Christian Meyer
Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?
Minister Meyer wird die Fragen beantworten. Bitteschön, Herr Meyer! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel des LabüN, des Landesbüros Naturschutz, ist es, das fachkundige bürgerschaftliche Engagement der gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände bei öffentlich-rechtlichen Planungsprozessen von landesweiter Bedeutung zu stärken. Dies sind Mitwirkungsverfahren nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz, Mitwirkungsverfahren nach den §§ 1 und 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz, Mitwirkungsverfahren auf der Grundlage der Aarhus-Konvention, sonstige Verfahren, in denen Verbände zur Stellungnahme oder sonstigen Mitwirkung berechtigt sind. Darüber hinaus ist es Aufgabe des LabüN, die Qualifizierung und Effektivierung der Verbändebeteiligung durchzuführen sowie die Qualitätssicherung der öffentlich-rechtlichen Planungsprozesse durch Einbringung abwägungsrelevanter Aspekte zu verbessern und zur Entlastung des behördlichen Naturschutzes beizutragen. Diesen Aufgaben ist das LabüN in der Vergangenheit nachgekommen und hat deshalb eine institutionelle Förderung des Landes erhalten. Antwort zu Frage 1: Mein Haus hat bereits während der laufenden Landesrechnungshofprüfung und nach Vorliegen der Prüfungsmitteilung umgehend verschiedene konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Förderung des LaBün rechtssicher zu gestalten und mögliche Verstöße gegen das Zuwendungsrecht aufzuklären, abzustellen und wo notwendig Mittel zurückzufordern. Dazu habe ich den Umweltausschuss bereits am 13. Juni umfassend unterrichtet. Lassen Sie mich kurz die wichtigsten Maßnahmen nennen: Nach ersten Hinweisen des Landesrechnungshofes, dass die bisherige Praxis der Durchleitung eines Teils der Zuwendungsmittel durch das LabüN an die Trägerverbände rechtswidrig sein könnte, hat das Umweltministerium mit dem im Dezember 2023 ergangenen Zuwendungsbescheid an das LabüN für 2024 klargestellt, dass eine Weiterleitung der Mittel an die Trägerverbände im Rahmen der Weiterleitungsverträge ausschließlich zur Projektförderung zulässig ist. Gleiches gilt für den Zuwendungsbescheid 2025. Wir sind also den Vorgaben des Landesrechnungshofes umgehend gefolgt. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Einhaltung der Auflagen des Zuwendungsbescheids erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfungen werden alle Punkte des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes abgearbeitet. Die Prüfungen laufen bereits wie im Ausschuss unterrichtet. Für die Erfolgskontrolle wurden Vorgaben im Rahmen des Zuwendungsbescheids erlassen. Im Rahmen des Verwendungsnachweises hat das LabüN dazu Unterlagen eingereicht. Es ist festzuhalten: Es findet auch eine Erfolgskontrolle statt. Diese Prüfungen wurden bereits vor der Vorlage des Prüfberichts des Landesrechnungshofs und vor der Ausschussunterrichtung eingeleitet. Daneben legt mein Haus in der Verwendungsnachweisprüfung einen Schwerpunkt auf die Prüfung möglicher Verstöße gegen das Besserstellungsverbot und der ordnungsgemäßen Anwendung tariflicher Regelungen gemäß TV-L, um hier schnellstmöglich festzustellen, welche Verstöße erfolgt sind und in welcher Höhe Mittel vom Zuwendungsempfänger zurückzufordern sind. Zudem haben wir umgehend nach Bekanntwerden der Verstöße gegen das Besserstellungsverbot das LabüN per Erlass vom 18. Oktober 2024 aufgefordert, die laufenden Verstöße mit sofortiger Wirkung einzustellen. In einem Fall wurde, wie im Ausschuss bereits unterrichtet, noch im Jahr 2024 eine unzulässig gezahlte Zulage in geringer Höhe durch mein Haus vom LabüN zurückgefordert. In den weiteren Fällen laufen die Prüfungen noch, wie im Bericht des Landesrechnungshofes aufgeführt. Antwort zu Frage 2: Die Landesregierung nimmt alle Hinweise des Landesrechnungshofs sehr ernst und führt derzeit, wie bereits im Ausschuss unterrichtet, eine umfassende rechtliche Überprüfung aller Vorgänge durch. Sollten sich im Verlauf der noch nicht abgeschlossenen rechtlichen Prüfung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben, wird eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgen. Antwort zu Frage 3: Wie bereits dargestellt, prüft die Landesregierung derzeit intensiv alle Vorwürfe des Landesrechnungshofs zur Förderpraxis des LabüN. Lassen Sie mich weil es ja eine Verunsicherung der Verbände gibt auch hier noch einmal deutlich machen denn danach fragen Sie ja: Die Praxis der Durchleitung der Fördermittel an die Verbände durch das LabüN war damals ausdrücklicher Wunsch aller demokratischen Fraktionen; es war eine dem