Vanessa Behrendt
Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der Gleichberechtigung
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank auch für das enorme Jubeln, als ich gerade hier an das Rednerpult getreten bin. - Ja, das ist wahrscheinlich die Vorfreude. Die Landesregierung legt heute einen Gesetzentwurf vor, der angeblich die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst stärken soll. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Es geht nicht um Fairness - es geht um Kontrolle, Steuerung und Ideologie. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird deutlich ausgeweitet. Betroffen sind nicht mehr nur die Landes- und Kommunalbehörden, sondern auch private Dritte, die öffentliche Aufgaben im Auftrag des Staates übernehmen. Der Staat dehnt damit seinen Zugriff auf Verwaltungsstrukturen über den Kernbereich hinaus aus und schafft Abhängigkeit durch rechtliche Vorgaben. Im Zentrum des Entwurfs steht die Festlegung, dass Gleichstellung künftig als durchgängiges Leitprinzip in allen Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Das ist kein symbolischer Programmsatz, sondern eine verbindliche Vorgabe, die jeden Bereich betrifft, von Personalführung über Projektvergabe bis hin zu Fortbildungen. Wie sich das mit Leistung, Qualifikation und Fachlichkeit vereinbaren lässt, bleibt offen. Zugleich werden sämtliche Dienststellen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, Gleichstellungspläne zu erstellen - mit Zielquoten, Maßnahmenkatalogen und Berichtswegen. Diese Pflicht trifft auch kleine Verwaltungen und Fachbehörden, bei denen gar kein strukturelles Problem besteht. Dass der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht, wird in den Verbandsrückmeldungen mehrfach betont. Besonders kritisch sehen wir die vorgesehene Aufwertung der Gleichstellungsbeauftragten. Sie soll künftig frühzeitig an allen relevanten Entscheidungen beteiligt werden, erhält Einsicht in dienstliche Unterlagen und darf sogar an Auswahlgesprächen teilnehmen. Zusammen mit dem vorgesehenen Beanstandungsrecht entsteht so eine dauerhafte Kontrollinstanz innerhalb der Verwaltung. Und dann wäre da noch die Sprache. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Verwaltung dazu, geschlechtergerechte Sprache und Darstellung anzuwenden. Was genau damit gemeint ist, bleibt bewusst vage. Dass selbst Kommunalverbände und Fachorganisationen vor dieser Regelung warnen, scheint die Landesregierung nicht zu interessieren. Kritik wird ignoriert, Hinweise auf Umsetzbarkeit werden abgebügelt. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf geht weit über das Ziel hinaus. Er steht nicht für Chancengleichheit, sondern für politische Umprogrammierung, Bürokratie, Machtverschiebung und ideologischen Zugriff auf Verwaltung und Sprache. Das ist das wahre Gesicht dieses Vorhabens. Wir als AfD-Fraktion lehnen diesen Gesetzentwurf ab - aus Verantwortung für eine leistungsorientierte, unideologische und bürgernahe Verwaltung. Vielen Dank. Vielen Dank. - Aus der Fraktion der CDU hat
