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Christoph Plett

CDU 24.06.2025 7:47 min Tagungsabschnitte 19/26

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, dass die AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung vorgelegt hat. Das kann man als Chuzpe, man kann es auch als Dreistigkeit bezeichnen. Ich will die rechtliche Bewertung dieses Gesetzentwurfs den Beratungen im Ausschuss überlassen. Dabei geht es um die Frage, wie Artikel 46 des Grundgesetzes, in dem die Indemnität geregelt ist, § 36 des Strafgesetzbuchs und die Niedersächsische Verfassung zueinander stehen, Stichwort „Bundesrecht bricht Landesrecht". Auch das Urteil des OLG Celle, welches in dem Gesetzentwurf erwähnt ist, werden wir in diesem Rahmen einer rechtlichen Prüfung unterziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum Chuzpe, warum Dreistigkeit? Auf der einen Seite wollen Sie, will Ihre Partei, Ihre Fraktion, unter die schützende Decke der Niedersächsischen Verfassung, und auf der anderen Seite wollen Sie § 188 StGB, der Mitglieder der politischen Öffentlichkeit schützt, abschaffen. So sagt es Herr Brandner im Bundestag, und so hat es Herr Bothe auch schon gefordert. Das widerspricht sich, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht konsistent! Für eine Fraktion, eine Partei, die zumindest in Teilen, kann man sagen die Verfassung bekämpft, die diese Verfassung ablehnt, ist das schon eine interessante Vorgehensweise. Ich will einige Zitate bringen, die das verdeutlichen. Frau Weidel, Ihre Bundesvorsitzende, hat in der Bild-Zeitung am 16. Februar 2025, als es um die Frage ging, ob Herr Höcke als Faschist bezeichnet werden darf dass er das darf, ist juristisch und gerichtlich festgestellt Folgendes gesagt: „Also, Entschuldigung, das, was Gerichte irgendwie von sich geben, dem kann ich überhaupt gar nichts mehr beimessen." Ich will das noch mal wiederholen: „Also, Entschuldigung, das, was Gerichte irgendwie von sich geben, dem kann ich überhaupt gar nichts mehr beimessen." - Herr Wichmann, das ist die Infragestellung der Gewaltenteilung, das ist die Infragestellung der Gewaltenteilung! Genau das ist der Punkt, warum ich von Dreistigkeit gesprochen habe. Ihre Bundesvorsitzende stellt die Grundlage unseres Rechtsstaates Exekutive, Legislative und Judikative auseinanderzuhalten infrage. Wenn unser Bundesvorsitzender Friedrich Merz dieses auch nur in Ansätzen denken würde, hätte er seinen Hut nehmen müssen. Er wäre geradeaus aus dem Plenarsaal gegangen und nicht wiedergekommen. Und Sie wollen den Schutz der Verfassung haben? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das passt nicht! Ich will ein zweites Beispiel nennen. Herr Plett, warten Sie einen Moment! Sie haben in der Bundestagsfraktion der AfD ein Mitglied aus Nordrhein-Westfalen: Herr Helferich. Wissen Sie, was Herr Helferich gesagt hat? Er sei das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus, er sei das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus! Und Sie wollen den Schutz dieser Verfassung haben? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das passt überhaupt nicht zueinander. Und ein letztes Beispiel sei genannt. Ich hatte Ihnen das schon im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Ganz kleinen Moment, Herr Plett! Wir warten erst mal, bis hier wieder Ruhe eingekehrt ist, und dann können Sie fortfahren. Damit man Sie auch versteht, obwohl Sie ja eine schöne, laute Stimme haben. Aber ich wollte Ihnen zumindest Ruhe im Plenarsaal verschaffen. - So, die ist eingekehrt. Sie können fortfahren! Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich will Ihnen ein letztes Beispiel nennen. Ich habe es Ihnen schon im Verfassungsausschuss gesagt. Frau Weidel nennt ihn „ministerfähig" - es geht um Herrn Höcke. Herr Höcke sprach in seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss" in Fragen der Remigration von „wohltemperierter Grausamkeit". Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Bezug zur Gewalt, und das ist intendiert in Ihrer Ideologie. Da ist ein Potenzial von Gewalt möglich. Und Sie wollen den Schutz der Niedersächsischen Verfassung haben? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das passt überhaupt nicht zueinander. Wesentliche Grundsätze unserer Verfassung, unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens werden hier infrage gestellt. Herr Wichmann und meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, ich habe noch nie gehört, dass Sie sich von den drei Beispielen, die ich genannt habe, distanziert haben. Ich hatte zu Anfang gesagt, Sie wollen § 188 StGB streichen. Dieser regelt die Strafbarkeit von Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens. Mit anderen Worten: Auf der einen Seite wollen Sie den Schutz der Niedersächsischen Verfassung haben, und auf der anderen Seite wollen Sie den Schutz der anderen, die politisch tätig sind, aufheben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das passt nicht! Und ein Letztes will ich Ihnen auch noch sagen: Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, in der Niedersächsischen Verfassung und im Grundgesetz, Artikel 5 Abs. 1. Aber Sie müssen den Artikel auch weiterlesen. Artikel 5 Abs. 2 sagt: „Diese Rechte" also die Meinungsfreiheit „finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze". Meine sehr geehrten Damen und Herren: Verleumdung, üble Nachrede - es darf nicht dazu beigetragen werden, dass Mitglieder dies Parlaments so etwas straffrei sagen dürfen. Das entspricht nicht unserer Verfassung. In diesem Sinne werden wir eine interessante Diskussion im Ausschuss für Verfassungsfragen führen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herr Plett, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention des

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