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Alexander Wille

CDU 24.06.2025 7:18 min Tagungsabschnitte 19/26

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn will ich eines klarstellen: Mein allererster Dank gilt den vielen ehrenamtlichen Einsatz- und Rettungskräften in unserem Land bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei der DLRG, beim DRK, den Johannitern, den Maltesern, dem ASB und all den anderen Hilfsorganisationen. Sie sind das Rückgrat unseres Bevölkerungsschutzes. Sie stehen auf, wenn andere schlafen. Sie handeln, wenn andere zögern. Ohne sie das sage ich mit voller Überzeugung wäre unser Niedersachsen in der Gefahrenabwehr längst nicht so leistungsfähig, wie es ist. Meine Damen und Herren, diese ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verdienen unsere Anerkennung - und mehr noch: Sie verdienen faire und gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen. Dennoch stehe ich heute vor Ihnen, ehrlich gesagt, mit einer Mischung aus Unverständnis und Enttäuschung - Unverständnis, weil die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen unbeeindruckt von der Realität draußen im Land die Augen verschließen vor einem Problem, das jedem, der mit unseren Einsatzkräften spricht, klar vor Augen liegt: Wir haben in Niedersachsen immer noch eine Zweiklassengesellschaft im Ehrenamt, und wir haben sie nicht nur auf dem Papier, wir haben sie im Einsatz, bei der Ausbildung, bei der Entschädigung, bei der Freistellung. Und Enttäuschung, weil ausgerechnet die SPD eine Partei, die sich sonst bei jeder Gelegenheit auf ihr Mantra der Gerechtigkeit beruft hier keinen Handlungsbedarf erkennen will. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD- und der Grünen-Fraktion, wenn Sie, wie in Ihrem Koalitionsvertrag formuliert, das Ehrenamt stärken, Gleichstellung fördern und Bürokratie abbauen wollen, dann frage ich Sie: Wo bleibt all das in der konkreten Umsetzung? Warum setzen Sie das nicht um, wenn es darauf ankommt? Wenn die freiwillige Feuerwehr, DLRG, THW, DRK, JUH, MHD und ASB Seite an Seite im Einsatz stehen bei Hochwasser, bei Großschadenslagen, bei vermissten Personen, dann verdienen sie auch die gleichen Rechte für den gleichen Einsatz. Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, wenn Gerechtigkeit wirklich mehr ist als Worte in Sonntagsreden, wo bleibt sie dann hier? Sie argumentieren, es gebe keine gesetzliche Regelungslücke, man müsse nur besser informieren. Kollege Watermann von der SPD meinte sogar im Innenausschuss, die Helfergleichstellung sei doch gut geregelt. Und: Es sei unfair, wenn Kommunen, die bislang nicht genug getan hätten, nun belohnt würden. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Was ist das für ein Gerechtigkeitsverständnis, dass Helferinnen und Helfer unterschiedlich behandelt werden, nur weil ihre Kommune sich nicht ausreichend engagiert hat? Genau deshalb braucht es doch eine landesweite einheitliche Regelung, damit Ehrenamt nicht vom Wohnort abhängt, sondern von der Bereitschaft, sich für andere einzusetzen. Alles andere ist zynisch. In der Anhörung im Innenausschuss haben alle Hilfsorganisationen ohne Ausnahme klar gesagt: Wir brauchen klare gesetzliche und faire Grundlagen und keine Lippenbekenntnisse. Meine Damen und Herren, ich frage Sie ganz direkt: Warum ignorieren Sie die Einschätzung genau dieser Menschen, die Tag und Nacht für die Sicherheit unseres Landes aufstehen, unbezahlt, ehrenamtlich, oft nicht ausreichend geschützt, aber immer bereit? Lassen Sie mich ein Beispiel nicht theoretisch, sondern ganz praktisch aus meinem eigenen Wahlkreis nennen. Im