Alexander Wille
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)
‑ Okay, damit ist das geklärt. Herr Wille, Sie haben das Wort für die Kurzintervention. Bitte! Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Lieber Kollege Kauroff, bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs haben Sie mich in Ihrem Wortbeitrag seinerzeit schon auf eine Tasse Kaffee eingeladen, um mir in Ruhe die wesentlichen Dinge zu erklären, damit ich das Problem endlich verstehen würde. Lieber Kollege Kauroff, ich glaube, wir können zusammen gar nicht so viel Kaffee trinken, dass Sie die Situation der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hier bei uns im Lande verstehen. Ich finde das schon einigermaßen bemerkenswert. Sie zitieren hier ‑ Beruhigen Sie sich, Kollege Zinke, alles wird gut! Sie haben hier Rechtsvorschriften vorgetragen: Gesetz A, B und C, §§ 3, 4 und 5. Das steht so alles in den Gesetzen. Das ist überhaupt keine Frage, das stellt auch niemand in Abrede. Aber, Kollege Kauroff, empfinden Sie es wirklich als fair und gerecht, dass einige ehrenamtliche Einsatz- und Rettungskräfte automatisch Ansprüche haben, andere sie aber erst beantragen müssen? Solch ein Antrag kann auch abgelehnt werden. Das wissen Sie auch. Letzte Frage das ist jetzt eine theoretische, eine rhetorische Frage; vielleicht gehen Sie gleich noch darauf ein: Erklären Sie mir doch um Gottes willen einmal, warum alle Hilfsorganisationen, die wir im Innenausschuss bei der Anhörung zu dem Thema befragt haben, unisono gesagt haben: Dieser Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung ist gut und richtig, den wollen wir haben, er löst unsere Probleme! Herzlichen Dank.
