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Olaf Lies

SPD 24.06.2025 12:02 min Tagungsabschnitte 19/26

Investitionssofortprogramm des Bundes - Auswirkungen und Kompensationen der Länder und Kommunen

Herr Lies, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank für die Möglichkeit zur Unterrichtung. Ich glaube, das ist zeitlich passend mit der Einigung, die wir heute Nacht gefunden haben. Lassen Sie mich vorweg sagen: Wir spüren, glaube ich, gerade in der Wirtschaft das Signal: Es könnte wieder einen Schritt nach vorne gehen, es könnte wieder aufwärts gehen. Deswegen ist die Diskussion über die Frage eines Wachstumsboosters, die wir gerade führen, jetzt genau richtig, um die schon spürbaren Signale weiter zu unterstützen. Wir haben über die Frage der Ausgestaltung sehr lange verhandelt und diskutiert, begonnen mit dem ersten Gespräch der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler beim Abendessen, und haben bis in die gestrige Nacht hinein verhandelt, um zu einer Lösung zu kommen, was ich für klug und richtig halte. Warum brauchen wir sie jetzt? Heute beraten die Fraktionen im Deutschen Bundestag. Am Donnerstag und Freitag wäre die abschließende Lesung im Deutschen Bundestag. Dann müssen die Konsequenzen und Auswirkungen natürlich klar sein. Wir werden am 11. Juli im Bundesrat abschließend darüber beraten. Ich glaube, eines ist wichtig: Wenn es wieder ein ein bisschen besseres Stimmungssignal für die Wirtschaft gibt, dann brauchen wir jetzt auch Verlässlichkeit und können am Ende nicht wochenlang darüber diskutieren: Kommt jetzt der Investitionsbooster, oder kommt er nicht? Was meint er eigentlich in der Sache? Die Bundesregierung hat am 4. Juni ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland beschlossen. Damit soll ein schneller Anschub wachstumswirksamer Investitionen erreicht werden, verbunden mit langfristigen Entlastungen und Planungssicherheit. Lassen Sie mich kurz die vier Punkte benennen, die im Mittelpunkt stehen: Das ist erstens der Investitionsbooster, mit dem die Unternehmen die Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen bereits im Jahr des Erwerbs zu 30 % und im zweiten und dritten Jahr erneut den jeweils verbleibenden Restwert zu 30 % mit ihrem Gewinn verrechnen können. Das schafft für das Unternehmen entsprechende Liquidität. Zweitens. Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer deutlich abgesenkt werden: fünf Jahre lang jeweils 1 % weniger. Wir kommen dann von 15 auf 10 %. Die Gesamtsteuerbelastung einschließlich der Gewerbesteuer beträgt dann nur noch knapp 25 %. Hier geht es um den Standort Deutschland, um ein Zeichen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Durch diesen Punkt wird die kommunale Ebene gezielt nicht belastet. Drittens. Die betrieblich genutzten Elektrofahrzeuge mit einem Wert bis zu 100 000 Euro, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, können bereits im Jahr der Anschaffung zu 75 % abgeschrieben werden. Das ist also wirklich ein Investitionsbooster für die Elektromobilität. Auch hier verschafft die Abschreibung den Unternehmen Liquidität und setzt, glaube ich, auch ein Zeichen für die Produktion und damit auch für die heimische Automobilindustrie. Viertens. Die Forschungszulage des Bundes wird ausgebaut. Die Obergrenze soll von 2026 bis 2030 von 10 auf 12 Millionen Euro steigen. Die Förderfähigkeit soll ausgeweitet werden, vor allen Dingen soll auch das Verfahren noch weiter vereinfacht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundesrat hat am 13. Juni die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs nachdrücklich unterstützt. Kurzfristige Wachstumsimpulse zu setzen, ist richtig. Unternehmen zu entlasten, ist genau das notwendige Signal, und auch das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, ist genau richtig. Wir haben im Bundesrat aber auch sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es eine Verständigung über den Ausgleich der damit einhergehenden Mindereinnahmen geben muss. Denn die Steuern, die in diesem Zeitraum nicht gezahlt werden, entgehen natürlich den Kommunen und den Ländern. Darüber brauchte es eine Verständigung, über die wir sehr intensiv verhandelt haben und die wir gestern aus meiner Sicht auch mit einem guten Kompromiss gefunden haben. Zu dem Ausgleich der Mindereinnahmen der Kommunen: Der Gesetzentwurf des Bundes errechnet Mindereinnahmen in den Kassen der kommunalen Ebene von etwa 13,5 Milliarden Euro. Uns war klar ich will das betonen, weil die kommunale Seite im Mittelpunkt der Diskussion der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten