Christian Meyer
Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?
Bitteschön, Herr Meyer! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch da gab es die Prüfungen und die Belege. Der Landesrechnungshof hat auch gefragt: Wie ist ein Erfolg zu bemessen? Da ist es schwierig, zu sagen: Da sind jetzt soundso viele Stellungnahmen abgegeben worden - die Dokumentation, was dort passiert ist. Es gibt auch keinen Zweifel, dass es rechtmäßig ist, sieben Mitarbeiterinnen einzustellen und zu bezahlen. Es geht darum, dass die Verwendung dieser Mittel dem Zweck des Landesinteresses entspricht. Das wird in den Verwendungsnachweisen geprüft. Das ist in der Vergangenheit geprüft worden. Ein paar Verfahren laufen noch. Aber es findet natürlich immer auch eine solche Kontrolle statt. Und wenn man dabei feststellt, dass irgendetwas nicht den Zwecken entspricht wie bei dieser Besserstellung von Mitarbeiterinnen, dann gibt es natürlich auch Rückforderungen, die dann erhoben werden. Die Frage, die der Landesrechnungshof stellt das ist auch sein Recht, ist aber: Ist das eigentlich erfolgreich? Das habe ich angesprochen. Es gibt vom Landesrechnungshof die Aussage, es würde keinen Mehrwert für die Behörden bringen, wenn man so heißt es dort, glaube ich die klassischen Naturschutzverbände mit den nutzerorientierten Verbänden wie den Jägern und Anglern zusammenbrächte; die würden ja dann doch wieder acht Stellungnahmen abgeben, und dann wäre das Ziel nicht erreicht. Wie ich Ihnen eben mehrfach geschildert habe, sind zum Beispiel die Stellungnahmen zum Landes-Raumordnungsprogramm 54 Seiten gemeinsam von allen acht Verbänden abgegeben worden. Auch die Praxis, die Behörden vor Ort sagen uns, wenn es um Stromtrassen, um Windenergieanlagen usw. geht, dass die Arbeit dort geschätzt wird. Auch von den Kommunen gibt es also eher positive Rückmeldungen. Es gab auch schon in der Vergangenheit das war ja Ihre Frage zum Beispiel eine Selbstevaluierung. Denn die Frage ist ja: Wie sollen wir prüfen, ob das den Verbänden nützt und ob das Ehrenamt gestärkt wird, was ja der Zweck ist? Das gab es schon in der Vorgängerzeit, und wir machen auch jetzt gerade wieder eine Selbstevaluierung. Das heißt, dass die Mitglieder in der Jägerschaft und in den Umweltverbänden gefragt werden, ob sie die Arbeit des LabüN schätzen. Denn natürlich könnten wir auch sagen: Wir geben das gleiche Geld an die Verbände einzeln aus, mit acht Förderbescheiden und mit acht Punkten. Die Rückmeldung im Rahmen der damaligen Selbstevaluierung in der letzten Wahlperiode war eben, dass die Verbände, die Ehrenamtlichen, die Unterstützung durch das Amt sehr schätzen. In der Antwort auf die Anfrage von Frau Kämmerling sieht man übrigens auch, wie viele Schulungen für die Ehrenamtlichen zu Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Das führt auch dazu, dass solche Maßnahmen qualifizierter sind oder dass bestimmte Fälle, die nun wirklich nicht umweltrelevant sind wenn der Hund des Nachbarn zu laut bellt oder was auch immer, gar nicht erst den Behörden vorgetragen werden. Daher ist aus meiner Sicht das LabüN etwas, was zur Entlastung beiträgt und wirtschaftlicher ist, als wenn man das einzeln macht. Aber auch das nehmen wir natürlich ernst und werden in der Erwiderung gegenüber dem Landesrechnungshof dazu vortragen. Dann liegt es am Ende am Landtag, ob er das auf rechtskonforme Weise in Zukunft so weiterführen will oder die AfD würde die Gelder wahrscheinlich streichen wollen sagt: Wir nehmen eine Einzelförderung bestimmter Naturschutzverbände vor. Die nächste Zusatzfrage, wiederum aus der Fraktion der CDU: die Kollegin Kämmerling.
