Alfred Dannenberg
Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung
Bitte sehr! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion: „Umgang mit gestiegenen Wildgansbesätzen und Schadensregulierung" Die Besätze mit Gänsen insbesondere Graugänse, Nonnengänse, Blässgänse und Saatgänse steigen in Niedersachsen an. Trotz dieser Erholung der Populationen haben beispielsweise Blässgänse, Saatgänse und, ohne Ausnahmegenehmigung, auch Nonnengänse im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Niedersachsen keine Jagdzeit. Die Jagdzeit für Graugänse ist in Niedersachsen in Vogelschutzgebieten verkürzt. In den Niederlanden hingegen werden alle Gänsearten bejagt. Aus dem norddeutschen Raum gibt es Berichte über negative Folgen wie zum Beispiel Fraßschäden und Verkotungen auf landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu Totalverlust bzw. völliger Unbrauchbarkeit des Aufwuchses. Auch Sportplätze und Grünflächen in Parkanlagen sind betroffen. Mehrere ostfriesische Landwirte haben das Land Niedersachsen auf Schadensersatz verklagt. Unter anderem wurde einem von ihnen per Gerichtsurteil 75 000 Euro Schadensersatz für durch Gänse verursachte Schäden auf Flächen sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Vogelschutzgebiets zugesprochen. Der niedersächsische Umweltminister sieht in diesem Urteil keinen Präzedenzfall. Die hier insbesondere zu Schaden gehenden Bläss-, Saat- und Nonnengänse dürfen nicht bejagt werden. Durch ihre stark gestiegene Präsenz verdrängen diese nordischen Gänse und die Graugänse andere Wiesenbrüter. Am Dümmer haben sich Graugänse sehr stark vermehrt und zerstören Schilfbestände, die für bestimmte schilf- und bodenbrütende Vogelarten als Lebensraum dienen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz geht dort gegen die Gänse vor und will ihren Bestand von rund 7 000 auf unter 1 000 senken. Dazu werden die Eier in den Gelegen angebohrt, und es findet durch Berufsjäger eine Bejagung sogar in der Schonzeit und innerhalb des Vogelschutzgebietes statt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Besonderheit zeichnet den Fall des Landwirtes aus Ostfriesland, der 75 000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen hat, aus, dass diese Causa nicht als „Präzedenzfall" gelten könnte? 2. Warum schützt die Landesregierung den Natur- und Kulturraum Ostfriesland nicht genauso vor Gänseschäden wie den Natur- und Kulturraum Dümmer? 3. Wie stark müsste die Gänsepopulation ansteigen, dass die Landesregierung eine Ausweitung der Gänsebejagung in Niedersachsen anordnet? Danke schön. Vielen Dank. - Herr Minister Meyer ist wieder dabei. Bitte sehr!