stand, dass die kommunale Seite uns geht es ähnlich nach drei Jahren Rezession vor enormen Herausforderungen steht. Der Druck auf die kommunale Ebene ist groß. Die Vorstellung, dass wir über die gute Idee des Wachstumsboosters auf der einen Seite die kommunale Handlungsfähigkeit auf der anderen Seite noch weiter einschränken, ist nicht akzeptabel. Das war der Grund, aus dem wir auf der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart haben, dass wir mit dem Bund verhandeln. Als Verhandler sind eingesetzt worden: der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Michael Kretschmer, als stellvertretender Vorsitzender bin ich ebenfalls in die Verhandlungsgruppe gegangen, und hinzu gekommen ist Markus Söder als Ministerpräsident des Landes Bayern und um das Ganze als CSU-Vorsitzender zu begleiten. Das war richtig. Wir haben auf der anderen Seite mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesfinanzministerium verhandelt, sodass der Lösungskorridor wirklich auf höchster bundespolitischer Ebene abgesichert war. Denn klar ist: Wenn Investitionsmittel aus dem Sondervermögen am Ende nicht kompensierten Problemen durch Steuereinbußen entgegenstehen, dann ist das kein Booster für die Wirtschaft weil Dinge nicht umgesetzt werden können, aber vor allen Dingen ist das ein Riesennachteil für die kommunale Daseinsvorsorge, die wir natürlich trotzdem im gewohnten Maße aufrechterhalten müssen, damit wir das Ziel, das wir haben nämlich den Bürgern zu zeigen, dass dieser Staat handlungs- und zukunftsfähig ist, nicht aus den Augen verlieren. Insoweit ist der Bedarf an deutlichen Kompensationsmaßnahmen des Bundes vorgegeben. Bund und Länder haben sich auf eine vollständige Kompensation der Steuerausfälle der kommunalen Ebene durch einen Umsatzsteuerfestbetrag verständigt. Das heißt: zusätzliches Geld ins System, das den Kommunen direkt hilft. Das geschieht üblicherweise korrespondierend und zeitanteilig durch die Anpassung des § 1 des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes und ist damit, glaube ich, der richtige Weg. Wir sorgen dafür, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben, und können trotzdem in die Wirtschaft investieren. Der zweite Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Gesetzentwurf des Bundes errechnet auch Mindereinnahmen in den Kassen der Länder in Höhe von etwa 16,6 Milliarden Euro. Der Bund wird die Mindereinnahmen der Länder in den Jahren 2026 bis 2029 in der Höhe von zusätzlichen 8 Milliarden Euro anteilig übernehmen. Die Kompensation für die Länder soll in diesen vier Jahren in Höhe von 4 Milliarden Euro durch ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie Kitas und in Höhe von weiteren 4 Milliarden Euro durch einen höheren Anteil des Bundes am Transformationsfonds Krankenhäuser erfolgen. Auch das ist, glaube ich, wieder ein starkes Signal an die kommunale Seite gerade für die Krippen- und Kitainfrastruktur, aber über den Transformationsfonds Krankenhäuser auch ein Stück Entlastung der Länder. Lassen Sie mich auch dazu ein paar kurze Details sagen. Der Transformationsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung zur Finanzierung der Umstrukturierung der deutschen Krankenhauslandschaft umfasst während der zehnjährigen Laufzeit ein Volumen von insgesamt 50 Milliarden Euro, das hälftig vom Bund und von den Ländern getragen wird. Mit dieser Lösung schaffen wir eine Lastenverteilung in dem Zeitraum von vier Jahren im Verhältnis von 30: 70. Das heißt, der Bund übernimmt für die Laufzeit, in der die Mindereinnahmen in den Landeskassen entstehen, den höheren Anteil und geht von 2,5 Milliarden Euro auf 3,5 Milliarden Euro pro Jahr, und die Länder gehen von 2,5 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das scheint aus meiner Sicht ein vernünftiger Weg zu sein, der alle Länder gleichmäßig entlastet, weil der entsprechende Fonds für alle greift. Eine solche Aufstockung des Bundesanteils verschafft den Ländern den finanziellen Spielraum, um die strukturelle Transformation der Krankenhauslandschaft auch weiterhin verlässlich mitzutragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zweite Aspekt ist die Kompensation der Länder durch die Förderung des Aufbaus und Ausbaus von Kita-Plätzen, aber auch der Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, aber auch in die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur. Ich komme gleich noch einmal darauf, warum das so breit aufgestellt ist. Die Länder erhalten daraus befristet für vier Jahre jährlich 1 Milliarde Euro als Finanzhilfe nach Artikel 104 c GG oder als Bundesförderung nach Artikel 91 b GG. