Rüdiger Kauroff
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)
Ich sehe, Herr Kauroff möchte erwidern. Bitteschön! Herr Wille, wir haben schon über den gemeinsamen Kaffee gesprochen. Keine Frage, das Angebot gilt nach wie vor. Wenn Sie es noch nicht verstanden haben, bin ich auch gern bereit, den Kaffee zu bezahlen. Sie haben mir gerade unterstellt, dass ich mich nicht in die Gedanken der Ehrenamtlichen einfühlen kann. Ich bin seit 1967 ehrenamtlich in der Feuerwehr tätig und bin froh, dass wir das alles jetzt im Katastrophenschutzgesetz, im Rettungsdienstgesetz und auch im Brandschutzgesetz aufnehmen konnten, sodass alle Ehrenamtlichen aus allen Organisationen das Recht haben, die Erstattung des Verdienstausfalls zu beantragen. Ich sage Ihnen noch etwas: Auch die Feuerwehrleute müssen einen Antrag stellen. Sie müssen sich nämlich eine Bescheinigung von der Stadt bzw. von der Feuerwehr darüber geben lassen, dass sie von dann bis dann im Einsatz waren. Das geben sie ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber fordert dann von der Kommune das entsprechende Geld ein. Das geht auch nicht ohne Antrag. Warum sollte es denn bei den anderen ohne Antrag gehen? Wenn man das alles in ein Gesetz schreibt, dann kommen wieder die Hilfsorganisationen und sagen: Aber wir sind doch Rettungsdienst, warum steht das jetzt in einem anderen Gesetz? - Genau deswegen haben wir diese Verdienstausfallregelungen in die einzelnen Gesetze aufgenommen; denn das ist das, was sich die Hilfsorganisationen angucken. Danke schön. Vielen Dank. - Dann kommen wir jetzt zur nächsten
