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Frank Henning

SPD 24.06.2025 2:19 min Tagungsabschnitte 19/26

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Herr Henning von der SPD-Fraktion. Bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf den Redebeitrag des Kollegen Frölich zwei Sätze erwidern. Ich weiß nicht, wo Sie bei der Anhörung gewesen sind, lieber Kollege Frölich. Ich habe nicht wahrgenommen, dass die Verbände, insbesondere Architekten- und Ingenieurverbände, unsere NBauO jetzt plötzlich in Bausch und Bogen verdammen. Es waren höchstens die kommunalen Spitzenverbände, die, ich sage mal, ihre üblichen Verteidigungslinien aufgebaut haben, was die Kfz-Einstellplätze angeht. Aber ansonsten hat es in der Anhörung sehr großes Lob für unsere weitere Novelle der NBauO gegeben, was die Verfahrensfreiheit angeht, wenn es darum geht, die Bürgerinnen und Bürger von überbordender Bürokratie in der Kommunalverwaltung zu entlasten. Das haben die Verbände akzeptiert, sie haben es anerkannt und sehr deutlich gesagt, dass das eine vernünftige NBauO ist, die das Bauen schneller, einfacher und bürokratieärmer macht. Insofern habe ich eine ganz andere Wahrnehmung. Was Ihren Antrag angeht, muss ich jetzt wirklich sagen: Ich habe mich das wissen Sie auch wirklich bemüht, diesen Antrag im Rahmen des Verfahrens ernst zu nehmen. Diese zwölf Punkte haben wir im Ausschuss mehrfach diskutiert. Ich kann jetzt aus Zeitgründen nicht alles abarbeiten, aber zu Ihren zwölf Punkten liegt eine Stellungnahme der Fachverwaltung, aus dem MW vor, in der ganz klar zum Ausdruck kommt, dass keiner davon auch nur in Ansätzen geeignet ist, das Bauen kostengünstiger, schneller oder einfacher zu machen, oder dass schlicht falsch recherchiert ist. Nr. 6 zum Beispiel: Sie wollen die Einstellplatzpflicht für die Kommunen abschaffen. Das können die Kommunen heute schon. In der Ausschusssitzung ist Ihnen gesagt worden dazu liegt auch eine schriftliche Unterrichtung vor, dass die Kommunen heute durch Stellplatzsatzungen natürlich regeln können, dass bei der Erstellung von kommunalen Gebäuden auf Stellplätze verzichtet werden kann. Das heißt, Ihre Nr. 6 ist schlicht schlecht recherchiert. Das Gleiche gilt für § 49 NBauO, in dem es um die Barrierefreiheit geht. Dazu ist ganz klar gesagt worden: Das wird Gegenstand der nächsten Novelle. Wir können nicht im Rahmen dieser Novelle die gesamte Barrierefreiheit infrage stellen, weil das natürlich auch Diskussionen mit den Behindertenverbänden und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen auslöst und dergleichen mehr. Herr Henning, Sie müssen zum Schluss kommen. So könnte ich jetzt den gesamten Antrag durchgehen. Alle zwölf Punkte sind vom MW aus fachlicher Sicht entkräftet worden. Deswegen kann man Ihrem Antrag nicht zustimmen. Insofern: Wir sind sehr verantwortlich mit diesem Antrag umgegangen und wollten ihn auch durchaus beschließen. Wenn er aber fachlich keinen Sinn macht und das ist nun wirklich deutlich geworden, dann macht das keinen Sinn. Dann lehnen wir ihn ab. Herr Frölich, möchten Sie antworten?

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