Stephan Bothe
Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verlese die Kleine Anfrage für die Fragestunde. „Stillt die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit?" Nach Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern schafft ein weiteres unserer Nachbarländer „Transparenz" bei polizeilichen Pressemitteilungen über Straftäter bzw. Tatverdächtige. Die Innenministerin des schwarz-grün regierten Landes Schleswig-Holstein verpflichtet die dortige Landespolizei per Erlass, künftig die Nationalität der Täter zu nennen. Diese Maßnahme wird damit begründet, den Ermittlungsbehörden mehr Vertrauen in der Bevölkerung verschaffen zu wollen. Diese habe ein Recht, zu wissen, von wem Straftaten begangen würden. Spätestens seit der Silvesternacht 2015/2016, als die örtliche Polizei trotz massenhafter sexueller Übergriffe auf Frauen in Köln von ausgelassenen und weitgehend friedlichen Silvesterfeierlichkeiten sprach, wird bundesweit darüber diskutiert, inwieweit den Polizeien ein „Maulkorb" verordnet werde. Die oppositionelle SPD-Fraktion im Landtag Schleswig-Holsteins kritisiert, die Landesregierung habe bislang eine bundeseinheitliche Lösung gewollt und habe kurz vor der Innenministerkonferenz Fakten geschaffen. 1. Gab es im Rahmen der Innenministerkonferenzen Diskussionen über das Vorgehen, Staatsangehörigkeiten in polizeilichen Mitteilungen über Straftaten grundsätzlich zu benennen, und wie ist der aktuelle Meinungsstand (bitte Diskussionsverlauf und Haltung der Länder und der Bundesregierung darstellen)? 2. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen unserer Nachbarländer, und welche Schritte unternimmt sie gegebenenfalls, um das Vertrauen der Bürgerschaft in die Ermittlungs- und Justizbehörden zu stärken und den Eindruck zu vermeiden, dass Informationen über Straftaten oder Tätergruppen aus politischen oder anderen Gründen zurückgehalten werden? 3. Sieht die Landesregierung rechtliche Hürden, bei Mehrstaatern sämtliche Staatsangehörigkeiten und bei ausschließlich deutschen Staatsangehörigen auch den Migrationshintergrund zu erfassen und zu benennen? Falls ja, welche? Ich bedanke mich. Vielen Dank. - Zur Beantwortung hat sich für die
