Verena Kämmerling
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja lustig, dass ich als Mitglied der Oppositionsfraktion zu diesem Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, als Erste rede. Aber nun gut. In Niedersachsen wichtiges Thema, wir sind uns einig, das kann ich vorwegnehmen schützen rund 1 200 km Deiche unsere Küsten- und Flussregionen. Dahinter stehen über 100 Deichverbände, viele davon getragen von ehrenamtlichem Engagement - Menschen, die sich bei Wind und Wetter um Kontrolle, Pflege und Instandhaltung kümmern. Diese Arbeit verdient Respekt, und sie braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Deichschutz ist nämlich mehr als eine technische Aufgabe. Es geht um Existenzen, um unsere Lebensgrundlagen, um Sicherheit. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes reagiert das Land auf ein grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Denn danach waren die bisherigen Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer verfassungswidrig. Das hat nicht nur eine Reform bei der Grundsteuer notwendig gemacht, sondern auch in allen anderen Bereichen, die die alten Einheitswerte als Bemessungsgrundlage verwendet haben. Es geht also darum, bei der Erhebung der Deichbeiträge Rechtssicherheit herzustellen. Die Gesetzesänderung stellt den Deichverbänden ein Instrument zur Verfügung, mit dem die Beiträge künftig auf der Grundlage objektiver Daten erhoben werden können, etwa aus dem Liegenschaftskataster. Das klingt nicht nur technisch, das ist auch technisch. Aber die neue Methode der Beitragsberechnung ist für die Deichverbände nicht verpflichtend. Den Deichverbänden bleibt die Entscheidung selber überlassen, ob sie diesen Weg der Beitragserhebung gehen wollen. Das halten wir auch für richtig, denn die örtlichen Gegebenheiten sind sehr unterschiedlich. Was in einer Region praktikabel ist, kann andernorts schwer umsetzbar sein. Was wir als CDU-Fraktion unterstützen, ist der Grundansatz: Wer vom Hochwasserschutz profitiert, soll sich daran auch angemessen beteiligen. Dazu dient eben auch eine faire Beitragsberechnung. Meine Damen und Herren, in Zeiten zunehmender Extremwetterlagen ist der Hochwasserschutz keine Nischenaufgabe. Es geht um den Schutz von Leben, von Eigentum und von Infrastruktur und damit um eine zentrale staatliche Verantwortung. Die Deichverbände leisten dabei einen unschätzbaren Beitrag. Sie brauchen Planungssicherheit und rechtssichere Grundlagen. Als CDU-Fraktion sagen wir deshalb: Die Änderungen sind notwendig und nach der Ausschussberatung auch ausgewogen. Wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zu. Vielen Dank.
