahlungen nur auf die Antwort auf die Anfrage verweisen. Aber es gibt keine andere Regelung als bei anderen Agrarumweltmaßnahmen, bei denen die Summen nach der Prüfung ebenfalls von der Landwirtschaftskammer ausgezahlt werden. Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt wen wundert es? der Kollege Dannenberg. Bitte sehr!
