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Carina Hermann

CDU 24.06.2025 3:12 min Tagungsabschnitte 19/26

Mitteilungen der Präsidentin

Geschäftsordnung vor. Die Regularien sind Ihnen bekannt, Frau Hermann. Ich gebe Ihnen das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Justizministerin Wahlmann die noch nicht im Saal ist, das Oberlandesgericht Oldenburg hat in der letzten Woche entschieden, ein mutmaßliches Mitglied eines kriminellen Clans wegen einer strukturellen Überlastung des Landgerichts Osnabrück aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Deshalb beantrage ich für die CDU-Landtagsfraktion gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt: Sofortige Unterrichtung durch die Justizministerin zum Beschluss des OLG Oldenburg (Aktenzeichen 1 Ws 197/25) aus der letzten Woche zur Entlassung eines mutmaßlichen Clan-Mitglieds aus der U‑Haft und zur Überlastungssituation der niedersächsischen Strafkammern. Zur Begründung: Der genannte Beschluss aus der letzten Woche betrifft nach unserem heutigen Kenntnisstand einen Angeklagten, dem unter anderem Urkundenfälschung in 84 Fällen und Betrug in 16 Fällen vorgeworfen wird. Das Oberlandesgericht stellt in seinem Beschluss ausdrücklich fest: Alle Voraussetzungen einer Untersuchungshaft liegen weiterhin vor. Es besteht Fluchtgefahr, es besteht Wiederholungsgefahr, und es gibt einen dringenden Tatverdacht. Der Haftbefehl musste jedoch aufgehoben werden - nicht weil der Tatverdacht entfallen wäre, nicht weil es mildernde Umstände gäbe, sondern allein, weil das Landgericht Osnabrück mit dem Verfahren nicht hinterherkommt, und das, obwohl der Beschuldigte die Taten im Wesentlichen eingeräumt hat. Das Oberlandesgericht spricht ausdrücklich von einer strukturellen Überlastung der Strafkammern. Ich zitiere aus dem Beschluss: „Vielmehr liegt die vorliegende Überlastung der Strafkammer letztendlich in einem ‑ unter Beschleunigungsgesichtspunkten nicht hinnehmbaren strukturellen Defizit der Justiz aufgrund einer dauerhaft unzureichenden Personalausstattung und ‑verwaltung." Zudem spricht das OLG von einem Verstoß gegen das verfassungsrechtlich garantierte Beschleunigungsgebot - ein rechtsstaatliches Prinzip. Frau Ministerin Wahlmann, wir wollen von Ihnen hier, jetzt und heute, eine Erklärung zu dieser schwerwiegenden Feststellung des Oberlandesgerichts, zumal wir es hier offenbar nicht mit einem Einzelfall zu tun haben. Auch das begründet noch mal meinen Antrag auf sofortige Unterrichtung. Denn uns liegen Hinweise vor, dass dies nicht das einzige Verfahren ist, bei dem Obergerichte in den letzten Wochen einen Haftbefehl aufgehoben haben. Lassen Sie es mich klar sagen: Die Justiz trifft daran keine Schuld. Das Landgericht Osnabrück hat im Hinblick auf die aktuellen Bedingungen keine Chance, hier zügiger zu verfahren. Das ist allein die Verantwortlichkeit dieser Landesregierung und dieser Justizministerin. Vielen Dank.

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