Britta Kellermann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes
Frau Kellermann, Sie haben das Wort! Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Am 26. März hatten wir den Gesetzentwurf der Landesregierung das erste Mal im Plenum. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass der Entwurf tragfähig ist. Die Berechnungsgrundlage, die im März noch von der Opposition als überkomplex kritisiert wurde, hat keine weitere Anpassung gefunden. Selbst die CDU musste im Ausschuss einräumen, dass sogar der Wasserverbandstag sie für gut und zustimmungsfähig befunden hat. Die wichtigste Änderung des Gesetzentwurfs gegenüber der Einbringung im März beruht wohl auf der Erkenntnis, dass dem Land mit Blick auf die Beitragsbemessung der Verbände nur eine eingeschränkte Gesetzgebungskompetenz zusteht. Allerdings hatten sich ja die Deichverbände selbst eine einheitliche, rechtssichere und einfache Regelung gewünscht, insbesondere die Entnahme der Daten aus dem Liegenschaftskataster bietet den Verbänden diese Erleichterung. Diese Daten würden den Verbänden ohne entsprechende gesetzliche Regelung aber gar nicht zur Verfügung stehen. Der Regierungsentwurf war ja auch von Anfang an darauf ausgelegt, dass die grundsätzliche Entscheidung zur Übernahme des Modells die Verbände selbst treffen sollten. Deshalb ist es gut, dass der Ausschuss sich jetzt auf einen rechtssicheren Alternativvorschlag geeinigt hat: Für diejenigen Deichverbände, die durch Landesgesetz gegründet wurden, wird die Berechnungsgrundlage verbindlich, für alle anderen Verbände ist die Regelung weiterhin freiwillig. Das Ergebnis zeigt, dass wir gemeinsam eine pragmatische Lösung gefunden haben, die den Anliegen der Deichverbände gerecht wird. Ich bin zuversichtlich und Frau Kämmerling hat das ja auch gerade bestätigt, dass auch die Opposition mit diesem Ergebnis zufrieden sein kann. Vielen Dank.
