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Omid Najafi

AfD 26.06.2025 4:53 min Tagungsabschnitte 19/26

Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Verbesserung von Mobilfunkversorgung und regionalem Roaming in Niedersachsen" heißt der Titel unseres Antrags. Ich möchte mit einer Frage beginnen: Wenn Sie sich auf der Autobahn befinden oder mit dem Zug unterwegs sind, woran merken Sie, dass Sie die deutschen Landesgrenzen überquert haben? - Am funktionierenden Mobilfunknetz - ein Blick aufs Handy genügt mittlerweile. Wenn man sich das einmal anschaut: Wir hatten in Niedersachsen letztes Jahr noch eine Versorgung von 98 % der Landesfläche. Dieses Jahr sind wir ungefähr bei 99,5 %. Allerdings gibt es etwas, das sich „graue Flecken" nennt. Graue Flecken sind Bereiche, in denen es nur einen Mobilfunkanbieter gibt. Sie können das selber hier testen: Wenn Sie aus dem Landtag vorne rausgehen und hinter dem Haupteingang nach links in Richtung Altstadt abbiegen und dann ein Telekom-Netz haben ohne jetzt die Telekom schlechtreden zu wollen, dann haben Sie eine schlechte Mobilfunkanbindung. Das haben Sie mit Vodafone allerdings nicht. Das liegt an den grauen Flecken, dass Vodafone hier gut abgedeckt ist, die Telekom allerdings nicht. In Niedersachsen haben die grauen Flächen einen Anteil von etwa 10 % bis 11% deutschlandweit sind es rund 14 %, und die gilt es mit diesem Antrag auszumerzen, weil es nicht sein kann, dass wir in einem Industrieland wie Deutschland im Jahr 2025 immer noch Bereiche haben, die fast schon tot sind, was das Mobilfunknetz angeht. Sie können einmal in den Landkreis Goslar fahren und sich den Neckelnberg anschauen: Dort werden Sie im Umkreis von 2 km gar kein Netz haben - egal welcher Mobilfunkanbieter, Sie haben dort kein Netz. Also wenn Sie mal ein bisschen Abstand von Ihrem Ehepartner brauchen, dann können Sie gerne mal dorthin zu einem Spaziergang fahren, das lädt dazu ein. Allerdings ist es nicht wünschenswert, so etwas in Niedersachsen bzw. in Deutschland zu haben. Es gibt mittlerweile auch Ranglisten, die veröffentlicht wurden, die zeigen, dass selbst ein Land wie Rumänien innerhalb der EU und selbst Länder in Afrika eine bessere Mobilfunkversorgung haben als Deutschland. Und das geht nicht! Das geht nicht, meine Damen und Herren! ‑ Das sollte jetzt nicht despektierlich gegenüber Afrika sein, aber wir sind eine Industrienation, und wir reden davon, dass in einer Industrienation gewisse Merkmale oder gewisse Standards gelten sollten. Nach Artikel 73 des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die Telekommunikation. Das funktioniert über das Telekommunikationsgesetz. Darin gibt es § 105, den ich kurz in verkürzter Form zitieren möchte: Zur Erreichung der genannten Ziele flächendeckend Mobilfunk anzubieten kann die Bundesnetzagentur geeignete Maßnahmen ergreifen. Diese umfassen unter anderem, mit nationalem und regionalem Roaming in bestimmten Frequenzbereichen oder in Gruppen von Frequenzbereichen mit ähnlichen Merkmalen dagegen zu wirken. Nationales Roaming: Dazu wollen wir jetzt diesen Antrag einbringen, der zwei Stränge bedient. Einmal natürlich über die Bundesratsinitiative, die Bundesnetzagentur anzuweisen, genau von diesem Paragrafen Gebrauch zu machen und Roaming zu ermöglichen, sodass wir wirklich auch hier in der Altstadt, vor allem wenn Weihnachtsmarkt ist; dann haben Sie mit der Telekom überhaupt kein Netz mit jedem Mobilfunkanbieter diese Netzversorgung gewährleisten. Die Bundesnetzagentur hat aktuell bzw. Ende letzten Jahres veröffentlicht, dass eine Mindestgeschwindigkeit von 15 Mbit/s gewährleistet werden muss. Es gibt in Teil 9 des Telekommunikationsgesetzes das schließt die §§ 156 bis 163 ein das Recht auf die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, und die verlangen wir hiermit. 15 Mbit/s sind aktuell sozusagen die Mindestpflicht. Ab 2030 werden es 50 Mbit/s sein. Wir verlangen auf der einen Seite, dass die Bundesnetzagentur genau von diesem Recht Gebrauch macht. Wir verlangen aber auch, dass die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und Kommunen potenzielle Flächen zur Aufstellung von weiteren Funkmasten ausfindig macht und gegebenenfalls die zugrunde liegenden Raumordnungen ändert bzw. prüft, ob diese Raumordnungsprogramme die Aufstellung eines Funkmastes verhindern. Darauf zielt unser Antrag ab. Ich hoffe auf breite Zustimmung. Da ist eine Zwischenfrage, die würde ich gerne zulassen. Herzlichen Dank, dass Sie uns darauf aufmerksam gemacht haben. - Herr Willeke, bitte! Danke, Frau Präsidentin, für das Zulassen der Zwischenfrage.

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