vergangenen Mai kam es in einem ICE bei Unterlüß zu einem medizinischen Notfall. Eine Frau erlitt einen Zusammenbruch, wurde vom Rettungsdienst in das Celler Krankenhaus transportiert und verschwand dort kurze Zeit später eigenständig aus der Notaufnahme. Was dann folgte, war ein stundenlanger Großeinsatz. Noch in der Nacht rückten DLRG, freiwillige Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen aus. Die DLRG suchte mit Booten, Side-Scan-Sonargeräten und Tauchern die Aller ab. Die freiwillige Feuerwehr war ebenso mit Kräften an Land und auf dem Wasser im Einsatz. Ein Polizeihubschrauber durchkämmte das Gebiet mit einer Wärmebildkamera. Weitere Hilfsorganisationen versorgten die Einsatzkräfte mit Getränken und Verpflegung während des stundenlangen Einsatzes. Das war ein Einsatz aus dem Lehrbuch und ein Beispiel gelebter Solidarität zwischen den Hilfsorganisationen. Jede Organisation brachte ihr Know-how ein. Jede Helferin, jeder Helfer stellte sich uneigennützig in den Dienst der Gemeinschaft. Und doch gilt, während alle Seite an Seite arbeiteten, für sie rechtlich nicht das Gleiche. Die Feuerwehrkameradin hat den Rechtsanspruch auf Freistellung, der DRK-Helfer nicht. Der THW-Helfer wird entschädigt, der Strömungsretter der DLRG muss wohl unbezahlten Urlaub nehmen. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur ungerecht - das ist ein strukturelles Versagen unserer rechtlichen Regelungen! Genau solche Einsätze zeigen, warum wir eine landesweite Gleichstellung aller Ehrenamtlichen brauchen - nicht irgendwann, sondern jetzt! Was wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen wollen, ist keine Revolution. Es ist eine klare, einfache, gerechte Ergänzung: ein Absatz mehr im Gesetz; dafür ein starkes Stück mehr Respekt, ein starkes Stück mehr Anerkennung. Und was sagen die rot-grünen, regierungstragenden Fraktionen dazu? - Ablehnung, pauschal, ohne Gegenvorschlag, ohne auch nur den Versuch, sich mit der Realität der Helferinnen und Helfer vor Ort auseinanderzusetzen. Sie behaupten, es gebe keinen Handlungsbedarf, obwohl die Praxis ihnen tagtäglich das Gegenteil beweist. Sie verweisen auf bestehende Regelungen, die aber weder ausreichend greifen, noch flächendeckend bekannt oder anwendbar sind. Sie stellen sich taub gegenüber den Stimmen der Hilfsorganisationen, die in der Anhörung ganz klar gesagt haben: So geht es nicht weiter! Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Wer auf dem Papier Gleichstellung predigt, sie in der Praxis aber verweigert, verliert den Kontakt zu den Menschen da draußen: zu denen, die nicht zögern, wenn der Alarm eingeht; zu denen, die nachts aufstehen, im Wasser waten, Leben retten, Risiken eingehen - ohne Bezahlung, ohne Absicherung, einfach nur, weil sie es als ihre Pflicht empfinden. Diese Menschen verdienen mehr als Applaus. Sie verdienen Fairness. Sie verdienen Sicherheit. Sie verdienen endlich ein Landesgesetz, das sagt: Egal wer hilft, hat Anspruch auf die gleiche Unterstützung. Meine Damen und Herren, wir als CDU stehen an der Seite dieser Ehrenamtlichen. Wir machen Politik nicht gegen sie, sondern für sie. Und wir werden nicht aufhören, für sie die Stimme hier im Parlament zu erheben; denn gleiches Engagement verdient gleiche Rechte - Punkt. Meine Damen und Herren, Sie werden sich nicht wundern, wenn ich Ihnen sage: Ein besserer Katastrophenschutz in Niedersachsen ist machbar, ehrlicher Respekt und Anerkennung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Niedersachsen sind machbar - aber nicht mit dieser rot-grünen Landesregierung. Herzlichen Dank.

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