Landtag und der Öffentlichkeit lange bekannte Praxis, die transparent in den jährlichen Haushaltsplänen, die dieser Landtag verabschiedet hat, dargestellt war und in der Vergangenheit nicht beanstandet wurde. Es gab sogar Antworten früherer Landesregierungen, in denen es hieß: Weil es eine institutionelle Förderung ist, dürfen wir das Personal gar nicht prüfen. - Das ist eine Fehleinschätzung gewesen. So ist es aber jahrelang transparent praktiziert worden. In jedem Haushaltsplan steht, wie viel Geld an die Jägerschaft, wie viel an den BUND geht etc. Das hat dieser Landtag jedes Jahr wieder so beschlossen. Als im Zuge der Landesrechnungshofprüfung erste Zweifel aufkamen wie gesagt: wir haben schon Ende 2023 gehandelt, nachdem jahrelang nicht gehandelt wurde, dass die Durchleitung in der bisherigen Form nicht rechtmäßig ist, hat das MU diese Praxis umgehend abgestellt und bereits im Zuwendungsbescheid für das Jahr 2024, den wir Ende 2023 erteilt haben, auf Projektförderung umgestellt. Denn im Landesrechnungshofbericht steht auch klar drin: Die Weiterleitung an die Verbände ist rechtmäßig; die Förderung darf nur nicht institutionell erfolgen, sondern muss als Projektförderung erfolgen. In der öffentlichen Berichterstattung hieß es, eine Weiterleitung dürfe nicht erfolgen. Das hat der Landesrechnungshof aber nicht gesagt, sondern er hat den erwähnten Punkt angesprochen, woraufhin wir sofort und nicht erst, nachdem letzte Woche der Bericht veröffentlicht wurde gehandelt haben. Die Verantwortung des LabüN als Zuwendungsempfänger auch hier: entgegen der Berichterstattung ist das keine Landesbehörde, die mir untersteht; es ist eine GbR, eine private Gesellschaft von acht Verbänden, die Geld bekommt ist es, sicherzustellen, dass die Zuwendungsmittel entsprechend der Auflagen des Zuwendungsbescheids verwendet werden. Sollte festgestellt werden ich habe ja gesagt, das prüfen wir gerade, dass zuwendungsrechtliche Verstöße durch die Zuwendungsempfänger erfolgt sind, sind die Mittel zurückzufordern. Lassen Sie mich hier deutlich sagen: Wir schätzen die Arbeit der Verbände und des LabüN sehr, wie durch die parteiübergreifende Unterstützung mehrerer Landtage und Landesregierungen unterschiedlicher Farben zum Ausdruck kommt. Es war ein großer Wunsch gerade der fragestellenden Fraktion, dass in der letzten Wahlperiode die Förderung auf 600 000 Euro erhöht wurde und vier weitere Verbände der Anglerverband Niedersachsen, der Landesfischereiverband Weser-Ems, die Landesjägerschaft Niedersachsen und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Niedersachsen in die Förderung aufgenommen wurden. Sowohl die Landesjägerschaft als auch die Angler und Fischer und die klassischen Naturschutzverbände wie der BUND haben noch einmal das haben Sie der Berichterstattung entnehmen können versichert, wie sehr sie die gemeinsame Arbeit schätzen und wie wichtig die Arbeit des LabüN für die Ehrenamtlichen ist. Der Landesrechnungshof hat ja vorgeschlagen, die Verbände einzeln zu fördern; das wäre sinnvoller und wirtschaftlicher. Aufgrund der Rückmeldungen vom Ehrenamt und der gemeinsamen Stellungnahmen kommen wir zu einem anderen Schluss. Wir haben auch schon in der Vergangenheit die Fragen des Landtages dazu beantwortet. Wie gesagt, ich weise auf die 32 Seiten hin, in denen steht, was genau getan wird. Es gab auch immer wieder Anfragen: Wie viel Geld wird in welche Personalstelle gesteckt? Wie viel wurde für Material ausgegeben? Dazu gab es in der vergangenen Periode und in dieser Periode Anfragen. Außerdem gab es von der CDU viele Anfragen: Wann kommen Angler und Fischer endlich in dieses Büro rein? Es gab also sehr viele dieser Modelle. In der Vergangenheit wurde aber eben ein Modell gewählt, das sich trotz jahrelanger Praxis und detaillierter Unterrichtung des Landtages als nicht rechtmäßig erwiesen hat. Das ist deutlich geworden. Wir klären auf, welche Fehler auf allen Seiten gemacht worden sind, und werden die Förderung rechtssicher neu ausgestalten - und dies hoffentlich gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen hier im Landtag. Nicht nur bei Unternehmen, sondern auch beim Ehrenamt in Vereinen und Verbänden müssen wir unbürokratischer und entlastender werden. Da hat ja das Landvolk recht. Wir wollen und müssen gerade das Ehrenamt mit Hunderttausenden von Mitgliedern deutlich entlasten. Deshalb planen wir als Landesregierung, wie im Ausschuss mitgeteilt, ein Naturfördergesetz, ähnlich dem Kommunalfördergesetz, um die wichtige Arbeit der Natur- und Umweltschutzverbände in Zukunft unbürokratisch, einfach und natürlich rechtskonform zu unterstützen. Vielen Dank, Minister Meyer. -