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Insofern ist sehr schnell sehr klar abbildbar, was das für Niedersachsen am Ende bedeutet. Ich will noch einmal sagen, warum das ein bisschen erweitert wurde: Die Förderung von Investitionen in die Kita-Infrastruktur ist von den Kolleginnen und Kollegen der ostdeutschen Länder sehr deutlich als nicht prioritär für Ostdeutschland angesehen worden, weil man dort schon einen erheblichen Ausbau hat. Deswegen kann man, glaube ich, sagen: Es wird in den westdeutschen Ländern eher für Krippe und Kita genutzt, aber der Spielraum ist für alle da. Alle können die Förderschwerpunkte, die genannt sind, so flexibel einsetzen, dass die Zielsetzung am Ende im Land auch erreicht wird. Ich finde, auch das ist noch einmal ein starkes Zeichen. Das ist eine Entlastung der Länder, die aber ganz wesentlich den Kommunen zugutekommt. Ich glaube, es ist richtig, dass wir uns als Länder an dieser Stelle ganz wesentlich für die Entlastung der Kommunen eingesetzt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der dritte Punkt, über den wir sehr intensiv diskutiert haben, ist das Sondervermögen, nämlich die 100 Milliarden Euro, die aus den 500 Milliarden Euro Sondervermögen Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden - etwa 9 Milliarden Euro für Niedersachsen und die kommunale Seite Niedersachsens zusammen. Wir sind uns sehr einig, dass das schnell spürbar sein muss. Wir müssen dafür sorgen, dass wir in dieser Zeit nicht nur Wachstumsimpulse für die Wirtschaft setzen ‑ die sind richtig und notwendig, sondern, ich glaube, wir müssen an der richtigen Stelle auch vor Ort in den Kommunen deutlich machen, dass etwas passiert, dass in die unterschiedlichen Bereiche von Infrastruktur, Sport und Kulturangeboten investiert wird. Ich glaube, das ist ein ganz elementarer Weg, bei dem wir jetzt Spielräume bekommen ‑ die Kommunen bekommen Spielräume, aber auch das Land, um diesen Weg zu gehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Moment war aber noch eine erhebliche Eingrenzung im Gesetzentwurf vorhanden. Dieses Gesetz wird erst im Oktober verabschiedet, aber es war jetzt die Gelegenheit, die Themen gleich mit abzuräumen. Die Zusätzlichkeit wird entfallen. Das halte ich für ganz richtig. Sie ist auch schwer belegbar, weil man auch auf der kommunalen Seite angesichts der wirklich schwierigen Haushaltslage schwer sagen kann: Ist das Projekt jetzt eigentlich zusätzlich, oder wäre es sowieso gekommen? - Wir haben die Verwendungsbreite über Sport, Kultur, Wohnungsbau und innere Sicherheit noch einmal erhöht, damit auch die Möglichkeit besteht, sehr schnell zu investieren. Die Doppelförderung wird ermöglicht. Das heißt, über Bundesprogramme und die Landesmittel bzw. kommunalen Mittel kann investiert werden. Ich bin mir sicher, damit gelingt es uns, nicht nur ein Programm auf den Weg zu bringen, das theoretisch für zwölf Jahre Investitionen schafft, sondern damit gelingt uns die Aufgabe, die wir haben, in den nächsten Jahren so stark zu investieren, dass in der Gesellschaft klar wird: Dieser Staat funktioniert, und dieser Staat sorgt dafür, dass an den Stellen, an denen es notwendig ist, auch nachhaltig investiert wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das ausdrücklich mit einem Dank verbinden. Es ist nicht selbstverständlich ‑ das war es auch in der vergangenen Legislatur nicht, dass es dazu kommt, dass Belastungen, die durch Entscheidungen auf der Bundesebene entstehen, auch an dieser Stelle ausgeglichen werden. Ich finde, das ist ein starkes Signal, das der Bund und die Länder an dieser Stelle gemeinsam gegeben haben. Das ist auch ein guter Maßstab, wenn man in den Koalitionsvertrag blickt, wo der Grundsatz zukünftig liegen muss, um auch zu einer Verständigung zu kommen. Wir wissen ja: Es gibt noch einige Themen, die da sind. Ich werbe sehr dafür ‑ das will ich an dieser Stelle sagen; nicht jedes Land hat die gleiche Zufriedenheit; es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Ländern in Deutschland, dass wir jetzt ein starkes und ein gemeinsames Zeichen setzen. Es ist wichtig, dass jetzt alle Länder gemeinsam hinter diesem Beschluss stehen, dass wir gemeinsam mit dem Bund ein Zeichen setzen. Das schafft Verlässlichkeit für die Wirtschaft, in Zukunft zu investieren. Das schafft aber vor allen Dingen Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, dass wir bereit sind, in die Zukunft und in die Sicherheit der Menschen zu investieren. Vielen Dank, dass ich unterrichten durfte.

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