Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)
kommen Sie gerne nach vorne. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin, das mache ich sehr gerne. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Deutschland und Niedersachsen haben die schöne Situation und das unterscheidet uns von vielen anderen Ländern auf dieser Welt, dass wir viele Frauen und Männer haben, die sich ehrenamtlich im Brand- und Katastrophenschutz, im Rettungsdienst, in den sozialen Wohlfahrtsorganisationen und in vielen anderen Bereichen engagieren. Dass wir gut und sicher miteinander leben können, liegt vor allen Dingen daran, dass wir viele Frauen und Männer im Ehrenamt haben. Dafür kann man gar nicht genug Danke sagen. Das ist auch hier eine gute Möglichkeit, all den Ehrenamtlichen in Niedersachsen Danke zu sagen. Deswegen ist es natürlich unbedingt notwendig und wichtig, dass wir gute Rahmenbedingungen für die Ehrenamtlichen haben, dass wir gerade im Bereich innere Sicherheit, im Katastrophenschutz, im Rettungsdienst, im Brandschutz gute Regelungen haben, damit ehrenamtliches Engagement möglich ist, damit man nicht über Gebühr belastet ist und damit man, wenn man zum Einsatz kommt, auch entsprechend entschädigt wird. Deswegen, meine Damen und Herren, liebe Abgeordnete, hat Niedersachsen umfangreiche Freistellungs- und Erstattungsregeln im Niedersächsischen Brandschutzgesetz, im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz und auch im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz. Meine Vorredner haben das gesagt. Deswegen hilft der Gesetzentwurf der CDU hierbei gar nicht weiter, weil wir das, was wir brauchen, schon längst geregelt haben. Sie wollen einen neuen Titel über ein neues Gesetz, aber der Inhalt ist entscheidend, und der Inhalt ist bereits gegeben, meine Damen und Herren. - Ich lasse keine Zwischenfragen zu. Leider verweigert sich die CDU seit Monaten diesem Erkenntnisfortschritt, dass wir erstens im Innenministerium den Gesetzentwurf zum Anlass genommen haben, um erneut alles wie die einzelnen Erstattungs- und Freistellungsregelungen zu überprüfen. Wir haben die unteren Katastrophenschutzbehörden dazu abgefragt. Wir haben die Organisationen der Blaulichtfamilie abgefragt. Und wir haben festgestellt noch einmal ganz dick unterstrichen: Es gibt keine Regelungsbedarfe. Es gibt keine Lücke. Alles ist ordentlich geregelt. Es gibt keine Ungleichbehandlung. Wenn die Einsatzleitung vor Ort, in der Regel die Feuerwehr, anfordert, werden die, die angefordert sind, auch nachträglich entschädigt und freigestellt, und dafür ist ein Antrag notwendig. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir nicht miteinander so tun, als würde es da Lücken geben. Diese Lücken sind längst geschlossen. Wir haben in einem umfangreichen Informationsbrief das alles miteinander noch einmal besprochen. Wir haben das mit den unteren Katastrophenschutzbehörden und mit den Blaulichtorganisationen diskutiert, und jeder Einzelfall kann im Grunde durch Kommunikation und Nachfrage geregelt werden. Eine Helferungleichbehandlung gibt es in Niedersachsen nicht, meine Damen und Herren. Deswegen bitte ich Sie, den Gesetzentwurf abzulehnen. Herzlichen Dank.
