Christian Calderone
Unterrichtung durch die Justizministerin im Zusammenhang mit dem Beschluss des OLG Oldenburg
Sie haben noch 3:49 Minuten Redezeit. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich bin dem Kollegen Prange sehr dankbar, dass er hier eingeräumt hat, dass solche Vorfälle wie die Haftentlassung eines mutmaßlichen Clankriminellen nicht stattfinden dürfen. Diese Einordnung habe ich bei der Ministerin vermisst. Frau Ministerin, Sie spielen aus meiner Sicht ein perfides Spiel. Sie sagen: „Ich stehe für die Unabhängigkeit der Justiz" was in zweifacher Hinsicht nicht stimmt: Nicht die ganze Justiz ist unabhängig, sondern nur die Richterschaft. Und Sie stehen auch nicht für die Unabhängigkeit, sondern die Verfassung steht für die Unabhängigkeit und: „Wenn man mich als Teil der Exekutive kritisiert, dann kritisiert man auch die Judikative". Das kann ja gar nicht sein, wenn Sie für die Unabhängigkeit stehen, Frau Ministerin, Sie haben mit der Judikative nämlich gar nichts zu tun. Diese Einschätzung verhindert einen realistischen Blick auf die Dinge. Sie besuchen ja die Justizbehörden in Niedersachsen. Ich mache das auch, ich habe mir vorgenommen, in dieser Legislatur alle 80 Amtsgerichte zu besuchen. Ich höre von keinem der Beschäftigten Lob, wenn es um die Arbeit des Justizministeriums geht weder in baulicher noch in digitaler, Ausstattungs- oder personeller Hinsicht, sondern alle Ebenen die Justizwachtmeister, die mittleren Beschäftigungsebenen, die Richterschaft und die Staatsanwaltschaften, die Rechtspfleger, die Justizvollzugsbediensteten kritisieren, dass auf sie nicht gehört wird und dass ein Scheingebilde, eine Wolke über die gut funktionierende Justiz aufgebaut wird, die aus dem letzten Loch pfeift. Das liegt nicht daran, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das nicht wollen und nicht können sonst würden sie es mir ja nicht sagen, sondern das liegt daran, dass sie sich alleingelassen fühlen, Frau Ministerin. Nur das kritisieren wir hier - das allerdings auch sehr deutlich. Im Übrigen hat das OLG genau das auch in seinem Beschluss formuliert, wenn es darüber schreibt, dass „die ... Überlastung der Strafkammer letztendlich in einem ... strukturellen Defizit der Justiz aufgrund einer dauerhaft unzureichenden Personalausstattung und ‑verwaltung" begründet ist. Nun kann man sagen, wie Sie das auch immer tun: Dauerhaft unzureichend personell ausgestattet ist die Justiz seit Langem. Das ist sicherlich nicht falsch. Das war sie auch unter den Vorgängerregierungen - im Übrigen unter allen Vorgängerregierungen. Aber dass die Verwaltung nicht funktioniert, hat nichts mit der Ausstattung und Anzahl des Personals zu tun, sondern das ist ein strukturelles Defizit. Und das strukturelle Defizit müssen Sie sich nun einmal zurechnen lassen, auch jenseits der Frage von Personal, Frau Ministerin. Wir bewegen uns in einem sensiblen Bereich. Kollegin Hermann hat darauf hingewiesen, was das für ein Mensch war, der frühzeitig entlassen werden musste. Dass dieser Mensch inhaftiert war, ist auch der Erfolg der in der letzten Legislatur eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Clankriminalität. Hier arbeiten insbesondere Staatsanwälte auch unter persönlicher Bedrohung gegen dieses Kriminalitätsfeld. - Unter persönlicher Bedrohung! Reden Sie mal mit den Staatsanwälten in Osnabrück! Die fühlen sich nicht hinreichend geschützt. Sie werden persönlich bedroht. Es gibt viele Betroffene. Das findet subtil statt: „Ich weiß, wo deine Kinder zur Schule gehen. Ich weiß, wo dein Auto steht. Ich weiß, wo du wohnst." Der Erfolg der Einrichtung dieser Schwerpunktstaatsanwaltschaften und die große Leistungsbereitschaft dieser Staatsanwälte werden dadurch konterkariert, dass die Justiz aufgrund Ihrer Entscheidungen nicht in der Lage ist, einen Strafprozess so abzuarbeiten, wie es das Gesetz vorsieht. Und das müssen Sie sich zurechnen
