Thomas Uhlen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
im Grundgesetz und in der Weimarer Verfassung geht es gar nicht darum, am Sonntag absolute öffentliche Ruhe sicherzustellen. Es gibt Möglichkeiten, und sie werden schon heute genutzt. Aber es darf kein Bild werktäglicher Geschäftigkeit entstehen. Sonst hauen die Gerichte uns das zu Recht um die Ohren. Gerade davor müssen wir unsere Unternehmerinnen und Unternehmer schützen, aber auch unsere Bevölkerung, damit sie nicht von der mittlerweile teilweise je nach Gerichtsbezirk unterschiedlichen Rechtsprechung hin und her gewirbelt wird. Wir müssen es schaffen, ein Ladenöffnungsgesetz auf den Weg zu bringen, das eben nicht Frust und Unverständnis in der Bevölkerung und bei den Unternehmerinnen und Unternehmen erzeugt, sondern eine wohlbegründete Typisierung und eine vernünftige verfassungsrechtliche Abwägung vornimmt. Und wir müssen das Gesetz in eine Zeit hineintragen, in der ganz neue Angebote und Geschäftsmodelle den Menschen neue Möglichkeiten geben, den Sonntag zu nutzen, ohne dass durch den Personaleinsatz der Sonntagsschutz und andere Kulturgüter in Gefahr geraten. Wir müssen schauen, dass wir zum Kern des Kerns vordringen, nämlich zu der Fragestellung: Wie schaffen wir es, dass die Sonn- und Feiertage weiterhin wie es im Gesetz steht „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" sind und nicht einfach nur der Profitmaximierung unterworfen werden? Wie schaffen wir es, dass der Sonntag ein besonderer Tag bleibt? Wir als CDU sind bereit, hier konstruktiv nach Lösungen und nicht nach Konflikten zu suchen. Wir sind bereit, darüber zu diskutieren, wie wir dieses Gesetz, wo es aus der Zeit zu fallen scheint, anpassen können und wie wir es rechtssicher und auf Basis eines gesellschaftlichen Konsenses nach vorne bringen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sonntagsschutz ist nicht alleine ein Kulturgut, sondern auch Teil unseres Sozialstaatsgebots. Daher müssen wir gemeinsam darauf achten, dass wir uns hier nicht auseinanderdividieren lassen, sondern es schaffen, hier etwas breit Getragenes auf den Weg zu bringen, das der Bevölkerung und den Unternehmerinnen und Unternehmern dient, aber auch dem Gedanken Rechnung trägt, den die Verfassungsväter und ‑mütter damals in das Gesetz gelegt haben. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Uhlen. - Als Nächstes hat
