Nicolas Breer
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, begründen Ihren Gesetzentwurf unter anderem damit, dass sich seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Ladenschluss im Jahr 1956 die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich verändert haben. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert - und das Gesetz auch. Wichtige Änderungen waren 1989 die Einführung des langen Donnerstags, im November 1996 weitere Lockerungen der Öffnungszeiten, im Juni 2003, dass die Geschäfte samstags bis 20 Uhr geöffnet haben können, und die letzte kleine Änderung fand im August 2015 statt. Im Jahr 2006 gab es eine Föderalismusreform - vielleicht erinnern sich noch einige von Ihnen daran. Seitdem liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Diese ist seit dem 1. April 2007 im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten NLöffVZG geregelt, das zuletzt 2019 geändert wurde. Sehr geehrte Damen und Herren, wie meine Ausführungen zeigen, nimmt die Legislative die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ernst und passt Gesetze deswegen auch regelmäßig an. Weiter schreiben Sie in Ihrer Begründung, dass sich Kioske in einem Wettbewerbsnachteil gegenüber Bahnhöfen, Flughäfen sowie Tankstellen befinden. Sie fordern deshalb die Öffnung von Kiosken, unter anderem für Reisende. Ihre Argumentationslinie ergibt für mich keinen Sinn, da Reisende an Flughäfen, Bahnhöfen oder Tankstellen vorzufinden sind, weniger jedoch an Kiosken. Sie benennen weiter, dass ein Kiosk in der Nachbarschaft für Menschen mit Behinderungen ohne Aufwand zu erreichen sei. Erreichbarkeit, sehr geehrte Damen und Herren der AfD, wird durch die Reduktion von Barrieren geschaffen. Das können barrierefreies Bauen, die Bereitstellung von Leichter Sprache und Kommunikationshilfsmitteln oder auch die Förderung von Empathie und Verständnis für die Herausforderungen im Alltag, die Menschen mit Behinderungen erleben, sein. Öffnungszeiten bauen keine Barrieren für Menschen mit Behinderungen ab, sie erleichtern die Entscheidung über das Aufsuchen eines Kiosks. Sehr geehrte Abgeordnete der AfD, mein Wunsch an Sie: Lesen Sie sich gerne das Gesetz für die anstehende Beratung im Ausschuss durch, und geben Sie sich bei der Begründung der Gesetzesänderung bitte mehr Mühe! Herzlichen Dank.
